Hermann II. von Windberg
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1) Von diesem Hermann
redet nur eine einzige Urkunde, nämlich vom Jahre 1122, welche zwar
beweist, dass er seinen Vater, den
Grafen
Hermann I., überlebt, aber nicht, dass er jemals Graf
geworden sei. Hedwig
wird
in der Urkunde die regierende Gräfin genannt, nicht aber ihr Sohn
Hermann II.,
und sie hauptsächlich, nicht so fast ihr Sohn vollzog die Verhältnisse
ihres
Ehegemahls,
Graf Hermann I.
Hermann II. war
also damals noch ganz jung und die Mutter
mußte selbst statt seiner das
Opfer entrichten. Die Worte Comitissa Hedwig cum Filio suo
Hermanno bedeuten,
dass
Hermann II. die Volljährigkeit
noch nicht erreicht hatte, sonst wäre er
selbst Hauptperson bei der Schenkung
gewesen; weil die geopferten Güter alle von seinem Vater
herrührten.
2) Ich glaube aber, Hermann
II. habe niemals das Grafenamt erlangt, weil er mir vor den
Jahren der
Volljährigkeit gestorben zu sein
scheint. Den Grund dieser Vermutung nehme ich aus einer anderen
Schenkung der Gräfin Hedwig
her, wo sie drei Zinsdienstleute zum Kloster Formbach schenkt, und
eine halbe Hufe bei Chadelheim, die
ihre Verwalter weggerafft hatten, dem Koster zurückstellte.
Sie gibt sich hier noch immer als
regierende Gräfin zu erkennen, weil dies Gut eben das Chalheim
ist, das sie schon im Jahre 1122,
gleich nach dem Tode ihres Gemahls, des Grafen Hermann I., aus
der Verlassenschaft des Grafen Konrad
II. von Ratelnberg geopfert und mit einer Mühle vermehrt
hatte, teils weil die Verwalter noch
ihr zugeschrieben werden, teils endlich weil sie ausdrücklich
Gräfin von Windberg genannt wird.
Diese Handlung geschah erst nach der ersten Übergabe von
Chalheim, nach 1122 und vielleicht
erst längere Zeit danach, weil dort diese drei Dienstleute noch
nicht genannt werden und weil sie
die Habsucht ihrer Amtsleute entweder nicht sogleich vermerkte
oder abstellen konnte. Da aber bei
dieser Handlung Hermanns II. mit keiner
Silbe gedacht wird,
welcher um so mehr beigezogen werden
mußte, weil er an Jahren zunahm, so vermute ich nichts
anderes, als Hermann
II. sei auch vor seiner Mutter gestorben und die Witwe sei nach
seinem
Tode, so lang sie lebte, im Besitz
des Schlosses und der Grafschaft Windberg geblieben. Was die
Zeugen betrifft, so behaupte ich,
dass sie von der im nämlichen Num. stehenden Schenkung des
Wolfgang von Potenhof auch zur Schenkung
der Gräfin Hedwig herangezogen werden müssen;
dass also Graf Ekbert II. und Graf
Dietrich allein mit noch zwei adeligen Vasallen in dieser
Handlung ihr beigestanden, denn
a) der Umstand, dass die Zeugen bei den Ohren gezogen
werden, verrät eine feierliche Verzichtleistung, welche sich vielmehr
zur Schenkung und Zurückstellung der Gräfin Hedwig, als
zu der einfachen Schenkung des Wolfgang von Potenhofen schickte;
b) lebten von der ganzen Familie sonst keine erbfähige
Häupter mehr als Graf Ekbert II. und Graf Dietrich; sie konnten also
bei einer Sache, welche das Kloster Formbach anging und die Dienstleute
ihrer verstorbenen Anverwandten betraf, nicht umgangen werden.
3) Was mit Windberg nach dem Tode des Hermann
II. und seiner Mutter Hedwig
geschehen, dies
hängt bloß von den Grafschaften
Rattelnberg und Windberg ab. Geben wir zu, dass dadurch das
Schloß Windberg verstanden
wird, das hernach von Herzog Otto von Meran an das Hochstift
Passau verkauft wurde, so ist es gewiß,
dass sie beide allzeit bei der Familie geblieben und mit
Ekbert III. an seinen Erben, Graf
Berthold III. von Andechs, nachherigen Herzog von Dalmatien,
gekommen. Die beiden Grafen Ekbert
II. und Dietrich, die der Gräfin Hedwig nach dem Tode
ihres Gemahls, des Grafen Hermann
I., und ihres Sohnes Hermanns II.
feierliche
Zeugenschaft
leisten, bestärken mich in der
Vermutung, sie werde sich mit ihnen mit billigen Bedingungen
abgefunden haben. Graf Dietrich, der
nur eine einzige Tochter, Hedwig, hatte, die um diese Zeit an
Graf Engelbert vermählt worden
war, wird dem Grafen Ekbert II. willig die ganze Erbschaft um
eine gewisse Summe Geldes überlassen
haben.