Moritz Joseph: Seite 125-128 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und Pütten"

Hermann II. von Windberg
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1) Von diesem Hermann redet nur eine einzige Urkunde, nämlich vom Jahre 1122, welche zwar
    beweist, dass er seinen Vater, den Grafen Hermann I., überlebt, aber nicht, dass er jemals Graf
    geworden sei. Hedwig wird in der Urkunde die regierende Gräfin genannt, nicht aber ihr Sohn
    Hermann II., und sie hauptsächlich, nicht so fast ihr Sohn vollzog die Verhältnisse ihres
    Ehegemahls, Graf Hermann I. Hermann II. war also damals noch ganz jung und die Mutter
    mußte selbst statt seiner das Opfer entrichten. Die Worte Comitissa Hedwig cum Filio suo
    Hermanno bedeuten, dass Hermann II. die Volljährigkeit noch nicht erreicht hatte, sonst wäre er
    selbst Hauptperson bei der Schenkung gewesen; weil die geopferten Güter alle von seinem Vater
    herrührten.
2) Ich glaube aber, Hermann II. habe niemals das Grafenamt erlangt, weil er mir vor den Jahren der
    Volljährigkeit gestorben zu sein scheint. Den Grund dieser Vermutung nehme ich aus einer anderen
    Schenkung der Gräfin Hedwig her, wo sie drei Zinsdienstleute zum Kloster Formbach schenkt, und
    eine halbe Hufe bei Chadelheim, die ihre Verwalter weggerafft hatten, dem Koster zurückstellte.
    Sie gibt sich hier noch immer als regierende Gräfin zu erkennen, weil dies Gut eben das Chalheim
    ist, das sie schon im Jahre 1122, gleich nach dem Tode ihres Gemahls, des Grafen Hermann I., aus
    der Verlassenschaft des Grafen Konrad II. von Ratelnberg geopfert und mit einer Mühle vermehrt
    hatte, teils weil die Verwalter noch ihr zugeschrieben werden, teils endlich weil sie ausdrücklich
    Gräfin von Windberg genannt wird. Diese Handlung geschah erst nach der ersten Übergabe von
    Chalheim, nach 1122 und vielleicht erst längere Zeit danach, weil dort diese drei Dienstleute noch
    nicht genannt werden und weil sie die Habsucht ihrer Amtsleute entweder nicht sogleich vermerkte
    oder abstellen konnte. Da aber bei dieser Handlung Hermanns II. mit keiner Silbe gedacht wird,
    welcher um so mehr beigezogen werden mußte, weil er an Jahren zunahm, so vermute ich nichts
    anderes, als Hermann II. sei auch vor seiner Mutter gestorben und die Witwe sei nach seinem
    Tode, so lang sie lebte, im Besitz des Schlosses und der Grafschaft Windberg geblieben. Was die
    Zeugen betrifft, so behaupte ich, dass sie von der im nämlichen Num. stehenden Schenkung des
    Wolfgang von Potenhof auch zur Schenkung der Gräfin Hedwig herangezogen werden müssen;
    dass also Graf Ekbert II. und Graf Dietrich allein mit noch zwei adeligen Vasallen in dieser
    Handlung ihr beigestanden, denn
a) der Umstand, dass die Zeugen bei den Ohren gezogen werden, verrät eine feierliche Verzichtleistung, welche sich vielmehr zur Schenkung und Zurückstellung der Gräfin Hedwig, als zu der einfachen Schenkung des Wolfgang von Potenhofen schickte;
b) lebten von der ganzen Familie sonst keine erbfähige Häupter mehr als Graf Ekbert II. und Graf Dietrich; sie konnten also bei einer Sache, welche das Kloster Formbach anging und die Dienstleute ihrer verstorbenen Anverwandten betraf, nicht umgangen werden.
3) Was mit Windberg nach dem Tode des Hermann II. und seiner Mutter Hedwig geschehen, dies
    hängt bloß von den Grafschaften Rattelnberg und Windberg ab. Geben wir zu, dass dadurch das
    Schloß Windberg verstanden wird, das hernach von Herzog Otto von Meran an das Hochstift
    Passau verkauft wurde, so ist es gewiß, dass sie beide allzeit bei der Familie geblieben und mit
    Ekbert III. an seinen Erben, Graf Berthold III. von Andechs, nachherigen Herzog von Dalmatien,
    gekommen. Die beiden Grafen Ekbert II. und Dietrich, die der Gräfin Hedwig nach dem Tode
    ihres Gemahls, des Grafen Hermann I., und ihres Sohnes Hermanns II. feierliche Zeugenschaft
    leisten, bestärken mich in der Vermutung, sie werde sich mit ihnen mit billigen Bedingungen
    abgefunden haben. Graf Dietrich, der nur eine einzige Tochter, Hedwig, hatte, die um diese Zeit an
    Graf Engelbert vermählt worden war, wird dem Grafen Ekbert II. willig die ganze Erbschaft um
    eine gewisse Summe Geldes überlassen haben.