Verbrechen des Mordes
                                    begangen an
                                   weltlichen deutschen Fürsten
                           in der Zeit von 911-1056.

                                   Inaugural-Dissertation
                                   zur Erlangung der Doktorwürde
                                   genehmigt
                                   von der Philosophischen Fakultät
                                   der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.

                                    Von
                                    Helmuth Rogge
                                    aus Halle a. S.
                                  
                                    Tag der Promotion: 8. Februar 1918.


                                                                   Inhalts -Verzeichnis.
                                                                                                                                                                     Seite
Referenten:                                           Verzeichnis der gekürzt angeführten Literatur                                    7
Professor Dr. D. Schäfer.                      Einleitung                                                                                           11 
Professor Dr. Tangl.                              I. Abschnitt:    Mord an weltlichen deutschen Fürsten   
                                                                  unter Konrad I. und den Ottonen 911-1024                                   15  
                                                              Der Tod des Markgrafen (Herzogs) Burchard von Rhätien 911        15
                                                              Die Ermordung des Grafen Adalbert im Scheer- und Thurgau 911   20
                                                               „    
   „          Richwin von Verdun 923                                           21
                                                               „    
„             Herzogs Wenzel von Böhmen 929                            23
                                                              
    „            Grafen Adalbert von Metz 944.                                27
                                                              
„     „             Burggrafen Rikdag von Meißen 984                         28
                                                               „    
             Grafen Albi von Eilenburg 990                                 29
                                                              
     „            Markgrafen Liutpold von Oesterreich 994               30
                                                              
„     „             der böhmischen Fürsten Spitimir, Pobraslav,       
                                                                                       Porej und Czaslav 995                                              32  
                                                              
        „         des Markgrafen Ekkehard von Meißen 1002           34
                                                              
      „   „         Schwagers Herzogs Boleslav v. Böhmen 1003         45
                                                              
        „        Grafen Dietrich von Hamaland 1014                        47
                                                              
      „    „        sächsischen Grafen Wichmann 1016                        49
                                                              
„   angebliche Ermordung des Grafen Rudolf v. Rheinfelden 1019  57
                                                               II. Abschnitt:        Mord an weltlichen deutschen Fürsten   
                                                                    unter Konrad II. und Heinrich III. 1024-1056                              59  
                                                               Die Ermordung des Grafen Sigfrid von Ringgau 1025                      59  
                                                               
      „                     Markgrafen Dietrich von der Ostmark 1034   62
                                                                Der Tod des Herzogs Ulrich von Böhmen 1034                               65
                                                                Die Ermordung des Herzogs Jaromir von Böhmen 1035                  66
                                                               
          „            „     Grafen Wilhelm von Friesach 1036                 68
                                                               
          „            „     Grafen Heinrich von Löwen 1038                   71
                                                               
           „           „     Chatelain Walther von Cambrai 1041             71
                                                                
           „          „     Markgrafen Gotfrid von Lambach 1049          77
                                                                
           „   „     Grafen Arnold II. von Lambach zw. 1050 u. 55     79
                                                                
           „    „    Grafen Ekbert von Elsthorpe zw. 1049 u. 53          80
                                                                 
          „    „    Pfalzgrafen Dedo von Sachsen 1056.                      83
                                                                III. Anhang: Mord an weltlichen deutschen, nicht 
                                                                                      fürstlichen Personen zwischen 911 und 1056              87
                                                                 Die Ermordung der meißnischen Vasallen Widukind u. Hermann    87
                                                                                                           1002   
                                                                
           „    des Ritters Bosio 1014                                                    88
                                                                
           „      „      Ritters Bern 1016                                                  88
                                                                
           „    „        Ritters Gebhard 1021                                            89
                                                                
           „    „        Mannen Altmann 1033 (?)                                    92
                                                                
           „    „        Vasallen Wiker, Avoue von St. Laurent 1035      93
                                                                
           „    „        der Familie zu Reichenhall 1037                           95
                                                                
           „    „        des Vasallen Arnold 1048                                     97
                                                                 IV. Zusammenfassung                                                                      99
                                                                 Exkurs: Der Feldzug Heinrichs 1. gegen Herzog
                                                                               Wenzel von Böhmen im Jahre 929                                      117


                              Verzeichnis der
                              gekürzt angeführten Literatur.

AfÖG = Archiv für Kunde Oesterreichischer Geschichtsquellen, her. v. d. Kommission d. Kais. Akademie d.Wissensch. Bd. 1 ff.,Wien 1848 ff.
AfSchwG
= Anzeiger für Schweizerische Geschichte. Neue Folge, her. v. d. allgem. geschichtsforschend. Gesellsch. d. Schweiz. Bd. 1 ff., Bern
                    1870 ff.
Bachmann = A. Bachmann, Geschichte Böhmens Bd. 1-2, Gotha 1899-1903.
v. Below
= G. v. Below, der deutsche Staat des Mittelalters. Ein Grundriß der deutschen VerFassungsgesch., 1. Band: Die allgerneinen Fragen,
                  Leipzig 1914.
Bresslau
=  H. Breßlau, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Konrad II., Bd. 1-2, Leipzig 1879, 84.
Bretholz 
=  B. Bretholz, Geschichte Böhmens u. Mährens bis zum Aussterben der Premysliden (1306), München u. Leipzig 1912.
Büdinger
= M. Bitdinger, Oesterreichische Geschichte b. z. Ausgange des 13. Jahrhunderts, 1. Band, Leipzig 1858.
Forschungen
= Forschungen zur deutschen Geschichte, her. durch die historische Kommission bei d. königl. Akademie d. Wissensch. zu
                           München, 26 Bd., Göttingen 1862-86.
v. Giesebrecht
= W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Bd. 1-5, Braunschweig u. Leipzig 1855-88, Bd. 1-3,5. Aufl., Leipzig
                            1881-90.
Grimm RA 
= J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 4. Auflage v. A. Heuslcr u. R. Hühner, Leipzig 1899.
Hauck
= A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschland,. Bd. 1, 3-4.Aufl. 1904, Bd. 2, 3-4. Aufl. 191 l, Bd. 3, 3-4. Aufl. 1906, Leipzig.
Hirsch
= Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich II., her. v. R. Usinger, H. Papst u. H. Breßlau, Bd. 1-3, Leipzig 1862, 64,74.
Huber
=  A. Huber, Geschichte Oesterreichs, Bd. 1-5, Gotha 1885 95.
Kern, Gottesgnadent. u. Widerstandsrecht
= F. Kern, Gottesgnadentum u. Widerstandsrecht i. früheren Mittelalter, Mittelalterl. Studien,
                                                                             her. v. Fritz Kern, 1, 2, Leipzig 1914.
Köpke-Dümmler = Jahrbücher der deutschen Geschichte: Kaiser Otto der Große, begonnen v. R. Köpke, vollendet v. E. Dümmler, Leipzig 1876.
Köster = A. Köster, die staatlichen Beziehungen der böhmischen Herzöge und Könige zu den deutschen Kaisern v. Otto d. Gr. bis Ottokar II,
               Untersuchungen zur deutschen Staats- u. Rechtsgesch., her. v. Dr. O. v. Gierke, 114. Heft, Breslau 1912.
Meyer v. Knonau
= Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Bd. 1-7, Leipzig 1890-1909.
MG = Monumenta Germaniae historica, inde ab anno 500, usque ad a. 1500., ed. Societas aper. fontib. rerum Germanic. med. aevi, Hannov. et
           Berol., 1826 ff.
MG. DCh. = MG., Deutsche Chroniken u. andere Geschichtsbücher des Mittelalters, Bd. 1 ff., Hannover 1895 ff. (Bd. 2, 1876).
MG. DD. = MG., Diplomara regum et imperatorum Germaniae, 1 ff., Hannover 1879 ff.
MG. Necrol.
= MG., Necrologia Germaniae, 1 ff., Berlin 1888 ff.
MG. SS.
= MG., Scriptores, Hannover 1826 ff.
MIÖG
= Mitteilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Bd. 1 ff., Innsbruck 1880 ff.
NA = Neues Archiv d. Gesellsch. für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 1 ff., Hannover 1876 ff.
Posse = O. Posse, die Markgrafen v. Meißen u. das Haus Wettin bis zu Konrad d. Großen, Leipzig 1881.
Richter-Kohl = G. Richter u. H. Kohl, Annalen der deutschen Gesch. i. Mittelalter v. d. Gründung d. fränkischen Reichs b. z. Untergang der
                           Hohenstaufen, Abtlg. 1 ff., Halle 1873-98.
Riezler
= S. Riezler, Geschichte Bayerns, Bd. 1 -6, Gotha 1878 ff.
Rosenstock, Nerzogsgew. und Friedenssch.
= E. Rosenstock, Herzogsgewalt u. Friedensschutz. Deutsche Provinzial-Versammlungen d. 9.-12.
                                                   Jahrh., Unters. z. deutschen Staats- u. Rechtsgesch., her. v. O. v. Gierke, 104. Heft, Breslau 1910.
D. Schäfer, DG
=   D. Schäfer, deutsche Geschichte, 2 Bd., 4. Aufl. Jena 1914.
Schröder DRG
=   R. Schröder, Lehrb. d. deutschen Rechtsgosch., 5. Aufl., Leipzig 1907.
Schulausg.
=  MG., Scriptores rer. Germanic. in usum scholarum ex Monomonds Germaniac historicis recusi. Hannover.
Steindorff 
=  E. Steindorff, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2 Bd., Leipzig 1874, 81.
St.
= K. F. Stumpf, die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. u. XII. Jahrhunderts, 2. Bd., Verzeichnis der Kaiserurkunden, Innsbruck 1865-83.
UB
= Urkundenbuch.
Uhlirz
= K. Uhlirz, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Otto II. u. Otto III., 1. Bd., Leipzig 1902.
Untersuchungen
= Untersuchungen zur deutschen Staats- u. Rechtsgeschichte, her. v. O. v. Gierke, Heft 1 ff., Breslau 1878 ff.
Vanderkindere 
= L. Vanderkindere, La formation territoriale des principautcs Belges au Moyen Age. 2. Ed., 2 T., Bruxelles 1902.
Waitz
= G. Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter König Heinrich I., 3. Aufl., Leipzig 1885.
Waitz VG
= G. Waitz, deutsche Verfassungsgeschichte, 8. Bd., Kiel, später Berlin 1844 ff.
Wedekind, Noten = A. Ch. Wedekind, Noten zu einigen Geschichtsschreibern des deutschen Mittelalters, 3. Bd., Hamburg 1823-36.
ZGOR
= Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, her. v. F. J. Mone, 21 Bd., Karlsruhe 1850-68. Bd. 22-39 her, v. General-Landesarchive zu Karlsruhe, 1869 85. Neue Folge, her. v. d. Bad. histor. Kommission, Bd. 1-25, Freiburg i. B. 1886 -92, Karlsruhe 1893 ff.




                                                   Einleitung.

Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, die Fälle von Mord, verübt an weltlichen deutschen Fürsten, in der Zeit KONRADS I. und der OTTONEN und SALIER bis zum Ausgang HEINRICHS III. zusammenfassend zu behandeln.
Das ursprünglich weiter gesteckte Ziel zu erreichen, haben mir die Kriegsereignisse verwehrt. Doch glaube ich in dem Tode HEINRICHS III., der sich „als letzter fester Hort von Zucht, Recht und Ordnung," [1
Dietrich Schäfer, Deutsche Geschichte (4. Aufl. Jena 1914) I, 195.] fühlte, und dem Beginn der Vormundschaftsregierung für das Kind HEINRCHS IV. einen passenden Abschluß gefunden zu haben.
Entsprechend der Bedeutung des Wortes „Fürsten" in dem behandelten Zeitabschnitt sind hier Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen, Grafen und Burggrafen in den Kreis der Betrachtung gezogen [2
Vergl. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgesch. (5. Auflage Leipzig 1907) Seite 503 ff.]. Den Chatelain Watther von Cambrai habe ich bei der Bedeutung seines Amtes und seiner tatsächlichen Machtausdehnung nicht fortlassen wollen. Die Heranziehung der böhmischen Fürsten bedarf in Anbetracht der Stellung Böhmens zum Deutschen Reich keiner Rechtfertigung. Daß Könige fehlen, darf den rückblickenden Deutschen in einer Zeit, in der er „Barbar" und „Hunne" gescholten wird, mit Genugtuung erfüllen.
Vollständigkeit war mein Ziel. Daß sie wenigstens in allen wichtigen Fällen erreicht sei, wage ich zu hoffen. In einem Anhang gebe ich einige mir bekannt gewordene Fälle von Ermordungen nichtfürstlicher Personen, die fast alle besonderes Interesse, namentlich im Vergleich zu denen fürstlicher, beanspruchen und so der angestrebten Vollständigkeit nur von Nutzen sein können. Tötungen von weltlichen Fürsten nach Fehderecht kamen für diese Untersuchung nicht in Betracht [3
Über das Fehderecht siehe Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. (Kiel u. Berlin 1844 ff.) IV (2. Aufl. 1885), 437 und 509 ff., Schröder DRG5, Seite 780, Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht i. früheren Mittelalter (= Mittelalt. Studien, her. v. Fritz Kern, 1, 2, Leipzig 1914) Seite 185 u. 262, Prutz, Die Friedensidee im Mittelalter (= Sitzungsber. d. Kgl. Bayr. Akademie der Wissenschaften, Philos.-philolog. u. histor. Klasse, Jahrl;. 1411, 1. Abhandlg.) Seite 6.].
Für altgermanische Rechtsauffassung wurde die Tötung eines Menschen nur dann zum „Morde", wenn der Täter sein Opfer nach vollbrachtem Verbrechen versteckte. Bei keinem der hier vorliegenden Fälle kann von einer Erfüllung dieser Forderung mit Sicherheit gesprochen werden. Dennoch habe ich mit gutem Grunde von Verbrechen des „Mordes" sprechen zu dürfen geglaubt, ohne mich einer Übertragung moderner Begriffe auf mittelalterliche Verhältnisse schuldig zu machen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die altgermanische Auffassung vom Morde damals schon eine Erweiterung erfahren hatte. Die hier geschilderten Verbrechen galten auch der damaligen Zeit als „Mord".
Es schien mir nicht unwesentlich, den Einzelheiten der in Betracht kommenden Hergänge nachzuspüren, darzustellen, „wie es eigentlich gewesen ist". Eine gewisse Breite und Ausführlichkeit, auch Wiederholungen, ließen sich dabei nicht ganz vermeiden. Aber nur auf diesem Grunde war eine Beantwortung der wichtigen Fragen nach der Stellung des Reiches, der Kirche und der persönlich Betroffenen zu diesen Gewalttaten, nach dem Grade der Rechtssicherheit und allen anderen hiermit zusammenhängenden Fragen möglich


                                                                                I.
                                          Mord, begangen an weltlichen deutschen Fürsten
                                            unter Konrad I. und den Ottonen 911- 1024.

Als Ludwig das Kind seine Tage beschloß, lag die Macht des Reiches tief darnieder. Von außen war es von Feinden bestürmt, im Innern durch heftige Bewegungen in den mächtig empordrängenden Herzogtümern erschüttert. Als KONRAD I. durch die Wahl der Franken und Bayern im November des Jahres 911 zum deutschen König erhoben wurde, führten diese Bewegungen in Schwaben zu schweren Gewalttaten. Ihr erstes Opfer wurde Markgraf Burchard von Rhätien mit seiner Familie [1
Comes et princeps A1amannorum nennt ihn die St. Galler Überlieferung. (Ann. Alamann. ad a. 911, red. 2, her. v. C. Henking, Mitth. z. vaterl. Gesch., her. v.- histor. Ver. in St. Gallen, XIX, 1884, 260), dux Alamanniae die Reichenauer (Herimanni Augiens. chronic. ad a. 911, MG. SS, V, p. 112, 9). In der Urkunde Bischof Salomos von Konstanz für St. Gallen v. 28.XII.909 heißt er Herzog. Siehe Reg. episcopor. Constant. 517-1496, her. v. d. Badischen histor. Kommission Innsbruck 1886ff.) I, 34, nr. 275. Vergl. über ihn Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reichs (2. Aufl. Leipzig 1887f.), III 569 mit nr.2 und Waitz VG, V² 57f. Über seine Herkunft und Familie vergl. noch bes. Witte, die älteren Hohenzollern und ihre Beziehungen z. Elsaß (Straßburg 1895) Seite 82.].
Die Alemannischen Annalen [2
Ann. Alamannici, a.a.O.: Injusto judicio ab Anshelmo censura inaequitatis occisus, omnibus viduae illius ademtis, filiisque ipsius Purchardo et Uodalricho extra patriam ejectis, predium atque beneficium eius inter illos distribuerunt. Ebenso, nur kürzer, die Ann. Laubacens. ad a. 911, MG. SS. I, p. 55, 13 ff. u. Ann. Coloniens. maior ad a. 911, MG. SS. I, p. 98, 26.] erzählen, daß er injusto judicio von Anselm [3 Vergl. über ihn Ussermann bei Pertz, MG. SS. I, p. 57 u. Witte, a.a.O., Seite 91.], vermutlich einem schwäbischen Grafen, censura inaequitatis getötet wurde, während seine Witwe aller Güter beraubt, seine Söhne Burchard und Ulrich aus dem Lande gejagt, und sein Allod und Lehe n unter seine Nachfolger verteilt wurden. Aus dieser Nachricht der alemannischen Annalen sind die weitgehendsten Schlüsse gezogen worden, insbesondere hat man aus ihr gefolgert, daß Burchard nach der Herzogswürde für sich und seine Familie gestrebt habe. Dabei habe er den Widerstand der Großen des Landes gefunden und sei wegen Hochverrats angeklagt und hingerichtet worden [4 Vergl. Roth von Schreckenstein, der Untergang der alemann. Grafen Erchanger und Berchtold, Forschungen z. deutschen Gesch. VI, 135 f., Meyer von Knonau, Ein Kampf des deutschen Volkswillens gegen die kirchl. Machtanspr. im 10. Jahrh. in: Aus mittl. u. neueren Jahrhunderten, histor. Vorträge u. Aufsätze (Zürich 1876) Seite 19, Baumann, Zur schwäb. Grafengesch., Forsch. z. schwäb. Gesch. (Kempten 1899) Seite 262 f. u. 268 nr.2, v. Giesebrecht, Gesch. d. deutschen Kaiserzeit (Braunschweig u. Leipzig 1855 ff.) 1 (5. Aufl. 1881), 184 f., P. F. Stälin, Gesch. Württembergs (Gotha 1882, 87) I, 127, Richter-Kohl, Annalen d. deutschen Gesch. i. Mittelalter (Halle 1873 ff.) II, 538f., Dümmler, Gesch. d. ostfr. Reiches, III, 569f., Trog, Die Schweiz v. Tode Karls d. Gr. bis zum Ende d. Burgund. Reiches, Baseler Neujahrsbi. LXVII (1899) Seite 23, Waitz, VG. V2, 58, Reg. episcopor. Constantiens. 1, 35 nr. 284, Witte, die älteren Hohenzollern, 5.91 f., Hauck, Kirchengesch. Deutschlands (Leipzig 1887 ff.), III (3.-4. Aufl. 1906) Seite 8, Böhmer-Mühlbacher, Regesta imperii I. die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918 (2. Aufl., Innsbruck 1899-1908) Seite 824 nr. 2071b, Zeller, Bischof Salomo III. von Konstanz, Abt v. St. Gallen (= Beitr. z. Kulturgesch. d. Mittelalt. u. d. Renaiss. X, 19101 Seite 82ff., v. Dungern, Thronfolgerrecht u. Blutsverwandschaft der deutschen Kaiser seit Karl d. Gr. (2. Aufl. Papiermühle 1910) Seite 69, Dierauer, Gesch. d. schweizer. Eidgenossensch. (Gotha 1887) I (2. Aufl. 1913) Seite 54, Rosenstock, Herzogsgewalt u. Friedensschutz (= Unters. z. deutschen Staats- u. Rechtsgesch. CIV, 1910) S. 18 ff. - Alle diese Forscher weichen in der Beurteilung der von den Alem. Annalen über Burchards Tod gemeldeten Vorgänge wesentlich von einander ab. Ich kann mich hier nur mit den wichtigsten dieser Abweichungen beschäftigen.].
Eine solche Deutung mag im Hinblick auf die mächtige Stellung des Markgrafen und das Verhältnis, in dem damals die Herzogtümer zum Reiche standen, nahe liegen, eine unbefangene Betrachtung der Quelle vermag aber diese Auffassung nicht zu rechtfertigen. Die alemannischen Annalen sprechen weder von einem Streben Burchards nach der Herzogswürde, noch von einer Anklage der schwäbischen Großen, noch von einer Verurteilung zum Tode oder gar einer solchen durch Anselm [5 Nach Baumann (a.a.O.) ist die hervorragende Beteiligung des Grafen Erchanger so gut wie erwiesen. Erchanger sei als Pfalzgraf in Schwaben in erster Linie befugt gewesen, die Aburteilung Burchards wegen Hochverrats vorzunehmen. Er habe aber als sein oberster Ankläger nicht zugleich sein Richter sein können und deshalb „das Richteramt jenem Anselm, der zweifelsohne ein Graf war", übertragen. Anselm erscheint aber in den Alemann. Annalen nicht als Richter, sondern als Töter des Markgrafen oder als Vollzieher des Urteils, wenn man so will. Das betont auch Waitz (VG. V5, 58 nr.5). Hier liegt derselbe Fehler vor wie bei Dümmler, Roth von Schreckenstein und Witte (a.a.O.), die das „injusto judicio" ungerechtfertigter Weise mit Anselm verbanden. Es kommt hier höchstens in Frage, was Rosenstock meint, daß Anselm nach altem Recht etwa Ankläger und Vollstrecker in einer Person gewesen ist. (A.a.O., Seite 20).]. Die Worte „injusto judicio" und „censura inaequitatis" gaben den Anlaß zu solchen Erklärungen und Vermutungen. Sie wurden in den meisten Fällen nicht richtig verstanden. „Injusto judicio" kann hier nur bedeuten: In anfechtbarem, nicht rechtskräftigem Verfahren [6 Vita Meinwerci c. 197, MG. SS. XI, p. 153, 4: „Justo judicio convicta" = „in förmlicher Gerichtsverhandlung". Vergl. dazu Rosenstock, Herzogsgew. u. Friedenssch., a.a.O., Seite 74. Gottesurteil kann nicht in Frage kommen. (Vergl. Wanz, a.a.O., u. Kern Seite 188).], nicht etwa: Durch ungerechtes Urteil [7 So z. B. Waitz, VG. V5, 58, Dümmler a. a. O.]. Die Beziehung der Wendung „censura inaequitatis" auf Burchard erscheint als die allein mögliche, nicht aber die Übersetzung mit „wegen des Vorwurfes der Überhebung [8 So übersetzen fast alle Forscher, auch noch zuletzt Rosenstock, a.a.O. Seite 18.]. Inaequitas bedeutet von vornherein nur „Unbilligkeit", „Ungerechtigkeit [9 P. Fr. Stälin übersetzt mit „Bedrückung" (a.a.O.).]. Man hat neuerdings darauf hingewiesen, daß dem Vorwurf der Überhebung gegen Burchard passend gegenübertritt „seines Bruders Adalbert Bezeichnung als justissimus comes, als dessen, der mit ins Verderben stürzt, obwohl er sich sozusagen nichts herausgenommen hat [10 Rosenstock, a.a.O., Seite 19.]. Dieser Hinweis ist zweifellos richtig. Aber dem Versuch, hieraus abzuleiten, daß Burchard nach der Herzogswürde gestrebt habe, Adalbert aber nicht, daß deswegen der Annalist dem mächtigeren der beiden ermordeten Brüder jedes anerkennende Wort versagt, dem jüngeren aber zugebilligt habe [11 Rosenstock, a.a.O.], muß entgegengetreten werden. Wir wissen im Gegenteil, daß Burchard die Herzogswürde tatsächlich besessen hat [12 Siehe oben Seite 15 nr. 1. Vergl. Reg. episcopor. Constant., a.a.O., Ze1ler, a.a.O., Seite 83.]. Es ist möglich oder sogar wahrscheinlich, daß sie für ihn mehr einen Titel als tatsächliche Herzogsgewalt- und Rechte bedeutet hat. Die Grundlage seiner Macht wird in seiner Markgrafschaft oder Grafschaft gelegen haben. Er war ursprünglich zweifellos ein „primus inter pares" [13 Roth von Schreckenstein, a.a.O.]. Im Besitze alter und neuer oder auch angemaßter Macht hat er sich vielleicht durch herrisches Wesen, harte, ungerechte oder willkürliche Maßnahmen und Gewalttaten verhaßt gemacht, wie wir es unzählige Male im früheren Mittelalter wiederfinden. Dagegen richtete sich dann der Vorwurf der „inaequitas" [14 Witte, a.a.O., weist darauf hin, aber ohne Beziehung auf das Wort.]. Dies führte seinen Sturz herbei. Es ist wahrscheinlich, daß sich eine allgemeine Verschwörung der schwäbischen Großen unter Bischof Salomon, vielleicht auch unter Erchangers Führung bildete, um den Markgrafen und seine ganze Familie unter dem Schein eines richterlichen Verfahrens zu vernichten. Dies war das „injustum judieium" der Alemannischen Annalen. Es ist möglich, daß die Klage wegen „reatus majestatis" hierzu als Vorwand gedient hat. Die Beraubung der Witwe und die Verbannung der Söhne würden darauf hinweisen. Die hiermit in Zusammenhang stehende Ermordung des Bruders im selben Jahre zeigt aber deutlich, wie unvollkommen offene Gewalt durch gerichtliches Verfahren in dem Vorgehen gegen die BURCHARDINGER verdeckt war. Diese Auffassung erhält eine Stütze in einer kurzen Nachricht des Hermann von Reichenau, die besagt, daß Burchard auf einer von ihm einberufenen Versammlung bei einem Tumult erschlagen worden sei [15 Herimanni Augiens. chronic. ad. a. 911, MG. SS. V, p. 112, 9f. In convertu suo, orto tumultu, occius est.]. Es läßt sich denken, daß dieser Tumult von den Verschwörern zur Vollbringung der Mordtat provoziert war [16 Dem Bilde, das Rosenstock (a.a.O., Seite 19) von dieser Versammlung entwirft, kann ich nicht zustimmen. Er spricht von einem herzoglichen Landtag und der Konstituierung eines selbständigen Gerichts durch "scheinbar Burkhard Pflichtigen", die ihn "vor ihr Ding" stellten. Von alledem ist uns nichts überliefert. Ein geordneter Rechtsgang - auch in dieser Form - kann nicht stattgefunden haben. - Hauck (a.a.O.) versteigt sich zu der Behauptung: „Er wurde in der Volksversammlung, die seine Würde anerkennen sollte, getötet".]. Mit Recht hat man diese Nachricht der der Annalen nachgestellt [17 Giesebrecht und Trog (a.a.O.) folgen ihr allein.], da sie über 100 Jahre nach dem Ereignis niedergeschrieben wurde. Soviel geht aber aus ihr klar hervor, daß man in Reichenau, in nächster Nähe St. Gallens, von einer Verurteilung Burchards zum Tode wegen hochverräterischer Bestrebungen nichts gewußt hat.
Die Tat geschah vermutlich in den Novembertagen des Jahres 911 [18
Über die möglichen Todestage siehe Dümm1er, a.a.O., Seite 570 nr. 1. - Waitz, Jahrb. d. deutschen Reiches unter König Heinrich I. (3. Aufl. Leipzig 1885), Seite 42 setzt Burchards Tod zu 912, Meyer von Knonau, a.a.O., „ganz kurz vor dem Tode Ludwigs", was keinesfalls richtig sein kann.]. Die Vertreibung und Beraubung der Familie des Getöteten folgte nach [19 Die Verurteilung der Schwiegermutter Burchards des Jüngeren, Gisela, auf der Pfalz Bodmann wegen Hochverrats geschah auf Grund falscher Zeugnisse, um das gewalttätige und rechtswidrige (nicht ordentliche, durch den Pfalzgrafen veranlaßte) Vorgehen nachträglich zu legitimieren. Dies kann nur meine Auffassung stützen, nicht die Baumanns und Zellers (a.a.O.).].
Wir wir schon sahen, mußte hierbei auch der Bruder des Getöteten sein Leben lassen, nämlich Adalbert, Graf im Scheer- und Thurgau, einer der angesehensten Großen nach Burchard in Schwaben [20
Er erscheint oft in den Urkunden ARNULFS, Ludwigs des Kindes und des Bischofs Salomo selbst. (Reg. episcopor. Constant. I, 1 nr. 191,192,201,205,208,209,211-213,215,219,220,228,249,250,253-256,260, 269- 271,275, 278-280. - Siehe dazu Dümmler, Gesch. d. ostfr. Reichs III², 569 nr. 2.]. Er wurde auf Anstiften, wie die Annales Laubacenses sagen auf Befehl, Bischof Salomos von Konstanz [21 Zeller (a.a.O., Seite 83 und 85) glaubt, daß Salomo mit Unrecht von den Alemannischen Annalen in den Vordergrund gerückt sei, während sie Erchangers Teilnahme verschwiegen.] und einiger andrer, uns unbekannter Persönlichkeiten ermordet [22 Ann. Alamann., a.a.O., Ann. Laubacens., a. a. O. - Vergl. die zu Burchards Ermordung auf Seite 16 nr. 4 angeführte Literatur. - Die Reg. episcopor. Constant. setzen Adalberts Tod etwas zu früh in den Herbst.]. König KONRAD I. begab sich zu Weihnachten 911 mit Bischof Salomo und Gefolge von Konstanz nach St. Gallen. Hier weilte er bis zum 29. Dezember. Ob er eine Entscheidung in diesen Dingen herbeigeführt hat und in welchem Sinne, ist uns unbekannt [23 Böhmer-Mühlbacher, Reg. imperii I², a.a.O.]. Am 11. Januar finden wir Salomo und Erchanger schon wieder bei KONRAD auf der Pfalz Bodmann [24 Ebendort, nr. 2072.]. Zu bedenken ist, daß der eben gewählte König sich kaum in offenen Gegensatz zu den mächtigen geistlichen und weltlichen Großen Schwabens setzen konnte, ohne für seine Stellung fürchten zu müssen. Zudem werden Salomo und Erchanger ihm die Angelegenheit nach ihrer Auffassung und in einem ihm genehmen Sinne gedeutet haben.
Unter der Regierung König HEINRICHS I. kam es in dem von inneren Kämpfen erschütterten Lothringen zur Ermordung eines angesehenen Fürsten. Graf Richwin von Verdun [
25 Er war zugleich Laienabt von St. Peter in Metz und vom Kloster Moyenmoutier. In der Vita des Johann von Gorze heißt es von ihm: Comitis Riquini, praestantissimi ea tempestate et in omni genere agendarum rerum prudentis et sagacissimi viri. (C. 12, MG. SS. IV, p.340, 24 f.) - Vergl. über ihn Köpke-Dümmler, Kaiser Otto d. Gr. (Leipzig 1876) Seite 96 f. mit nr. 4, Witte, Geneal. Unters. z. Gesch. Lothringens u. d. Westrich (= Jahrb. f. lothr. Gesch. u. Altertumsk., 5. Jahrg., 2. Hälfte, 1893). Seite 41, Hirsch, Jahrbücher d. deutschen Reichs unter Heinrich II. (Leipzig 1862 ff.) 1, 531, Parisot, Le royaume de Lorraine sous les C a r o l i g i e n s 843-923 (Paris 1899) Seite 582,595 mit nr. 6, 603f.,633,647, Vanderkindere, La formation territoriale des principautes Belges au Moyen Age (2. Aufl., Brüssel 1902) II, 367 nr.2, Poupardin, Le royaume de Bourgogne (888-1038) Etude sur les origines du royaume d'Arles (Paris 1907) Seite 283 nr. 5.] wurde, vermutlich am 14. März 923 [26 Necrol. s. Vitoni Virdun.: II. Jd. Mart. Riquinus comes (NA. XV, 127). Diesem Datum steht die Angabe des Necrol. Romaricense gegenüber, die zum 15. Nov. den Tod eines Riquinus dux berichtet (NA, XIX, 70). jedoch begegnet uns Riquin sonst niemals mit diesem Titel u. auch aus anderen Gründen, die Lippert (NA.XV, 609) und Parisot (a.a.O., Seite 663 nr. 2) dargetan haben, empfiehlt sich die Annahme des 14. März als Todestag.], von Boso, dem Bruder König Rudolfs von West-Franken [27 Boso war der Sohn Herzog Richards von Burgund. Über seine Stellung in Lothringen siehe Parisot, a.a.O., Seite 645 nr. 1, Poupardin, a.a.O.], ermordet, als er hilflos auf dem Krankenbette lag [28 Annales de Flodoard ad a. 923, publ. par Lauer (Collect. de textes pour servir a 1'etude et a l'enseignem. de l'histoire, Paris 1905) Seite 12f. - Vergl. Köpke-Dümmler Seite 97, Witte, a.a.O., Vanderkindere, a.a.O., Parisot, a.a.O., Seite 363f., Poupardin, a.a.O., Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine (Paris 1909) Seite 284, Lauer, Robert et Raoul de Bour'gmgne (Paris 1910) Seite 26 nr. 3.]. Richwin war, nachdem er seine erste Gemahlin wegen Ehebruchs hatte enthaupten lassen, in zweiter Ehe mit Kunigunde, der Witwe des Pfalzgrafen Wigerich verheiratet. Deren Sohn, der Bischof Adalbero von Metz, ein leidenschaftlicher Mann, geriet mit seinem Stiefvater Richwin in Streit, weil er sich durch die Heirat geschädigt glaubte [29 Vita Johannis Gorziens. c.40, MG. SS. IV, p. 348, 29ff. c. 110, p. 368, 46ff.]. Er trat mit Graf Boso in Verbindung, und dieser vollzog die verbrecherische Tat, um, wie er selbst sagte, an Richwin für Adalbero Rache zu nehmen [30 A.a.O., p. 367, 29]. So berichtet die Vita des Johann von Gorze. Die Feindschaft Bosos mit Richwin hatte aber wahrscheinlich auch politische Ursachen. Boso mußte von Richwin als Eindringling in Lothringen betrachtet werden. Zudem fiel Richwin in den Wirren des westfränkischen Reiches von König Karl ab, während Boso ihm treu blieb [31 Vergl. Parisot, Le royaume de Lorraine, a.a.O.].
Graf Otto, der Sohn des Getöteten aus seiner ersten Ehe, der spätere Herzog von Lothringen, versuchte anscheinend zunächst von dem Bruder des Mörders, König Rudolf, Genugtuung zu erlangen. Er trat auf seine Seite, hatte aber wohl keinen Erfolg, denn schon gegen Ende des Jahres 923 wandte er sich König HEINRICH I. zu [32
Annales de Flodoard ad a. 923, a.a.O., Seite 18.]. Schließlich ging er auf eigene Faust gegen den Mörder seines Vaters vor und begann gegen ihn im Jahre 924 einen Rachekrieg, der von beiden Seiten mit größter Erbitterung geführt wurde: [33 Ebendort ad a. 924, a.a.O., Seite 24. Vergl. Poupardin, a.a.O.]. Ob die Fehde für Otto Erfolg hatte, wissen wir nicht.
Die nächste Mordtat aus der Zeit des ersten SACHSEN-Herrschers führt uns nach Böhmen. Hier fand der junge Herzog Wenzel den Tod von Mörderhand, der erste von fünf [34
Beziehungsweise vier, wenn man Herzog Ulrichs Ermordung 1034 nicht gelten lassen will. (Siehe unten). Die andren sind die Herzöge Jarnmir 1035 (siehe unten), Bratislaw 1100, Suatopluk 1109.] PRZEMYSLIDEN-Fürsten, die im Verlauf von noch nicht 200 Jahren gewaltsamen Todes starben.
Herzog Wenzel [35
Vergl. über ihn Waitz ³ Seite 125, Bachmann, Gesch. Böhmens (Gotha 1899) I, 126ff., Bretholz, Gesch. Böhmens und Mährens b. z. Aussterben der Przemysliden 1306, (München und Leipzig 1912) Seite 70ff.], der Sohn des Wratislav, kam fast noch als Knabe [36 Hierüber gehen die Quellen, wie so häufig in der Geschichte Wenzels, auseinander. Nach einigen war er zehn, nach anderen achtzehn Jahre alt, als sein Vater starb. Vergl. Pekar, die Wenzels- und Ludmilalegenden und die Echtheit Christians (Prag 1906) Seite 223, Bretho1z  Seite 78f.] zur Regierung in einer Zeit, als das Haus der PRZEMYSLIDEN seine Oberherrschaft über die böhmischen Teilfürsten noch nicht durchgesetzt hatte. Wenzel war nicht der Mann, um solchen Anspruch rücksichtslos zu vertreten. Seine Interessen lagen wesentlich auf kirchlichem Gebiet. In engem Anschluß an die geistliche Kultur, wie sie ihm zunächst von Methodius und Kyrillus und dann namentlich von Bayern her übermittelt wurde, sah er die Bürgschaft für eine gedeihliche Weiterentwicklung seines Landes. Dem traten aber die einheimischen Adelsgeschlechter, die in dem Überhandnehmen des deutsch-christlichen Einflusses gerade die größte Gefahr für ihre Herrschaft sahen, feindlich entgegen. Sie waren sich bewußt, daß eine dauernde Unterwerfung Böhmens unter die deutsche Oberherrschaft zugleich die Unterwerfung der böhmischen Sondergewalten unter eine Zentralregierung notwendig zur Folge haben mußte. So vereinigten sie sich zu gemeinsamen Widerstande. In Boleslav, dem jüngeren Bruder Wenzels, einem ehrgeizigen, energischen, vor nichts zurückschreckendem Jüngling, gewannen sie sich ein Werkzeug zur Ausführung ihrer Pläne. Es gelang, ihn mit seinem älteren Bruder aufs heftigste zu verfeinden. Als man daran ging, Wenzel zu beseitigen, lieh Boleslav willig Hilfe. Entscheidend war vielleicht zuletzt, daß sich Herzog Wenzel dem im Sommer 929 heranrückenden König HEINRICH I. völlig unterwarf [37 Widukind L. 1, c. 35, Schulausg. p. 43, 11. - Vergl. Waitz³ Seite 125. Bretholz hat im 1. Abschnitt seiner „Studien zu Cosmas von Prag", NA. XXXIV (1909) Seite 655 ff. beweisen wollen, daß sich der Zug HEINRICHS I. 929 nicht gegen Wenzel, sondern gegen Boleslav wegen der Ermordung Wenzels gerichtet habe. Dieser Beweis ist jedoch als mißglückt anzusehen. Den Tod Wenzels setze ich mit Bretholz in das Jahr 929. Hierüber und über alle hiermit zusammenhängende Fragen siehe meinen Exkurs „Der Feldzug Heinrichs I. gegen Herzog Wenzel von Böhmen im Jahre 929". - „Die staatlichen Beziehungen der böhmischen Herzöge u. Könige zu den deutschen Kaisern von Otto d. Gr. bis Ottokar II." behandelt zusammenhängend Köster in Untersuchungen CXIV (1912).]. Man hoffte nicht mit Unrecht, daß mit der Ermordung des frommen, mit den Deutschen sympathisierenden und kriegsuntüchtigen Herzogs und mit der Einsetzung des kriegerischen, die Fremden hassenden Boleslav die Möglichkeit gegeben war, die deutsche Oberherrschaft abzuschütteln.
Die Ermordung [38
Sie wird in einigen deutschen und böhmischen Quellen ganz kurz überliefert. Einzelheiten finden wir nur in den zahlreichen
Wenzelslegenden, die den Tod des heiligen Märtyrers mehr oder weniger ausschmückend erzählen. Von ihnen kommt für uns nur die allslawische Legende in Betracht. Sie ist in drei Rezensionen erhalten, von denen die erste die älteste und reichhaltigste ist. Wir sind auf die zweite Rezension, die sogen. Vostokov-Legende angewiesen, die Waffenbach 1857 herausgegeben hat. (Die slawische Liturgie in Böhmen). Im übrigen verweise ich auf die Angaben von Pekar, bei denen aber der tschechische Standpunkt des Verfassers zu berücksichtigen ist. Auf die zahlreichen mit der Wenzelslegende zusammenhängenden Streitfragen kann ich mich hier nicht einlassen. Von deutschen Quellen berichten das Ereignis Widukind (I. II, c.3, a.a.O., p.57, 21 ff.), im Anschluß an ihn Thietmar (I, II, c.2, Schulausg. p.19, 1ff.). Ferner Vita s. Adalberti episcop. c.8, MG. SS. IV, p. 584, 38 ff., Brun onis vita s. Adalberti c.21, MG. SS. IV, p.606, 11 f., Brunonis vita quinque fratrum, MG. SS. XV, p. 727,23 ff., Bernoldi chron., MG. SS. V., p. 392, 40. - Böhmische Quellen sind Cosmas in seiner Chronik (I, I, c. 17, MG. SS. IX, p. 46, 7f.), Ann. Fragens., MG. SS. III, p. 119, 24. Vergl. Köpke-Dümmler Seite 50ff., Bachmann I, 129f., Bretholz Seite 80, dazu I.ippert, Sozialgesch. Böhmens in vorhussitischer Zeit (Wien 1896-98)1,171.] spielte sich in der Hauptsache etwa folgendermaßen ab: Boleslav, der in Bunzlau residiert, ladet seinen Bruder, der gerade den Beschluß gefaßt hat, dem heil. Veit eine Kirche zu bauen, zum Kirchweihfest am Tage der heiligen Damian und Kosmas (27. September) ein. Wenzel folgt der Einladung und bleibt auch auf Bitten des Bruders länger, als er beabsichtigt hatte, um an dessen Gastmahl teilzunehmen. Den Warnungen seiner Getreuen hält er sein Vertrauen auf Gott entgegen. Während er mit seinen Mannen im Burghofe Spiele abhält, beraten drinnen die Mörder über seinen Untergang. Sie bauen darauf, daß er am nächsten Morgen, sobald die Glocken läuten, zur Kirche gehen werde. Tatsächlich macht sich Wenzel in der Frühe des 28. September auf den Weg zur Kirche. Da begegnet ihm Boleslav und erwidert die freundliche Begrüßung des Bruders mit einem Schwertschlage. Wenzel wirft sich auf ihn und ringt ihn nieder. Da springt einer der Verschworenen, Tuza, hinzu, und trifft Wenzel auf die Hand. Der sucht jetzt in der Kirche Zuflucht. Aber da ereilen ihn in der Türe die andern Verschworenen, Tschesta, Tira und Gnjevisa und machen seinem Leben mit neuen Schlägen ein Ende [39 Nach der Legende Gumpolds ist Boleslav der eigentliche Mörder, der mit vier Hieben das Haupt des Bruders zerschmettert.]. Den Leichnam lassen sie liegen, er wird vom Priester mit einem Tuch bedeckt. Auf die Kunde von der Ermordung eilt die Mutter herbei und bestattet den Leichnam mit Hilfe des Priesters. Dann aber muß sie fliehen, denn über alle, die dem Ermordeten angehangen haben, bricht ein furchtbares Strafgericht herein [40 Siehe die Schilderung bei Köpke-Dümmler Seite 52f. Auf die von den Legenden berichteten Wunder, denen schon Widukind mißtraute (I. I, c. 35, Schulausg. p. 43, 14) gehe ich nicht ein.]. Die Tat geschah am Montag, den 28. September. Als Todesjahr nahm man bisher 935 an [41 Vergl. Köpke-Dümmler, a.a.O., nr. 2 und Brotholz, NA. XXXIV, 667 ff.], da in diesem Jahr der 28. September auf einen Montag fiel und die Darstellung bei Widukind in Verbindung mit der Regierung OTTOS I. erscheint [42 Widukind, a.a.O., p.57, 21 ff.: Interea barbari ad novas res moliendas desaeviunt, percussitque Boliziav fratrcm suum,....timensque sibi vicinum subregulum, eo yuod paruisset imperiis Saxonum, indixit ei bellum... Perduravityuc illud bellum usque ad quartum decimum regis imperii annum; ex co regi fidelis servus et utilis permansit. - In denselben Zusammenhang setzt Thietmar das Ereignis, mit deutlicher Abhängigkeit von Widukind.]. Bretholz hat aber sehr richtig nachgewiesen, daß Widukind Wenzels Ermordung nicht um ihrer selbst willen erwähnt, sondern lediglich um Boleslaw, den Gegner OTTOS DES GROSSEN, zu charakterisieren, daß also ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Ermordung Wenzels und dem Regierungsantritt OTTOS I. nicht besteht [43 A.a.O., Seite 669. Übrigens ist das Jahr 935 nirgendwo belegt.]. Kosmas berichtet ganz bestimmt, daß Wenzels Tod „im Jahre des Herrn 929 am 28. September" erfolgte [44 A.a.O.: Anno dominicae incarnationis 929. 4. Kalend. Octobris. - Über die Glaubwürdigkeit des Kosmas siehe Bretholz, a.a.O., Seite 671.]. Dasselbe Jahr wird von der altslawischen Legende [45 „Im Jahre 6337, in der 2. Indiktion, dem 3. Cyklus, am 28. Tage des September". 6337 ist verschrieben für 6437. Vergl. Bretho1z , a.a.O., Seite 672.] und von Christian [46 Der Text bei Pekar, a.a.O., Seite 115, 1f.: IIII. Kalendarum octobrium, ..... anno dominice incarnacionis DCCCC XXVIIII. - Die Legende „Oriente iam solo" hat in einer Handschrift das Jahr 929, in zwei anderen 928. Die Legende Gumpolds und die „Crescentc fide" nennen nur das Datum des 28. September, kein Jahr.] bezeugt. In ihm fällt ebenfalls der 28. September auf einen Montag. Es scheint mir daher dieses Datum - 28. September 929 - die größte Wahrscheinlichkeit für sich zu haben, zumal es, wie ich schon oben zeigte, in der politischen Lage, die durch die Unterwerfung Wenzels unter HEINRICH I. und den darauffolgenden Abzug des deutschen Heeres aus Prag gekennzeichnet ist, eine passende Erklärung findet.
Wenzel fiel durch die Feindschaft der von seinem Bruder geführten national-böhmischen Partei, die weder von deutscher Kultur, noch von deutscher Herrschaft etwas wissen wollte. Von einem Einschreiten HEINRICHS I. hören wir nichts [47
Dies betone ich nochmals im Hinblick auf die Schilderung von Bretholz Seite 101, und Köster (a.a.O., Seite 11), der ihm folgt. - Die Angabe von einem Rachezuge OTTOS I. in der Legende „Oriente iam solo" (bei Pekar, a.a.O., Seite 60f.), die die Nachricht von den Kriegen OTTOS I. mit Boleslav tendenziös ausdeutet, hat keinen Wert. Im übrigen verweise ich auf meinen Exkurs.]. Boleslaw scheint sich HEINRICH bis zu dessen Tode gefügt zu haben, sodaß für den König kein Anlaß dazu gegeben war. „In die inneren Verhältnisse des Landes oder Fürstenhauses tiefer einzugreifen, lag dem deutschen König fern„ [48 Bretholz, a.a.O. - Vergl. dazu meine Ausführungen zur Ermordung Herzog Jaromirs im Jahre 1035.], soweit nicht die deutsche Oberlehnsherrschaft angetastet wurde.
Die einzige Mordtat, der wir unter OTTO DEM GROSSEN begegnen, geschah abermals an einem lothringischen Großen. Gegen Ende des Jahres 944 wurde Graf Adalbert von Metz, der Sohn des Grafen Mattried, von einem gewissen Ydo ermordet [49
Contin. Reginon, ad a.944, Schulausg. p. 163, Ann. Saxo ad a. 944, MG. SS. VI, p. 605, 31. - Vergl. Köpke-Dümmler Seite 144, Witte, Genealog. Unters. z. Gesch. Lothringens u. d. Westrich, a.a.O., Seite 39, Chatelain, Le comte de Metz et 1'avoucric episcop. du VIlle au XIIIe siede ( Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumsk. X, 1898) Seite 112, Lauer, Le regne de Louis IV. d'outre-mer (Paris 1900) Seite 138, Vanderkindere II, 350.]. Die Vita des Johann von Gorze [50 Vita Johann. Gorziens. c.36, MG. SS. IV, p. 347, 25ff.] nennt ihn einen Mann von erlauchtem Geschlecht [51 Er war auch Laienabt von Gorze. Wie mächtig seine Stellung und auch schon die seines Vaters war, geht unter anderem daraus hervor, daß beide mehrmals als „duces" erscheinen. Vergl. Köpke-Dümmler, a.a.O., nr. 1. Über die verschiedenen Hypothesen betr. die Familie Adalberts unterrichtet gut die kurze Zusammenfassung bei Parisot, Les orig. de la Haute-Lorraine, Seite 291 nr.5.], von heftigem und gewalttätigem Sinn. Über seinen Mörder Ydo, oder wie ihn der sächsische Annalist nennt, Udilo, ist uns nichts bekannt [52Vanderkindere sieht in ihm einen Vorgänger der Grafen von Arlon. (A.a.O.).]. Einen nachhaltigen ungünstigen Einfluß auf den Frieden des Landes übte die Tat nicht aus [53Vergl. Lauer, a.a.O.].
Aus der Zeit OTTOS II. sind mir Ermordungen weltlicher Fürsten nicht bekannt geworden. Dagegen sind aus der Zeit OTTOS III. wieder mehrere Fälle überliefert.
Heinrich der Zänker hatte sich im Jahre 984 zur Verwirklichung seiner auf die Krone hinzielenden Pläne mit Herzog Boleslaw II. von Böhmen in Verbindung gesetzt. Böhmische Scharen begleiteten den Bayern-Herzog auf seiner Rückkehr von Böhmen nach Thüringen. Hier wurde er von seinen eigenen Mannen empfangen. Die böhmischen Heerhaufen aber unter ihrem Anführer Wagio benutzten die Gelegenheit, um sich in den Besitz der wichtigsten deutschen Grenzfeste, der Burg Meißen, zu setzen. Markgraf Rikdag war abwesend. Er hatte seinen Freund Friedrich zurückgelassen. Den Oberbefehl über die Burg und die Gewalt über das suburbium hatte der Burggraf Rikdag, ein bewährter Kriegsmann [54
Ricdagus eiusdem civitatis custos et inclitus miles. (Thietm. chron. 1. IV, c. 5. Schulausg. p. 67, 1 ff.]. Dem böhmischen Führer gelang es, jenen Friedrich zu einer Unterredung nach der außerhalb des Burgbezirks gelegenen Kirche des heiligen Nikolaus zu locken und die vielleicht zum größeren Teile slawischen oder slawisch gesinnten Einwohner zum Verrat an Rikdag zu überreden. Sobald sich das Tor hinter Friedrich geschlossen hatte, fielen die Einwohner über den Burggrafen her und schlugen ihn am Triebschefluß nieder [55 Thietm. chron. 1. IV, c. 5, Schulausg. p.67, 12 ff. - Vergl. Wilmans, Jahrb. des deutschen Reiches unter Otto III. (Berlin 1840) Seite 25 nr. 2, Posse, die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin b. z. Konrad d. Gr. (Leipzig 1881) Seite 29. Dazu v. Giesebrecht, 623, Richter-Kohl III (1), 146, Artler, die Zusammensetzung der deutschen Streitkräfte in den Kämpfen mit den Slawen v. Heinrich I. bis auf Friedrich I. ( Ztschr. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altersk. XXIX, 1913, NF. XXI) Seite 284. Das Necrologium Luneburgense (bei Wedekind, Noten zu einigen Geschichtsschr. d. deutschen Mittelalt., Hamburg 1823, III, 76) meldet zum 11. Oktober die Tötung eines Rikdag. Man darf annehmen, daß dieser Rikdag mit dem unsrigen identisch ist. Wenn Wi1mans dagegen geltend macht (a.a.O.), daß die Ermordung Rikdags vor dem 29. Juni 984 erfolgt sein müsse, da an diesem Tage der auch schon von Herzog Heinrich besuchte Tag zu Rara stattgefunden habe, so ist demgegenüber zu bemerken, daß uns wohl die Ansage des Tages auf dieses Datum überliefert ist (Thietm. chron. 1. IV, c. 4), nicht aber, daß er wirklich an diesem Tage abgehalten wurde. Das ist im Gegenteil sehr zweifelhaft, wenn man sich die Unternehmungen Heinrichs des Zänkers vom Quedlinburger Fürstentage (23. III.) an bis zu dem von Rara vergegenwärtigt. Sie erstrecken sich auf Sachsen, Franken und Böhmen und waren bei den damaligen Wegeverhältnissen schwerlich in drei Monaten zu erledigen.]. Die Burg fiel in die Hand der Böhmen. Weiteres ist über die Mordtat nicht bekannt. Einige Jahre später fand wiederum einer der die Grenzwacht gegen Osten haltenden Großen durch Mörderhand seinen Untergang. Graf Albi von Eilenburg, vermutlich der Sohn des 982 in der Sarazenenschlacht gefallenen Markgrafen Günther [56 So glaube ich mit Kurze (in seiner Schulausg. Thietmars, p. 102 nr.4) und Schulze, die Kolonisierung u. Germanisierung der Gebiete zw. Saale u. Elbe (Leipzig 1896) Seite 73 annehmen zu dürfen. Den Grafen Albi als Sohn des im Jahre 1009 abgesetzten Markgrafen Gunzelin zu betrachten, wie Posse (Seite 123) will, erscheint bedenklich. - Albi besaß neben der Grafschaft Edenburg noch die Burgwardei Nerchau als Leben vom Bistum Merseburg. Vergl. Posse, Seite 56.], und Bruder des 1002 ermordeten Ekkehard von Meißen, wurde, wie Thietmar berichtet, in einem Walde von seinen eigenen Vasallen [57 Treubrüche von Vasallen gegen ihren Herrn finden wir in dieser Zeit öfter. So wurden Markgraf Dedi im Jahre 1009, Graf Arnulf von Flandern 1071, die Kappenberger Grafen zwischen 1090 und 1097 von ihren Vasallen ermordet. Weitere Treubrüche bei Alpertus, De diversitate temporum 1. II, c. 11, MG. SS. IV, p. 714, 40 u. 1.1I, c. 15, ebd., p. 717, 24. Über das „Prinzip der Treue" siehe neuestens v. Below, der deutsche Staat des Mittelalters 1 (Leipzig 1914) Seite 342 f.] aus geringfügiger Ursache ermordet. Seine Grafschaft mit dem an der Mulde gelegenen Lehen Nerchau ging an Erzbischof Gisilher von Magdeburg über [58 Thietm. chron. I. IV, c. 69, Schulausg. p. 102, 9 ff. Ann. Saxo ad a. 990, MG. SS. V1, p. 635, 62 f. Vergl. Posse, a.a.O., Schulze, a.a.O.]. Dies geschah aller Wahrscheinlichkeit nach am Ende des Jahres 990 [59 Dazu würde sehr gut die Notiz des Merseburger Totenbuches passen, die zum 17. Dezember sagt: Aluui obiit. Siehe Dümmler, Das alte Merseb. Totenbuch (Neue Mitth. d. sächs.-thür. Ver., XI, Halle u. Nordhausen 1867) Seite 246.], da wir seit dem Jahre 991 Graf Bezelin im Besitz der Grafschaft finden. Dieser überließ das in seinem Comitat gelegene Dorf Pausitz an der Mulde an Erzbischof Gisilher und erhielt dafür von diesem das Dorf Nerchau [60 Vergl. die Restätigungsurk. OTTOS III. vom 18.IX.991 (MG. DD II, p. 481 f. nr. 74).].
Im Jahre 994 wurde Markgraf Liutpold von Oesterreich [61
Vergl. über ihn Riezler, Gesch. Bayerns (Gotha 1878 ft.) 1, 364, Huber, Gesch. Oesterreichs (Gotha 1885 Ff.) 1, 174 ff., Juritsch, Gesch. d. Babenberger u. ihrer Länder (976-1246), (Innsbruck 1894) S. 12 ff., Uhlirz, Jahrbücher d. deutschen Reichs unter Otto II. u. Otto III., 1 (Leipzig 19021 Seite 80, Vancsa, Lesch. Nieder- u. Ober-Oesterreichs 1 (Gotha 1905) Seite 194ff.] aus dem Geschlecht der BABENBERGER [62 So kann man doch wohl nach Otto v. Freising (Chronica I. V1. c. 15. Schulausg. (1912) p. 275, 18 ff. annehmen. Vergl. Uhlirz I. 228ff. u. ders., MIÖG., Ergb. VI, 57 ff.] von meuchlerischer Hand ermordet. Heinrich von Schweinfurt, der Sohn von Liutpolds Bruder Berchtold, hatte nach Thietmars Erzählung [63 Thietm. chron. 1. IV, c. 21, p.76, 14ff.] einen Ritter des Bischofs Bernward von Würzburg Namens Everkar, einen hochfahrenden Mann, wegen Beleidigungen gefangen nehmen und blenden lassen. Der König erfuhr die Nachricht durch einen Boten des schwergekränkten Bischofs. Im ersten Zorn bestrafte er den Grafen mit Verbannung, schenkte ihm dann aber, seiner Anhänglichkeit an das Babenbergische Geschlecht getreu, die Gnade [64 Über das königliche Recht der Gnade siehe unten zur Ermordung des Grafen Wichmann.] wieder. Er wußte sogar zwischen ihm und Bernward von Würzburg eine Aussöhnung herbeizuführen. Zu deren Bekräftigung lud der Bischof Liutpold und Heinrich am Tage des heiligen Kilian, am 8. Juli, zu sich und bewirtete sie mit großer Freundlichkeit. Am frühen Morgen unterhielt sich Liutpold mit seinen Mannen mit Kampfspielen. Diese Gelegenheit benutzte ein Freund des geblendeten Würzburger Vasallen, um die grausame Bestrafung zu rächen. Vielleicht war ihm nicht genau bekannt, welcher von den beiden BABENBERGERN diese verhängt hatte; vielleicht war es ihm auch gleichgültig, wer von ihnen seiner Rache zum Opfer fiel [65 Thietmar drückt sich bei der Erzählung der Mordtat, wie so oft, dunkel aus. Wo sich der Neffe Heinrich wahrend der Tat aufhält, ist nicht zu ersehen. Er nennt auch Liutpolds Namen überhaupt nicht. Nur aus dem Zusammenhang ergibt sich. daß Liutpold,
nicht Heinrich, gemeint ist.
], genug, er schoß den Markgrafen während des Spiels hinterlistig nieder. Zwei Tage darauf, am 10. Juli [66 Die Quedlinburger Annalen, die berichten, daß Liutpold, Baiuvarici limitis marchio clarus durch ein Fenster unversehens von einem Pfeil verwundet worden sei, geben als Datum seines Todes 7. Non., Junii an (zu 994, MG. SS. III, p. 72, 28 ff.). Der 10. Juli als Todestag steht aber ganz fest. Er ist übereinstimmend außer von Thietmar vom Alten Merseburg. Totenbuch (a.a.O., Seite 237) und vom Necrolog. monast. s. Emmerani Ratisbonens. (MG. Necrol. III. p. 319) überliefert. - Eine kurze Angabe von Markgraf Liutpolds Tod zu 994 haben die Ann. Einsidlens. ad a. 994, MG. SS. III, p. 144. 1,3, Ann. Ratisponens., MG. SS. XVII. p. 584, 6. Ann. necrol. Fuldens., MG. SS. XIII, p. 207, 45. - Vergl. noch Riezler I, 374, Huber 1, 179, Juritsch, a.a.O., Seite 24, Vancsa, a.a.O., Seite 199.], dieser seiner Wunde und wurde am folgenden Tage unter großer Trauer bestattet, vermutlich in Regensburg. Er war, wie Thietmar rühmt, ein Mann, der Alle an Klugheit und Tüchtigkeit übertroffen hatte. Das Reich verlor in ihm abermals einen Hüter an der Grenze, der in hartnäckigem Ringen den deutschen Ein Fluß weiter nach Osten vorgeschoben hatte. Dem jungen König wurde mit ihm einer seiner treusten Anhänger geraubt, doch ist von einer Sühnung des Verbrechens auch hier nichts überliefert.
Die Ermordung einer ganzen Familie erleben wir gegen Ausgang des 10. Jahrhunderts in Böhmen [67
Als Gegenstück dazu siehe unten die Ermordung der Reichenhaller Familie 1037.]. Das Herzogtum befand sich unter der Führung Boleslaws II., des Sohnes des Brudermörders, auf dein Wege zum Einheitsstaat. Fast alle der großen, einstmals selbständigen böhmischen Adelsgeschlechter, waren unterworfen, nur eines der mächtigsten, das Fürsten-Geschlecht der SLAWNIKINGER [68 Vergl. Bachmann I, 139 f., Bretholz Seite 112 und bes. Loserth, der Sturz des Hauses Slavnik, AfOG. LXV (1884), 21ff.] beherrschte unumschränkt den größten Teil des östlichen und südlichen Böhmens [69 Die Hauptorte waren Glatz, Leitomischl, Kurim, Netolitz, Dudlebi.]. Gestützt auf ihre ausgedehnte Verwandschaft zu den slawischen Fürsten-Familien, zum Hause der OTTONEN [70 Siehe Loserth, a.a.O., Seite 33 ff. Nach ihm sind die SLAVNIKINGER auch mit den PRZEMYSLIDEN verwandt.], auf ihre festen Burgen, die die Grenzen ihrer Lande verteidigten, konnten sie es wagen, dem PRZEMYSLIDEN-Geschlecht selbständig gegenüberzutreten und ihre eigene Politik zu treiben. Sie führte sie bald auf die Seite der Todfeinde der PRZEMYSLIDEN, der Polen [71 Siehe Loserth, a.a.O. Seite 40 ff.]. Für Boleslaw war somit die Bekämpfung der SLAWMNIKINGER eine Notwendigkeit. Der Kampf scheint sich lange hingezogen zu haben, bis ihm schließlich Boleslaw selbst und die ihm folgenden Großen, vor allem die Wrschowetze im Herbst 995 ein jähes und katastrophales Ende bereiteten.
Der älteste SLAWNIK [72
Die Söhne Slavniks, der 981 starb, waren Sobebor, Spitimir, Pobraslav, Porej, Czaslav, Wytech (Bischof Adalbert).], Sobebor, hatte sich zu OTTO III. begeben, um über die Feindseligkeiten des Böhmen-Herzogs Klage zu führen [73 OTTO III. unternahm im Herbst 995 einen Feldzug gegen die Wenden. Sein Bundesgenosse war Herzog Boleslav von Polen, dessen Zuzug durch Sobebor mit eigener Mannschaft verstärkt war. Vergl. Loserth, a.a.O. Seite 47, Bretholz, a.a.O.]. Die anderen Brüder, Spitimir, Pobraslav, Porej und Czaslav - Bischof Adalbert war außer Landes - lagen auf ihrer festen Burg Libitz [74 Am Einfluß der Cidlina in die Elbe.] und genossen die Ruhe eines Waffenstillstandes, den ihnen Herzog Boleslav bis zur Rückkehr Sobebors zugesichert hatte. Da gelang es den Großen, den Herzog zu einem entscheidenden Schlage zu bewegen [75 Die politischen Verhältnisse haben entscheidenden Einfluß ausgeübt. Die Verbindung Sobebors mit Polen und OTTO III. hat Boleslav zur Beseitigung der SLAVNIKINGER veranlaßt. Religiöse Beweggründe werden mitgewirkt haben, waren aber gegenüber den Machtfragen von untergeordneter Bedeutung. Siehe Loserth: a.a.O. Seite 48, Bretholz, a.a.O.]. Unter Bruch des Waffenstillstandes rückte man vor Libitz. Der erste Ansturm am 27. September mißlang unter schworen Verlusten. Aber in der Irrkenntnis, daß sie der Übermacht auf die Dauer nicht würden standhalten können, baten die Belagerten für den nächsten Tag, einen Sonntag, um Waffenruhe. Die Bitte wird vom Herzog abgeschlagen. Er will ihren Untergang. Auf den Rat des Klerikers Radla flüchten die Brüder endlich in die Kirche. Unter dem Versprechen der Sicherheit herausgelockt, werden sie mitsamt ihren Weibern, Kindern und Mannen am Tage der Ermordung des heiligen Wenzel meuchlings niedergemacht [76 Johann. Canapar. Vita s. Adalberti episc. c.25, MG. SS. IV, p. 592, 42 ff., Brun. vita s. Adalberti c. 21, MG. SS. IV, p.606, 1ff.. Cosmas ad a. 995, 1. 1, c. 29, MG. SS. IX, p.53, 11f., Ann. Fragens. ad a. 995, MG. SS. III, p. 119,42. - Vergl. Büdinger, Oesterr. Gesch. b. z. Ausg. d. dreizehnten Jahrh. (Leipzig 1858) 1,327f., Lippert, Sozialgesch. Böhmens 1, 180, v. Giesebrecht I, 686, Bachmann 1, 179ff., Bretholz Seite 112f.].
Sobebor, außer Bischof Adalbert der einzige Überlebende des SLAWNIKINGER-Geschlechts, versuchte im Dienste des Polen-Herzogs den Untergang seiner Familie zu rächen. Er fiel im Jahre 1004, wie es scheint, als Führer der Polen gegen den mit HEINRICH II. verbündeten Jaromir in Prag [77
Vergl. Loserth, a.a.O., Seite 52f., Bachmann 1, 189, Bretholz Seite 116f.]. Der Weg zur Einigung Böhmens war mit der Vernichtung der SLAWNIKINGER freigemacht. Überhaupt bezeichnen Mord und Gewalttat, wie wir gesehen haben und noch weiter sehen werden, den Weg, den die Entwicklung Böhmens im früheren Mittelalter genommen hat.
In die Zeit zwischen dem Tode OTTOS III. und der Thronbesteigung HEINRICHS II. Fällt die Ermordung eines der mächtigsten und berühmtesten damaligen Reichsfürsten, des Markgrafen Ekkehard I. von Meißen. Die Bedeutung, die sein tatenreiches Leben sowohl als sein jäher Tod für das Reich gehabt haben, und die Ausführlichkeit, mit der die Überlieferung von beiden berichtet [78
Die wichtigste Quelle für die folgende Schilderung ist die Chronik Thietmars von Merseburg (I. V, c.6-8, Schulausg. p. 110-111). Bei aller Ausführlichkeit gibt sie doch infolge ihrer dunklen Ausdrucksweise in vielen Füllen kein unbedingt sicheres Bild.], mögen eine eingehende Darstellung rechtfertigen.
Während die Getreuen des verstorbenen Kaisers OTTO seine Leiche über die Alpen nach Deutschland führten, erhoben sich hier einige Fürsten des Reiches, um die Nachfolge an sich zu bringen, an ihrer Spitze Herzog Heinrich von Bayern, nach dem Verzicht Ottos von Kärnten nicht nur der mächtigste, sondern auch der dem Hause der OTTONEN zunächststehende unter ihnen. Ihm gegenüber beanspruchten die Krone für sich Herzog Hermann von Schwaben und Markgraf Ekkehard von Meißen. Was zu solchem Anspruch berechtigen konnte, Macht und Ansehen auf Grund hervorragender Taten, war bei Ekkehard in hohem Maße vorhanden. Er war, wie Bischof Thietmar von ihm rühmt, der Feldherr des Kaisers, der die Engelsburg erstürmte und am Feinde seines Kaisers, Creszentius, das Urteil vollstreckte, der es verstanden hatte, sich die gefürchteten Herzöge von Polen und Böhmen durch Gewalt oder Güte untertänig zu machen, derjenige, der allein mit seiner Persönlichkeit ein Bollwerk im deutschen Osten gegen die Flut der Slawen bildete [79
Thietm. chron. 1. IV, c. 30, Schulausg. p. 82, 6ff.; 1. V. c. 7, p. 111 14ff.; 1. V, c. 9, p. 111 , 34f. - Vergl. Hirsch I, 196-205, v. Giesebrecht II, 16-21, Posse Seite 32-46, Artler, Die Zusammensetzg. d. deutschen Streitkräfte, a.a.O., Seite 285]. Er war verwandt mit Herzog Bernhard von Sachsen und Markgraf Gero. Die Großen des sächsischen Landes waren vielfach von ihm abhängig [80 Über die Familie Ekkehards siehe Thietmar (I. 1V, c. 39, Schulausg. p. 86, 7ff.) und Ann. Saxo (MG. SS. VI, p. 648;23 ff., p.675,10ff.).]. Aber mit seiner Macht war auch die seiner Gegner gewachsen. Eine Auseinandersetzung mit ihnen in der Thronfolgefrage erschien unumgänglich. Deshalb fand, wahrscheinlich auf Aufforderung Ekkehards [81 Frosa war nach Thietmar (I. IV, c. 52; p. 93, 2) Königslehen Graf Gunzelin's, des Stiefbruders Ekkehards.], alsbald nach dem Tode OTTOS III. zu Frohse bei Magdeburg eine Versammlung der sächsischen Großen statt, um über die Lage des verwaisten Reiches zu beraten [82 Teilnehmer waren neben Ekkehard sein Schwager Herzog Bernhard von Sachsen und sein Stiefsohn, Markgraf Gero, Erzbischof Gisilher von Magdeburg mit den Bischöfen seiner Provinz, Markgraf Liuthar von der Nordmark u. a.]. Nach Thietmars Darstellung hatte der Markgraf die feste Absicht, sich hier bereits von den Fürsten seines Landes zum König wählen zu lassen. Die Großen wollten sich hier in Frohse nur besprechen, in einer zweiten Versammlung in Werla aber entscheiden. Dieser von allen gegen Ekkehard gefaßte Beschluß war bereits die Wirkung des Vorgehens seines Gegners, Markgraf Liuthars von der Nordmark, der Ekkehards Absicht durchschaut hatte [83 Über dessen Feindschaft mit Ekkehard siehe Thietmars Angaben (l. IV, c. 40 f, Schulausg. p. 86 f.).]. Es gelang Liuthar, mit Hilfe seines Neffen Heinrich von Schweinfurt mit Heinrich von Bayern in Verbindung zu treten. Auf des SCHWEINFURTERS Rat hin entsandte der Herzog einen seiner Leute nach Werla zur Vertretung seiner Sache. Hier erreichte der Gesandte durch große Versprechungen im Namen seines Herrn einen von allen beschworenen Beschluß, für die Nachfolge Herzog Heinrichs auf dem
Königsthrone zu wirken [84
Vergl. Krüger, Grundsätze u. Anschauungen bei d. Erhebungen d. deutschen Könige i. d. Zeit v. 911-1056, Untersuchungen CX (1911) Seite 76f. und Buchner, die deutschen Königswahlen u. d. Herzogt. Bayern, ebd., CXVII (1913) Seite 7, ferner Rosenstock, Königshaus u. Stämme i. Deutschland zwischen 911 und 1250 (Leipzig 1914) Seite 338: „Die Fürsten sind dort vollzählig versammelt, und zwar, was für die Beurteilung hauptsächlich wichtig ist, sowohl Ekkehards als Heinrichs Anhänger, es ist keine Parteizusammenkunft, sondern der legitime Stammeslandtag, der verbindlich für alle Sachsen handelt". R. a.a.O., Seite 339, glaubt, Werla als „Starnmesvorort" der Sachsen bezeichnen zu dürfen. Vergl. auch seine Ausführungen in Herzogsgew. u. Friedenssch. Seite 70.].
Ekkehards Niederlage war vollkommen. In seinem Zorn verschärfte er sie durch beleidigendes Auftreten gegen die Schwestern des toten Kaisers [85
Er setzt sich mit Herzog Bernhard und Bischof Arnulf von Halberstadt an die von Sophie und Ethelheida den Großen bereitete Abendtafel und speist dort mit den beiden Getreuen. In pathetischen Worten weist an dieser Stelle der Chronist auf das nahe Ende des Helden hin. (Thietm. chron. 1. V, c.4, Schulausg. p.109, 10ff und 17f.)]. Aber er gab die Hoffnung nicht auf. Vertrauend auf den alten Glanz seines Namens und die Macht seiner Stellung wandte er sich nach Westen, um zusammen mit dem andern Kronprätendenten, Herzog Hermann von Schwaben, und den dortigen Großen in Duisburg die Lage zu besprechen. Ob er beabsichtigt hat, sich mit diesem in gemeinsamer Erhebung gegen Heinrich von Bayern zu wenden, bleibt bei der unbestimmten Fassung der Überlieferung zweifelhaft [86 Adalboldi vita Heinrici II. imperat., MG SS.IV, p.685, 6 ff.: Ekehardus autem, nescio an in adipiscendo regno spem tenens, an rebellionem meditans, ... interficitur. - Vergl. hierüber die abweichenden Meinungen von Hirsch und Usinger bei Hirsch I, 201 und 202 mit nr. l.]. Über Hildesheim, wo er wie ein König aufgenommen und geehrt wurde, gelangte er nach Paderborn. Hier war die Aufnahme bereits eine andere. Erst auf Befehl des Bischofs Redarius wurden ihm die Tore geöffnet. Mit der Nachricht, daß die Versammlung in Duisburg nicht stattfinden könne, traf ihn ein neuer Schlag. Der Bischof selbst hielt ihm das aussichtslose und unziemende seines Betragens vor. Da begab sich Ekkehard auf den Rückweg, zunächst nach Northeim an den Hof des Grafen Sigfrid.
Er wird freundlich empfangen und gebeten, zu übernachten. Heimlich aber teilt ihm Ethelind, Sigfrids zweite Gemahlin, mit, daß dessen Söhne Sigfrid und Benno [87
Graf Sigfrid, der Großvater Ottos von Northeim, war in erster Ehe verheiratet mit Machtbild und hatte von ihr zwei Söhne, Sigfrid und Benno. Vergl. Ann. Saxo, MG. SS. VI, p. 721, 27.] mit den Brüdern Heinrich und Udo von Katlenburg [88 Thietmar sagt nur (I. V, c. 5, Schulausg. p. 110, 2 f.): Sigifrith et Benno, senioris suimet filii, cum confratribus Heinrico et Udone. Daß die KATLENBURGER gemeint sind, ergibt sich aus dem Ann. Saxo (MG. SS. VI, p. 690, 59 f.). Ob diese beiden die Stiefbrüder von Sigfrid und Benno aus der zweiten Ehe Sigfrids mit Ethelind sind, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Lappenberg, MG. SS. III, p. 791 nr. 12 und Breßlau, Jahrbücher d. deutschen Reiches unter Konrad II. (Leipzig 1879), II, 512 sind dafür. Kurze vertritt in der Schulausg. Thietmars (p. 110 nr. 1) die Ansicht, daß „cum confratribus" heiße „mit den Brüdern", nicht „mit ihren Brüdern". Er vermag das aber nicht weiter zu belegen. Jedenfalls glaube ich, daß die KATLENBURGER in irgend einem verwandschaftlichen Verhältnis zu den NORTHEIMERN gestanden haben.] und anderen Verschwörern ihm Nachstellungen bereiteten. Sie bittet ihn flehentlich, er solle entweder bis zum Morgen dableiben oder seine Reise auf einem anderen Wege fortsetzen. Ekkehard hatte nämlich zu seinem nächsten Quartier den südöstlich von Northeim gelegenen Königshof Poehlde ausersehen. Wenn er dorthin weiterziehen wollte, mußte er an der Burg der KATLENBURGER vorbeikommen. Damit rechneten die Mörder. Der alte Graf Sigfrid wußte anscheinend von ihrem Vorhaben nichts [89 Vielleicht hatte er alte Beziehungen zu Ekkehard. 984 war er bei dem Treuschwur für den jungen OTTTO III. auf der Hesseburg mit Ekkehard zusammen. Vergl. Thietm. chron. 1. IV, c. 2, p. 65, 22 ff.]. Katlenburg war für einen Hinterhalt vortrefflich gewählt; hier hatten Udo und Heinrich ihre Mannen zur Ausführung der Tat mit den NORTHEIMERN zur Hand. Der Markgraf Ekkehard läßt sich durch die Warnungen der besorgten Gräfin von seinem Reiseplan nicht abbringen, sondern zieht weiter. In allen Regeln des Krieges wohl erfahren, beaufsichtigt er den ganzen Tag lang vorsichtig seine Leute und ermahnt sie, sich nicht erschrecken zu lassen. Die wahrscheinlich bei Katlenburg im Hinterhalt liegenden bemerken das aus ihrem Versteck. Sie verschieben daher ihr Unternehmen und schwören, es in der folgenden Nacht zu vollenden. Ekkehard gelangt so am Abend unbehelligt nach dem Königsschloß Poehlde [90 Adalboldi vita Heinrici II. imp., a.a.O., Genealogia Wettinens., MG. SS. XXIII, p. 227,6.] und geht nach dem Abendmahl mit wenigen seiner Leute in einem Holzhause schlafen. Die andern schlafen in dem nahe liegenden Söller. Jetzt ist für die Mörder der entscheidende Augenblick gekommen. Ihre Schar überfällt die Ahnungslosen. Der Markgraf erwacht von dem ungeheuren Lärm und springt von seinem Bette auf. Er will sehen können, was vorgeht. Seine Hose, und wessen er sonst habhaft werden kann, schleudert er ins Feuer und facht damit die Glut zu stärkerem Schein an. Aber indem er die Läden zertrümmert, öffnet er den Feinden einen Zugang. Es dauert keinen Augenblick, da fällt an der Tür sein Manne Hermann und draußen der dem Herrn zu Hilfe eilende Athulf, beide tapfer und bis in den Tod getreu, wie der Chronist rühmt. Als auch Erminold, der kaiserliche Kämmerer [91 Kämmerer OTTOS III. Er ist an seiner Verwundung am 9. Mai 1002 gestorben. Vergl. Schubert, Die Reichshofämter u. ihre Inhaber bis um die Wende des 12. Jahrh., MIÖG., XXXIV (1913) Seite 444.], verwundet hinsinkt, leistet nur noch Ekkehard, in Krieg und Frieden ruhmbedeckt, Widerstand. Sigfrid schleudert mächtig die Lanze nach ihm. Sie durchbohrt sein Genick und stürzt ihn auf die Erde nieder. Bei dem Anblick seines Falles eilen die Feinde sogleich voll Freude hinzu, schneiden dem Toten das Haupt ab und voll Abscheu meldet es Thietmar plündern seine Leiche. Dann kehren sie froh und unbehelligt nach Hause zurück. Dem Erschlagenen erweist Abt Alfker von Poehlde die letzten Dienste der Kirche. Die Tat geschah am 30. April 1002 [92 Außer Thietmar siehe Ann. Quedlinburgens., MG. SS. III, p. 78, 22 ff., Adalboldi vita Heinrici II. imp., a.a.O., Lamperti Ann. ad a. 1002, Schulausg. p.48,32, Ann. Saxo, a.a.O., p.690, 59 ff. (zu 1056) und p. 692, 27 f. (zu 1057), Vita Meinwerei episc., MG. SS. XI, p. 110, 35 ff., Genealogia Wettinens., MG. SS. XXIII, p.227, 5, Ann. necrol. Fuldens. maior., MG. SS. XIII, p. 208, 32, Necrolog. monast. s. Michaelis, Wedekind, Noten III, 32. Der Bericht der Chronica ducum de Brunswick, MG. DChr. II, p. 578, 33 ff. enthält allerlei Verwechslungen und Mißverständnisse älterer Quellen. - Vergl. noch v. Uslar-Gleichen, die Abstammung d. Grafen v. Northeim u. Katlenburg v. d. Grafen v. Stade (= Veröffentlichungen z. niedersäehs. Gesch., 3. Heft, Hannover 1900) Seite 35 ff.].
Über die Motive, die die Mörder zur Tat veranlaßten, war sich schon Thietmar nicht im klaren. Er spricht von zwei verschiedenen Meinungen, die damals laut wurden. Einmal, die Tat sei erfolgt auf Anstiften „Heinrichs", der sich damit für eine von OTTO III. auf Ekkehards Veranlassung verhängte Züchtigung habe rächen wollen, oder aber sie sei ein Racheakt von Männern, die sich den von Ekkehard beleidigten Schwestern Ottos III. beliebt machen wollten [93
Siehe oben, Seite 37.]. Man hat versucht, in diesem Heinrich den König Heinrich II. zu sehen; er hätte den mächtigen Nebenbuhler beseitigen lassen. Giesebrecht sagt in seiner Kaisergeschichte: „Dieses Ereignis„ nämlich die Ermordung Ekkehards - „füllt eines der dunkelsten Blätter in seiner Geschichte". Es muß betont werden, daß dieser schwere Vorwurf nur durch haltlose Vermutungen gestützt werden kann [94 Thietmar nennt den Urheber des Verbrechens nur „Heinricum". Hirsch und Usinger verstehen unter ihm den als einen der Mörder Ekkehards bekannten Grafen Heinrich von Katlenburg (a.a.O., Seite 204 mit nr. 3). Giesebrecht dagegen will auf Grund von Thietmars Sprachgebrauch, der unter „Heinricus" schlechtweg den Herzog von Baiern, späteren HEINRICH II. verstehen, nur die Deutung auf diesen zulassen (11 21 und 592). Allerdings setzt Thietmar bei Nennung von Grafen, Markgrafen und Herzögen etc. den betr. Titel hinzu - jedoch nicht ohne Ausnahmen - und nennt Herzog Heinrich vor der Krönung meist nur „Heinricus". Es scheint mir aber ganz unzulässig zu sein, hieraus allein, wie Giesebrecht tut, gegen HEINRICH II. eine so ungeheuerliche Beschuldigung zu erheben. Andere Gründe sprechen sehr stark dagegen. Wie sollte OTTO III. den Herzog von Baiern, seinen Vetter, haben züchtigen lassen? Von einer solchen Maßnahme ist nicht das geringste bekannt. Noch in der letzten, für OTTO so schweren Zeit, als der Abfall immer weiter um sich griff, erwies sich Heinrich ihm als einer der Treusten. (Vergl. Hirsch I, 186). Wir wissen zudem, daß Herzog Bernhard von Sachsen, der Schwager und Anhänger Ekkehards, bei der Huldigung der Fürsten für HEINRICH II. an der Spitze stand. (Vergl. ebend. Seite 222). Schwerlich hätte er so gehandelt, wenn er Heinrich als den Mörder des Gatten seiner Schwester hätte ansehen müssen. Endlich wissen wir, daß der älteste der Söhne Ekkehards, Markgraf Hermann von Meißen, in Treue zu HEINRICH II. hielt. Wie leicht hätte er es gehabt, sich mit seinem Stiefonkel, dem polenfreundlichen Gunzelin gegen Heinrich einzulassen. - Nach Giesebrecht müßten die Mörder von Heinrich von Baiern gedungen worden sein. Demgegenüber weist Usinger sehr treffend darauf hin, daß Graf Sigfrid von Northeim „nicht etwa ein eifriger Anhänger HEINRICHS II. wurde, sondern im Gegenteil ihm bereits im folgenden Jahre mit den Waffen in der Hand gegenüberstand" (Hirsch 1, 204 nr. 3).]. Unter dem „Heinricus" des Thietmar kann nur
Graf Heinrich von Katlenburg verstanden werden. Dann war die Ermordung Ekkehards ein persönlicher Racheakt von diesem. Daß ihm sein Bruder Udo dabei half, ist ohne weiteres verständlich. Die NORTHEIMER Grafen schlossen sich als Verwandte und Hofnachbarn an, um so eher, als die vornehme Jugend in dieser Zeit zu solchen Taten immer bereit war. Der Haupttäter und eigentliche Mörder war jedoch nicht Heinrich von Katlenburg, sondern Graf Sigfrid. Er führte den tötlichen Wurf aus. Nach ihm waren die KATLENBURGER am meisten beteiligt. Benno, der andere NORTHEIMER, scheint schließlich an der Mordtat doch nicht Anteil gehabt zu haben [95
Ann. Saxo sagt ausdrücklich (a.a.O., p. 692, 26 f.): Bennonis de Northeim cuius frater nomine Sigefridus cum Heinrico et Udone Ekkihardum interfecit und (p. 721,27 ff.): Sigefridum interfectorem ., et Bennonem, qui genuit - Das gegenteilige Zeugnis der Chron. ducum de Brunswick fällt nicht ins Gewicht. Die „wahre Ursache des Mordes" sieht v. Uslar-Gleichen (a.a.O., Seite 341) „in dem Streben der Northeimischen Brüder Siegfried II. und Benno, ihrem Günstling, dem Herzog Hermann von Schwaben, durch Beseitigung eines gefährlichen Nebenbuhlers den Weg zum Throne zu bahnen. Ihr Interesse daran wurzelte in verwandtschaftlichen Verhältnissen". Diese verwandtschaftlichen Verhältnisse beruhen nur auf Hypothesen des Verfassers. Im übrigen stehen unsere Quellen einer solchen Erklärung vollständig entgegen.]. Daß die Täter hofften, Herzog Heinrich durch die Beseitigung seines politischen Gegners einen großen Dienst zu erweisen, ist leicht möglich. Es wäre aber falsch, daraus die Folgerung zu ziehen, daß Heinrich um die Tat gewußt oder gar den Auftrag zu ihr gegeben habe. Die Deutung, wie sie Thietmar an zweiter Stelle äußert, ist ebenfalls nicht ohne Wahrscheinlichkeit. Sophia und Adelheid verfügten über großen Einfluß und erlangten später von HEINRICH dafür, daß sie sich auf seine Seite stellten, große Zugeständnisse. Vielleicht hatten sie es ihren Freunden gegenüber durchblicken lassen, daß nur Ekkehards Tod ihnen als eine genügende Sühne für die ihnen zugefügte Schmach erscheinen könne. Auch die Vermutung, daß Graf Liurhar seine Hand im Spiele hatte, liegt nahe. Er ist Thietmars Onkel, daher schweigt dieser über ihn [96 Es wird überhaupt unter Ekkehards Herrschaft Leute gegeben haben, die ihm nur aus Furcht ergeben blieben und im Stillen auf Befreiung von ihm hofften. Uns überlieferte Vorgänge, wie die Blendung des thüringischen Vasallen Bevo (Thietm. chron. 1. IV, c. 67, Schulausg., p. 101, 21f.), die harte Behandlung von Großgörschen (ebendort, p. 105, 9 ff.) und die hier schon besprochenen Fälle lassen das möglich erscheinen. - „Das Bemühen des späteren Bischofs, in seiner Chronik die Kenntnis der Gründe zu leugnen, welche zu dem Morde führten, sowie die Verschleierung des zwecken der Reise Ekkehards zum Herzog Hermann II. von Schwaben, dem Günstlinge der NORTHEIMER Brüder" (!), der Umstand, „daß Thietmar am 7. Mai 1002, also wenige Tage nach dem Morde, von seinem nach Rache dürstenden Oheim Lothar zum Propst in dem von dessen Vater Lothar II. ( 986) gegründeten Kloster Walbeck ernannt wurde", lassen v. Uslar-Gleichen (Seite 41) vermuten, daß „Thietmar seine Hand dabei im Spiele hatte". Er denkt an „eine gemeinsame Aktion des Oheims und Neffen"].
Wir sehen einen ganzen Komplex von Motiven vor uns, die mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit besitzen. Eine bestimmte Erklärung wird uns wohl immer versagt bleiben. Die Ausführung der Mordtat wird in erster Linie durch persönliche Motive bedingt gewesen sein, aber sicherlich haben politische stark mit hineingespielt. Ekkehard fiel in den Augen der Chronisten doch vor allem als der „usurpator regni" [97
So heißt es bei Lampcrt, a.a.O.]. Der tiefere Grund lag ganz sicher hier. Man muß Ekkehard als politische Persönlichkeit begreifen, um sein Ende verstehen zu können. Die Gegner vermochten ihn zu Fall zu bringen, als er seine Stellung in seinem Ehrgeiz zu weit vorgeschoben hatte [98 Thietm. chron. 1. V, c. 7, Schulausg. p. 111, 10ff.: Hoc tantum scio, quod decus regni, solatium patriae, coinis suis, terror inimicis et per omnia perfectissimus foret, si in humilitate solum persistere voluisset - und: Comites vero orientales paucis tantum exceptis regnumque in spe habuit.]. So bietet sein Tod, aus privater Rache erwachsen, zugleich das Bild eines politischen Mordes.
Thietmar berichtet genau, wie nach der Entführung der Liutgard, Ekkehards schöner Tochter, durch Graf Werner von Walbeck, ein Gericht der Fürsten zu Magdeburg zusammentrat - nach sächsischem Recht -, um eine Strafe gegen den Übeltäter, der so den Frieden zu stören wagte, zu beschließen [99
Ebendort 1. IV. c. 42, Schulausg. p. 87, 36ff.]. Aber keine Nachricht meldet uns, daß die Mörder des großen Markgrafen Ekkehard jemals die Strafe ereilt hat. Soviel wir wissen, ist zur Ahndung dieses Frevels kein Gericht zusammengetreten, keine rächende Hand erhoben worden. Thietmar erzählt noch, wie Ekkehards ältester Sohn auf die Kunde von der Ermordung seines Vaters die Belagerung Wilhelms von Weimar abbrechend mit seiner Mutter herbeieilte, wie sie die Leiche mit unendlicher Trauer in Empfang nahmen, in ihrem Stammsitz Groß-Jena beisetzen ließen und nach dreißig Tagen, wie es altes Recht wollte, nach Meißen zogen, um den ererbten Besitz an sich zu nehmen [100 Thietm. chron. 1. V, c.8, Schulausg. p. 111, 22ff.]. Dann schweigt Thiermar. Der sächsische Annalist weiß noch, daß die Leiche Ekkehards nach Jahren von Groß-Jena mit vielen anderen Verstorbenen des Geschlechts nach Nauenburg überführt worden ist [101 Ann. Saxo, a.a.O., p. 648, 14ff.]. Die Mörder Sigfrid von Northeim und Heinrich von Katlenburg verschwinden bald aus der Geschichte. Der einzige, den wir weiter verfolgen können, Graf Udo von Katlenburg, lebte noch lange Jahre nach der Ermordung Ekkehards als Graf im Lis- und Rittegau [102 KONRAD II. bestätigte ihm 1039 den erblichen Besitz seiner Lehen. Siehe die von Breßlau, II, 510f. abgedruckte Urkunde FRIEDRICHS I. vom 1.1.1158 u. die Bemerkungen Breß1aus über Graf Udo ebend.]. Daß die Söhne des Ermordeten jemals beim Reiche gegen die Mörder Klage erhoben oder sich selbst an ihnen Genugtuung verschafft hätten, ist uns nicht überliefert.
Für den Bestand des deutschen Reiches war der plötzliche Fall Ekkehards von großer Bedeutung. Die Frage, ob er im Besitz der Krone die dauernde Anerkennung aller deutschen Stämme erlangt und den Ausbau des Reiches kräftig gefördert haben würde, können wir nach dem, was wir von seiner Persönlichkeit wissen, nur bejahen [103
Vergl. v. G i e s e b r e c h t II, 17.]. Er allein hatte in zahlreichen Feldzügen gegen die Böhmen, Polen, Liutizen und Milziener die Macht des Deutschtums im Osten gefestigt. Die Bischöfe von Meißen und Prag hatten es nur ihm zu danken, wenn sie nicht von der slavischen Flut weggeschwemmt wurden. Die Herzöge von Böhmen und Polen waren als Vasallen und Freunde seinem Willen untertan. Nach seinem Tode aber jubelte Boleslav von Polen auf und ließ mit Erfolg den Ansturm seiner Scharen gegen die deutschen Grenzen erneuern [104 Thietm. chron. 1. 1V, c. 11, Schulausg. p. 70, 24ff.; c. 22 p. 77, 7 ff.; 1. VIII, c. 56, p. 228, 2 ff.; 1. V, c. 7, p. 1 11, 14 ff.]. Die Arbeit, der einer der Größten der Zeit sein Lohen gewidmet hatte, war, als es jäh verlosch, zunichte gemacht. Es hat lange gedauert, bis dieses Unglück wieder gut gemacht war.
Eine schwere Bluttat Herzog Boleslavs III. von Böhmen berichtet uns Thietmar zum Jahre 1003 [105
Ebendort 1. V, c. 29, p. 123, 24ff.]. Als Herzog Wladimir gestorben war, führte Boleslav Chrabri von Polen den vertriebenen Boleslav zurück in der Hoffnung, daß der grausame und wilde Herzog bald an den Urhebern seiner Vertreibung furchtbare Rache nehmen und damit ihm, dem Polen, bald wieder Gelegenheit zum Eingreifen geben werde. Er täuschte sich in seiner Berechnung nicht. Denn als Boleslav von Böhmen, so erzählt Thiermar, sah, daß die Böhmen ihrem Glauben gemäß alle ihre früheren Taten gegen ihn vergeben und vergessen wähnten, da ließ er sich von seiner Gottlosigkeit soweit fortreißen, daß er alle seine beschworenen Friedensversicherungen brach. Er lud alle Großen des Landes zu sich. Als sie versammelt waren, gab er mit einem Schwertschlag, der seinem eigenen Schwager den Kopf zerschmetterte [106 Primo generum suum gladio in caput eius merso ipse occideret. Wer der „gener" ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Man versteht wohl unter ihm am besten den Schwager, nicht den Schwiegersohn Boleslavs, da Boleslav damals noch jung gewesen sein maß. (Er starb 1037). Vergl. Hirsch 1, 251 mit nr. 5, der auch darauf hinweist, daß sich diese Deutung mit dem Sprachgebrauch Thietmars gut verträgt. Bachmann I,187 übersetzt „gener" mit „Schwiegersohn".], das Zeichen zum allgemeinen Morden. Alle dort anwesenden Fürsten des Landes, unter denen sich auch die Wrschowetzen befunden zu haben scheinen [107 Cosmas 1. 1, c. 37, MG. SS. IX, p. 59, 44: Anno dominicae incarnationis 1003. Hic interfecti sunt Wrissovici. Die Bedenken Hirschs (I, 495) gegen die Verbindung der Stelle mit dem Blutbad sind nicht sichhaltig. - Die übrigen Angaben des Kosmas sind zu verwerfen.], verfielen, da sie unbewaffnet gekommen waren, dem Schwerte des Wüterichs und seiner Helfershelfer.
Das geschah in der heiligen Quadragesima des Jahres 1003, wohl im Februar. Das erschreckte Volk schickte heimlich sogleich Boten an Boleslav Chrabri mit dem Bericht über die Freveltat und mit der Bitte um Befreiung von dem Tyrannen. Der Polen-Herzog sah, daß alles so eingetroffen war, wie er gehofft hatte und willfahrte der Bitte gern. Er lud seinen Schützling unter dem Vorwand einer Unterredung zu sich, bewirtete ihn erst freundlich, ließ ihn aber in der folgenden Nacht von seinen Verwandten blenden und in den Kerker werfen. Die Herrschaft über Böhmen lag damit wieder in den Händen der Polen [108
Vergl. Büdinger I, 333, Hirsch, a.a.O., Huber I, 165, Bachmann I, 187f. Bretholz wirft die Gewalttaten Boleslavs III. fälschlich mit solchen Herzog Ulrichs von 1014 zusammmen (Seite 115).]. Herzog Boleslav mußte dann noch 34 Jahre im Kerker schmachten. So entsprach allerdings die Grausamkeit der Strafe der des Verbrechens. Aber die, die diese Strafe verhängt hatten, hatten mit ihr nur die Macht, nicht das Recht wiederhergestellt. Diese Zustände beleuchten scharf die damaligen Verhältnisse in Böhmen und ihren weiten Abstand von denen in Deutschland.
Um die Mitte der Regierungszeit HEINRICHS II. ereigneten sich in den nördlichen Gebieten Lothringens schwere Gewalttaten. Sie gingen aus von einem wilden, verbrecherischen Weibe, der Gräfin Adeln von Hamaland [109
Vergl. über sie Hirsch II, 345ff.; III 40ff., von Giesebrecht II, 150ff., Blok, Geschiedenis van het Nederlandsche volk, übersetzt von Houtrow (Gotha 1901-1909) I, 158. Über ihr Geschlecht besonders Pijnacker-Hordrijk, in seiner Einleitung zu der Schrift des Alpert von Metz De diversitate temporum (= Codices graeci et latini photographice depicti, Suppl. V, Leiden 1908) XX. Ihr Vater war Graf Wichmann von Hamaland und Gent. Vergl. noch Vanderkindere I, 68 f.]. Sie war mit einem sächsischen Grafen Immed vermählt gewesen und hatte nach dessen Tode den Grafen Balderich, einen emporgekommenen, reichen, raub- und fehdelustigen Mann geheiratet [110 Vanderkindere II, 298 f. u. 468. Er stellt die Hypothese auf, daß Balderich ein natürlicher Sohn des Grafen Erenfrid (vergl. MG. DD. 1, nr. 89, 93, 316) sei. Sie ist von Pijnacker-Hordijk zurückgewiesen worden,]. Beide zusammen setzten das ganze niederlothringische Land mit ihren Gewalttaten in Schrecken. Die schwerste von allen war die Ermordung von Adelas eigenem Sohne aus ihrer ersten Ehe des Grafen Dietrich. Nur der Biograph Meinwerks, des Bischofs von Paderborn, hat sie uns in einer von der Legende stark überwucherten Darstellung überliefert [111 Vita Meinw. episc., MG. SS., XI, p. 133, 10ff. Vanderkindere II, 300 spricht von zwei Söhnen, die Adela habe umbringen lassen. Davon ist nichts überliefert.].
Scheidet man aus dieser das falsche und zweifelhafte aus, so ergibt sich, daß Adela auf den Rat Balderichs den Grafen Dietrich, während sein Bruder Meinwerk mit dem König in „Langobardien" weilte, am 7. April 1014 [112 Die Zeitangaben in der Vita: Eo (sc. Meinwerco) in Langobardia cum rege Heinrico manente, 7. Idus Apriliis ... halte ich für sicher. Sie werden durch das Necr. Abdinghofense (MG. SS. XI, p. 108 nr. 10) bestätigt. Über die Teilnahme Meinwerks am Romzuge HEINRICHS II. im Jahre 1014 vergl. Papst bei Hirsch II, 415.] auf der Burg Uplade bei Elten von den Leuten ihres Gatten ermorden ließ [113 von Giesebrecht, a.a.O., 153f., Hirsch III, 41, Block I,160, Vanderkindere II, 300.]. Ob die Mörderin auf dein Reichstage zu Dortmund 1016 für die Tat vom Kaiser bestraft worden ist, bleibt zweifelhaft.
In einem Exkurs unterzog Hirsch [114 Hirsch III, 311ff.] den Bericht der Vita Meinwerci einer scharfen Kritik, in der er zu dem Ergebnis gelangte, daß das ganze Ereignis eine der vielfachen Erfindungen des Abdinghofener Mönches sei. Aber in seinen „Beiträgen zur Kritik der Vita Meinwereill gelang es Rieger [115 Forschungen XVI, 447ff. Vergl. auch von Giesebrecht II, 618.], in sehr vielen Fällen die Glaubwürdigkeit der vielgeschmähten Quelle überzeugend darzulegen und die Kritik von Hirsch zurückzuweisen. Inzwischen sind durch neue diplomatische Untersuchungen [116
MG. DD. III, p. 312, 5 ff. u. andern Orts.] weitere Anhaltspunkte gegeben. Auf Grund dieser und eigener Beobachtungen ergibt sich folgendes:
Daß Alport und Thietmar die Mordtat nicht berichten, ist ebenso wie die Bezeichnung Meinwerks als „episcopus" zum Jahre 996 nicht unerklärlich [117
Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 474.]. Balderich ist als Gemahl der Adela schon 996, nicht 997, wie Hirsch und Rieger angenommen haben, bezeugt [118 Siehe MG. DD. II, p. 650,45.]. Daß Dietrichs Ermordung in Uplade geschehen sein soll, erscheint nicht auffällig. Möglicherweise war er zu einer Verhandlung mit seinen feindlichen Verwandten aufgefordert oder aus irgend einem Grunde als Gast nach Uplade geladen worden. Es ist kein Beweis für die Unglaubwürdigkeit des Biographen, daß er diesen dem Ende Wichmanns analogen Zug nicht berichtet. Der „angebliche Fürstenkonvent zu Grona, [119 Hirsch II, 394 f. Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 472 f. mit den
Einschränkungen von Breßlau, MG. DD. III, p. 312f.
] hat stattgefunden, die Urkunde vom 15.1.1015 für Paderborn hat der Biograph Meinwerks nicht „seinen Combinationen zu Gefallen" „willkürlich auf den 15. Januar 1013 gesetzt", sondern durch ein sehr leicht zu erklärendes Versehen [120 Vergl. Breßlau, a.a.O., p. 415,26 ff.]. Auch die von Hirsch gegen die Glaubwürdigkeit der Vita betr. zwei von HEINRICH II. ausgestellte Urkunden für Paderborn geltend gemachten Bedenken sind von Breßlau beseitigt [121 MG. DD. III, p. 312,9.]. Die Angaben der Vita haben sich als richtig erwiesen. Damit ist Hirschs Vergleich des Dortmunder Tages mit dem von Grona hinfällig. Der Reichstag zu Dortmund fand im Januar 1016 statt [122 Ebend. nr. 341-344, p. 435-438.]. Das in der Vita mitgeteilte Ergebnis des Gerichts ist der Inhalt zweier Urkunden HEINRICHS II. für Paderborn von 1013 und 1016. Der Auszug in der Vita ist sehr sorgfältig und getreu hergestellt [123 Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 463ff. und Breßlau, a.a.O., Seite 312f.]. Allerdings erscheint es merkwürdig, dall die Strafe lediglich in der Wiederholung einer früheren Abtretung bestanden haben soll. Ich will nicht leugnen, daß hier ein Fehler oder Irrtum des Autors möglich ist, zumal er den Tag zu Dortmund in das Jahr 1014 verlegt mit der Angabe: Post reditum imperatoris cum principibus. Ist aber die Vita hier zuverlässig, so stand die Strafe in starkem Mißverhältnis zur Schwere der begangenen Friedensstörung. Auch später erhielt aber Adela nach abermaligem Vergehen freien Abzug mit allem Ihrigen aus der übergebenen Burg. Die Milde der den Kaiser für sie um Gnade bittenden Großen, von der der Autor berichtet, findet in dem Verhalten von Adalbold von Utrecht und Herzog Bernhard nach dem Fall von Uplade bei Alport ein Gegenstück. Die Argumentation Hirschs hiergegen reicht jedenfalls nicht aus, um die bestimmten Angaben der Vita über Dietrichs Ermordung zu erschüttern [124 Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 474.].
In Zusammenhang mit diesen Vorgängen steht die Ermordung des sächsischen Grafen Wichmann III. im Jahre 1016. Sie wird uns außer in kurzen Notizen der Quedlinburger und Hildesheimer Annalen [125
Ann. Quedlinb., MG. SS. III, p. 84, 11., Ann. Hildesheim., MG. SS. III, p. 95,2.] von Alport von Metz in seinem Buch „De diversitate temporum" und in Thietmars Chronik [126 L. II, c. 12, MG. SS. IV, p. 715, 5ff., Thietm. chron. I. VIII, c. 47, Schulausg. p. 221, 21 ff. Ob die von Hirsch III, 311 kritisierte Angabe der Vita Meinwerci von der Ermordung zweier kaiserlicher Boten durch Balderich und Adela wirklich auf einer Verwechslung mit der Ermordung Wichmanns und des ihn rächenden Gefolgsmannes beruht, erscheint mir zweifelhaft. Es ist doch möglich, daß dem ein anderes, nicht auf uns gekommenes Ereignis zu Grunde liegt.] sehr ausführlich und in vielen Punkten stark von einander abweichend berichtet [127 Vergl. Hirsch III, 43ff., v. Giesebrecht II, 155f., Cohn, Kaiser Heinrich II. (Halle 1867), Seite 105 ff., Vanderkindere II, 300. Die Kombinationen des Verf. betr. die Verwandtschaftsverhältnisse von
Balderich, Adela und Wichmann sind mit Vorsicht aufzunehmen. Blok, I, 160.
]. Eine Prüfung und Vergleichung beider Quellen ergibt etwa folgenden Tatbestand: Wichmann, der dritte seines Namens, der Enkel des gleichnamigen Bruders Herzog Hermanns von Sachsen [128 Vergl. Pijnacker-Hordijk, a.a.O., p. XX und XXII. Außerdem Hirsch II, 346, von Giesebrecht II, 152.], führte seit Jahren mit Graf Balderich eine erbitterte Fehde [129 Hirsch II, 350ff., Giesebrecht, a.a.O., Blok, a.a.O.], in deren Verlauf Balderich von seinem Gegner öfter empfindlich geschlagen wurde. Endlich schien sich eine Beilegung des Konfliktes ermöglichen zu lassen. Nach Alpert kamen beide Parteien im Jahre 1015 überein, Frieden zu schließen. Vielleicht geschah dies durch Einwirkung des Kaisers, der Ende November 1015 zu Nymwegen Reichstag hielt [130 Alpemus 1. II, c. 12, MG. SS. IV, p. 715, 1 ff. Siehe die Urkunden HEINRICHS II.: MG. DD. III, nr. 339 u. 340, p. 430 ff. Vergl. auch Pijnacker-Hordijk, a.a.O., p. XVIII.]. Noch nicht ein Jahr darauf [131 Nach Alperts, zu dem oben gesagten sehr gut passender Angabe.] lud Wichmann den früheren Gegner zu sich zu Gast, um den Friedensschluß zu bekräftigen [132 Nach Thietmar ist die Einigung überhaupt von Wichmann veranlaßt, er leitet sie mit dieser Einladung ein.]. Er bewirtete ihn gastlich und begleitete ihn auf der Heimkehr. Balderich erwiderte diese Einladung [133 Wie Thietmar erzählt, auf Anstiften Adelas, die den verhaßten Grafen mit List zu überwältigen hofft, da sie ihm mit Gewalt nicht beikommen kann.], und Wichmann nahm sie, wie Alpert berichtet, trotz den Warnungen seiner Mannen, die einen Hinterhalt befürchten, an. Er wird zu Uplade sehr freundlich empfangen [134 Alpert schiebt hier ein Gespräch zwischen beiden Grafen ein, in dem Wichmann die Befürchtungen seiner Leute und sein eigenes Vertrauen auf Balderichs Gastfreundschaft ausspricht.].
Gräfin Adela aber macht sich sogleich ans Werk, indem sie Wichmann mit Gift zu beseitigen versucht. Aber Wichmann erliegt ihm nicht [135
Die Darstellung Giesebrechts (II, 155) von diesen Vorgängen ist falsch.]. Von heftigen Schmerzen geplagt, erwartet er den nächsten Tag und verläßt dann Uplade, um nach Hause zurückzukehren [136 Thietmar erscheint mir hier bei weitem glaubhafter als Alpert, nach dessen Erzählung Wichmann erst nach drei Tagen, also zwei Tage nach dem Anschlag Adelas, Uplade verlassen haben soll.]. Wie Alpert allein berichtet, gewinnt inzwischen Adela nach dem Mißlingen ihres Anschlages durch Versprechungen zwei verbrecherische Menschen, einen Mannen und einen Knecht aus ihrem Gefolge. Sie müssen ihr schwören, den Grafen auf irgend eine Weise ums Leben zu bringen. Alles das tut sie, wie Alpert sagt, ohne Wissen ihres Gatten. Den heimreitenden Wichmann geleitet Balderich. Während sie ihres Weges ziehen, wird Wichmann plötzlich überfallen und meuchlings ermordet [137 Die Tat geschah wahrscheinlich am 6.X.1016. So die Hildesheimer Annalen (MG. SS. III, p. 95, 2). Das Merseburger Totenbuch setzt sie zum 5. (a.a.O., Seite 242), das Lüneburger zum 9. Oktober (Wedekind, Noten III, 75).].
In der Darstellung der Mordtat gehen Alpert und Thietmar völlig auseinander. Während man bisher fast allgemein dem Bericht des Alpert folgte, haben sich mir starke Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben ergeben. Sie weisen eine Fülle von inneren Widersprüchen auf: Der überraschende Überfall ist nach Alpert vor allem dadurch ermöglicht, daß die Leute Wichmanns in völliger Sorglosigkeit weit voraus reiten, durch das ganze Gelände zerstreut [138
A.a.O., p. 715, 39.]. Das ist aber gerade nach Alperts sonstiger Darstellung unglaubwürdig. Wichmann war von seinen Mannen schon vor dem Aufbruch zu Balderich vor dessen Hinterlist gewarnt [139 A.a.O., p. 715, 18.], er selbst hatte voll Todesahnungen
das Tor der Burg Uplade durchschritten [140
A.a.O., p. 715,20.], einem Vergiftungsversuch im Hause seines Wirtes war er eben mit knapper Not entronnen [141 A.a.O., p. 715, 28f. ]. Demgegenüber ist Thietmars Begründung, der von all den Einzelheiten nichts hat, so kurz sie auch ist, viel einleuchtender. Er sagt, daß Wichmanns Mannen unter einem Vorwand hinterlistig in Uplade zurückgehalten wurden, so daß sie nicht gleichzeitig mit ihrem Herrn aufbrechen konnten [142 A.a.O., p. 222, 5.]. Dann hatte dieser also im Augenblick des Überfalls nur seine nächsten Begleiter bei sich. Von ihnen fällt einer bei dem Versuch, den Tod seines Herrn zu rächen. - Alpert berichtet, wie schon erwähnt, von zwei Mördern, von denen der eine 1021 den Ritter Gebhard erschlagen habe [143 L. II, c. 18, a.a.O., p. 718,25.]. Dieser Widerspruch ist nur zu lösen, wenn man annimmt, daß Alpert mit dem, der Wichmann erschlug, einen der beiden Mörder meint, ohne zu wissen, wer von ihnen den rötlichen Schlag führte. - Noch kurz vor der Tat unterhalten sich zwei Leute der Adela über das nahe Ende des tapferen Wichmann. Der Chronist selbst schließt daran die Bemerkung, man sehe also, daß eine regelrechte Verschwörung gegen Wichmann bestanden habe [144 L. 11, c. 12, a.a.O., p. 715,32 ff.]. Hierauf folgt unmittelbar anschließend die Darstellung der Ermordung. Wahrscheinlich wußten also viele von Balderichs Seite um den Plan. Es wäre merkwürdig, wenn Balderich selbst keine Kenntnis von ihm gehabt hätte [145 Vergl. Hirsch III, 43 nr. 2.]. Wo Balderich während der Tat ist, läßt Alpert völlig im Dunkeln. Er sagt mit keinem Wort, daß er während des Geleitzuges nach Uplade zurückgekehrt sei [146 Dies tut von Giesebrecht II, 156.]. Wäre das der Fall, so würde wohl Alpert nicht unterlassen haben, es zu Gunsten Balderichs, dessen Unschuld er immer wieder beteuert, anzuführen. Aber er verliert ihn erst völlig aus den Augen und sagt dann: Balderich „hört", daß der Graf ermordet sei [147 A.a.O., p. 715,47 f.]. - In seiner Erzählung eilen nach der Tat die bestürzten Leute des Erschlagenen herbei und treffen mit den Mannen Balderichs zusammen. Sie beschuldigen wohl sofort diesen als Urheber der Tat, erheben aber nicht die Waffen zur Sühnung [148 A.a.O., 41ff.]. Auch in diesem funkte erscheint die Darstellung Thietmars glaubwürdiger, nach der die Begleiter Wichmanns zwar versuchen, den Mord zu rächen, gegen die Übermacht aber nichts ausrichten können [149 A.a.O., p. 222,7 f.] - Alperts Darstellung beruht ganz auf lokalen Berichten, die wohl schon damals nicht klar waren. Weitere Nachrichten standen ihm nicht zur Verfügung [150 Hierfür spricht auch, daß Alpert die von Thietmar uns überlieferte Aussöhnung des Kaisers mit Balderich zum Jahre 1018 nicht berichtet Sie fand fern von seiner Diözese auf dem Reichstag zu
Bürgel statt (Thietm. chron. 1. IX, c. 18, p. 250, 20 f. Vergl. auch Pijnacker-Hordijk, a.a.O., p. XIX).
]. Thietmar dagegen wußte zwar von den lokalen Verhältnissen aus eigener Anschauung nichts, aber ihm waren die Hauptsachen genau bekannt, da er mit den leitenden Persönlichkeiten am Hofe in enger Verbindung stand und sich wahrscheinlich auf den Bericht des Bischofs Dietrich von Münster, seines Verwandten, stützte, der als erster den Leichnam sah und ihn bestatten ließ [151 Vergl. Breßlau bei Hirsch, a. a. O.]. Nach alledem glaube ich die Hauptfrage bei der Ermordung Wichmanns, nämlich die nach der Schuld des Grafen Balderich, im Gegensatz zu älterem Forschern [152 von Giesebrecht, Cohn und auch Hirsch (a.a.O.).] im Sinne Thietmars bejahen zu müssen. Die bald weithin verbreitete Nachricht von der Tat erregte in dem kaum beruhigten Lande das größte Aufsehen.
Balderich war sofort auf seine feste Burg Uplade geflohen und zeigte damit so recht, wie Thietmar sagt, sein Schuldbewußtsein [153
L. VIII, c. 48, p. 222, 9f. Alpert gibt die Begründung: Metuens ne contra se ex recenti dolore tumultus excitaretur. (a.a.O., p. 715,49).]. Bischof Dietrich von Münster ließ die Leiche seines Freundes nach Verden zur Bestattung bringen und rief alle Verwandte und Freunde des Erschlagenen zur Rache auf. Mit starkem Aufgebot begab er sich, weit und breit das Land des verbrecherischen Ehepaares verwüstend, vor ihre Burg. Herzog Bernhard, ein Vetter Wichmanns, zog ebenfalls mit seinen Leuten heran [154 Thietm. chron., a.a.O.]. Schon vorher hatte er mit Bischof Adalbold von Utrecht und anderen Freunden Gesandte an den Kaiser geschickt. Dieser befahl, tief empört, energische Verfolgung des Verbrechens [155 A1pertus 1, II, c. 13, a.a.O., p. 715, 52, p. 716,1ff.] und rückte selbst von Burgund her zu Schiff heran [156 Thietm. chron. 1. VIII c. 49, p. 222, 24f.]. Unterdessen weilte Balderich, so erzählt Alpert, in größter Furcht, daß man ihn zur Verantwortung ziehen werde, auf Uplade. Energisches Zureden seiner Gattin veranlaßte ihn zu Verteidigungsmaßregeln. Bald wird Uplade von den sächsischen und lothringischen Fürsten, die entschlossen sind, diesen neuen Frevel blutig zu rächen, heftig berannt. Obwohl es gut zu verteidigen ist, entschließt sich Adela doch infolge starker Mannschaftsverluste, und weil sie sieht, daß das kaiserliche Lager aufgeschlagen wird, zur Übergabe. Bischof Adalbold und Herzog Bernhard sichern ihren Gesandten Straflosigkeit zu und gewähren Adela selbst freien Abzug mit aller ihrer Habe [157 Alpertus, a.a.O.]. Einer der ersten Fürsten des Reiches entzieht sie der rächenden Gerechtigkeit: Erzbischof Heribert von Köln nimmt sie in seinen Schutz. In Köln lebt sie eine Weile unbehelligt und findet dann vor dem Petersdom ihre Ruhestätte [158 Vita Meinw. episc. c. 140,141, MG. SS. XI, p. 135,25 ff. Vergl. auch Hirsch III, 71.]. Niemals ist sie, soviel wir wissen, vor Gericht gefordert worden. Balderich war schon beim Anrücken der Rächer heimlich entwichen. Nachdem er vergeblich Bischof Adalbold von Utrecht um Hilfe ersucht hatte, wandte er sich ebenfalls an den Kölner Erzbischof. Der Schützer der Adela schenkte auch seinen Bitten Gehör. Er legte Fürsprache für ihn beim Kaiser ein und erreichte, da dieser auf den gegnerischen Erzbischof Rücksicht zu nehmen hatte, daß ihm die Burg Uplade, deren Fall man erwartete, in seine Hände versprochen wurde [159 Thietm. chron., a.a.O.]. Damit hatten Balderich und Adela die Möglichkeit, nach dem Mittelpunkt ihrer Taten zurückzukehren, sobald der Erzbischof von Köln es für gut hielt. Aber soweit kam es denn doch nicht. Als Uplade in die Gewalt der Belagerer gefallen war, ließen diese, sei es in Unkenntnis, sei es in Nichtachtung des kaiserlichen Urteils, die Mauern und Türme niederreißen und die Trümmer in Flammen aufgehen [160 Siehe Alpert und Thietmar, a.a.O.]. Sein weit ausgedehnter Besitz ging Balderich verloren [161 Alpertus 1. II, 16, a.a.O., p. 717,36: Baldricus domo expulsus et omnibus fortunis amissis. - Vanderkindere II, 300 sagt: „II n' echappa pas a la conflscation". Daß Balderich seines Besitzes förmlich für verlustig erklärt wurde, geht aber aus Alperts Stelle nicht hervor. Vergl. De Geer van Jutfaas, Een paar bladzijden uit de Utrechtsche geschiedenis (= Bijdragen voor Vaderlandsche geschiedenis en oudheidkunde, III. Reeks, IX,1896) Seite 65.]. Damit war der Gerechtigkeit wenigstens zu einem kleinen Teil Genüge geschehen. Aber wie Adela, so erhielt auch Balderich von Heribert von Köln einen Wohnsitz. Später gab ihm Graf Gerhard von Metz die Burg Heimbach in der Eifel als Zufluchtsstätte [162 Alpertus, a.a.O. Vergl. Hirsch III, 45, von Giesebrecht II,157.]. Er
sollte sie zugleich gegen die Feinde Gerhards, die unter Herzog Gotfrid die kaiserliche Sache vertraten, verteidigen. Alles das konnte der Kaiser nicht verhindern. Er mußte froh sein, daß Balderich 1017 in dem Treffen, in dem Graf Gerhard vom Herzog geschlagen wurde, mit in Gefangenschaft geriet [163
Thietm. chron. 1. VIII, c. 62, Schulausg. p. 231, 9 ff. Vergl. Hirsch III, 63, v. Giesebrecht, a.a.O.]. Aber auch jetzt gab anscheinend eine dem Kaiser ungünstige politische Lage dem gefährlichen Gefangenen die Freiheit wieder. Erst als die lothringischen Machthaber teils unterlegen, teils auf des Kaisers Seite gezogen waren, wurde ein rechtliches Einschreiten möglich. Im Frühjahr 1018 wurde Balderich vor den Reichstag, den HEINRICH II. in Nymwegen zur Befestigung des Landfriedens abhielt, unter Zusicherung freien Geleits zur Verantwortung vorgeladen. Er erschien und wies alle Anklagen mit der Beteuerung seiner völligen Schuldlosigkeit zurück. Aber sein Anerbieten, diese durch ein Gottesgericht zu erweisen, wurde von den Herzögen Gotfrid und Bernhard abgewiesen, da er des Anspruches auf solche gesetzlichen Verteidigungsmittel durch seine wiederholten Vertragsbrüche gegen Wichmann verlustig gegangen sei und vor ihren Augen als ein überführter Verbrecher dastehe. Die weiteren Verteidigungsreden des Angeklagten entfesselten einen derartigen Sturm der Entrüstung unter den Großen, daß diese nur durch das Dazwischentreten des Kaisers von einer tätlichen Verletzung des kaiserlichen Geleitsversprechens zurückgehalten werden konnten. HEINRICH II. war anscheinend, glücklich über die Beilegung der blutigen Verwicklungen im Lande, versöhnlich gestimmt, zudem waren ihm auch jetzt seine politischen Interessen zu wichtig, als daß er sie durch Erfüllung eines mit gerechtfertigtem Ungestüm vorgetragenen Wunsches nach Sühne aufs neue gefährdete. So wurde Balderich zunächst nur aus den Augen des Herrschers verbannt. Wiederum gewährte ihm Heribert von Köln eine Unterkunft [164 Die Verhandlungen gegen Balderich zu Nymwegen schildert Alpert, a.a.O., p. 717,47 ff. Vergl. auch Thietmar 1. IX, c. 7, Schulausg. p.243, 13 ff. - Hirsch 111,69f., v. Giesebrecht II, 157.]. Wie wir aus Thietmar wissen, schenkte ihm aber HEINRICH II. noch im selben Jahre auf dem Reichstag zu Bürgel seine Gnade wieder [165 Thietm. chron. 1. IX, c. 18, p. 250, 20f. Über das königl. Recht der Gnade siehe unten zur Ermordung Altmanns.]. Drei Jahre danach starb Graf Balderich auf der Burg, die er einst gegen die Kaiserlichen verteidigt hatte [166 Alpertus, a.a.O.].
Der Ausgang dieser Ereignisse ist für unser heutiges und war auch, wie wir sahen, für damaliges Rechtsempfinden ein durchaus unbefriedigender. Wie sehr dem Kaiser auch daran liegen mochte, mit strenger Hand das Übel, das mit Balderich und Adele auf dem Lande lag, auszurotten, - er war gezwungen, sich nach Maßgabe der politischen Lage und der lokalen Verhältnisse zu beschränken. Die vom Unrecht betroffenen mußten sich darein fügen und konnten sich höchstens durch eigenes Vorgehen eine gewisse Genugtuung verschaffen. -
Die Einsiedler Annalen melden zum Jahre 1019: Roudolfus occisus est [167
MG. SS. III, p. 144,49.]. Diese Notiz hat der schweizerische Historiker Gisi [168 Gisi, der Ursprung des Hauses Rheinfelden (= Anzeiger f. schweiz. Gesch., 1887) Seite 26 ff. von der großen Masse der über diese, in engem Zusammenhang mit der Herkunft der HABSBURGER stehenden Frage handelnden Literatur nenne ich hier nur die Untersuchungen von Steinacker: Zur Herkunft u. ältest. Gesch. d. Hauses Habsburg ZGOR., NF., XIX (1904) Seite 181ff.,359 ff., Die ältesten Geschichtsquellen der Habsburg. Hauskl. Muri, ebd.,XXIII (1908) Seite 387ff., War Bischof Werner I. von Straßburg ein Habsburger oder nicht?, ebd., XXIV (1909) Seite 154ff.] zur Grundlage eines förmlichen Gebäudes von Hypothesen gemacht, des Inhalts, daß dieser unbekannte Roudolfus Graf Rudolf von Rheinfelden sei, ein Sohn des ersten Gemahls der Königin Irmengard, Gemahl einer Tochter Graf Kunos von Oeningen, Vater Kunos von Rheinfelden, also Großvater des Gegen-Königs und identisch mit dem „quidam de Rinveldin, parens Zaringiorum" in der Historia Welforum Weingartensis [169 C. 6, MG. SS. XXI, p. 460, 7.]. Der Tod des Roudolfus der Einsiedler Annalen sei ein Werk des burgundischen Grafen Otto Wilhelm gewesen, dem HEINRICH II. 1016 die von der burgundischen Krone empfangenen Leben zu Gunsten des Roudolfus und seines Bruders Berthold abgesprochen hatte. Dies Hypothesengebäude ist aber unter den Schlägen der historischen Kritik zusammengestürzt [170 Vergl. Steinacker, a.a.O., XIX (1904), 238f., dazu von Dungern, Thronfolgerecht und Blutsverwandschaft der deutschen Kaiser seit Karl d. Gr. (2. Aufl., Papiermühle 1910) Seite 82ff.]. Zudem ist es bei dein Sprachgebrauch der Einsiedler Annalen durchaus unsicher, ob mit dem Ausdruck „occisus" ein Mord gemeint ist [171 Zum Jahre 954 zum Beispiel melden sie: Adalbertus comes occiditur und meinen damit den Tod des Grafen Adalbert von Marchthal im Treffen von Schwabmünchen. (A.a.O., p. 142,28). So ist es sehr oft, auch in anderen Quellen.]. Neue Kombinationen hier aufzustellen ist nicht meine Sache. Die Persönlichkeit des Roudolfus ist meines Wissens noch nicht einwandfrei festgestellt worden.





                                                                            II.

                                          Mord an weltlichen deutschen Fürsten
                                          unter Konrad lI. und Heinrich III. 1024- -1056.

Auf dem großen Konzil, das unter dem Vorsitz des Kaisers KONRAD im September 1027 zu Frankfurt stattfand, wurden fünf Männer, Maeingeld, Isac, Godila, Godo und Redulf wegen Kirchenfrevel und Totschlag exkommuniziert. Sodann wurde gegen zwei Frauen, Coderun und Willekuma, Klage wegen Anstiftung zum Morde erhoben. Coderun wurde beschuldigt, den Tod des sächsichen Grafen Sigfrid verschuldet zu haben, Willekuma, die Witwe eines Grafen Gebhard, hatte sich gegen die Anklage, ihrem Sohne nach dem Leben getrachtet zu haben, zu verteidigen [172
Wolfheri vita Godehardi episc., MG. SS. XI, p. 190, 39ff. Vergl. Breßlau I, 228, v. Hefele, Conziliengesch. 2. Aufl.,
(Freib. i. B. 1873) IV², 1879), 685f.
].
Über die Persönlichkeiten der beiden Frauen und des Grafen Gebhard ist nichts bekannt. Der Tod Sigfrids ist zu 1025 anzusetzen. Zu diesem Jahr verzeichnen die Fuldaer Totenannalen den Tod eines Grafen gleichen Namens [173
Ann. necrol. Fuldens., MG. SS. XIII, p. 211,51.]. Mit Breßlau [174 A.a.O.] darf man wohl mit Recht in ihm den Grafen Sigfrid vom Ringgau vermuten, dessen Grafschaft 1025 an Fulda kam [175 Siehe die Urkunde KONRADS II. vom 29.III.1025, MG. DD. IV, nr. 23, p. 26. von Uslar-Gleichen identifiziert ihn mit Graf Sigfrid von Northeim, dem Mörder Ekkehards von Meißen (Veröffentl. z. nieders.Gesch., III, 58f.).].
Gegen beide Angeklagte wurde von Erzbischof Aribo das öffentliche Synodalverfahren eingeleitet. Die Untersuchung kam aber zu keinem Ergebnis. Uber die Angelegenheit der Willekuma erfahren wir nichts weiter. Die schwere an dem Grafen Sigfrid begangene Gewalttat beschäftigte aber Erzbischof Aribo auch noch im nächsten Jahre. Als er 1028 zu Geisleden im Eichsfeld eine Synode abhielt, wurde ein homo ingenuus von ihm vor Gericht gefordert unter der Anklage, den Mord begangen zu haben. Er mußte sich der Feuerprobe unterziehen
und bestand sie mit Glück [176
Ann. Hildesheim. ad a. 1028, Schulausg. p. 35, 12 ff. Die Vita Meinw. episc. hat dieselbe Darstellung (MG. SS. XI, p. 154,10).]. Coderun war nur der Anstiftung zum Morde angeklagt worden, daher beschränkte man sich bei ihr auf eine Untersuchung. Der Ungenannte der Hildesheimer Annalen wurde der Ausführung der Tat beschuldigt, daher die strengere Form der Feuerprobe.
Zu beachten ist, daß beidemale die Untersuchung in der Hand der geistlichen Gewalt liegt [177
Über die Gerichtsbarkeit der Kirche über Laien siehe Schröder DRG5 Seite 596.]. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Fortsetzung der Untersuchung durch Aribo. Aber auch zu Frankfurt führte der Kaiser nur den Vorsitz; unter dem Schirm der obersten weltlichen Macht nimmt die Kirche ihre Rechtshandlung vor. Als deutliches Zeichen dessen hält der kaiserliche Schwertträger, Herzog Adalbero von Kärnten, zu Füßen des Kaisers sitzend, das blanke Reichsschwert empor. Wie wir sehen, werden dem Kaiser zugleich mehrere kirchliche Disziplinarfälle [178 So sagt Breß1au selbst, a.a.O.] vorgelegt und von den kirchlichen Organen entschieden [179 Dies betone ich im Hinblick auf Kiener, der sagt: „Der König bleibt auch im Immunitätsbezirk oberster Gerichtsherr. Wie die gräflichen, so legt er bei persönlicher Anwesenheit auch die bischöflichen Gerichte nieder". (Studien z. Verf. d. Territoriums d. Bischöfe v. Straßburg. Erster Teil, Die Entstehung der Gebietsherrsch. Leipzig 1912, Seite 74). Der König ist dazu berechtigt, braucht das Recht aber nicht stets auszuüben!]. Gerade für den Fall des Grafen Sigfrid hatte die Mainzer Kirche eine besondere Kompetenz, da der Ermordete zur Mainzer Diözese gehörte.
In diesen Vorgängen sieht Breßlau einen Beleg für die richterliche Tätigkeit KONRADS II. Bei ihnen haben wir es aber in diesem Falle nur mit einem rein formalen Akt zu tun, nicht mit einer persönlichen kaiserlichen Rechtshandlung [180
So scheint es Breßlau auch aufzufassen, wenn er sagt: Den „Ehrenvorsitz bei den Verhandlungen ... führte der Kaiser", und daß dem Erzbischof von Mainz „die eigentliche Leitung der Versammlung zukam."(I, 226). - Wolfher sagt ausdrücklich: Aribo praesul, ad quem rerum summa pertinuit (a.a.O., p. 190,12), und an anderer Stelle betont er, daß der Herzog von Kärnten der einzige weltliche Teilnehmer außer dem Kaiser war (a.a.O., p. 190,27f.).]. Neuerdings ist gesagt worden: „Besonders schwerwiegende Verbrechen sind anscheinend ohne weiteres vor diese Instanz (die Synode) gebracht."„Darauf, daß wichtige Kriminalsachen nur von den Synoden verhandelt wurden, mag von Einfluß gewesen sein, daß nur hier die härteste und nachdrücklichste Strafe, die Exkommunikation, verhängt werden konnte„ [181 Rosenstock, Herzogsgew. u. Friedensch. Seite 61f. bei Besprechung der Verhandlungen zu Frankfurt und Geisleden. Er bringt übrigens in ihr die Chronologie durcheinander. Die Ermordung erfolgte wahrscheinlich 1025, die Frankfurter Synode war 1027, die Geisledener 1028.]. Diese Sätze lassen sich durch die historische Überlieferung des 10. und I1. Jahrhunderts nicht belegen. Sicherlich waren Ermordungen von Fürsten „besonders schwerwiegende Verbrechen". Es ist nichts davon bekannt, daß sie nur vor den Synoden verhandelt wurden. Im Gegenteil ist der Fall des Grafen Sigfrid der einzige in diesem Zeitraum, für den die Behauptung zutrifft. Die übrigen Fälle, bei denen ein Einschreiten einer Obergewalt belegt ist, sind vor weltlichem Gericht, und zwar dem des Kaisers, entschieden worden, wobei es gleichgültig bleibt, wie der Spruch lautete [182 So wurde Graf Balderich von HEINRICH II., Hilderich und Graf Giselbert von Looz von KONRDA II., Graf Thietmar von HEINRICH III. das Urteil gesprochen.]. Ein Vorgang aus dem Jahre 1015 zeigt uns allerdings, daß die Häupter der Kirche gelegentlich vor nichts zurückschreckten, wenn es galt, weltliche Gewalttäter unschädlich zu machen. Damals ließ Erzbischof Poppo von Trier einen Großen Namens Adalbert, der von seiner Burg Skiva aus seit langem das Land mit Raubzügen heimsuchte, von Trierer Ministerialen und Getreuen überfallen und niedermachen, die Burg in Trümmer legen [183 Vergl. Hirsch III, 29f.]. Andererseits sehen wir in derselben Zeit, 1016, den Erzbischof von Köln seine Hand schützend über einen notorischen Mörder halten, den Grafen Balderich, gegen den die weltlichen Gewalten vorgegangen waren [184 Siehe oben Seite 55 und 57.]. Die Rechtsprechung war abhängig von der Politik.
Am 19. November 1034 fiel Markgraf Dietrich von der Ostmark einer Mordtat zum Opfer [185
Ann. Hildesheim. ad a. 1034, Schulausg. p. 39, 6 ff.: Eodem anno (1034) Thiedricus comes orientalium a milibus Eggihardi marchionis in proprio cubiculo flcta salutatione circumventus, in dolo 13. Kal. Decembris occiditur. Das Necrol. s. Michaelis Luneburg. verzeichnet zum 22.XI. den Tod eines Grafen Thiedricus. (Wedekind, Noten III, 88).]. Die Mannen seines Schwagers, des Markgrafen Ekkehard II. von Meißen, besuchten ihn unter dem Vorwande, ihn zu begrüßen, in seinem Schlafgemach und stießen ihn dort nieder [186 So glaube ich die überaus knappen Worte des Textes deuten zu dürfen. Posse Seite 102 legt meiner Meinung nach mit „Beglückwünschung" zuviel in das Wort „salutatio" hinein. Es bedeutet hier zweifellos nur „Begrüßung", wenn auch sonst in den Quellen vielfach „Beglückwünschung". Wenn die Mannen Dietrich zur Erlangung der Ostmark beglückwünschten, so mußte die Verleihung nicht lange vorher erfolgt sein, etwa Ende 1034. Breßlau II, 82 und 482, hat aber überzeugend dargelegt, daß Markgraf Odos Tod und damit der Übergang der Ostmark an Dietrich von Wettin höchstwahrscheinlich schon um die Mitte des Jahres 1033 erfolgt ist.].
Die Hlildesheimer Annalen sind die einzige Quelle für das Ereignis. Sie geben unmittelbar anschließend eine in manchen Einzelheiten falsche und im Ganzen sehr unwahrscheinliche Erzählung von der Ermordung des hochbetagten Pfalzgrafen Ezzo von Lothringen durch eine Konkubine [187
Vergl. Breßlau II, 127 m. nr. 2.]. Dies darf aber kein Anlaß sein, die Angaben von Markgraf Dietrichs Tod von vornherein als falsch abzulehnen. Die näheren Umstände sind freilich dunkel. Wir wissen nur, daß es die Mannen des Markgrafen Ekkehard, des Bruders von Dietrichs Gattin Mathilde, waren, die die Tat vollbrachten. Der Schluß liegt nahe, daß der Schwager die Mörder gesendet hatte. Allein die Gründe, die Posse dafür angeführt hat, sind nicht stichhaltig. Er sieht das entscheidende in der Rivalität beider Schwäger um die Ostmark und führt als Beweis an, daß zunächst Ekkehard, und erst nach dessen Tode im Jahre 1046 Dedi, der Sohn des Ermordeten, die Mark erhalten habe [188 Posse Seite 233, Hirsch, II, 290 nr. 3.]. An der Nachfolge Dedis in der Ostmark nach dem Tode seines Vaters ist aber kein Zweifel möglich [189 Breßlau II, 129 nr. 3.]. Für eine Schuld Ekkehards haben wir schlechterdings keinen Beweis, aber ebensowenig auch für seine Unschuld [190 Dies ist gegenüber Breßlau II, 128, zu bemerken.]. Die Anwesenheit Ekkehards auf dem Bamberger Hoftage im Mai 1035 [191 In dem Brief eines Klerikers G. an Bischof Azeko von Worms, in dem die Vorgänge bei der Aburteilung Adalberos von Kärnten geschildert werden, heißt es: Convocatis coram se principibus, scilicet E. A. marchionibus caeterisque principibus, qui tunc ibi intererant.... Als Markgraf namens E.... ist uns außer Ekkehard nur Eberhard von Krain bekannt, aber erst seit 1040. Vergl. Mell, Die historische und territoriale Entwicklung Krains vom X. bis ins XIII., Jahrh. (Graz 1888) Seite 21.] zeigt nur, daß Ekkehard damals nicht unter einem Verfahren wegen der Ermordung Dietrichs stand [192 Breßlau geht zu weit, wenn er sagt: Wir können Ekkehard „schon in der nächsten Zeit in der Umgebung und, wie es scheint, auch in der ungeminderten Gunst des Kaisers nachweisen".]. Von einem solchen ist uns nichts bekannt. Auffällig ist es aber, daß der Markgraf von Meißen seit 1034 nicht mehr als Intervenient in den Urkunden des Kaisers zu finden ist, während er vordem sechsmal als solcher begegnet [193 Vergl. MG. DD. IV, p. 111,23; p.190,24; p.209,14; p.232,29; p.244,20; p.258,24.]. Es ist anzunehmen, daß KONRAD II. auf dem Bamberger Tage von der Ermordung Dietrichs durch Ekkehards Vasallen Kenntnis hatte, zumal er sich Weihnachten 1034 in Goslar aufgehalten hatte [194 Vergl. Breßlau II, 122.]. Die Unschuld Ekkehards ist aber hierdurch nicht bewiesen, denn auch KONRAD II. waren in der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Rechts durch innerpolitische Rücksichten gewisse Schranken gezogen. Sein hoher Gerechtigkeitssinn wird dadurch nicht berührt [195 Auf diesen weist Breßlau II, 128 nr. 5, hin. Betrifft seinen Vergleich mit der Erledigung der Sigfridschen Mordsache siehe oben Seite 61f.]. Die Frage nach Schuld oder Unschuld des Markgrafen muß daher unbeantwortet bleiben.
Zu vielfachen Gewalttaten führten in den späteren Jahren KONRADS II. die Wirrnisse in Böhmen. Die dortigen Herzöge hatten sich in ihrer Politik von jeher aller Art von Gewalt bedient. Ich erinnere an die Ermordung Wenzels durch seinen Bruder 929 [196
Siehe oben Seite 23ff.], an die Vernichtung der SLAVNIKINGER durch Boleslav II. 995 [197 Siehe oben Seite 32ff.], an das Blutbad unter Boleslav III. 1003 [198 Siehe oben Seite 45f.]. Später ließ Boleslav III. den einen seiner Brüder, Jaromir, entmannen, den andern, Ulrich, versuchte er zu ermorden [199 Thietm. chron. 1. V, c.23, Schulausg. p. 120,14ff. Vergl. Bachmann I, 183, Bretholz Seite 114. Über weitere Gewalttaten in Böhmen siehe Bachmann I, 181,186,188, Bretholz Seite 112,115,116.]. Jaromir war nach der Niederwerfung Boleslav Chrabris 1006 zum Herzog eingesetzt worden. 1012 wurde er von seinem Bruder Ulrich vertrieben [200 Vergl. Bachmann I, 190,192, Bretholz Seite 117f., Köster Seite 8f.]. Dieser war ein treuer Lehnsmann und Bundesgenosse HEINRICHS Il. Sein Verhältnis zu KONRAD II. trübte sich indes bald. Es kam soweit, daß er vor ein Fürstengericht gefordert, 1033 verbannt und Böhmen an Jaromir, Mähren an seinen Sohn Bretislav übertragen wurde. Zu Regensburg erlangte Ulrich am 14. April 1034 die Gnade des Kaisers und die Hälfte seines Herzogtums wieder. Bald darauf brach er aber den Frieden, bemächtigte sich Böhmens und ließ Jaromir blenden und gefangen setzen. Bretislav mußte aus Mähren weichen [201 Vergl. Bachmann 1, 200 f., Bretholz Seite 127, Köster Seite 10f. Dazu Breßlau II, 101f. und 120f.]. Aber kaum hatte er sich in seiner Gewaltherrschaft befestigt, da machte sein jäher Tod allem ein Ende. Am 9. November 1034 wurde er, beim Mahle sitzend, plötzlich hinweggerafft [202 Cosmae chron. Boemor. 1. I, c. 42, MG. SS. IX, p.65, 1f. Der von ihm angegebene Todestag wird vom Nekrolog von Opatowitz bestätigt (Dobner, Mon. bist. Bohemiae, Prag 1764, III, 15). Das Jahr bei Kosmas, 1037, ist, wie Loserth i. d. Mittheil. d. Ver. E Gesch. d. Deutschen in Böhmen, XIX (1881) Seite 256 ff. bewiesen hat, falsch. (Desgl. in den Ann. Pragens., MG. SS. III, p. 120, 7 und in den Annalen Heinrichs von Heimburg, MG. SS. XVII, p. 712, 38 das Jahr 1036, in den Ann. Gradicens., MG. SS. XVII, p. 647, 33 das Jahr1035). Mit von Giesebrecht II, 271, Breßlau II, 121, Bachmann I, 201, Bretholz Seite 128, Köster Seite 11 setze ich den Todestag zum 9.XI.1034 an. Dieses Jahr geben auch die Hildesheimer (Schulausg. p. 38, 36 ff.) und die größeren Altaicher Annalen (Schulausg.² p. 19).]. Die deutschen Quellen, die Kosmas voranzustellen sind [203 Vergl. darüber von Giesebrecht II, 634, Loserth, a.a.O.], lassen es sehr wahrscheinlich erscheinen, daß der Herzog einem Giftmord zum Opfer gefallen ist. Die Altaicher Annalen setzen lediglich das schimpfliche Leben und den schimpflichen Tod Ulrichs in Parallele [204 Malam vitam mala mors secuta est.]. Die Hildesheimer Annalen dagegen sagen, daß statt der „refectio", die rechtschaffene Menschen aus Speise und Trank gewinnen, ihm daraus die „interfectio" zuteil geworden sei [205 In cena residens, cibo potuque suffocatus extabuit. Quia ergo ius fasque contempsit et post tam plura iuramenta priscis iterum insidiis consensit, unde fidelibus Christi salubris providetur refectio, finde illi iusto pro pravis suis meritis venit interfectio.]. „Interfectio" bedeutet aber Tod durch einen andern, Mord [206 Diese Bedeutung von „interfectio" vermag das Wortspiel mit „refectio" nicht abzuschwächen.]. Ich möchte daher annehmen, daß Herzog Ulrichs Tod auf Mord zurückzuführen ist [207 Ich folge damit der Auffassung von von Giesebrecht II, 271, Breßlau II,121, Richter-Kohl III, 1, Seite 303. Huber I, 169, spricht von „Schlemmerei", Bachmann, a.a.O., von „Unmäßigkeit" als Todesursache. Loserth, a.a.O., Seite 258, gibt keine eigene Meinung. Die neusten Darstellungen von Bretholz, a.a.O., und Köster, a.a.O., sprechen nur von Ulrichs plötzlichem Tode.]. Ein solches Ende entsprach vollkommen seinem durch Gewalttaten aller Art gekennzeichneten Leben und war im PRZEMYSLIDEN-Hause nichts außergewöhnliches.
Diese Auffassung erhält durch den Fortgang der Ereignisse in Böhmen eine Stütze.
Herzog Jaromir hatte, unfähig zur Regierung, diese nach dem plötzlichen Tode seines Bruders Ulrich an dessen Sohn Bretislav übertragen [208
Nach Kosmas (l, I, c. 42, MG. SS. IX, p. 65, 1 ff.) ließ sich Jaromir auf die Kunde vom Tode seines Bruders aus dem Gefängnis zu Lissa, in das ihn Ulrich hatte werfen lassen, nach Prag führen und hielt dort an der in der St. Georgskirche aufgebahrten Leiche eine bewegliche Totenrede. Dann geleitete er Bretislav zum Thron, wies ihn in einer zweiten Rede auf die treuen Grafengeschlechter des Landes hin und warnte ihn vor dem verruchten Hause der WRSCHOWETZE. - Diese sagenhaft ausgeschmückte Erzählung ist ohne jeden historischen Wert. Vergl. Hirsch I, 497. Breßlau II, 121 nr. 5.]. Schon im nächsten Jahre fiel er dem Haß der WRSCHOWETZE, der Todfeinde des PRZEMYSLIDEN-Hauses"[209 Cosmae chron., a.a.O., p. 56, 35 f.: Ducis Bolezlai domestici et familiares inimici gens invisa, generatio mala, Wrisovici. Siehe über ihre Teilnahme an der Vernichtung der SLAVNIKINGER oben Seite 33, im übrigen Bachmann I, 178ff. und Bretholz Seite 112.], auf merkwürdige und entsetzliche Weise zum Opfer.
Wie Kosmas erwählt [210
A.a.O., p. 65,42 ff.] beauftragte Kochan, das Haupt des WRSCHOWETZEN-Hauses [211 Kosmas schildert ihn: Quorum (sc. Wrisovicorum) primus et quasi caput tocius iniquitatis erat Kochan vir sceleratissimus et omnium malorum hominum pessimus (a.a.O., p. 57, 1f.).] einen seiner Leute mit der Ausführung des Verbrechens. Als der blinde Jaromir zur Nachtzeit ein Bedürfnis verrichtete, stieß ihm der Gedungene meuchlings seine Lanze durch den After bis ins Herz [212 Auf dieselbe Weise kamen 1069 Markgraf Dedi der Jüngere von der Ostmark und 1076 Herzog Gotfrid von Nieder-Lothringen um. Vergl. Meyer von Knonau, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. (Leipzig 1890) I, 623 und II,651.]. Man darf annehmen, daß die Tat sich am 4.XI.1035 ereignete [213 Kosmas berichtet sie zum 4.XI.1038, also ein Jahr nach dem Tode Herzog Ulrichs, den er zu 1037 ansetzt. Andererseits sagt er, daß die Ermordung Jaromirs wenige Tage nach der Einsetzung Herzog Bretislavs erfolgt sei. Dies ist mit der Erzählung von den Vorgängen in der St. Georgskirche zu Prag zu verwerfen. Die Jahresangabe ist nach Loserth (a.a.O., Seite 261) in 1035 umzuändern, das Tagesdatum kann bestehen bleiben. Es wird vom Opatowitzer Nekrolog bestätigt (bei Dobner. Mon. hist. Bohem. III, 15). Das Jahr 1038 geben auch die von Kosmas abhängigen Ann. Pragens. (MG. SS. III, p.120,9). Die Ann. Heinrichs v. Heimburg (MG. SS. XVII, p.712,38) setzen die Ermordung ein Jahr nach dem Tod Ulrichs an.- Vergl. Breßlau II, 121 nr. 3 und 151 nr. 3, Bachmann I, 201 nr. 2, Bretholz Seite 128.]. Von einer Sühnung ist uns nichts überliefert; der späten Erzählung in der Chronik des Hagek von der Bestrafung des „Kochan Wrschowsky" durch Bretislav im Jahre 1037 dürfte historischer Wert nicht beikommen [214 Erschienen 1542, verdeutscht durch Sandel (Nürnberg 1697). Sie sagt: „Brzetislav ließ a. 1037 den Kochan Wrschowsky den Nabel aufschneiden, an eine Seule nageln und ihn herumführen, bis ihm alle Gedärme aus dem Leib gezogen wurden". Hierbei habe K. eine Rede an seine herumstehenden Freunde gehalten - Die Art der Bestrafung ist nicht unbekannt. Vergl. Grimm RA II, 269.].
Jaromir war ein neues Opfer der großen Gegensätze, die die innere Lage Böhmens beherrschten, der Feindschaft der PRZEMYSLIDEN unter einander und zu den einheimischen Großen im Streben nach der höchsten Gewalt. Seine Brüder Boleslav und Ulrich machten ihn zu einem hilflosen und unfähigen Krüppel, die böhmischen Großen bereiteten ihm den Tod. Böhmen befand sich in dieser Beziehung um Jahrhunderte hinter Deutschland zurück. Der deutsche König aber nahm gegenüber den inneren Verwicklungen in Böhmen eine sehr zurückhaltende Stellung ein, entsprechend dem eigenartigen Verhältnis Böhmens zum Reiche. Für seine Politik war es von untergeordneter Bedeutung, wer die Herrschaft im Lande in Händen hatte, wenn der betreffende nur den Lehnseid schwor und seinen Verpflichtungen gegen das Reich nachkam. Auf die strikte Wahrung dieses Anspruches beschränkte sich die deutsche Politik Böhmen gegenüber, sofern nicht die böhmischen Herzöge selbst deutsches Eingreifen nachsuchten [215
Siehe meine Ausführungen zum Tode Herzog Wenzels 929 (oben Seite 27). Im übrigen vergl. Bretholz Seite 101, 117, Köster  Seite 2ff. und 239ff., D. Schäfer, deutsche Geschichte (4. Aufl., Jena 1914), I, 183 und 184, ders., Das deutsche Volk u. d. Osten. a.a.O. Seite l0f.].
Eine Folge der Verwicklungen, die sich aus der Absetzung Herzog Adalberos von Kärnten im Jahre 1035 ergaben, war der Tod des Grafen Wilhelm II. von Friesach [216
Die Grafen von Friesach hatten ihre Besitzungen und ihre Burg am Flusse Gurk in Kärnten. KONRAD II. verlieh Wilhelm II. Güter südlich des Friesacher Allodialbesitzes zwischen Drau und Save (MG. DD. IV; nr. 32, p.35. nr. 134, p. 180f.). Vergl. von Giesebrecht II, 292, Breßlau I, 59.], des Sohnes Wilhelms I. von Friesach und der Gräfin Emma der Seligen. Die FRIESACHER standen an der Spitze der einheimischen Geschlechter und waren von jeher mit den EPPENSTEINERN verfeindet. Wir dürfen vermuten, daß der Kaiser sie aus diesem Grunde mit der Vollstreckung und Aufrechterhaltung der von ihm 1035 gegen Adalbero getroffenen Maßnahmen beauftragt hatte [217 Ich folge damit der Auffassung von Wahnschaffe, Das Herzogtum Kärnten und seine Marken im 11. Jahrh. (Klagenfurt 1878) Seite 31 und Witte, Geneal. Unters. z. Reichsgesch. unter den sal. Kaisern, MIÖG. Ergbd. V (1896-1903), 344.]. Gegen sie wandte sich daher Adalbero bei seiner Empörung im folgenden Jahre. Kurz nach der Einsetzung Konrads des Jüngeren zum Herzog von Kärnten im Februar 1036 wurde Graf Wilhelm von Friesach von Adalbero erschlagen. Unsere einzige Quelle hierfür sind die Annalen von Hildesheim [218 Des Zusammenhanges wegen gebe ich den Text: Imperator ... purificationem vero sanctae Mariae Augustburg egit; ubi et publicum cum cunctis circum iacentium regionum primoribus conventum habuit, in quo patrueli suo Chuonrado ducatum Carentinorum commisit. Adaelberonem maiestatis reum priori anno dimovit. Hisdem diebus idem Adaelbero Willehelmum comitem interfecit et postea in castellum Eresburgh causa latendi confugit (Schulausg. p. 40,12 ff.).].
Bisher wurde angenommen, daß auch Hartwig, der jüngere Bruder des Erschlagenen, mit diesem den Tod von Adalberos oder seiner Mannen Hand gefunden habe [219
So von Büdinger I, 460, Hirsch I, 164. - von Giesebrecht II 292 spricht von Hartwig nicht.]. Diese Annahme stützte sich auf eine Urkunde der Gräfin Emma vom 2.11.1043, in der sie von ihren „schmählich umgekommenen" Söhnen spricht [220 Ego Hemma ... marito meo beatae memorie viduata et filiis meis male peremptis orbata. - Auch Breßlau II, 159 nr. 4 nahm die Urkunde zur Grundlage seiner Darstellung.]. Diese Urkunde ist aber als eine Fälschung aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts erkannt worden, „die jedes echten Hintergrundes entbehrt" [221 v. Jaksch, Die Gurker Geschichtsqu. 864-1232. (Klagenfurt 1896 ff.) nr. 18, p. 61. Salzburger U. B. II (Salzburg 1910), p. 141 ff.]. Die Annahme von dem gleichzeitigen Tode der Brüder läßt sich also nicht aufrechterhalten. Es wäre auch merkwürdig, wenn der Hildesheimer Annalist den Namen Hartwigs bei einem Doppelmorde verschwiegen hätte [222 Die Gesta archiepiscop. Salisburgens. (MG. SS. XI, p. 36, 17) erwähnen den Tod der Brüder Hartwig und Wilhelm, der vor dem der Mutter Emma erfolgte.].
Wir wissen nicht, in welcher Weise sich das Ereignis abgespielt hat. Von Fehderecht konnte hier jedenfalls keine Rede sein, denn schon die Rückkehr Adalberos ins Herzogtum bedeutete, gleichviel, wie sie vor sich ging, ein Vergehen gegen den Spruch des kaiserlichen Gerichts von 1035. Es war offenbarer Friedensbruch, wenn der abgesetzte Herzog den Grafen, der die Autorität des Reiches wahrte, aus dem Wege räumte.
Nach der Tat floh der Herzog nach Bayern, wo er auf der Burg Ebersberg bei Verwandten eine Zuflucht fand [223
Ann. Hildesheim., a.a.O., p. 40,19 f.]. Wir wissen nichts davon, daß er für die Gewalttat vom Kaiser, der sie als eine Beleidigung und Verletzung seines Willens auffassen mußte, zur Verantwortung gezogen worden ist. KONRAD II. war durch andere Ereignisse ganz in Anspruch genommen. Im Dezember schon brach er zu seinem zweiten Zuge nach Italien auf, erst im Spätsommer des Jahres 1038 kehrte er nach Deutschland zurück. Vielleicht wäre es Adalbero nicht erspart worden, sich jetzt noch vor ihm verantworten zu müssen. Aber KONRAD starb schon im Frühling des Jahres 1039. Im November desselben Jahres folgte ihm Adalbero nach. Daß Adalbero, wie Breßlau meint [224 II, 160.], sich noch einmal dem Verbannungsspruch des Kaisers unterworfen habe, ist eine durch Quellen nicht gestützte Vermutung.
Im Jahre 1038 wurde Graf Heinrich von Löwen  [225
Vergl. über ihn Vanderkindere II, 113,114,115,118.], der Sohn des auf dem Felde von Fleurus 1015 gefallenen Grafen Lambert [226 Geneal. ex stirpe s. Arnulfi descendent. Mettens., MG. SS. XXV, p. 383, 28, Chron. Hanoniens., MG. SS. XXV, p. 426, 17f.], in seinem eigenen Hause von einem Gefangenen Namens Hermann ermordet [227 Ans. Gemblac. contin., MG. SS. VI, p. 357, 47, Geneal. duc. Brabant. hered. Franciae, MG. SS. XXV, p. 389, 6, Chron. de origine duc. Brabant. ad a. 1039, ebd., p. 407,32, Geneal. des ducs de Brabant (XIVe siede), Duvivier, actes et documents anciens (Bruxelles 1898) p. 291, 5.]. Sein Sohn Otto folgte ihm in die Grafschaft nach.
Wer der Mörder war, und welche Gründe ihn zu seiner Tat veranlaßten, ist uns unbekannt, ebenso, welche Folgen diese nach sich zog [228
Über eine spätere Anspielung auf das Ereignis in einer Urkunde HEINRICHS III. für das Kloster der heiligen Gertrud zu Nivelles vom 3. Juni 1041 vergl. Breßlau II, 366 nr. 7.].
Aus den Anfängen HEINRICHS III. ist uns die Ermordung Walthers, des Chatelains von Cambrai, überliefert [229
Vergl. hierüber und alle weiteren Angaben die eingehenden Untersuchungen von Reinecke, Geschichte der Stadt Cambrai b. z. Erteilg. der Lex Godefridi, 1277 (Marburg 1896) Seite 31ff. Von der Ermordung Walthers handelt Seite 46f.].
Die Bedeutung Cambrais war hervorgewachsen aus der Immunität, die im Verein mit der Erwerbung neuer Hoheitsrechte dem Hochstift unter KAROLINGERN und OTTONEN eine bedeutende weltliche Herrschaft verschafft hatte und seit 1007 den ganzen Gau umschloß. Diese Entwicklung hatte die Einsetzung eines bischöflichen Beamten bedingt, der zunächst als Vogt des Hochstifts, dann auch als Burggraf (Castellanus) und seit der Übertragung der Gaugrafschaft an den Bischof als oberster Gerichtsherr des ganzen Gaues die richterlichen und militärischen Machtmittel des Bischofes als dessen oherster Beamter in seiner Hand zusammenfaßte [230
Vergl. Waitz VG. VII, 45f., Reinecke, a.a.O., Seite 31ff., Vanderkindere II, 56 ff. Zweifellos vereinigte der Cambraier Chatelain drei an und für sich nicht zusammenhängende Ämter in seiner
Person, die des bischöflichen Vogts, des Burggrafen und des Gaugrafen. Vergl. dazu Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofsstädten während des früheren Mittelalt. (Leipzig 1905) Seite 295.
]. Die Inhaber des Amtes strebten aber weniger danach, die Herrschaft ihres Lehnsherrn zur Geltung zu bringen, als ihre eigene neben der bischöflichen zu befestigen. Besonders seitdem das Geschlecht der Burggrafen von Lens die Chatelanie an sich gebracht hatte, machten sich die schädlichen Wirkungen dieses Dualismus stark bemerkbar. Seit 1012 hatte Watther II. das Burggrafenamt inne [231 Walther I. hatte Bischof Erluin, dem Nachfolger Tedtos (978-1012) auf dem Sterbebette die Zusage zur Nachfolge seines Sohnes Watther abgezwungen und seine Vasallen schwören lassen, Walthers Ansprüche gegen den Bischof zu unterstützen. Nach Walthers I. Tode schloß der todkranke Bischof mit Watther II. einen Vertrag, in dem er ihn gegen Zahlung von 20 Pfund Silber als Burggraf anerkannte. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 39f.]. In rücksichtsloser und brutaler Weise versuchte er dem Bischof die Macht mehr und mehr aus der Hand zu winden und eine Art von militärischer Gewaltherrschaft in der Stadt aufzurichten [232 A.a.O., Seite 40 ff.]. Cambrai litt schwer darunter, die Bürgerschaft hatte dauernd die schwersten Unbilden von Seiten des Chatelains und seiner Mannschaft zu erdulden. Die Gesten der Bischöfe von Cambrai können sich nicht genug tun in Klagen hierüber [233 Gesta episcopor. Cameracens., MG. SS. VII, p. 453f., 482. Siehe auch das Chron. s. Andreae, a.a.O., p. 528,25. Beide Quellen sind aber ganz vom bischöflichen Standpunkt aus geschrieben. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 41 nr. 4 und Seite 42.]. Es konnte nicht ausbleiben, daß dem Despoten in der Stadt unter Geistlichen und Laien erbitterte Gegner entstanden [234 Siehe zum Beispiel Gesta Lietberti episcop. Cameracens. 1 I, c. 84, MG. SS. VII, p. 432, 16f.: Duos fratres, Aldonem videlicet et Balduinum sibi inimicissimos.], die nichts sehnlicher wünschten, als von ihm befreit zu werden. Aber der Chatelain hatte außerordentliche Machtmittel in Händen, und sein Ansehen stand dem der Großen des Landes nicht nach. Er hatte überall Verbindungen, mit dem französischen Hof und den Bischöfen der Provinz Reims ebenso wie mit dem Herzog von Lothringen und dem Grafen von Flandern [235 Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 43f.]. Auch ließ er sicherlich nichts außer acht, was zu seiner persönlichen Sicherheit notwendig war. Eine Schar erprobter Knechte wird er wie sein Vater stets bei sich gehabt haben [236 A.a.O., Seite 36 nr. 2.]. So konnte er fast dreißig Jahre lang über Stadt und Gau herrschen. Aber der immer stärker werdende Wunsch nach seiner Beseitigung scheint schließlich doch eine Verschwörung gegen ihn ins Leben gerufen zu haben. Ob diese aus der Geistlichkeit oder aus der Bürgerschaft hervorgegangen ist, wissen wir nicht [237 In den für Walther eingenommenen Annalen v. St. Amand könnte man vielleicht einen Hinweis auf eine Verschwörung Cambraier Bürger sehen: Quem Cameracensis orantem perculitensis (Ann. Elnonens. maior. ad a. 1041, MG. SS. V, p. 13, 12).]. Eines Tages wurde der Chatelain vor der Marienkathedrale von vier Verschworenen hinterrücks überfallen und tötlich verwundet [238 Gesta Lietberti espise. Cameracens. contin. c. 2, MG. SS. V I I, p. 489, 32 f., Chron. s. Andreae ebd., p. 532, 35 ff., Ann. Elnonens. maior. ad a. 1041, MG. SS. V, p. 12, 46 f.]. Die näheren Umstände der Tat liegen im Dunkeln [239 Die Gesta Lietberti, die älteste Quelle, sagen nur: Ab inimicis suis interfectus (a.a.O.). Daß W. das Opfer einer regelrechten Verschwörung von vier Männern wurde, berichtet das Chron. s. Andreae: f A quattuor viris ad hoc ipsum conventione facta paratis interficitur (a.a.O.). Hier wird auch der Tatort bezeichnet: Ad ostium monasterii sanctae Mariae, desgl. in den Ann. Elnonens. maior.: Ad ianuam aecclesiae sanctae Mariae (a.a.O.). Die Marienkirche, die Kathedrale der Stadt, lag in Mitten der Stadt, in unmittelbarer Nähe des burggräflichen Schlosses. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 17 und 37.]. Nach einer zweifelnden Äußerung der Chronik von St. Andre soll Walther ermordet worden sein, als er vor der Kathedrale betete [240 A.a.O.: Dum oraret ut aiunt - nos id parum compertum habemus. Desgl. Ann. Elnonens., a.a.O. Bei dem Zweifel der Chronik von St. Andre ist ihre feindliche Gesinnung gegen W. zu beachten. Vergl. Steindorff, Jahrbücher d. deutschen Reichs unter Heinrich III. (Leipzig 1874-81) I, 144 nr. 4. Da aber die Kathedrale in der Nähe der burggräflichen Residenz lag (vergl. nr. 239), können auch andere Geschäfte den Chatelain dorthin geführt haben. - Vergl. im übrigen zur Ermordung Walthers Steindorff I, 144 f., Vanderkindere II, 57, Dieckmeyer, Die Stadt Cambrai, Verfassungsgesch., Untersuch. a. d. zehnten b. gegen Ende des 12. Jahrh. (Bielefeld 1890) Seite 26, Reinecke, a.a.O., Seite 46f.]. Der zu Tode Getroffene versuchte vergeblich, so berichten die Annalen von St. Amand, sich mit dem Bischof auszusöhnen und ihn zur Zurücknahme des Bannes zu bewegen. Mit dem Bannfluch beladen schied der Chatelain aus dem Leben. Bei Oisy auf dem Berge Erni wurde er in ungeweihter Erde beigesetzt [241 Nach der Rechtsprechung der Kirche ging der Exkommunizierte des Rechts auf kirchliches Begräbnis verlustig. Vergl. Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken u. Protestanten i. Deutscht. (Berlin 1869 ff.) V, 3.]. Die Witwe, Ermentrud mit Namen, schreckte, ganz im Sinne ihres ermordeten Gatten, vor keinem Mittel zurück, um ihm ein ehrenvolles Begräbnis zu verschaffen. Sie bot sogleich seine Vasallen auf und ließ den ganzen Gau mit Feuer und Schwert verwüsten [242 Bald darauf heiratete sie Johannes, den Vogt von Arras, „einen Mann, der sich ausnehmend geeignet erwies, unberechtigte Ansprüche mit Entschlossenheit zu vertreten". Dieser besetzte zunächst als Vormund des Stiefsohnes die Stadtburg und erlangte dann tatsächlich die Chatelanie. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 47.]. Doch dies war nicht die einzige Seite, von der aus ein Druck auf den greisen Bischof ausgeübt wurde. Der Einfluß, den der mächtige Chatelain besessen hatte, war noch über seinen Tod hinaus wirksam. Markgraf Balduin von Flandern war erzürnt, daß Bischof Gerhard seinem Freunde eine geweihte Ruhestätte verweigerte. Zusammen mit Bischof Guido von Reims zwang er Gerhard, den Bann von seinem toten Feinde zu nehmen. Die Leiche wurde von Oisy nach dem flandrischen Kloster St. Amand gebracht und dort beigesetzt [243 Die Annalen v. St. Amand geben seine Grabschrift: Continet haec fossa Gualteri principis ossa, Quem Cameracensis orantem perculit ensis. (a.a.O., p. 13, 11f.).]. Soweit der Bericht der Annalen dieses Klosters, deren Parteinahme für den Chatelain immer wieder betont werden muß [244 Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 42 und 43 nr. 1. - Die Annalen stammen überhaupt erst aus dem 12. Jahrh. Da ihre Angaben ganz allein stehen, sind sie mit Vorsicht aufzunehmen. Die Nachricht von der Beisetzung Walthers in Kloster St. Amand wird allerdings gestützt durch eine Urkunde Ermentruds für das Kloster von 1041 (Wauters, Table chronolog. des chartes et diplomes imprimes concernant l'hist. de la Belgique, Bruxelles 1866 ff., 1, p. 485).].
Welche Stellung nahmen die Obergewalten zu dieser Mordtat ein?
Der Chatelain war in erster Linie Lehnsmann und Beamter des Bischofs. Wurde er durch ein Verbrechen beseitigt und damit die ihm anvertraute Stadt des Rechtsschutzes beraubt, so oblag es dem Bischof, für Sühnung des Verbrechens zu sorgen und das Recht wiederherzustellen. Der Chatelain war aber auch Reichsbeamter: Er mußte vom König den Blutbann einholen [245
Vergl. Schröder DRG5 Seite 584.] und ihm ebenso Treue geloben wie dem Bischof. Also hätte auch HEINRICH III. Veranlassung zum Einschreiten gehabt, abgesehen davon, daß er als oberster Hüter des Rechts jede Friedensstörung bestrafen konnte.
Soweit wir sehen, ist jedoch weder von Seiten des Bischofs noch des Kaisers ein Eingreifen erfolgt. Gerhard von Cambrai war durch den gewaltsamen Tod Walthers, unter dessen Tyrannei er fast dreißig Jahre lang zu leiden gehabt hatte, von seinem ärgsten Feinde befreit. Unter dem Chatelain hatte sich die Stadt keines Rechtsschutzes erfreut, vielmehr war Bedrückung und Aussaugung ihr Los gewesen. Der Bischof mochte hoffen, jetzt, in Zeiten ruhigerer Entwicklung, der Stadt zu diesem Rechtsschutz zu verhelfen [246
Die Ruhe hielt nicht lange an. Vergl. Chron. s. Andreae 1. II, c. 8, a.a.O., p. 532, 37 ff.]. Maßgebend aber wird zunächst für ihn gewesen sein, daß der Ermordete im Banne war, als er den Todesstreich empfing [247 In einem der zwischen Walther und Gerhard abgeschlossenen Vergleiche heißt es: Eum pro culpis immunerabilibus excommunicavimus, militesque suos, qui secum erant excommueicati (Gestae p. Cameracens. 1. III, c. 48, a.a.O., p. 483, 6 ff').]. Dies milderte die Schwere des Verbrechens. In den Jahren 1088-1095 erließ Papst Urban II. eine Verfügung an Bischof Gotfrid von Lucca, daß die Mörder von Exkommunizierten nicht als homicidae behandelt werden sollten [248 Kehr, Reg. Pontificum Roman., Italia Pontif. III (Berlin 1908), p. 390 nr. I1. Vergl. Hinschius, Kirchenrecht V, 7 mit nr. 2 und Kern Seite 424 nr. 433.]. Diese Verhältnisse ähneln denen, die wir bei der Ermordung des Grafen Otto von Buchhorn 1089 finden. Dieser hatte ebenfalls, wegen Ehebruchs, unter dem Bann der Kirche gestanden. Seiner Leiche wurde daher ein ehrenvolles Begräbnis verweigert, seine Güter wurden preisgegeben. Die Tat war nach der Auffassung des Chronisten Bernold „nach göttlichem Urteil erfolgt, [249 Bernoldi chron. ad a. 1089, MG. SS. V, p. 449, 26ff. Vergl. Meyer von Knonau IV, 256.]. - Auch der Kaiser hatte in diesem Falle kein sonderliches Interesse, eine Bestrafung der Tat zu erwirken, da auch für ihn in Walther ein lästiger und aufsässiger Vasall beseitigt war, der gerade an der Grenze von französischem und deutschem Gebiet stets zu den Feinden des Reiches gehalten hatte [250 Walther weigerte sich, die Pflicht des Hofdienstes zu erfüllen. Einer Vorladung durch Gesandte HEINRICHS II. im Jahre 1012 leistete er keine Folge. -  Vergleiche Reinecke, a.a.O., Seite 43 und 45.]. Das Verhalten des Markgrafen Balduin von Flandern nach dem Tode des Chatelains mußte den Kaiser hierin bestärken.
Gegen Ende des Jahres 1049 ereignete sich in Kärnten wiederum eine schwere Gewalttat.
Nach der Absetzung Herzog Adalberos im Jahre 1035 hatte der Kaiser die Kärntner Mark Graf Arnold II. von Wels und Lambach übertragen, einem mächtigen Manne, der sich besonderer kaiserlicher Gunst erfreute [251
Vergleiche Breßlau II, 140. Über das Geschlecht und die Sitze der LAMBACHER Grafen unterrichten Wahnschaffe, Das Herzogtum Kärnten Seite 36ff., Breßlau I, 61, Juritsch, Adalbero, Graf von Wels und Lambach, Bischof von Würzburg (Braunschweig 1877) Seite 3ff., Strnadt, Die Geburt des Landes ob der Enns (Linz 1886) Seite 48, Frieß, Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters. O.S. B. zu Traunkirchen in Oberösterreich, AfÖG. LXXXII (1895) Seite 208ff., von. Krones, Die Markgrafen von Steier, ihre Anfänge, ihr Verwandtschaftskreis und ihre Kärntner Markgrafschaft vor 1122, AfÖG. LXXXIV (1898) Seite 177ff., Strnadt, Innviertel u. Mondseeland, AfÖG. XC1 X (1910) Seite 598f.]. In der Sonderentwicklung, die nun die vom Herzogtum losgelöste Mark nahm, spielte Graf Gotfrid, der älteste Sohn Arnolds, seit 1042 Markgraf [252 Stumpf, Die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. und XII. Jahrhunderts (Innsbruck 1865) II., nr. 2233, Zahn, UB. des Herzogtums Steiermark (Graz 1875), nr. 51, p. 60. - Vergl. Steindorff I, 162.], eine hervorragende Rolle. In den Kämpfen mit den Ungarn erwarb er sich hohen Kriegsruhm. [253 Vergl. Steindorff I, 152, von Giesebrecht II, 358 und 361, Wahnschaffe, a.a.O., Seite 36f., Juritsch, a.a.O., Seite 5.] Bei HEINRICH III. stand er in Gunst [254 Vergleiche die Schenkungen HEINRICHS III. und Gotfrids Auftreten als Zeuge bei St. nr. 2212,2233,2287,2354.]. Schon in jungen Jahren war er zu einem ansehnlichen Besitz gelangt [255 Er war Inhaber der Grafschaft im Enns- und Faltental, seine Burg hatte er in Pütten an der Leitha, nahe der Grenze. Vergleiche die in nr. 251 angefügte Literatur.]. Da er hierbei auch ehemals Eppensteinisches Gut in seine Gewalt bekam, trat er in Gegensatz zu den Anhängern des gestürzten Herzogs Adalbero. Dieser Gegensatz scheint seinen Untergang herbeigeführt zu haben. Kurz ehe das Jahr 1049 zu Ende ging, wurde er bei welcher Gelegenheit, wissen wir nicht - von Bösewichtern umstellt und fiel unschuldig, wie die Quelle betont, unter ihren Streichen [256 Ann. Altahens. maior. ad a. 1050, Schulausg. p. 45. Vergl. Steindorff II, 110f., Wahnschaffe, a.a.O., Juritsch, a.a.O., Seite 24, Mayer, Die östlichen Alpenländer im Investiturstreit (Innsbruck 1883) Seite 9f., wo gegenüber der nicht mißzuverstehenden Angabe der Annalen der Anschein erweckt wird, als sei das gewaltsame Ende Gotfrieds nicht sicher bezeugt. An beiden letztgenannten Stellen ist das Ereignis fälschlich zu 1050 gesetzt. Die Annalen reihen jedoch das Ereignis deutlich in die Weihnachtstage des Jahres 1049 ein: 1050. Natale Imperator Pholide feriavit, Tum marchio Gotefridus occiditur. Dies ist auch gegenüber Mayer, Geschichte der Steiermark mit besonderer Rücksicht auf das Culturleben (Graz 1898) Seite 21 und von Krones, Die Markgrafen von Steier Seite 231 nr. 2 zu betonen. Vergleiche im übrigen noch Strnadt, Die Geburt des Landes oberhalb der Enns, a.a.O., Seite 48 (Strnadt setzt neuerdings in Innviertel und Mondseeland, a.a.O., Seite 589 in Erinnerung an eine längst abgetane Vermutung Büdingers den Tod Gotfridsum 1055" an), Frieß, a.a.O., Seite 209, Hasenöhrl, Deutschlands südöstliche Marken im 10., 11. und 12. Jahrhundert, AfÖG- LXXXII (1895), Seite 486 (in jeder Beziehung falsch), Witte, Genealogische Untersuchungen, MIÖG. Ergbd. V, 344 nr. 3., Kämmel, Die Besiedelung des deutschen Südostens (Programm, Leipzig 1909) Seite 6 läßt es unentschieden, ob Gotfridum Weihnachten 1049 in einem Gefecht oder bei einem Überfall seinen Tod fand".]. Nur soviel berichten die Niederaltaicher Annalen. Die Vermutung ist nahehegend, daß die „iniqui", von denen sie sprechen, Meuchelmörder waren, die seine Feinde zu seiner Beseitigung gedungen hatten. Einen positiven Anhaltspunkt haben wir aber für eine solche Vermutung nicht [257 Die Auffassung Juritschs (a.a.O.), daß Gotfrid „höchstwahrscheinlich im Kampf gegen die Ungarn gefallen" sei, erscheint mir durchaus irrig. Die Annalen lassen gerade das deutlich erkennen, daß nach ihrer Meinung Markgraf Gotfrid nicht im Felde gefallen, sondern ermordet worden ist. Dasselbe gilt gegenüber Hasenöhr1, a.a.O.].
Mit Gotfrids Tod war den LAMBACHERN der kräftigste Vertreter ihrer Interessen genommen. Der Schutz der Familie lag jetzt, da der alte Graf Arnold zu schwach, Adalbero, der spätere Bischof von Würzburg, Geistlicher war, in den Händen des dritten Bruders, der nach dem Vater den Namen Arnold führte. Gegen ihn richteten sich nunmehr die Anstrengungen der Gegner. Sie waren anscheinend mit der Beseitigung des Markgrafen nicht zufrieden gestellt, ihr Ziel richtete sich auf die Vernichtung des ganzen Geschlechts. Sie gelang. Die Lambacher Burg wurde - vielleicht durch Überfall - in Abwesenheit des Altgrafen erobert, Graf Arnold, seine Gattin Hazecha und seine Mutter Regila ermordet.
Ein derartiger Verlauf der Ereignisse ist uns nicht direkt bezeugt, doch dürfen wir ihn auf Grund zweier von einander unabhängiger Quellen mit ziemlicher Sicherheit vermuten. In der Lebensbeschreibung Bischof Adalberos heißt es nämlich, daß Graf Arnold Kloster Lambach gegründet habe, „nachdem er Witwer geworden, seiner Söhne und Erben außer dem Würzburger Bischof Adalbero beraubt, seine Burg Lambach zerstört worden war" [258
Vita Adalberonis epise. Wirzburgens., c. 7, MG. SS. XII, p. 131, 46 ff.: Arnoldus ... comes ..., uxore viduatus, filiis et heredibus excepto Wirzburgense episcopo Adelberone orbatus, castro suo in Lambacensi loco sito destructo.].
Zu dieser Darstellung paßt vortrefflich eine Notiz im Lambacher Nekrolog, die zum 1. Februar den Tod der Markgräfin Regila, des Grafen Arnold und der Hazecha verzeichnet [259
Kal. Febr. Regila marchionissa (mater epi. Adalberonis , Arnoldus comes (frater epi. Adalberonis), Hacecha laica (uxor Arnoldi comitis). Siehe Büdinger I, 464 nr. 1. ]. Es ist nicht anzunehmen, daß diese drei Personen an einem Tage natürlichen Todes gestorben sind. Betrachtet man beide sich gegenseitig stützenden Angaben zusammen, so wird man zu der Vermutung gedrängt, daß hier der Untergang der ganzen Familie [260 Vergleiche die Vernichtung der BURCHARDINGER 911, oben Seite 15ff., der SLAVNIKINGER 995, Seite 32 ff., der Reichenhaller Familie 1037, unten Seite 95f.] durch ihre Feinde - vielleicht die EPPENSTEINER, wenn man so weit gehen darf - planmäßig herbeigeführt worden ist [261 Ich folge damit den Ausführungen von von Kronen, Die Markgrafen von Steier, Seite 230f.]. In welches Jahr das Ereiginis vom 1. Februar fällt, läßt sich nicht genau bestimmen. Es muß sich nach dem Tode Markgraf Gotfrids und vor dem Graf Arnolds II. ereignet haben, also innerhalb des Zeitraumes von 1050 -1055.
Von einer Sühnung aller dieser Untaten durch den Altgrafen Arnold II. und Bischof Adalbero von Würzburg [262
Adalbero ist gegen Ende des Jahres 1049, also in der Zeit, in der Gotfrid ermordet sein muß, zweimal in der Nähe des Kaisers bezeugt. Siehe Jaffe, Reg. Pontific. Romanor. (2. Aufl. Leipzig 1885) 1 nr. 4188, p. 533, St. nr. 2379. Im Oktober 1052 nahm er mit ihm an der Bamberger Synode teil. Siehe Jaffe, Reg. Pontific. Romanor. I², nr. 4281, p. 543.] oder durch den Kaiser [263 In den uns erhaltenen Mitteilungen über die Beratung HEINRICHS III. mit den bairischen Großen zu Nürnberg im Juli 1050 über die Sicherung der Grenzen gegen die Ungarn wird Gotfrids Name nicht genannt.] ist uns nichts bekannt.
Besser sind wir über die Ermordung des sächsischen Grafen Ekbert unterrichtet, die sich zu Beginn der fünfziger Jahre im Gebiet der Diözese Bremen zutrug. Hier hatte die Gräfin Ida von Elsthorpe, die Tochter des sächsischen Grafen Liudulf, ihre Besitzungen zwischen der unteren Weser und der unteren Elbe. Sie war eine reiche und angesehene Frau. Durch ihre Großmutter Gisela, eine Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben und spätere Gemahlin Kaiser KONRADS, war sie mit dem salischen Kaiser-Hause sowohl als mit den Grafen von Stade verwandt. Papst Leo IX., der Egisheimer, war ihr Onkel [264
So glaube ich mit Krause, Ida von Elsthorpe und ihre Sippe, Forschungen XV, 641 aus dem wirren Text der Stader Annalen schließen zu sollen (MG. SS. XVI, p. 319, 24). Die Gründe, die Dehio in seiner Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen, Kritische Ausführungen XX, 70 dagegen anführt (Ekbert sei der Sohn eines der beiden Dithmarscher Grafen und einer Schwester der Richenza) kann ich nicht als stichhaltig anerkennen. Vergleiche Meyer von Knonau I, 423 nr. 57.]. Aus ihrer ersten Ehe mit dem bairischen Edlen Lippold, dem Sohn der Glismod, stammte der Graf Ekbert. In zweiter und dritter Ehe waren ihre Gatten zwei Brüder, die Dithmarscher Grafen Dedo und Etheler der Weiße. Sie fielen beide durch die Dithmarschen. So war Idas einzige Stütze der Graf Ekbert, da der andere Sohn Burchard sich frühzeitig dem geistlichen Stade gewidmet hatte [265 Über diese verwandtschaftlichen Beziehungen siehe Krause, a.a.O., Seite 639ff., Gisi, Der Ursprung des Hauses Rheinfelden, AfschwG., 1887, Seite 26ff., Dehio, a.a.O., Meyer von Knonau I, 652ff.]. Mit Ekbert zusammen verwaltete sie ihre Allodialgüter. In ihrer unmittelbaren Nachbarschaft saßen die verwandten Grafen von Stade. Graf Udo II. von Stade, der Sohn des 1056 zum Markgrafen der Nordmark ernannten Lothar-Udo, beschloß diese Lage auszunutzen, um die Besitzungen der Ida an sich zu bringen [266 So darf man vielleicht annehmen. Dehio geht zu weit, wenn er davon spricht, daß Ekhert im Kampf gegen Udo von Stade bei der Verteidigung seiner Güter „gefallen" sei. Zu einer solchen Auffassung berechtigt die Darstellung der Stader Annalen nicht.]. Hierzu war aber die Beseitigung ihres Sohnes und Schützers, des Ekbert, erforderlich. So kam es zum Morde. Bei Wistedt, in der Nähe von Elsthorpe, erschlug Udo, so berichten die Stader Annalen, seinen Vetter Ekbert. Die Gräfin war nun ihres Erben beraubt, ihr Besitztum lag offen vor den STADERN da. In ihrer Not begab sie sich zu ihrem Onkel, dem Papst. Dieser riet ihr zur Versöhnung und Nachgibigkeit. So verzieh Ida nach ihrer Rückkehr dem Mörder ihres Sohnes und nahm ihn sogar, um ihre Güter in Ruhe nutzen zu können, zum Sohn und Erben an [267 Ann. Stadens., MG. SS. XVI, p. 319, 33 ff. - Die Tat muß zwischen 1049 und 1053 erfolgt sein, wenn die Stader Nachricht glaubwürdig ist, daß Ida zu ihrem Onkel Leo IX. nach Rom gezogen sei, um sich bei ihm Rat und Trost zu holen. Leo IX. wurde im Dezember 1048 von HEINRICH III. eingesetzt und starb am 19.IV.1054. Jaffe, Reg. Pontif. Roman. I², p. 529, 548. Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 642.]. Dieser gab ihr als Entgelt dafür 300 Hufen aus stadischem Allodialbesitz auf Lebenszeit [268 Albert von Stade ist für alle diese Begebenheiten leider unsere einzige Quelle, sodaß wir seine wirren und vielfach unrichtigen Mitteilungen schlecht prüfen können. Als er sie um die Mitte des 13. Jahrh. niederschrieb, ließ er die chronologische Ordnung völlig außer Acht. Er verwechselte außerdem wie der Annalista Saxo ad a. 1056 den Vater Lothar-Udo mit dem Sohne Udo, der 1082 starb, und nennt den Mörder marchio, obwohl erst dessen Vater 1056, mehrere Jahre nach dem Tode Ekberts, Udo II. selbst 1057 zum Markgrafen ernannt wurden. (Vergleiche Meyer von Knonau I, 39 nr. 28). Die Tochter der Oda, der Schwester Ekberts, mit Namen Akarina, wird eine Tochter der Ida genannt. (Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 646). Endlich sagt Albert von Stade, daß Udo den Mord auf Anstiften der Brüder Friedrich und Ulrich von Stade ausgeführt hätte (a.a.O., p. 321, 6). Dies ist aber unmöglich, da Friedrich erst 1135 starb. Hier hat der Chronist den Tod Ekberts mit dem des Markgrafen Ekbert 1090 verwechselt.]. Noch zu ihren Lebzeiten, im Jahre 1057, folgte Udo seinem Vater in der Markgrafschaft nach. Nach ihrem Tode fiel ihr Allodialbesitz an ihn [269 Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 643, Dehio, a.a.O., Meyer von Knonau I, 423 nr. 57.]. Er hatte seine Absicht voll erreicht.
Haben sich alle diese Ereignisse tatsächlich so abgespielt, so belegen sie wiederum die völlige Abhängigkeit des damaligen Rechts und seiner Wahrung von äußeren Einflüssen. Der Papst selbst vermag der Mutter des Ermordeten keinen anderen Rat zu geben, als den, sich mit dem Mörder zu verständigen, ihm zu Willen zu sein. Daß sie den Mörder sogar an Sohnes statt annimmt und ihn zum Erben einsetzt, erscheint unserer heutigen
Auffassung als etwas ungeheuerliches. Der damaligen war es zweifellos der einzige, klug gewählte Ausweg aus einer gefährlichen Lage. Auf Bestrafung der Tat, Sühne für den Ermordeten, also Durchsetzung des Rechts, scheint hier von vornherein verzichtet und alles Streben auf die Schaffung persönlicher Sicherheit gegen weitere Rechtsverletzung durch gütliche Vereinbarung mit dem Rechtsbrecher gerichtet worden zu sein. So mußte das Recht in seiner Wirksamkeit eine Schranke finden in der Berücksichtigung der Macht dessen, der es brach [270
Vergleiche die Verhältnisse hei der Ermordung des Grafen Wichmann 1016, oben Seite 55ff.]. -
Aus den letzten Jahren HEINRICHS III. ist uns die Ermordung des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen überliefert [271
Chron. Gozecense 1. 1, c. 9, MG. SS. X, p. 144, 27ff. Lamperti Ann. ad a. 1056, Schulausg. p. 70, 6 ff., Adami gesta Hammab. eccl. pontif. 1. III, c. 55, Schulausg. p. 135, 7ff. Vergleiche Steindorff II, 338f., Kurze, Geschichte der sächsischen Pfalzgrafschaft, Neue Mittheilungen des Sächsisch Thüringischen Vereins XVII (1889), 331.].
Dedo stammte aus der Familie der Gosecker Grafen und war ein Bruder Erzbischof Adalberts von Bremen [172
Vergleiche Kurze, a.a.O., Seite 329ff.]. Wir wissen nicht mehr von ihm, als daß er ein reichbegüterter [273 Er hatte zahlreiche Besitzungen in Thüringen und im Hessegau, in dem sein Comitat lag (St. nr. 2253,2285,2296,2382).], tapferer Kriegsmann [274 Chron. Gozecense, a.a.O., p. 144, 38f.: Rebus militaribus adeo fuit aptissimus, ut suis in temporibus nemini videretur secundus. Doch ist es falsch, wenn die Chronik daran anknüpft, daß er als Belohnung für seine Dienste im Feldzuge gegen die Ungarn im Jahre 1042 von HEINRICH die Pfalzgrafenwürde erhalten habe. Dieser Feldzug fand im Jahre 1044 statt, wie andere Quellen, aus denen die Chronik die Stelle entnommen hat, beweisen. Dedo ist aber schon in einer Urkunde HEINRICHS III. vom 30.X1.1043 als Pfalzgraf bezeugt. (St. nr. 2253). Vergleiche Kurze, Zur Kritik des Chron. Gozecense, NA. X11, 201. Danach ist die Darstellung bei Steindorff I, 162 zu berichtigen.] von edeler Gesinnung [275 Das beweist am besten sein Verhalten gegen den Mörder. Siehe unten.] war, der beim Kaiser in hoher Gunst stand [276 Noch kurz vor seinem Tode erhielt er am 6.II.1056 von HEINRICH III. ein Gut in Nord-Thüringen geschenkt (St. nr. 2492). Eine andere Schenkung berichtet der Gosecker Chronist, a.a.O., p. 144,43 ff.].
Über seinen Tod sind wir genau unterrichtet.
Der Bremer Erzbischof hatte einen Geistlichen seiner Diözese für ein Vergehen verbannt und seinem Bruder, dem Pfalzgrafen, zur Überwachung übersandt [277
So berichten übereinstimmend die Gosecker Chronik (a.a.O., p. 144, 28) und Lampen (a.a.O., p. 70, 6ff.). Adam von Bremen sagt nur, daß der Mörder ein Geistlicher aus der Diözese Adalberts war (a.a.O.).]. Der Gefangene, der sich vielleicht von seinem Oberherrn ungerecht behandelt glaubte, nahm eine günstige Gelegenheit wahr, um sich zu rächen. Er nahte sich eines Tages mit erheuchelter Unterwürfigkeit dem Pfalzgrafen. Als der Nichtsahnende sich gerade anschickte, sein Roß zu besteigen, durchbohrte ihm der Geistliche mit einem verborgen gehaltenen Schwerte die Hüfte. Zu Tode getroffen sank der Pfalzgraf zu Boden. Die herbeieilenden Mannen ergriffen den Täter und stellten ihn vor den Sterbenden, um von diesem selbst das Maß der Strafe zu erfahren. Aber der Pfalzgraf dachte nicht an Rache und Strafe. Mit den Worten des Märtyrers Stephanus befahl er seinen Geist Gott und bat dann mit der letzten Kraft der Stimme die Umstehenden um Gnade für den Mörder. Als seinen letzten Wunsch sollten sie dies seinem Bruder Adalbert melden [278 In dieser Ausführlichkeit wird die Tat nur vom Chron. Gozecense berichtet. Die Bitten des Sterbenden um Schonung des Mörders enthält auch in Kürze die Schilderung Adams, wo allein der Auftrag an Erzbischof Adalbert berichtet wurde, jedoch nicht die Lamperts von Hersfeld.]. Diese Gesinnung war zweifellos ein Ausfluß der von HEINRICH III. gepflegten, der er in seinen Anfängen in den großen „Indulgenzen" im Volke hatte Boden bereiten wollen. Jetzt war sie aber selten geworden, und
wir sehen deutlich, welchen Eindruck sie auf die Chronisten gemacht hat [279
Chron. Gozecense, a.a.O., p 144, 31: Mirum dictu ... Adami gesta
Hammab. eccl. pontif., a.a.O.: Apparuit hoc in fine memorabilis viri ... Siehe im übrigen unten Seite 104.
]. Mit beredten Worten heben sie hervor, wie sehr das Ende dieses Mannes, der niemals jemandem ein Leid zufügen oder geschehen lassen konnte, seinem gerechten Leben entsprach [280 Chron. Gozecense, a.a.O., p.144, 36, Adami gesta, a.a.O.].
Die Tat war am 5. Mai 1056 bei jenem Pöhlde geschehen [281
Datum und Ort finden sich nur im Chron. Gozecense (a.a.O., p. 144, 27). Die Jahreszahl wird durch Adam von Bremen gestützt: Eodem anno, quo et caesar defunctus est (a.a.O.).], wo 54 Jahre vorher Markgraf Ekkehard I. sein Leben gelassen hatte [282 Siehe oben Seite 39 ff.], wo acht Jahre vorher der Manne Arnold den Grafen Thietmar im Gottesgericht besiegt hatte [283 Siehe unten Seite 98.].
Kaiser HEINRICH traf am folgenden Tage in Goslar ein [284
Steindorff, a.a.O., Müller, Das Itinerar Kaiser Heinrichs III. (Berlin 1901) Seite 114.] und vernahm hier die Kunde vom gewaltsamen Tode seines Freundes. Er ließ die Leiche nach Goslar überführen. Unter allgemeiner Trauer wurde der beliebte Fürst dort beigesetzt [285 Chron. Gozecense, a.a.O., p. 144, 35 f.]. Den verbrecherischen Priester bewahrte die Bitte Dedos vor Strafe. Auch Erzbischof Adalbert gewann es nicht über sich, ihr entgegen zu handeln. Der Mörder konnte unangefochten von dannen ziehen [286 Ebenda, p. 144, 34f., Adami gesta, a.a.O.]. Adalbert aber trug seit jenem für ihn so schmerzlichen 5. Mai unversöhnlichen Haß gegen die Glieder des Bremer Sprengels im Herzen [287 Adami gesta, a.a.O.]. Kaiser HEINRICH überlebte den Tod seines Freundes nicht lange. Am 5. Oktober starb auch er.

                                                                            III.
                                                                       Anhang:
                                     Mord an weltlichen deutschen nichtfürstlichen
                                               Personen zwischen 911 und 1056.

Zu Anfang des Jahres 1002, anscheinend nicht sehr lange vor der Ermordung des Markgrafen Ekkehard, tötete der junge Graf Wilhelm von Weimar zwei Vasallen des Markgrafen, Widukind und Hermann.
Um die Tat zu rächen zog Graf Hermann, so berichtet Thietmar [288
Thietm. chron. 1. V, c. 8, Schulausg. p. 111, 25f. Über Widukind und Hermann wissen wir sonst nichts.], der älteste Sohn Ekkehards, mit starker Macht vor Weimar und belagerte die Burg, bis ihn die Nachricht vom Tode seines Vaters [289 30.IV.1002. Siehe oben Seite 43.] ereilte. Jedoch scheint diesem die Tötung seiner Vasallen nur ein Vorwand gewesen zu sein für den Angriff auf Weimar. In Wahrheit war es ihm darum zu tun, den alten Grafen Wilhelm auf seine Seite zu ziehen. Die Friedensbedingungen für den Weimarer bestanden nicht in einer Sühneleistung für die Gewalttat, sondern in seiner eidlichen Zusage, sogleich zu Ekkehard zu eilen und seinen Forderungen in jedem Punkte nachzukommen [290 In presentiam predicti comitis venire et, quicquid ipse ab co exposceret, impetere iuramento constringeret. (Thietm. chron. a.a.O., p. 111, 27ff.). Vergleiche Hirsch I, 197f., Posse, Seite 46.]. -
Von den zahlreichen Gewalttaten, mit denen Herzog Ulrich von Böhmen gegen seinen Bruder Jaromir und dessen Anhänger vorging [291
Ann. Quedlinb. ad a. 1014, MG. SS. 111, p. 83, 2 f. - Siehe oben Seite 65.], überliefert uns Thietmar eine mit Namensnennung. Ulrich ließ im Jahre 1014 seinen „hochberühmten" Ritter Bosio und viele andere umbringen, weil er falschen Gerüchten zufolge glaubte, daß sie mit seinem verstoßenen und in Utrecht gefangen gehaltenen Bruder gemeinsame Sache machten [292 Thietm. chron. 1. VII c. 39, Schulaus g p. 190, 26ff. Vergl. Büdinger I, 339, Bachmann 1, 192. Bretholz Seite 115 bezieht fälschlich die Ermordung Bonios und der übrigen Anhänger Jaromirs
auf Boleslav den Roten, indem er dessen Gewalttaten nach seiner Wiedereinsetzung durch den Polen-Herzog 1003 (Thietm. chron. 1. V,
c. 29, Schulausg. p. 123, 32ff.) mit denen Ulrichs 1013; 14 vermengt.
]. -
Kurz vor seiner Schilderung der Ermordung des Grafen Wichmann erzählt Thietmar eine ihm bekannt gewordene Gewalttat, die sich 1016 im Hansegau ereignete. Vier Brüder mit Namen Aelli, Burchard, Thiedric und Poppo brachten gegen einen tapferen Ritter Bern, von dem sie oft beleidigt worden waren, eine Schar zusammen, überfielen seinen Zug und erschlugen ihn, obwohl er nicht weniger als hundert Geschildete bei sich hatte, nach heftigem Widerstande, wobei auf beiden Seiten etliche fielen [293
Thietm. chron. 1. VIII, c. 44, Schulausg. p. 219, 24ff. Vergl. auch Hirsch III, 46.]. Aus dem Merseburger Nekrolog ist ersichtlich, daß die Tat am 26. Juli geschah [294 A.a.O., p. 238.].
Die Kenntnis dieses Ereignisses verdanken wir nur der Sorgfalt Thietmars, der nichts verschweigt, was ihm einmal zu Ohren gekommen ist. Hier versäumt er sogar nicht, die Namen der im übrigen natürlich ganz unbekannten Mörder zu nennen. Die Art, in der der Vorgang sich abspielte, ist ein gutes Zeugnis für die Verwegenheit, mit der damals jede Friedensstörung gewagt wurde. Man muß annehmen, daß diese Gewalttat, wie so viele andere, ohne jede Sühnung geblieben ist. -
Im Jahre 1021 fand eine Persönlichkeit den Untergang, die, ähnlich wie Graf Balderich [295
Siehe oben Seite 46ff.], in den Gang der niederlothringischen Ereignisse oft maßgebend eingegriffen hatte, der Ritter Gebhard. Als Vasall des Balderich hatte er der reichs- und ordnungsfeindlichen Partei am Niederrhein, die durch Balderich und den Grafen Gerhard von Metz [296 Vergleiche über ihn Hirsch I, 220, Vanderkindere 11,334 und 424.], den Schwager der Kaiserin Kunigunde, geführt wurde, mannigfache Dienste geleistet. Durch eine eigentümliche Verkettung von Ereignissen kam es zum Bruch zwischen Balderich-Gerhard und Gebhard.
Godizo, der Sohn Richizos, ein Vetter der Adela [297
Alpertus 1. I, c. 2 und 1. II, c. 11, MG. SS. IV, p. 702, 27 und p. 714, 35. Vergleiche Hirsch II, 350.], wahrscheinlich identisch mit Gotfrid, dem Sohne des Grafen Richard im Hennegau und Lüttichgau [298 Diese Identität macht Vanderkindere II, 165 wahrscheinlich. Die Weglassung des Titels „Graf" ist, wie Vanderkindere (a.a.O.) und Pijnacker-Hordijk (Einleitung zu Alpert, a.a.O., S. XIX, zeigen, bei Alpert ganz gewöhnlich.], gab vor seinem Tode im Jahre 1015 seine Burgen Aspel im Hamaland und Heimbach auf der Grenze zwischen Lüttichgau und Zülpicher Land dem ihm verwandten Grafen Gerhard. Dieser gab Aspel an seinen Bundesgenossen Balderich, auf Heimbach ließ er Godizos Witwe mit ausreichender Besatzung zurück [299 Alpertus, 1. II, c. 11, a.a.O.]. Die Burgherrin bestellte den Ritter Gebhard zum Befehlshaber und nahm ihn zum Gemahl [300 Hirsch 11, 352 gibt die Darstellung Alperts ungenau wieder, wenn er sagt, daß Gerhard den Gebhard zum Hüter von Heimbach bestellt habe.]. Nun forderte dieser von seinem durch diese Ereignisse völlig überrumpelten Lehnsherrn die Burg Aspel als rechtmäßiges Erbe seiner Gemahlin. Die Forderung wurde von Balderich verworfen, der Vasall von ihm verstoßen. Die Folge war dessen Verbindung mit dem Todfeinde Balderichs, dem Grafen Wichmann [301 Alpertus, a.a.O., p. 714, 43.]. Im Verlauf einer erbitterten und wechselvollen Fehde versuchte Gebhard mit allen Mitteln seine Ansprüche durchzusetzen. Heimbach verlor er nach langer Belagerung an Gerhard und Balderich, aber es glückte ihm dann, Balderich gefangen zu nehmen und die Herausgabe der Burg Aspel von ihm zu erzwingen [302 Alpertus, a.a.O., p. 714, 31.]. Wie weit er an den folgenden Kämpfen beteiligt war, berichtet uns Alpert nicht. Mit dem Tode Balderichs im Jahre 1021 eröffnete sich für ihn die Aussicht, endlich in den Besitz von Heimbach zu kommen. Seinem Feinde Gerhard, dem Erben der Interessen Balderichs, wurde gerade damit die Möglichkeit gegeben, den verhaßten Abtrünnigen zu vernichten. Als Werkzeug mußte ihm ein Mensch dienen, der wie Gebhard die Schuld des Treubruches einst auf sich geladen und durch eine Verräterei gegen seinen neuen Herrn die Gnade des alten wiedererlangt hatte [303 Er war von seinem Herrn Berthold, dem Sohne des Markgrafen Lothar von der Nordmark, von der Partei Balderichs, abgefallen und in die Dienste des jungen Wichmann getreten, der die Burg seines ermordeten Vaters unter dem Schutze Herzog Bernhards verwaltete. Durch Verrat ermöglichte Berthold die Besetzung der Burg (1017). - Alpertus, a.a.O., p. 717, 24ff., Thietm. chron. 1. VIII, c. 53, Schulausg. p. 226, 4 f.]. Er leistete auf Gerhards Anstiften dem Gebhard das Versprechen, ihm den Zugang zur Burg zu eröffnen. Wenn er ihm folge, werde er sich ihrer ohne Verluste bemächtigen. Gebhard glaubte den Worten dessen, der schon einmal ein solches Wagnis mit Erfolg durchgeführt hatte, und folgte ihm mit seinen Leuten. Unterdessen hatte der Graf die Besatzung der Burg in allen Winkeln versteckt und war, als ihm Kundschafter das Nahen des Gegners meldeten, zum Losschlagen bereit. Er selbst versteckte sich in dem die Burg einschließenden Walde„um jedes Entrinnen zu verhindern. Als Gebhard dem Verräter bis in die Mitte der Befestigung - quasi bos ad victimam, wie Alpert sagt - gefolgt war, brachen die Mannen hervor und schlugen fast alle nieder. Gebhard selbst sprang blitzschnell auf die Mauer und stürzte sich in die Tiefe, ohne zu ahnen, daß auch dort das Verderben lauerte. Mit gebrochenen Gliedern blieb er liegen. Graf Gerhard eilte herbei und verwundete ihn mit den Worten: „Deinen Herrn hast du ebenso getroffen; nimm jetzt den Lohn dafür" schwer am Halse. Der Mensch, der einst Wichmann erschlagen hatte [304 Siehe oben Seite 52.], und ein anderer Knecht des Balderich gaben ihm den Todesstoß [305 Alpertus 1. II, c. 18, a. a. O., p. 718, 25f.].
Damit hatte Graf Gerhard den Treubruch des Vasallen gerächt. Wohl in Erinnerung an seinen eben verstorbenen Waffenfreund hatte er selbst das Schwert gegen den Wehrlosen erhoben.
Von einer Bestrafung der Tat wissen wir nichts. Hatte Erzbischof Heribert von Köln die Macht, einem von den Fürsten verdammten, vom Kaiser verurteilten Mörder eine Zuflucht zu bieten [306
Siehe oben Seite 54 und 57.], so konnte es auch der mächtige Schwager der Kaiserin wagen, dem kaiserlichen Willen zum Trotz mit neuer Gewalttat das heimgesuchte lothringische Land zu beunruhigen. Dem Kaiser wurde rücksichtsloses Vorgehen in diesen Grenzgebieten des Reiches besonders erschwert. Gerade hier gestattete oft die Rücksicht auf mächtige Parteien, die vielfach Unterstützung außerhalb des Reiches fanden, ein entschiedenes Eingreifen nicht. -
Wahrscheinlich im Jahre 1033 wurde ein gewisser Altmann ermordet [307
Ann. Hildesheim. ad a. 1034, Schulausg. p. 38, 12 ff.]. Er war, wie ich glaube, ein Manne des Grafen Bruno von Braunschweig [308 Zu dieser Vermutung veranlaßt mich die Tatsache, daß sich der Bericht in den Hildesheimer Annalen findet. Ich möchte den hier genannten A. mit dem bei Thietmar (l. IX, c. 24, Schulausg. p. 253, 28) erwähnten identifizieren. Thietmar erzählt hier von Gewalttaten des Grafen Bruno von Braunschweig gegen Bernward von Hildesheim, in deren Verlauf ein Manne des Bischofs mit Namen Rim ab Altmanno iuvene - also einem Knechte aus der Gefolgschaft des Grafen - getötet wurde. Auch die Vita Bernwards erzählt zum Jahre 1002 von Gewalttaten Brunos, unter denen der Bischof und seine Leute zu leiden hatten. (MG. SS. IV, p. 775, 15ff.).], aus unedlem Stande [309 Die Hildesheimer Annalen geben beide Namen ohne irgendwelche Titel. Der Name Altmann ist in damaligen Quellen nicht häufig. In MG. SS. I-XVI und MG. DD. I-IV kommt er nur 19 Mal vor, davon sind 8 weltliche und von diesen sind in MG. SS. XVI 3, in MG. DD. III 2 als Grafen bezeugt. Ich möchte annehmen, daß es sich hier um keine Grafen, sondern um Mannen handelt.]. Der Mörder Namens Hilderich muflte, sei es vor der Rache der Verwandten, sei es vor der Strenge des Gerichts, flüchtig werden und in fremdes Land gehen. Als der Kaiser zu Weihnachten 1033 in Minden weilte, wurde die Sache vor ihn gebracht. Auf Fürsprache seiner Gemahlin Gisela und des Halberstädter Bischofs begnadigte [310 Über das Recht der königlichen Gnade siehe Waitz VG. VI², 577ff., ferner die Arbeit von Köstler, Huldentzug als Strafe (= Kirchenrechts-Abhandlg., her. von Stutz, LXII, 1910) und die Ausführungen von von Below, der deutsche Staat des Mittelalters, I (Leipzig 1914), Seite 217ff. Über Huldentzug und Volksrecht handelt Rosenstock in Königshaus und Stämme Seite 313ff. - Im übrigen siehe oben Seite 31 und 57.] er Hilderich, versprach ihm persönliche Sicherheit und sagte ihm ungefährdete Rückkehr in seine Heimat zu [311 Ann. Hildesheim, a.a.O. - Vergl. Breßlau 11, 99 nr. 1.].
Dem Ereignis an sich kam irgendwelche Bedeutung nicht zu. Es war einer der vielen Fälle von Totschlag, wie sie damals zu geschehen pflegten. Die Hildesheimer Annalen berichten diesen offenbar vor allem wegen des Ausganges, den er durch das Eingreifen Kaiser KONRADS II. nahm. Insofern ist er auch für uns wichtig. Er zeigt das besondere Interesse des Kaisers für die Niederen, nicht nur gegenüber den Großen, sondern auch in ihren Beziehungen untereinander.   
In zwei Aufzeichnungen über ein zwischen Johann von St. Maximin und Poppo von Stablo vollzogenes Tauschgeschäft, das KONRAD II. zu Ostern 1036 in Ingelheim in einer nicht erhaltenen Urkunde bestätigte, erfahren wir von einem Morde, den Graf Giselbert von Looz [312
Giselbert von Looz, Graf im Hasbengau, war ein Bruder des Grafen Arnulf ( 1040) und des Bischofs Balderich II. von Lüttich (1008-1018). Vergleiche über ihn Vanderkindere II, 80,85,88, 131 nr. 3, 138 mit nr. 2, 139 mit nr. 2, 150, 219 nr. 4. Von der Mordtat Giselberts und den Urkunden von 1036 weiß V. merkwürdigerweise nichts.] an seinem Vasallen Wiker beging [313 MG. DD. IV, nr. 228 a u. b., p. 309 ff. Vergleiche Ladewig, Poppo von Stahlo (Berlin 1883) Seite 137, Breßlau II, 361 nr.3, 377, Schrohe, Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergange der Stadtfreiheit (1462) (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, 4, Mainz 1915) Seite 14.]. Dieser Wiker war, wie ich aus einigen Urkunden Bischof Reginards von Lüttich ersehe, Avoue von St. Laurent in Lüttich. Seine Stellung war nach seinem Auftreten in diesen Urkunden keine unbedeutende [314 In den 1882 von Daris im 2. Band des Bulletin de la societe d'art et d'histoire du diocese de Liege Seite 142 ff. herausgegebenen Extraits du Cartulaire de Saint-Laurent finden wir Wigger oder Wiger, avoue von St. Laurent, in drei Urkunden Bischof Reginards von Lüttich. Am 3.XI.1034 überwies dieser der Abtei von St. Laurent eine Reihe von Gütern durch die Hand des avoue Wigger (a.a.O., Seite 142f.), an demselben Tage regelte er in einer zweiten Urkunde für St. Laurent die Rechte des avoue (a.a.O., Seite 144). In beiden finden wir Graf Giselbert unter den Zeugen. Am 10.VIII.1035 erscheint der avoue endlich zusammen mit dem Grafen als Zeuge in einer dritten Urkunde Bischof Reginards (a.a.O., Seite 237).]. - Die Tat ereignete sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1035 [315 Da Wiker noch am 10. August 1035 als Zeuge auftrat, am 30. März 1036 (Ostern) aber schon die Sühnung des an ihm verübten Verbrechens als erledigt erscheint, so fällt dieses in die Zwischenzeit, wahrscheinlich noch in den Spätsommer oder Herbst des Jahres 1035. Hierdurch ist jetzt die von Ladewig, a.a.O., Seite 134ff. zuerst aufgestellte und von Breßlau, MG. DD. IV, p. 310, 5ff. aufgenommene Vermutung,
daß die betreffenden Aufzeichnungen nur zu Ostern 1036 anzusetzen seien, zur völligen Gewißheit erhoben.
]. Ihren Anlaß kennen wir nicht.
Als der Kaiser von ihr erfuhr, geriet er in Zorn über diese Freveltat eines Herrn an seinem Untergebenen. Er entzog dem Grafen seine Huld [316
Vergleiche die Arbeit von Köstler, Huldentzug als Strafe, a.a.O. Dazu die in nr. 310 auf Seite 92 zitierte Literatur.] und ließ ihn so seine Ungnade fühlen. Es gelang schließlich dem Grafen nur dadurch die kaiserliche Gnade wiederzuerlangen, daß er ihm sein 20 Hufen umfassendes Gut Corswarem aus seinem Allodialbesitz übergab [317 MG. DD. IV, nr. 228a, p. 310, 29ff.: Comes quidam Gisilbertus ... qui ob iniuriam sui malefacti ipsius imperatoris amiserat gratiam, ob hanc readquirendam bonum sibi visum est supra dicto domno imperatori de allodio suo dare viginti mansus apud Coruuorommo . . . und 228b, p. 311,76 ff.: Quidam comes nomine Gislebertus ..., quodam milite nomine Wikero interfecto, nullo modo potuit pacari imperatori, quousque quoddam predium Coruuoroimo nomine sibi traderet pro acquirendo eius amore. Vergleiche Daris, Histoire de Ja Bonne ville, de I'eglise et des comtes de Looz, I (Liege 1864) Seite 386. - Corswarem liegt in der belgischen Provinz Limburg. Das Geschlecht existiert noch in einem aussterbenden herzoglichen und in einem gräflichen Zweige.]. Der Kaiser wollte den abgetretenen Besitz nicht zu seiner Bereicherung verwenden. Er gab ihn sogleich an St. Maximin, das ihn wiederum an Stablo vertauschte. Zweifellos haben wir unter der Abtretung des 20 Hufen umfassenden Allodialgutes die Zahlung des Wergeldes zur Ablösung der Strafe zu verstehen. Seine verhältnismäßige Höhe mit 20 Hufen war hier bedingt durch die Schwere der Tat und den hohen Stand des Täters [318 Vergleiche Schröder DRG6 Seite 215,350, 355.]. Für unser Empfinden war sie freilich immer noch gering genug. Daß Graf Giselhert auch „die Entschädigung der Gesippen des Getöteten" auferlegt worden sei, wie Breßlau meint [319 A.a.O., Seite 377. Vergl. Mayer-Homberg, Die fränkischen Volksrechte im Mittelalter (Weimar 1912) Seite 134ff.], ist nicht zu erweisen. In unserer Überlieferung findet sich keine Spur davon.
Die Ermordung Wikers, die Sühnung der Tat durch Uberlassung der Güter, ihre Uberweisungan St. Maximin [320
Daß der Kaiser die Güter „sofort" an St. Maximin gegeben habe, wird in der einen Aufzeichnung ausdrücklich gesagt. (A.a.O., nr. 228 b, p. 311,27)], ihre Vertauschung zwischen St. Maximin und Stablo und die Bestätigung dieses Tausches durch KONRAD II. -  alle diese Ereignisse haben sich in einem Zeitraum von noch nicht 8 Monaten abgespielt. Rechnet man hinzu, daß der Kaiser sich im Sommer 1035 auf einem Feldzuge gegen die Liutizen befand und erst um die Mitte des Oktober nach Sachsen zurückkehrte [321 Siehe Breßlau 1I., 150ff.], daß ihn also frühestens damals die Kunde von der Tat aus dem äußersten Nordwesten des Reiches erreicht haben kann, so erscheint die Schnelligkeit, mit der er die Sühnung dieses Verbrechens betrieb, für damalige Verhältnisse wahrhaft erstaunlich. Hier haben wir einen neuen Beleg für die Energie, mit der KONRAD II. Recht und Frieden gerade für die Schwachen aufrechtzuerhalten, bzw.wiederherzustellen bemüht war [322 Ebd., Seite 375ff.]. -
Die Altaicher Annalen berichten uns von einer Freveltat, die sich im Jahre 1037 in Reichenhall in Baiern in der Familie von St. Moritz zugetragen haben soll [323
Ann. Altahens. maior. ad a. 1037, Schulausg. p 21 f., 32ff.].
Zwei Brüder rotteten sich mit einem Volkshaufen zusammen, überfielen ihren Oheim in seinem Hause und ermordeten ihn. Damit noch nicht genug, steckten sie noch das Haus in Brand, sodaß die sechs Söhne des Ermordeten mit ihren Kindern und vielen anderen Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters umkamen. Im ganzen verloren bei diesem Massenmord nicht weniger als fünfzig Menschen nach dem Bericht des Chronisten ihr Leben [324
Vergleiche Riezler I, 759.].
Es liegt nahe, hier Blutrache zu vermuten. Von einer Sühnung der Tat ist uns nichts überliefert. Daß sie geschehen konnte, zeigt wiederum, in welchem Grade auch unter der starken Regierung KONRADS II. [325
KONRAD II. weilte damals allerdings in Italien. Vergleiche Breßlau II, 227ff.] der allgemeine Friede, besonders in den an der Peripherie des Reiches gelegenen Territorien, durch die wilden Sitten der Zeit gefährdet war. -
Ein interessanter Fall der Ermordung eines sächsischen Vasallen durch den Sohn des im Gottesgericht von diesem Vasallen getöteten Lehnsherrn und strenger Bestrafung des Mörders durch den Kaiser ist uns endlich aus der Zeit HEINRICHS III. zum Jahre 1048 überliefert [326
Adami gesta Hammab. eccl. pontif. I. III, c. 8, Schulausg. 2 p. 100, 22 ff., Lamperti Ann. ad a. 1048, Schulausg p. 61, 22. Ann. Altahens. maior. ad a. 1048, Schulausg. p. 45, 2ff.].
Die hier zu schildernden Vorgänge sind bedingt durch das Verhältnis des sächsischen Herzogtums zur Bremer Kirche und zum Kaiser. In der Durchführung seiner ehrgeizigen Pläne, die auf die Aufrichtung einer Herrschaft des Erzbistums Hamburg-Bremen über die nördlichen Gebiete Sachsens und die Begründung eines nordischen Patriarchats gingen, geriet Erzbischof Adalbert mit den sächsischen Herzögen in Konflikte, die sich allmählich zu einer förmlichen Feindschaft auswuchsen [327
Vergleiche Steindorff I, 282ff., von Giesebrecht II, 396 und 471. Meyer von Knonau II, 124ff., Hampe, Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer (2. Aufl. 1912) Seite 27f.].
Sie erreichte ihren Höhepunkt, als HEINRICH III., der den Erzbischof begünstigte, im Jahre 1047 vor dem Zuge gegen die niederlothringischen Empörer nach Bremen kam [328
Siehe Steindorff II 15 nr. 6, Müller, Das Itinerar K. Heinrichs III., Seite 66.], tun durch sein Erscheinen auf das billungische Herzogs-Haus einzuwirken und sich von seinen Gesinnungen zu überzeugen [329 Ut fidem exploraret ducum (Adami gesta, a.a.O.)]. In der Empörung über das abermalige Zusammenwirken von Kaiser und Erzbischof kam es in der Familie des Herzogs Bernhard zu einer Verschwörung. Der Aufenthalt des Kaisers in der Bremer Diözese sollte benutzt werden, um sich seiner Person zu bemächtigen, vielleicht sogar, einen Anschlag auf sein Leben zu versuchen. Graf Thietmar [330 Über ihn vergleiche Wedekind, Noten II, 87ff.], der Bruder des Herzogs, war der Urheber des Planes. Der Anschlag wurde aber Erzbischof Adalbert bekannt und von ihm vereitelt [331 Adami gesta, a.a.O. Merkwürdig ist, daß Adam die Verschwörung mit den Worten „ut aiunt" einleitet, sie gleich darauf aber als feststehende Tatsache behandelt.]. Der Kaiser verließ Lesum und begab sich über Westfalen an den Niederrhein. Der Graf wurde wegen Hochverrats [332 Lamperti Ann., a.a.O., p 61, 25: Accusatus ... de inito contra imperatorem consilio, Ann. Altahens. maior., a.a.O.: Maiestatis reus.] zur Verantwortung vor das kaiserliche Gericht geladen, das HEINRICH III. einen Tag nach der Feier des Michaelisfestes am 30. September in Pöhlde abhielt [333 Datum und Ortsangabe hat nur Lampert. Die Altaicher Annalen sagen: Autumno.]. Ein Vasall des Grafen mit Namen Arnold erhob die Klage, daß jener eine Verschwörung gegen den Kaiser ins Werk gesetzt habe. Graf Thietmar erklärte, seine Unschuld durch Gottesurteil erweisen zu wollen. Im Zweikampfe wurde er aber von seinem Mannen tötlich verwundet verwundet [334 Siehe hierfür und für die folgenden Angaben die bereits zitierten Quellenstellen.]. Am 3.Oktober erlag er seinen Wunden [335 Necrol. s. Michaeli Luneburgens. Wedekind. Noten III, 74.]
Damit war in rechtsgültiger Form die Schuld des Angeklagten vor dem Richterstuhl des Kaisers bewiesen [336
Vergleiche Rosenstock, Königsh. u. Stämme Seite 206. Wie man sieht, wird hier „adliges Blut" durch einen „gemeinen Kämpen" vergossen.]. „Das ist ja auch das Wesen des Gottesgerichts, daß, wer sich selbst behauptet, sein Recht erhärtet [337 Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht Seite 188.]. Die Familie des Gerichteten aber beschloß, diesen Schlag, den sie allein der Feindschaft des verhaßten Erzbischofs zuschrieb [338 Vergleiche Adam von Bremen, a.a.O.], zu rächen. Der Sohn des Grafen, vermutlich gleichen Namens wie sein Vater [339 Ich folge hier mit Steindorff II, 40 nr. 11 der Konjektur Wedekinds, Noten Il, 87, der den hier bestraften Sohn des Thietmar mit jenem exlex Thiemo gleichsetzt, dessen Güter in zwei Urkunden von HEINRICH III. an Worms geschenkt wurden (St. nr.2244,2245).], brachte wenige Tage nach dem Gericht Arnold in seine Gewalt und ließ ihn, zwischen zwei Hunden an den Beinen aufgehängt, qualvollen Todes sterben [340 Diese Hinrichtungsart war - doch, wie mir scheint, nicht immer in der hier vorliegenden Form - altgermanischer Rechtsbrauch. Siehe Grimm RA II, 261ff.]. Die Untat kam zu Ohren des Kaisers. Der Übeltäter wurde ergriffen und mit Einziehung seiner Güter und lebenslänglicher Verbannung bestraft [341 Siehe nr. 340. Im übrigen vergleiche noch von Bippen, Geschichte der Stadt Bremen (Bremen 1892) I, 46 f.].
Wie sehr uns auch das Scheußliche einer solchen Tat empört, den Kaiser wird zu seinem strengen Eingreifen vor allem die Erwägung veranlaßt haben, daß hier die Hoheit und das Ansehen des kaiserlichen Gerichts durch den Racheakt Thiemos schwer geschädigt war. Denn dies bedeutete die Ermordung dessen, der in gerechtem Kampf den Hochverräter als solchen erwiesen hatte.

                                                                                  IV.
                                                                        Zusammenfassung.

Die Untersuchung erstreckte sich auf die Ermordungen von fünf (bzw. drei) Herzögen:
(Burchard von Schwaben 911), Wenzel von Böhmen 929, Schwager Herzogs Boleslavs III. von Böhmen 1003, (Ulrich 1034) und Jaromir von Böhmen 1035,
vier Markgrafen (bzw. fünf mit Burchard von Schwaben 911):
Liutpold von Osterreich
994, Ekkehard von Meißen 1002, Dietrich von der Ostmark 1034, Gotfrid von Kärnten 1049,
einen Pfalzgrafen: Dedo von Sachsen 1056,
elf Grafen:
Adalbert vom Scheer- und Thurgau 911, Richwin von Verdun 923, Adalbert von Metz 944, Albi von Eilenburg 990, Dietrich von Hamaland 1040, Wichmann in Sachsen 1016, Sigfrid vom Ringgau 1025, Wilhelm von Friesach 1036, Heinrich von Löwen 1038, Ekbert von Elsthorpe 1049/53, Arnold von Lambach 1050/55,
einem Burggrafen:
Rikdag von Meißen 984,
einem Chatelain:
Walther von Cambrai 1041,
vier böhmischen Fürsten:
Spitimir, Pobraslav, Porej und Czaslav 995 und
neun Nichtfürsten:
Widukind und Hermann 1002, Ritter Bosio 1014, Ritter Bern 1016, Ritter Gebhard 1021, Altmann 1033, Avoue Wiker von St. Laurent
in Lüttich 1035, die Reichenhaller 1037 und Arnold 1048 [342
Von ihnen sämtliche Fälle hier anzuführen, war mir nicht möglich. Doch glaube ich, die interessanteren gebracht zu haben.].
Davon entfallen auf die Regierung KONRADS I. ein Herzog (Markgraf) und ein Graf, HEINRICHS I. ein Herzog und ein Graf, OTTOS I. ein Graf, OTTOS II. keiner, OTTOS III. ein Markgraf, ein Graf, vier böhmische Fürsten, ein Burggraf (und zwei Mannen), HEINRICHS II. ein Herzog, ein Markgraf, zwei Grafen (und drei Ritter), Konrads Il. zwei Herzöge (bezw. einer), ein Markgraf, drei Grafen (ein Avoue und zwei Mannen), HEINRICHS III. ein Markgraf, ein Pfalzgraf, zwei Grafen, ein Chatelain (und ein Manne). Aus der 113 Jahre umfassenden Zeit KONRADS I. und der 5 sächsischen Könige sind uns also dreizehn Fälle von Fürstenmorden überliefert, aus der 32 Jahre umfassenden der ersten beiden SALIER elf (bzw. zehn).
Es wäre falsch, aus der verhältnismäßig großen Anzahl der späteren Epoche zu schließen, daß die Regierung KONRADS II. und HEINRICHS III. an Gewalttaten reicher gewesen sei als die ihrer Vorgänger. Die Ursache liegt vielmehr in der Dürftigkeit der Überlieferung der älteren Zeit. Das wird besonders deutlich, wenn wir den zwei Fällen unter KONRAD I., die als ein zusammenhängendes Ereignis betrachtet werden können, die sechs (bezw. fünf) unter KONRAD II. gegenüberstellen und sehen, daß die Quellen von OTTOS II. Zeit keine einzige berichten. Aus der OTTOS III. erfahren wir gleich von mehreren. Das liegt an der Zerrüttung der inneren Verhältnisse in Deutschland, in die die Regierung des weltfremden, jahrelang abwesenden jungen Kaisers das Reich gestürzt hatte. Auch unter den ersten beiden OTTONEN sind weltliche deutsche Fürsten ermordet worden, aber, wie wir mit Sicherheit annehmen können, in verhältnismäßig geringerer Anzahl als unter OTTO III. In der hier nicht behandelten Zeit HEINRICHS IV. wirken dann Reichtum der Oberlieferung und große Rechtsunsicherheit in der Anhäufung von solchen Verbrechen zusammen [343
Unter HEINRICH IV. wurden ermordet: 1065 Graf Werner von Hessen, 1069 Markgraf Dedi von der Ostmark, 1071 Graf Rheteri,1076 Herzog Gotfrid von Nieder-Lothringen und Burggraf Burchard von Meißen, vor 1084 ein Herr von Moosburg, 1085 Graf Dietrich von Katlenburg und Graf Dietrich von Dassel, Pfalzgraf Friedrich von Sachsen und die böhmischen Grafen Nacarat und Bznata, 1089 Graf Hugo von Egisheim und Graf Otto II. von Buchhorn, 1090 Markgraf Ekbert von Meißen, zwischen 1090 und 1097 zwei Grafen von Kappenberg, 1095 Graf Heinrich III. von Löwen, 1100 Herzog Bretislav von Böhmen, 1101 Markgraf Heinrich von Friesland, 1102 Graf Ludwig von Mömpelgard, 1103 Graf Konrad von Beichlingen, 1104 Graf Sigehard von Burghausen, dazu mehrere nicht fürstliche Personen. - Vergleiche Meyer von Knonau I, 623; II, 44,651,719; IV, 45,8f., 48; Bachmann I, 267 nr. 3; Meyer von Knonau IV, 256, 324 nr. 113,291ff.; Geisberg, Das Leben des Grafen Godfried von Kappenberg und seine Klosterstiftung (= Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertümer, NF. 1851) Seite 313; Meyer von Knonau V,102,121,185 n r. 21,184,196.].

                   Wie stellte sich nun das Reich zu den Ermordungen weltlicher Fürsten?
Soweit sie Böhmen betrafen, verhielt es sich neutral. Die Deutschen Könige vermieden es, in die inneren Verhältnisse Böhmens einzugreifen, sofern nicht Reichsinteressen verletzt wurden. Es kam ihnen nur auf die Aufrechterhaltung der deutschen Oberlehnsherrschaft an. Weder nach dem Tode Herzog Wenzels noch nach dem der Herzöge Ulrich (hier ist Ermordung nicht sicher) und Jaromir sind sie eingeschritten [344
Siehe oben Seite 27,66,68.].
Wie verhielten sie sich aber zu Ermordungen weltlicher Fürsten in Sachsen, Franken, Baiern, Schwaben und Lothringen? -
Die deutschen Könige sind bemüht gewesen, Ordnung und Sicherheit im Reiche aufrechtzuerhalten, aber nicht alle mit der gleichen Energie und im gleichen Umfange und dementsprechend auch nicht alle mit dem gleichen Erfolge.
KONRAD I. hat niemals die Anerkennung aller deutschen Stämme gefunden. Auf Lothringen und Sachsen hat er einen fühlbaren Einfuß nicht ausgeübt. Die Widerstände, die sich ihm in Baiern und Schwaben boten, hat er nie ganz zu überwinden vermocht. Daran hat auch die Hinrichtung der Kammerboten Erchanger und Berchtold nichts geändert [345
Vergl. D. Schäfer, DG1', 142.]. So konnte sich unter seiner Regierung ein maßgebender Einfloß der königlichen Gewalt auf den inneren Frieden [346 Über „Die Friedensidee im Mittelalter" siehe die oben Seite 12 nr. 3 zitierte Abhandlung von Prutz.] nicht bemerkbar machen. Wenn trotzdem keine Ermordungen von Fürsten aus seiner Zeit bekannt sind, außer den zu ihrem Beginn 911 in Schwaben (913 wurde ein geistlicher Fürst, Bischof Otbert von Straßburg, ermordet. Von einem Eingreifen des Königs oder der Kirche verlautet nichts [347 Vergleiche Berr, Die Kirche gegenüber Gewalttaten von Laien (= Histor. Studien, veröffentlicht von E. Ehering, Heft 111, Berlin 1913) Seite 65.], so ist das auf Mangel an Überlieferung zurückzuführen.
Auch Heinrich I. [348
Über den „Friedensschutz unter den sächsischen Kaisern" siehe Rosenstock. Herzogsgewalt und Friedensschluß Seite 55ff.] mußte, soviel erfolgreicher auch seine Regierung war, immer noch eine Sonderstellung Baierns und Schwabens dulden. Aber zweifellos genoß der innere Frieden durch ihn stärkeren Schutz. Die Quellen werden nicht müde, HEINRICH als den „Hüter des Rechts", den „Friedenskönig", den „Verderber aller Bösewichter" zu rühmen [349 Vergleiche Waitz Seite 112 und die dort mitgeteilten Quellenstellen.]. An der Berechtigung dieser Äußerungen zu zweifeln, liegt kein Anlaß vor. Aber auch hier fehlen positive Angaben über seine Rechtstätigkeit. „Kaum über irgend einen Teil der Geschichte des deutschen Reiches sind wir so wenig unterrichtet wie über die Zeiten HEINRICHS" [350 Waitz Seite 5. Vergleiche auch Köpke-Dümmler Seite 19.]
OTTOS DES GROSSEN Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des inneren Friedens sind bekannt. Er ist aller Empörer und Unruhestifter Herr geworden [351
Siehe D. Schäfer DG. 1', 151. Über OTTOS I. als Richter besonders Köpler-Dümmler Seite 518f.]. Die Ermordung des Metzer Grafen im Jahre 944 [352 Siehe oben Seite 27f.] war sicher nicht der einzige derartige Fall unter seiner Herrschaft. Aber sehr groß wird ihre Zahl nicht gewesen sein.
OTTO II. ging den Weg weiter, den ihm sein großer Vater gewiesen hatte. Auch er wechselte mit Milde und Strenge [353
Charakteristisch dafür ist sein Verfahren gegen Heinrich von Baiern 974 und 976. Vergleiche Uhlirz I, 54 und 79.]. Daß er es ohne Schaden für seine Stellung wagen konnte, einen beliebten und mächtigen Großen aus geringfügiger Ursache hinrichten zu lassen [354 Den Grafen Gero 979. - Vergl. Uh1irz I, 124f.], zeigt, wie fest das Ottonische Reich begründet war.
Dies kam auch dem dritten OTTO zugute. Von ihm sind uns umfangreichere rechtsschützende Maßnahmen nicht überliefert [355
Thietmar berichtet von einer einzelnen gegen den Grafen Heinrich von Schweinfurt, der einen Vasallen hatte blenden lassen (l. IV, c. 21, Schulausg. p. 76, 14ff.; siehe oben Seite 31).].
HEINRICH lI. entfaltete bei kräftiger Wahrung und Mehrung des Reiches nach außen auch im Innern in „unermüdlicher Regententätigkeit" die königliche Macht zur Sicherung des Friedens. In zahlreichen Fällen ist uns sein Einschreiten gegen Friedensbrecher bezeugt [356
So gegen Herzog Theoderich von Ober-Lothringen 1003, Markgraf Heinrich von Nordgau 1003, Markgraf Gunzelin von Meißen 1009, Markgraf Gero von der Ostmark und seine Leute 1013, Markgraf Werner von der Nordmark und Ekkehard von Meißen 1013, das WERLAER Haus und den Grafen Thietmar 1019 und Otto von Hammerstein 1020. (Vergleiche Hirsch I, 244,270f.; II, 277,398,399; III, 115,174).]. Freilich litt es häufig daran, daß größter Strenge im Anfang allzu große Nachgiebigkeit folgte [357 Vergleiche Hirsch II, 399 und III, 115.].  Von einer vollen Befreiung des Landes konnte auch unter seiner Regierung keine Rede sein. „Die "Jahrbücher der Regierung Heinrichs II." sind voll von Taten schnöder Gewalt und frechen Friedensbruches, gegen die der Kaiser unablässig, aber erst in seinen letzten Lebensjahren mit sichtlicherem Erfolg ankämpfte [358 Breßlau II, 376.]. In den kurz vor seinem Tode erlassenen Bestimmungen über die Abstellung und Bestrafung von Streitigkeiten und Gewalttaten zwischen den Dienstleuten von Fulda und Hersfeld können wir den ersten Ansatz zu Landfriedensgesetzen sehen [359 MG. DD. III nr. 507, p. 648 ff. Vergleiche Breßlau bei Hirsch III, 296f.].
Berühmt ist die Tätigkeit KONRADS II. zur Wahrung von Recht und Frieden [360
Hier genügt der Hinweis auf die Ausführungen von Breßlau II, 375ff.]. Mit rücksichtsloser Strenge griff er in vielen Fällen durch, und es scheint, daß er hier größere Erfolge als sein Vorgänger gehabt hat. „So ward er zum Pfleger des Friedens, zum Schützer der Schwachen, zum unbeugsamen Wahrer des Rechts" [361 Hampe, Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer (2. Aufl. Leipzig 1912) Seite 7.]. Wie aber ein Blick auf die vorangehenden Blätter dieser Untersuchung zeigt, waren auch unter seiner Regierung schwere Verbrechen gegen Leib und Leben von Großen des Reiches möglich.
Unter HEINRICH III. wurde in Burgund die kluniazensische Idee des Gottesfriedens verwirklicht. Es ist bekannt, daß sie in Deutschland eine solche Verwirklichung nicht fand. HEINRICH suchte vielmehr, aus tief religiösen Vorstellungen heraus, durch das Beispiel seiner Persönlichkeit seine Untertanen von den alten Wegen der Gewalttätigkeit und Verachtung des Rechts auf den neuen der freiwilligen Anerkennung und der Versöhnung aller Gegner vor Gott hinzuleiten [362
Vergl. Prutz, Die Friedensidee im Mittelalter, a.a.O., Seite 12ff.]. Dahin zielten die großen „Indulgenzen" [363 Siehe Steindorff I, 185f., 195f.,209.] von 1043 und 1044. Nachhaltige Wirkungen hat er aber mit dieser Politik nur in seinen Anfängen erzielt. „In HEINRICHS späteren Jahren tobten die Fehden wieder zahlreich in Deutschland" [364 Hampe, a.a.O., Seite 19.]. Auf das Ende seiner Regierungszeit endlich wirft die Ermordung des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen [365 Siehe oben Seite 83ff.] einen tiefen Schatten.
Ein Einschreiten deutscher Könige gegen Mörder weltlicher Fürsten ist uns in dem durchforschten Zeitraum, wie wir gesehen haben, nur in zwei Fällen, je einmal von HEINRICH II. und KONRAD II. bezeugt, und zwar 1016/18 gegen Graf Balderich, den Mörder des sächsischen Grafen Wichmann [366
Desgleichen Seite 50ff.], 1027 gegen die mutmaßlichen Mörder des Grafen Sigfrid auf der Synode zu Frankfurt, wo aber die Kirche die Entscheidung fällte [367 Desgleichen Seite 80ff.]. In beiden Fällen war das Ergebnis gering. Gegen Mörder von Niederen ist uns
dagegen dreimal ein Einschreiten überliefert [368
Siehe unten Seite 110f.].
Sicherlich dürfen wir die Ursachen hierfür nicht allein in der Dürftigkeit der Überlieferung suchen. Auch dort, wo die Quellen reichlicher fließen, zeigt sich kein wesentlich anderes Bild. Auch bei der überwältigenden Mehrzahl der unter HEINRICH IV. an Fürsten verübten Mordtaten wissen sie von einem Eingreifen des Königs nichts zu berichten. Die Ursachen liegen tiefer. In einigen Fällen können wir nämlich mit einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit annehmen, daß das Schweigen der Quellen davon herrührt, daß ein Eingreifen tatsächlich nicht stattgefunden hat. So bei der Ermordung des schwäbischen Grafen Adalbert, wo wir KONRAD I., in dessen besonderer Gunst der Ermordete gestanden hatte, kurz nach der Tat in Schwaben antreffen [369
Siehe oben Seite 20f.], so auch bei der des Freundes OTTOS III., des Markgrafen Liutpold von Oesterreich [370 Desgleichen Seite 30ff.], und der des Markgrafen Ekkehard von Meißen [371 Desgleichen Seite 43.], die Thietmar beide ausführlich schildert [372 Ein Eingreifen OTTOS III. oder HEINRICHS II. hätte Thietmar, wenn es erfolgt wäre, bei seiner gewissenhaften Art    und seinen nahen Beziehungen zum Hofe schwerlich zu berichten versäumt.]. Dasselbe kann man zur Ermordung des Grafen Ekbert von Elsthorpe sagen. Dessen Mutter hätte sich nicht an den Papst zu wenden brauchen, wenn der Mörder bereits vom Kaiser bestraft worden wäre [373 Siehe oben Seite 80ff.]. Welches waren also die Gründe, die die deutschen Könige nicht nur an energischem Eingreifen, sondern vielfach am Eingreifen überhaupt hinderten oder es ihnen nicht ratsam erscheinen ließen?
Hier darf zunächst daran erinnert werden, daß die Anschauungen von Recht und Unrecht im Mittelalter von den heutigen durchaus verschieden
waren [374
Vergleiche D. Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit 1 (7. Aufl., Berlin 1917), 14f.]. Der Mord gilt heute als eines der schwersten, wenn nicht als das schwerste Verbrechen. Im Mittelalter aber gab es weit schwerere Verbrechen als Mord. Im Falle des Ritters Gebhard sehen wir zum Beispiel, daß dessen Treubruch an seinem Herrn mit seiner meuchlerischen Ermordung gesühnt wurde [375 Siehe oben Seite 91. - Fälle von Treubruch siehe Seite 30 nr. 57.]. Wir finden kein einziges Mal einen Mörder mit dem Tode bestraft. Wohl aber ließ HEINRICH III. 1051 einige Sektierer, sogen. Manichäer, hinrichten [376 Siehe Steindorff II, 166.]. Die Kirche sah im Mittelalter die Mörder von Exkommunizierten nicht als „homicidae" an. [377 Siehe oben Seite 76ff.]         
Ebenso bezeichnend ist es, daß Papst Leo IX. der Mutter eines ermordeten Grafen, seiner Verwandten, den Rat gab, sich mit dem Mörder zu verständigen, und daß diese jenen bald darauf adoptierte [378
Siehe oben Seite 82.]. Ermordungen von weltlichen Fürsten wurden in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Friedensstörung, der Gefährdung des Reiches beurteilt, erst in zweiter Linie als moralisch verwerfliche Verbrechen. HEINRICH III. hat, wie wir sahen, mit seinem großangelegten Versuch, Gewalttaten dadurch zu vermindern, daß er sie als etwas vor menschlichem und besonders göttlichem Recht verabscheuungswürdiges hinstellte, keinen dauernden Erfolg gehabt. Diesen Anschauungen entsprechend bestanden die Strafen für Mörder meist in Gnadenverlust mit seinen Folgen wie Verbannung, Einziehung von Gütern und Zahlung von Bußen.
Die Gewalttaten, die am schwersten den Frieden bedrohten und seine Wirksamkeit immer wieder in Frage stellten, nämlich diejenigen, die sich
gegen das Leben von Reichsfürsten richteten, waren überwiegend von Standesgenossen verursacht oder sogar ausgeführt. Von allen in dieser
Arbeit behandelten Mordtaten gegen weltliche Fürsten sind nur sechs auf untergeordnete Personen zurückzuführen, während der Stand der Mörder in zwei Fällen unbekannt ist [379
Die Mörder waren nachweislich Standesgenossen bei der Ermordung des Grafen Richwin von Verdun (Graf Boso v. Provence), des Markgr. Ekkehard v. Meißen (Graf Sigfrid von Northeim, die Grafen von Katlenburg), des Grafen Dietrich von Hamaland (Gräfin Adela von Hamaland), des Grafen Wilhelm von Friesach (Herzog Adalbero von Kärnten), des Grafen Ekbert von Elsthorpe (Graf Udo von Stade) und der böhmischen Fürsten Herzog Wenzel (Herzog Boleslav I.), der SLAVNIKINGER (Herzog Boleslav II. und die WRSCHOWETZE), des Schwagers Herzog Boleslavs III. (Boleslav III.) und des Herzogs Jaromir (die WRSCHOWETZE), wahrscheinlich auch bei der des Herzogs (Markgrafen) Burchard von Schwaben und seines Bruders Adalbert, des Markgrafen Gotfrid von Lambach und seines Bruders Arnold. Bei der Ermordung des Grafen Wichmann waren die Urheber der Tat Standesgenossen (Graf Balderich, Gräfin Adela). Die Mörder waren nachweislich Mannen in den Fällen des Burggrafen Rikdag von Meißen (Einwohner von Meißen), des Grafen Albi von Eilenburg (der eigene Vasall), des Markgrafen Liutpold von Österreich (ein Würzburger Vasall), des Markgrafen Dietrich von der Ostmark (Mannen des Markgrafen Ekkehard von Meißen), des Grafen Heinrich von Löwen (ein Gefangener Hermann). Der Mörder des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen war ein Priester. Unbekannt ist der Stand der Mörder des Grafen Adalbert von Metz (Ydo), des Grafen Sigfrid von Ringgau und des Chatelain Walther von Cambrai.]. Auch die Mörder der im Anhang behandelten nicht-fürstlichen Personen waren in der Mehrzahl Grafen [380 Die Meißner Vasallen wurden erschlagen von Graf Wilhelm III. von Weimar, der Ritter Gebhard von Graf Gerhard von Metz und einem Mannen des Grafen Balderich, der Avoue Wiker von Graf Giselbert von Looz, der Vasall Arnold von Graf Thietmar, in Böhmen der Ritter Bosio auf Veranlassung Herzogs Ulrich. Nur der Ritter Bern, der Vasall Altmann und die Reichenhaller sind von ihresgleichen erschlagen worden (Bern von vier Brüdern Aelli, Burchard, Thiedric und Poppo, Altmann von einem gewissen Hilderich, die Reichenhaller von Verwandten und Leuten aus dem Volk).]. Ein Einschreiten des Königs zur Bestrafung solcher Untaten hatte also fast immer gegen Große des Reiches zu erfolgen. Gerade durch sie aber waren die deutschen Könige starken Bindungen unterworfen, auch abgesehen von solchen, wie sie für KONRAD I. und auch noch HEINRICH I. in der räumlichen Beschränkung ihrer Herrschaftsausdehnung bestanden.
„Die Schranken, die von ungehemmter Betätigung des eigenen Willens trennten, waren andere als die, welche in modernen Staaten aufgerichtet sind; sie schieden darum aber kaum weniger von der Ausübung absoluter Gewalt [381
D. Schäfer DG. l', 185.]. Die „wesentlichsten Fragen der inneren Regierunge waren „abhängig von der Zustimmung weiterer Kreise" [382 Ebenda, Seite 186.]. Die Großen des Landes, die Fürsten, aus deren Reihen der König selbst hervorgegangen war, hatten hier bedeutenden Einfluß. „So ist mittelalterliche Königsgewalt angewiesen auf engste Beziehungen zu ihren Großen; sie muß, je nach Gaben und Vermögen ihres Trägers, sich mit ihnen verständigen, oder sie unter ihren Willen beugen" [383 Ebenda., Seite 187.]. Auch das Recht des Widerstandes gegen den König, der ungeeignete oder gefährlich erscheinende Maßregeln in der Ausübung seiner Herrschaft traf, gab der Stellung der Großen einen nicht unbeträchtlichen Rückhalt. [384 Siehe die auf Seite 12 nr. 3 zitierte Arbeit von Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht, besonders Seite 190.]
Die Frage der Wahrung des Rechts war also wesentlich eine Frage der Macht. Machtausübung aber erfordert eine starke Persönlichkeit. Deutsche Könige mit einer solchen starken Persönlichkeit haben, wie ein Blick auf die Geschichte zeigt, und worauf hier bereits aufmerksam gemacht worden ist, vielfach ihnen entgegen stehenden Widerstand rücksichtslos gebrochen. Aufsässige Herzöge und andere Große haben sie abgesetzt, ihnen ihren Besitz genommen, sie mit dauernder Verbannung oder gar Verlust des Lebens bestraft. Aber ebenso oft, wenn nicht öfter, haben sie sich mit ihnen verständigt, sie durch Gunsterweisungen und Belohnungen, durch Familienverbindungen zu gewinnen gesucht. Die Frage nach der Art der Anwendung der Regierungsgewalt mußte also letzten Endes die klare Erkenntnis des Königs vom Notwendigen beantworten [385
Über den Einfluß der Macht des Missetäters vergleiche Rosenstock, Herzogsgewalt und Friedensschluß Seite 60.]
Ein lehrreiches Beispiel dafür ist das Eingreifen Kaiser HEINRICHS II. gegen Graf Balderich im Jahre 1018. Sofort nach der Ermordung Wichmanns riefen dessen Freunde, so der Herzog von Sachsen, Münster und Utrecht, den Kaiser zur Rache auf. Dieser zog voller Empörung über die Freveltat mit Heeresmacht heran. Zweifellos plante er diesmal eine exemplarische Bestrafung des Mörders. Da genügte das Dazwischentreten eines mächtigen, dem Kaiser abgeneigten Fürsten des Reiches, des Erzbischofs Heribert von Köln, dem Grafen seine Burg zu sichern. Sie wurde freilich kurz darauf zerstört, aber dies geschah durch die weltlichen Fürsten entweder in Unkenntnis oder in bewußter Nichtachtung der an den Erzbischof gegebenen Zusage. Der Mörder aber kämpfte jetzt offen auf der Seite der Feinde des Kaisers. Durch einen glücklichen Zufall in dessen Hände geraten, hatte er zum zweiten Male den kaiserlichen Spruch zu erwarten. Auf dem Reichstag zu Nymwegen wurde er in stürmischer Verhandlung vom Kaiser verbannt. Wieder griff der Kölner Erzbischof ein, indem er den Mörder bei sich aufnahm. Wahrscheinlich auf seine Einwirkung hin erhielt Balderich noch im selben Jahre die kaiserliche Gnade wieder. [386
Siehe oben Seite 55ff.]
So wurde also hier durch das Auftreten eines mächtigen Großen die vom Kaiser anfangs beabsichtigte strenge Sühnung Schritt für Schritt bis zur völligen Straffreiheit herabgemindert. Dem Kaiser konnte die Bestrafung des Mörders bei allem Interesse für den Schutz bezw. die Wiederherstellung des Rechts nicht so wichtig sein, daß er ihretwegen die Feindschaft eines der ersten Fürsten des Reiches herausforderte. Um des höheren Zieles seiner Reichspolitik willen verzichtete er in diesem Falle auf die volle Anwendung seiner Gerichtsgewalt. Hieraus wird es zu erklären sein, daß der Kaiser vielfach gar nicht eingriff, oder aber sein Eingreifen solchen schwerer wiegenden Interessen anpaßte.
In anderen Fällen, bei denen diese nicht im Wege standen, ist dem Kaiser volle Bestrafung der Täter möglich gewesen. So hat KONRAD II. den Mörder des Avoue Wiker, Graf Giselbert von Looz, mit Gnadenverlust bestraft, der erst nach Zahlung eines hohen Wergeldes aufgehoben wurde. In diesem Falle war die Strafe um so wirksamer, als sie der Tat auf dem Fuße folgte [387
Siehe oben Seite 95.]. Ebenso strafte HEINRICH III. den Mörder des Vasallen Arnold, den BILLUNGER Graf Thietmar (Thiemo) mit Einziehung seiner Güter und lebenslänglicher Verbannung [388 Desgleichen Seite 98.]. In einem dritten Falle handelte es sich um einen Mannen Hilderich, der Altmann, wahrscheinlich einen Braunschweiger Vasallen, erschlagen hatte. Hier bestand das Eingreifen in der Begnadigung des Täters auf Fürsprache der Kaiserin Gisela [389 Desgleichen Seite 92f.].
Wie wir sehen, handelt es sich hier jedesmal um ein Eingreifen zu Gunsten Niederer. Es ist in der Tat auffällig, daß wir ein solches nur zweimal gegen Mörder von weltlichen Fürsten: [390
D. Schäfer DG 1', 187.], dreimal aber gegen Mörder von Vasallen aufweisen können. Mögen hierfür auch Zufälligkeiten der Überlieferung die Ursache sein, die Fürsorge der deutschen Könige gerade für die Schwachen und Unterdrückten ist uns mehr als einmal bezeugt. Insbesondere für KONRAD II. hat sie stets als ein Ruhmestitel gegolten. Zweifellos mit Recht. Aber man würde der
Regierungskunst des großen SALIERS nicht ganz gerecht werden, wenn man ihm hierfür überwiegend moralisch sentimentale Beweggründe zuerkennen würde. Der Schutz der Schwachen, der Aftervasallen, gegenüber den immer mächtiger werdenden Kronvasallen, den „Großen", entsprang einem starken realpolitischen Bedürfnis. Der „machtverständige KONRAD II., wurde betriebenen Anforderungen seiner mit großer Konsequenz inneren Politik gerecht. Der Aftervasallen „Gunst und Treue wird nicht ohne Grund an den Erfolgen des ersten SALIERS ein Hauptanteil zugeschrieben [390
D. Schäfer DG 1', 187.].
Dem Eingreifen der deutschen Kaiser standen aber noch andere Hindernisse im Wege. Das persönliche Element stellte hier, wie auch sonst in der alten Reichsverfassung einen maßgebenden Faktor dar [391
Vergleiche von Below I, 181.]. „Mehr als in der Gegenwart war im Mittelalter die Wirksamkeit eines Regenten von seiner persönlichen Anwesenheit abhängig" [392 D. Schäfer DG. I', 184.]. Aber „im Mittelalter, bei gering entwickelten Verkehrsverhältnissen überhaupt, bildet die weite Ausdehnung des Staatsgebiets ein schweres Hindernis für die Bewahrung der staatlichen Rechte" [393 Von Below I, 346. Vergleiche auch D. Schäfer, Die politische und militärische Bedeutung der Großstädte (Aufsätze, Vorträge und Reden, II, Jena 1913) Seite 197.]. Hierzu kam noch, daß die deutschen Könige oft monatelang fern vom Innern des Reiches in Kriegszügen gegen Slaven und Polen, Dänen, Ungarn und West-Franken weilten. Seitdem vollends durch OTTO DEN GROSSEN die Züge nach Italien aufgekommen waren, erstreckte sich ihre Abwesenheit vielfach auf Jahre. Das mußte notwendig auf die Verhältnisse im Innern des Reiches ungünstig einwirken, denn die königliche Macht und das Ansehen des königlichen Namens ließen sich durch Stellvertreter nur ungenügend ersetzen [394 Siehe von Below I, 181.]. Hiermit stimmt nun ein beachtenswertes Ergebnis dieser Arbeit überein: Die Ermordungen weltlicher deutscher Fürsten haben sich überwiegend in den Grenzmarken des Reiches ereignet. Sehen wir von denen in Böhmen ab, so finden wir unter KONRAD I. und den ersten vier sächsischen Königen nur einen einzigen Fürsten im Innern Deutschlands ermordet, nämlich Markgraf Liutpold von Oesterreich 994 in Würzburg [395 Siehe oben Seite 31. - Markgraf (Herzog) Burchard und sein Bruder Adalbert wurden 911 in Schwaben ermordet, wo KONRAD I. vergeblich versuchte, sich dauernde Anerkennung zu verschaffen, Graf Richwin von Verdun und Graf Adalbert von Metz fielen 923 und 944 in Lothringen, Burggraf Rikdag 984 in Meißen, Graf Albi 990 in der Grafschaft Eilenburg.]. Die Ermordung Ekkehards von Meißen 1002 ereignete sich im Herzen Deutschlands, in Pöhlde. Sie fiel aber in die Zeit zwischen dem Tode OTTOS IIl. und dem Regierungsantritt HEINRICHS II., als eine Königsgewalt nicht bestand [396 Siehe oben Seite 34ff.]. Seitdem sind wohl weitere Fürsten im Innern Deutschlands ermordet worden, wie Graf Sigfrid vom Ringgau 1025 in der Frankfurter Diözese und Pfalzgraf Dedo von Sachsen 1056 bei Pöhlde [397 Hierzu darf vielleicht auch noch Graf Ekbert von Stade gezählt werden, der 1049/53 bei Wistedt, an der Straße von Bremen nach Haarburg, erschlagen wurde. (Oben Seite 80.)], die meisten jedoch an seiner Peripherie [398 Im äußersten Nordwesten des Reiches wurden ermordet: Graf Dietrich von Hamaland 1014 und Graf Wichmann 1016 bei Uplade, Graf Heinrich von Löwen 1038 in Löwen, Chatelain Walther 1041 in Cambrai; in Kärnten: Graf Wilhelm von Friesach 1036, Markgraf Gotfrid 1049, sein Bruder, Graf Arnold 1050/55; in der Lausitzer Mark 1034 Markgraf Dietrich von der Ostmark. Die hier angeführten Fälle von Ermordungen Niederer ereigneten sich zur Hälfte im Innern und in den Grenzgebieten.].
Hieraus glaube ich den Schluß ziehen zu dürfen, daß trotz allen Einschränkungen, die das Königtum in seinem Bestreben, den Frieden und das Recht zu wahren, erdulden mußte, es doch immer noch, auch ohne jedesmaliges Einschreiten, ein so bedeutendes Maß an Macht und Ansehen besaß, daß in seiner Nähe die Zahl so schwerer Gewalttaten, wie es Ermordungen weltlicher Fürsten waren, nicht allzusehr anschwellen konnte. Die königliche Gewalt wirkte in dieser Richtung auch ohne besondere Maßnahmen gewissermaßen durch ihr natürliches Schwergewicht. Allein schon ihre Anwesenheit vermochte hier mäßigend und vorbeugend zu wirken. Erst durch die unheilvolle Minderung des königlichen Ansehens nach dem Tode HEINRICHS III. in den Zeiten der Regentschaft und vollends in den erbitterten Kämpfen HEINRICHS IV. mit dem Papsttum und einem großen Teile der deutschen Fürsten wurden auch im Innern Deutschlands Ermordungen weltlicher Fürsten häufiger. Vor den Augen des jungen HEINRICH mußte 1065 Graf Werner von Hessen sein Leben lassen [399
Siehe Meyer von Knonau I, 484f.].
Betrachten wir in diesem Zusammenhange alle Fälle von Ermordungen weltlicher deutscher Fürsten in der Zeit von 911 bis 1056, so muß ihre Zahl gering erscheinen im Vergleich zu denen des Auslandes im selben Zeitraum. Wir finden keinen König unter ihnen und nur einen Herzog ganz am Anfange dieser Epochen [400
Unter HEINRICH IV. ist auch nur ein Herzog ermordet worden, allerdings einer der hervorragendsten, Gotfrid der Bucklige von Nieder-Lothringen 1076. Vergleiche Meyer von Knonau II, 651f. - Daß die böhmischen Herzöge hier auszuscheiden sind, habe ich schon erwähnt.].
Wie anders dagegen in den anderen europäischen Reichen. Zwar in der von Gewalttaten reich erfüllten Geschichte Frankreichs findet sich in dieser Zeit kein weltlicher Herrscher ermordet außer Herzog Wilhelm Langschwert von der Normandie [401
Lauer, Le regne de Louis IV. d'outre mer Seite 87f.] im Jahre 942, um so mehr aber in den Skandinavischen Reichen und in England. Ich erinnere an die Ermordung König Edmunds von England 946 [402 Hunt and Poole, The Political History of England, Vol. 1 ff. (London, New York, Bombay 1906 f.) I, 338f.], Hirings, des Sohnes Harald Schwarzzahns 950 [403 Dahlmann, Geschichte von Dänemark, Band. 1 ff. (Hamburg 1840) I, 76.], König Harald Graufells von Norwegen 966 [404 Dahlmann I, 77.], König Eduard des Märtyrers von England 978 [405 H u n t and Poole I, 363.], König Harald Schwarzzahns von Dänemark 986 [406 Dahlmann 1, 83.], König Edmunds Ironsides von England und seines Bruders [407 Vergleiche Hunt and Poole 1, 397. Die Ermordung Edmund Ironsides ist nicht sicher.] 1016 und nach 1017, des Grafen Aelfhelm von Northumherland [408 Ebenda Seite 388.], des dänischen Jarl Ulf 1027 [409 Dahlmann I,111.], Alfreds, des Sohnes König Ethelreds von England 1039 [410]. In Italien kamen 924 Kaiser BERENGAR I. [411 Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter Band 1 ff. (Leipzig 1897 ff.) III (Gotha 1911), 193.], 928 Markgraf Petrus [412 Ebenda Seite 216.], 976 der Doge von Venedig, Petrus Candianus [413 Uhlirz I, 190f.], 983 die römischen Fürsten Coloprini [414 Hartmann IV (Gotha 1915), 96.], 993 Fürst Landulf von Capua [415 Ebenda Seite 123.], 1016 Graf Wilhelm Ripostellus [416 Hirsch III, 152.], 1051 Graf Drogo von Apulien [417 Steindorff II, 164.], 1052 Markgraf Bonifaz von Tuszien [418 Ebenda Seite 172f.] und Fürst Waimar von Salerno [419 Ebenda Seite 176f.] durch Mord um. In Byzanz wurde 969 Kaiser Nikephorus Phokas [420 Köpke-Dümmler Seite 469.], 1034 Kaiser Romanos [421 Breßlau II, 289.] ermordet.
Diese Anführung nur der wichtigsten Fälle zeigt schon deutlich genug, eine wie viel größere Rolle der Mord in der Geschichte der meisten anderen abendländischen Reiche im früheren Mittelalter gespielt hat. Freilich ist auch die deutsche Geschichte blutig genug gewesen. Daß aber Deutschland von solchen Zuständen verschont geblieben ist, wie sie zum Beispiel in den nordischen Reichen und in Italien herrschten, wo der Mord das wirksamste und gebräuchlichste Mittel im politischen Kampf geworden war, verdankte es nicht zuletzt der starken Autorität seines Königtums [422
Vergl. D. Schäfer DG. 1', 193]. Aber man wird nicht fehlgehen, wenn man auch dem deutschen Volke selbst mit seiner hohen Auffassung vom Königtum und seiner trotz allen kriegerischen Zügen friedlichen Art einen Anteil hieran zuerkennt.


                                                            Exkurs.
                                                   Der Feldzug Heinrichs I. gegen Herzog Wenzel
                                                          von Böhmen im Jahre 929.

Im ersten Abschnitt seiner im Neuen Archiv, Bd. XXXIV, Seite 655ff. veröffentlichten „Studien zu Kosmas von Prag" unterzieht Bretholz die Darstellung Widukinds vom Feldzuge HEINRICHS I. gegen Böhmen [1 L 1.c. 35, Schulausg. p. 43, 11ff.] einer eingehenden Untersuchung. B. kommt zu dem Ergebnis, daß der Feldzug sich nach dem Texte Widukinds nur gegen Boleslav gerichtet haben könne, und zwar sei er erfolgt Ende 929 wegen der Ermordung Herzog Wenzels durch Boleslav. Er glaubt hierin eine Bestätigung für das von Kosmas und der altslavischen Legende angeführte Todesjahr 929 - gefunden zu haben und gibt auch in seiner 1912 erschienenen „Geschichte Böhmens und Mährens« dieses Datum als das allein richtige an [2 Seite 80 und Seite 101 mit nr. 1.]. Der Name des Böhmen-Herzogs sei vom Chronisten nicht genannt, weil es damals keinen rechten Herzog von Böhmen gegeben habe, da Herzog Wenzel ermordet war und sein Bruder Boleslav die Herrschaft an sich gerissen hatte. Die großen Schwierigkeiten, die sich einer solchen Deutung in den Weg stellen, sucht B. in scharfsinnigen Ausführungen zu überwinden.
Widukind spricht im 35. Kapitel des achten Buches seiner Sachsengeschichte von den umfassenden Vorkehrungen HEINRICHS I. zur Verteidigung Sachsens gegen die Ungarn. Von dieser Darlegung wendet er sich zu den Feldzügen HEINRICHS I. gegen Heveller, Daleminzier und Böhmen, von denen hier die Rede sein soll: Tali lege ac disciplina cum cives assuefaceret, repente irruit super Sclavos qui dicuntur Hevelli, et multis eos preliis fatigans, demum Kieme asperrima castris super glaciem positis cepit urbem quae dicitur Brennaburg fame ferro frigore. Cumque illa urbe potitus omnem regionem signa vertu contra Dalamantiam, adversus quam iam olim reliquit ei pater militiam; et obsidens urbem quae dicitur Gana, vicesima tandem die cepit eam. Preda urbis militibus tradita, puberes omnes interfecti, pueri ac puellae captivitati servatae. Post haec Pragam adiit cum omni exercitu, Boemiorum urbem regemque eius in deditionem accepit; de quo quaedam mirabilia predicantur, quae quia non probamus, silentio tegi iudicamus. Frater tamen erat Bolizlavi, qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit. Igitur rex Boemias trihutuarias faciens reversus est in Saxoniam.
An dieser Erzählung ist verschiedenes auffällig. Widukind gibt nicht eine einzige direkte Zeitangabe. Den Namen des Böhmen„königs", gegen den sich der Zug HEINRICHS I. richtete, verschweigt er. Dafür schiebt er ein, jener wäre der Bruder des Boleslav gewesen und fügt hieran eine zunächst befremdende Bemerkung. Schließlich kehrt er von der Abschweifung zu seinem eigentlichen Gegenstand zurück und schließt das Kapitel mit der Nachricht von der Rückkehr HEINRICHS I. nach Sachsen.
Betrachten wir zunächst die letzten Sätze, in denen Widukind den Feldzug nach Böhmen berichtet. Es heißt dort: HEINRICH griff Prag, die Burg der Böhmen, mit dem ganzen Heere an und nahm die Unterwerfung des Böhmen-Königs entgegen. Von diesem wird einiges wunderbare berichtet. Ich übergehe es jedoch mit Stillschweigen, da es mir nicht sicher verbürgt ist.
Die letzten Worte können nur auf einen einzigen Böhmen-Herzog Bezug haben, nämlich anf Wenzel, der als Märtyrer starb und mit seinem Tode einer Masse von Legenden und Wundergeschichten Leben gab [3
Siehe oben Seite 24f. nr. 38.]. Das erkennt auch B. an [4 A.a.O., Seite 656.] und zeigt, daß man schon im Mittelalter diese Auffassung hatte, indem man bei der Wiedergabe der Widukindschen Darlegung einfach den fehlenden NamenWenzel" einsetzte [5 So Sigebert von Gembloux und Annalista Saxo. Vergleiche Brotholz, a.a.O. nr. 1 und 2. Daß diese Angaben unberücksichtigt bleiben müssen, ist klar.]. Es gilt „in der historischen Literatur als Tatsache, daß auch der heilige Wenzel vom deutschen König mit Krieg überzogen wurde, daß er gekämpft hat, aber unterlegen ist, sich unterwerfen mußte. Es gehört geradezu zum festen Bestand der Geschichte beider Fürsten, HEINRICHS und Wenzels, daß sie einmal mit den Waffen in der Hand als Feinde einander gegenüberstanden" [6 A.a.O., Seite 657.].
Zum Angriff auf diesen „festen Bestand der Geschichte" geht B. von der Erwägung aus, daß es sehr verdächtig sei, daß Widukind den Namen Wenzel hier nicht nenne, wo es „Pflicht des Schriftstellers gewesen sei, den Namen nicht zu unterdrücken". Auch macht B. darauf aufmerksam, „wie auffallend es sei, daß im Gegensatz zu den historischen Quellen die reiche Legendenliteratur über Wenzel von einem Zwiespalt zwischen ihm und dem deutschen Könige Heinrich nichts wisse" [7
A.a.O., Seite 673.]. Im Gegensatz zu den deutschen historischen Quellen muß man sagen! Im übrigen genügt der Hinweis auf die einleitenden Worte B.'s im § 1 des 3. Kapitels seiner „Geschichte Böhmens und Mährens": Es ist eine kaum beachtete Tatsache, daß die Kämpfe und kriegerischen Verwicklungen, die sich im 8., 9. und 10. Jahrhundert zwischen dem deutschen Reich und Böhmen abgespielt haben, in der Erinnerung des böhmischen Volkes nicht haften geblieben, Kosmas, dem ersten Sammler und Verarbeiter der böhmischen Oberlieferung, überhaupt nicht bekannt geworden sind. Wären wir auf heimische Quellen allein angewiesen,  - es herrschte tiefer Friede in den Geschichtsblättern unseres Landes während der ersten historischen Jahrhunderte" [8 A.a.O., Seite 98.].
Doch gehen wir einen Schritt im Texte Widukinds weiter. Es heißt unmittelbar anschließend: „Frater tamen erat Bolizlavi". Daß Wenzel der ältere Bruder Boleslavs war, ist über jeden Zweifel erhaben. Aber uns „erscheint die Unterdrückung seines Namens an dieser Stelle noch auffälliger als früher, weil doch Widukind hier den Bruder des Fürsten Böhmens kennt und nennt; warum denn nicht den Fürsten selber"? [9
Studien zu Cosma von Prag, a.a.O., Seite 657f.]
Dieses Argument ist leicht zu beseitigen. Widukind schrieb in seiner Sachsengeschichte die Taten OTTOS DES GROSSEN. Ihre Abfassungszeit fällt in die Jahre 957/58 und 967/68 [10
Ich folge damit den Darlegungen, die Bloch Tiber die Abfassung der Sachsengeschichte Widukinds gegeben hat (NA. XXXVIII, 1913, 99 ff.). Danach ist die uns vorliegende Form eine für die Prinzessin Mathilde hergestellte Bearbeitung der ursprünglichen Niederschrift, die 10 Jahre vorher erfolgt war. Über meine von Bloch abweichenden Ansichten siehe unten Seite 126ff.]. Damals war Wenzel, wenn er tatsächlich, wie B. beweisen will, 929 ermordet worden war, ziemlich 30 bzw. 40 Jahre tot. An seine Stelle war sein ungleich bedeutenderer Bruder getreten, Herzog Boleslav, der in einer langen Regierungszeit von nahezu 40 Jahren die Entwicklung Böhmens, insbesondere des PRUEMYSLIDEN-Hauses, kräftig und bleibend gefördert hat. Gegen Otto 1. hatte er 14 Jahre lang, wenn auch vergeblich, so doch mit Mut und Kriegstüchtigkeit im Felde gestanden [11 Vergleiche Bretholz, Geschichte Böhmens und Mährens, Seite102ff.]. Seine Persönlichkeit war dem Chronisten wohlbekannt. Hinter ihr mußte naturgemäß die des ermordeten Bruders zurücktreten, um so mehr, als er überhaupt nur in die Jünglingsjahre gelangt war [12 A.a.O., Seite 78f.]. So war allerdings Wenzel für den sächsischen Chronisten, der OTTOS I. und dessen Vaters Ruhmestaten schildern wollte, nur der Bruder Boleslavs. Als Widukind zu der uns vorliegenden Stelle kam, an der er den Siegeslauf HEINRICHS I. von Brennaburg bis Prag schilderte, erwähnte er kurz, daß auch der junge Böhmen-Herrscher unterworfen wurde, von dem auch ihm einiges wunderbare zu Ohren gekommen war. Er führt dies hier nicht an, weil er es nicht recht glaubt, vielleicht auch, weil es ihm garnicht der Mühe wert erscheint. Damit aber der Leser weiß, um wen es sich handelt, fügt er hinzu, daß der eben erwähnte der Bruder des bekannten Feindes OTTOS I. war, des Herzogs Boleslav. Überhaupt ist für Widukind die Darstellung der Persönlichkeiten der großen Sachsenkönige, ihrer Erfolge im Innern und nach außen, das maßgebende. Das erkennt auch B. an: „Immer ist es die Geschichte des Sachsenglandes, seiner Heimat, die er erzählt, in die die Böhmische nur hin und wieder hineinspielt; und nur in diesem Maße berücksichtigt er sie. Er kennt und nennt von böhmischen Fürsten bloß Boleslav, weil dieser zur Zeit OTTOS I. regierte und in Sachsen nicht unbekannt geblieben sein dürfte. Wenzel ist ihm nur noch der namenlose Bruder Boleslavs, auf dessen Geschichte er nicht weiter einzugehen für nötig hält, obwohl er mancherlei über ihn gehört haben muß, wie er selber zugesteht" [13 Studien zu Cosma von Prag, Seite 666.].
Aber als B. dies niederschrieb, hatte er bereits seine Deutung der Widukindstelle vollzogen. Die Entscheidung hatte ihm jener Satz gegeben, dessen erster Bestandteil schon oben besprochen ist: Frater tamen erat Bolizlavi, qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit.
Für B. ist die Annahme, daß sich der Feldzug HEINRICHS I. gegen Wenzel gerichtet habe, unmöglich. Er will ja erweisen, daß er gegen
Boleslav erfolgt sei und zwar Ende 929 wegen der am 28. September des Jahres erfolgten Ermordung Wenzels. Wie sollte sich nun aber der Satz: De quo quaedam mirabilia predicantur auf Boleslav beziehen? Dazu kommen die Schwierigkeiten, die der sich an Boleslavs Namen anschließende Satz bietet: Qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit. Hier waren die Auffassungen von jeher auseinander gegangen [14 Siehe den    Überblick darüber bei Bretholz, Studien Seite 658f.]. Man befand sich in einem mehrfachen Dilemma. Bezog man das qui-mansit nach der grammatikalischen Stellung auf Boleslav, so stand die in dem Relativsatz von Widukind gemachte Aussage im schärfsten Gegensatz zu unserer Kenntnis von Boleslavs Verhalten gegenüber dem deutschen Reich. Widukind selbst sagt wenige Kapitel darauf (2. Buch, 3. Kapitel), daß Boleslav 14 Jahre lang, bis zum Jahre 950, gegen OTTO I. Krieg geführt habe. „Von dieser Zeit an blieb er dem König treue [15 Schulausg. p.59, 7ff.: Perduravitque illud bellum usque ad quartum decimum regis imperii annum; ex eo regi fidelis servus et utilis permansit.]. Das imperatori paßte zwar, denn Boleslav lebte zur Zeit OTTOS I. Allein dann erschien der Text Widukinds „im höchsten Grade widerspruchsvoll und unverständliche, denn der letzte Satz handelt wieder von HEINRICH I.: „Nachdem der König so die Böhmen tributpflichtig gemacht hatte, kehrte er nach Sachsen zurück-. Widukind hätte dann also mit Nachrichten von HEINRICH I. und Wenzel begonnen, wäre plötzlich auf Boleslav und OTTO I. übergesprungen, um schließlich wieder auf die erstgenannten Personen zurückzukommen [16 Bretholz, Studien Seite 659.]. Bezog man endlich den Relativsatz übrigens ganz korrekt - auf das Subjekt des Hauptsatzes, Wenzel, so erschien es unverständlich, wie Widukind von dem eben Ermordeten sagen konnte, er wäre HEINRICH I. zeitlebens treu gewesen. Zudem war es auch strittig, ob Widukind HEINRICH I. hätte als imperator bezeichnen können [17 Ebenda Seite 660f.]. Auch die Annahme, daß die Stelle Frater mansit ein Einschiebsel sei, schien nicht weiter helfen zu wollen [18 Ebenda  Seite 661f.].
Aus allen diesen Wirrnissen suchte nun B., wie schon oben angedeutet, für immer herauszuhelfen. Sein Gedankengang ist folgender [19
Ebenda    Seite 663ff.]: Die namentliche Anführung Boleslavs im Satze: Frater tamen erat Bolizlavi setzt voraus, „daß von Boleslav bereits die Rede war, eventuell ohne Namensnennung«. Der vorher erzählte Feldzug HEINRICHS I. richtete sich daher gegen Boleslav. Während Widukind hiervon berichtet, erinnert er sich, von einem Böhmen-Herzog wunderbare Dinge vernommen zu haben, merkt aber bei der Niederschrift, daß er damit fälschlich die beiden, Wenzel und Boleslav, mit einander identifiziere „und fügt daher unverzüglich die Erklärung bei: Dieser Fürst, von dem die wunderbaren Dinge berichtet werden, war aber der Bruder jenes Fürsten (Boleslavs), von dem ich gesagt, daß er sich König HEINRICH I. habe unterwerfen müssen, und war auch anders als Boleslav - dem Kaiser zeitlebens treu. Dann schließt er seinen Bericht über den Feldzug HEINRICHS I. gegen Böhmen". - „Widukind bekennt gleichsam einen lapsus memoriae oder intellectus, indem er zwei Nachrichten ursprünglich auf ein und dieselbe Person bezog, während sie in Wirklichkeit von einander zu scheiden sind, die erste der Lebensgeschichte Boleslavs, die zweite der Wenzels angehört".
Diese Deutung läßt Widukind Gedankengänge vornehmen, die in ihrer Kompliziertheit dem einfachen Sachsenmönche gewiß fern gelegen haben, vor allem, wenn man bedenkt, daß er seine Geschichte später einer Bearbeitung unterzog. Aber auch gesetzt den Fall, dies wäre möglich, so ist doch der Beweis B.'s verfehlt und abzulehnen, weil er ein wichtiges Kriterium völlig außer Acht läßt.
Ich erwähnte oben schon, daß uns Widukind nicht eine einzige direkte Zeitangabe gibt. Umso wertvoller und willkommener muß uns jedes andere Zeugnis sein, das eine chronologische Fixierung der von ihm dargestellten Vorgänge ermöglicht.
Betrachten wir, wie Widukind erzählt. Mit sehr loser Anknüpfung wendet er sich von den Verteidigungsmaßregeln gegen die Ungarn zu jenen drei Kriegsunternehmungen, von denen sich die erste gegen die Heveller, die zweite gegen die Daleminzier, die dritte gegen die Böhmen richtete [20
Siehe oben Seite 118.]. Alle drei Ereignisse sind vom Chronisten nicht nur hintereinander gesetzt, sondern auch aufs engste miteinander verbunden. Vergegenwärtigt man sich dazu die geographischen Verhältnisse, so wird der enge Zusammenhang noch deutlicher. Das Land der Daleminzier, das spätere Meißnische, ist Böhmen unmittelbar vorgelagert. Es hindert uns nichts anzunehmen, daß König HEINRICH von Meißen aus auf dem Wege nach Böhmen marschiert ist, der uns als einzige in dieser Richtung über das Erzgebirge führende Heerstraße des Mittelalters aus zahlreichen Quellen bezeugt ist. Sie führte von Dohna bei Pirna über Kulm nach Böhmen hinein [21 Vergleiche Schurtz, Die Pässe des Erzgebirges (Leipzig 1891), Seite 17: Sehr wahrscheinlich ist es, „daß schon HEINRICH I. nach der Zerstörung der wendischen Veste Gana im Jahre 928 über Dohna nach Böhmen zog". Siehe dazu die ausführlichen Angaben D. Schäfers über die Paßstraße in seinem Aufsatz LOTHARS III. Heereszug nach Böhmen 1126 (= Festgabe für Zeumer, Weimar 1909), Seite 78ff.]. Wenn wir also auch aus Widukinds Darstellung nicht entnehmen können, daß HEINRICHS Unternehmungen gegen Meißen und Böhmen in einem unmittelbaren Zusammenhange gestanden haben, so können wir doch sagen, daß zwischen der Eroberung von Gang und der von Prag ein größerer Zwischenraum nicht gelegen haben wird [22 Schon Waitz³ bespricht die Feldzüge, wenn auch durch Kapitel getrennt, als zusammenhängendes Ganze (Seite 123ff.). Vergl. auch die Bemerkung in Böhmer-Ottenthal, Die Regesten des Kaiserreichs unter den Herrschern aus dem sächsischen Hause Ilnnsbruck 1893) nr. 23a, Seite 18.]. Es handelt sich jetzt darum festzustellen, wann die drei Kriegszüge begonnen haben.
Ein terminus ante quem ist gegeben mit der großen Slavenschlacht am 4. September 929 bei Lenzen, die Widukind im folgenden Kapitel erzählt [23
Vergleiche Waitz³ Seite 128]. Einen sicheren terminus post quem haben wir nicht, doch sprechen verschiedene Anzeichen dafür, daß die Kämpfe gegen die Slaven spätestens 928 begonnen wurden. Widukind erzählt, daß Brennaburg im schärfsten Winter erobert worden sei [24 A.a.O., p. 43, 4f.]. HEINRICH I. war im Frühjahr 927 und 928 nachweislich in Westfalen [25 Böhmer-Ottenthal, a.a.O., nr. 16 u. 22, Seite 15 und 17.]. Zu Weihnachten 927 ist er in Mainz bezeugt [26 Ebenda nr. 18a,19,20,21, Seite 16f.]. Es bleibt also die Zeit von Ende 928 oder Anfang 929 übrig [27 „Im Winter 928/929" sagt auch Artler, Die Zusammensetzung der deutschen Streitkräfte in den Kämpfen mit den Slaven (= Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte umnd Altertumskunde, XXIX, 1913, NE XXI) Seite 283. Waitz³ Seite 123 nr. 6 und Böhmer-Ottenthal, a.a.O., nr. 23a-f, Seite 18 setzen den Feldzug zu Ende 928, Schultze in Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte I, 1913, 267 zu 929 an. Vergleiche noch Riezler 1, 334, Huber 1, 134, Richter-Kohl III, 1 Seite 15, Manitius, Deutsche Geschichte unter den sächsischen und salischen Kaisern (Stuttgart 1889) Seite 65f., Bachmann I, 129.].
Betrachten wir danach die Widukindstelle. HEINRICH I. legte sich mit seinem Heer vor Brandenburg und belagerte es, anscheinend ziemlich lange. Endlich, im strengsten Winter, fiel das Slavenbollwerk. Von da zog er gegen die Daleminzier und belagerte ihre Burg Gana. Sie wurde nach drei Wochen erobert. Von hier aus ging der Marsch nach Prag. Dort wird HEINRICH I. im Frühjahr 929 eingetroffen sein, denn die zurückzulegende Entfernung war nicht bedeutend. Damals aber lebte Herzog Wenzel noch! So schlecht wir über sein Todesjahr unterrichtet sind, so gut und sicher verbürgt ist sein Todestag, der 28. September [28
Siehe oben Seite 26f.]. Mag Wenzel nun 929 oder in einem späteren Jahr ermordet worden sein, der Angriff HEINRICHS I. richtete sich gegen ihn, er, Wenzel, mußte sich dem deutschen König unterwerfen. Indem B.'s einziges Streben danach ging, zu den von Kosmas und der altslavischen Legende gemeldeten Todesjahr 929 eine Bestätigung aus dieser Widukindstelle herauszupressen, übersah er, daß er damit den Zusammenhang jener Stelle zerriß, ungeachtet der anderen Schwierigkeiten, die er heraufbeschwor und erst mit gesuchten Erwägungen wieder beseitigen mußte. Nach ihm liegen zwischen der Eroberung von Gana und dem Einzug in Prag mehrere Monate. Das findet in Widukinds Darstellung keine Stütze. Es kann auch niemand zugemutet werden zu glauben, daß HEINRICH an der Schwelle von Böhmen noch einige Monate mit dem Einmarsch gezögert hätte.
Wir haben nun noch von jenem viel erörterten Satie zu sprechen: Qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit. Welche Schwierigkeiten er bisher befriedigender Deutung bot, ist schon oben angegeben.
Bloch hat in seinem Widukindaufsatz eine neue Erklärung des Satzes versucht [29
Siehe oben Seite120 nr. 10.]. Er hält ihn für eine auf Boleslav bezügliche Einschaltung der Bearbeitung Widukinds von 967/68. Widukind „hat, als er bei der Bearheitung von 967/68 an den Böhmenfeldzug von 928 (recte 929) kam, eingefügt, daß der damalige Böhmen-Herrscher der Bruder jenes Bolislav gewesen war, dessen am 15. Juli 967 erfolgter Tod eben damals in Korvei bekannt wurde. Das ist's, was Widukind zu der Anmerkung veranlaßte; er dachte im Augenblick weder daran, daß Bolislav vor der jetzt siebzehn Jahre währenden Friedenszeit mit den Deutschen im Kampfe gelegen, noch daran, daß er selbst an einer folgenden Stelle von dem Herzog bereits gesprochen hatte [30 B1och, a.a.O., Seite 108.]!"
Diese Deutung vermag meiner Meinung nach den großen Widerspruch bei Widukind nicht zu lösen. Es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, daß er jene vierzehn Kampfjahre, die vor den siebzehn Friedensjahren lagen, so ganz vergessen haben sollte, daß er von Boleslav, der fast während der Hälfte seiner Regierungszeit gegen Widukinds König gekämpft hatte, sagen sollte, er wäre zeitlebens diesem treu gewesen. Die Erinnerung hieran konnte, als der Chronist nach zehn Jahren, wie Bloch annimmt, sein Werk einer Bearbeitung unterzog, nicht so völlig geschwunden sein, daß er jetzt sagte: Boleslav war zeitlebens treu! Ich glaube vielmehr, daß sich die Stelle auf Wenzel bezieht.
Bloch stellt die Behauptung auf: „Niemals spricht Wiriukind von Heinrich als dem „imperator", und fügt in der Anmerkung hinzu: „Damit allein schon fällt jede Möglichkeit, die an sich scharfsinnigen Deutungsversuche von Bretholz anzunehmen [31
A.a.O., Seite 108 mit nr. 4.].
Widukind nennt HEINRICH I. außer an unserer Stelle noch drei Mal „imperator". In Buch 1, Kap. 25 läßt er den sterbenden KONRAD I. in seiner Botschaft an Heinrich von diesem sagen: Ipse enim vere rex erit et imperator multorum populorum [32
Schulausg. p. 33, 13f.]. Hier könnte man einwenden, daß Widukind das Wort „imperator" nur einem anderen in den Mund legt, HEINRICH nicht selbst so bezeichnet. Immerhin zeigt die Stelle, daß dem Mönch die Verbindung HEINRICHS mit dem Titel imperator" durchaus möglich erschien. Im 39. Kapitel desselben Buches erzählt Widukind, daß HEINRICH I. nach der Ungarnschlacht von 933 vom Heere „imperaror" genannt worden sei: Deinde pater patriae, rerum dominus imperatorque ab exercitu appellatus [33 Schulausg. p. 50, 2 f.]. Dasselbe berichtet er von OTTO I. nach der Schlacht auf dem Lechfelde 955 [34 L. III, c. 49, Schulausg. p. 109, 19.]. Die Wendung ist beide Male einem „römischen Vorbild abgelauschte. An der dritten Stelle, in dem eben genannten Kapitel heißt es im Verlaufe der Erzählung, auch wieder in Anlehnung an einen römischen Autor [35 Vergleiche die Anmerkung zu Widukind, Schulausg. p. 49 nr. 2.]: Milites imperatoremque in primis mediis et ultimis versantem videntes .. . acceperunt fiduciam magnamque constantiam [36 Schulausg. p. 49, 13ff.]. Hier sind aber, das ist zu beachten, nur die Worte „in primis, mediis et ultimis versantem" von ihm nachgeahmt. Das Wort „imperatore" ist Eigentum Widukinds!
Die beiden ersteren Stellen bespricht Bloch in seinem Aufsatz [37
A.a.O., Seite 131 und 132f.], die letzte nicht. Gerade sie zeigt aber deutlich die Art der Anwendung durch Widukind. Für die hier vorliegende Frage ignoriert Bloch alle drei überhaupt! Wie Widukind zu der Anwendung des Titels gekommen ist, bleibt aber hierbei gänzlich gleichgültig! Eine staatsrechtliche Bedeutung hat er ohnehin bei ihm nicht [38 Siehe die Ausführungen von D. Schäfer über „imperium" und „imperator", DG. I, 179.]. Das eine ergibt sich ganz deutlich: Der Chronist wendet den Titelimperator" an bei der Berührung mit fremden Völkern, wie sie sich vor allem in Feldzügen ergibt. „Wer über eine Mehrheit der Völker befiehlt, zumal wer über andere Könige herrscht, der hat Anspruch darauf, als „imperator" zu gelten [39 Bloch a.a.O., Seite 130f. - Dazu vergleiche man seine Schilderung von der Denkweise Widukinds, die „so kindlich unbeschwert von allem Ballast historischer Überlieferung war". (Seite 132)]. Genau in diesem Sinne ist in unserer Stelle der Titel gebraucht. Der „rex Boemiorum" bleibt dem siegreichen „imperator" HEINRICH I., nachdem er sich ihm unterworfen hat, treu. Widukind weiß seinem Könige in diesem Augenhucke des höchsten Erfolges ebenso wie nach der Ungarnschlacht keinen größeren Ehrentitel zu geben als den eines „imperator" ohne sich dabei irgendwelche Gedanken über die Bedeutung zu machen, die wir mit ihm verbinden. Gleich danach fällt er hier - wie dort nach der Ungarnschlacht - in die gewohnte, weniger feierliche Ausdrucksweise zurück und begnügt sich wieder mit der Bezeichnung „rex".
Ist somit die Unrichtigkeit jener von Bloch als Grundlage seiner Interpretation aufgestellten Behauptung erwiesen, so liegt auch kein zwingender Grund mehr vor, den Satz als Einschaltung auf Boleslav betrachten zu müssen, und die Beziehung auf HEINRICH I. für unmöglich zu halten. Das um so weniger, als mit ihr jene, von Bloch freilich als geringfügig angesehene, Vergeßlichkeit Widukinds beseitigt ist, die ganze Stelle an Klarheit beträchtlich gewinnt, und der Zusammenhang der Erzählung gewahrt bleibt.
Auch noch andere Gründe sprechen hierfür. Der Satz ist nämlich allem Anschein nach aus demselben Gedankengange hervorgegangen wie sein auf Boleslav bezügliches Gegenstück im 3. Kapitel des 2. Buches. Beide Male wird von Kämpfen der deutschen Könige mit böhmischen Herzögen gesprochen. Beidemale beschließt der Chronist seine Darstellung damit, daß der Besiegte treu geblieben sei. Es liegt nahe, anzunehmen, daß hier ein ähnliches Verhältnis vorliegt wie zwischen den beiden Stellen von der Ausrufung HEINRICHS bzw. OTTOS zum Imperator durch das Heer. Die Verschiedenheit beider Sätze, die darin liegt, daß das Treuverhältnis zwischen Boleslav und OTTO I.ex eo", das zwischen Wenzel und HEINRICH I.quamdiu vixit" gedauert habe, ist nicht so groß, wie es zunächst scheinen möchte. „Quamdiu braucht nicht durchaus „zeitlebens", „solange er lebte" zu bedeuten. Nach dem ganzen Zusammenhang bedeutet es hier „solange noch Wenzel lebte", bis zu seiner Ermordung, und bringt dadurch, ebenso wie im 3. Kap. des 2. Buches gemäß der patriotischen Tendenz des Verfassers zum Ausdruck, wie gründlich die Unterwerfung gelungen war. In dieser Auffassung bestärkt die Tatsache, daß Widukind, wie dort von Boleslav, so auch hier von Wenzel sagt: „Fidelis et utilis (per)m a n s i t", nicht „fuit", was eben darauf hindeutet, daß dieses Treuverhältnis die Errungenschaft des Sieges war.
Faßt man die Widukindstelle so auf, so sind alle Schwierigkeiten beseitigt. Alle Aussagen beziehen sich auf Wenzel. Gegen ihn richtete sich der Feldzug HEINRICHS I. 929, er mußte sich dem deutschen Könige unterwerfen und blieb ihm dann bis an sein nahes Lebensende treu. Der letzte Satz von der Rückkehr HEINRICHS I. nach Sachsen schließt sich passend an. Eine Vermengung verschiedener Zeiten und Personen tritt nicht ein.
Betrachten wir noch die anderen Quellen, die über den Feldzug nach Böhmen etwas zu sagen wissen.
Der Fortsetzer Reginos berichtet zum Jahre 928: Heinricus rex Boemos hostiliter invasit et prestante Deo  fortiter superavit [40 Schulausg. p. 158.]. Die Nachrichten des Continuator Reginonis zu den Jahren 926-931 sind sämtlich falsch angesetzt, und zwar gehören die unter 926 und 927 angeführten zu 927 und 928, die zu 929,930,931 erzählten Ereignisse aber zu 928,929 und 930. Die Nachricht vorn Böhmenfeldzuge ist nun durch die Zeitbestimmung „eo tempestate" verbunden mit der Angabe von der Geburt Wilhelms, des ersten, unehelichen Sohnes OTTOS I., des späteren Erzbischofes von Mainz. Gelingt es, das Jahr seiner Geburt festzustellen, so ist damit auch der Feldzug chronologisch fixiert. Zu 930 berichtet der Continuator die 929 erfolgte Vermählung OTTOS mit Edgitha, der englischen Prinzessin. Die Verbindung, aus der Wilhelm hervorging, muß also spätestens 928 zu Stande gekommen sein, als OTTO 16 Jahre alt war. Zugleich ist dies aber auch der früheste Termin, denn es läßt sich nicht denken, daß sie schon 927, als OTTO fünfzehnjährig war, erfolgt sein sollte [41 Hierauf weist schon Köpke-Dümmler Seite 8 nr.2 treffend hin.]. Wilhelm wird also 929 geboren sein. Folglich wird auch der Feldzug nach dem in dieser Weise berichtigten Continuator Reginonis in diesem Jahre stattgefunden haben. Unbedingt beweisend ist dies aber nicht, denn der ebenfalls vom Continuator zu 928 berichtete Tod Erzbischofs Ruotger von Trier fällt, da er ins Jahr 930 gehört, gänzlich aus jeder chronologischen Anordnung heraus.
Von der späteren Überlieferung des 11. und 12. Jahrhunderts setzen die Regensburger und Salzburger Annalen und das Auctarium von Garstem [42
MG. SS. XVII, p. 583, 25, SS. IX, p. 771, 29, p. 565, 51.] den Feldzug zu 929, Hermann von Reichenau [43 MG. SS. V, p. 113, 13.], die Chronik Bernolds [44 Ebenda 422, 28. ] und die Schwäbische Weltchronik [45 MG. SS. XIII, p. 67, 9.] zu 930, die Salzburger [46 MG. SS. IX, p. 771, 30.] und Melker [47 Ebenda p. 496, 55.] Annalen zu 931 an. Diese Diff'erenzen sind nicht verwunderlich, wenn man erwägt, wie lang der Weg war, den die Nachricht vom 10. Jahrhundert bis in die Annalistik des 12. zurücklegen mußte. Vermutlich gelangte Widukinds und des Fortsetzers Reginos Angabe über die verlorenen schwäbischen Reichsannalen zu Hermann von Reichenau und der Schwäbischen Weltchronik, von wo sie dann in die Melker und Salzburger Annalen überging. An dem unserer Hauptquelle entnommenen Ergebnis vermögen sie nichts zu ändern.