Einzige Tochter des Herzogs Johann
von Görlitz und der Richardis von Mecklenburg-Schwerin,
Tochter von Herzog Albrecht II.; Enkelin des Kaisers
KARL IV.
Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 1835
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Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Görlitz
und Luxemburg
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* November 1390, + 3. August 1451
Horsewitz
Trier
Tochter von Herzog Johann von Görlitz (+ 1396) und der Richarde von Mecklenburg
Unter Vormundschaft ihres Onkels König WENZEL II. erzogen,
oo am 16. Juli 1409 in Brüssel Anton (Antoine) von Burgund, Herzog von Brabant und Limburg;
einziger Sohn:
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Wilhelm (* April 1410, + 5. Juli 1410).
Im Ehevertrag (Prag, 27. April 1409) hatte der römische
König den Eheleuten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam
das Herzogtum Luxemburg in Pfandschaft zurückzuerwerben. Nach dem
Tode JOSTS von Mähren, des ersten
Pfandherrn (+ 8. Januar 1411), erhielt
Elisabeth
von Görlitz das Herzogtum als einzige Pfandherzogin. Herzog
Anton konnte das Land erst nach drei Feldzügen gegen adligen
Widerstand, in Besitz nehmen (1411-1415).
Nach Antons Tod bei
Azincourt (25. Oktober 1415) heiratete ElisabethHerzog
Johann von Bayern, Electus von Lüttich und Grafen von
Holland (+ 6. Januar 1425); die Ehe blieb kinderlos. Im Vertrag
vom 16. September 1417 bestätigte König
SIGISMUND zwar die Pfandrechte seiner Nichte, doch trat er dem
Hause
BURGUND keine etwaigen Erbrechte mehr ab. Er versprach Herzog
Johann die Nutznießung des Landes auf Lebenszeit.
In Dordrecht (14. März 1427) verkaufte Elisabeth
von Görlitz, zum zweiten Mal verwitwet, Herzog
Philipp dem Guten von Burgund ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft.
Dieser Vertrag zugunsten eines ausländischen Fürsten wurde von
den luxemburgischenStänden jedoch nicht
akzeptiert.
Während der letzten Jahre ihrer persönlichen
Regierung (Hof in Arlon und Luxemburg) verschuldete sich die Fürstin
so stark, dass sie genötigt war, ihre gesamte Pfandschaft kurzfristig
zu verkaufen: Nach ergebnislosen Verkaufsverhandlungen mit Jacob von Sierck,
Erzbischof von Trier (1440), verkaufte sie ihre Pfandschaft schließlich
Herzog
Philipp von Burgund (Vertrag von Hesdin, 4. Oktober 1441), was
diesem einen Rechtsgrund für seinen Eroberungsfeldzug gegen Luxemburg
(1443) verschaffte.
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Die Mitgift Elisabeths
betrug 120.000 Gulden. Da die Mitgift nicht ausgezahlt wurde, erhielt sie
als Ersatz die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg, das sie
schließlich an Burgund brachte.
Hoensch Jörg: Seite 99,177,236,272,353,561
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"Kaiser Sigismund"
Auch die ohne Konsultation von WENZEL
gebilligte Anregung, ihre 1390 geborene Nichte Elisabeth
von Görlitz, die einzige Vertreterin der nächsten
Generation im Hause LUXEMBURG und daher
präsumtive Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn, mit einem
Neffen Karls VI. von Frankreich zu
verehelichen, musste SIGISMUND verstimmen.
Die stets in Geldverlegenheiten steckende Elisabeth
von Görlitz veräußerte Philipp von Burgund am
14. März 1427 ihr in Holland gelegenes
Witwengut, sagte ihm die Nachfolge in Luxemburg und Chiny zu und übertrug
ihm gegen eine stattliche Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte.
Calmette Joseph: Seite 134,150,186
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„Die großen Herzöge von Burgund“
Um der Gefahr aus Luxemburg vorzubeugen, findet Anton
nach dem Tod seiner ersten Frau das Heilmittel einer politischen Heirat.
Nachdem er Johanna, die Nichte Wenzels III. von
Luxemburg, Grafen von Saint-Pol, verloren hat, schließt
er am 27. April 1409 eine zweite Ehe mit Elisabeth
von Görlitz, der Tochter des Exkaisers. Diese Verbindung
stellt einen weiteren Fortschritt dar, denn als zwei Jahre später
der Vetter WENZELS,
JOBST von Mähren, stirbt, wird Luxemburg dem Herzog von
Brabant verpfändet. Auf diese Weise vergrößert Anton
seinen
Herrschaftsbereich. Und als Anton 1415
vorzeitig stirbt – er wurde auf dem Schlachtfeld von Azincourt getötet
- flüchtete sich Elisabeth von Görlitz
vergebens zu SIGISMUND. Die Stände
von Brabant blieben fest.
SIGISMUND verheiratete
die Witwe
Antons von Brabant, Elisabeth
von Görlitz, mit dem ehemaligen
Fürstbischof von Lüttich, Johann
von Bayern, der sich, undankbar für die Dienste, die der Herzog
von Burgund ihm geleistet hatte, dann in das Lager seiner Feinde schlug.
Philipp der Gute
zögerte nicht, die Hand auf Luxemburg zu legen, auf das er schon längst
gelauert hatte. Das Fürstentum Luxemburg mit seinen Nebenlehen und
die Vogtei über das Elsaß hatte Elisabeth
von Görlitz als Pfand erhalten. Wie wir bereits sahen,
war Elisabeth von Görlitz nacheinander
die Witwe Antons von Brabant und Johanns
von Bayern geworden, und da sie keine Kinder hatte, war sie eine
Erbtante Philipps des Guten.
Da diese Fürstin sehr verschwenderisch war und tief
in Schulden steckte, hatte sie versprochen, ihre Recht 1435 dem Herzog
zu verkaufen. Dann hatte sie sich aber mit dem Herzog überworfen und
den Verkauf am 1. Mai 1441 zugunsten des Erzbischofs von Trier getätigt.
Philipp
verstand es, das Wohlwollen seiner Tante wiederzugewinnen und sich von
ihr durch die Urkunde vom 10. Januar 1442 in Hesdin als Universalerbe einsetzen
zu lassen. Jedoch bestanden trotz der Verpfändung der Gebiete, auf
die Elisabeth ja kein Eigentumsrecht
hatte, die seigneuralen Rechte der wirklichen Inhaberin weiterhin fort,
und diese war – nach SIGISMUND, seiner
Tochter Elisabeth und seinem Schwiegersohn
ALBRECHT
– dessen Tochter
Anna, welche mit Wilhelm
von Sachsen, dem Bruder des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen,
verheiratet war.
Veldtrup Dieter: Seite 436-442
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
Als Johann mit nicht
einmal 26 Jahren starb, hinterließ er nur ein einziges Kind, die
im November 1390 in Horsewitz geborene Tochter
Elisabeth.
Wegen der Kinderlosigkeit
WENZELS,
SIGMUNDS
und ihrer mährischen Vettern war sie nahezu zwei Jahrzehnte lang die
präsumptive Alleinerbin der ungeheueren luxemburgischen
Ländermassen und erhielt deshalb in der dynastischen Politik eine
Bedeutung, die sich auch an der Art und Anzahl der für sie geplanten
Eheprojekte ablesen läßt.
Zunächst schloß ihr Oheim WENZEL
am 3. Januar 1397 für sie eine Eheversprechen ab, durch das sie mit
Friedrich,
dem Sohn des Markgrafen Balthasar von Meißen verbunden werden sollte.
Man verabredete die Vollziehung der Ehe innerhalb von 5 Jahren; Elisabeths
Heimsteuer sollte 10.000 Mark oder ersatzweise jährliche Einkünfte
in Höhe von 1.000 Mark aus den Städten Bautzen, Lauban, Löbau
und Kamenz (also den Hauptorten des Herzogtums Görlitz) betragen,
die WENZEL zur Sicherstellung bestimmte.
Als er vier Wochen später mit seinem Vetter
JOST von Mähren Frieden schloß, überließ
er ihm auf Lebenszeit das Herzogtum Görlitz mit eben den Orten, die
Elisabeths
Heimsteuer sichern sollten, sowie die Niederlausitz. Doch die Ehe kam nicht
zustande. Denn bereits Ende desselben Monats Januar, in dem das Eheversprechen
mit dem Meißenern abgeschlossen worden war, ging eine Gesandtschaft
vom Hofe des Herzogs Ludwig von Orleansnach
Prag ab, die wegen einer eventuell zu vereinbarenden Ehe zwischen dem ältestem
Sohn Karl und Elisabeth
sondieren sollte. Insgesamt vier Gesandtschaften gingen wegen dieses Projekt
zwischen Orleans und Böhmen hin
und her, bis der Erfolg feststand:
WENZEL
stieß die Vereinbarung mit den Markgrafen von Meißen um und
schloß am 16. März 1398 in Ivoix einen Vertrag ab, der die Ehe
seiner Nichte mit Orleans‘ Sohn vorsah.
Erstaunlicherweise wurde jedoch trotz der zwischen den
beiden Kindern bestehenden Verwandtschaft im 3. berührend den 4. Grad
keine Dispens beantragt oder eingeholt. Nach seiner Absetzung und der Wahl
RUPRECHTS
von der Pfalz wurde im Jahr darauf, um einen Ausgleich zwischen
den beiden verfeindeten Dynastien zu erzielen, der Plan einer Ehe zwischen
RUPRECHTS
vierter Sohn Johannund
Elisabeth
erwogen. Die Verhandlungen zogen sich bis zum Beginn des Jahres 1405 hin,
blieben jedoch erfolglos, da sich RUPRECHT im
Reich nicht durchsetzen konnte und WENZEL
sich wieder eigene Hoffnungen machte. Deshalb unternahm er im Jahre 1407
einen weiteren Versuch, die Markgrafen von Meißen auf seine Seite
zu ziehen, und ließ ihnen bei einem Treffen in Brüx durch seine
Abgesandten den Vorschlag unterbreiten, nunmehr Wilhelm, den jüngeren
Bruder Friedrichs des Streitbaren, mit der LUXEMBURGERIN
zu verheiraten. Doch wieder kam es nicht zur Eheschließung, diesmal
deshalb, wie WENZEL auf ihm übertrieben
erscheinende Gebietsforderungen der Meißener nicht eingehen wollte;
so handelte er sich, nachdem er zum 3. Mal innerhalb von 25 Jahren ein
Eheprojekt mit den Markgrafen zum Scheitern gebracht hatte, deren politische
Gegnerschaft ein.
Das 5. Projekt, das für Elisabeth
geplant wurde, mündete nun endlich in die Ehe. Bereits 1408 hatten
Verhandlungen stattgefunden, die ihre Verbindung mit dem verwitweten Herzog
Anton von Burgund zum Ziel hatten – ein für die luxemburgische
Dynastie höchst interessanter Plan: Denn Anton
war der Großneffe und Erbe der brabantischen Besitzungen von Elisabeths
Großtante Johanna von Brabant, die ihr Land ja ursprünglich
den Verwandten ihres Mannes versprochen hatte, wegen des offenkundigen
Desinteresses von WENZEL jedoch später
zugunsten ihrer eigenen Angehörigen testiert hatte; nun schien sich
die Möglichkeit abzuzeichnen, ihre Besitzungen durch ein weibliches
Mitglied der Familie wieder mit den Stammladen im Westen des Reiches zu
verbinden WENZEL versprach, dass Elisabeth
und ihrer Nachkommen die gesamten luxemburgischen
Territorien erben sollten, falls er selbst, SIGMUND
und JOST ohne Leibeserben blieben;
würden jedoch weitere Erben geboren, solle Elisabeth
die Besitzungen ihres Vaters erhalten und ihr ferner das Recht zustehen,
die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg von JOST
zu erwerben du solange zu besitzen, bis sie von der böhmischen Krone
eingelöst werde. Wegen der derzeit ungeklärten Verhältnisse
auf dem päpstlichen Thron holte man von zwei Vertretern der Kardinäle,
die Gregor XII. gewählt hatten, aber auch von den Gegenpäpsten
Benedikt XIII: und dem im Juni 1409 auf dem Konzil von Pisa gewählten
Alexander V. die wegen der Verwandtschaft im 3. Grade erforderliche Dispens
ein. Darauf erfolgte am 27. April 1409 die offizielle Verlobung in Prag,
bei der ausdrücklich auf das besondere Interesse Frankreichs am Zustandekommen
dieser Verbindung hingewiesen wurde. Am 11. Mai reiste Elisabeth
von Prag ab und traf den 20. Juni in Löwen ein. Am 16. Juli wurde
in Brüssel die Ehe vollzogen, aus der nur ein Kind hervorging, der
Sohn Wilhelm, der 1410 bereits kurz nach seiner Geburt wieder verstarb.
Elisabethhatte inzwischen
durch die in der 2. Hälfte des Jahres 1409 erfolgte Geburt von SIGMUNDS
Tochter, ihrer gleichnamigen Cousine, ihre Position als potentielle Erbin
von Ungarn, Böhmen und Mähren eingebüßt und war in
ihren Erbaussichten auf Görlitz und (nach JOSTS
Tod
am 18. Januar 1411) auf die uneingeschränkte Pfandherrschaft von Luxemburg
beschränkt. Nachdem Anton am 25.
Oktober 1415 in der Schlacht bei Azincourt sein Leben verloren hatte schloß
SIGMUND
am 16. September 1417 für
Elisabeth
eine Ehevertrag mit Herzog
Johann III. von Bayern-Holland ab, den sie wahrscheinlich im Juni
1419 heiratete. Auch dieser Verbindung blieb der erhoffte männliche
Nachwuchs versagt. Nach Johanns
Tod – er erlag am 6. Januar 1425 im Haag einem Giftanschlag – verschuldete
Elisabeth
so
sehr, dass sie sich gezwungen sah, Herzog Philipp
III. dem Guten von Burgund, einem Neffen ihres ersten Mannes,
zunächst ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft von Luxemburg und
schließlich die Pfandherrschaft selbst zu verkaufen. Als sie 10 Jahre
später, am 3. August 1451, als Letzte des Geschlechts in Trier
verstarb, befanden sich die luxemburgischen
Stammlande fest in burgundischem Besitz.
Veldtrup Dieter: Seite 479
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
Elisabeth von Luxemburg, Herzogin von Görlitz
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* 11.1390, + 3.8.1451
Horsewitz Trier
Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche, heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier
1.) – Prag 3.1.1397
Friedrich der Friedfertige
Markgraf von Meißen
* vor 30.11.1384, + 7.5.1440
2.) – Reims 31.3.1398
Karl Herzog von Orleans
* 26.5.1391, + 4.1.1465
Paris
Amboise
3.) - ... 23.6.1401-1405
Johann von der Pfalz
* 1383, + 14.3.1443
Neuburg vorm Wald Benediktinerkloster
Kastel bei Mainz
Begraben: St. Georg zu Neuburg
Sohn von König RUPRECHT I. und der Elisabeth von Nürnberg
4.) – Brüx 7.8.1407
Wilhelm III. der Reiche
Markgraf von Meißen
* 23.4.1371, + 30.3.1425
Altenburg
Begraben: Kollegiatkirche Altenburg
Sohn von Markgraf Friedrich III. dem Strengen und der Catharina von Henneberg-Schleusingen
5.) – Gent 20.7.1408, ~ Prag 27.4.1409 nach Dispens wegen Verwandtschaft im 3. Grade Pisa 15.2., bestätigt Pisa 17.7.1409, sowie Perpignan 17.7.1409, 1. oo Brüssel 16.7.1409
Anton von Burgund, Herzog
von Brabant
* 1.8.1384, + 25.10.1415
Azincourt
6.) ~ Konstanz 16.9.1417, 2. oo 6.1419
Johann Herzog von Bayern-Straubing
* 1374, + 6.1.14125
im Haag im Haag
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27.4.1409
1. oo 2. Anton von Burgund Herzog von Brabant
1384-25.10.1415
Mai 1419
2. oo Johann Graf von Holland-Bayern
x 1374-5.1.1425
Kinder:
1. Ehe
Wilhelm
April 1410-5.7.1410
Literatur:
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Calmette, Joseph: Die großen Herzöge
von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 134,150,186
- Edith Ennen: Frauen im Mittelalter, C.H.Beck, Seite 209 - Hoensch,
Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie
gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000
Seite 214,219,227,233,240,252,309 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser
Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H.
Beck München 1996 Seite 99,177,236,272,353,561 - Schnith Karl
(Hrsg.): Frauen des Mittelalters in Lebensbildern, Verlag Styria Graz-Wien-Köln,
Seite 374 - Spindler Max: Handbuch der bayerischen Geschichte Erster
Band Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts.
C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München - Veldtrup, Dieter:
Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen Heiratsprojekten
Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit. Verlag Fahlbusch/
Hölscher/Rieger Warendorf 1988 Seite 436-442 -