Elisabeth von Görlitz                                  Herzogin von Luxemburg und Görlitz
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Nov. 1390-3.8.1451
Horsewitz Trier

Einzige Tochter des Herzogs Johann von Görlitz und der Richardis von Mecklenburg-Schwerin, Tochter von Herzog Albrecht II.; Enkelin des Kaisers KARL IV.
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 1835
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Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Görlitz und Luxemburg
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* November 1390, + 3. August 1451
Horsewitz                Trier

Tochter von Herzog Johann von Görlitz (+ 1396) und der Richarde von Mecklenburg

Unter Vormundschaft ihres Onkels König WENZEL II. erzogen,

  oo am 16. Juli 1409 in Brüssel Anton (Antoine) von Burgund, Herzog von Brabant und Limburg;

einziger Sohn:
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Wilhelm (* April 1410, + 5. Juli 1410).

Im Ehevertrag (Prag, 27. April 1409) hatte der römische König den Eheleuten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam das Herzogtum Luxemburg in Pfandschaft zurückzuerwerben. Nach dem Tode JOSTS von Mähren, des ersten Pfandherrn (+ 8. Januar 1411), erhielt Elisabeth von Görlitz das Herzogtum als einzige Pfandherzogin. Herzog Anton konnte das Land erst nach drei Feldzügen gegen adligen Widerstand, in Besitz nehmen (1411-1415).
Nach Antons Tod bei Azincourt (25. Oktober 1415) heiratete ElisabethHerzog Johann von Bayern, Electus von Lüttich und Grafen von Holland (+ 6. Januar 1425); die Ehe blieb kinderlos. Im Vertrag vom 16. September 1417 bestätigte König SIGISMUND zwar die Pfandrechte seiner Nichte, doch trat er dem Hause BURGUND keine etwaigen Erbrechte mehr ab. Er versprach Herzog Johann die Nutznießung des Landes auf Lebenszeit.
In Dordrecht (14. März 1427) verkaufte Elisabeth von Görlitz, zum zweiten Mal verwitwet, Herzog Philipp dem Guten von Burgund ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft. Dieser Vertrag zugunsten eines ausländischen Fürsten wurde von den luxemburgischenStänden jedoch nicht akzeptiert.
Während der letzten Jahre ihrer persönlichen Regierung (Hof in Arlon und Luxemburg) verschuldete sich die Fürstin so stark, dass sie genötigt war, ihre gesamte Pfandschaft kurzfristig zu verkaufen: Nach ergebnislosen Verkaufsverhandlungen mit Jacob von Sierck, Erzbischof von Trier (1440), verkaufte sie ihre Pfandschaft schließlich Herzog Philipp von Burgund (Vertrag von Hesdin, 4. Oktober 1441), was diesem einen Rechtsgrund für seinen Eroberungsfeldzug gegen Luxemburg (1443) verschaffte.
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Die Mitgift Elisabeths betrug 120.000 Gulden. Da die Mitgift nicht ausgezahlt wurde, erhielt sie als Ersatz die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg, das sie schließlich an Burgund brachte.

Hoensch Jörg: Seite 99,177,236,272,353,561
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"Kaiser Sigismund"

Auch die ohne Konsultation von WENZEL gebilligte Anregung, ihre 1390 geborene Nichte Elisabeth von Görlitz, die einzige Vertreterin der nächsten Generation im Hause LUXEMBURG und daher präsumtive Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn, mit einem Neffen Karls VI. von Frankreich zu verehelichen, musste SIGISMUND verstimmen.
Die stets in Geldverlegenheiten steckende Elisabeth von Görlitz veräußerte Philipp von Burgund am 14. März 1427 ihr in Holland gelegenes Witwengut, sagte ihm die Nachfolge in Luxemburg und Chiny zu und übertrug ihm gegen eine stattliche Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte.

Calmette Joseph: Seite 134,150,186
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„Die großen Herzöge von Burgund“

Um der Gefahr aus Luxemburg vorzubeugen, findet Anton nach dem Tod seiner ersten Frau das Heilmittel einer politischen Heirat. Nachdem er Johanna, die Nichte Wenzels III. von Luxemburg, Grafen von Saint-Pol, verloren hat, schließt er am 27. April 1409 eine zweite Ehe mit Elisabeth von Görlitz, der Tochter des Exkaisers. Diese Verbindung stellt einen weiteren Fortschritt dar, denn als zwei Jahre später der Vetter WENZELS, JOBST von Mähren, stirbt, wird Luxemburg dem Herzog von Brabant verpfändet. Auf diese Weise vergrößert Anton seinen Herrschaftsbereich. Und als Anton 1415 vorzeitig stirbt – er wurde auf dem Schlachtfeld von Azincourt getötet  - flüchtete sich Elisabeth von Görlitz vergebens zu SIGISMUND. Die Stände von Brabant blieben fest.
SIGISMUND verheiratete die Witwe Antons von Brabant, Elisabeth von Görlitz, mit dem ehemaligen Fürstbischof von Lüttich, Johann von Bayern, der sich, undankbar für die Dienste, die der Herzog von Burgund ihm geleistet hatte, dann in das Lager seiner Feinde schlug.
Philipp der Gute zögerte nicht, die Hand auf Luxemburg zu legen, auf das er schon längst gelauert hatte. Das Fürstentum Luxemburg mit seinen Nebenlehen und die Vogtei über das Elsaß hatte Elisabeth von Görlitz als Pfand erhalten. Wie wir bereits sahen, war Elisabeth von Görlitz nacheinander die Witwe Antons von Brabant und Johanns von Bayern geworden, und da sie keine Kinder hatte, war sie eine Erbtante Philipps des Guten.
Da diese Fürstin sehr verschwenderisch war und tief in Schulden steckte, hatte sie versprochen, ihre Recht 1435 dem Herzog zu verkaufen. Dann hatte sie sich aber mit dem Herzog überworfen und den Verkauf am 1. Mai 1441 zugunsten des Erzbischofs von Trier getätigt. Philipp verstand es, das Wohlwollen seiner Tante wiederzugewinnen und sich von ihr durch die Urkunde vom 10. Januar 1442 in Hesdin als Universalerbe einsetzen zu lassen. Jedoch bestanden trotz der Verpfändung der Gebiete, auf die Elisabeth ja kein Eigentumsrecht hatte, die seigneuralen Rechte der wirklichen Inhaberin weiterhin fort, und diese war – nach SIGISMUND, seiner Tochter Elisabeth und seinem Schwiegersohn ALBRECHT – dessen Tochter Anna, welche mit Wilhelm von Sachsen, dem Bruder des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen, verheiratet war.

Veldtrup Dieter: Seite 436-442
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“

Als Johann mit nicht einmal 26 Jahren starb, hinterließ er nur ein einziges Kind, die im November 1390 in Horsewitz geborene Tochter Elisabeth. Wegen der Kinderlosigkeit WENZELS, SIGMUNDS und ihrer mährischen Vettern war sie nahezu zwei Jahrzehnte lang die präsumptive Alleinerbin der ungeheueren luxemburgischen Ländermassen und erhielt deshalb in der dynastischen Politik eine Bedeutung, die sich auch an der Art und Anzahl der für sie geplanten Eheprojekte ablesen läßt.
Zunächst schloß ihr Oheim WENZEL am 3. Januar 1397 für sie eine Eheversprechen ab, durch das sie mit Friedrich, dem Sohn des Markgrafen Balthasar von Meißen verbunden werden sollte. Man verabredete die Vollziehung der Ehe innerhalb von 5 Jahren; Elisabeths Heimsteuer sollte 10.000 Mark oder ersatzweise jährliche Einkünfte in Höhe von 1.000 Mark aus den Städten Bautzen, Lauban, Löbau und Kamenz (also den Hauptorten des Herzogtums Görlitz) betragen, die WENZEL zur Sicherstellung bestimmte. Als er vier Wochen später mit seinem Vetter JOST von Mähren Frieden schloß, überließ er ihm auf Lebenszeit das Herzogtum Görlitz mit eben den Orten, die Elisabeths Heimsteuer sichern sollten, sowie die Niederlausitz. Doch die Ehe kam nicht zustande. Denn bereits Ende desselben Monats Januar, in dem das Eheversprechen mit dem Meißenern abgeschlossen worden war, ging eine Gesandtschaft vom Hofe des Herzogs Ludwig von Orleansnach Prag ab, die wegen einer eventuell zu vereinbarenden Ehe zwischen dem ältestem Sohn Karl und Elisabeth sondieren sollte. Insgesamt vier Gesandtschaften gingen wegen dieses Projekt zwischen Orleans und Böhmen hin und her, bis der Erfolg feststand: WENZEL stieß die Vereinbarung mit den Markgrafen von Meißen um und schloß am 16. März 1398 in Ivoix einen Vertrag ab, der die Ehe seiner Nichte mit Orleans‘ Sohn vorsah.
Erstaunlicherweise wurde jedoch trotz der zwischen den beiden Kindern bestehenden Verwandtschaft im 3. berührend den 4. Grad keine Dispens beantragt oder eingeholt. Nach seiner Absetzung und der Wahl RUPRECHTS von der Pfalz wurde im Jahr darauf, um einen Ausgleich zwischen den beiden verfeindeten Dynastien zu erzielen, der Plan einer Ehe zwischen RUPRECHTS vierter Sohn Johannund Elisabeth erwogen. Die Verhandlungen zogen sich bis zum Beginn des Jahres 1405 hin, blieben jedoch erfolglos, da sich RUPRECHT im Reich nicht durchsetzen konnte und WENZEL sich wieder eigene Hoffnungen machte. Deshalb unternahm er im Jahre 1407 einen weiteren Versuch, die Markgrafen von Meißen auf seine Seite zu ziehen, und ließ ihnen bei einem Treffen in Brüx durch seine Abgesandten den Vorschlag unterbreiten, nunmehr Wilhelm, den jüngeren Bruder Friedrichs des Streitbaren, mit der LUXEMBURGERIN zu verheiraten. Doch wieder kam es nicht zur Eheschließung, diesmal deshalb, wie WENZEL auf ihm übertrieben erscheinende Gebietsforderungen der Meißener nicht eingehen wollte; so handelte er sich, nachdem er zum 3. Mal innerhalb von 25 Jahren ein Eheprojekt mit den Markgrafen zum Scheitern gebracht hatte, deren politische Gegnerschaft ein.
Das 5. Projekt, das für Elisabeth geplant wurde, mündete nun endlich in die Ehe. Bereits 1408 hatten Verhandlungen stattgefunden, die ihre Verbindung mit dem verwitweten Herzog Anton von Burgund zum Ziel hatten – ein für die luxemburgische Dynastie höchst interessanter Plan: Denn Anton war der Großneffe und Erbe der brabantischen Besitzungen von Elisabeths Großtante Johanna von Brabant, die ihr Land ja ursprünglich den Verwandten ihres Mannes versprochen hatte, wegen des offenkundigen Desinteresses von WENZEL jedoch später zugunsten ihrer eigenen Angehörigen testiert hatte; nun schien sich die Möglichkeit abzuzeichnen, ihre Besitzungen durch ein weibliches Mitglied der Familie wieder mit den Stammladen im Westen des Reiches zu verbinden WENZEL versprach, dass Elisabeth und ihrer Nachkommen die gesamten luxemburgischen Territorien erben sollten, falls er selbst, SIGMUND und JOST ohne Leibeserben blieben; würden jedoch weitere Erben geboren, solle Elisabeth die Besitzungen ihres Vaters erhalten und ihr ferner das Recht zustehen, die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg von JOST zu erwerben du solange zu besitzen, bis sie von der böhmischen Krone eingelöst werde. Wegen der derzeit ungeklärten Verhältnisse auf dem päpstlichen Thron holte man von zwei Vertretern der Kardinäle, die Gregor XII. gewählt hatten, aber auch von den Gegenpäpsten Benedikt XIII: und dem im Juni 1409 auf dem Konzil von Pisa gewählten Alexander V. die wegen der Verwandtschaft im 3. Grade erforderliche Dispens ein. Darauf erfolgte am 27. April 1409 die offizielle Verlobung in Prag, bei der ausdrücklich auf das besondere Interesse Frankreichs am Zustandekommen dieser Verbindung hingewiesen wurde. Am 11. Mai reiste Elisabeth von Prag ab und traf den 20. Juni in Löwen ein. Am 16. Juli wurde in Brüssel die Ehe vollzogen, aus der nur ein Kind hervorging, der Sohn Wilhelm, der 1410 bereits kurz nach seiner Geburt wieder verstarb.
Elisabethhatte inzwischen durch die in der 2. Hälfte des Jahres 1409 erfolgte Geburt von SIGMUNDS Tochter, ihrer gleichnamigen Cousine, ihre Position als potentielle Erbin von Ungarn, Böhmen und Mähren eingebüßt und war in ihren Erbaussichten auf Görlitz und (nach JOSTS Tod am 18. Januar 1411) auf die uneingeschränkte Pfandherrschaft von Luxemburg beschränkt. Nachdem Anton am 25. Oktober 1415 in der Schlacht bei Azincourt sein Leben verloren hatte schloß SIGMUND am 16. September 1417 für Elisabeth eine Ehevertrag mit Herzog Johann III. von Bayern-Holland ab, den sie wahrscheinlich im Juni 1419 heiratete. Auch dieser Verbindung blieb der erhoffte männliche Nachwuchs versagt. Nach Johanns Tod – er erlag am 6. Januar 1425 im Haag einem Giftanschlag – verschuldete Elisabeth so sehr, dass sie sich gezwungen sah, Herzog Philipp III. dem Guten von Burgund, einem Neffen ihres ersten Mannes, zunächst ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft von Luxemburg und schließlich die Pfandherrschaft selbst zu verkaufen. Als sie 10 Jahre später, am 3. August 1451, als Letzte des Geschlechts in Trier verstarb, befanden sich die luxemburgischen Stammlande fest in burgundischem Besitz.

Veldtrup Dieter: Seite 479
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“

Elisabeth von Luxemburg, Herzogin von Görlitz
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*  11.1390, + 3.8.1451
Horsewitz    Trier

Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche, heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier

1.) – Prag 3.1.1397

      Friedrich der Friedfertige Markgraf von Meißen
      * vor 30.11.1384, + 7.5.1440

2.) – Reims 31.3.1398

      Karl Herzog von Orleans
      * 26.5.1391, + 4.1.1465
      Paris             Amboise

3.) - ... 23.6.1401-1405

      Johann von der Pfalz
      * 1383, + 14.3.1443
      Neuburg vorm Wald Benediktinerkloster Kastel bei Mainz

Begraben: St. Georg zu Neuburg

Sohn von König RUPRECHT I. und der Elisabeth von Nürnberg

4.) – Brüx 7.8.1407

      Wilhelm III. der Reiche Markgraf von Meißen
      * 23.4.1371, + 30.3.1425
                           Altenburg

Begraben: Kollegiatkirche Altenburg

Sohn von Markgraf Friedrich III. dem Strengen und der Catharina von Henneberg-Schleusingen

5.) – Gent 20.7.1408, ~ Prag 27.4.1409 nach Dispens wegen Verwandtschaft im 3. Grade Pisa 15.2., bestätigt Pisa 17.7.1409, sowie Perpignan 17.7.1409, 1. oo Brüssel 16.7.1409

      Anton von Burgund, Herzog von Brabant
      * 1.8.1384, + 25.10.1415
                          Azincourt

6.) ~ Konstanz 16.9.1417, 2. oo 6.1419

      Johann Herzog von Bayern-Straubing
      * 1374, + 6.1.14125
      im Haag  im Haag
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27.4.1409
  1. oo 2. Anton von Burgund Herzog von Brabant
              1384-25.10.1415

  Mai 1419
  2. oo Johann Graf von Holland-Bayern
      x   1374-5.1.1425
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Wilhelm
  April 1410-5.7.1410
 
 
 
 

Literatur:
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Calmette, Joseph: Die großen Herzöge von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 134,150,186 - Edith Ennen: Frauen im Mittelalter, C.H.Beck, Seite 209 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 214,219,227,233,240,252,309 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996 Seite 99,177,236,272,353,561 - Schnith Karl (Hrsg.): Frauen des Mittelalters in Lebensbildern, Verlag Styria Graz-Wien-Köln, Seite 374 - Spindler Max: Handbuch der bayerischen Geschichte Erster Band Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München - Veldtrup, Dieter: Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen Heiratsprojekten Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit. Verlag Fahlbusch/ Hölscher/Rieger Warendorf 1988 Seite 436-442 -