Verbrechen des Mordes 
                                   
begangen an 
                                  
weltlichen deutschen Fürsten 
                          
in der Zeit von 911-1056. 
                                  
Inaugural-Dissertation 
                                  
zur Erlangung der Doktorwürde
                                  
genehmigt 
                                  
von der Philosophischen Fakultät 
                                  
der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.
                                   
Von 
                                   
Helmuth Rogge 
                                   
aus Halle a. S.
                                  
                                   
Tag der Promotion: 8. Februar 1918.
                                                           
       Inhalts -Verzeichnis.
   
                                                                                                            
          
                                        
Seite
Referenten:                                          
Verzeichnis der gekürzt angeführten Literatur    
                   
           7
Professor Dr. D. Schäfer.          
           Einleitung   
                 
                   
                   
                  
          11  
Professor Dr. Tangl.              
               I. Abschnitt:   
Mord an weltlichen deutschen Fürsten    
                                                                 
unter Konrad I. und den Ottonen 911-1024        
       
           
      15   
                                                             
Der Tod des Markgrafen (Herzogs) Burchard von Rhätien
911        15
                                                             
Die Ermordung des Grafen Adalbert im Scheer- und Thurgau
911   20
                                                              
„     „   „         
Richwin von Verdun 923      
                   
                21
                   
                   
                   
   „     „   
„   
     Herzogs Wenzel von
Böhmen 929                
           23
                   
                   
                   
   „  
  „    „        
Grafen Adalbert von Metz 944.           
                    27
                   
                   
                  
    „     „   „       
  Burggrafen Rikdag von Meißen 984      
                  28
                                                              
„     „   „         
Grafen Albi von Eilenburg 990            
                
   29
                   
                   
                   
   „ 
   „   „         
Markgrafen Liutpold von Oesterreich 994      
        30
                   
                   
                   
   „     „   „ 
        der böhmischen Fürsten
Spitimir, Pobraslav,        
                   
                   
                   
                   
       Porej und Czaslav 995      
                   
                   32
  
                   
                   
                   
   „  
   „  
„        
des Markgrafen Ekkehard von Meißen
1002           34
                                                              
„     
„  
„         Schwagers Herzogs
Boleslav v. Böhmen
1003         45
                   
                   
                   
   „  
   „
   „       
Grafen Dietrich von Hamaland 1014  
                 
   47
                  
                   
                   
    „ 
    „ 
  „        sächsischen Grafen Wichmann
1016                       
49
                                                              
„   angebliche
Ermordung des Grafen Rudolf v. Rheinfelden 1019  57 
                                                               II. Abschnitt:   
    Mord an weltlichen deutschen
Fürsten    
               
                                                   
unter Konrad II. und Heinrich III. 1024-1056      
                   
   59   
                                                              
Die Ermordung des Grafen Sigfrid von Ringgau 1025      
               59   
                                                               
„  
  
„                
„   
Markgrafen Dietrich von der Ostmark 1034   62
                   
                   
                   
    Der Tod des Herzogs Ulrich von Böhmen 1034  
                   
        65 
                                                               
Die Ermordung des Herzogs Jaromir von Böhmen 1035  
               66
                                                               
„     
    „ 
          „     Grafen Wilhelm von Friesach 1036      
          68
                                                               
„     
    „ 
          „    
Grafen Heinrich von Löwen
1038                  
71
                                                               
„     
     „           „    
Chatelain Walther von Cambrai 1041        
    71
                                                                
„     
     „          „    
Markgrafen Gotfrid von Lambach 1049      
   77
                                                                
„     
     „   „     Grafen
Arnold II. von Lambach zw. 1050 u. 55     79
                                                                
„     
     „    „    Grafen
Ekbert von Elsthorpe zw. 1049 u. 53      
   80
                                                                 
„   
      „    „   
Pfalzgrafen Dedo von Sachsen 1056.        
             83
                                                                III. Anhang: Mord an weltlichen
deutschen, nicht  
                                                                                     
fürstlichen Personen zwischen 911 und
1056             
87
                                                                
Die Ermordung der meißnischen Vasallen Widukind u.
Hermann    87
                                                                                                          
1002    
                                                                
„     
     „    des Ritters Bosio
1014                
                   
               88
                                                                
„     
     „      „      Ritters Bern 1016    
                   
                  
      88
                                                                
„     
     „    „       
Ritters Gebhard 1021            
                   
           89
                                                                
„     
     „    „        Mannen Altmann 1033 (?)   
                   
            92
                                                                
„     
     „    „       
Vasallen Wiker, Avoue von St. Laurent 1035      93
                                                                
„     
     „    „  
     der Familie zu Reichenhall 1037    
                   
  95
                                                                
„     
     „    „       
des Vasallen Arnold 1048   
                                
97
                                                                
IV. Zusammenfassung   
                                                                 
99
                                                                
Exkurs: Der Feldzug Heinrichs 1. gegen Herzog 
                                                                              
Wenzel von Böhmen im Jahre
929                                     
117
                             
Verzeichnis der
                             
gekürzt angeführten Literatur.
AfÖG = Archiv
für Kunde Oesterreichischer Geschichtsquellen, her. v. d.
Kommission d. Kais. Akademie d.Wissensch. Bd. 1 ff.,Wien 1848 ff.
AfSchwG = Anzeiger für Schweizerische Geschichte. Neue Folge,
her. v. d. allgem. geschichtsforschend. Gesellsch. d. Schweiz. Bd. 1
ff., Bern 
                   
1870 ff.
Bachmann = A. Bachmann,
Geschichte Böhmens Bd. 1-2, Gotha 1899-1903.
v. Below
= G. v. Below, der deutsche Staat des
Mittelalters. Ein Grundriß der deutschen VerFassungsgesch., 1.
Band: Die allgerneinen Fragen, 
                 
Leipzig 1914.
Bresslau =  H. Breßlau, Jahrbücher des deutschen
Reichs unter Konrad II., Bd. 1-2, Leipzig 1879, 84.
Bretholz  =  B. Bretholz, Geschichte
Böhmens u. Mährens bis zum Aussterben der Premysliden (1306),
München u. Leipzig 1912.
Büdinger = M. Bitdinger, Oesterreichische
Geschichte b. z. Ausgange des 13. Jahrhunderts, 1. Band, Leipzig 1858.
Forschungen = Forschungen zur deutschen
Geschichte, her. durch die historische Kommission bei d. königl.
Akademie d. Wissensch. zu 
                          
München, 26 Bd., Göttingen 1862-86.
v. Giesebrecht = W. v. Giesebrecht, Geschichte der
deutschen Kaiserzeit, Bd. 1-5, Braunschweig u. Leipzig 1855-88, Bd.
1-3,5. Aufl., Leipzig 
                           
1881-90.
Grimm RA  = J. Grimm, Deutsche
Rechtsaltertümer, 4. Auflage v. A. Heuslcr u. R. Hühner,
Leipzig 1899.
Hauck = A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschland,. Bd. 1, 3-4.Aufl.
1904, Bd. 2, 3-4. Aufl. 191 l, Bd. 3, 3-4. Aufl. 1906, Leipzig.
Hirsch = Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich II.,
her. v. R. Usinger, H. Papst u. H. Breßlau, Bd. 1-3, Leipzig
1862, 64,74. 
Huber =  A. Huber, Geschichte Oesterreichs, Bd. 1-5, Gotha
1885 95. 
Kern, Gottesgnadent. u. Widerstandsrecht = F. Kern, Gottesgnadentum u.
Widerstandsrecht i. früheren Mittelalter, Mittelalterl. Studien,
                                                                            
her. v. Fritz Kern, 1, 2, Leipzig 1914.
Köpke-Dümmler =
Jahrbücher der deutschen Geschichte: Kaiser Otto der Große,
begonnen v. R. Köpke, vollendet v. E. Dümmler, Leipzig 1876.
Köster = A. Köster,
die staatlichen Beziehungen der böhmischen Herzöge und
Könige zu den deutschen Kaisern v. Otto d. Gr. bis Ottokar II, 
              
Untersuchungen zur deutschen Staats- u. Rechtsgesch., her. v. Dr. O. v.
Gierke, 114. Heft, Breslau 1912.
Meyer v. Knonau = Jahrbücher des deutschen
Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Bd. 1-7, Leipzig 1890-1909.
MG = Monumenta Germaniae
historica, inde ab anno 500, usque ad a. 1500., ed. Societas aper.
fontib. rerum Germanic. med. aevi, Hannov. et 
           Berol.,
1826 ff.
MG. DCh. = MG., Deutsche
Chroniken u. andere Geschichtsbücher des Mittelalters, Bd. 1 ff.,
Hannover 1895 ff. (Bd. 2, 1876).
MG. DD. = MG., Diplomara regum
et imperatorum Germaniae, 1 ff., Hannover 1879 ff.
MG. Necrol. = MG.,
Necrologia Germaniae, 1 ff., Berlin 1888 ff. 
MG. SS. = MG., Scriptores, Hannover 1826 ff.
MIÖG = Mitteilungen des Instituts für
Oesterreichische Geschichtsforschung, Bd. 1 ff., Innsbruck 1880 ff.
NA = Neues Archiv d. Gesellsch.
für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 1 ff., Hannover 1876
ff.
Posse = O. Posse, die
Markgrafen v. Meißen u. das Haus Wettin bis zu Konrad d.
Großen, Leipzig 1881.
Richter-Kohl = G. Richter u. H.
Kohl, Annalen der deutschen Gesch. i. Mittelalter v. d. Gründung
d. fränkischen Reichs b. z. Untergang der 
                          
Hohenstaufen, Abtlg. 1 ff., Halle 1873-98.
Riezler = S. Riezler, Geschichte Bayerns, Bd. 1 -6, Gotha 1878 ff.
Rosenstock, Nerzogsgew. und Friedenssch. = E. Rosenstock, Herzogsgewalt u.
Friedensschutz. Deutsche Provinzial-Versammlungen d. 9.-12. 
                                                  
Jahrh., Unters. z. deutschen Staats- u. Rechtsgesch., her. v. O. v.
Gierke, 104. Heft, Breslau 1910.
D. Schäfer, DG =   D. Schäfer, deutsche Geschichte, 2 Bd., 4.
Aufl. Jena 1914.
Schröder DRG =   R. Schröder,
Lehrb. d. deutschen Rechtsgosch., 5. Aufl., Leipzig 1907.
Schulausg.
=  MG., Scriptores rer. Germanic. in usum
scholarum ex Monomonds Germaniac historicis recusi. Hannover.
Steindorff  =  E. Steindorff,
Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2 Bd.,
Leipzig 1874, 81.
St. = K. F. Stumpf, die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. u.
XII. Jahrhunderts, 2. Bd., Verzeichnis der Kaiserurkunden, Innsbruck
1865-83.
UB = Urkundenbuch.
Uhlirz = K. Uhlirz, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Otto
II. u. Otto III., 1. Bd., Leipzig 1902.
Untersuchungen = Untersuchungen zur deutschen
Staats- u. Rechtsgeschichte, her. v. O. v. Gierke, Heft 1 ff., Breslau
1878 ff.
Vanderkindere  = L. Vanderkindere, La formation
territoriale des principautcs Belges au Moyen Age. 2. Ed., 2 T.,
Bruxelles 1902.
Waitz = G. Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter
König Heinrich I., 3. Aufl., Leipzig 1885.
Waitz VG = G. Waitz, deutsche Verfassungsgeschichte, 8. Bd., Kiel,
später Berlin 1844 ff.
Wedekind, Noten = A. Ch. Wedekind, Noten zu
einigen Geschichtsschreibern des deutschen Mittelalters, 3. Bd.,
Hamburg 1823-36.
ZGOR = Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, her. v.
F. J. Mone, 21 Bd., Karlsruhe 1850-68. Bd. 22-39 her, v.
General-Landesarchive zu Karlsruhe, 1869 85. Neue Folge, her. v. d.
Bad. histor. Kommission, Bd. 1-25, Freiburg i. B. 1886 -92, Karlsruhe
1893 ff.
                                                   Einleitung.
Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, die Fälle von
Mord, verübt an weltlichen deutschen Fürsten, in der Zeit KONRADS I. und
der OTTONEN
und SALIER
bis zum Ausgang HEINRICHS
III. zusammenfassend zu behandeln.
Das ursprünglich weiter gesteckte Ziel zu erreichen, haben mir die
Kriegsereignisse verwehrt. Doch glaube ich in dem Tode HEINRICHS III.,
der sich „als letzter fester Hort von Zucht, Recht und Ordnung," [1 Dietrich
Schäfer, Deutsche Geschichte (4. Aufl. Jena
1914) I, 195.] fühlte, und dem Beginn der
Vormundschaftsregierung für das Kind HEINRCHS IV.
einen passenden Abschluß gefunden zu haben.
Entsprechend der Bedeutung des Wortes „Fürsten" in dem behandelten
Zeitabschnitt sind hier Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen, Grafen
und Burggrafen in den Kreis der Betrachtung gezogen [2 Vergl.
Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgesch. (5. Auflage Leipzig
1907) Seite 503 ff.]. Den Chatelain Watther von Cambrai habe
ich bei der Bedeutung seines Amtes und seiner tatsächlichen
Machtausdehnung nicht fortlassen wollen. Die Heranziehung der
böhmischen Fürsten bedarf in Anbetracht der Stellung
Böhmens zum Deutschen Reich keiner Rechtfertigung. Daß
Könige fehlen, darf den rückblickenden Deutschen in einer
Zeit, in der er „Barbar" und „Hunne" gescholten wird, mit Genugtuung
erfüllen.
Vollständigkeit war mein Ziel. Daß sie wenigstens in allen
wichtigen Fällen erreicht sei, wage ich zu hoffen. In einem Anhang
gebe ich einige mir bekannt gewordene Fälle von Ermordungen
nichtfürstlicher Personen, die fast alle besonderes Interesse,
namentlich im Vergleich zu denen fürstlicher, beanspruchen und so
der angestrebten Vollständigkeit nur von Nutzen sein können.
Tötungen von weltlichen Fürsten nach Fehderecht kamen
für diese Untersuchung nicht in Betracht [3 Über
das Fehderecht siehe Waitz, Deutsche
Verfassungsgesch. (Kiel u. Berlin 1844 ff.) IV (2. Aufl. 1885), 437 und
509 ff., Schröder DRG5, Seite 780, Kern, Gottesgnadentum und
Widerstandsrecht i. früheren Mittelalter (= Mittelalt. Studien,
her. v.
Fritz Kern, 1, 2, Leipzig 1914) Seite 185 u. 262, Prutz, Die
Friedensidee
im Mittelalter (= Sitzungsber.
d. Kgl. Bayr. Akademie der
Wissenschaften, Philos.-philolog. u. histor. Klasse, Jahrl;. 1411, 1.
Abhandlg.) Seite 6.].
Für altgermanische Rechtsauffassung wurde die Tötung eines
Menschen nur dann zum „Morde", wenn der Täter sein Opfer nach
vollbrachtem Verbrechen versteckte. Bei keinem der hier vorliegenden
Fälle kann von einer Erfüllung dieser Forderung mit
Sicherheit gesprochen werden. Dennoch habe ich mit gutem Grunde von
Verbrechen des „Mordes" sprechen zu dürfen geglaubt, ohne mich
einer Übertragung moderner Begriffe auf mittelalterliche
Verhältnisse schuldig zu machen. Es kann keinem Zweifel
unterliegen, daß die altgermanische Auffassung vom Morde damals
schon eine Erweiterung erfahren hatte. Die hier geschilderten
Verbrechen galten auch der damaligen Zeit als „Mord".
Es schien mir nicht unwesentlich, den Einzelheiten der in Betracht
kommenden Hergänge nachzuspüren, darzustellen, „wie es
eigentlich gewesen ist". Eine gewisse Breite und Ausführlichkeit,
auch Wiederholungen, ließen sich dabei nicht ganz vermeiden. Aber
nur auf diesem Grunde war eine Beantwortung der wichtigen Fragen nach
der Stellung des Reiches, der Kirche und der persönlich
Betroffenen zu diesen Gewalttaten, nach dem Grade der Rechtssicherheit
und allen anderen hiermit zusammenhängenden Fragen möglich
                                                                                I.
                                         
Mord, begangen an weltlichen
deutschen Fürsten 
                                           
unter Konrad I. und den Ottonen 911- 1024.
Als Ludwig
das Kind seine Tage beschloß, lag die Macht des Reiches
tief darnieder. Von außen war es von Feinden bestürmt, im
Innern durch heftige Bewegungen in den mächtig
empordrängenden Herzogtümern erschüttert. Als KONRAD I. durch
die Wahl der Franken und Bayern im November des Jahres 911 zum
deutschen König erhoben wurde, führten diese Bewegungen in
Schwaben zu schweren Gewalttaten. Ihr erstes Opfer wurde Markgraf Burchard von Rhätien
mit seiner Familie [1 Comes et princeps
A1amannorum nennt ihn die St. Galler
Überlieferung. (Ann. Alamann. ad a. 911, red. 2, her. v. C.
Henking,
Mitth. z. vaterl. Gesch., her. v.- histor. Ver. in St. Gallen, XIX,
1884, 260), dux Alamanniae die Reichenauer (Herimanni Augiens. chronic.
ad a. 911, MG. SS, V, p. 112, 9). In der Urkunde Bischof Salomos von
Konstanz für St. Gallen v. 28.XII.909 heißt er
Herzog. Siehe Reg. episcopor. Constant. 517-1496, her. v. d. Badischen
histor.
Kommission Innsbruck 1886ff.) I, 34, nr. 275. Vergl. über ihn
Dümmler,
Gesch. d. ostfränk. Reichs (2. Aufl. Leipzig 1887f.), III 569 mit
nr.2
und Waitz VG, V² 57f. Über seine Herkunft und Familie vergl.
noch bes.
Witte, die älteren Hohenzollern und ihre Beziehungen z.
Elsaß
(Straßburg 1895) Seite 82.].
Die Alemannischen Annalen [2 Ann. Alamannici, a.a.O.: Injusto
judicio ab Anshelmo censura
inaequitatis occisus, omnibus viduae illius ademtis, filiisque ipsius Purchardo et Uodalricho extra patriam ejectis,
predium atque beneficium eius inter illos distribuerunt. Ebenso,
nur
kürzer, die Ann. Laubacens. ad a. 911, MG. SS. I, p. 55, 13 ff. u.
Ann.
Coloniens. maior ad a. 911, MG. SS. I, p. 98, 26.]
erzählen, daß er injusto
judicio von Anselm [3 Vergl.
über ihn Ussermann bei Pertz, MG. SS. I, p. 57 u. Witte, a.a.O.,
Seite 91.], vermutlich
einem schwäbischen Grafen, censura inaequitatis getötet
wurde, während seine Witwe aller Güter beraubt, seine Söhne Burchard und Ulrich aus dem Lande gejagt, und
sein Allod und Lehe n unter seine Nachfolger verteilt wurden. Aus
dieser Nachricht der alemannischen Annalen sind die weitgehendsten
Schlüsse gezogen worden, insbesondere hat man aus ihr gefolgert,
daß Burchard nach der
Herzogswürde für sich und seine Familie gestrebt habe. Dabei
habe er den Widerstand der Großen des Landes gefunden und sei
wegen Hochverrats angeklagt und hingerichtet worden [4 Vergl. Roth
von Schreckenstein, der Untergang der alemann. Grafen Erchanger und
Berchtold, Forschungen z. deutschen Gesch. VI, 135 f., Meyer von
Knonau, Ein Kampf des deutschen Volkswillens gegen die kirchl.
Machtanspr. im 10. Jahrh. in: Aus mittl. u. neueren Jahrhunderten,
histor. Vorträge u. Aufsätze (Zürich 1876) Seite 19,
Baumann, Zur
schwäb. Grafengesch., Forsch. z. schwäb. Gesch. (Kempten
1899) Seite
262 f. u. 268 nr.2, v. Giesebrecht, Gesch. d. deutschen Kaiserzeit
(Braunschweig u. Leipzig 1855 ff.) 1 (5. Aufl. 1881), 184 f., P. F.
Stälin, Gesch. Württembergs (Gotha 1882, 87) I, 127,
Richter-Kohl,
Annalen d. deutschen Gesch. i. Mittelalter (Halle 1873 ff.) II, 538f.,
Dümmler, Gesch. d. ostfr. Reiches, III, 569f., Trog, Die Schweiz
v.
Tode Karls d. Gr. bis zum Ende d. Burgund. Reiches, Baseler Neujahrsbi.
LXVII (1899) Seite 23, Waitz, VG. V2, 58, Reg. episcopor. Constantiens.
1, 35 nr. 284, Witte, die älteren Hohenzollern, 5.91 f., Hauck,
Kirchengesch. Deutschlands (Leipzig 1887 ff.), III (3.-4. Aufl. 1906)
Seite 8, Böhmer-Mühlbacher, Regesta imperii I. die Regesten
des
Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918 (2. Aufl., Innsbruck
1899-1908) Seite 824 nr. 2071b, Zeller, Bischof Salomo III. von
Konstanz, Abt v. St. Gallen (= Beitr. z. Kulturgesch. d. Mittelalt. u.
d. Renaiss. X, 19101 Seite 82ff., v. Dungern, Thronfolgerrecht u.
Blutsverwandschaft der deutschen Kaiser seit Karl d. Gr. (2. Aufl.
Papiermühle 1910) Seite 69, Dierauer, Gesch. d. schweizer.
Eidgenossensch. (Gotha 1887) I (2. Aufl. 1913)
Seite 54, Rosenstock,
Herzogsgewalt u. Friedensschutz (= Unters. z. deutschen Staats- u.
Rechtsgesch. CIV, 1910) S. 18 ff. - Alle diese Forscher weichen in der
Beurteilung der von den Alem. Annalen über Burchards Tod gemeldeten
Vorgänge
wesentlich von einander ab. Ich kann mich hier nur mit den wichtigsten
dieser Abweichungen beschäftigen.].
Eine
solche Deutung mag im Hinblick auf die mächtige Stellung des
Markgrafen und das Verhältnis, in dem damals die Herzogtümer
zum Reiche standen, nahe liegen, eine unbefangene Betrachtung der
Quelle vermag aber diese Auffassung nicht zu rechtfertigen. Die
alemannischen Annalen sprechen weder von einem Streben Burchards nach der
Herzogswürde, noch von einer Anklage der schwäbischen
Großen, noch von einer Verurteilung zum Tode oder gar einer
solchen durch Anselm [5 Nach
Baumann (a.a.O.) ist die hervorragende Beteiligung des Grafen Erchanger
so gut wie erwiesen. Erchanger
sei als Pfalzgraf in Schwaben in
erster
Linie befugt gewesen, die Aburteilung Burchards
wegen Hochverrats
vorzunehmen. Er habe aber als sein oberster Ankläger nicht
zugleich
sein Richter sein können und deshalb „das Richteramt jenem Anselm, der
zweifelsohne ein Graf war", übertragen. Anselm erscheint aber in den
Alemann. Annalen nicht als Richter, sondern als Töter des
Markgrafen
oder als Vollzieher des Urteils, wenn man so will. Das betont auch
Waitz (VG. V5, 58 nr.5). Hier liegt derselbe Fehler vor wie bei
Dümmler, Roth von Schreckenstein und Witte (a.a.O.), die das „injusto judicio"
ungerechtfertigter Weise mit Anselm
verbanden. Es kommt hier höchstens
in Frage, was Rosenstock meint, daß Anselm nach altem Recht etwa
Ankläger und Vollstrecker in einer Person gewesen ist. (A.a.O.,
Seite
20).]. Die Worte „injusto judicio" und „censura inaequitatis" gaben den
Anlaß zu solchen Erklärungen und Vermutungen. Sie wurden in
den meisten Fällen nicht richtig verstanden. „Injusto judicio" kann hier nur
bedeuten: In anfechtbarem, nicht rechtskräftigem Verfahren [6 Vita
Meinwerci c. 197, MG. SS. XI, p. 153, 4: „Justo judicio convicta" = „in
förmlicher Gerichtsverhandlung". Vergl. dazu Rosenstock,
Herzogsgew. u. Friedenssch., a.a.O., Seite 74.
Gottesurteil kann nicht in Frage kommen. (Vergl. Wanz, a.a.O., u. Kern
Seite 188).], nicht etwa: Durch ungerechtes
Urteil [7
So z. B. Waitz, VG. V5, 58, Dümmler a. a. O.].
Die Beziehung der Wendung „censura
inaequitatis" auf Burchard
erscheint als die allein mögliche, nicht aber die Übersetzung
mit „wegen des Vorwurfes der Überhebung [8 So
übersetzen fast alle Forscher, auch noch zuletzt Rosenstock,
a.a.O. Seite 18.]. Inaequitas bedeutet von vornherein
nur „Unbilligkeit", „Ungerechtigkeit [9
P. Fr. Stälin übersetzt mit
„Bedrückung" (a.a.O.).]. Man hat neuerdings
darauf hingewiesen, daß dem Vorwurf der Überhebung gegen Burchard passend
gegenübertritt „seines Bruders
Adalbert Bezeichnung als
justissimus comes, als dessen, der mit ins Verderben
stürzt, obwohl er sich sozusagen nichts herausgenommen hat [10
Rosenstock, a.a.O., Seite 19.]. Dieser Hinweis
ist zweifellos richtig. Aber dem Versuch, hieraus abzuleiten, daß
Burchard nach der
Herzogswürde gestrebt habe, Adalbert
aber nicht, daß deswegen der Annalist dem mächtigeren der
beiden ermordeten Brüder jedes anerkennende Wort versagt, dem
jüngeren aber zugebilligt habe [11 Rosenstock, a.a.O.], muß
entgegengetreten werden. Wir wissen im Gegenteil, daß Burchard die Herzogswürde
tatsächlich besessen hat [12 Siehe oben Seite 15 nr. 1. Vergl. Reg. episcopor.
Constant., a.a.O., Ze1ler, a.a.O., Seite 83.].
Es ist möglich oder sogar wahrscheinlich, daß sie für
ihn mehr einen Titel als tatsächliche Herzogsgewalt- und Rechte
bedeutet hat. Die Grundlage seiner Macht wird in seiner Markgrafschaft
oder Grafschaft gelegen haben. Er war ursprünglich zweifellos ein
„primus inter pares" [13 Roth von Schreckenstein, a.a.O.]. Im
Besitze alter und neuer oder auch angemaßter Macht hat er sich
vielleicht durch herrisches Wesen, harte, ungerechte oder
willkürliche Maßnahmen und Gewalttaten verhaßt
gemacht, wie wir es unzählige Male im früheren Mittelalter
wiederfinden. Dagegen richtete sich dann der Vorwurf der „inaequitas" [14 Witte,
a.a.O., weist darauf hin, aber ohne Beziehung auf das Wort.]. Dies führte seinen Sturz herbei. Es ist
wahrscheinlich, daß sich eine allgemeine Verschwörung der
schwäbischen Großen unter Bischof
Salomon, vielleicht auch unter Erchangers Führung bildete,
um den Markgrafen und seine ganze Familie unter dem Schein eines
richterlichen Verfahrens zu vernichten. Dies war das „injustum judieium" der
Alemannischen Annalen. Es ist möglich, daß die Klage wegen „reatus majestatis" hierzu als
Vorwand gedient hat. Die Beraubung der Witwe und die Verbannung der
Söhne würden darauf hinweisen. Die hiermit in Zusammenhang
stehende Ermordung des Bruders im selben Jahre zeigt aber deutlich, wie
unvollkommen offene Gewalt durch gerichtliches Verfahren in dem
Vorgehen gegen die BURCHARDINGER
verdeckt war. Diese Auffassung erhält eine Stütze in einer
kurzen Nachricht des Hermann von Reichenau, die besagt, daß Burchard auf einer von ihm
einberufenen Versammlung bei einem Tumult erschlagen worden sei [15 Herimanni
Augiens. chronic. ad. a. 911, MG. SS. V, p. 112, 9f. In convertu suo, orto tumultu, occius est.].
Es läßt sich denken, daß dieser Tumult von den
Verschwörern zur Vollbringung der Mordtat provoziert war [16 Dem Bilde,
das Rosenstock (a.a.O., Seite 19) von dieser
Versammlung entwirft, kann ich nicht zustimmen. Er spricht von einem
herzoglichen Landtag und der Konstituierung eines selbständigen
Gerichts durch "scheinbar Burkhard
Pflichtigen", die ihn "vor ihr Ding"
stellten. Von alledem ist uns nichts überliefert. Ein geordneter
Rechtsgang - auch in dieser Form - kann nicht stattgefunden haben. -
Hauck (a.a.O.) versteigt sich zu der Behauptung: „Er wurde in der
Volksversammlung, die seine Würde anerkennen sollte, getötet".]. Mit Recht hat man diese Nachricht der der Annalen
nachgestellt [17 Giesebrecht und Trog (a.a.O.) folgen ihr allein.], da sie über 100 Jahre nach dem Ereignis
niedergeschrieben wurde. Soviel geht aber aus ihr klar hervor,
daß man in Reichenau, in nächster Nähe St. Gallens, von
einer Verurteilung Burchards
zum Tode wegen hochverräterischer Bestrebungen nichts gewußt
hat.
Die Tat geschah vermutlich in den Novembertagen
des Jahres 911 [18 Über die möglichen Todestage siehe Dümm1er,
a.a.O., Seite 570 nr. 1. - Waitz, Jahrb. d. deutschen Reiches unter
König Heinrich I. (3. Aufl. Leipzig 1885), Seite 42 setzt Burchards Tod zu
912, Meyer von Knonau, a.a.O., „ganz kurz vor dem Tode Ludwigs", was
keinesfalls richtig sein kann.]. Die Vertreibung
und Beraubung der Familie des Getöteten folgte nach [19 Die
Verurteilung der Schwiegermutter
Burchards des Jüngeren,
Gisela, auf der Pfalz Bodmann
wegen Hochverrats geschah auf Grund
falscher Zeugnisse, um das gewalttätige und rechtswidrige (nicht
ordentliche, durch den Pfalzgrafen veranlaßte) Vorgehen
nachträglich zu
legitimieren. Dies kann nur meine Auffassung stützen, nicht die
Baumanns und Zellers (a.a.O.).].
Wir wir schon sahen, mußte hierbei auch der Bruder des
Getöteten sein Leben lassen, nämlich Adalbert, Graf im Scheer- und Thurgau, einer
der angesehensten Großen nach Burchard
in Schwaben [20 Er
erscheint oft in den Urkunden ARNULFS, Ludwigs des Kindes
und des Bischofs
Salomo selbst. (Reg. episcopor. Constant. I, 1 nr.
191,192,201,205,208,209,211-213,215,219,220,228,249,250,253-256,260,
269- 271,275, 278-280. - Siehe dazu Dümmler, Gesch. d. ostfr.
Reichs III², 569 nr. 2.]. Er wurde auf
Anstiften, wie die Annales Laubacenses sagen auf Befehl, Bischof Salomos von Konstanz [21 Zeller
(a.a.O., Seite 83 und 85) glaubt, daß Salomo mit
Unrecht von den Alemannischen Annalen in den Vordergrund gerückt
sei,
während sie Erchangers
Teilnahme verschwiegen.] und einiger andrer, uns
unbekannter Persönlichkeiten ermordet
[22
Ann. Alamann., a.a.O., Ann. Laubacens., a. a. O. -
Vergl. die zu Burchards
Ermordung auf Seite 16 nr. 4 angeführte Literatur.
- Die Reg. episcopor. Constant. setzen Adalberts
Tod etwas zu früh in
den Herbst.]. König
KONRAD I. begab
sich zu Weihnachten 911 mit Bischof
Salomo und Gefolge von Konstanz
nach St. Gallen. Hier weilte er bis zum 29. Dezember. Ob er eine
Entscheidung in diesen Dingen herbeigeführt hat und in welchem
Sinne, ist uns unbekannt [23 Böhmer-Mühlbacher, Reg. imperii I², a.a.O.]. Am 11. Januar finden wir
Salomo und Erchanger schon
wieder bei KONRAD
auf der Pfalz Bodmann [24 Ebendort, nr. 2072.]. Zu bedenken
ist, daß der eben gewählte König sich kaum in offenen
Gegensatz zu den mächtigen geistlichen und weltlichen Großen
Schwabens setzen konnte, ohne für seine Stellung fürchten zu
müssen. Zudem werden Salomo und Erchanger ihm die Angelegenheit
nach ihrer Auffassung und in einem ihm genehmen Sinne gedeutet haben.
Unter der Regierung König HEINRICHS I. kam es in
dem von inneren Kämpfen erschütterten Lothringen zur
Ermordung eines angesehenen Fürsten. Graf Richwin von Verdun [25 Er war
zugleich Laienabt von St. Peter in Metz und vom Kloster Moyenmoutier.
In der Vita des Johann von Gorze heißt es von ihm: Comitis
Riquini, praestantissimi ea
tempestate et in omni genere agendarum rerum prudentis et sagacissimi
viri.
(C. 12, MG. SS. IV, p.340, 24 f.) - Vergl. über ihn
Köpke-Dümmler,
Kaiser Otto d. Gr. (Leipzig 1876) Seite 96 f. mit nr. 4, Witte, Geneal.
Unters. z. Gesch. Lothringens u. d. Westrich (= Jahrb. f. lothr. Gesch.
u. Altertumsk., 5. Jahrg., 2. Hälfte, 1893). Seite 41, Hirsch,
Jahrbücher d. deutschen Reichs unter Heinrich II. (Leipzig 1862
ff.) 1,
531, Parisot, Le royaume de Lorraine sous les C a r o l i g i e n s
843-923 (Paris 1899) Seite 582,595 mit nr. 6, 603f.,633,647,
Vanderkindere, La formation territoriale des principautes Belges au
Moyen Age (2. Aufl., Brüssel 1902) II, 367 nr.2, Poupardin, Le
royaume
de Bourgogne (888-1038) Etude sur les origines du royaume d'Arles
(Paris 1907) Seite 283 nr. 5.] wurde, vermutlich
am 14. März 923 [26 Necrol. s.
Vitoni Virdun.: II. Jd. Mart. Riquinus comes
(NA. XV, 127). Diesem Datum steht die Angabe des Necrol. Romaricense
gegenüber, die zum 15. Nov.
den Tod eines Riquinus dux berichtet
(NA, XIX, 70). jedoch begegnet uns Riquin
sonst niemals mit diesem Titel u. auch aus anderen Gründen, die
Lippert (NA.XV, 609) und Parisot (a.a.O., Seite
663 nr. 2) dargetan haben, empfiehlt sich die Annahme des 14. März als Todestag.], von Boso, dem Bruder König Rudolfs von West-Franken [27 Boso war der Sohn Herzog Richards von Burgund. Über
seine Stellung in Lothringen siehe Parisot, a.a.O., Seite 645 nr. 1,
Poupardin, a.a.O.], ermordet, als er hilflos auf dem
Krankenbette lag [28 Annales de Flodoard ad a. 923, publ. par Lauer
(Collect. de textes pour servir a 1'etude et a l'enseignem. de
l'histoire, Paris 1905) Seite 12f. - Vergl. Köpke-Dümmler
Seite 97,
Witte, a.a.O., Vanderkindere, a.a.O., Parisot, a.a.O., Seite 363f.,
Poupardin, a.a.O., Parisot, Les origines de la Haute-Lorraine (Paris
1909) Seite 284, Lauer, Robert et Raoul de Bour'gmgne (Paris 1910)
Seite 26 nr. 3.]. Richwin war, nachdem er seine erste
Gemahlin wegen Ehebruchs hatte enthaupten lassen, in zweiter Ehe mit Kunigunde, der Witwe des Pfalzgrafen Wigerich
verheiratet. Deren Sohn, der Bischof Adalbero von Metz, ein
leidenschaftlicher Mann, geriet mit seinem
Stiefvater Richwin in Streit, weil er sich durch die Heirat
geschädigt glaubte [29 Vita Johannis Gorziens. c.40, MG. SS. IV, p. 348, 29ff. c.
110, p. 368, 46ff.]. Er trat mit Graf Boso in Verbindung, und dieser
vollzog die verbrecherische Tat, um, wie er selbst sagte, an Richwin für Adalbero Rache zu nehmen [30 A.a.O., p.
367, 29]. So berichtet die Vita des Johann von
Gorze. Die Feindschaft Bosos
mit Richwin hatte aber
wahrscheinlich auch politische Ursachen. Boso mußte von Richwin als Eindringling in
Lothringen betrachtet werden. Zudem fiel Richwin in den Wirren des
westfränkischen Reiches von König
Karl ab,
während Boso ihm treu
blieb [31 Vergl. Parisot, Le royaume de Lorraine, a.a.O.].
Graf Otto, der Sohn des Getöteten aus seiner
ersten Ehe, der spätere Herzog
von Lothringen, versuchte anscheinend zunächst von dem Bruder des Mörders, König Rudolf, Genugtuung zu
erlangen. Er trat auf seine Seite, hatte aber wohl keinen Erfolg, denn
schon gegen Ende des Jahres 923 wandte er sich König HEINRICH I. zu [32 Annales de
Flodoard ad a. 923, a.a.O., Seite 18.].
Schließlich ging er auf eigene Faust gegen den Mörder seines
Vaters vor und begann gegen ihn im Jahre 924 einen Rachekrieg, der von
beiden Seiten mit größter Erbitterung geführt wurde: [33 Ebendort
ad a. 924, a.a.O., Seite 24. Vergl. Poupardin, a.a.O.]. Ob die Fehde für Otto
Erfolg hatte, wissen wir nicht.
Die nächste Mordtat aus der Zeit des ersten SACHSEN-Herrschers
führt uns nach Böhmen. Hier fand der junge Herzog Wenzel
den Tod von Mörderhand, der erste von fünf [34
Beziehungsweise vier, wenn man Herzog
Ulrichs Ermordung
1034
nicht gelten lassen will. (Siehe unten). Die andren sind die Herzöge
Jarnmir 1035 (siehe unten), Bratislaw 1100, Suatopluk 1109.]
PRZEMYSLIDEN-Fürsten,
die im Verlauf von noch nicht 200 Jahren gewaltsamen Todes starben.
Herzog Wenzel [35 Vergl.
über ihn Waitz ³ Seite 125, Bachmann, Gesch.
Böhmens (Gotha 1899) I, 126ff., Bretholz, Gesch. Böhmens und
Mährens b.
z. Aussterben der Przemysliden 1306, (München und Leipzig 1912)
Seite
70ff.], der Sohn
des Wratislav, kam
fast noch als Knabe [36 Hierüber gehen die Quellen, wie so häufig in der
Geschichte Wenzels,
auseinander. Nach einigen war er zehn, nach anderen
achtzehn Jahre alt, als sein Vater starb. Vergl. Pekar, die Wenzels-
und Ludmilalegenden und die Echtheit Christians (Prag 1906) Seite 223,
Bretho1z  Seite 78f.] zur Regierung in
einer Zeit, als das Haus der PRZEMYSLIDEN seine
Oberherrschaft über die böhmischen Teilfürsten noch
nicht durchgesetzt hatte. Wenzel war
nicht der Mann, um solchen Anspruch rücksichtslos zu vertreten.
Seine Interessen lagen wesentlich auf kirchlichem Gebiet. In engem
Anschluß an die geistliche Kultur, wie sie ihm zunächst von Methodius und Kyrillus und dann namentlich von
Bayern her übermittelt wurde, sah er die Bürgschaft für
eine gedeihliche Weiterentwicklung seines Landes. Dem traten aber die
einheimischen Adelsgeschlechter, die in dem Überhandnehmen des
deutsch-christlichen Einflusses gerade die größte Gefahr
für ihre Herrschaft sahen, feindlich entgegen. Sie waren sich
bewußt, daß eine dauernde Unterwerfung Böhmens unter
die deutsche Oberherrschaft zugleich die Unterwerfung der
böhmischen Sondergewalten unter eine Zentralregierung notwendig
zur Folge haben mußte. So vereinigten sie sich zu gemeinsamen
Widerstande. In
Boleslav, dem jüngeren
Bruder Wenzels,
einem ehrgeizigen, energischen, vor nichts zurückschreckendem
Jüngling, gewannen sie sich ein Werkzeug zur Ausführung ihrer
Pläne. Es gelang, ihn mit seinem älteren Bruder aufs
heftigste zu verfeinden. Als man daran ging, Wenzel zu beseitigen, lieh Boleslav willig Hilfe. Entscheidend
war vielleicht zuletzt, daß sich Herzog
Wenzel dem im Sommer
929 heranrückenden König HEINRICH I. völlig
unterwarf [37 Widukind L. 1, c. 35, Schulausg. p. 43, 11. -
Vergl. Waitz³ Seite 125. Bretholz hat im 1. Abschnitt seiner
„Studien zu Cosmas von Prag", NA. XXXIV (1909) Seite 655 ff. beweisen
wollen, daß sich der Zug HEINRICHS I.
929 nicht gegen Wenzel,
sondern gegen Boleslav
wegen der Ermordung Wenzels gerichtet
habe. Dieser Beweis ist jedoch als mißglückt anzusehen. Den
Tod Wenzels
setze ich mit Bretholz in das Jahr 929. Hierüber und über
alle hiermit
zusammenhängende Fragen siehe meinen Exkurs „Der Feldzug Heinrichs
I.
gegen Herzog Wenzel von Böhmen im Jahre 929". - „Die staatlichen
Beziehungen der böhmischen Herzöge u. Könige zu den
deutschen Kaisern
von Otto d. Gr. bis Ottokar II." behandelt zusammenhängend
Köster in
Untersuchungen CXIV (1912).]. Man hoffte nicht
mit Unrecht, daß mit der Ermordung des frommen, mit den Deutschen
sympathisierenden und kriegsuntüchtigen Herzogs und mit der
Einsetzung des kriegerischen, die Fremden hassenden Boleslav die
Möglichkeit gegeben war, die deutsche Oberherrschaft
abzuschütteln.
Die Ermordung [38 Sie wird in einigen deutschen und böhmischen Quellen
ganz kurz überliefert. Einzelheiten finden wir nur in den
zahlreichen
Wenzelslegenden, die den Tod des heiligen
Märtyrers
mehr oder weniger ausschmückend erzählen. Von ihnen kommt
für uns nur
die allslawische Legende in Betracht. Sie ist in drei Rezensionen
erhalten, von denen die erste die älteste und reichhaltigste ist.
Wir
sind auf die zweite Rezension, die sogen. Vostokov-Legende angewiesen,
die Waffenbach 1857 herausgegeben hat. (Die slawische Liturgie in
Böhmen). Im übrigen verweise ich auf die Angaben von
Pekar, bei denen aber der tschechische Standpunkt des Verfassers zu
berücksichtigen ist. Auf die zahlreichen mit der Wenzelslegende
zusammenhängenden Streitfragen kann ich mich hier nicht
einlassen. Von deutschen Quellen berichten das Ereignis Widukind
(I. II, c.3, a.a.O., p.57, 21 ff.), im Anschluß an ihn Thietmar
(I,
II, c.2, Schulausg. p.19, 1ff.). Ferner Vita s. Adalberti episcop. c.8,
MG.
SS. IV, p. 584, 38 ff., Brun onis vita s. Adalberti c.21, MG. SS. IV,
p.606, 11 f., Brunonis vita quinque fratrum, MG. SS. XV, p. 727,23 ff.,
Bernoldi chron., MG. SS. V., p. 392, 40. - Böhmische
Quellen sind Cosmas in seiner Chronik (I, I, c. 17, MG. SS. IX, p. 46,
7f.), Ann. Fragens., MG. SS. III, p. 119, 24. Vergl.
Köpke-Dümmler Seite 50ff., Bachmann I, 129f., Bretholz Seite
80, dazu I.ippert,
Sozialgesch. Böhmens in vorhussitischer Zeit (Wien 1896-98)1,171.] spielte sich in der Hauptsache etwa folgendermaßen
ab: Boleslav,
der in Bunzlau residiert, ladet seinen Bruder,
der gerade den Beschluß gefaßt hat, dem heil. Veit eine
Kirche zu bauen, zum Kirchweihfest am Tage der heiligen Damian und
Kosmas (27. September) ein. Wenzel folgt
der Einladung und bleibt auch auf Bitten des Bruders länger, als
er beabsichtigt hatte, um an dessen Gastmahl teilzunehmen. Den
Warnungen seiner Getreuen hält er sein Vertrauen auf Gott
entgegen. Während er mit seinen Mannen im Burghofe Spiele
abhält, beraten drinnen die Mörder über seinen
Untergang. Sie bauen darauf, daß er am nächsten Morgen,
sobald die Glocken läuten, zur Kirche gehen werde.
Tatsächlich macht sich Wenzel in der
Frühe des 28. September auf
den Weg zur Kirche. Da begegnet ihm Boleslav und
erwidert die freundliche Begrüßung des Bruders mit einem
Schwertschlage. Wenzel
wirft sich auf ihn und ringt ihn nieder. Da springt einer der
Verschworenen, Tuza, hinzu,
und trifft Wenzel
auf die Hand. Der sucht jetzt in der Kirche Zuflucht. Aber da ereilen
ihn in der Türe die andern Verschworenen, Tschesta, Tira und Gnjevisa und machen seinem Leben mit
neuen Schlägen ein Ende [39 Nach der Legende Gumpolds ist Boleslav der
eigentliche Mörder, der mit vier Hieben das Haupt des Bruders
zerschmettert.]. Den Leichnam lassen sie liegen,
er wird vom Priester mit einem Tuch bedeckt. Auf die Kunde von der
Ermordung eilt die Mutter herbei und bestattet den Leichnam mit Hilfe
des Priesters. Dann aber muß sie fliehen, denn über alle,
die dem Ermordeten angehangen haben, bricht ein furchtbares
Strafgericht herein [40 Siehe die Schilderung bei Köpke-Dümmler Seite
52f. Auf
die von den Legenden berichteten Wunder, denen schon Widukind
mißtraute
(I. I, c. 35, Schulausg. p. 43, 14) gehe ich nicht ein.]. Die Tat geschah am Montag, den 28. September. Als Todesjahr nahm
man bisher 935 an [41 Vergl.
Köpke-Dümmler, a.a.O., nr. 2 und Brotholz, NA. XXXIV, 667 ff.], da in diesem Jahr der 28. September auf einen Montag fiel
und die Darstellung bei Widukind in Verbindung mit der Regierung OTTOS I.
erscheint [42 Widukind, a.a.O., p.57, 21 ff.: Interea barbari ad
novas res moliendas desaeviunt, percussitque Boliziav fratrcm suum,....timensque
sibi vicinum subregulum, eo yuod paruisset imperiis Saxonum, indixit ei
bellum... Perduravityuc illud bellum usque ad quartum
decimum regis imperii annum; ex co regi fidelis servus et utilis
permansit. - In denselben Zusammenhang setzt Thietmar das
Ereignis, mit deutlicher Abhängigkeit von Widukind.].
Bretholz hat aber sehr richtig nachgewiesen, daß Widukind Wenzels Ermordung nicht
um ihrer selbst willen erwähnt, sondern lediglich um Boleslaw, den
Gegner OTTOS
DES GROSSEN, zu charakterisieren, daß also ein zeitlicher
Zusammenhang zwischen der Ermordung Wenzels und
dem Regierungsantritt OTTOS I.
nicht besteht [43 A.a.O., Seite 669. Übrigens ist das Jahr 935 nirgendwo
belegt.]. Kosmas berichtet ganz bestimmt,
daß Wenzels
Tod „im Jahre des Herrn 929 am 28. September" erfolgte [44 A.a.O.: Anno dominicae incarnationis 929. 4.
Kalend.
Octobris. - Über die Glaubwürdigkeit des Kosmas siehe
Bretholz, a.a.O., Seite 671.]. Dasselbe Jahr
wird von der altslawischen Legende [45 „Im Jahre 6337, in der 2. Indiktion, dem 3. Cyklus, am
28. Tage des September". 6337 ist verschrieben für 6437. Vergl.
Bretho1z , a.a.O., Seite 672.] und von Christian
[46 Der
Text bei Pekar, a.a.O., Seite 115, 1f.: IIII.
Kalendarum octobrium, ..... anno dominice incarnacionis DCCCC XXVIIII.
- Die Legende „Oriente iam solo" hat in einer Handschrift das Jahr 929,
in zwei anderen 928. Die Legende Gumpolds und die „Crescentc fide"
nennen nur das Datum des 28. September, kein Jahr.]
bezeugt. In ihm fällt ebenfalls der 28. September auf einen
Montag. Es scheint mir daher dieses Datum - 28. September 929 - die
größte Wahrscheinlichkeit für sich zu haben, zumal es,
wie ich schon oben zeigte, in der politischen Lage, die durch die
Unterwerfung Wenzels
unter HEINRICH
I. und den darauffolgenden Abzug des deutschen Heeres aus Prag
gekennzeichnet ist, eine passende Erklärung findet.
Wenzel fiel
durch die Feindschaft der von seinem Bruder geführten
national-böhmischen Partei, die weder von deutscher Kultur, noch
von deutscher Herrschaft etwas wissen wollte. Von einem Einschreiten HEINRICHS I.
hören wir nichts [47 Dies betone ich nochmals im Hinblick auf die
Schilderung von Bretholz Seite 101, und Köster (a.a.O., Seite 11),
der
ihm folgt. - Die Angabe von einem Rachezuge OTTOS I. in
der Legende
„Oriente iam solo" (bei Pekar, a.a.O., Seite 60f.), die die Nachricht
von den Kriegen OTTOS
I. mit Boleslav
tendenziös ausdeutet, hat keinen
Wert. Im übrigen verweise ich auf meinen Exkurs.]. Boleslaw
scheint sich HEINRICH
bis zu dessen Tode gefügt zu haben, sodaß für
den König kein Anlaß dazu gegeben war. „In die inneren
Verhältnisse des Landes oder Fürstenhauses tiefer
einzugreifen, lag dem deutschen König fern„ [48 Bretholz,
a.a.O. - Vergl. dazu meine Ausführungen zur Ermordung Herzog
Jaromirs im Jahre 1035.], soweit
nicht die deutsche Oberlehnsherrschaft angetastet
wurde.
Die einzige Mordtat, der wir unter OTTO DEM GROSSEN begegnen,
geschah abermals an einem lothringischen Großen. Gegen Ende des
Jahres 944 wurde Graf Adalbert
von Metz, der Sohn des Grafen Mattried, von einem gewissen Ydo ermordet [49 Contin.
Reginon, ad a.944, Schulausg. p. 163, Ann. Saxo ad a. 944,
MG. SS. VI, p. 605, 31. - Vergl. Köpke-Dümmler Seite 144,
Witte,
Genealog. Unters. z. Gesch. Lothringens u. d. Westrich, a.a.O., Seite
39,
Chatelain, Le comte de Metz et 1'avoucric episcop. du VIlle au XIIIe
siede ( Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumsk. X, 1898) Seite
112,
Lauer, Le regne de Louis IV. d'outre-mer (Paris 1900) Seite 138,
Vanderkindere II, 350.]. Die Vita des Johann von
Gorze [50
Vita Johann. Gorziens. c.36, MG. SS. IV, p. 347, 25ff.] nennt ihn einen Mann von erlauchtem Geschlecht [51 Er war
auch Laienabt von Gorze. Wie
mächtig seine Stellung und
auch schon die seines Vaters war, geht unter anderem daraus hervor,
daß
beide mehrmals als „duces"
erscheinen. Vergl. Köpke-Dümmler,
a.a.O., nr. 1. Über die verschiedenen Hypothesen betr. die
Familie Adalberts unterrichtet
gut die kurze Zusammenfassung bei Parisot, Les orig. de la
Haute-Lorraine, Seite 291 nr.5.], von heftigem
und gewalttätigem Sinn. Über seinen
Mörder Ydo, oder wie ihn
der sächsische Annalist nennt,
Udilo, ist uns
nichts bekannt [52Vanderkindere sieht in ihm einen Vorgänger der Grafen
von
Arlon. (A.a.O.).]. Einen nachhaltigen
ungünstigen Einfluß auf den Frieden des Landes übte die
Tat nicht aus [53Vergl. Lauer, a.a.O.].
Aus der Zeit OTTOS
II. sind mir Ermordungen weltlicher Fürsten
nicht bekannt geworden. Dagegen sind aus der Zeit OTTOS III.
wieder
mehrere Fälle überliefert.
Heinrich der
Zänker hatte sich im Jahre 984 zur Verwirklichung
seiner auf die Krone hinzielenden Pläne mit Herzog Boleslaw
II.
von Böhmen in Verbindung gesetzt. Böhmische
Scharen
begleiteten den Bayern-Herzog auf seiner Rückkehr von Böhmen
nach Thüringen. Hier wurde er von seinen eigenen Mannen empfangen.
Die böhmischen Heerhaufen aber unter ihrem Anführer Wagio
benutzten die Gelegenheit, um sich in den Besitz der wichtigsten
deutschen Grenzfeste, der Burg
Meißen, zu setzen. Markgraf
Rikdag
war abwesend. Er hatte seinen Freund
Friedrich zurückgelassen. Den
Oberbefehl über die Burg und die Gewalt über das suburbium
hatte der Burggraf Rikdag, ein
bewährter Kriegsmann [54 Ricdagus eiusdem civitatis custos et
inclitus miles. (Thietm. chron.
1. IV, c. 5. Schulausg. p. 67, 1 ff.]. Dem
böhmischen Führer gelang es, jenen Friedrich zu einer Unterredung nach
der außerhalb des Burgbezirks gelegenen Kirche des heiligen
Nikolaus zu locken und die vielleicht zum größeren Teile
slawischen oder slawisch gesinnten Einwohner zum Verrat an Rikdag zu überreden. Sobald
sich das Tor hinter Friedrich
geschlossen hatte, fielen die Einwohner über den Burggrafen her
und schlugen ihn am Triebschefluß nieder [55 Thietm.
chron. 1. IV, c. 5, Schulausg. p.67, 12 ff. - Vergl.
Wilmans, Jahrb. des deutschen Reiches unter Otto III. (Berlin 1840)
Seite
25 nr. 2, Posse, die Markgrafen von Meißen und das Haus Wettin b.
z. Konrad d. Gr. (Leipzig 1881) Seite 29. Dazu v. Giesebrecht, 623,
Richter-Kohl III (1), 146, Artler, die Zusammensetzung der deutschen
Streitkräfte in den Kämpfen mit den Slawen v. Heinrich I. bis
auf Friedrich I. ( Ztschr. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altersk.
XXIX, 1913, NF. XXI) Seite 284. Das Necrologium Luneburgense (bei
Wedekind, Noten zu einigen Geschichtsschr. d. deutschen Mittelalt.,
Hamburg 1823, III, 76) meldet zum 11.
Oktober die Tötung eines
Rikdag. Man darf annehmen,
daß dieser Rikdag mit
dem unsrigen
identisch ist. Wenn Wi1mans dagegen geltend macht (a.a.O.),
daß die Ermordung Rikdags
vor dem 29. Juni 984 erfolgt sein
müsse, da an diesem Tage der auch schon von Herzog Heinrich
besuchte Tag zu Rara stattgefunden habe, so ist demgegenüber zu
bemerken,
daß uns wohl die Ansage des Tages auf dieses Datum
überliefert ist (Thietm. chron. 1. IV, c. 4), nicht aber,
daß er wirklich an diesem Tage
abgehalten wurde. Das ist im Gegenteil sehr zweifelhaft, wenn man sich
die Unternehmungen Heinrichs des
Zänkers vom Quedlinburger Fürstentage (23. III.) an
bis zu dem von Rara
vergegenwärtigt. Sie erstrecken sich auf Sachsen, Franken und
Böhmen und waren bei den damaligen Wegeverhältnissen
schwerlich in drei Monaten zu erledigen.]. Die
Burg fiel in die Hand der Böhmen. Weiteres ist über die
Mordtat nicht bekannt. Einige Jahre später fand wiederum einer der
die Grenzwacht gegen Osten haltenden Großen durch Mörderhand
seinen Untergang. Graf Albi von
Eilenburg, vermutlich der Sohn des 982 in der Sarazenenschlacht
gefallenen Markgrafen Günther
[56 So
glaube ich mit Kurze (in seiner Schulausg.
Thietmars, p. 102 nr.4) und Schulze, die Kolonisierung u.
Germanisierung der Gebiete zw. Saale u. Elbe (Leipzig 1896) Seite 73
annehmen zu dürfen. Den Grafen
Albi als Sohn des im Jahre 1009
abgesetzten Markgrafen Gunzelin
zu betrachten, wie Posse (Seite 123)
will, erscheint bedenklich. - Albi
besaß neben der Grafschaft Edenburg
noch die Burgwardei Nerchau als Leben vom Bistum Merseburg. Vergl.
Posse, Seite 56.], und Bruder des 1002 ermordeten Ekkehard von
Meißen, wurde, wie Thietmar berichtet, in einem Walde von
seinen eigenen Vasallen [57 Treubrüche von Vasallen gegen ihren Herrn finden wir
in
dieser Zeit öfter. So wurden
Markgraf Dedi im Jahre 1009, Graf
Arnulf
von Flandern 1071, die Kappenberger
Grafen zwischen 1090 und 1097
von
ihren Vasallen ermordet.
Weitere Treubrüche bei Alpertus, De
diversitate temporum 1. II, c. 11, MG. SS. IV, p. 714, 40 u. 1.1I, c.
15, ebd., p. 717, 24. Über das „Prinzip der Treue" siehe neuestens
v.
Below, der deutsche Staat des Mittelalters 1 (Leipzig 1914) Seite 342 f.] aus geringfügiger Ursache ermordet. Seine Grafschaft
mit dem an der Mulde gelegenen Lehen Nerchau ging an Erzbischof Gisilher von Magdeburg über [58 Thietm.
chron. I. IV, c. 69, Schulausg. p. 102, 9 ff.
Ann. Saxo ad a. 990, MG. SS. V1, p. 635, 62 f. Vergl. Posse, a.a.O.,
Schulze, a.a.O.]. Dies geschah aller
Wahrscheinlichkeit nach am Ende des
Jahres 990 [59 Dazu würde sehr gut die Notiz des Merseburger
Totenbuches passen, die zum 17.
Dezember sagt: Aluui obiit. Siehe
Dümmler, Das alte Merseb. Totenbuch (Neue Mitth. d.
sächs.-thür. Ver., XI, Halle u. Nordhausen 1867) Seite 246.], da wir seit dem Jahre 991 Graf Bezelin im Besitz der
Grafschaft finden. Dieser überließ das in seinem Comitat
gelegene Dorf Pausitz an der Mulde an Erzbischof
Gisilher und erhielt dafür von diesem das Dorf Nerchau [60 Vergl. die
Restätigungsurk. OTTOS III. vom
18.IX.991 (MG. DD II, p. 481 f. nr. 74).].
Im Jahre 994 wurde Markgraf Liutpold
von Oesterreich [61 Vergl. über ihn Riezler, Gesch. Bayerns (Gotha 1878
ft.) 1, 364, Huber, Gesch. Oesterreichs (Gotha 1885 Ff.) 1, 174 ff.,
Juritsch, Gesch. d. Babenberger u. ihrer Länder (976-1246), (Innsbruck 1894) S. 12 ff., Uhlirz, Jahrbücher d.
deutschen Reichs unter Otto II. u. Otto III., 1 (Leipzig 19021 Seite
80,
Vancsa, Lesch. Nieder- u. Ober-Oesterreichs 1 (Gotha 1905) Seite 194ff.] aus dem Geschlecht der
BABENBERGER [62 So kann man doch wohl nach Otto v. Freising (Chronica
I. V1. c. 15. Schulausg. (1912) p. 275, 18 ff. annehmen. Vergl. Uhlirz
I. 228ff. u. ders., MIÖG., Ergb. VI, 57 ff.]
von meuchlerischer Hand ermordet. Heinrich
von Schweinfurt, der Sohn von Liutpolds Bruder Berchtold,
hatte nach Thietmars Erzählung [63 Thietm. chron. 1. IV, c. 21, p.76, 14ff.] einen Ritter des Bischofs Bernward von Würzburg Namens Everkar, einen hochfahrenden
Mann, wegen Beleidigungen gefangen nehmen und blenden lassen. Der
König erfuhr die Nachricht durch einen Boten des
schwergekränkten Bischofs. Im ersten Zorn bestrafte er den Grafen
mit Verbannung, schenkte ihm dann aber, seiner Anhänglichkeit an
das Babenbergische Geschlecht getreu,
die Gnade [64 Über das königliche Recht der Gnade siehe unten
zur Ermordung des Grafen Wichmann.] wieder. Er wußte sogar zwischen ihm und Bernward von Würzburg eine
Aussöhnung herbeizuführen. Zu deren Bekräftigung lud der
Bischof Liutpold und Heinrich am Tage des heiligen
Kilian, am 8. Juli, zu sich und bewirtete sie mit großer
Freundlichkeit. Am frühen Morgen unterhielt sich Liutpold mit seinen Mannen mit
Kampfspielen. Diese Gelegenheit benutzte ein Freund des geblendeten
Würzburger Vasallen, um die grausame Bestrafung zu rächen.
Vielleicht war ihm nicht genau bekannt, welcher von den beiden BABENBERGERN diese verhängt
hatte; vielleicht war es ihm auch gleichgültig, wer von ihnen
seiner Rache zum Opfer fiel [65 Thietmar drückt sich bei der Erzählung der
Mordtat, wie so oft, dunkel aus. Wo sich der Neffe Heinrich wahrend der Tat
aufhält, ist nicht zu ersehen. Er nennt auch Liutpolds Namen überhaupt
nicht. Nur aus dem Zusammenhang ergibt sich. daß Liutpold,
nicht Heinrich, gemeint ist.], genug, er schoß den Markgrafen während des
Spiels hinterlistig nieder. Zwei Tage darauf, am 10. Juli [66 Die
Quedlinburger Annalen, die berichten, daß Liutpold, Baiuvarici limitis marchio clarus
durch ein Fenster unversehens von einem Pfeil verwundet worden sei,
geben als Datum seines Todes 7. Non., Junii an (zu 994, MG. SS. III, p.
72, 28 ff.). Der 10. Juli als
Todestag steht aber ganz fest. Er ist
übereinstimmend außer von Thietmar vom Alten Merseburg.
Totenbuch
(a.a.O., Seite 237) und vom Necrolog. monast. s. Emmerani Ratisbonens.
(MG. Necrol. III. p. 319) überliefert. - Eine kurze Angabe von Markgraf Liutpolds
Tod zu 994 haben die Ann. Einsidlens. ad a. 994, MG. SS. III, p. 144.
1,3, Ann. Ratisponens., MG. SS. XVII. p. 584, 6. Ann. necrol. Fuldens.,
MG. SS. XIII, p. 207, 45. - Vergl. noch Riezler I, 374, Huber 1, 179,
Juritsch, a.a.O., Seite 24, Vancsa, a.a.O., Seite 199.], dieser seiner Wunde und wurde am folgenden Tage unter
großer Trauer bestattet, vermutlich in Regensburg. Er war, wie
Thietmar rühmt, ein Mann, der Alle an Klugheit und
Tüchtigkeit übertroffen hatte. Das Reich verlor in ihm
abermals einen Hüter an der Grenze, der in hartnäckigem
Ringen den deutschen Ein Fluß weiter nach Osten vorgeschoben
hatte. Dem jungen König wurde mit ihm einer seiner treusten
Anhänger geraubt, doch ist von einer Sühnung des Verbrechens
auch hier nichts überliefert.
Die Ermordung einer ganzen Familie erleben wir gegen Ausgang des 10.
Jahrhunderts in Böhmen [67 Als Gegenstück dazu siehe unten die Ermordung der
Reichenhaller Familie 1037.]. Das Herzogtum
befand sich unter der Führung Boleslaws II.,
des Sohnes des Brudermörders,
auf dein Wege zum Einheitsstaat. Fast alle der großen, einstmals
selbständigen böhmischen Adelsgeschlechter, waren
unterworfen, nur eines der mächtigsten, das Fürsten-Geschlecht der SLAWNIKINGER
[68
Vergl. Bachmann I, 139 f., Bretholz Seite 112 und bes. Loserth, der
Sturz des Hauses Slavnik, AfOG. LXV (1884), 21ff.]
beherrschte unumschränkt den größten Teil des
östlichen und südlichen Böhmens [69 Die
Hauptorte waren Glatz, Leitomischl, Kurim, Netolitz, Dudlebi.]. Gestützt auf ihre ausgedehnte Verwandschaft zu den
slawischen Fürsten-Familien, zum Hause
der OTTONEN [70 Siehe
Loserth, a.a.O., Seite 33 ff. Nach ihm sind die SLAVNIKINGER auch mit den PRZEMYSLIDEN
verwandt.], auf ihre festen Burgen, die die
Grenzen ihrer Lande verteidigten, konnten sie es wagen, dem PRZEMYSLIDEN-Geschlecht
selbständig gegenüberzutreten und ihre eigene Politik
zu treiben. Sie führte sie bald auf die Seite der Todfeinde der PRZEMYSLIDEN,
der Polen [71 Siehe Loserth, a.a.O. Seite 40 ff.].
Für Boleslaw
war somit die Bekämpfung der SLAWMNIKINGER
eine Notwendigkeit. Der Kampf scheint sich lange hingezogen zu haben,
bis ihm schließlich Boleslaw selbst
und die ihm folgenden Großen, vor allem die Wrschowetze im Herbst
995 ein jähes und katastrophales Ende bereiteten.
Der älteste SLAWNIK [72 Die Söhne Slavniks, der 981 starb, waren Sobebor, Spitimir, Pobraslav, Porej, Czaslav, Wytech (Bischof Adalbert).], Sobebor, hatte
sich zu OTTO
III. begeben, um über die Feindseligkeiten des
Böhmen-Herzogs Klage zu führen [73 OTTO III. unternahm
im Herbst 995 einen Feldzug gegen die Wenden. Sein Bundesgenosse war Herzog Boleslav
von Polen, dessen Zuzug durch Sobebor mit eigener Mannschaft
verstärkt war. Vergl. Loserth, a.a.O. Seite 47, Bretholz, a.a.O.]. Die anderen Brüder,
Spitimir, Pobraslav, Porej und Czaslav - Bischof Adalbert war außer
Landes - lagen auf ihrer festen Burg
Libitz [74 Am Einfluß der Cidlina in die Elbe.] und genossen die Ruhe eines Waffenstillstandes, den ihnen Herzog Boleslav
bis zur Rückkehr Sobebors
zugesichert hatte. Da gelang es den Großen, den Herzog zu einem
entscheidenden Schlage zu bewegen [75 Die politischen Verhältnisse haben entscheidenden
Einfluß ausgeübt. Die Verbindung Sobebors mit Polen und OTTO III. hat
Boleslav zur
Beseitigung der SLAVNIKINGER veranlaßt.
Religiöse Beweggründe werden mitgewirkt haben, waren aber
gegenüber den
Machtfragen von untergeordneter Bedeutung. Siehe Loserth: a.a.O. Seite
48, Bretholz, a.a.O.]. Unter Bruch des
Waffenstillstandes rückte man vor Libitz. Der erste Ansturm am 27.
September mißlang unter schworen Verlusten. Aber in der
Irrkenntnis, daß sie der Übermacht auf die Dauer nicht
würden standhalten können, baten die Belagerten für den
nächsten Tag, einen Sonntag, um Waffenruhe. Die Bitte wird vom
Herzog abgeschlagen. Er will ihren Untergang. Auf den Rat des Klerikers Radla flüchten die
Brüder endlich in die Kirche. Unter dem Versprechen der Sicherheit
herausgelockt, werden sie mitsamt ihren Weibern, Kindern und Mannen am
Tage der Ermordung des heiligen Wenzel meuchlings
niedergemacht [76 Johann. Canapar. Vita s. Adalberti episc. c.25, MG. SS.
IV, p. 592, 42 ff., Brun. vita s. Adalberti c. 21, MG. SS. IV, p.606,
1ff.. Cosmas ad a. 995, 1. 1, c. 29, MG. SS. IX, p.53, 11f., Ann.
Fragens. ad a. 995, MG. SS. III, p. 119,42. - Vergl. Büdinger,
Oesterr.
Gesch. b. z. Ausg. d. dreizehnten Jahrh. (Leipzig 1858) 1,327f.,
Lippert, Sozialgesch. Böhmens 1, 180, v. Giesebrecht I, 686,
Bachmann
1, 179ff., Bretholz Seite 112f.].
Sobebor, außer Bischof Adalbert der einzige
Überlebende des SLAWNIKINGER-Geschlechts,
versuchte im Dienste des Polen-Herzogs den Untergang seiner Familie zu
rächen. Er fiel im Jahre 1004,
wie es scheint, als Führer der Polen gegen den mit HEINRICH II. verbündeten Jaromir in
Prag [77
Vergl. Loserth, a.a.O., Seite 52f., Bachmann 1, 189, Bretholz Seite
116f.]. Der Weg zur Einigung Böhmens war
mit der Vernichtung der SLAWNIKINGER
freigemacht. Überhaupt bezeichnen Mord und Gewalttat, wie wir
gesehen haben und noch weiter sehen werden, den Weg, den die
Entwicklung Böhmens im früheren Mittelalter genommen hat.
In die Zeit zwischen dem Tode OTTOS III. und
der Thronbesteigung HEINRICHS II. Fällt
die Ermordung eines der mächtigsten und berühmtesten
damaligen Reichsfürsten, des Markgrafen
Ekkehard I. von Meißen. Die Bedeutung, die sein
tatenreiches Leben sowohl als sein jäher Tod für das Reich
gehabt haben, und die Ausführlichkeit, mit der die
Überlieferung von beiden berichtet [78 Die
wichtigste Quelle für die folgende Schilderung ist
die Chronik Thietmars von Merseburg (I. V, c.6-8, Schulausg. p.
110-111). Bei aller Ausführlichkeit gibt sie doch infolge ihrer
dunklen
Ausdrucksweise in vielen Füllen kein unbedingt sicheres Bild.], mögen eine eingehende Darstellung rechtfertigen.
Während die Getreuen des verstorbenen Kaisers OTTO seine Leiche
über die Alpen nach Deutschland führten, erhoben sich hier
einige Fürsten des Reiches, um die Nachfolge an sich zu bringen,
an ihrer Spitze Herzog Heinrich von Bayern, nach
dem Verzicht Ottos von Kärnten
nicht nur der mächtigste, sondern auch der dem Hause der OTTONEN
zunächststehende unter ihnen. Ihm gegenüber beanspruchten die
Krone für sich Herzog Hermann
von Schwaben und Markgraf
Ekkehard von Meißen. Was zu solchem Anspruch berechtigen
konnte, Macht und Ansehen auf Grund hervorragender Taten, war bei Ekkehard in hohem Maße
vorhanden. Er war, wie Bischof
Thietmar von ihm rühmt, der Feldherr des Kaisers, der die
Engelsburg erstürmte und am Feinde seines Kaisers, Creszentius, das Urteil
vollstreckte, der es verstanden hatte, sich die gefürchteten
Herzöge von Polen und Böhmen durch Gewalt oder Güte
untertänig zu machen, derjenige, der allein mit seiner
Persönlichkeit ein Bollwerk im deutschen Osten gegen die Flut der
Slawen bildete [79 Thietm. chron. 1. IV, c. 30, Schulausg. p. 82, 6ff.; 1.
V. c. 7, p. 111 14ff.; 1. V, c. 9, p. 111 , 34f. - Vergl. Hirsch I,
196-205, v. Giesebrecht II, 16-21, Posse Seite 32-46, Artler, Die
Zusammensetzg. d. deutschen Streitkräfte, a.a.O., Seite 285]. Er war verwandt mit Herzog
Bernhard von Sachsen und Markgraf
Gero. Die Großen des sächsischen Landes waren
vielfach von ihm abhängig [80 Über die Familie Ekkehards
siehe Thietmar (I. 1V, c.
39, Schulausg. p. 86, 7ff.) und Ann. Saxo (MG. SS. VI, p. 648;23 ff.,
p.675,10ff.).]. Aber mit seiner Macht war auch
die seiner Gegner gewachsen. Eine Auseinandersetzung mit ihnen in der
Thronfolgefrage erschien unumgänglich. Deshalb fand,
wahrscheinlich auf Aufforderung Ekkehards
[81 Frosa
war nach Thietmar (I. IV, c. 52; p. 93, 2) Königslehen Graf Gunzelin's, des Stiefbruders Ekkehards.], alsbald nach dem Tode OTTOS III. zu
Frohse bei Magdeburg eine Versammlung der sächsischen Großen
statt, um über die Lage des verwaisten Reiches zu beraten [82 Teilnehmer
waren neben Ekkehard sein Schwager Herzog
Bernhard von Sachsen
und sein Stiefsohn, Markgraf Gero, Erzbischof
Gisilher von Magdeburg mit den Bischöfen seiner Provinz, Markgraf
Liuthar von der Nordmark u. a.]. Nach
Thietmars Darstellung hatte der Markgraf die feste Absicht, sich hier
bereits von den Fürsten seines Landes zum König wählen
zu lassen. Die Großen wollten sich hier in Frohse nur besprechen,
in einer zweiten Versammlung in Werla aber entscheiden. Dieser von
allen gegen Ekkehard
gefaßte Beschluß war bereits die Wirkung des Vorgehens
seines Gegners, Markgraf Liuthars von
der Nordmark, der Ekkehards
Absicht durchschaut hatte [83 Über dessen Feindschaft mit Ekkehard siehe Thietmars Angaben (l.
IV, c. 40 f, Schulausg. p. 86 f.).]. Es gelang Liuthar, mit Hilfe seines Neffen Heinrich von Schweinfurt mit
Heinrich von
Bayern in Verbindung zu treten. Auf des SCHWEINFURTERS Rat hin entsandte der
Herzog einen seiner Leute nach Werla zur Vertretung seiner Sache. Hier
erreichte der Gesandte durch große Versprechungen im Namen seines
Herrn einen von allen beschworenen Beschluß, für die
Nachfolge Herzog Heinrichs auf dem
Königsthrone zu wirken [84 Vergl. Krüger, Grundsätze u. Anschauungen bei d.
Erhebungen d. deutschen Könige i. d. Zeit v. 911-1056,
Untersuchungen
CX (1911) Seite 76f. und Buchner, die deutschen Königswahlen u. d.
Herzogt. Bayern, ebd., CXVII (1913) Seite 7, ferner Rosenstock,
Königshaus u. Stämme i. Deutschland zwischen 911 und 1250
(Leipzig
1914) Seite 338: „Die Fürsten sind dort vollzählig
versammelt, und
zwar, was für die Beurteilung hauptsächlich wichtig ist,
sowohl
Ekkehards als Heinrichs Anhänger, es ist keine
Parteizusammenkunft,
sondern der legitime Stammeslandtag, der verbindlich
für alle Sachsen handelt". R. a.a.O., Seite 339,
glaubt, Werla als „Starnmesvorort" der Sachsen bezeichnen zu
dürfen.
Vergl. auch seine Ausführungen in Herzogsgew. u. Friedenssch.
Seite 70.].
Ekkehards Niederlage war
vollkommen. In seinem Zorn verschärfte er sie durch beleidigendes
Auftreten gegen die Schwestern des toten Kaisers [85 Er setzt
sich mit Herzog Bernhard und Bischof Arnulf
von Halberstadt an die von Sophie und Ethelheida
den Großen bereitete
Abendtafel und speist dort mit den beiden Getreuen. In pathetischen
Worten weist an dieser Stelle der Chronist auf das nahe Ende des Helden
hin. (Thietm. chron. 1. V, c.4, Schulausg. p.109, 10ff und 17f.)]. Aber er gab die Hoffnung nicht auf. Vertrauend auf den
alten Glanz seines Namens und die Macht seiner Stellung wandte er sich
nach Westen, um zusammen mit dem andern Kronprätendenten, Herzog Hermann von Schwaben, und den
dortigen Großen in Duisburg die Lage zu besprechen. Ob er
beabsichtigt hat, sich mit diesem in gemeinsamer Erhebung gegen Heinrich von Bayern
zu wenden, bleibt bei der unbestimmten Fassung der Überlieferung
zweifelhaft [86 Adalboldi vita Heinrici II. imperat., MG SS.IV, p.685, 6
ff.: Ekehardus
autem, nescio an in adipiscendo regno spem tenens, an
rebellionem meditans, ... interficitur. - Vergl. hierüber
die abweichenden Meinungen von Hirsch und Usinger bei Hirsch I, 201 und
202 mit nr. l.]. Über Hildesheim, wo er wie
ein König aufgenommen und geehrt wurde, gelangte er nach
Paderborn. Hier war die Aufnahme bereits eine andere. Erst auf Befehl
des Bischofs Redarius wurden
ihm die Tore geöffnet. Mit der Nachricht, daß die
Versammlung in Duisburg nicht stattfinden könne, traf ihn ein
neuer Schlag. Der Bischof selbst hielt ihm das aussichtslose und
unziemende seines Betragens vor. Da begab sich Ekkehard auf den Rückweg,
zunächst nach Northeim an den Hof des Grafen Sigfrid.
Er wird freundlich empfangen und gebeten, zu übernachten. Heimlich
aber teilt ihm Ethelind, Sigfrids zweite Gemahlin, mit,
daß dessen Söhne Sigfrid
und Benno [87 Graf Sigfrid, der Großvater Ottos von Northeim,
war in
erster Ehe verheiratet mit Machtbild
und hatte von ihr zwei Söhne,
Sigfrid und Benno. Vergl. Ann. Saxo, MG. SS. VI,
p. 721, 27.] mit den Brüdern Heinrich und Udo von Katlenburg [88 Thietmar
sagt nur (I. V, c. 5, Schulausg. p. 110, 2
f.): Sigifrith
et Benno, senioris
suimet filii, cum confratribus
Heinrico et Udone. Daß die KATLENBURGER gemeint sind, ergibt
sich aus
dem Ann. Saxo (MG. SS. VI, p. 690, 59 f.). Ob diese beiden die
Stiefbrüder von Sigfrid und Benno aus der zweiten Ehe Sigfrids mit
Ethelind sind, ist nicht mit
Sicherheit zu sagen. Lappenberg,
MG. SS. III, p. 791 nr. 12 und Breßlau, Jahrbücher d.
deutschen Reiches unter Konrad
II. (Leipzig 1879), II, 512 sind dafür. Kurze vertritt in der
Schulausg. Thietmars (p. 110 nr. 1) die Ansicht, daß „cum confratribus" heiße „mit
den Brüdern", nicht „mit ihren Brüdern". Er
vermag das aber nicht weiter zu belegen. Jedenfalls glaube ich,
daß die
KATLENBURGER in irgend einem
verwandschaftlichen Verhältnis zu den NORTHEIMERN gestanden haben.] und anderen Verschwörern ihm Nachstellungen
bereiteten. Sie bittet ihn flehentlich, er solle entweder bis zum
Morgen dableiben oder seine Reise auf einem anderen Wege fortsetzen. Ekkehard hatte nämlich zu
seinem nächsten Quartier den südöstlich von Northeim
gelegenen Königshof Poehlde ausersehen. Wenn er dorthin
weiterziehen wollte, mußte er an der Burg der KATLENBURGER vorbeikommen. Damit
rechneten die Mörder. Der alte
Graf Sigfrid wußte anscheinend von ihrem Vorhaben nichts [89 Vielleicht
hatte er alte Beziehungen zu Ekkehard.
984 war er bei dem Treuschwur für den jungen OTTTO III. auf
der Hesseburg mit Ekkehard
zusammen. Vergl. Thietm. chron. 1. IV, c. 2, p. 65, 22 ff.]. Katlenburg war für einen Hinterhalt vortrefflich
gewählt; hier hatten Udo
und Heinrich ihre Mannen zur
Ausführung der Tat mit den NORTHEIMERN
zur Hand. Der Markgraf Ekkehard
läßt sich durch die Warnungen der besorgten Gräfin von
seinem Reiseplan nicht abbringen, sondern zieht weiter. In allen Regeln
des Krieges wohl erfahren, beaufsichtigt er den ganzen Tag lang
vorsichtig seine Leute und ermahnt sie, sich nicht erschrecken zu
lassen. Die wahrscheinlich bei Katlenburg im Hinterhalt liegenden
bemerken das aus ihrem Versteck. Sie verschieben daher ihr Unternehmen
und schwören, es in der folgenden Nacht zu vollenden. Ekkehard gelangt so am Abend
unbehelligt nach dem Königsschloß Poehlde [90 Adalboldi
vita Heinrici II. imp., a.a.O., Genealogia Wettinens., MG. SS. XXIII,
p. 227,6.] und geht nach dem Abendmahl mit
wenigen seiner Leute in einem Holzhause schlafen. Die andern schlafen
in dem nahe liegenden Söller. Jetzt ist für die Mörder
der entscheidende Augenblick gekommen. Ihre Schar überfällt
die Ahnungslosen. Der Markgraf erwacht von dem ungeheuren Lärm und
springt von seinem Bette auf. Er will sehen können, was vorgeht.
Seine Hose, und wessen er sonst habhaft werden kann, schleudert er ins
Feuer und facht damit die Glut zu stärkerem Schein an. Aber indem
er die Läden zertrümmert, öffnet er den Feinden einen
Zugang. Es dauert keinen Augenblick, da fällt an der Tür sein
Manne Hermann und
draußen der dem Herrn zu Hilfe eilende Athulf, beide tapfer und bis in den
Tod getreu, wie der Chronist rühmt. Als auch Erminold, der kaiserliche Kämmerer [91 Kämmerer OTTOS III. Er ist an
seiner Verwundung am 9.
Mai 1002 gestorben. Vergl. Schubert, Die Reichshofämter u.
ihre Inhaber
bis um die Wende des 12. Jahrh., MIÖG., XXXIV (1913) Seite 444.], verwundet hinsinkt, leistet nur noch Ekkehard, in Krieg und Frieden
ruhmbedeckt, Widerstand. Sigfrid
schleudert mächtig die Lanze nach ihm. Sie durchbohrt sein Genick
und stürzt ihn auf die Erde nieder. Bei dem Anblick seines Falles
eilen die Feinde sogleich voll Freude hinzu, schneiden dem Toten das
Haupt ab und voll Abscheu meldet es Thietmar plündern seine
Leiche. Dann kehren sie froh und unbehelligt nach Hause zurück.
Dem Erschlagenen erweist Abt Alfker von Poehlde die letzten
Dienste der Kirche. Die Tat geschah am 30.
April 1002 [92 Außer Thietmar siehe Ann. Quedlinburgens., MG. SS.
III, p. 78, 22 ff., Adalboldi vita Heinrici II. imp., a.a.O., Lamperti Ann. ad a. 1002, Schulausg. p.48,32, Ann.
Saxo, a.a.O., p.690, 59 ff. (zu 1056) und p. 692, 27 f. (zu 1057),
Vita Meinwerei episc., MG. SS. XI, p. 110, 35 ff., Genealogia
Wettinens., MG. SS. XXIII, p.227, 5, Ann. necrol. Fuldens. maior., MG.
SS. XIII, p. 208, 32, Necrolog. monast. s. Michaelis, Wedekind, Noten
III, 32. Der Bericht der Chronica ducum de Brunswick, MG. DChr. II, p.
578, 33 ff. enthält allerlei Verwechslungen und
Mißverständnisse
älterer Quellen. - Vergl. noch v. Uslar-Gleichen, die Abstammung
d.
Grafen v. Northeim u. Katlenburg v. d. Grafen v. Stade (=
Veröffentlichungen z. niedersäehs. Gesch., 3. Heft, Hannover
1900) Seite
35 ff.].
Über die Motive, die die Mörder zur Tat veranlaßten,
war sich schon Thietmar nicht im klaren. Er spricht von zwei
verschiedenen Meinungen, die damals laut wurden. Einmal, die Tat sei
erfolgt auf Anstiften „Heinrichs",
der sich damit für eine von OTTO III. auf Ekkehards Veranlassung
verhängte Züchtigung habe rächen wollen, oder aber sie
sei ein Racheakt von Männern, die sich den von Ekkehard beleidigten Schwestern
Ottos III. beliebt machen wollten [93 Siehe oben, Seite 37.]. Man hat
versucht, in diesem Heinrich
den König Heinrich II. zu
sehen; er hätte den mächtigen Nebenbuhler beseitigen lassen.
Giesebrecht sagt in seiner Kaisergeschichte: „Dieses Ereignis„
nämlich die Ermordung Ekkehards
- „füllt eines der dunkelsten Blätter in seiner Geschichte".
Es muß betont werden, daß dieser schwere Vorwurf nur durch
haltlose Vermutungen gestützt werden kann [94 Thietmar
nennt den Urheber des Verbrechens nur
„Heinricum".
Hirsch und Usinger verstehen unter ihm den als einen
der Mörder Ekkehards
bekannten Grafen Heinrich von
Katlenburg (a.a.O., Seite 204 mit nr. 3). Giesebrecht dagegen
will auf Grund von Thietmars
Sprachgebrauch, der unter „Heinricus"
schlechtweg den Herzog von
Baiern, späteren HEINRICH II. verstehen,
nur die Deutung auf diesen
zulassen (11 21 und 592). Allerdings setzt Thietmar bei Nennung
von Grafen, Markgrafen und Herzögen etc. den betr. Titel hinzu -
jedoch
nicht ohne Ausnahmen - und nennt Herzog
Heinrich vor der
Krönung meist
nur „Heinricus".
Es scheint mir aber ganz unzulässig zu sein, hieraus
allein, wie Giesebrecht tut, gegen HEINRICH II. eine
so ungeheuerliche
Beschuldigung zu erheben. Andere Gründe
sprechen sehr stark dagegen. Wie sollte OTTO
III. den Herzog von Baiern, seinen Vetter, haben züchtigen
lassen? Von
einer solchen Maßnahme ist nicht das geringste bekannt. Noch in
der
letzten, für OTTO so
schweren Zeit, als der Abfall immer weiter um sich
griff, erwies sich Heinrich ihm
als einer der Treusten. (Vergl. Hirsch
I, 186). Wir wissen zudem, daß Herzog
Bernhard von Sachsen, der
Schwager und Anhänger Ekkehards,
bei der Huldigung der Fürsten für
HEINRICH II. an
der Spitze stand. (Vergl. ebend. Seite 222). Schwerlich
hätte er so gehandelt, wenn er Heinrich als
den Mörder des Gatten
seiner Schwester hätte ansehen müssen. Endlich wissen wir,
daß der
älteste der Söhne Ekkehards,
Markgraf Hermann von Meißen, in Treue zu
HEINRICH II.
hielt. Wie leicht hätte er es gehabt, sich mit seinem
Stiefonkel, dem polenfreundlichen Gunzelin
gegen Heinrich
einzulassen.
- Nach Giesebrecht müßten die Mörder von Heinrich von Baiern
gedungen worden sein. Demgegenüber weist Usinger sehr treffend
darauf hin, daß Graf Sigfrid
von Northeim „nicht etwa ein eifriger
Anhänger
HEINRICHS II. wurde, sondern im Gegenteil ihm bereits im
folgenden Jahre mit den Waffen in der Hand gegenüberstand" (Hirsch
1,
204 nr. 3).]. Unter dem „Heinricus" des
Thietmar kann nur
Graf Heinrich von Katlenburg
verstanden werden. Dann war die Ermordung Ekkehards ein persönlicher
Racheakt von diesem. Daß ihm sein
Bruder Udo dabei half, ist ohne
weiteres verständlich. Die NORTHEIMER
Grafen schlossen sich als Verwandte und Hofnachbarn an, um so
eher, als die vornehme Jugend in dieser Zeit zu solchen Taten immer
bereit war. Der Haupttäter und eigentliche Mörder war jedoch
nicht Heinrich von Katlenburg, sondern Graf Sigfrid. Er führte den
tötlichen Wurf aus. Nach ihm waren die KATLENBURGER am meisten beteiligt. Benno, der andere NORTHEIMER, scheint
schließlich an der Mordtat doch nicht Anteil gehabt zu haben [95 Ann. Saxo
sagt ausdrücklich (a.a.O., p. 692, 26 f.):
Bennonis
de Northeim cuius frater nomine Sigefridus
cum Heinrico et
Udone Ekkihardum interfecit und (p. 721,27 ff.): Sigefridum
interfectorem ., et Bennonem,
qui genuit - Das gegenteilige Zeugnis der
Chron. ducum de Brunswick fällt nicht ins Gewicht. Die „wahre
Ursache
des Mordes" sieht v. Uslar-Gleichen (a.a.O., Seite 341) „in dem Streben
der Northeimischen Brüder
Siegfried II. und Benno,
ihrem Günstling, dem
Herzog Hermann von Schwaben,
durch Beseitigung eines gefährlichen
Nebenbuhlers den Weg zum Throne zu bahnen. Ihr
Interesse daran wurzelte in
verwandtschaftlichen Verhältnissen". Diese verwandtschaftlichen
Verhältnisse beruhen nur auf Hypothesen des Verfassers. Im
übrigen stehen
unsere Quellen einer solchen Erklärung vollständig entgegen.]. Daß die Täter hofften, Herzog Heinrich
durch die Beseitigung seines politischen Gegners einen großen
Dienst zu erweisen, ist leicht möglich. Es wäre aber falsch,
daraus die Folgerung zu ziehen, daß Heinrich um
die Tat gewußt oder gar den Auftrag zu ihr gegeben habe. Die
Deutung, wie sie Thietmar an zweiter Stelle äußert, ist
ebenfalls nicht ohne Wahrscheinlichkeit. Sophia und Adelheid
verfügten über großen Einfluß und erlangten
später von HEINRICH
dafür, daß sie sich auf seine Seite stellten, große
Zugeständnisse. Vielleicht hatten sie es ihren Freunden
gegenüber durchblicken lassen, daß nur Ekkehards Tod ihnen als eine
genügende Sühne für die ihnen zugefügte Schmach
erscheinen könne. Auch die Vermutung, daß Graf Liurhar seine Hand im Spiele
hatte, liegt nahe. Er ist Thietmars
Onkel, daher schweigt dieser über ihn [96 Es wird
überhaupt unter Ekkehards
Herrschaft Leute
gegeben haben, die ihm nur aus Furcht ergeben blieben und im Stillen
auf Befreiung von ihm hofften. Uns überlieferte Vorgänge, wie
die
Blendung des thüringischen
Vasallen Bevo (Thietm. chron. 1. IV, c. 67,
Schulausg., p. 101, 21f.), die harte Behandlung von
Großgörschen
(ebendort, p. 105, 9 ff.) und die hier schon besprochenen Fälle
lassen
das möglich erscheinen. - „Das Bemühen des späteren
Bischofs, in seiner
Chronik die Kenntnis der Gründe zu leugnen, welche zu dem Morde
führten, sowie die Verschleierung des zwecken der Reise Ekkehards zum
Herzog Hermann II. von Schwaben,
dem Günstlinge der NORTHEIMER
Brüder"
(!), der Umstand, „daß Thietmar am 7. Mai 1002, also wenige Tage
nach
dem Morde, von seinem nach Rache dürstenden Oheim Lothar zum Propst in dem von dessen Vater Lothar II. († 986)
gegründeten Kloster Walbeck ernannt wurde", lassen v.
Uslar-Gleichen
(Seite 41) vermuten, daß „Thietmar seine Hand dabei im Spiele
hatte". Er
denkt an „eine gemeinsame Aktion des Oheims und Neffen"].
Wir sehen einen ganzen Komplex von Motiven vor uns, die mehr oder
weniger Wahrscheinlichkeit besitzen. Eine bestimmte Erklärung wird
uns wohl immer versagt bleiben. Die Ausführung der Mordtat wird in
erster Linie durch persönliche Motive bedingt gewesen sein, aber
sicherlich haben politische stark mit hineingespielt. Ekkehard fiel in den Augen der
Chronisten doch vor allem als der „usurpator
regni" [97 So heißt es bei Lampcrt, a.a.O.].
Der tiefere Grund lag ganz sicher hier. Man muß Ekkehard als politische
Persönlichkeit begreifen, um sein Ende verstehen zu können.
Die Gegner vermochten ihn zu Fall zu bringen, als er seine Stellung in
seinem Ehrgeiz zu weit vorgeschoben hatte [98 Thietm.
chron. 1. V, c. 7, Schulausg. p. 111, 10ff.: Hoc
tantum scio, quod decus regni, solatium patriae, coinis suis, terror
inimicis et per omnia perfectissimus foret, si in humilitate solum
persistere voluisset - und: Comites
vero orientales paucis tantum exceptis regnumque in spe habuit.]. So bietet sein Tod, aus privater Rache erwachsen,
zugleich das Bild eines politischen Mordes.
Thietmar berichtet genau, wie nach der Entführung der Liutgard, Ekkehards schöner Tochter,
durch Graf Werner von Walbeck,
ein Gericht der Fürsten zu Magdeburg zusammentrat - nach
sächsischem Recht -, um eine Strafe gegen den Übeltäter,
der so den Frieden zu stören wagte, zu beschließen [99 Ebendort
1. IV. c. 42, Schulausg. p. 87, 36ff.]. Aber
keine Nachricht meldet uns, daß die Mörder des großen Markgrafen Ekkehard jemals die Strafe ereilt
hat. Soviel wir wissen, ist zur Ahndung dieses Frevels kein Gericht
zusammengetreten, keine rächende Hand erhoben worden. Thietmar
erzählt noch, wie Ekkehards ältester
Sohn auf die Kunde von der Ermordung seines Vaters die Belagerung Wilhelms von Weimar abbrechend mit seiner
Mutter herbeieilte, wie sie die Leiche mit unendlicher Trauer in
Empfang nahmen, in ihrem Stammsitz Groß-Jena beisetzen
ließen und nach dreißig Tagen, wie es altes Recht wollte,
nach Meißen zogen, um den ererbten Besitz an sich zu nehmen [100 Thietm.
chron. 1. V, c.8, Schulausg. p. 111, 22ff.].
Dann schweigt Thiermar. Der sächsische Annalist weiß noch,
daß die Leiche Ekkehards
nach Jahren von Groß-Jena mit vielen anderen Verstorbenen des
Geschlechts nach Nauenburg überführt worden ist [101 Ann. Saxo, a.a.O., p. 648, 14ff.].
Die Mörder Sigfrid von Northeim und
Heinrich von Katlenburg
verschwinden bald aus der Geschichte. Der einzige, den wir weiter
verfolgen können, Graf Udo von
Katlenburg, lebte noch lange Jahre nach der Ermordung Ekkehards als Graf im Lis- und Rittegau [102 KONRAD
II. bestätigte ihm 1039 den erblichen Besitz
seiner Lehen. Siehe die von Breßlau, II, 510f. abgedruckte
Urkunde
FRIEDRICHS
I. vom 1.1.1158 u. die Bemerkungen Breß1aus
über Graf Udo ebend.]. Daß die Söhne des Ermordeten jemals beim
Reiche gegen die Mörder Klage erhoben oder sich selbst an ihnen
Genugtuung verschafft hätten, ist uns nicht überliefert.
Für den Bestand des deutschen Reiches war der plötzliche Fall
Ekkehards von großer
Bedeutung. Die Frage, ob er im Besitz der Krone die dauernde
Anerkennung aller deutschen Stämme erlangt und den Ausbau des
Reiches kräftig gefördert haben würde, können wir
nach dem, was wir von seiner Persönlichkeit wissen, nur bejahen [103 Vergl. v.
G i e s e b r e c h t II, 17.]. Er allein hatte
in zahlreichen Feldzügen gegen die Böhmen, Polen, Liutizen
und Milziener die Macht des Deutschtums im Osten gefestigt. Die
Bischöfe von Meißen und Prag hatten es nur ihm zu danken,
wenn sie nicht von der slavischen Flut weggeschwemmt wurden. Die
Herzöge von Böhmen und Polen waren als Vasallen und Freunde
seinem Willen untertan. Nach seinem Tode aber jubelte Boleslav von Polen
auf und ließ mit Erfolg den Ansturm seiner Scharen gegen die
deutschen Grenzen erneuern [104 Thietm. chron. 1. 1V, c. 11, Schulausg. p. 70, 24ff.; c. 22
p. 77, 7 ff.; 1. VIII, c. 56, p. 228, 2 ff.; 1. V, c. 7, p.
1 11, 14 ff.]. Die Arbeit, der einer der
Größten der Zeit sein Lohen gewidmet hatte, war, als es
jäh verlosch, zunichte gemacht. Es hat lange gedauert, bis dieses
Unglück wieder gut gemacht war.
Eine schwere Bluttat Herzog Boleslavs III. von Böhmen
berichtet uns Thietmar zum Jahre 1003 [105
Ebendort 1. V, c. 29, p. 123, 24ff.]. Als Herzog Wladimir gestorben war,
führte Boleslav
Chrabri von Polen den vertriebenen Boleslav zurück in der
Hoffnung, daß der grausame und wilde Herzog bald an den Urhebern
seiner Vertreibung furchtbare Rache nehmen und damit ihm, dem Polen,
bald wieder Gelegenheit zum Eingreifen geben werde. Er täuschte
sich in seiner Berechnung nicht. Denn als Boleslav von
Böhmen, so erzählt Thiermar, sah, daß die
Böhmen ihrem Glauben gemäß alle ihre früheren
Taten gegen ihn vergeben und vergessen wähnten, da ließ er
sich von seiner Gottlosigkeit soweit fortreißen, daß er
alle seine beschworenen Friedensversicherungen brach. Er lud alle
Großen des Landes zu sich. Als sie versammelt waren, gab er mit
einem Schwertschlag, der seinem eigenen Schwager den Kopf
zerschmetterte [106 Primo generum suum
gladio in caput eius merso ipse
occideret. Wer der „gener" ist, entzieht sich unserer
Kenntnis. Man
versteht wohl unter ihm am besten den Schwager, nicht den Schwiegersohn
Boleslavs,
da Boleslav damals
noch jung gewesen sein maß. (Er starb
1037). Vergl. Hirsch 1, 251 mit nr. 5, der auch darauf hinweist,
daß
sich diese Deutung mit dem Sprachgebrauch Thietmars gut verträgt.
Bachmann I,187 übersetzt „gener" mit „Schwiegersohn".], das Zeichen zum allgemeinen Morden. Alle dort anwesenden
Fürsten des Landes, unter denen sich auch die Wrschowetzen
befunden zu haben scheinen [107 Cosmas 1. 1, c. 37, MG. SS. IX, p. 59, 44: Anno
dominicae incarnationis 1003.
Hic interfecti sunt Wrissovici. Die
Bedenken Hirschs (I, 495) gegen die Verbindung der Stelle mit dem
Blutbad sind nicht sichhaltig. - Die übrigen Angaben des Kosmas
sind zu
verwerfen.], verfielen, da sie unbewaffnet
gekommen waren, dem Schwerte des Wüterichs und seiner
Helfershelfer.
Das geschah in der heiligen Quadragesima des Jahres 1003, wohl im
Februar. Das erschreckte Volk schickte heimlich sogleich Boten an Boleslav Chrabri
mit dem Bericht über die Freveltat und mit der Bitte um Befreiung
von dem Tyrannen. Der Polen-Herzog sah, daß alles so eingetroffen
war, wie er gehofft hatte und willfahrte der Bitte gern. Er lud seinen
Schützling unter dem Vorwand einer Unterredung zu sich, bewirtete
ihn erst freundlich, ließ ihn aber in der folgenden Nacht von
seinen Verwandten blenden und in den Kerker werfen. Die Herrschaft
über Böhmen lag damit wieder in den Händen der Polen [108 Vergl.
Büdinger I, 333, Hirsch, a.a.O., Huber I, 165, Bachmann I, 187f.
Bretholz wirft die Gewalttaten Boleslavs III.
fälschlich mit solchen Herzog Ulrichs von 1014
zusammmen (Seite 115).]. Herzog Boleslav
mußte dann noch 34 Jahre im Kerker schmachten. So
entsprach allerdings die Grausamkeit der Strafe der des Verbrechens.
Aber die, die diese Strafe verhängt hatten, hatten mit ihr nur die
Macht, nicht das Recht wiederhergestellt. Diese Zustände
beleuchten scharf die damaligen Verhältnisse in Böhmen und
ihren weiten Abstand von denen in Deutschland.
Um die Mitte der Regierungszeit HEINRICHS II. ereigneten
sich in den nördlichen Gebieten Lothringens schwere Gewalttaten.
Sie gingen aus von einem wilden, verbrecherischen Weibe, der Gräfin Adeln von Hamaland [109 Vergl.
über sie Hirsch II, 345ff.; III 40ff., von Giesebrecht II, 150ff.,
Blok, Geschiedenis van het Nederlandsche volk, übersetzt von
Houtrow (Gotha 1901-1909) I, 158. Über ihr Geschlecht besonders
Pijnacker-Hordrijk, in seiner Einleitung zu der Schrift des Alpert von
Metz De diversitate temporum (= Codices graeci et latini photographice
depicti, Suppl. V, Leiden 1908) XX.  Ihr Vater
war Graf Wichmann von Hamaland und
Gent. Vergl. noch Vanderkindere I, 68 f.].
Sie war mit einem sächsischen
Grafen Immed vermählt gewesen und hatte nach dessen Tode
den Grafen Balderich, einen
emporgekommenen, reichen, raub- und fehdelustigen Mann geheiratet [110
Vanderkindere II, 298 f. u. 468. Er stellt die Hypothese auf, daß
Balderich ein natürlicher Sohn des Grafen Erenfrid (vergl. MG. DD. 1,
nr. 89, 93, 316) sei. Sie ist von Pijnacker-Hordijk zurückgewiesen
worden,]. Beide zusammen setzten das ganze
niederlothringische Land mit ihren Gewalttaten in Schrecken. Die
schwerste von allen war die Ermordung von Adelas eigenem Sohne aus ihrer
ersten Ehe des Grafen Dietrich.
Nur der Biograph Meinwerks,
des Bischofs von Paderborn,
hat sie uns in einer von der Legende stark überwucherten
Darstellung überliefert [111 Vita Meinw. episc., MG. SS., XI, p. 133, 10ff.
Vanderkindere II, 300 spricht von zwei Söhnen, die Adela habe umbringen lassen. Davon ist nichts überliefert.].
Scheidet man aus dieser das falsche und zweifelhafte aus, so ergibt
sich, daß Adela auf den
Rat Balderichs den Grafen Dietrich, während sein Bruder Meinwerk mit dem
König in „Langobardien" weilte, am 7. April 1014 [112 Die Zeitangaben in der Vita: Eo (sc. Meinwerco) in Langobardia cum rege Heinrico
manente, 7. Idus Apriliis
... halte ich für sicher. Sie werden durch das Necr. Abdinghofense
(MG. SS. XI, p. 108 nr. 10) bestätigt. Über die Teilnahme Meinwerks am Romzuge HEINRICHS II.
im Jahre 1014 vergl. Papst bei Hirsch II, 415.] auf der Burg Uplade bei Elten von den Leuten
ihres Gatten ermorden ließ [113
von Giesebrecht, a.a.O., 153f., Hirsch III, 41, Block I,160,
Vanderkindere II, 300.]. Ob die Mörderin auf dein Reichstage zu
Dortmund 1016 für die Tat vom Kaiser bestraft worden ist, bleibt
zweifelhaft.
In einem Exkurs unterzog Hirsch [114 Hirsch
III, 311ff.] den Bericht der Vita Meinwerci einer scharfen Kritik, in
der er zu dem Ergebnis gelangte, daß das ganze Ereignis eine der
vielfachen Erfindungen des Abdinghofener Mönches sei. Aber in
seinen „Beiträgen zur Kritik der Vita Meinwereill gelang es Rieger
[115 Forschungen XVI, 447ff.
Vergl. auch von Giesebrecht II, 618.], in sehr vielen Fällen die
Glaubwürdigkeit der vielgeschmähten Quelle überzeugend
darzulegen und die Kritik von Hirsch zurückzuweisen. Inzwischen
sind durch neue diplomatische Untersuchungen [116 MG. DD.
III, p. 312, 5 ff. u. andern Orts.] weitere
Anhaltspunkte gegeben. Auf Grund dieser und eigener Beobachtungen
ergibt sich folgendes:
Daß Alport und Thietmar die Mordtat nicht berichten, ist ebenso
wie die Bezeichnung Meinwerks als
„episcopus" zum Jahre 996
nicht unerklärlich [117 Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 474.]. Balderich ist als Gemahl der Adela schon 996, nicht
997, wie Hirsch und Rieger angenommen haben, bezeugt [118 Siehe MG.
DD. II, p. 650,45.]. Daß Dietrichs Ermordung in Uplade
geschehen sein soll, erscheint nicht auffällig.
Möglicherweise war er zu einer Verhandlung mit seinen feindlichen
Verwandten aufgefordert oder aus irgend einem Grunde als Gast nach
Uplade geladen worden. Es ist kein Beweis für die
Unglaubwürdigkeit des Biographen, daß er diesen dem Ende Wichmanns analogen Zug nicht
berichtet. Der „angebliche Fürstenkonvent zu Grona, [119 Hirsch
II, 394 f. Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 472 f. mit den
Einschränkungen von Breßlau, MG. DD. III, p. 312f.] hat stattgefunden, die Urkunde vom 15.1.1015 für
Paderborn hat der Biograph Meinwerks
nicht „seinen Combinationen zu Gefallen" „willkürlich auf den 15.
Januar 1013 gesetzt", sondern durch ein sehr leicht zu erklärendes
Versehen [120 Vergl. Breßlau, a.a.O., p. 415,26 ff.]. Auch die von Hirsch gegen die Glaubwürdigkeit der
Vita betr. zwei von HEINRICH II. ausgestellte
Urkunden für Paderborn geltend gemachten Bedenken sind von
Breßlau beseitigt [121 MG. DD. III, p. 312,9.]. Die Angaben
der Vita haben sich als richtig erwiesen. Damit ist Hirschs Vergleich
des Dortmunder Tages mit dem von Grona hinfällig. Der Reichstag zu
Dortmund fand im Januar 1016 statt [122 Ebend. nr. 341-344, p. 435-438.].
Das in der Vita mitgeteilte Ergebnis des Gerichts ist der Inhalt zweier
Urkunden HEINRICHS
II. für Paderborn von 1013 und 1016. Der Auszug in der Vita
ist sehr sorgfältig und getreu hergestellt [123 Vergl.
Rieger, a.a.O., Seite 463ff. und Breßlau, a.a.O., Seite 312f.]. Allerdings erscheint es merkwürdig, dall die Strafe
lediglich in der Wiederholung einer früheren Abtretung bestanden
haben soll. Ich will nicht leugnen, daß hier ein Fehler oder
Irrtum des Autors möglich ist, zumal er den Tag zu Dortmund in das
Jahr 1014 verlegt mit der Angabe: Post
reditum imperatoris cum principibus. Ist aber die Vita hier
zuverlässig, so stand die Strafe in starkem
Mißverhältnis zur Schwere der begangenen
Friedensstörung. Auch später erhielt aber Adela nach abermaligem Vergehen
freien Abzug mit allem Ihrigen aus der übergebenen Burg. Die Milde
der den Kaiser für sie um Gnade bittenden Großen, von der
der Autor berichtet, findet in dem Verhalten von Adalbold von Utrecht und Herzog Bernhard nach dem Fall von
Uplade bei Alport ein Gegenstück. Die Argumentation Hirschs
hiergegen reicht jedenfalls nicht aus, um die bestimmten Angaben der
Vita über Dietrichs Ermordung
zu erschüttern [124 Vergl. Rieger, a.a.O., Seite 474.].
In Zusammenhang mit diesen Vorgängen steht die Ermordung des sächsischen Grafen Wichmann III. im
Jahre 1016. Sie wird uns außer in kurzen Notizen der
Quedlinburger und Hildesheimer Annalen [125 Ann. Quedlinb., MG. SS. III, p. 84, 11., Ann. Hildesheim.,
MG. SS. III, p. 95,2.] von Alport von Metz in
seinem Buch „De diversitate temporum" und in Thietmars Chronik [126 L. II, c.
12, MG. SS. IV, p. 715, 5ff., Thietm. chron.
I. VIII, c. 47, Schulausg. p. 221, 21 ff. Ob die von Hirsch III, 311
kritisierte Angabe der Vita Meinwerci von der Ermordung zweier
kaiserlicher Boten durch Balderich
und Adela wirklich auf einer
Verwechslung mit der Ermordung Wichmanns
und des ihn rächenden
Gefolgsmannes beruht, erscheint mir zweifelhaft. Es ist doch
möglich,
daß dem ein anderes, nicht auf uns gekommenes Ereignis zu Grunde
liegt.] sehr ausführlich und in vielen
Punkten stark von einander abweichend berichtet [127 Vergl.
Hirsch III, 43ff., v. Giesebrecht II, 155f., Cohn, Kaiser Heinrich II.
(Halle 1867), Seite 105 ff., Vanderkindere
II, 300. Die Kombinationen des Verf. betr. die
Verwandtschaftsverhältnisse von
Balderich, Adela und Wichmann sind mit Vorsicht
aufzunehmen. Blok, I, 160.]. Eine Prüfung
und Vergleichung beider Quellen ergibt etwa folgenden Tatbestand: Wichmann, der dritte seines Namens, der Enkel des gleichnamigen Bruders Herzog
Hermanns von Sachsen [128 Vergl. Pijnacker-Hordijk, a.a.O., p. XX und XXII.
Außerdem Hirsch II, 346, von Giesebrecht II, 152.], führte seit Jahren mit Graf Balderich eine erbitterte Fehde
[129
Hirsch II, 350ff., Giesebrecht, a.a.O., Blok, a.a.O.], in deren Verlauf Balderich
von seinem Gegner öfter empfindlich geschlagen wurde. Endlich
schien sich eine Beilegung des Konfliktes ermöglichen zu lassen.
Nach Alpert kamen beide Parteien im Jahre 1015 überein, Frieden zu
schließen. Vielleicht geschah dies durch Einwirkung des Kaisers,
der Ende November 1015 zu Nymwegen Reichstag hielt [130 Alpemus
1. II, c. 12, MG. SS. IV, p. 715, 1 ff. Siehe die Urkunden HEINRICHS II.:
MG. DD. III, nr. 339 u. 340, p. 430 ff. Vergl. auch Pijnacker-Hordijk,
a.a.O., p. XVIII.]. Noch nicht ein Jahr darauf [131 Nach
Alperts, zu dem oben gesagten sehr gut passender Angabe.] lud Wichmann den
früheren Gegner zu sich zu Gast, um den Friedensschluß zu
bekräftigen [132 Nach Thietmar ist die Einigung überhaupt von Wichmann veranlaßt, er leitet
sie mit dieser Einladung ein.]. Er bewirtete ihn
gastlich und begleitete ihn auf der Heimkehr. Balderich erwiderte diese Einladung [133 Wie
Thietmar erzählt, auf Anstiften Adelas,
die den
verhaßten Grafen mit List zu überwältigen hofft, da sie
ihm mit Gewalt
nicht beikommen kann.], und Wichmann nahm sie, wie Alpert
berichtet, trotz den Warnungen seiner Mannen, die einen Hinterhalt
befürchten, an. Er wird zu Uplade sehr freundlich empfangen [134 Alpert
schiebt hier ein Gespräch zwischen beiden Grafen
ein, in dem Wichmann die
Befürchtungen seiner Leute und sein eigenes
Vertrauen auf Balderichs Gastfreundschaft
ausspricht.].
Gräfin Adela aber macht
sich sogleich ans Werk, indem sie Wichmann
mit Gift zu beseitigen versucht. Aber Wichmann
erliegt ihm nicht [135 Die Darstellung Giesebrechts (II, 155) von diesen
Vorgängen ist falsch.]. Von heftigen
Schmerzen geplagt, erwartet er den nächsten Tag und
verläßt dann Uplade, um nach Hause zurückzukehren [136 Thietmar
erscheint mir hier bei weitem glaubhafter als
Alpert, nach dessen Erzählung Wichmann
erst nach drei Tagen, also zwei
Tage nach dem Anschlag Adelas,
Uplade verlassen haben soll.]. Wie Alpert allein
berichtet, gewinnt inzwischen Adela
nach dem Mißlingen ihres Anschlages durch Versprechungen zwei
verbrecherische Menschen, einen Mannen und einen Knecht aus ihrem
Gefolge. Sie müssen ihr schwören, den Grafen auf irgend eine
Weise ums Leben zu bringen. Alles das tut sie, wie Alpert sagt, ohne
Wissen ihres Gatten. Den heimreitenden Wichmann
geleitet Balderich.
Während sie ihres Weges ziehen, wird Wichmann plötzlich
überfallen und meuchlings ermordet [137 Die Tat
geschah wahrscheinlich am 6.X.1016. So die
Hildesheimer Annalen (MG. SS. III, p. 95, 2). Das Merseburger Totenbuch
setzt sie zum 5. (a.a.O., Seite 242), das Lüneburger zum 9.
Oktober (Wedekind, Noten III, 75).].
In der Darstellung der Mordtat gehen Alpert und Thietmar völlig
auseinander. Während man bisher fast allgemein dem Bericht des
Alpert folgte, haben sich mir starke Zweifel an der Richtigkeit seiner
Angaben ergeben. Sie weisen eine Fülle von inneren
Widersprüchen auf: Der überraschende Überfall ist nach
Alpert vor allem dadurch ermöglicht, daß die Leute Wichmanns in völliger
Sorglosigkeit weit voraus reiten, durch das ganze Gelände
zerstreut [138 A.a.O., p. 715, 39.]. Das ist aber
gerade nach Alperts sonstiger Darstellung unglaubwürdig. Wichmann war von seinen Mannen schon
vor dem Aufbruch zu Balderich vor
dessen Hinterlist gewarnt [139 A.a.O., p. 715, 18.], er selbst
hatte voll Todesahnungen
das Tor der Burg Uplade
durchschritten [140 A.a.O., p. 715,20.], einem
Vergiftungsversuch im Hause seines Wirtes war er eben mit knapper Not
entronnen [141 A.a.O., p. 715, 28f. ].
Demgegenüber ist Thietmars Begründung, der von all den
Einzelheiten nichts hat, so kurz sie auch ist, viel einleuchtender. Er
sagt, daß Wichmanns
Mannen unter einem Vorwand hinterlistig in Uplade zurückgehalten
wurden, so daß sie nicht gleichzeitig mit ihrem Herrn aufbrechen
konnten [142 A.a.O., p. 222, 5.]. Dann hatte
dieser also im Augenblick des Überfalls nur seine nächsten
Begleiter bei sich. Von ihnen fällt einer bei dem Versuch, den Tod
seines Herrn zu rächen. - Alpert berichtet, wie schon
erwähnt, von zwei Mördern, von denen der eine 1021 den Ritter Gebhard erschlagen habe [143 L. II,
c. 18, a.a.O., p. 718,25.]. Dieser Widerspruch
ist nur zu lösen, wenn man annimmt, daß Alpert mit dem, der Wichmann erschlug, einen der beiden
Mörder meint, ohne zu wissen, wer von ihnen den rötlichen
Schlag führte. - Noch kurz vor der Tat unterhalten sich zwei Leute
der Adela über das nahe
Ende des tapferen Wichmann.
Der Chronist selbst schließt daran die Bemerkung, man sehe also,
daß eine regelrechte Verschwörung gegen Wichmann bestanden habe [144 L. 11, c.
12, a.a.O., p. 715,32 ff.]. Hierauf folgt
unmittelbar anschließend die Darstellung der Ermordung.
Wahrscheinlich wußten also viele von Balderichs Seite um den Plan. Es
wäre merkwürdig, wenn Balderich
selbst keine Kenntnis von ihm gehabt hätte [145 Vergl.
Hirsch III, 43 nr. 2.]. Wo Balderich während der Tat ist,
läßt Alpert völlig im Dunkeln. Er sagt mit keinem Wort,
daß er während des Geleitzuges nach Uplade
zurückgekehrt sei [146 Dies tut von Giesebrecht II, 156.].
Wäre das der Fall, so würde wohl Alpert nicht unterlassen
haben, es zu Gunsten Balderichs,
dessen Unschuld er immer wieder beteuert, anzuführen. Aber er
verliert ihn erst völlig aus den Augen und sagt dann: Balderich „hört", daß der
Graf ermordet sei [147 A.a.O., p. 715,47 f.]. - In seiner
Erzählung eilen nach der Tat die bestürzten Leute des
Erschlagenen herbei und treffen mit den Mannen Balderichs zusammen. Sie
beschuldigen wohl sofort diesen als Urheber der Tat, erheben aber nicht
die Waffen zur Sühnung [148 A.a.O., 41ff.]. Auch in diesem
funkte erscheint die Darstellung Thietmars glaubwürdiger, nach der
die Begleiter Wichmanns zwar
versuchen, den Mord zu rächen, gegen die Übermacht aber
nichts ausrichten können [149 A.a.O., p. 222,7 f.] - Alperts
Darstellung beruht ganz auf lokalen Berichten, die wohl schon damals
nicht klar waren. Weitere Nachrichten standen ihm nicht zur
Verfügung [150 Hierfür spricht auch, daß Alpert die von
Thietmar uns
überlieferte Aussöhnung des Kaisers mit Balderich zum Jahre 1018 nicht
berichtet Sie fand fern von seiner Diözese auf dem Reichstag zu
Bürgel statt (Thietm. chron. 1. IX, c. 18, p. 250, 20 f. Vergl.
auch Pijnacker-Hordijk, a.a.O., p. XIX).].
Thietmar dagegen wußte zwar von den lokalen Verhältnissen
aus eigener Anschauung nichts, aber ihm waren die Hauptsachen genau
bekannt, da er mit den leitenden Persönlichkeiten am Hofe in enger
Verbindung stand und sich wahrscheinlich auf den Bericht des Bischofs Dietrich von Münster, seines Verwandten, stützte, der
als erster den Leichnam sah und ihn bestatten ließ [151 Vergl.
Breßlau bei Hirsch, a. a. O.]. Nach
alledem glaube ich die Hauptfrage bei der Ermordung Wichmanns, nämlich die nach der
Schuld des Grafen Balderich,
im Gegensatz zu älterem Forschern [152
von Giesebrecht, Cohn und auch Hirsch
(a.a.O.).] im Sinne Thietmars bejahen zu
müssen. Die bald weithin verbreitete Nachricht von der Tat erregte
in dem kaum beruhigten Lande das größte Aufsehen.
Balderich war sofort auf seine feste Burg Uplade geflohen und zeigte
damit so recht, wie Thietmar sagt, sein Schuldbewußtsein [153 L. VIII,
c. 48, p. 222, 9f. Alpert gibt die
Begründung: Metuens ne contra
se ex recenti dolore tumultus
excitaretur. (a.a.O., p. 715,49).]. Bischof Dietrich von Münster ließ die Leiche
seines Freundes nach Verden zur Bestattung bringen und rief alle
Verwandte und Freunde des Erschlagenen zur Rache auf. Mit starkem
Aufgebot begab er sich, weit und breit das Land des verbrecherischen
Ehepaares verwüstend, vor ihre Burg. Herzog Bernhard, ein Vetter Wichmanns, zog ebenfalls mit
seinen Leuten heran [154 Thietm. chron., a.a.O.]. Schon
vorher hatte er mit Bischof Adalbold
von Utrecht und anderen
Freunden Gesandte an den Kaiser geschickt. Dieser befahl, tief
empört, energische Verfolgung des Verbrechens [155 A1pertus
1, II, c. 13, a.a.O., p. 715, 52, p. 716,1ff.]
und rückte selbst von Burgund her zu Schiff heran [156 Thietm.
chron. 1. VIII c. 49, p. 222, 24f.]. Unterdessen
weilte Balderich, so
erzählt Alpert, in größter Furcht, daß man ihn
zur Verantwortung ziehen werde, auf Uplade. Energisches Zureden seiner
Gattin veranlaßte ihn zu Verteidigungsmaßregeln. Bald wird
Uplade von den sächsischen und lothringischen Fürsten, die
entschlossen sind, diesen neuen Frevel blutig zu rächen, heftig
berannt. Obwohl es gut zu verteidigen ist, entschließt sich Adela doch infolge starker
Mannschaftsverluste, und weil sie sieht, daß das kaiserliche
Lager aufgeschlagen wird, zur Übergabe. Bischof Adalbold und Herzog Bernhard sichern ihren Gesandten
Straflosigkeit zu und gewähren Adela
selbst freien Abzug mit aller ihrer Habe [157 Alpertus,
a.a.O.]. Einer der ersten Fürsten des
Reiches entzieht sie der rächenden Gerechtigkeit: Erzbischof Heribert von Köln
nimmt sie in seinen Schutz. In Köln lebt sie eine Weile
unbehelligt und findet dann vor dem Petersdom ihre Ruhestätte [158 Vita
Meinw. episc. c. 140,141, MG. SS. XI, p. 135,25 ff. Vergl. auch Hirsch
III, 71.]. Niemals ist sie, soviel wir wissen,
vor Gericht gefordert worden. Balderich
war schon beim Anrücken der Rächer heimlich entwichen.
Nachdem er vergeblich Bischof Adalbold
von Utrecht um Hilfe ersucht hatte, wandte er sich ebenfalls an
den Kölner Erzbischof. Der Schützer der Adela schenkte auch seinen Bitten
Gehör. Er legte Fürsprache für ihn beim Kaiser ein und
erreichte, da dieser auf den gegnerischen Erzbischof Rücksicht zu
nehmen hatte, daß ihm die Burg
Uplade, deren Fall man erwartete, in seine Hände
versprochen wurde [159 Thietm. chron., a.a.O.]. Damit
hatten Balderich und Adela die Möglichkeit, nach
dem Mittelpunkt ihrer Taten zurückzukehren, sobald der Erzbischof
von Köln es für gut hielt. Aber soweit kam es denn doch
nicht. Als Uplade in die Gewalt der Belagerer gefallen war,
ließen diese, sei es in Unkenntnis, sei es in Nichtachtung des
kaiserlichen Urteils, die Mauern und Türme niederreißen und
die Trümmer in Flammen aufgehen [160
Siehe Alpert und Thietmar, a.a.O.]. Sein weit ausgedehnter Besitz ging Balderich verloren [161 Alpertus
1. II, 16, a.a.O., p. 717,36: Baldricus
domo
expulsus et omnibus fortunis amissis. - Vanderkindere II, 300
sagt: „II
n' echappa pas a la conflscation". Daß Balderich seines Besitzes
förmlich für verlustig erklärt wurde, geht aber aus
Alperts
Stelle nicht hervor. Vergl. De Geer van Jutfaas, Een paar bladzijden
uit de Utrechtsche geschiedenis (= Bijdragen voor Vaderlandsche
geschiedenis en oudheidkunde, III. Reeks, IX,1896) Seite 65.]. Damit war der Gerechtigkeit wenigstens zu einem kleinen
Teil Genüge geschehen. Aber wie Adela,
so erhielt auch Balderich von Heribert von Köln einen
Wohnsitz. Später gab ihm Graf
Gerhard von Metz die Burg
Heimbach in der Eifel als Zufluchtsstätte [162 Alpertus,
a.a.O. Vergl. Hirsch III, 45, von Giesebrecht II,157.]. Er
sollte sie zugleich gegen die Feinde Gerhards,
die unter Herzog Gotfrid die
kaiserliche Sache vertraten, verteidigen. Alles das konnte der Kaiser
nicht verhindern. Er mußte froh sein, daß Balderich 1017 in dem Treffen, in
dem Graf Gerhard vom Herzog
geschlagen wurde, mit in Gefangenschaft geriet [163 Thietm.
chron. 1. VIII, c. 62, Schulausg. p. 231, 9 ff. Vergl. Hirsch III, 63,
v. Giesebrecht, a.a.O.]. Aber auch jetzt gab
anscheinend eine dem Kaiser ungünstige politische Lage dem
gefährlichen Gefangenen die Freiheit wieder. Erst als die
lothringischen Machthaber teils unterlegen, teils auf des Kaisers Seite
gezogen waren, wurde ein rechtliches Einschreiten möglich. Im
Frühjahr 1018 wurde Balderich
vor den Reichstag, den HEINRICH II.
in Nymwegen zur Befestigung des Landfriedens abhielt, unter Zusicherung
freien Geleits zur Verantwortung vorgeladen. Er erschien und wies alle
Anklagen mit der Beteuerung seiner völligen Schuldlosigkeit
zurück. Aber sein Anerbieten, diese durch ein Gottesgericht zu
erweisen, wurde von den Herzögen
Gotfrid und Bernhard abgewiesen,
da er des Anspruches auf solche gesetzlichen Verteidigungsmittel durch
seine wiederholten Vertragsbrüche gegen Wichmann verlustig gegangen sei und
vor ihren Augen als ein überführter Verbrecher dastehe. Die
weiteren Verteidigungsreden des Angeklagten entfesselten einen
derartigen Sturm der Entrüstung unter den Großen, daß
diese nur durch das Dazwischentreten des Kaisers von einer
tätlichen Verletzung des kaiserlichen Geleitsversprechens
zurückgehalten werden konnten. HEINRICH II.
war anscheinend, glücklich über die Beilegung der blutigen
Verwicklungen im Lande, versöhnlich gestimmt, zudem waren ihm auch
jetzt seine politischen Interessen zu wichtig, als daß er sie
durch Erfüllung eines mit gerechtfertigtem Ungestüm
vorgetragenen Wunsches nach Sühne aufs neue gefährdete. So
wurde Balderich zunächst
nur aus den Augen des Herrschers verbannt. Wiederum gewährte ihm Heribert von Köln eine
Unterkunft [164 Die Verhandlungen gegen Balderich
zu Nymwegen schildert
Alpert, a.a.O., p. 717,47 ff. Vergl. auch Thietmar 1. IX, c. 7,
Schulausg. p.243, 13 ff. - Hirsch 111,69f., v. Giesebrecht II, 157.]. Wie wir aus Thietmar wissen, schenkte ihm aber HEINRICH II.
noch im selben Jahre auf dem Reichstag zu Bürgel seine Gnade
wieder [165 Thietm. chron. 1. IX, c. 18, p. 250, 20f. Über das
königl. Recht der Gnade siehe unten zur Ermordung Altmanns.].
Drei Jahre danach starb Graf Balderich
auf der Burg, die er einst gegen die Kaiserlichen verteidigt hatte [166 Alpertus,
a.a.O.].
Der Ausgang dieser Ereignisse ist für unser heutiges und war auch,
wie wir sahen, für damaliges Rechtsempfinden ein durchaus
unbefriedigender. Wie sehr dem Kaiser auch daran liegen mochte, mit
strenger Hand das Übel, das mit Balderich
und Adele auf dem Lande lag,
auszurotten, - er war gezwungen, sich nach Maßgabe der
politischen Lage und der lokalen Verhältnisse zu beschränken.
Die vom Unrecht betroffenen mußten sich darein fügen und
konnten sich höchstens durch eigenes Vorgehen eine gewisse
Genugtuung verschaffen. -
Die Einsiedler Annalen melden zum Jahre 1019: Roudolfus
occisus est [167 MG. SS. III, p. 144,49.]. Diese
Notiz hat der schweizerische Historiker Gisi [168 Gisi, der
Ursprung des Hauses Rheinfelden (= Anzeiger
f. schweiz. Gesch., 1887) Seite 26 ff. von der großen Masse der
über
diese, in engem Zusammenhang mit der Herkunft der HABSBURGER
stehenden Frage handelnden Literatur nenne ich hier nur die
Untersuchungen von Steinacker: Zur Herkunft u. ältest. Gesch. d.
Hauses
Habsburg ZGOR., NF., XIX (1904) Seite 181ff.,359 ff., Die ältesten
Geschichtsquellen der Habsburg. Hauskl.
Muri, ebd.,XXIII (1908) Seite 387ff., War Bischof Werner I. von
Straßburg ein
Habsburger oder nicht?, ebd., XXIV (1909) Seite 154ff.] zur Grundlage eines förmlichen Gebäudes von
Hypothesen gemacht, des Inhalts, daß dieser unbekannte Roudolfus
Graf Rudolf von Rheinfelden sei, ein Sohn des ersten Gemahls der Königin Irmengard, Gemahl einer Tochter Graf Kunos von
Oeningen, Vater Kunos von Rheinfelden, also Großvater des Gegen-Königs und
identisch mit dem „quidam de
Rinveldin, parens Zaringiorum" in der Historia Welforum
Weingartensis [169 C. 6, MG. SS. XXI, p. 460, 7.]. Der
Tod des Roudolfus
der Einsiedler Annalen sei ein Werk des burgundischen Grafen Otto Wilhelm gewesen, dem
HEINRICH II.
1016 die von der burgundischen Krone empfangenen Leben zu Gunsten des Roudolfus und seines Bruders Berthold abgesprochen
hatte. Dies Hypothesengebäude ist aber unter den Schlägen der
historischen Kritik zusammengestürzt [170 Vergl.
Steinacker, a.a.O., XIX (1904), 238f., dazu von
Dungern, Thronfolgerecht und Blutsverwandschaft der deutschen Kaiser
seit Karl d. Gr. (2. Aufl., Papiermühle 1910) Seite 82ff.]. Zudem ist es bei dein Sprachgebrauch der Einsiedler
Annalen durchaus unsicher, ob mit dem Ausdruck „occisus" ein Mord gemeint ist [171 Zum Jahre
954 zum Beispiel melden sie: Adalbertus comes
occiditur und meinen damit den Tod des Grafen Adalbert von Marchthal im
Treffen von Schwabmünchen. (A.a.O., p. 142,28). So ist es sehr
oft,
auch in anderen Quellen.]. Neue Kombinationen
hier aufzustellen ist nicht meine Sache. Die Persönlichkeit des Roudolfus ist
meines Wissens noch nicht einwandfrei festgestellt worden.
                                                                           
II.
                                         
Mord an weltlichen deutschen Fürsten
                                         
unter Konrad lI. und Heinrich III.
1024- -1056.
Auf dem großen Konzil, das unter dem Vorsitz des Kaisers KONRAD im September 1027
zu Frankfurt stattfand, wurden fünf Männer, Maeingeld, Isac, Godila, Godo und Redulf wegen Kirchenfrevel und
Totschlag exkommuniziert. Sodann wurde gegen zwei Frauen, Coderun und Willekuma, Klage wegen Anstiftung
zum Morde erhoben. Coderun
wurde beschuldigt, den Tod des sächsichen
Grafen Sigfrid verschuldet zu haben, Willekuma, die Witwe eines Grafen Gebhard, hatte
sich gegen die Anklage, ihrem Sohne nach dem Leben getrachtet zu haben,
zu verteidigen [172 Wolfheri vita Godehardi episc., MG. SS. XI, p. 190, 39ff.
Vergl. Breßlau I, 228, v. Hefele, Conziliengesch. 2. Aufl.,
(Freib. i. B. 1873) IV², 1879), 685f.].
Über die Persönlichkeiten der beiden Frauen und des Grafen Gebhard ist nichts bekannt.
Der Tod Sigfrids ist zu 1025
anzusetzen. Zu diesem Jahr verzeichnen die Fuldaer Totenannalen den Tod
eines Grafen gleichen Namens [173 Ann. necrol. Fuldens., MG. SS. XIII, p. 211,51.]. Mit Breßlau [174 A.a.O.] darf man wohl mit Recht in
ihm den Grafen Sigfrid vom Ringgau
vermuten, dessen Grafschaft 1025 an Fulda kam [175 Siehe die
Urkunde KONRADS
II.
vom 29.III.1025, MG. DD. IV, nr. 23, p. 26. von Uslar-Gleichen
identifiziert ihn mit Graf Sigfrid
von Northeim, dem Mörder
Ekkehards
von Meißen (Veröffentl. z. nieders.Gesch., III, 58f.).].
Gegen beide Angeklagte wurde von Erzbischof
Aribo das öffentliche Synodalverfahren eingeleitet. Die
Untersuchung kam aber zu keinem Ergebnis. Uber die Angelegenheit der Willekuma erfahren wir nichts
weiter. Die schwere an dem Grafen
Sigfrid begangene Gewalttat beschäftigte aber Erzbischof Aribo auch noch im
nächsten Jahre. Als er 1028 zu Geisleden im Eichsfeld eine Synode
abhielt, wurde ein homo ingenuus von ihm vor Gericht
gefordert unter der Anklage, den Mord begangen zu haben. Er mußte
sich der Feuerprobe unterziehen
und bestand sie mit Glück [176 Ann. Hildesheim. ad a. 1028, Schulausg. p. 35, 12 ff.
Die Vita Meinw. episc. hat dieselbe Darstellung (MG. SS. XI, p.
154,10).]. Coderun
war nur der Anstiftung zum Morde angeklagt worden, daher
beschränkte man sich bei ihr auf eine Untersuchung. Der Ungenannte
der Hildesheimer Annalen wurde der Ausführung der Tat beschuldigt,
daher die strengere Form der Feuerprobe.
Zu beachten ist, daß beidemale die Untersuchung in der Hand der
geistlichen Gewalt liegt [177 Über die Gerichtsbarkeit der Kirche über Laien
siehe Schröder DRG5 Seite 596.]. Besonders
deutlich zeigt sich das bei der Fortsetzung der Untersuchung durch Aribo. Aber auch zu Frankfurt
führte der Kaiser nur den Vorsitz; unter dem Schirm der obersten
weltlichen Macht nimmt die Kirche ihre Rechtshandlung vor. Als
deutliches Zeichen dessen hält der kaiserliche Schwertträger,
Herzog Adalbero von Kärnten,
zu Füßen des Kaisers sitzend, das blanke Reichsschwert
empor. Wie wir sehen, werden dem Kaiser zugleich mehrere kirchliche
Disziplinarfälle [178 So sagt Breß1au selbst, a.a.O.]
vorgelegt und von den kirchlichen Organen entschieden [179 Dies
betone ich im Hinblick auf Kiener, der sagt: „Der
König bleibt auch im Immunitätsbezirk oberster Gerichtsherr.
Wie die
gräflichen, so legt er bei persönlicher Anwesenheit auch die
bischöflichen Gerichte nieder". (Studien z. Verf. d. Territoriums
d.
Bischöfe v. Straßburg. Erster Teil, Die Entstehung der
Gebietsherrsch.
Leipzig 1912, Seite 74). Der König ist dazu berechtigt, braucht
das Recht
aber nicht stets auszuüben!]. Gerade
für den Fall des Grafen Sigfrid hatte
die Mainzer Kirche eine besondere Kompetenz, da der Ermordete zur
Mainzer Diözese gehörte.
In diesen Vorgängen sieht Breßlau einen Beleg für die
richterliche Tätigkeit KONRADS II.
Bei ihnen haben wir es aber in diesem Falle nur mit einem rein formalen
Akt zu tun, nicht mit einer persönlichen kaiserlichen
Rechtshandlung [180 So scheint es Breßlau auch aufzufassen, wenn er sagt:
Den „Ehrenvorsitz bei den Verhandlungen ... führte der Kaiser",
und daß dem
Erzbischof von Mainz „die eigentliche Leitung der Versammlung
zukam."(I, 226). - Wolfher sagt ausdrücklich: Aribo praesul, ad quem rerum summa
pertinuit (a.a.O., p. 190,12), und
an anderer Stelle betont er, daß der Herzog von Kärnten der
einzige
weltliche Teilnehmer außer dem Kaiser war (a.a.O., p. 190,27f.).]. Neuerdings ist gesagt worden: „Besonders schwerwiegende
Verbrechen sind anscheinend ohne weiteres vor diese Instanz (die
Synode) gebracht."„Darauf, daß wichtige Kriminalsachen nur von
den Synoden verhandelt wurden, mag von Einfluß gewesen sein,
daß nur hier die härteste und nachdrücklichste Strafe,
die Exkommunikation, verhängt werden konnte„ [181 Rosenstock,
Herzogsgew. u. Friedensch. Seite 61f. bei
Besprechung der Verhandlungen zu Frankfurt und Geisleden. Er bringt
übrigens in ihr die Chronologie durcheinander. Die Ermordung
erfolgte
wahrscheinlich 1025, die Frankfurter Synode war 1027, die Geisledener
1028.]. Diese Sätze lassen sich durch die
historische Überlieferung des 10. und I1. Jahrhunderts nicht
belegen. Sicherlich waren Ermordungen von Fürsten „besonders
schwerwiegende Verbrechen". Es ist nichts davon bekannt, daß sie
nur vor den Synoden verhandelt wurden. Im Gegenteil ist der Fall des Grafen Sigfrid der einzige in
diesem Zeitraum, für den die Behauptung zutrifft. Die übrigen
Fälle, bei denen ein Einschreiten einer Obergewalt belegt ist,
sind vor weltlichem Gericht, und zwar dem des Kaisers, entschieden
worden, wobei es gleichgültig bleibt, wie der Spruch lautete [182 So wurde Graf Balderich von HEINRICH II.,
Hilderich und
Graf Giselbert von Looz von KONRDA II., Graf Thietmar von HEINRICH III.
das Urteil gesprochen.]. Ein Vorgang aus dem
Jahre 1015 zeigt uns allerdings, daß die Häupter der Kirche
gelegentlich vor nichts zurückschreckten, wenn es galt, weltliche
Gewalttäter unschädlich zu machen. Damals ließ Erzbischof Poppo von Trier einen Großen Namens Adalbert, der von seiner Burg Skiva aus seit langem das Land
mit Raubzügen heimsuchte, von Trierer Ministerialen und Getreuen
überfallen und niedermachen, die Burg in Trümmer legen [183 Vergl.
Hirsch III, 29f.]. Andererseits sehen wir in
derselben Zeit, 1016, den Erzbischof von Köln seine Hand
schützend über einen notorischen Mörder halten, den Grafen Balderich, gegen den die
weltlichen Gewalten vorgegangen waren [184 Siehe oben Seite 55 und 57.]. Die
Rechtsprechung war abhängig von der Politik.
Am 19. November 1034 fiel Markgraf Dietrich von der Ostmark einer
Mordtat zum Opfer [185 Ann. Hildesheim. ad a. 1034, Schulausg. p. 39, 6 ff.:
Eodem anno (1034) Thiedricus
comes orientalium a milibus Eggihardi
marchionis in proprio cubiculo flcta salutatione circumventus,
in dolo
13. Kal. Decembris occiditur. Das Necrol. s. Michaelis Luneburg.
verzeichnet zum 22.XI. den Tod
eines Grafen Thiedricus.
(Wedekind,
Noten III, 88).]. Die Mannen seines Schwagers, des Markgrafen Ekkehard II. von Meißen,
besuchten ihn unter dem Vorwande, ihn zu begrüßen, in seinem
Schlafgemach und stießen ihn dort nieder [186 So glaube
ich die überaus knappen Worte des Textes deuten zu dürfen.
Posse Seite 102 legt meiner Meinung nach mit
„Beglückwünschung" zuviel in das Wort
„salutatio" hinein. Es
bedeutet hier
zweifellos nur „Begrüßung", wenn auch sonst in den Quellen
vielfach
„Beglückwünschung". Wenn die Mannen Dietrich zur Erlangung der Ostmark
beglückwünschten, so mußte die Verleihung nicht lange
vorher erfolgt
sein, etwa Ende 1034. Breßlau II, 82 und 482, hat aber
überzeugend
dargelegt, daß Markgraf Odos
Tod und damit der Übergang der Ostmark an Dietrich von Wettin
höchstwahrscheinlich schon um die Mitte des Jahres 1033 erfolgt
ist.].
Die Hlildesheimer Annalen sind die einzige Quelle für das
Ereignis. Sie geben unmittelbar anschließend eine in manchen
Einzelheiten falsche und im Ganzen sehr unwahrscheinliche
Erzählung von der Ermordung des hochbetagten Pfalzgrafen Ezzo von Lothringen
durch eine Konkubine [187 Vergl. Breßlau II, 127 m. nr. 2.].
Dies darf aber kein Anlaß sein, die Angaben von Markgraf Dietrichs Tod von
vornherein als falsch abzulehnen. Die näheren Umstände sind
freilich dunkel. Wir wissen nur, daß es die Mannen des Markgrafen Ekkehard, des Bruders von Dietrichs Gattin Mathilde,
waren, die die Tat vollbrachten. Der Schluß liegt nahe, daß
der Schwager die Mörder gesendet hatte. Allein die Gründe,
die Posse dafür angeführt hat, sind nicht stichhaltig. Er
sieht das entscheidende in der Rivalität beider Schwäger um
die Ostmark und führt als Beweis an, daß zunächst Ekkehard, und erst nach dessen Tode
im Jahre 1046 Dedi, der Sohn des Ermordeten, die Mark
erhalten habe [188 Posse Seite 233, Hirsch, II, 290 nr. 3.]. An der Nachfolge Dedis in
der Ostmark nach dem Tode seines Vaters ist aber kein Zweifel
möglich [189 Breßlau II, 129 nr. 3.].
Für eine Schuld Ekkehards
haben wir schlechterdings keinen Beweis, aber ebensowenig auch für
seine Unschuld [190 Dies ist gegenüber Breßlau II, 128, zu bemerken.]. Die Anwesenheit Ekkehards
auf dem Bamberger Hoftage im Mai 1035 [191 In dem Brief eines Klerikers
G. an Bischof Azeko von Worms,
in dem die Vorgänge bei der Aburteilung Adalberos von
Kärnten geschildert
werden, heißt es: Convocatis
coram
se principibus, scilicet E. A. marchionibus caeterisque principibus,
qui tunc ibi intererant.... Als Markgraf
namens E.... ist uns
außer Ekkehard nur Eberhard von
Krain bekannt, aber erst seit 1040. Vergl. Mell, Die
historische und territoriale Entwicklung Krains vom X. bis ins XIII.,
Jahrh. (Graz
1888) Seite 21.] zeigt nur, daß Ekkehard damals nicht unter einem
Verfahren wegen der Ermordung Dietrichs
stand [192
Breßlau geht zu weit, wenn er sagt: Wir können
Ekkehard „schon in der
nächsten Zeit in der Umgebung und, wie es
scheint, auch in der ungeminderten Gunst des Kaisers nachweisen".]. Von einem solchen ist uns nichts bekannt. Auffällig
ist es aber, daß der Markgraf von Meißen seit 1034 nicht
mehr als Intervenient in den Urkunden des Kaisers zu finden ist,
während er vordem sechsmal als solcher begegnet [193 Vergl.
MG. DD. IV, p. 111,23; p.190,24; p.209,14; p.232,29; p.244,20; p.258,24.]. Es ist anzunehmen, daß KONRAD II.
auf dem Bamberger Tage von der Ermordung Dietrichs durch Ekkehards Vasallen Kenntnis hatte,
zumal er sich Weihnachten 1034 in Goslar aufgehalten hatte [194 Vergl.
Breßlau II, 122.]. Die Unschuld Ekkehards ist aber hierdurch nicht
bewiesen, denn auch KONRAD II.
waren in der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Rechts durch
innerpolitische Rücksichten gewisse Schranken gezogen. Sein hoher
Gerechtigkeitssinn wird dadurch nicht berührt [195 Auf
diesen weist Breßlau II, 128 nr. 5, hin. Betrifft
seinen Vergleich mit der Erledigung der Sigfridschen Mordsache siehe
oben Seite 61f.]. Die Frage nach Schuld oder
Unschuld des Markgrafen muß daher unbeantwortet bleiben.
Zu vielfachen Gewalttaten führten in den späteren Jahren KONRADS II. die
Wirrnisse in Böhmen. Die dortigen Herzöge hatten sich in
ihrer Politik von jeher aller Art von Gewalt bedient. Ich erinnere an
die Ermordung
Wenzels durch seinen Bruder 929 [196 Siehe oben Seite 23ff.], an die
Vernichtung der SLAVNIKINGER durch Boleslav II. 995
[197
Siehe oben Seite 32ff.], an das Blutbad unter Boleslav III. 1003
[198
Siehe oben Seite 45f.]. Später ließ Boleslav III.
den einen seiner Brüder, Jaromir, entmannen, den andern, Ulrich,
versuchte er zu ermorden [199 Thietm. chron. 1. V, c.23, Schulausg. p. 120,14ff.
Vergl. Bachmann I, 183, Bretholz Seite 114. Über weitere
Gewalttaten in
Böhmen siehe Bachmann I, 181,186,188, Bretholz Seite 112,115,116.]. Jaromir
war nach der Niederwerfung Boleslav Chrabris
1006 zum Herzog eingesetzt worden. 1012 wurde er von seinem Bruder Ulrich vertrieben [200 Vergl.
Bachmann I, 190,192, Bretholz Seite 117f., Köster Seite 8f.]. Dieser war ein treuer Lehnsmann und Bundesgenosse HEINRICHS Il.
Sein Verhältnis zu KONRAD II.
trübte sich indes bald. Es kam soweit, daß er vor ein
Fürstengericht gefordert, 1033 verbannt und Böhmen an Jaromir,
Mähren an seinen Sohn Bretislav übertragen
wurde. Zu Regensburg erlangte Ulrich am 14.
April 1034 die Gnade des Kaisers und die Hälfte seines Herzogtums
wieder. Bald darauf brach er aber den Frieden, bemächtigte sich
Böhmens und ließ Jaromir blenden und gefangen setzen. Bretislav
mußte aus Mähren weichen [201
Vergl. Bachmann 1, 200 f., Bretholz Seite
127, Köster Seite 10f. Dazu Breßlau II, 101f. und 120f.]. Aber kaum hatte er sich in seiner Gewaltherrschaft
befestigt, da machte sein jäher Tod allem ein Ende. Am 9. November
1034 wurde er, beim Mahle sitzend, plötzlich hinweggerafft [202 Cosmae
chron. Boemor. 1. I, c. 42, MG. SS. IX, p.65, 1f. Der von ihm
angegebene Todestag wird vom Nekrolog von Opatowitz
bestätigt (Dobner, Mon. bist. Bohemiae, Prag 1764, III, 15). Das
Jahr bei Kosmas, 1037, ist, wie Loserth i. d. Mittheil. d.
Ver. E Gesch. d. Deutschen in Böhmen, XIX (1881) Seite 256 ff.
bewiesen
hat, falsch. (Desgl. in den Ann. Pragens., MG. SS. III, p. 120, 7 und
in den Annalen Heinrichs von Heimburg, MG. SS. XVII, p.
712, 38 das Jahr 1036, in den Ann. Gradicens., MG. SS.
XVII, p. 647, 33 das Jahr1035). Mit von Giesebrecht II, 271,
Breßlau II, 121, Bachmann I, 201, Bretholz
Seite 128, Köster Seite 11
setze ich den Todestag zum 9.XI.1034
an. Dieses Jahr geben auch die
Hildesheimer (Schulausg. p. 38, 36 ff.) und die größeren
Altaicher
Annalen (Schulausg.² p. 19).]. Die
deutschen Quellen, die Kosmas voranzustellen sind [203 Vergl.
darüber von Giesebrecht II, 634, Loserth, a.a.O.], lassen es sehr wahrscheinlich erscheinen, daß der
Herzog einem Giftmord zum
Opfer gefallen ist. Die Altaicher Annalen setzen lediglich das
schimpfliche Leben und den schimpflichen Tod Ulrichs in
Parallele [204 Malam vitam mala mors
secuta est.]. Die Hildesheimer Annalen
dagegen sagen, daß statt der „refectio",
die rechtschaffene Menschen aus Speise und Trank gewinnen, ihm daraus
die „interfectio" zuteil
geworden sei [205 In cena residens, cibo
potuque suffocatus extabuit.
Quia ergo ius fasque contempsit et post tam plura iuramenta priscis
iterum insidiis consensit, unde fidelibus Christi salubris providetur
refectio, finde illi iusto pro pravis suis meritis venit interfectio.]. „Interfectio"
bedeutet aber Tod durch einen andern, Mord [206 Diese
Bedeutung von „interfectio"
vermag das Wortspiel mit „refectio"
nicht abzuschwächen.]. Ich möchte
daher annehmen, daß Herzog Ulrichs Tod auf Mord
zurückzuführen ist [207 Ich folge damit der Auffassung von von Giesebrecht II,
271, Breßlau II,121, Richter-Kohl III, 1, Seite 303. Huber I,
169,
spricht von „Schlemmerei", Bachmann, a.a.O., von
„Unmäßigkeit" als Todesursache. Loserth, a.a.O., Seite 258,
gibt keine eigene Meinung. Die
neusten Darstellungen von Bretholz, a.a.O., und Köster, a.a.O.,
sprechen nur von Ulrichs
plötzlichem Tode.]. Ein solches Ende
entsprach vollkommen seinem durch Gewalttaten aller Art
gekennzeichneten Leben und war im PRZEMYSLIDEN-Hause nichts
außergewöhnliches.
Diese Auffassung erhält durch den Fortgang der Ereignisse in
Böhmen eine Stütze.
Herzog Jaromir hatte,
unfähig zur Regierung, diese nach dem plötzlichen Tode seines Bruders Ulrich an dessen Sohn Bretislav übertragen
[208
Nach Kosmas (l, I, c. 42, MG. SS. IX, p. 65, 1
ff.) ließ sich Jaromir auf
die Kunde vom Tode seines Bruders aus dem
Gefängnis zu Lissa, in das ihn Ulrich hatte
werfen lassen, nach
Prag führen und hielt dort an der in der St. Georgskirche
aufgebahrten
Leiche eine bewegliche Totenrede. Dann geleitete er Bretislav zum
Thron, wies ihn in einer zweiten Rede auf die treuen Grafengeschlechter
des Landes hin und warnte ihn vor dem verruchten Hause der WRSCHOWETZE.
- Diese sagenhaft ausgeschmückte Erzählung ist ohne jeden
historischen
Wert. Vergl. Hirsch I, 497. Breßlau II, 121 nr. 5.]. Schon im nächsten Jahre fiel er dem Haß der WRSCHOWETZE, der Todfeinde des PRZEMYSLIDEN-Hauses"[209 Cosmae
chron., a.a.O., p. 56, 35 f.: Ducis
Bolezlai domestici
et familiares inimici gens invisa, generatio mala,
Wrisovici. Siehe
über ihre Teilnahme an der Vernichtung der
SLAVNIKINGER oben Seite 33, im
übrigen Bachmann I, 178ff. und Bretholz Seite
112.], auf merkwürdige und entsetzliche
Weise zum Opfer.
Wie Kosmas erwählt [210 A.a.O., p. 65,42 ff.] beauftragte Kochan, das Haupt des WRSCHOWETZEN-Hauses [211 Kosmas
schildert ihn: Quorum (sc.
Wrisovicorum) primus
et quasi caput tocius iniquitatis erat Kochan
vir sceleratissimus et
omnium malorum hominum pessimus (a.a.O., p. 57, 1f.).] einen seiner Leute mit der Ausführung des
Verbrechens. Als der blinde Jaromir zur
Nachtzeit ein Bedürfnis verrichtete, stieß ihm der Gedungene
meuchlings seine Lanze durch den After bis ins Herz [212 Auf
dieselbe Weise kamen 1069 Markgraf
Dedi der Jüngere von der
Ostmark und 1076 Herzog
Gotfrid von Nieder-Lothringen um. Vergl. Meyer
von Knonau, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV.
und
Heinrich V. (Leipzig 1890) I, 623 und II,651.].
Man darf annehmen, daß die Tat sich am 4.XI.1035 ereignete [213 Kosmas
berichtet sie zum 4.XI.1038,
also ein Jahr nach dem Tode
Herzog Ulrichs, den er zu 1037
ansetzt. Andererseits sagt er, daß die
Ermordung Jaromirs
wenige Tage nach der Einsetzung Herzog
Bretislavs
erfolgt sei. Dies ist mit der Erzählung von den
Vorgängen in der St.
Georgskirche zu Prag zu verwerfen. Die Jahresangabe ist nach Loserth
(a.a.O., Seite 261) in 1035 umzuändern, das Tagesdatum kann
bestehen
bleiben. Es wird vom Opatowitzer Nekrolog bestätigt (bei Dobner.
Mon.
hist. Bohem. III, 15). Das Jahr 1038 geben auch die von Kosmas
abhängigen Ann. Pragens. (MG. SS. III, p.120,9). Die Ann.
Heinrichs
v. Heimburg (MG. SS. XVII, p.712,38) setzen die Ermordung ein Jahr nach
dem Tod
Ulrichs
an.- Vergl. Breßlau II, 121 nr. 3 und 151 nr. 3, Bachmann I, 201
nr. 2, Bretholz Seite 128.]. Von einer
Sühnung ist uns nichts überliefert; der späten
Erzählung in der Chronik des Hagek von der Bestrafung des „Kochan
Wrschowsky" durch Bretislav im
Jahre 1037 dürfte historischer Wert nicht beikommen [214
Erschienen 1542, verdeutscht durch Sandel (Nürnberg 1697). Sie
sagt: „Brzetislav
ließ a. 1037 den Kochan
Wrschowsky den Nabel aufschneiden, an eine Seule nageln und ihn
herumführen, bis ihm alle Gedärme aus dem Leib gezogen
wurden". Hierbei habe K. eine Rede an seine herumstehenden Freunde
gehalten - Die Art der Bestrafung ist nicht unbekannt. Vergl. Grimm RA
II, 269.].
Jaromir war
ein neues Opfer der großen Gegensätze, die die innere Lage
Böhmens beherrschten, der Feindschaft der PRZEMYSLIDEN
unter einander und zu den einheimischen Großen im Streben nach
der höchsten Gewalt. Seine
Brüder Boleslav
und Ulrich machten
ihn zu einem hilflosen und unfähigen Krüppel, die
böhmischen Großen bereiteten ihm den Tod. Böhmen befand
sich in dieser Beziehung um Jahrhunderte hinter Deutschland
zurück. Der deutsche König aber nahm gegenüber den
inneren Verwicklungen in Böhmen eine sehr zurückhaltende
Stellung ein, entsprechend dem eigenartigen Verhältnis
Böhmens zum Reiche. Für seine Politik war es von
untergeordneter Bedeutung, wer die Herrschaft im Lande in Händen
hatte, wenn der betreffende nur den Lehnseid schwor und seinen
Verpflichtungen gegen das Reich nachkam. Auf die strikte Wahrung dieses
Anspruches beschränkte sich die deutsche Politik Böhmen
gegenüber, sofern nicht die böhmischen Herzöge selbst
deutsches Eingreifen nachsuchten [215 Siehe meine Ausführungen zum Tode Herzog Wenzels 929
(oben Seite 27). Im übrigen vergl. Bretholz Seite 101, 117,
Köster 
Seite 2ff. und 239ff., D. Schäfer, deutsche Geschichte (4. Aufl.,
Jena 1914), I,
183 und 184, ders., Das deutsche Volk u. d. Osten. a.a.O. Seite l0f.].
Eine Folge der Verwicklungen, die sich aus der Absetzung Herzog Adalberos von Kärnten im
Jahre 1035 ergaben, war der Tod des Grafen
Wilhelm II. von Friesach [216 Die
Grafen von Friesach hatten ihre Besitzungen und ihre
Burg am Flusse Gurk in Kärnten. KONRAD II. verlieh
Wilhelm II. Güter
südlich des Friesacher Allodialbesitzes zwischen Drau und Save
(MG. DD. IV;
nr. 32, p.35. nr. 134, p. 180f.). Vergl. von Giesebrecht II, 292,
Breßlau I, 59.], des Sohnes Wilhelms I. von Friesach und
der Gräfin Emma der Seligen.
Die FRIESACHER standen an der
Spitze der einheimischen Geschlechter und waren von jeher mit den EPPENSTEINERN verfeindet. Wir
dürfen vermuten, daß der Kaiser sie aus diesem Grunde mit
der Vollstreckung und Aufrechterhaltung der von ihm 1035 gegen Adalbero getroffenen Maßnahmen
beauftragt hatte [217 Ich folge damit der Auffassung von Wahnschaffe, Das
Herzogtum Kärnten und seine Marken im 11. Jahrh. (Klagenfurt 1878)
Seite 31 und Witte, Geneal. Unters. z. Reichsgesch. unter den sal.
Kaisern, MIÖG. Ergbd. V (1896-1903), 344.].
Gegen sie wandte sich daher Adalbero
bei seiner Empörung im folgenden Jahre. Kurz nach der Einsetzung Konrads des Jüngeren zum Herzog
von Kärnten im Februar 1036 wurde Graf
Wilhelm von Friesach von Adalbero
erschlagen. Unsere einzige Quelle hierfür sind die Annalen
von Hildesheim [218 Des Zusammenhanges wegen gebe ich den Text: Imperator ... purificationem vero sanctae
Mariae Augustburg egit; ubi et publicum cum
cunctis circum iacentium regionum primoribus conventum habuit, in quo
patrueli suo Chuonrado ducatum
Carentinorum commisit. Adaelberonem
maiestatis reum priori anno dimovit. Hisdem diebus idem Adaelbero Willehelmum comitem
interfecit et postea in castellum
Eresburgh causa latendi confugit (Schulausg. p. 40,12 ff.).].
Bisher wurde angenommen, daß auch Hartwig, der jüngere Bruder des Erschlagenen, mit diesem
den Tod von Adalberos oder
seiner Mannen Hand gefunden habe [219 So von Büdinger I, 460, Hirsch I, 164. - von
Giesebrecht
II 292 spricht von Hartwig
nicht.]. Diese Annahme stützte sich auf
eine Urkunde der Gräfin Emma
vom 2.11.1043, in der sie von ihren „schmählich umgekommenen"
Söhnen spricht [220 Ego Hemma ... marito meo beatae memorie
viduata et filiis
meis male peremptis orbata. - Auch Breßlau II, 159 nr. 4
nahm die
Urkunde zur Grundlage seiner Darstellung.].
Diese Urkunde ist aber als eine Fälschung aus dem Anfang des 13.
Jahrhunderts erkannt worden, „die jedes echten Hintergrundes entbehrt" [221 v.
Jaksch, Die Gurker Geschichtsqu. 864-1232.
(Klagenfurt 1896 ff.) nr. 18, p. 61. Salzburger U. B. II (Salzburg
1910), p. 141 ff.]. Die Annahme von dem
gleichzeitigen Tode der Brüder läßt sich also nicht
aufrechterhalten. Es wäre auch merkwürdig, wenn der
Hildesheimer Annalist den Namen Hartwigs
bei einem Doppelmorde verschwiegen hätte [222 Die
Gesta archiepiscop. Salisburgens. (MG. SS. XI, p.
36, 17) erwähnen den Tod der Brüder
Hartwig und Wilhelm,
der vor dem
der Mutter Emma erfolgte.].
Wir wissen nicht, in welcher Weise sich das Ereignis abgespielt hat.
Von Fehderecht konnte hier jedenfalls keine Rede sein, denn schon die
Rückkehr Adalberos ins
Herzogtum bedeutete, gleichviel, wie sie vor sich ging, ein Vergehen
gegen den Spruch des kaiserlichen Gerichts von 1035. Es war offenbarer
Friedensbruch, wenn der abgesetzte Herzog den Grafen, der die
Autorität des Reiches wahrte, aus dem Wege räumte.
Nach der Tat floh der Herzog nach Bayern, wo er auf der Burg Ebersberg bei Verwandten eine
Zuflucht fand [223 Ann. Hildesheim., a.a.O., p. 40,19 f.].
Wir wissen nichts davon, daß er für die Gewalttat vom
Kaiser, der sie als eine Beleidigung und Verletzung seines Willens
auffassen mußte, zur Verantwortung gezogen worden ist. KONRAD II. war
durch andere Ereignisse ganz in Anspruch genommen. Im Dezember schon
brach er zu seinem zweiten Zuge nach Italien auf, erst im
Spätsommer des Jahres 1038 kehrte er nach Deutschland zurück.
Vielleicht wäre es Adalbero
nicht erspart worden, sich jetzt noch vor ihm verantworten zu
müssen. Aber KONRAD starb
schon im Frühling des Jahres 1039. Im November desselben Jahres
folgte ihm Adalbero nach.
Daß Adalbero, wie
Breßlau meint [224 II, 160.], sich noch einmal dem
Verbannungsspruch des Kaisers unterworfen habe, ist eine durch Quellen
nicht gestützte Vermutung.
Im Jahre 1038 wurde Graf Heinrich von
Löwen  [225 Vergl. über ihn Vanderkindere II, 113,114,115,118.], der Sohn des auf dem Felde von Fleurus 1015 gefallenen Grafen Lambert [226 Geneal.
ex stirpe s. Arnulfi descendent. Mettens., MG. SS. XXV, p. 383, 28,
Chron. Hanoniens., MG. SS. XXV, p. 426, 17f.],
in seinem eigenen Hause von einem Gefangenen
Namens Hermann ermordet
[227
Ans. Gemblac. contin., MG. SS. VI, p. 357, 47, Geneal.
duc. Brabant. hered. Franciae, MG. SS. XXV, p. 389, 6, Chron. de
origine duc. Brabant. ad a. 1039, ebd., p. 407,32, Geneal. des ducs de
Brabant (XIVe siede), Duvivier, actes et documents anciens (Bruxelles
1898) p. 291, 5.]. Sein Sohn Otto folgte ihm in die
Grafschaft nach.
Wer der Mörder war, und welche Gründe ihn zu seiner Tat
veranlaßten, ist uns unbekannt, ebenso, welche Folgen diese nach
sich zog [228 Über eine spätere Anspielung auf das Ereignis in
einer
Urkunde HEINRICHS
III. für das Kloster der heiligen
Gertrud zu Nivelles
vom 3. Juni 1041 vergl. Breßlau II, 366 nr. 7.]. 
Aus den Anfängen HEINRICHS III.
ist uns die Ermordung Walthers,
des Chatelains von Cambrai,
überliefert [229 Vergl. hierüber und alle weiteren Angaben die
eingehenden Untersuchungen von Reinecke, Geschichte der Stadt Cambrai
b. z.
Erteilg. der Lex Godefridi, 1277 (Marburg 1896) Seite 31ff. Von der
Ermordung Walthers handelt
Seite 46f.].
Die Bedeutung Cambrais war hervorgewachsen aus der Immunität, die
im Verein mit der Erwerbung neuer Hoheitsrechte dem Hochstift unter KAROLINGERN
und OTTONEN
eine bedeutende weltliche Herrschaft verschafft hatte und seit 1007 den
ganzen Gau umschloß. Diese Entwicklung hatte die Einsetzung eines
bischöflichen Beamten bedingt, der zunächst als Vogt des
Hochstifts, dann auch als Burggraf (Castellanus)
und seit der Übertragung der Gaugrafschaft an den Bischof als
oberster Gerichtsherr des ganzen Gaues die richterlichen und
militärischen Machtmittel des Bischofes als dessen oherster
Beamter in seiner Hand zusammenfaßte [230 Vergl.
Waitz VG. VII, 45f., Reinecke, a.a.O., Seite 31ff., Vanderkindere II,
56 ff. Zweifellos vereinigte der Cambraier
Chatelain drei an und für sich nicht zusammenhängende
Ämter in seiner
Person, die des bischöflichen Vogts, des Burggrafen und des
Gaugrafen.
Vergl. dazu Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbarkeit
in den deutschen Bischofsstädten während des früheren
Mittelalt. (Leipzig 1905) Seite 295.]. Die
Inhaber des Amtes strebten aber weniger danach, die Herrschaft ihres
Lehnsherrn zur Geltung zu bringen, als ihre eigene neben der
bischöflichen zu befestigen. Besonders seitdem das Geschlecht der Burggrafen von Lens die Chatelanie
an sich gebracht hatte, machten sich die schädlichen Wirkungen
dieses Dualismus stark bemerkbar. Seit 1012 hatte Watther II. das Burggrafenamt inne [231 Walther I. hatte Bischof Erluin, dem Nachfolger Tedtos
(978-1012) auf dem Sterbebette
die Zusage zur Nachfolge seines
Sohnes
Watther abgezwungen und seine Vasallen schwören lassen, Walthers Ansprüche gegen den
Bischof zu unterstützen. Nach Walthers
I.
Tode schloß der todkranke Bischof mit Watther II. einen Vertrag, in dem
er ihn gegen Zahlung von 20 Pfund Silber als Burggraf anerkannte.
Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 39f.]. In
rücksichtsloser und brutaler Weise versuchte er dem Bischof die
Macht mehr und mehr aus der Hand zu winden und eine Art von
militärischer Gewaltherrschaft in der Stadt aufzurichten [232 A.a.O.,
Seite 40 ff.]. Cambrai litt schwer darunter, die
Bürgerschaft hatte dauernd die schwersten Unbilden von Seiten des
Chatelains und seiner Mannschaft zu erdulden. Die Gesten der
Bischöfe von Cambrai können sich nicht genug tun in Klagen
hierüber [233 Gesta episcopor. Cameracens., MG. SS. VII, p. 453f., 482.
Siehe auch das Chron. s. Andreae, a.a.O., p. 528,25. Beide Quellen sind aber ganz vom bischöflichen Standpunkt
aus geschrieben. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 41 nr. 4 und Seite 42.]. Es konnte nicht ausbleiben, daß dem Despoten in der
Stadt unter Geistlichen und Laien erbitterte Gegner entstanden [234 Siehe zum
Beispiel Gesta Lietberti episcop. Cameracens. 1 I,
c. 84, MG. SS. VII, p. 432, 16f.: Duos
fratres, Aldonem videlicet et
Balduinum sibi inimicissimos.], die nichts sehnlicher wünschten, als von ihm befreit
zu werden. Aber der Chatelain hatte außerordentliche Machtmittel
in Händen, und sein Ansehen stand dem der Großen des Landes
nicht nach. Er hatte überall Verbindungen, mit dem
französischen Hof und den Bischöfen der Provinz Reims ebenso
wie mit dem Herzog von Lothringen und dem Grafen von Flandern [235 Vergl.
Reinecke, a.a.O., Seite 43f.]. Auch ließ
er sicherlich nichts außer acht, was zu seiner persönlichen
Sicherheit notwendig war. Eine Schar erprobter Knechte wird er wie sein
Vater stets bei sich gehabt haben [236 A.a.O., Seite 36 nr. 2.]. So konnte
er fast dreißig Jahre lang über Stadt und Gau herrschen.
Aber der immer stärker werdende Wunsch nach seiner Beseitigung
scheint schließlich doch eine Verschwörung gegen ihn ins
Leben gerufen zu haben. Ob diese aus der Geistlichkeit oder aus der
Bürgerschaft hervorgegangen ist, wissen wir nicht [237 In den
für Walther eingenommenen
Annalen v. St. Amand
könnte man vielleicht einen Hinweis auf eine Verschwörung
Cambraier
Bürger sehen: Quem Cameracensis orantem perculitensis (Ann.
Elnonens. maior. ad a. 1041, MG. SS. V, p. 13, 12).]. Eines Tages wurde der Chatelain vor der Marienkathedrale
von vier Verschworenen hinterrücks überfallen und
tötlich verwundet [238 Gesta Lietberti espise. Cameracens. contin. c. 2, MG.
SS. V I I, p. 489, 32 f., Chron. s. Andreae ebd., p. 532, 35
ff., Ann. Elnonens. maior. ad a. 1041, MG. SS. V, p. 12, 46 f.]. Die näheren Umstände der Tat liegen im Dunkeln [239 Die Gesta
Lietberti, die älteste Quelle, sagen nur: Ab
inimicis suis interfectus (a.a.O.). Daß W. das Opfer einer
regelrechten Verschwörung von vier Männern wurde, berichtet
das Chron. s. Andreae:
f A quattuor viris ad hoc ipsum
conventione facta paratis interficitur (a.a.O.). Hier wird auch
der Tatort
bezeichnet: Ad ostium monasterii
sanctae Mariae, desgl. in den Ann.
Elnonens. maior.: Ad ianuam
aecclesiae sanctae Mariae (a.a.O.). Die
Marienkirche, die Kathedrale der Stadt, lag in Mitten der Stadt, in
unmittelbarer Nähe des burggräflichen Schlosses. Vergl.
Reinecke, a.a.O., Seite 17 und 37.]. Nach einer
zweifelnden Äußerung der Chronik von St. Andre soll Walther ermordet worden sein, als
er vor der Kathedrale betete [240 A.a.O.: Dum oraret ut
aiunt - nos id parum compertum
habemus. Desgl. Ann. Elnonens., a.a.O. Bei dem Zweifel der
Chronik von St. Andre ist ihre feindliche Gesinnung gegen W. zu
beachten. Vergl. Steindorff, Jahrbücher d. deutschen Reichs unter
Heinrich III. (Leipzig 1874-81) I, 144 nr. 4. Da aber die Kathedrale in
der Nähe der burggräflichen Residenz lag (vergl. nr. 239),
können auch
andere Geschäfte den Chatelain dorthin geführt haben. -
Vergl. im
übrigen zur Ermordung Walthers
Steindorff I, 144 f., Vanderkindere II,
57, Dieckmeyer, Die Stadt Cambrai, Verfassungsgesch., Untersuch. a. d.
zehnten b. gegen Ende des 12. Jahrh. (Bielefeld 1890) Seite 26,
Reinecke,
a.a.O., Seite 46f.]. Der zu Tode Getroffene
versuchte vergeblich, so berichten die Annalen von St. Amand, sich mit
dem Bischof auszusöhnen und ihn zur Zurücknahme des Bannes zu
bewegen. Mit dem Bannfluch beladen schied der Chatelain aus dem Leben.
Bei Oisy auf dem Berge Erni wurde er in ungeweihter Erde beigesetzt [241 Nach der
Rechtsprechung der Kirche ging der
Exkommunizierte des Rechts auf kirchliches Begräbnis verlustig.
Vergl.
Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken u. Protestanten i.
Deutscht. (Berlin 1869 ff.) V, 3.]. Die Witwe, Ermentrud mit Namen, schreckte, ganz
im Sinne ihres ermordeten Gatten, vor keinem Mittel zurück, um ihm
ein ehrenvolles Begräbnis zu verschaffen. Sie bot sogleich seine
Vasallen auf und ließ den ganzen Gau mit Feuer und Schwert
verwüsten [242 Bald darauf heiratete sie Johannes,
den Vogt von
Arras, „einen Mann, der sich ausnehmend geeignet erwies,
unberechtigte
Ansprüche mit Entschlossenheit zu vertreten". Dieser besetzte
zunächst
als Vormund des Stiefsohnes die Stadtburg und erlangte dann
tatsächlich
die Chatelanie. Vergl. Reinecke, a.a.O., Seite 47.].
Doch dies war nicht die einzige Seite, von der aus ein Druck auf den
greisen Bischof ausgeübt wurde. Der Einfluß, den der
mächtige Chatelain besessen hatte, war noch über seinen Tod
hinaus wirksam. Markgraf Balduin von
Flandern war erzürnt, daß Bischof Gerhard seinem Freunde eine geweihte
Ruhestätte verweigerte. Zusammen mit Bischof Guido von Reims zwang er Gerhard, den Bann von seinem toten
Feinde zu nehmen. Die Leiche wurde von Oisy nach dem flandrischen
Kloster St. Amand gebracht und dort beigesetzt [243 Die
Annalen v. St. Amand geben seine Grabschrift:
Continet haec fossa Gualteri principis ossa, Quem
Cameracensis orantem
perculit ensis. (a.a.O., p. 13, 11f.).].
Soweit der Bericht der Annalen dieses Klosters, deren Parteinahme
für den Chatelain immer wieder betont werden muß [244 Vergl.
Reinecke, a.a.O., Seite 42 und 43 nr. 1. - Die
Annalen stammen überhaupt erst aus dem 12. Jahrh. Da ihre Angaben
ganz
allein stehen, sind sie mit Vorsicht aufzunehmen. Die Nachricht von der
Beisetzung Walthers in Kloster
St. Amand wird allerdings
gestützt durch eine Urkunde Ermentruds
für das Kloster von 1041
(Wauters, Table chronolog. des chartes et diplomes imprimes concernant
l'hist. de la Belgique, Bruxelles 1866 ff., 1, p. 485).].
Welche Stellung nahmen die Obergewalten zu dieser Mordtat ein?
Der Chatelain war in erster Linie Lehnsmann und Beamter des Bischofs.
Wurde er durch ein Verbrechen beseitigt und damit die ihm anvertraute
Stadt des Rechtsschutzes beraubt, so oblag es dem Bischof, für
Sühnung des Verbrechens zu sorgen und das Recht
wiederherzustellen. Der Chatelain war aber auch Reichsbeamter: Er
mußte vom König den Blutbann einholen [245 Vergl.
Schröder DRG5 Seite 584.] und ihm ebenso
Treue geloben wie dem Bischof. Also hätte auch HEINRICH III.
Veranlassung zum Einschreiten gehabt, abgesehen davon, daß er als
oberster Hüter des Rechts jede Friedensstörung bestrafen
konnte.
Soweit wir sehen, ist jedoch weder von Seiten des Bischofs noch des
Kaisers ein Eingreifen erfolgt. Gerhard
von Cambrai war durch den gewaltsamen Tod Walthers, unter dessen Tyrannei er
fast dreißig Jahre lang zu leiden gehabt hatte, von seinem
ärgsten Feinde befreit. Unter dem Chatelain hatte sich die Stadt
keines Rechtsschutzes erfreut, vielmehr war Bedrückung und
Aussaugung ihr Los gewesen. Der Bischof mochte hoffen, jetzt, in Zeiten
ruhigerer Entwicklung, der Stadt zu diesem Rechtsschutz zu verhelfen [246 Die Ruhe
hielt nicht lange an. Vergl. Chron. s. Andreae 1. II, c.
8, a.a.O., p. 532, 37 ff.]. Maßgebend aber
wird
zunächst für ihn gewesen sein, daß der Ermordete im
Banne war, als er den Todesstreich empfing [247 In einem
der zwischen Walther und Gerhard abgeschlossenen
Vergleiche heißt es: Eum pro
culpis immunerabilibus
excommunicavimus, militesque suos,
qui secum erant excommueicati (Gestae p. Cameracens. 1. III, c.
48, a.a.O., p. 483, 6 ff').]. Dies milderte die
Schwere des
Verbrechens. In den Jahren 1088-1095 erließ Papst Urban II. eine Verfügung
an Bischof Gotfrid von Lucca,
daß die Mörder von
Exkommunizierten nicht als homicidae
behandelt werden sollten [248 Kehr, Reg. Pontificum Roman., Italia Pontif. III (Berlin
1908), p.
390 nr. I1. Vergl. Hinschius, Kirchenrecht V, 7 mit nr. 2 und Kern
Seite
424 nr. 433.].
Diese Verhältnisse ähneln denen, die wir bei der Ermordung
des Grafen Otto von Buchhorn
1089 finden. Dieser hatte ebenfalls, wegen Ehebruchs, unter dem Bann
der Kirche gestanden. Seiner Leiche wurde daher ein ehrenvolles
Begräbnis verweigert, seine Güter wurden preisgegeben. Die
Tat war nach der Auffassung des Chronisten Bernold „nach
göttlichem Urteil erfolgt, [249 Bernoldi chron. ad a. 1089, MG. SS. V, p. 449, 26ff. Vergl.
Meyer von Knonau IV, 256.]. - Auch der Kaiser
hatte in
diesem Falle kein sonderliches Interesse, eine Bestrafung der Tat zu
erwirken, da auch für ihn in Walther
ein lästiger und
aufsässiger Vasall beseitigt war, der gerade an der Grenze von
französischem und deutschem Gebiet stets zu den Feinden des
Reiches gehalten hatte [250 Walther weigerte
sich, die Pflicht des Hofdienstes zu
erfüllen. Einer Vorladung durch Gesandte HEINRICHS II.
im Jahre 1012
leistete er keine Folge. -  Vergleiche Reinecke, a.a.O., Seite 43
und 45.]. Das Verhalten des Markgrafen Balduin von Flandern nach
dem Tode des Chatelains mußte den Kaiser hierin bestärken.
Gegen Ende des Jahres 1049 ereignete sich in Kärnten wiederum eine
schwere Gewalttat.
Nach der Absetzung Herzog Adalberos
im Jahre 1035 hatte der Kaiser die
Kärntner Mark Graf Arnold II.
von Wels und Lambach
übertragen, einem mächtigen Manne, der sich besonderer
kaiserlicher Gunst erfreute [251 Vergleiche Breßlau II, 140. Über das Geschlecht
und die
Sitze der LAMBACHER Grafen unterrichten
Wahnschaffe, Das Herzogtum
Kärnten Seite 36ff., Breßlau I, 61, Juritsch, Adalbero, Graf
von Wels und Lambach, Bischof von Würzburg (Braunschweig 1877)
Seite 3ff., Strnadt, Die Geburt des Landes ob der Enns (Linz 1886)
Seite 48,
Frieß, Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters. O.S. B. zu
Traunkirchen in
Oberösterreich, AfÖG. LXXXII (1895) Seite 208ff., von.
Krones, Die
Markgrafen von Steier, ihre Anfänge, ihr Verwandtschaftskreis und
ihre
Kärntner Markgrafschaft vor 1122, AfÖG. LXXXIV (1898) Seite
177ff., Strnadt, Innviertel u. Mondseeland, AfÖG. XC1 X (1910)
Seite 598f.]. In der Sonderentwicklung, die nun
die
vom Herzogtum losgelöste Mark nahm, spielte Graf Gotfrid, der
älteste Sohn Arnolds, seit 1042 Markgraf [252 Stumpf,
Die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. und XII. Jahrhunderts
(Innsbruck 1865) II., nr. 2233, Zahn, UB. des Herzogtums Steiermark
(Graz 1875), nr. 51, p. 60. - Vergl. Steindorff I, 162.], eine hervorragende
Rolle. In den Kämpfen mit den Ungarn erwarb er sich hohen
Kriegsruhm. [253 Vergl. Steindorff I, 152, von Giesebrecht II, 358 und 361,
Wahnschaffe, a.a.O., Seite 36f., Juritsch, a.a.O., Seite 5.] Bei
HEINRICH III. stand er in Gunst [254 Vergleiche die Schenkungen HEINRICHS III.
und Gotfrids Auftreten als
Zeuge bei St.
nr. 2212,2233,2287,2354.]. Schon in jungen
Jahren war er zu einem ansehnlichen Besitz gelangt [255 Er war
Inhaber der Grafschaft im Enns- und Faltental,
seine Burg hatte er in Pütten an der Leitha, nahe der Grenze.
Vergleiche die
in nr. 251 angefügte Literatur.]. Da er
hierbei auch ehemals Eppensteinisches
Gut in seine Gewalt bekam, trat er in Gegensatz zu den Anhängern
des gestürzten Herzogs Adalbero.
Dieser Gegensatz scheint seinen Untergang herbeigeführt zu haben.
Kurz ehe das Jahr 1049 zu Ende ging, wurde er bei welcher Gelegenheit,
wissen wir nicht - von Bösewichtern umstellt und fiel unschuldig,
wie die Quelle betont, unter ihren Streichen [256 Ann.
Altahens. maior. ad a. 1050, Schulausg. p. 45.
Vergl. Steindorff II, 110f., Wahnschaffe, a.a.O., Juritsch, a.a.O.,
Seite 24, Mayer, Die östlichen Alpenländer im
Investiturstreit (Innsbruck
1883) Seite 9f., wo gegenüber der nicht mißzuverstehenden
Angabe der
Annalen der Anschein erweckt wird, als sei das gewaltsame Ende
Gotfrieds nicht sicher bezeugt.
An beiden letztgenannten Stellen ist
das Ereignis fälschlich zu 1050 gesetzt. Die Annalen reihen jedoch
das
Ereignis deutlich in die Weihnachtstage des Jahres 1049 ein: 1050.
Natale Imperator Pholide feriavit, Tum marchio Gotefridus occiditur.
Dies ist auch gegenüber Mayer, Geschichte der Steiermark mit
besonderer Rücksicht auf
das Culturleben (Graz 1898) Seite 21 und von Krones, Die Markgrafen von
Steier
Seite 231 nr. 2 zu betonen. Vergleiche im übrigen noch Strnadt,
Die Geburt des
Landes oberhalb der Enns, a.a.O., Seite 48 (Strnadt setzt neuerdings in
Innviertel und Mondseeland, a.a.O., Seite 589 in Erinnerung an eine
längst
abgetane Vermutung Büdingers den Tod Gotfrids „um 1055" an), Frieß, a.a.O.,
Seite 209, Hasenöhrl, Deutschlands südöstliche Marken im
10., 11. und
12. Jahrhundert, AfÖG- LXXXII (1895), Seite 486 (in jeder
Beziehung falsch),
Witte, Genealogische Untersuchungen, MIÖG. Ergbd. V, 344 nr. 3.,
Kämmel, Die
Besiedelung des deutschen Südostens (Programm, Leipzig 1909) Seite
6 läßt
es unentschieden, ob Gotfrid „um Weihnachten 1049 in einem
Gefecht oder
bei einem Überfall seinen Tod fand".]. Nur
soviel berichten die Niederaltaicher Annalen. Die Vermutung ist
nahehegend, daß die „iniqui",
von denen sie sprechen, Meuchelmörder waren, die seine Feinde zu
seiner Beseitigung gedungen hatten. Einen positiven Anhaltspunkt haben
wir aber für eine solche Vermutung nicht [257 Die
Auffassung Juritschs (a.a.O.), daß Gotfrid „höchstwahrscheinlich
im Kampf gegen die Ungarn gefallen" sei, erscheint
mir durchaus irrig. Die Annalen lassen gerade das
deutlich erkennen, daß nach ihrer Meinung Markgraf Gotfrid nicht im
Felde gefallen, sondern ermordet
worden ist. Dasselbe gilt gegenüber Hasenöhr1, a.a.O.].
Mit Gotfrids Tod war den LAMBACHERN der kräftigste
Vertreter ihrer Interessen genommen. Der Schutz der Familie lag jetzt,
da der alte Graf Arnold zu schwach, Adalbero, der spätere Bischof von Würzburg,
Geistlicher war, in den Händen des dritten Bruders, der nach dem Vater den Namen Arnold führte. Gegen
ihn richteten sich nunmehr die Anstrengungen der Gegner. Sie waren
anscheinend mit der Beseitigung des Markgrafen nicht zufrieden
gestellt, ihr Ziel richtete sich auf die Vernichtung des ganzen
Geschlechts. Sie gelang. Die Lambacher
Burg wurde - vielleicht durch Überfall - in Abwesenheit des
Altgrafen erobert, Graf Arnold,
seine Gattin Hazecha und seine Mutter Regila ermordet.
Ein derartiger Verlauf der Ereignisse ist uns nicht direkt bezeugt,
doch dürfen wir ihn auf Grund zweier von einander
unabhängiger Quellen mit ziemlicher Sicherheit vermuten. In der
Lebensbeschreibung Bischof Adalberos
heißt es nämlich, daß Graf
Arnold Kloster Lambach gegründet habe, „nachdem er Witwer
geworden, seiner Söhne und Erben außer dem Würzburger Bischof Adalbero
beraubt, seine Burg Lambach
zerstört worden war" [258 Vita Adalberonis epise. Wirzburgens., c. 7, MG. SS.
XII, p. 131, 46 ff.: Arnoldus ... comes ..., uxore viduatus, filiis
et
heredibus excepto Wirzburgense
episcopo Adelberone orbatus, castro suo
in Lambacensi loco sito destructo.].
Zu dieser Darstellung paßt vortrefflich eine Notiz im Lambacher
Nekrolog, die zum 1. Februar den
Tod der Markgräfin Regila,
des Grafen Arnold und der Hazecha verzeichnet [259 Kal.
Febr. Regila
marchionissa (mater epi. Adalberonis
, Arnoldus comes (frater epi. Adalberonis), Hacecha
laica (uxor Arnoldi
comitis). Siehe Büdinger I, 464 nr. 1.
]. Es ist nicht anzunehmen, daß diese drei Personen an einem Tage
natürlichen Todes gestorben sind. Betrachtet man beide sich
gegenseitig stützenden Angaben zusammen, so wird man zu der
Vermutung gedrängt, daß hier der Untergang der ganzen
Familie [260 Vergleiche die Vernichtung der BURCHARDINGER 911, oben Seite
15ff., der SLAVNIKINGER 995,
Seite 32 ff., der Reichenhaller Familie
1037, unten Seite 95f.] durch ihre Feinde -
vielleicht die EPPENSTEINER,
wenn man so weit gehen darf - planmäßig herbeigeführt
worden ist [261 Ich folge damit den Ausführungen von von Kronen, Die
Markgrafen von Steier, Seite 230f.]. In welches
Jahr das Ereiginis vom 1. Februar
fällt, läßt sich nicht genau bestimmen. Es muß
sich nach dem Tode Markgraf Gotfrids
und vor dem Graf Arnolds II. ereignet haben, also
innerhalb des Zeitraumes von 1050 -1055.
Von einer Sühnung aller dieser Untaten durch den Altgrafen Arnold II. und Bischof Adalbero von Würzburg [262 Adalbero ist gegen Ende des Jahres
1049, also in der
Zeit, in der Gotfrid ermordet
sein muß, zweimal in der Nähe des Kaisers
bezeugt. Siehe Jaffe, Reg. Pontific. Romanor. (2. Aufl. Leipzig 1885) 1
nr. 4188, p. 533, St. nr. 2379. Im Oktober 1052 nahm er mit ihm an der
Bamberger Synode teil. Siehe Jaffe, Reg. Pontific. Romanor. I²,
nr. 4281, p. 543.] oder durch den Kaiser [263 In den
uns erhaltenen Mitteilungen über die Beratung
HEINRICHS III.
mit den bairischen Großen zu Nürnberg im Juli 1050 über
die
Sicherung der Grenzen gegen die Ungarn wird Gotfrids Name nicht genannt.] ist uns nichts bekannt.
Besser sind wir über die Ermordung des sächsischen Grafen Ekbert
unterrichtet, die sich zu Beginn der fünfziger Jahre im Gebiet der
Diözese Bremen zutrug. Hier hatte die Gräfin Ida von Elsthorpe, die Tochter des sächsischen Grafen Liudulf,
ihre Besitzungen zwischen der unteren Weser und der unteren Elbe. Sie
war eine reiche und angesehene Frau. Durch ihre Großmutter Gisela, eine Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben und spätere Gemahlin Kaiser KONRADS, war sie mit dem salischen
Kaiser-Hause sowohl als mit den Grafen von Stade verwandt. Papst Leo IX., der Egisheimer, war
ihr Onkel [264 So glaube ich mit Krause, Ida von Elsthorpe und ihre
Sippe, Forschungen XV, 641 aus dem wirren Text der Stader Annalen
schließen zu sollen (MG. SS. XVI, p. 319, 24). Die Gründe,
die Dehio in seiner Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen, Kritische
Ausführungen XX,
70 dagegen anführt (Ekbert sei
der Sohn eines der beiden Dithmarscher
Grafen und einer Schwester der Richenza)
kann ich nicht als stichhaltig anerkennen. Vergleiche Meyer von Knonau
I, 423 nr. 57.]. Aus ihrer ersten Ehe mit dem bairischen Edlen Lippold, dem Sohn der Glismod, stammte der Graf Ekbert. In zweiter und dritter
Ehe waren ihre Gatten zwei Brüder,
die Dithmarscher Grafen Dedo
und Etheler der Weiße.
Sie fielen beide durch die Dithmarschen. So war Idas einzige Stütze der Graf Ekbert, da der andere Sohn Burchard sich
frühzeitig dem geistlichen Stade gewidmet hatte [265 Über
diese verwandtschaftlichen Beziehungen siehe Krause,
a.a.O., Seite 639ff., Gisi, Der Ursprung des Hauses Rheinfelden,
AfschwG.,
1887, Seite 26ff., Dehio, a.a.O., Meyer von Knonau I, 652ff.]. Mit Ekbert
zusammen verwaltete sie ihre Allodialgüter. In ihrer unmittelbaren
Nachbarschaft saßen die verwandten Grafen von Stade. Graf Udo II. von Stade, der Sohn des 1056 zum Markgrafen der
Nordmark ernannten Lothar-Udo,
beschloß diese Lage auszunutzen, um die Besitzungen der Ida an sich zu bringen [266 So darf
man vielleicht annehmen. Dehio geht zu weit,
wenn er davon spricht, daß Ekhert
im Kampf gegen Udo von Stade bei der
Verteidigung seiner Güter „gefallen" sei. Zu einer solchen
Auffassung
berechtigt die Darstellung der Stader Annalen nicht.]. Hierzu war aber die Beseitigung ihres Sohnes und
Schützers, des Ekbert,
erforderlich. So kam es zum Morde. Bei Wistedt, in der Nähe von
Elsthorpe, erschlug Udo, so
berichten die Stader Annalen, seinen
Vetter Ekbert. Die Gräfin war nun ihres Erben beraubt, ihr
Besitztum lag offen vor den STADERN
da. In ihrer Not begab sie sich zu ihrem Onkel, dem Papst. Dieser riet
ihr zur Versöhnung und Nachgibigkeit. So verzieh Ida nach ihrer Rückkehr dem
Mörder ihres Sohnes und nahm ihn sogar, um ihre Güter in Ruhe
nutzen zu können, zum Sohn und Erben an [267 Ann.
Stadens., MG. SS. XVI, p. 319, 33 ff. - Die Tat
muß zwischen 1049 und 1053 erfolgt sein, wenn die Stader
Nachricht
glaubwürdig ist, daß Ida
zu ihrem Onkel Leo IX. nach
Rom gezogen sei,
um sich bei ihm Rat und Trost zu holen.
Leo IX. wurde im Dezember 1048 von
HEINRICH III.
eingesetzt und starb am 19.IV.1054. Jaffe, Reg. Pontif.
Roman. I², p. 529, 548. Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 642.]. Dieser gab ihr als Entgelt dafür 300 Hufen aus stadischem Allodialbesitz auf
Lebenszeit [268 Albert von Stade
ist für alle diese Begebenheiten
leider unsere einzige Quelle, sodaß wir seine wirren und vielfach
unrichtigen Mitteilungen schlecht prüfen können. Als er sie
um die
Mitte des 13. Jahrh. niederschrieb, ließ er die chronologische
Ordnung
völlig außer Acht. Er verwechselte außerdem wie der
Annalista Saxo ad a.
1056 den Vater Lothar-Udo mit
dem Sohne Udo, der 1082 starb,
und nennt
den Mörder marchio,
obwohl erst dessen Vater 1056, mehrere Jahre nach
dem Tode Ekberts, Udo II. selbst 1057 zum Markgrafen
ernannt wurden.
(Vergleiche Meyer von Knonau I, 39 nr. 28). Die Tochter der Oda,
der Schwester Ekberts, mit Namen Akarina, wird eine Tochter der Ida
genannt. (Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 646). Endlich sagt Albert von
Stade, daß Udo
den Mord auf Anstiften der Brüder
Friedrich und Ulrich
von Stade ausgeführt hätte (a.a.O., p. 321, 6). Dies
ist aber
unmöglich, da Friedrich
erst 1135 starb. Hier hat der Chronist den Tod
Ekberts mit dem des Markgrafen Ekbert 1090 verwechselt.]. Noch zu ihren Lebzeiten, im Jahre 1057, folgte Udo seinem Vater in der
Markgrafschaft nach. Nach ihrem Tode fiel ihr Allodialbesitz an ihn [269
Vergleiche Krause, a.a.O., Seite 643, Dehio, a.a.O., Meyer von Knonau
I, 423 nr. 57.]. Er hatte seine Absicht voll
erreicht.
Haben sich alle diese Ereignisse tatsächlich so abgespielt, so
belegen sie wiederum die völlige Abhängigkeit des damaligen
Rechts und seiner Wahrung von äußeren Einflüssen. Der
Papst selbst vermag der Mutter des Ermordeten keinen anderen Rat zu
geben, als den, sich mit dem Mörder zu verständigen, ihm zu
Willen zu sein. Daß sie den Mörder sogar an Sohnes statt
annimmt und ihn zum Erben einsetzt, erscheint unserer heutigen
Auffassung als etwas ungeheuerliches. Der damaligen war es zweifellos
der einzige, klug gewählte Ausweg aus einer gefährlichen
Lage. Auf Bestrafung der Tat, Sühne für den Ermordeten, also
Durchsetzung des Rechts, scheint hier von vornherein verzichtet und
alles Streben auf die Schaffung persönlicher Sicherheit gegen
weitere Rechtsverletzung durch gütliche Vereinbarung mit dem
Rechtsbrecher gerichtet worden zu sein. So mußte das Recht in
seiner Wirksamkeit eine Schranke finden in der Berücksichtigung
der Macht dessen, der es brach [270 Vergleiche die Verhältnisse hei der Ermordung des Grafen Wichmann 1016, oben Seite
55ff.]. -
Aus den letzten Jahren HEINRICHS III. ist
uns die Ermordung des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen überliefert [271 Chron.
Gozecense 1. 1, c. 9, MG. SS. X, p. 144, 27ff. Lamperti Ann. ad a.
1056, Schulausg. p. 70, 6 ff., Adami gesta Hammab. eccl. pontif. 1.
III, c. 55, Schulausg. p. 135, 7ff. Vergleiche
Steindorff II, 338f., Kurze, Geschichte der sächsischen
Pfalzgrafschaft, Neue Mittheilungen des Sächsisch
Thüringischen Vereins XVII (1889), 331.].
Dedo stammte aus der Familie
der Gosecker Grafen und war ein Bruder Erzbischof Adalberts von Bremen [172
Vergleiche Kurze, a.a.O., Seite 329ff.]. Wir
wissen nicht mehr von ihm, als daß er ein reichbegüterter [273 Er hatte
zahlreiche Besitzungen in Thüringen und im Hessegau, in dem sein
Comitat lag (St. nr. 2253,2285,2296,2382).],
tapferer Kriegsmann [274 Chron. Gozecense, a.a.O., p. 144, 38f.: Rebus
militaribus adeo fuit aptissimus, ut suis in temporibus nemini
videretur secundus. Doch ist es falsch, wenn die Chronik daran
anknüpft, daß er als Belohnung für seine Dienste im
Feldzuge gegen die Ungarn im Jahre
1042 von HEINRICH
die Pfalzgrafenwürde
erhalten habe. Dieser Feldzug
fand im Jahre 1044 statt, wie andere Quellen, aus denen die Chronik die
Stelle entnommen hat, beweisen. Dedo
ist aber schon in einer Urkunde
HEINRICHS III. vom
30.X1.1043 als Pfalzgraf bezeugt. (St. nr. 2253).
Vergleiche Kurze, Zur Kritik des Chron. Gozecense, NA. X11, 201. Danach
ist
die Darstellung bei Steindorff I, 162 zu berichtigen.] von edeler Gesinnung [275
Das beweist am besten sein Verhalten
gegen den Mörder. Siehe unten.] war, der
beim Kaiser in hoher Gunst stand [276 Noch kurz vor seinem Tode erhielt er am 6.II.1056 von
HEINRICH III.
ein Gut in Nord-Thüringen geschenkt (St. nr. 2492). Eine
andere Schenkung berichtet der Gosecker Chronist, a.a.O., p. 144,43
ff.].
Über seinen Tod sind wir genau unterrichtet.
Der Bremer Erzbischof hatte einen Geistlichen seiner Diözese
für ein Vergehen verbannt und seinem Bruder, dem Pfalzgrafen, zur
Überwachung übersandt [277 So berichten übereinstimmend die Gosecker Chronik
(a.a.O., p. 144, 28) und Lampen (a.a.O., p. 70, 6ff.). Adam von
Bremen sagt nur, daß der Mörder ein Geistlicher aus
der Diözese Adalberts war
(a.a.O.).]. Der Gefangene, der sich vielleicht
von seinem Oberherrn ungerecht behandelt glaubte, nahm eine
günstige Gelegenheit wahr, um sich zu rächen. Er nahte sich
eines Tages mit erheuchelter Unterwürfigkeit dem Pfalzgrafen. Als
der Nichtsahnende sich gerade anschickte, sein Roß zu besteigen,
durchbohrte ihm der Geistliche mit einem verborgen gehaltenen Schwerte
die Hüfte. Zu Tode getroffen sank der Pfalzgraf zu Boden. Die
herbeieilenden Mannen ergriffen den Täter und stellten ihn vor den
Sterbenden, um von diesem selbst das Maß der Strafe zu erfahren.
Aber der Pfalzgraf dachte nicht an Rache und Strafe. Mit den Worten des
Märtyrers Stephanus befahl
er seinen Geist Gott und bat dann mit der letzten Kraft der Stimme die
Umstehenden um Gnade für den Mörder. Als seinen letzten
Wunsch sollten sie dies seinem Bruder
Adalbert melden [278 In dieser Ausführlichkeit wird die Tat nur vom Chron.
Gozecense berichtet. Die Bitten des Sterbenden um Schonung des
Mörders
enthält auch in Kürze die Schilderung Adams, wo allein der
Auftrag an
Erzbischof Adalbert berichtet wurde, jedoch
nicht die Lamperts von
Hersfeld.]. Diese Gesinnung war
zweifellos ein Ausfluß der von HEINRICH III. gepflegten,
der er in seinen Anfängen in den großen „Indulgenzen" im
Volke hatte Boden bereiten wollen. Jetzt war sie aber selten geworden,
und
wir sehen deutlich, welchen Eindruck sie auf die Chronisten gemacht hat
[279
Chron. Gozecense, a.a.O., p 144, 31: Mirum
dictu ... Adami gesta 
Hammab. eccl. pontif., a.a.O.: Apparuit
hoc in fine memorabilis viri ... Siehe im übrigen unten
Seite 104.]. Mit beredten Worten heben sie
hervor, wie sehr das Ende dieses Mannes, der niemals jemandem ein Leid
zufügen oder geschehen lassen konnte, seinem gerechten Leben
entsprach [280 Chron. Gozecense, a.a.O., p.144, 36, Adami gesta, a.a.O.].
Die Tat war am 5. Mai 1056 bei
jenem Pöhlde geschehen [281 Datum und Ort finden sich nur im Chron. Gozecense (a.a.O.,
p. 144, 27). Die Jahreszahl wird durch Adam von Bremen gestützt:
Eodem anno, quo et caesar defunctus
est (a.a.O.).], wo 54 Jahre vorher Markgraf Ekkehard I. sein Leben
gelassen hatte [282 Siehe oben Seite 39 ff.], wo acht
Jahre vorher der Manne Arnold
den Grafen Thietmar im
Gottesgericht besiegt hatte [283 Siehe unten Seite 98.].
Kaiser HEINRICH traf am
folgenden Tage in Goslar ein [284 Steindorff, a.a.O., Müller, Das Itinerar Kaiser
Heinrichs III. (Berlin 1901) Seite 114.] und
vernahm hier die Kunde vom gewaltsamen Tode seines Freundes. Er
ließ die Leiche nach Goslar überführen. Unter
allgemeiner Trauer wurde der beliebte Fürst dort beigesetzt [285 Chron.
Gozecense, a.a.O., p. 144, 35 f.]. Den
verbrecherischen Priester bewahrte die Bitte Dedos vor Strafe. Auch Erzbischof Adalbert gewann es nicht
über sich, ihr entgegen zu handeln. Der Mörder konnte
unangefochten von dannen ziehen [286 Ebenda, p. 144, 34f., Adami gesta, a.a.O.]. Adalbert aber
trug seit jenem für ihn so schmerzlichen 5. Mai unversöhnlichen
Haß gegen die Glieder des Bremer Sprengels im Herzen [287 Adami
gesta, a.a.O.]. Kaiser
HEINRICH
überlebte den Tod seines Freundes nicht lange. Am 5. Oktober starb
auch er.
                                                                            III.
                                     
                   
             Anhang:
                                    
Mord an weltlichen deutschen nichtfürstlichen
                                 
             Personen zwischen 911 und 1056.
Zu Anfang des Jahres 1002, anscheinend nicht sehr lange vor der
Ermordung des Markgrafen Ekkehard,
tötete der junge Graf Wilhelm von
Weimar zwei Vasallen des Markgrafen, Widukind und Hermann.
Um die Tat zu rächen zog Graf
Hermann, so berichtet Thietmar [288 Thietm. chron. 1. V, c. 8, Schulausg. p. 111, 25f.
Über Widukind und Hermann wissen wir sonst nichts.], der älteste Sohn
Ekkehards, mit starker Macht vor Weimar und belagerte die Burg,
bis ihn die Nachricht vom Tode seines Vaters [289
30.IV.1002. Siehe oben Seite 43.] ereilte.
Jedoch scheint diesem die Tötung seiner Vasallen nur ein Vorwand
gewesen zu sein für den Angriff auf Weimar. In Wahrheit war es ihm
darum zu tun, den alten Grafen Wilhelm
auf seine Seite zu ziehen. Die Friedensbedingungen für den
Weimarer bestanden nicht in einer Sühneleistung für die
Gewalttat, sondern in seiner eidlichen Zusage, sogleich zu Ekkehard zu
eilen und seinen Forderungen in jedem Punkte nachzukommen [290 In presentiam predicti comitis venire et,
quicquid ipse
ab co exposceret, impetere iuramento constringeret. (Thietm.
chron.
a.a.O., p. 111, 27ff.). Vergleiche Hirsch I, 197f., Posse, Seite 46.]. -
Von den zahlreichen Gewalttaten, mit denen Herzog Ulrich
von Böhmen gegen seinen
Bruder Jaromir und
dessen Anhänger vorging [291 Ann. Quedlinb. ad a. 1014, MG. SS. 111, p. 83, 2 f. - Siehe
oben Seite 65.], überliefert uns Thietmar
eine mit Namensnennung. Ulrich
ließ im Jahre 1014 seinen „hochberühmten" Ritter Bosio und viele andere
umbringen, weil er falschen Gerüchten zufolge glaubte, daß
sie mit seinem verstoßenen und in Utrecht gefangen gehaltenen
Bruder gemeinsame Sache machten [292 Thietm. chron. 1. VII c. 39, Schulaus g p. 190, 26ff.
Vergl. Büdinger I, 339, Bachmann 1, 192. Bretholz Seite 115
bezieht
fälschlich die Ermordung Bonios
und der übrigen Anhänger Jaromirs
auf Boleslav
den Roten, indem er dessen Gewalttaten nach seiner
Wiedereinsetzung durch den Polen-Herzog 1003 (Thietm. chron. 1. V,
c. 29, Schulausg. p. 123, 32ff.) mit denen Ulrichs
1013; 14 vermengt.]. -
Kurz vor seiner Schilderung der Ermordung des Grafen Wichmann erzählt
Thietmar eine ihm bekannt gewordene Gewalttat, die sich 1016 im
Hansegau ereignete. Vier Brüder
mit Namen Aelli, Burchard, Thiedric und Poppo brachten gegen einen tapferen Ritter Bern, von dem sie oft
beleidigt worden waren, eine Schar zusammen, überfielen seinen Zug
und erschlugen ihn, obwohl er nicht weniger als hundert Geschildete bei
sich hatte, nach heftigem Widerstande, wobei auf beiden Seiten etliche
fielen [293 Thietm. chron. 1. VIII, c. 44, Schulausg. p. 219, 24ff.
Vergl. auch Hirsch III, 46.]. Aus dem
Merseburger Nekrolog ist ersichtlich, daß die Tat am 26. Juli
geschah [294 A.a.O., p. 238.].
Die Kenntnis dieses Ereignisses verdanken wir nur der Sorgfalt
Thietmars, der nichts verschweigt, was ihm einmal zu Ohren gekommen
ist. Hier versäumt er sogar nicht, die Namen der im übrigen
natürlich ganz unbekannten Mörder zu nennen. Die Art, in der
der Vorgang sich abspielte, ist ein gutes Zeugnis für die
Verwegenheit, mit der damals jede Friedensstörung gewagt wurde.
Man muß annehmen, daß diese Gewalttat, wie so viele andere,
ohne jede Sühnung geblieben ist. -
Im Jahre 1021 fand eine Persönlichkeit den Untergang, die,
ähnlich wie Graf Balderich
[295
Siehe oben Seite 46ff.], in den Gang der
niederlothringischen Ereignisse oft maßgebend eingegriffen hatte,
der Ritter Gebhard. Als Vasall des Balderich hatte er der reichs- und
ordnungsfeindlichen Partei am Niederrhein, die durch Balderich und den Grafen Gerhard von Metz [296
Vergleiche über ihn Hirsch I, 220, Vanderkindere 11,334 und 424.], den Schwager der
Kaiserin Kunigunde,
geführt wurde, mannigfache Dienste geleistet. Durch eine
eigentümliche Verkettung von Ereignissen kam es zum Bruch zwischen
Balderich-Gerhard und Gebhard.
Godizo, der Sohn Richizos, ein Vetter der Adela [297 Alpertus
1. I, c. 2 und 1. II, c. 11, MG. SS. IV, p. 702, 27 und p. 714, 35.
Vergleiche Hirsch II, 350.], wahrscheinlich
identisch mit Gotfrid, dem Sohne des Grafen Richard im Hennegau und
Lüttichgau [298 Diese Identität macht Vanderkindere II, 165
wahrscheinlich. Die Weglassung des Titels „Graf" ist, wie Vanderkindere
(a.a.O.) und Pijnacker-Hordijk (Einleitung zu Alpert, a.a.O., S. XIX,
zeigen, bei Alpert ganz gewöhnlich.], gab
vor seinem Tode im Jahre 1015 seine Burgen
Aspel im Hamaland und Heimbach auf der Grenze zwischen
Lüttichgau und Zülpicher Land dem ihm verwandten Grafen Gerhard. Dieser
gab Aspel an seinen Bundesgenossen
Balderich, auf Heimbach ließ er Godizos Witwe mit ausreichender
Besatzung zurück [299 Alpertus, 1. II, c. 11, a.a.O.]. Die
Burgherrin bestellte den Ritter
Gebhard zum Befehlshaber und nahm ihn zum Gemahl [300 Hirsch
11, 352 gibt die Darstellung Alperts ungenau
wieder, wenn er sagt, daß Gerhard
den Gebhard zum Hüter von
Heimbach
bestellt habe.]. Nun forderte dieser von seinem
durch diese Ereignisse völlig überrumpelten Lehnsherrn die
Burg Aspel als
rechtmäßiges Erbe seiner Gemahlin. Die Forderung wurde von Balderich verworfen, der Vasall von
ihm verstoßen. Die Folge war dessen Verbindung mit dem Todfeinde Balderichs, dem Grafen Wichmann [301 Alpertus,
a.a.O., p. 714, 43.]. Im Verlauf einer
erbitterten und wechselvollen Fehde versuchte Gebhard mit allen Mitteln seine
Ansprüche durchzusetzen. Heimbach verlor er nach langer Belagerung
an Gerhard und Balderich, aber es glückte ihm
dann, Balderich gefangen zu
nehmen und die Herausgabe der Burg
Aspel von ihm zu erzwingen [302
Alpertus, a.a.O., p. 714, 31.]. Wie weit er an den folgenden Kämpfen beteiligt war,
berichtet uns Alpert nicht. Mit dem Tode Balderichs im Jahre 1021
eröffnete sich für ihn die Aussicht, endlich in den Besitz
von Heimbach zu kommen. Seinem Feinde Gerhard,
dem Erben der Interessen Balderichs,
wurde gerade damit die Möglichkeit gegeben, den verhaßten
Abtrünnigen zu vernichten. Als Werkzeug mußte ihm ein Mensch
dienen, der wie Gebhard die
Schuld des Treubruches einst auf sich geladen und durch eine
Verräterei gegen seinen neuen Herrn die Gnade des alten
wiedererlangt hatte [303 Er war von seinem Herrn
Berthold, dem Sohne des
Markgrafen
Lothar von der Nordmark,
von der Partei Balderichs,
abgefallen und in die
Dienste des jungen Wichmann getreten,
der die Burg seines ermordeten
Vaters unter dem Schutze Herzog
Bernhards verwaltete. Durch Verrat
ermöglichte Berthold die
Besetzung der Burg (1017). - Alpertus, a.a.O., p. 717, 24ff., Thietm.
chron. 1. VIII, c. 53, Schulausg. p. 226, 4
f.]. Er leistete auf Gerhards Anstiften dem Gebhard das Versprechen, ihm den
Zugang zur Burg zu eröffnen. Wenn er ihm folge, werde er sich
ihrer ohne Verluste bemächtigen. Gebhard
glaubte den Worten dessen, der schon einmal ein solches Wagnis mit
Erfolg durchgeführt hatte, und folgte ihm mit seinen Leuten.
Unterdessen hatte der Graf die Besatzung der Burg in allen Winkeln
versteckt und war, als ihm Kundschafter das Nahen des Gegners meldeten,
zum Losschlagen bereit. Er selbst versteckte sich in dem die Burg
einschließenden Walde„um jedes Entrinnen zu verhindern. Als Gebhard dem Verräter bis in die
Mitte der Befestigung - quasi bos ad
victimam, wie Alpert sagt - gefolgt war, brachen die Mannen
hervor und schlugen fast alle nieder. Gebhard
selbst sprang blitzschnell auf die Mauer und stürzte sich in die
Tiefe, ohne zu ahnen, daß auch dort das Verderben lauerte. Mit
gebrochenen Gliedern blieb er liegen. Graf
Gerhard eilte herbei und verwundete ihn mit den Worten: „Deinen
Herrn hast du ebenso getroffen; nimm jetzt den Lohn dafür" schwer
am Halse. Der Mensch, der einst Wichmann
erschlagen hatte [304 Siehe oben Seite 52.], und ein
anderer Knecht des Balderich
gaben ihm den Todesstoß [305 Alpertus 1. II, c. 18, a. a. O., p. 718, 25f.].
Damit hatte Graf Gerhard den
Treubruch des Vasallen gerächt. Wohl in Erinnerung an seinen eben
verstorbenen Waffenfreund hatte er selbst das Schwert gegen den
Wehrlosen erhoben.
Von einer Bestrafung der Tat wissen wir nichts. Hatte Erzbischof Heribert von Köln
die Macht, einem von den Fürsten verdammten, vom Kaiser
verurteilten Mörder eine Zuflucht zu bieten [306 Siehe
oben Seite 54 und 57.], so konnte es auch der
mächtige Schwager der Kaiserin wagen, dem kaiserlichen Willen zum
Trotz mit neuer Gewalttat das heimgesuchte lothringische Land zu
beunruhigen. Dem Kaiser wurde rücksichtsloses Vorgehen in diesen
Grenzgebieten des Reiches besonders erschwert. Gerade hier gestattete
oft die Rücksicht auf mächtige Parteien, die vielfach
Unterstützung außerhalb des Reiches fanden, ein
entschiedenes Eingreifen nicht. -
Wahrscheinlich im Jahre 1033 wurde ein gewisser Altmann ermordet [307 Ann.
Hildesheim. ad a. 1034, Schulausg. p. 38, 12 ff.].
Er war, wie ich glaube, ein Manne des Grafen
Bruno von Braunschweig [308 Zu dieser Vermutung veranlaßt mich die Tatsache,
daß
sich der Bericht in den Hildesheimer Annalen findet. Ich möchte
den
hier genannten A. mit dem bei
Thietmar (l. IX, c. 24, Schulausg. p.
253, 28) erwähnten identifizieren. Thietmar erzählt hier von
Gewalttaten des Grafen Bruno von
Braunschweig gegen Bernward
von
Hildesheim, in deren Verlauf ein Manne des Bischofs mit Namen Rim ab
Altmanno iuvene - also einem Knechte aus der Gefolgschaft des
Grafen
- getötet wurde. Auch die Vita Bernwards erzählt zum Jahre
1002 von
Gewalttaten Brunos, unter
denen der Bischof und seine Leute zu leiden
hatten. (MG. SS. IV, p. 775, 15ff.).], aus
unedlem Stande [309 Die Hildesheimer Annalen geben beide Namen ohne
irgendwelche Titel. Der Name Altmann
ist in damaligen Quellen nicht
häufig. In MG. SS. I-XVI und MG. DD. I-IV kommt er nur 19 Mal vor,
davon sind 8 weltliche und von diesen sind in MG. SS. XVI 3, in MG. DD.
III 2 als Grafen bezeugt. Ich möchte annehmen, daß es sich
hier um
keine Grafen, sondern um Mannen handelt.]. Der Mörder Namens Hilderich muflte, sei es vor
der Rache der Verwandten, sei es vor der Strenge des Gerichts,
flüchtig werden und in fremdes Land gehen. Als der Kaiser zu
Weihnachten 1033 in Minden weilte, wurde die Sache vor ihn gebracht.
Auf Fürsprache seiner Gemahlin Gisela und des
Halberstädter Bischofs begnadigte [310 Über das Recht der königlichen Gnade siehe Waitz
VG. VI², 577ff., ferner die Arbeit von Köstler, Huldentzug
als Strafe
(= Kirchenrechts-Abhandlg., her. von Stutz, LXII, 1910) und die
Ausführungen von von Below, der deutsche Staat des Mittelalters, I
(Leipzig 1914), Seite 217ff. Über Huldentzug und Volksrecht
handelt
Rosenstock in Königshaus und Stämme Seite 313ff. - Im
übrigen siehe oben Seite
31 und 57.] er Hilderich,
versprach ihm persönliche Sicherheit und sagte ihm
ungefährdete Rückkehr in seine Heimat zu [311 Ann.
Hildesheim, a.a.O. - Vergl. Breßlau 11, 99 nr. 1.].
Dem Ereignis an sich kam irgendwelche Bedeutung nicht zu. Es war einer
der vielen Fälle von Totschlag, wie sie damals zu geschehen
pflegten. Die Hildesheimer Annalen berichten diesen offenbar vor allem
wegen des Ausganges, den er durch das Eingreifen Kaiser KONRADS II. nahm.
Insofern ist er auch für uns wichtig. Er zeigt das besondere
Interesse des Kaisers für die Niederen, nicht nur gegenüber
den Großen, sondern auch in ihren Beziehungen
untereinander.    
In zwei Aufzeichnungen über ein zwischen Johann von St. Maximin und Poppo von Stablo vollzogenes
Tauschgeschäft, das KONRAD II. zu
Ostern 1036 in Ingelheim in einer nicht erhaltenen Urkunde
bestätigte, erfahren wir von einem Morde, den Graf Giselbert von Looz [312 Giselbert von Looz, Graf im Hasbengau, war ein Bruder
des Grafen Arnulf († 1040) und des Bischofs Balderich II. von Lüttich
(1008-1018). Vergleiche
über ihn Vanderkindere II, 80,85,88, 131 nr. 3, 138 mit nr. 2, 139
mit nr. 2, 150, 219 nr. 4. Von der Mordtat
Giselberts und den Urkunden von
1036 weiß V. merkwürdigerweise nichts.]
an seinem Vasallen Wiker beging
[313 MG.
DD. IV, nr. 228 a u. b., p. 309 ff. Vergleiche Ladewig,
Poppo von Stahlo (Berlin 1883) Seite 137, Breßlau II, 361 nr.3,
377, Schrohe, Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen
und den Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergange der
Stadtfreiheit (1462) (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz,
4, Mainz 1915) Seite 14.]. Dieser Wiker war, wie ich aus einigen
Urkunden Bischof Reginards von
Lüttich ersehe, Avoue von St. Laurent in Lüttich.
Seine Stellung war nach seinem Auftreten in diesen Urkunden keine
unbedeutende [314 In den 1882 von Daris im 2. Band des Bulletin de la
societe d'art et d'histoire du diocese de Liege Seite 142 ff.
herausgegebenen Extraits du Cartulaire de Saint-Laurent finden wir Wigger oder Wiger, avoue von St. Laurent, in drei Urkunden Bischof
Reginards von Lüttich. Am 3.XI.1034 überwies dieser
der Abtei von St.
Laurent eine Reihe von Gütern durch die Hand des avoue Wigger (a.a.O., Seite 142f.),
an demselben Tage regelte er in
einer zweiten Urkunde für St. Laurent die Rechte des avoue
(a.a.O.,
Seite 144). In beiden finden wir Graf
Giselbert unter den Zeugen. Am 10.VIII.1035 erscheint der avoue
endlich zusammen mit dem Grafen als
Zeuge in einer dritten Urkunde Bischof
Reginards (a.a.O., Seite 237).]. - Die
Tat ereignete sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1035 [315 Da Wiker noch am 10. August 1035 als
Zeuge
auftrat, am 30. März 1036 (Ostern) aber schon die Sühnung des
an ihm
verübten Verbrechens als erledigt erscheint, so fällt dieses
in die
Zwischenzeit, wahrscheinlich noch in den Spätsommer oder Herbst
des Jahres
1035. Hierdurch ist jetzt die von Ladewig, a.a.O., Seite 134ff. zuerst
aufgestellte und von Breßlau, MG. DD. IV, p. 310, 5ff.
aufgenommene
Vermutung,
daß die betreffenden Aufzeichnungen nur zu Ostern 1036 anzusetzen
seien, zur völligen Gewißheit erhoben.].
Ihren Anlaß kennen wir nicht. 
Als der Kaiser von ihr erfuhr, geriet er in Zorn über diese
Freveltat eines Herrn an seinem Untergebenen. Er entzog dem Grafen
seine Huld [316 Vergleiche die Arbeit von Köstler, Huldentzug als
Strafe, a.a.O. Dazu die in nr. 310 auf Seite 92 zitierte Literatur.] und ließ ihn so seine Ungnade fühlen. Es gelang
schließlich dem Grafen nur dadurch die kaiserliche Gnade
wiederzuerlangen, daß er ihm sein 20 Hufen umfassendes Gut
Corswarem aus seinem Allodialbesitz übergab [317 MG. DD.
IV, nr. 228a, p. 310, 29ff.: Comes quidam
Gisilbertus ... qui ob iniuriam
sui malefacti ipsius imperatoris
amiserat gratiam, ob hanc readquirendam bonum sibi visum est supra
dicto domno imperatori de allodio suo dare viginti mansus apud Coruuorommo .
. . und 228b, p. 311,76 ff.: Quidam comes nomine Gislebertus ...,
quodam milite nomine Wikero
interfecto, nullo modo potuit pacari imperatori, quousque quoddam
predium Coruuoroimo nomine sibi traderet
pro acquirendo eius amore. Vergleiche Daris, Histoire de Ja
Bonne ville, de
I'eglise et des comtes de Looz, I (Liege 1864) Seite 386. - Corswarem
liegt in der belgischen Provinz Limburg. Das Geschlecht
existiert noch in einem aussterbenden herzoglichen und in einem
gräflichen
Zweige.]. Der Kaiser wollte den abgetretenen
Besitz nicht zu seiner Bereicherung verwenden. Er gab ihn sogleich an
St. Maximin, das ihn wiederum an Stablo vertauschte. Zweifellos haben
wir unter der Abtretung des 20 Hufen umfassenden Allodialgutes die
Zahlung des Wergeldes zur Ablösung der Strafe zu verstehen. Seine
verhältnismäßige Höhe mit 20 Hufen war hier
bedingt durch die Schwere der Tat und den hohen Stand des Täters [318
Vergleiche Schröder DRG6 Seite 215,350, 355.].
Für unser Empfinden war sie freilich immer noch gering genug.
Daß Graf Giselhert auch
„die Entschädigung der Gesippen des Getöteten" auferlegt
worden sei, wie Breßlau meint [319 A.a.O., Seite 377. Vergl. Mayer-Homberg, Die
fränkischen Volksrechte im Mittelalter (Weimar 1912) Seite 134ff.], ist nicht zu erweisen. In unserer Überlieferung
findet sich keine Spur davon.
Die Ermordung Wikers, die
Sühnung der Tat durch Uberlassung der Güter, ihre
Uberweisungan St. Maximin [320 Daß der Kaiser die Güter „sofort" an St. Maximin
gegeben habe, wird in der einen Aufzeichnung ausdrücklich gesagt.
(A.a.O., nr. 228 b, p. 311,27)], ihre
Vertauschung zwischen St. Maximin und Stablo und die Bestätigung
dieses Tausches durch KONRAD II. - 
alle diese Ereignisse haben sich in einem Zeitraum von noch nicht 8
Monaten abgespielt. Rechnet man hinzu, daß der Kaiser sich im
Sommer 1035 auf einem Feldzuge gegen die Liutizen befand und erst um
die Mitte des Oktober nach Sachsen zurückkehrte [321 Siehe
Breßlau 1I., 150ff.], daß ihn also
frühestens damals die Kunde von der Tat aus dem
äußersten Nordwesten des Reiches erreicht haben kann, so
erscheint die Schnelligkeit, mit der er die Sühnung dieses
Verbrechens betrieb, für damalige Verhältnisse wahrhaft
erstaunlich. Hier haben wir einen neuen Beleg für die Energie, mit
der KONRAD II.
Recht und Frieden gerade für die Schwachen aufrechtzuerhalten,
bzw.wiederherzustellen bemüht war [322 Ebd., Seite 375ff.]. -
Die Altaicher Annalen berichten uns von einer Freveltat, die sich im
Jahre 1037 in Reichenhall in Baiern in der Familie von St. Moritz
zugetragen haben soll [323 Ann. Altahens. maior. ad a. 1037, Schulausg. p 21 f., 32ff.].
Zwei Brüder rotteten sich mit einem Volkshaufen zusammen,
überfielen ihren Oheim in seinem Hause und ermordeten ihn. Damit
noch nicht genug, steckten sie noch das Haus in Brand, sodaß die
sechs Söhne des Ermordeten mit ihren Kindern und vielen anderen
Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters umkamen. Im ganzen
verloren bei diesem Massenmord nicht weniger als fünfzig Menschen
nach dem Bericht des Chronisten ihr Leben [324
Vergleiche Riezler I, 759.].
Es liegt nahe, hier Blutrache zu vermuten. Von einer Sühnung der
Tat ist uns nichts überliefert. Daß sie geschehen konnte,
zeigt wiederum, in welchem Grade auch unter der starken Regierung KONRADS II. [325 KONRAD II.
weilte damals allerdings in Italien. Vergleiche Breßlau II, 227ff.] der allgemeine Friede, besonders in den an der Peripherie
des Reiches gelegenen Territorien, durch die wilden Sitten der Zeit
gefährdet war. -
Ein interessanter Fall der Ermordung eines sächsischen Vasallen
durch den Sohn des im Gottesgericht von diesem Vasallen getöteten
Lehnsherrn und strenger Bestrafung des Mörders durch den Kaiser
ist uns endlich aus der Zeit HEINRICHS III.
zum Jahre 1048 überliefert [326 Adami gesta Hammab. eccl. pontif. I. III, c. 8,
Schulausg. 2 p. 100, 22 ff., Lamperti Ann. ad a. 1048, Schulausg p. 61,
22. Ann. Altahens. maior. ad a. 1048, Schulausg. p. 45, 2ff.].
Die hier zu schildernden Vorgänge sind bedingt durch das
Verhältnis des sächsischen Herzogtums zur Bremer Kirche und
zum Kaiser. In der Durchführung seiner ehrgeizigen Pläne, die
auf die Aufrichtung einer Herrschaft des Erzbistums Hamburg-Bremen
über die nördlichen Gebiete Sachsens und die Begründung
eines nordischen Patriarchats gingen, geriet Erzbischof Adalbert mit den
sächsischen Herzögen in Konflikte, die sich allmählich
zu einer förmlichen Feindschaft auswuchsen [327
Vergleiche Steindorff I, 282ff., von Giesebrecht II, 396
und 471. Meyer von Knonau II, 124ff., Hampe, Deutsche Kaisergeschichte
im
Zeitalter der Salier und Staufer (2. Aufl. 1912) Seite 27f.].
Sie erreichte ihren Höhepunkt, als HEINRICH III.,
der den Erzbischof begünstigte, im Jahre 1047 vor dem Zuge gegen
die niederlothringischen Empörer nach Bremen kam [328 Siehe
Steindorff II 15 nr. 6, Müller, Das Itinerar K. Heinrichs III.,
Seite 66.], tun durch sein Erscheinen auf das billungische Herzogs-Haus
einzuwirken und sich von seinen Gesinnungen zu überzeugen [329 Ut fidem exploraret ducum (Adami
gesta, a.a.O.)]. In der Empörung über
das abermalige Zusammenwirken von Kaiser und Erzbischof kam es in der
Familie des Herzogs Bernhard
zu einer Verschwörung. Der Aufenthalt des Kaisers in der Bremer
Diözese sollte benutzt werden, um sich seiner Person zu
bemächtigen, vielleicht sogar, einen Anschlag auf sein Leben zu
versuchen. Graf Thietmar [330 Über
ihn vergleiche Wedekind, Noten II, 87ff.], der Bruder des Herzogs, war der Urheber
des Planes. Der Anschlag wurde aber Erzbischof
Adalbert bekannt und von ihm vereitelt [331 Adami
gesta, a.a.O. Merkwürdig ist, daß Adam die
Verschwörung mit den Worten „ut
aiunt" einleitet, sie gleich darauf
aber als feststehende Tatsache behandelt.]. Der
Kaiser verließ Lesum und begab sich über Westfalen an den
Niederrhein. Der Graf wurde wegen Hochverrats [332 Lamperti
Ann., a.a.O., p 61, 25: Accusatus
... de inito
contra imperatorem consilio, Ann. Altahens. maior., a.a.O.:
Maiestatis reus.] zur Verantwortung vor das kaiserliche Gericht geladen, das
HEINRICH III. einen
Tag nach der Feier des Michaelisfestes am 30. September in Pöhlde
abhielt [333 Datum und Ortsangabe hat nur Lampert. Die Altaicher Annalen
sagen: Autumno.]. Ein Vasall des Grafen
mit Namen Arnold erhob die Klage, daß jener eine
Verschwörung gegen den Kaiser ins Werk gesetzt habe. Graf Thietmar erklärte, seine
Unschuld durch Gottesurteil erweisen zu wollen. Im Zweikampfe wurde er
aber von seinem Mannen tötlich verwundet verwundet [334 Siehe
hierfür und für die folgenden Angaben die bereits zitierten
Quellenstellen.]. Am 3.Oktober erlag er seinen
Wunden [335 Necrol. s. Michaeli Luneburgens. Wedekind. Noten III, 74.]
Damit war in rechtsgültiger Form die Schuld des Angeklagten vor
dem Richterstuhl des Kaisers bewiesen [336 Vergleiche Rosenstock, Königsh. u. Stämme Seite
206. Wie man sieht, wird hier „adliges Blut" durch einen „gemeinen
Kämpen" vergossen.]. „Das ist ja auch das
Wesen des Gottesgerichts, daß, wer sich selbst behauptet, sein
Recht erhärtet [337 Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht Seite 188.]. Die Familie des Gerichteten aber beschloß, diesen
Schlag, den sie allein der Feindschaft des verhaßten Erzbischofs
zuschrieb [338 Vergleiche Adam von Bremen, a.a.O.],
zu rächen. Der Sohn des Grafen,
vermutlich gleichen Namens wie sein Vater [339 Ich
folge hier mit Steindorff II, 40 nr. 11 der
Konjektur Wedekinds, Noten Il, 87, der den hier bestraften Sohn des
Thietmar mit jenem exlex
Thiemo gleichsetzt, dessen Güter in zwei Urkunden von HEINRICH III.
an Worms geschenkt wurden (St. nr.2244,2245).],
brachte wenige Tage nach dem Gericht
Arnold in seine Gewalt und ließ ihn, zwischen zwei Hunden
an den Beinen aufgehängt, qualvollen Todes sterben [340 Diese
Hinrichtungsart war - doch, wie mir scheint, nicht immer in
der hier vorliegenden Form - altgermanischer Rechtsbrauch. Siehe Grimm
RA II, 261ff.]. Die Untat kam zu Ohren des
Kaisers. Der Übeltäter wurde ergriffen und mit Einziehung
seiner Güter und lebenslänglicher Verbannung bestraft [341 Siehe nr.
340. Im übrigen vergleiche noch von Bippen, Geschichte der Stadt
Bremen (Bremen 1892) I, 46 f.].
Wie sehr uns auch das Scheußliche einer solchen Tat empört,
den Kaiser wird zu seinem strengen Eingreifen vor allem die
Erwägung veranlaßt haben, daß hier die Hoheit und das
Ansehen des kaiserlichen Gerichts durch den Racheakt Thiemos schwer geschädigt war.
Denn dies bedeutete die Ermordung dessen, der in gerechtem Kampf den
Hochverräter als solchen erwiesen hatte.
                                                                                 
IV.
                                                                       
Zusammenfassung.
Die Untersuchung erstreckte sich auf die Ermordungen von fünf
(bzw. drei) Herzögen:
(Burchard von Schwaben 911), Wenzel von
Böhmen 929, Schwager
Herzogs Boleslavs III. von
Böhmen 1003, (Ulrich 1034)
und Jaromir
von Böhmen 1035, 
vier Markgrafen (bzw. fünf mit Burchard
von Schwaben 911): 
Liutpold von Osterreich 994, Ekkehard
von Meißen 1002, Dietrich
von der Ostmark 1034, Gotfrid
von Kärnten 1049, 
einen Pfalzgrafen: Dedo von Sachsen
1056, 
elf Grafen: 
Adalbert vom Scheer- und Thurgau
911, Richwin von Verdun 923, Adalbert von Metz 944, Albi von Eilenburg 990, Dietrich von Hamaland 1040, Wichmann in Sachsen 1016, Sigfrid vom Ringgau 1025, Wilhelm von Friesach 1036, Heinrich von Löwen 1038, Ekbert von Elsthorpe 1049/53, Arnold von Lambach 1050/55, 
einem Burggrafen:
Rikdag von Meißen 984, 
einem Chatelain: 
Walther von Cambrai 1041, 
vier böhmischen Fürsten: 
Spitimir, Pobraslav, Porej und Czaslav 995 und 
neun Nichtfürsten: 
Widukind und Hermann 1002, Ritter Bosio 1014, Ritter Bern 1016, Ritter Gebhard 1021, Altmann 1033, Avoue Wiker von St. Laurent
in Lüttich 1035, die
Reichenhaller 1037 und Arnold 1048
[342 Von
ihnen sämtliche Fälle hier anzuführen, war mir nicht
möglich. Doch glaube ich, die interessanteren gebracht zu haben.].
Davon entfallen auf die Regierung KONRADS I.
ein Herzog (Markgraf) und ein Graf, HEINRICHS I.
ein Herzog und ein Graf, OTTOS I. ein
Graf, OTTOS II.
keiner, OTTOS
III. ein Markgraf, ein Graf, vier böhmische Fürsten,
ein Burggraf (und zwei Mannen), HEINRICHS II.
ein Herzog, ein Markgraf, zwei Grafen (und drei Ritter), Konrads Il. zwei
Herzöge (bezw. einer), ein Markgraf, drei Grafen (ein Avoue und
zwei Mannen), HEINRICHS
III. ein Markgraf, ein Pfalzgraf, zwei Grafen, ein Chatelain
(und ein Manne). Aus der 113 Jahre umfassenden Zeit KONRADS I.
und der 5 sächsischen Könige sind
uns also dreizehn Fälle von Fürstenmorden überliefert,
aus der 32 Jahre umfassenden der ersten beiden SALIER elf
(bzw. zehn).
Es wäre falsch, aus der verhältnismäßig
großen Anzahl der späteren Epoche zu schließen,
daß die Regierung KONRADS II.
und HEINRICHS
III. an Gewalttaten reicher gewesen sei als die ihrer
Vorgänger. Die Ursache liegt vielmehr in der Dürftigkeit der
Überlieferung der älteren Zeit. Das wird besonders deutlich,
wenn wir den zwei Fällen unter KONRAD I.,
die als ein zusammenhängendes Ereignis betrachtet werden
können, die sechs (bezw. fünf) unter KONRAD II.
gegenüberstellen und sehen, daß die Quellen von OTTOS II.
Zeit keine einzige berichten. Aus der OTTOS III.
erfahren wir gleich von mehreren. Das liegt an der Zerrüttung der
inneren Verhältnisse in Deutschland, in die die Regierung des
weltfremden, jahrelang abwesenden jungen Kaisers das Reich
gestürzt hatte. Auch unter den ersten beiden OTTONEN sind
weltliche deutsche Fürsten ermordet worden, aber, wie wir mit
Sicherheit annehmen können, in verhältnismäßig
geringerer Anzahl als unter OTTO III. In
der hier nicht behandelten Zeit HEINRICHS IV.
wirken dann Reichtum der Oberlieferung und große
Rechtsunsicherheit in der Anhäufung von solchen Verbrechen
zusammen [343 Unter HEINRICH IV.
wurden ermordet: 1065 Graf Werner von
Hessen, 1069 Markgraf Dedi von
der Ostmark, 1071 Graf Rheteri,1076 Herzog Gotfrid von
Nieder-Lothringen und Burggraf
Burchard von Meißen, vor 1084 ein Herr von Moosburg, 1085 Graf Dietrich
von Katlenburg und Graf
Dietrich von Dassel, Pfalzgraf
Friedrich von Sachsen und die böhmischen
Grafen Nacarat und Bznata,
1089 Graf Hugo von Egisheim
und Graf Otto II. von Buchhorn,
1090 Markgraf Ekbert von Meißen,
zwischen 1090
und 1097 zwei Grafen von Kappenberg,
1095 Graf Heinrich III. von Löwen,
1100 Herzog Bretislav von Böhmen,
1101 Markgraf Heinrich von
Friesland, 1102 Graf Ludwig
von Mömpelgard, 1103 Graf
Konrad von
Beichlingen, 1104 Graf
Sigehard von Burghausen, dazu mehrere nicht fürstliche
Personen. - Vergleiche Meyer von Knonau I, 623; II, 44,651,719; IV,
45,8f., 48; Bachmann I, 267 nr. 3; Meyer von Knonau
IV, 256, 324 nr. 113,291ff.; Geisberg, Das Leben des Grafen Godfried
von Kappenberg und seine Klosterstiftung (= Zeitschrift für
vaterländische Geschichte und
Altertümer, NF. 1851) Seite 313; Meyer von Knonau V,102,121,185 n
r. 21,184,196.].
                  
Wie stellte sich nun das Reich zu den Ermordungen weltlicher
Fürsten?
Soweit sie Böhmen betrafen, verhielt es sich neutral. Die
Deutschen Könige vermieden es, in die inneren Verhältnisse
Böhmens einzugreifen, sofern nicht Reichsinteressen verletzt
wurden. Es kam ihnen nur auf die Aufrechterhaltung der deutschen
Oberlehnsherrschaft an. Weder nach dem Tode Herzog Wenzels
noch nach dem der Herzöge Ulrich (hier ist
Ermordung nicht sicher) und Jaromir sind
sie eingeschritten [344 Siehe oben Seite 27,66,68.].
Wie verhielten sie sich aber zu Ermordungen weltlicher Fürsten in
Sachsen, Franken, Baiern, Schwaben und Lothringen? -
Die deutschen Könige sind bemüht gewesen, Ordnung und
Sicherheit im Reiche aufrechtzuerhalten, aber nicht alle mit der
gleichen Energie und im gleichen Umfange und dementsprechend auch nicht
alle mit dem gleichen Erfolge.
KONRAD I. hat
niemals die Anerkennung aller deutschen Stämme gefunden. Auf
Lothringen und Sachsen hat er einen fühlbaren Einfuß nicht
ausgeübt. Die Widerstände, die sich ihm in Baiern und
Schwaben boten, hat er nie ganz zu überwinden vermocht. Daran hat
auch die Hinrichtung der Kammerboten
Erchanger und Berchtold nichts geändert [345 Vergl. D.
Schäfer, DG1', 142.]. So konnte sich unter seiner Regierung ein
maßgebender Einfloß der königlichen Gewalt auf den
inneren Frieden [346 Über „Die Friedensidee im Mittelalter" siehe die oben
Seite 12 nr. 3 zitierte Abhandlung von Prutz.]
nicht bemerkbar machen. Wenn trotzdem keine Ermordungen von
Fürsten aus seiner Zeit bekannt sind, außer den zu ihrem
Beginn 911 in Schwaben (913 wurde ein geistlicher Fürst, Bischof Otbert von Straßburg,
ermordet. Von einem Eingreifen des Königs oder der Kirche
verlautet nichts [347 Vergleiche Berr, Die Kirche gegenüber Gewalttaten von
Laien (= Histor. Studien, veröffentlicht von E. Ehering, Heft 111,
Berlin 1913) Seite 65.], so ist das auf Mangel
an Überlieferung zurückzuführen.
Auch Heinrich
I. [348 Über den „Friedensschutz unter den sächsischen
Kaisern" siehe Rosenstock. Herzogsgewalt und Friedensschluß Seite
55ff.] mußte, soviel erfolgreicher auch
seine Regierung war, immer noch eine Sonderstellung Baierns und
Schwabens dulden. Aber zweifellos genoß der innere Frieden durch
ihn stärkeren Schutz. Die Quellen werden nicht müde, HEINRICH als
den „Hüter des Rechts", den „Friedenskönig", den „Verderber
aller Bösewichter" zu rühmen [349 Vergleiche Waitz Seite 112 und die dort mitgeteilten
Quellenstellen.]. An der Berechtigung dieser
Äußerungen zu zweifeln, liegt kein Anlaß vor. Aber
auch hier fehlen positive Angaben über seine Rechtstätigkeit.
„Kaum über irgend einen Teil der Geschichte des deutschen Reiches
sind wir so wenig unterrichtet wie über die Zeiten HEINRICHS" [350 Waitz
Seite 5. Vergleiche auch Köpke-Dümmler Seite 19.]
OTTOS DES
GROSSEN Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des inneren
Friedens sind bekannt. Er ist aller Empörer und Unruhestifter Herr
geworden [351 Siehe D. Schäfer DG. 1', 151. Über OTTOS I. als
Richter besonders Köpler-Dümmler Seite 518f.]. Die Ermordung des Metzer Grafen im Jahre 944 [352 Siehe
oben Seite 27f.] war sicher nicht der einzige
derartige Fall unter seiner Herrschaft. Aber sehr groß wird ihre
Zahl nicht gewesen sein.
OTTO II.
ging den Weg weiter, den ihm sein großer Vater gewiesen hatte.
Auch er wechselte mit Milde und Strenge [353 Charakteristisch
dafür ist sein Verfahren gegen Heinrich von Baiern
974 und 976. Vergleiche Uhlirz I, 54 und 79.].
Daß er es ohne Schaden für seine Stellung wagen konnte,
einen beliebten und mächtigen Großen aus geringfügiger
Ursache hinrichten zu lassen [354 Den Grafen Gero
979. - Vergl. Uh1irz I, 124f.], zeigt, wie fest
das Ottonische
Reich begründet war.
Dies kam auch dem dritten OTTO zugute. Von ihm sind
uns umfangreichere rechtsschützende Maßnahmen nicht
überliefert [355 Thietmar berichtet von einer einzelnen gegen den Grafen Heinrich von Schweinfurt, der
einen Vasallen hatte blenden lassen (l. IV, c. 21, Schulausg. p. 76,
14ff.; siehe oben Seite 31).].
HEINRICH lI.
entfaltete bei kräftiger Wahrung und Mehrung des Reiches nach
außen auch im Innern in „unermüdlicher
Regententätigkeit" die königliche Macht zur Sicherung des
Friedens. In zahlreichen Fällen ist uns sein Einschreiten gegen
Friedensbrecher bezeugt [356 So gegen Herzog Theoderich von Ober-Lothringen 1003,
Markgraf Heinrich von Nordgau
1003, Markgraf Gunzelin von
Meißen 1009, Markgraf
Gero
von der Ostmark und seine Leute 1013, Markgraf Werner von der Nordmark und
Ekkehard von Meißen 1013,
das WERLAER Haus und den Grafen
Thietmar 1019 und Otto von
Hammerstein 1020. (Vergleiche Hirsch I, 244,270f.; II,
277,398,399; III, 115,174).]. Freilich litt es
häufig daran, daß größter Strenge im Anfang allzu
große Nachgiebigkeit folgte [357 Vergleiche Hirsch II, 399 und III, 115.].  Von einer vollen Befreiung des Landes konnte auch
unter seiner Regierung keine Rede sein. „Die "Jahrbücher der
Regierung Heinrichs II." sind voll von Taten schnöder Gewalt und
frechen Friedensbruches, gegen die der Kaiser unablässig, aber
erst in seinen letzten Lebensjahren mit sichtlicherem Erfolg
ankämpfte [358 Breßlau II, 376.]. In den kurz
vor seinem Tode erlassenen Bestimmungen über die Abstellung und
Bestrafung von Streitigkeiten und Gewalttaten zwischen den Dienstleuten
von Fulda und Hersfeld können wir den ersten Ansatz zu
Landfriedensgesetzen sehen [359 MG. DD. III nr. 507, p. 648 ff. Vergleiche Breßlau
bei Hirsch III, 296f.].
Berühmt ist die Tätigkeit KONRADS II.
zur Wahrung von Recht und Frieden [360
Hier genügt der Hinweis auf die
Ausführungen von Breßlau II, 375ff.].
Mit rücksichtsloser Strenge griff er in vielen Fällen durch,
und es scheint, daß er hier größere Erfolge als sein
Vorgänger gehabt hat. „So ward er zum Pfleger des Friedens, zum
Schützer der Schwachen, zum unbeugsamen Wahrer des Rechts" [361 Hampe,
Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer (2. Aufl.
Leipzig 1912) Seite 7.]. Wie aber ein Blick auf
die vorangehenden Blätter dieser Untersuchung zeigt, waren auch
unter seiner Regierung schwere Verbrechen gegen Leib und Leben von
Großen des Reiches möglich.
Unter HEINRICH
III. wurde in Burgund die kluniazensische Idee des
Gottesfriedens verwirklicht. Es ist bekannt, daß sie in
Deutschland eine solche Verwirklichung nicht fand. HEINRICH suchte
vielmehr, aus tief religiösen Vorstellungen heraus, durch das
Beispiel seiner Persönlichkeit seine Untertanen von den alten
Wegen der Gewalttätigkeit und Verachtung des Rechts auf den neuen
der freiwilligen Anerkennung und der Versöhnung aller Gegner vor
Gott hinzuleiten [362 Vergl. Prutz, Die Friedensidee im Mittelalter, a.a.O.,
Seite 12ff.]. Dahin zielten die großen
„Indulgenzen" [363 Siehe Steindorff I, 185f., 195f.,209.]
von 1043 und 1044. Nachhaltige Wirkungen hat er aber mit dieser Politik
nur in seinen Anfängen erzielt. „In HEINRICHS
späteren Jahren tobten die Fehden wieder zahlreich in Deutschland"
[364
Hampe, a.a.O., Seite 19.]. Auf das Ende seiner
Regierungszeit endlich wirft die Ermordung des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen [365 Siehe
oben Seite 83ff.] einen tiefen Schatten.
Ein Einschreiten deutscher Könige gegen Mörder weltlicher
Fürsten ist uns in dem durchforschten Zeitraum, wie wir gesehen
haben, nur in zwei Fällen, je einmal von HEINRICH II. und
KONRAD II. bezeugt,
und zwar 1016/18 gegen Graf Balderich,
den Mörder des sächsischen
Grafen Wichmann [366 Desgleichen Seite 50ff.], 1027 gegen
die mutmaßlichen Mörder des Grafen
Sigfrid auf der Synode zu Frankfurt, wo aber die Kirche die
Entscheidung fällte [367 Desgleichen Seite 80ff.]. In beiden
Fällen war das Ergebnis gering. Gegen Mörder von Niederen ist
uns
dagegen dreimal ein Einschreiten überliefert [368 Siehe
unten Seite 110f.].
Sicherlich dürfen wir die Ursachen hierfür nicht allein in
der Dürftigkeit der Überlieferung suchen. Auch dort, wo die
Quellen reichlicher fließen, zeigt sich kein wesentlich anderes
Bild. Auch bei der überwältigenden Mehrzahl der unter HEINRICH IV.
an Fürsten verübten Mordtaten wissen sie von einem Eingreifen
des Königs nichts zu berichten. Die Ursachen liegen tiefer. In
einigen Fällen können wir nämlich mit einem hohen Grade
von Wahrscheinlichkeit annehmen, daß das Schweigen der Quellen
davon herrührt, daß ein Eingreifen tatsächlich nicht
stattgefunden hat. So bei der Ermordung des schwäbischen Grafen Adalbert,
wo wir KONRAD
I., in dessen besonderer Gunst der Ermordete gestanden hatte,
kurz nach der Tat in Schwaben antreffen [369 Siehe
oben Seite 20f.], so auch bei der des Freundes OTTOS III.,
des Markgrafen Liutpold von
Oesterreich [370 Desgleichen Seite 30ff.], und der
des Markgrafen Ekkehard von
Meißen [371 Desgleichen Seite 43.], die Thietmar
beide ausführlich schildert [372 Ein Eingreifen OTTOS III. oder HEINRICHS
II. hätte Thietmar, wenn es erfolgt wäre, bei
seiner gewissenhaften Art    und seinen nahen
Beziehungen zum Hofe schwerlich zu berichten versäumt.]. Dasselbe kann man zur Ermordung des Grafen Ekbert von Elsthorpe sagen.
Dessen Mutter hätte sich nicht an den Papst zu wenden brauchen,
wenn der Mörder bereits vom Kaiser bestraft worden wäre [373 Siehe
oben Seite 80ff.]. Welches waren also die
Gründe, die die deutschen Könige nicht nur an energischem
Eingreifen, sondern vielfach am Eingreifen überhaupt hinderten
oder es ihnen nicht ratsam erscheinen ließen?
Hier darf zunächst daran erinnert werden, daß die
Anschauungen von Recht und Unrecht im Mittelalter von den heutigen
durchaus verschieden
waren [374
Vergleiche D. Schäfer, Weltgeschichte der
Neuzeit 1 (7. Aufl., Berlin
1917), 14f.]. Der Mord gilt heute als eines der
schwersten, wenn nicht als das schwerste Verbrechen. Im Mittelalter
aber gab es weit schwerere Verbrechen als Mord. Im Falle des Ritters Gebhard sehen wir zum
Beispiel, daß dessen Treubruch an seinem Herrn mit seiner
meuchlerischen Ermordung gesühnt wurde [375 Siehe
oben Seite 91. - Fälle von Treubruch siehe Seite 30 nr. 57.]. Wir finden kein einziges Mal einen Mörder mit dem
Tode bestraft. Wohl aber ließ HEINRICH III.
1051 einige Sektierer, sogen. Manichäer, hinrichten [376 Siehe
Steindorff II, 166.]. Die Kirche sah im
Mittelalter die Mörder von Exkommunizierten nicht als „homicidae"
an. [377
Siehe oben Seite 76ff.]      
   
Ebenso bezeichnend ist es, daß Papst
Leo IX. der Mutter eines ermordeten Grafen, seiner Verwandten,
den Rat gab, sich mit dem Mörder zu verständigen, und
daß diese jenen bald darauf adoptierte [378 Siehe
oben Seite 82.]. Ermordungen von weltlichen
Fürsten wurden in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der
Friedensstörung, der Gefährdung des Reiches beurteilt, erst
in zweiter Linie als moralisch verwerfliche Verbrechen. HEINRICH III. hat,
wie wir sahen, mit seinem großangelegten Versuch, Gewalttaten
dadurch zu vermindern, daß er sie als etwas vor menschlichem und
besonders göttlichem Recht verabscheuungswürdiges hinstellte,
keinen dauernden Erfolg gehabt. Diesen Anschauungen entsprechend
bestanden die Strafen für Mörder meist in Gnadenverlust mit
seinen Folgen wie Verbannung, Einziehung von Gütern und Zahlung
von Bußen.
Die Gewalttaten, die am schwersten den Frieden bedrohten und seine
Wirksamkeit immer wieder in Frage stellten, nämlich diejenigen,
die sich
gegen das Leben von Reichsfürsten richteten, waren
überwiegend von Standesgenossen verursacht oder sogar
ausgeführt. Von allen in dieser
Arbeit behandelten Mordtaten gegen weltliche Fürsten sind nur
sechs auf untergeordnete Personen zurückzuführen,
während der Stand der Mörder in zwei Fällen unbekannt
ist [379
Die Mörder waren nachweislich Standesgenossen bei der
Ermordung des Grafen Richwin von
Verdun (Graf Boso v. Provence),
des
Markgr. Ekkehard v. Meißen
(Graf Sigfrid von Northeim, die
Grafen von
Katlenburg), des Grafen Dietrich von
Hamaland (Gräfin Adela von
Hamaland), des Grafen Wilhelm
von Friesach (Herzog Adalbero
von Kärnten),
des Grafen Ekbert von Elsthorpe
(Graf Udo von Stade) und der böhmischen
Fürsten Herzog Wenzel (Herzog Boleslav
I.), der SLAVNIKINGER (Herzog
Boleslav II. und
die WRSCHOWETZE), des Schwagers Herzog Boleslavs III.
(Boleslav
III.) und des Herzogs Jaromir (die WRSCHOWETZE),
wahrscheinlich auch bei der des Herzogs
(Markgrafen) Burchard von
Schwaben und seines Bruders
Adalbert, des Markgrafen
Gotfrid von Lambach und seines Bruders Arnold.
Bei der Ermordung des Grafen
Wichmann waren die Urheber der Tat Standesgenossen (Graf Balderich,
Gräfin Adela). Die
Mörder waren nachweislich Mannen in den Fällen des Burggrafen Rikdag von Meißen
(Einwohner von Meißen), des Grafen
Albi
von Eilenburg (der eigene Vasall), des Markgrafen Liutpold von Österreich
(ein Würzburger Vasall), des Markgrafen Dietrich von der Ostmark
(Mannen des Markgrafen Ekkehard von
Meißen), des Grafen
Heinrich von Löwen (ein
Gefangener Hermann). Der
Mörder des Pfalzgrafen Dedo von Sachsen war ein
Priester. Unbekannt ist der Stand der Mörder des Grafen Adalbert von Metz (Ydo), des Grafen Sigfrid von Ringgau und des Chatelain Walther von Cambrai.]. Auch die Mörder der im Anhang behandelten
nicht-fürstlichen Personen waren in der Mehrzahl Grafen [380 Die
Meißner Vasallen wurden erschlagen von Graf Wilhelm
III. von Weimar, der Ritter
Gebhard von Graf Gerhard von
Metz und einem
Mannen des Grafen Balderich, der Avoue Wiker von Graf Giselbert von Looz, der Vasall
Arnold von Graf Thietmar, in Böhmen der Ritter Bosio
auf Veranlassung Herzogs Ulrich. Nur der Ritter Bern, der Vasall
Altmann und die Reichenhaller sind von ihresgleichen erschlagen worden
(Bern von vier Brüdern Aelli, Burchard, Thiedric und Poppo, Altmann von einem gewissen Hilderich, die Reichenhaller von
Verwandten und Leuten aus dem Volk).]. Ein
Einschreiten des Königs zur Bestrafung solcher Untaten hatte also
fast immer gegen Große des Reiches zu erfolgen. Gerade durch sie
aber waren die deutschen Könige starken Bindungen unterworfen,
auch abgesehen von solchen, wie sie für KONRAD I. und
auch noch HEINRICH
I. in der räumlichen Beschränkung ihrer
Herrschaftsausdehnung bestanden.
„Die Schranken, die von ungehemmter Betätigung des eigenen Willens
trennten, waren andere als die, welche in modernen Staaten aufgerichtet
sind; sie schieden darum aber kaum weniger von der Ausübung
absoluter Gewalt [381 D. Schäfer DG. l', 185.]. Die
„wesentlichsten Fragen der inneren Regierunge waren „abhängig von
der Zustimmung weiterer Kreise" [382 Ebenda, Seite 186.]. Die
Großen des Landes, die Fürsten, aus deren Reihen der
König selbst hervorgegangen war, hatten hier bedeutenden
Einfluß. „So ist mittelalterliche Königsgewalt angewiesen
auf engste Beziehungen zu ihren Großen; sie muß, je nach
Gaben und Vermögen ihres Trägers, sich mit ihnen
verständigen, oder sie unter ihren Willen beugen" [383 Ebenda.,
Seite 187.]. Auch das Recht des Widerstandes
gegen den König, der ungeeignete oder gefährlich erscheinende
Maßregeln in der Ausübung seiner Herrschaft traf, gab der
Stellung der Großen einen nicht unbeträchtlichen
Rückhalt. [384 Siehe die auf Seite 12 nr. 3 zitierte Arbeit von Kern,
Gottesgnadentum und Widerstandsrecht, besonders Seite 190.]
Die Frage der Wahrung des Rechts war also wesentlich eine Frage der
Macht. Machtausübung aber erfordert eine starke
Persönlichkeit. Deutsche Könige mit einer solchen starken
Persönlichkeit haben, wie ein Blick auf die Geschichte zeigt, und
worauf hier bereits aufmerksam gemacht worden ist, vielfach ihnen
entgegen stehenden Widerstand rücksichtslos gebrochen.
Aufsässige Herzöge und andere Große haben sie
abgesetzt, ihnen ihren Besitz genommen, sie mit dauernder Verbannung
oder gar Verlust des Lebens bestraft. Aber ebenso oft, wenn nicht
öfter, haben sie sich mit ihnen verständigt, sie durch
Gunsterweisungen und Belohnungen, durch Familienverbindungen zu
gewinnen gesucht. Die Frage nach der Art der Anwendung der
Regierungsgewalt mußte also letzten Endes die klare Erkenntnis
des Königs vom Notwendigen beantworten [385 Über
den Einfluß der Macht des Missetäters vergleiche Rosenstock,
Herzogsgewalt und Friedensschluß Seite 60.]
Ein lehrreiches Beispiel dafür ist das Eingreifen Kaiser HEINRICHS
II. gegen Graf Balderich im Jahre 1018. Sofort
nach der Ermordung Wichmanns
riefen dessen Freunde, so der Herzog von Sachsen, Münster und
Utrecht, den Kaiser zur Rache auf. Dieser zog voller Empörung
über die Freveltat mit Heeresmacht heran. Zweifellos plante er
diesmal eine exemplarische Bestrafung des Mörders. Da genügte
das Dazwischentreten eines mächtigen, dem Kaiser abgeneigten
Fürsten des Reiches, des Erzbischofs
Heribert von Köln, dem Grafen seine Burg zu sichern. Sie
wurde freilich kurz darauf zerstört, aber dies geschah durch die
weltlichen Fürsten entweder in Unkenntnis oder in bewußter
Nichtachtung der an den Erzbischof gegebenen Zusage. Der Mörder
aber kämpfte jetzt offen auf der Seite der Feinde des Kaisers.
Durch einen glücklichen Zufall in dessen Hände geraten, hatte
er zum zweiten Male den kaiserlichen Spruch zu erwarten. Auf dem
Reichstag zu Nymwegen wurde er in stürmischer Verhandlung vom
Kaiser verbannt. Wieder griff der Kölner Erzbischof ein, indem er
den Mörder bei sich aufnahm. Wahrscheinlich auf seine Einwirkung
hin erhielt Balderich noch im
selben Jahre die kaiserliche Gnade wieder. [386 Siehe
oben Seite 55ff.]
So wurde also hier durch das Auftreten eines mächtigen
Großen die vom Kaiser anfangs beabsichtigte strenge Sühnung
Schritt für Schritt bis zur völligen Straffreiheit
herabgemindert. Dem Kaiser konnte die Bestrafung des Mörders bei
allem Interesse für den Schutz bezw. die Wiederherstellung des
Rechts nicht so wichtig sein, daß er ihretwegen die Feindschaft
eines der ersten Fürsten des Reiches herausforderte. Um des
höheren Zieles seiner Reichspolitik willen verzichtete er in
diesem Falle auf die volle Anwendung seiner Gerichtsgewalt. Hieraus
wird es zu erklären sein, daß der Kaiser vielfach gar nicht
eingriff, oder aber sein Eingreifen solchen schwerer wiegenden
Interessen anpaßte.
In anderen Fällen, bei denen diese nicht im Wege standen, ist dem
Kaiser volle Bestrafung der Täter möglich gewesen. So hat KONRAD II.
den Mörder des Avoue Wiker, Graf Giselbert von Looz, mit
Gnadenverlust bestraft, der erst nach Zahlung eines hohen Wergeldes
aufgehoben wurde. In diesem Falle war die Strafe um so wirksamer, als
sie der Tat auf dem Fuße folgte [387 Siehe oben Seite 95.]. Ebenso
strafte HEINRICH
III. den Mörder des
Vasallen Arnold, den BILLUNGER
Graf Thietmar (Thiemo)
mit Einziehung seiner Güter und lebenslänglicher Verbannung [388
Desgleichen Seite 98.]. In einem dritten Falle
handelte es sich um einen Mannen Hilderich,
der Altmann, wahrscheinlich
einen Braunschweiger Vasallen, erschlagen hatte. Hier bestand das
Eingreifen in der Begnadigung des Täters auf Fürsprache der Kaiserin Gisela [389
Desgleichen Seite 92f.].
Wie wir sehen, handelt es sich hier jedesmal um ein Eingreifen zu
Gunsten Niederer. Es ist in der Tat auffällig, daß wir ein
solches nur zweimal gegen Mörder von weltlichen Fürsten: [390 D.
Schäfer DG 1', 187.], dreimal aber gegen
Mörder von Vasallen aufweisen können. Mögen hierfür
auch Zufälligkeiten der Überlieferung die Ursache sein, die
Fürsorge der deutschen Könige gerade für die Schwachen
und Unterdrückten ist uns mehr als einmal bezeugt. Insbesondere
für KONRAD
II. hat sie stets als ein Ruhmestitel gegolten. Zweifellos mit
Recht. Aber man würde der
Regierungskunst des großen SALIERS nicht
ganz gerecht werden, wenn man ihm hierfür überwiegend
moralisch sentimentale Beweggründe zuerkennen würde. Der
Schutz der Schwachen, der Aftervasallen, gegenüber den immer
mächtiger werdenden Kronvasallen, den „Großen", entsprang
einem starken realpolitischen Bedürfnis. Der
„machtverständige KONRAD II.,
wurde betriebenen Anforderungen seiner mit großer Konsequenz
inneren Politik gerecht. Der Aftervasallen „Gunst und Treue wird nicht
ohne Grund an den Erfolgen des ersten SALIERS ein
Hauptanteil zugeschrieben [390 D. Schäfer DG 1', 187.].
Dem Eingreifen der deutschen Kaiser standen aber noch andere
Hindernisse im Wege. Das persönliche Element stellte hier, wie
auch sonst in der alten Reichsverfassung einen maßgebenden Faktor
dar [391 Vergleiche
von Below I, 181.]. „Mehr als in der Gegenwart
war im Mittelalter die Wirksamkeit eines Regenten von seiner
persönlichen Anwesenheit abhängig" [392 D.
Schäfer DG. I', 184.]. Aber „im
Mittelalter, bei gering entwickelten Verkehrsverhältnissen
überhaupt, bildet die weite Ausdehnung des Staatsgebiets ein
schweres Hindernis für die Bewahrung der staatlichen Rechte" [393 Von Below
I, 346. Vergleiche auch D. Schäfer, Die politische
und militärische Bedeutung der Großstädte
(Aufsätze, Vorträge und Reden,
II, Jena 1913) Seite 197.]. Hierzu kam noch,
daß die deutschen Könige oft monatelang fern vom Innern des
Reiches in Kriegszügen gegen Slaven und Polen, Dänen, Ungarn
und West-Franken weilten. Seitdem vollends durch OTTO DEN GROSSEN
die Züge nach Italien aufgekommen waren, erstreckte sich ihre
Abwesenheit vielfach auf Jahre. Das mußte notwendig auf die
Verhältnisse im Innern des Reiches ungünstig einwirken, denn
die königliche Macht und das Ansehen des königlichen Namens
ließen sich durch Stellvertreter nur ungenügend ersetzen [394 Siehe von
Below I, 181.]. Hiermit stimmt nun ein
beachtenswertes Ergebnis dieser Arbeit überein: Die Ermordungen
weltlicher deutscher Fürsten haben sich überwiegend in den
Grenzmarken des Reiches ereignet. Sehen wir von denen in Böhmen
ab, so finden wir unter KONRAD I. und
den ersten vier sächsischen Königen
nur einen einzigen Fürsten im Innern Deutschlands ermordet,
nämlich Markgraf Liutpold von
Oesterreich 994 in
Würzburg [395 Siehe oben Seite 31. - Markgraf
(Herzog) Burchard und sein Bruder Adalbert wurden 911 in
Schwaben ermordet, wo KONRAD I. vergeblich versuchte, sich dauernde Anerkennung zu verschaffen,
Graf Richwin von Verdun und Graf Adalbert von Metz fielen 923 und 944
in
Lothringen, Burggraf Rikdag
984 in Meißen, Graf Albi 990
in der
Grafschaft Eilenburg.]. Die Ermordung Ekkehards von Meißen 1002
ereignete sich im Herzen Deutschlands, in Pöhlde. Sie fiel aber in
die Zeit zwischen dem Tode  OTTOS IIl. und dem Regierungsantritt HEINRICHS II.,
als eine Königsgewalt nicht bestand [396 Siehe
oben Seite 34ff.]. Seitdem sind wohl weitere
Fürsten im Innern Deutschlands ermordet worden, wie Graf Sigfrid vom Ringgau 1025 in der
Frankfurter Diözese und Pfalzgraf
Dedo von Sachsen 1056 bei Pöhlde [397 Hierzu
darf vielleicht auch noch Graf Ekbert
von Stade
gezählt werden, der 1049/53 bei Wistedt, an der
Straße von Bremen nach
Haarburg, erschlagen wurde. (Oben Seite 80.)],
die meisten jedoch an seiner Peripherie [398 Im
äußersten Nordwesten des Reiches wurden ermordet:
Graf Dietrich von Hamaland 1014
und Graf Wichmann 1016 bei
Uplade, Graf
Heinrich von Löwen 1038 in Löwen, Chatelain Walther 1041 in Cambrai;
in Kärnten: Graf Wilhelm von
Friesach 1036, Markgraf
Gotfrid
1049, sein Bruder, Graf Arnold 1050/55; in der
Lausitzer Mark 1034
Markgraf Dietrich von der Ostmark.
Die hier angeführten Fälle von
Ermordungen Niederer ereigneten sich zur Hälfte im Innern und in
den Grenzgebieten.].
Hieraus glaube ich den Schluß ziehen zu dürfen, daß
trotz allen Einschränkungen, die das Königtum in seinem
Bestreben, den Frieden und das Recht zu wahren, erdulden mußte,
es doch immer noch, auch ohne jedesmaliges Einschreiten, ein so
bedeutendes Maß an Macht und Ansehen besaß, daß in
seiner Nähe die Zahl so schwerer Gewalttaten, wie es Ermordungen
weltlicher Fürsten waren, nicht allzusehr anschwellen konnte. Die
königliche Gewalt wirkte in dieser Richtung auch ohne besondere
Maßnahmen gewissermaßen durch ihr natürliches
Schwergewicht. Allein schon ihre Anwesenheit vermochte hier
mäßigend und vorbeugend zu wirken. Erst durch die
unheilvolle Minderung des königlichen Ansehens nach dem Tode HEINRICHS III. in
den Zeiten der Regentschaft und vollends in den erbitterten Kämpfen HEINRICHS IV.
mit dem Papsttum und einem großen Teile der deutschen
Fürsten wurden auch im Innern Deutschlands Ermordungen weltlicher
Fürsten häufiger. Vor den Augen des jungen HEINRICH
mußte 1065 Graf Werner von
Hessen sein Leben lassen [399 Siehe Meyer von Knonau I, 484f.]. 
Betrachten wir in diesem Zusammenhange alle Fälle von Ermordungen
weltlicher deutscher Fürsten in der Zeit von 911 bis 1056, so
muß ihre Zahl gering erscheinen im Vergleich zu denen des
Auslandes im selben Zeitraum. Wir finden keinen König unter ihnen
und nur einen Herzog ganz am Anfange dieser Epochen [400 Unter HEINRICH IV.
ist auch nur ein Herzog ermordet
worden, allerdings einer der hervorragendsten, Gotfrid der Bucklige
von
Nieder-Lothringen 1076. Vergleiche Meyer von Knonau II, 651f. -
Daß die
böhmischen Herzöge hier auszuscheiden sind, habe ich schon
erwähnt.].
Wie anders dagegen in den anderen europäischen Reichen. Zwar in
der von Gewalttaten reich erfüllten Geschichte Frankreichs findet
sich in dieser Zeit kein weltlicher Herrscher ermordet außer Herzog Wilhelm
Langschwert von der Normandie [401 Lauer, Le
regne de Louis IV. d'outre mer Seite 87f.] im
Jahre 942, um so mehr aber in den Skandinavischen Reichen und in
England. Ich erinnere an die Ermordung König
Edmunds von
England 946 [402 Hunt and Poole, The Political History of England, Vol. 1
ff. (London, New York, Bombay 1906 f.) I, 338f.],
Hirings,
des Sohnes Harald Schwarzzahns 950 [403 Dahlmann,
Geschichte von Dänemark, Band. 1 ff. (Hamburg 1840) I, 76.], König Harald Graufells von
Norwegen 966 [404 Dahlmann I, 77.], König Eduard des Märtyrers von England
978 [405
H u n t and Poole I, 363.], König Harald Schwarzzahns von Dänemark 986
[406
Dahlmann 1, 83.], König Edmunds Ironsides von England
und seines Bruders [407 Vergleiche Hunt and Poole 1, 397. Die Ermordung Edmund Ironsides
ist nicht sicher.] 1016 und nach 1017, des Grafen Aelfhelm von Northumherland [408 Ebenda
Seite 388.], des dänischen Jarl Ulf 1027 [409 Dahlmann
I,111.], Alfreds, des Sohnes König Ethelreds von England 1039
[410]. In Italien kamen 924 Kaiser BERENGAR
I. [411 Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter Band 1 ff.
(Leipzig 1897 ff.) III (Gotha 1911), 193.], 928 Markgraf Petrus [412 Ebenda
Seite 216.], 976 der Doge von Venedig, Petrus Candianus [413 Uhlirz
I, 190f.], 983 die römischen Fürsten Coloprini [414 Hartmann
IV (Gotha 1915), 96.], 993 Fürst Landulf von Capua [415 Ebenda
Seite 123.], 1016 Graf Wilhelm Ripostellus [416 Hirsch
III, 152.], 1051 Graf Drogo von Apulien [417
Steindorff II, 164.], 1052 Markgraf Bonifaz von Tuszien [418 Ebenda
Seite 172f.] und Fürst Waimar von Salerno [419 Ebenda
Seite 176f.] durch Mord um. In Byzanz wurde 969 Kaiser Nikephorus
Phokas [420 Köpke-Dümmler Seite 469.],
1034 Kaiser Romanos [421
Breßlau II, 289.] ermordet.
Diese Anführung nur der wichtigsten Fälle zeigt schon
deutlich genug, eine wie viel größere Rolle der Mord in der
Geschichte der meisten anderen abendländischen Reiche im
früheren Mittelalter gespielt hat. Freilich ist auch die deutsche
Geschichte blutig genug gewesen. Daß aber Deutschland von solchen
Zuständen verschont geblieben ist, wie sie zum Beispiel in den
nordischen Reichen und in Italien herrschten, wo der Mord das
wirksamste und gebräuchlichste Mittel im politischen Kampf
geworden war, verdankte es nicht zuletzt der starken Autorität
seines Königtums [422 Vergl. D. Schäfer DG. 1', 193].
Aber man wird nicht fehlgehen, wenn man auch dem deutschen Volke selbst
mit seiner hohen Auffassung vom Königtum und seiner trotz allen
kriegerischen Zügen friedlichen Art einen Anteil hieran zuerkennt.
                                                           
Exkurs.
                                                  
Der Feldzug Heinrichs I. gegen Herzog Wenzel
                                                          von Böhmen im Jahre 929.
Im ersten Abschnitt seiner im Neuen Archiv, Bd. XXXIV, Seite 655ff.
veröffentlichten „Studien zu Kosmas von Prag" unterzieht Bretholz
die Darstellung Widukinds vom Feldzuge HEINRICHS I. gegen
Böhmen [1 L 1.c. 35,
Schulausg. p. 43, 11ff.] einer eingehenden Untersuchung. B. kommt zu
dem Ergebnis, daß der Feldzug sich nach dem Texte Widukinds nur
gegen Boleslav
gerichtet haben könne, und zwar sei er erfolgt Ende 929
wegen der Ermordung Herzog Wenzels durch Boleslav. Er
glaubt hierin eine Bestätigung für das von Kosmas und der
altslavischen Legende angeführte Todesjahr 929 - gefunden zu haben
und gibt auch in seiner 1912 erschienenen „Geschichte Böhmens und
Mährens« dieses Datum als das allein richtige an [2 Seite 80 und Seite 101 mit nr.
1.]. Der Name des Böhmen-Herzogs sei vom Chronisten nicht genannt,
weil es damals keinen rechten Herzog von Böhmen gegeben habe, da Herzog Wenzel
ermordet war und sein Bruder Boleslav die Herrschaft
an sich gerissen hatte. Die großen Schwierigkeiten, die sich
einer solchen Deutung in den Weg stellen, sucht B. in scharfsinnigen
Ausführungen zu überwinden.
Widukind spricht im 35. Kapitel des achten Buches seiner
Sachsengeschichte von den umfassenden Vorkehrungen HEINRICHS I. zur
Verteidigung Sachsens gegen die Ungarn. Von dieser Darlegung wendet er
sich zu den Feldzügen HEINRICHS I.
gegen Heveller, Daleminzier und Böhmen, von denen hier die Rede
sein soll: Tali lege ac disciplina
cum cives assuefaceret, repente irruit super Sclavos qui dicuntur
Hevelli, et multis eos preliis fatigans, demum Kieme asperrima castris
super glaciem positis cepit urbem quae dicitur Brennaburg fame ferro
frigore. Cumque illa urbe potitus omnem regionem signa vertu contra
Dalamantiam, adversus quam iam olim reliquit ei pater militiam; et
obsidens urbem quae dicitur Gana, vicesima tandem die cepit eam. Preda
urbis militibus tradita, puberes omnes interfecti, pueri ac puellae
captivitati servatae. Post haec Pragam adiit cum omni exercitu,
Boemiorum urbem regemque eius in deditionem accepit; de quo quaedam
mirabilia predicantur, quae quia non probamus, silentio tegi iudicamus.
Frater tamen erat Bolizlavi,
qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit. Igitur rex
Boemias trihutuarias faciens reversus est in Saxoniam.
An dieser Erzählung ist verschiedenes auffällig. Widukind
gibt nicht eine einzige direkte Zeitangabe. Den Namen des
Böhmen„königs", gegen den sich der Zug HEINRICHS I.
richtete, verschweigt er. Dafür schiebt er ein, jener wäre
der Bruder des Boleslav
gewesen und fügt hieran eine zunächst befremdende
Bemerkung. Schließlich kehrt er von der Abschweifung zu seinem
eigentlichen Gegenstand zurück und schließt das Kapitel mit
der Nachricht von der Rückkehr HEINRICHS I.
nach Sachsen.
Betrachten wir zunächst die letzten Sätze, in denen Widukind
den Feldzug nach Böhmen berichtet. Es heißt dort: HEINRICH
griff Prag, die Burg der Böhmen, mit dem ganzen Heere an und nahm
die Unterwerfung des Böhmen-Königs entgegen. Von diesem wird
einiges wunderbare berichtet. Ich übergehe es jedoch mit
Stillschweigen, da es mir nicht sicher verbürgt ist.
Die letzten Worte können nur auf einen einzigen Böhmen-Herzog
Bezug haben, nämlich anf Wenzel, der
als Märtyrer starb und mit seinem Tode einer Masse von Legenden
und Wundergeschichten Leben gab [3 Siehe oben Seite 24f. nr. 38.]. Das
erkennt auch B. an [4 A.a.O., Seite 656.] und zeigt,
daß man schon im Mittelalter diese Auffassung hatte, indem man
bei der Wiedergabe der Widukindschen Darlegung einfach den fehlenden Namen „Wenzel"
einsetzte [5 So Sigebert von Gembloux und Annalista Saxo. Vergleiche
Brotholz, a.a.O. nr. 1 und 2. Daß diese Angaben
unberücksichtigt bleiben müssen, ist klar.]. Es gilt „in der historischen Literatur als Tatsache,
daß auch der heilige Wenzel vom deutschen
König mit Krieg überzogen wurde, daß er gekämpft
hat, aber unterlegen ist, sich unterwerfen mußte. Es gehört
geradezu zum festen Bestand der Geschichte beider Fürsten, HEINRICHS und
Wenzels,
daß sie einmal mit den Waffen in der Hand als Feinde einander
gegenüberstanden" [6 A.a.O., Seite 657.].
Zum Angriff auf diesen „festen Bestand der Geschichte" geht B. von der
Erwägung aus, daß es sehr verdächtig sei, daß
Widukind den Namen Wenzel hier
nicht nenne, wo es „Pflicht des Schriftstellers gewesen sei, den Namen
nicht zu unterdrücken". Auch macht B. darauf aufmerksam, „wie
auffallend es sei, daß im Gegensatz zu den historischen Quellen
die reiche Legendenliteratur über Wenzel von
einem Zwiespalt zwischen ihm und dem deutschen Könige Heinrich
nichts wisse" [7 A.a.O., Seite 673.]. Im Gegensatz zu
den deutschen historischen Quellen muß man sagen! Im übrigen
genügt der Hinweis auf die einleitenden Worte B.'s im § 1 des
3. Kapitels seiner „Geschichte Böhmens und Mährens": Es ist
eine kaum beachtete Tatsache, daß die Kämpfe und
kriegerischen Verwicklungen, die sich im 8., 9. und 10. Jahrhundert
zwischen dem deutschen Reich und Böhmen abgespielt haben, in der
Erinnerung des böhmischen Volkes nicht haften geblieben, Kosmas,
dem ersten Sammler und Verarbeiter der böhmischen Oberlieferung,
überhaupt nicht bekannt geworden sind. Wären wir auf
heimische Quellen allein angewiesen,  - es herrschte tiefer Friede
in den Geschichtsblättern unseres Landes während der ersten
historischen Jahrhunderte" [8 A.a.O., Seite 98.].
Doch gehen wir einen Schritt im Texte Widukinds weiter. Es heißt
unmittelbar anschließend: „Frater tamen erat Bolizlavi".
Daß Wenzel
der ältere Bruder Boleslavs
war, ist über jeden Zweifel erhaben. Aber uns „erscheint die
Unterdrückung seines Namens an dieser Stelle noch auffälliger
als früher, weil doch Widukind hier den Bruder des Fürsten
Böhmens kennt und nennt; warum denn nicht den Fürsten
selber"? [9 Studien zu Cosma von Prag, a.a.O., Seite 657f.]
Dieses Argument ist leicht zu beseitigen. Widukind schrieb in seiner
Sachsengeschichte die Taten OTTOS DES GROSSEN.
Ihre Abfassungszeit fällt in die Jahre 957/58 und 967/68 [10 Ich folge
damit den Darlegungen, die Bloch Tiber die
Abfassung der Sachsengeschichte Widukinds gegeben hat (NA. XXXVIII,
1913, 99 ff.). Danach ist die uns vorliegende Form eine für die
Prinzessin Mathilde
hergestellte Bearbeitung der ursprünglichen
Niederschrift, die 10 Jahre vorher erfolgt war. Über meine von
Bloch
abweichenden Ansichten siehe unten Seite 126ff.].
Damals war Wenzel,
wenn er tatsächlich, wie B. beweisen will, 929 ermordet worden
war, ziemlich 30 bzw. 40 Jahre tot. An seine Stelle war sein ungleich
bedeutenderer Bruder getreten, Herzog Boleslav, der in einer
langen Regierungszeit von nahezu 40 Jahren die Entwicklung
Böhmens, insbesondere des PRUEMYSLIDEN-Hauses,
kräftig und bleibend gefördert hat. Gegen Otto 1. hatte er 14
Jahre lang, wenn auch vergeblich, so doch mit Mut und
Kriegstüchtigkeit im Felde gestanden [11 Vergleiche
Bretholz, Geschichte Böhmens und Mährens, Seite102ff.]. Seine Persönlichkeit war dem Chronisten wohlbekannt.
Hinter ihr mußte naturgemäß die des ermordeten Bruders
zurücktreten, um so mehr, als er überhaupt nur in die
Jünglingsjahre gelangt war [12 A.a.O., Seite 78f.]. So war
allerdings Wenzel
für den sächsischen Chronisten, der OTTOS I. und
dessen Vaters Ruhmestaten schildern wollte, nur der Bruder Boleslavs.
Als Widukind zu der uns vorliegenden Stelle kam, an der er den
Siegeslauf HEINRICHS
I. von Brennaburg bis Prag schilderte, erwähnte er kurz,
daß auch der junge Böhmen-Herrscher unterworfen wurde, von
dem auch ihm einiges wunderbare zu Ohren gekommen war. Er führt
dies hier nicht an, weil er es nicht recht glaubt, vielleicht auch,
weil es ihm garnicht der Mühe wert erscheint. Damit aber der Leser
weiß, um wen es sich handelt, fügt er hinzu, daß der
eben erwähnte der Bruder des bekannten Feindes OTTOS I. war,
des Herzogs Boleslav. Überhaupt
ist für Widukind die Darstellung der Persönlichkeiten der
großen Sachsenkönige, ihrer Erfolge im Innern und nach
außen, das maßgebende. Das erkennt auch B. an: „Immer ist
es die Geschichte des Sachsenglandes, seiner Heimat, die er
erzählt, in die die Böhmische nur hin und wieder
hineinspielt; und nur in diesem Maße berücksichtigt er sie.
Er kennt und nennt von böhmischen Fürsten bloß Boleslav,
weil dieser zur Zeit OTTOS I.
regierte und in Sachsen nicht unbekannt geblieben sein dürfte. Wenzel ist
ihm nur noch der namenlose Bruder Boleslavs, auf dessen
Geschichte er nicht weiter einzugehen für nötig hält,
obwohl er mancherlei über ihn gehört haben muß, wie er
selber zugesteht" [13 Studien zu Cosma von Prag, Seite 666.].
Aber als B. dies niederschrieb, hatte er bereits seine Deutung der
Widukindstelle vollzogen. Die Entscheidung hatte ihm jener Satz
gegeben, dessen erster Bestandteil schon oben besprochen ist: Frater tamen erat Bolizlavi,
qui quamdiu vixit imperatori fidelis et utilis mansit.
Für B. ist die Annahme, daß sich der Feldzug HEINRICHS I.
gegen Wenzel
gerichtet habe, unmöglich. Er will ja erweisen, daß er gegen
Boleslav erfolgt sei und zwar Ende 929 wegen der am 28. September
des Jahres erfolgten Ermordung Wenzels. Wie
sollte sich nun aber der Satz: De
quo quaedam mirabilia predicantur auf Boleslav
beziehen? Dazu kommen die Schwierigkeiten, die der sich an Boleslavs
Namen anschließende Satz bietet: Qui quamdiu vixit imperatori fidelis et
utilis mansit. Hier waren die Auffassungen von jeher auseinander
gegangen [14 Siehe den    Überblick darüber bei
Bretholz, Studien Seite 658f.]. Man befand sich
in einem mehrfachen Dilemma. Bezog man das qui-mansit nach der
grammatikalischen Stellung auf Boleslav, so
stand die in dem Relativsatz von Widukind gemachte Aussage im
schärfsten Gegensatz zu unserer Kenntnis von Boleslavs Verhalten
gegenüber dem deutschen Reich. Widukind selbst sagt wenige Kapitel
darauf (2. Buch, 3. Kapitel), daß Boleslav 14
Jahre lang, bis zum Jahre 950, gegen OTTO I. Krieg
geführt habe. „Von dieser Zeit an blieb er dem König treue [15 Schulausg.
p.59, 7ff.: Perduravitque illud
bellum usque ad quartum decimum regis imperii annum; ex eo regi fidelis
servus et utilis permansit.]. Das imperatori
paßte zwar, denn Boleslav
lebte zur Zeit OTTOS
I. Allein dann erschien der Text Widukinds „im höchsten
Grade widerspruchsvoll und unverständliche, denn der letzte Satz
handelt wieder von HEINRICH I.:
„Nachdem der König so die Böhmen tributpflichtig gemacht
hatte, kehrte er nach Sachsen zurück-. Widukind hätte dann
also mit Nachrichten von HEINRICH I.
und Wenzel begonnen,
wäre plötzlich auf Boleslav und
OTTO I.
übergesprungen, um schließlich wieder auf die erstgenannten
Personen zurückzukommen [16 Bretholz, Studien Seite 659.]. Bezog
man endlich den Relativsatz übrigens ganz korrekt - auf das
Subjekt des Hauptsatzes, Wenzel, so
erschien es unverständlich, wie Widukind von dem eben Ermordeten
sagen konnte, er wäre HEINRICH I.
zeitlebens treu gewesen. Zudem war es auch strittig, ob Widukind HEINRICH I.
hätte als imperator bezeichnen können [17 Ebenda
Seite 660f.]. Auch die Annahme, daß die
Stelle Frater mansit ein
Einschiebsel sei, schien nicht weiter helfen zu wollen [18
Ebenda  Seite 661f.].
Aus allen diesen Wirrnissen suchte nun B., wie schon oben angedeutet,
für immer herauszuhelfen. Sein Gedankengang ist folgender [19 Ebenda   
Seite 663ff.]: Die namentliche Anführung Boleslavs im
Satze: Frater tamen erat Bolizlavi setzt
voraus, „daß von Boleslav
bereits die Rede war, eventuell ohne Namensnennung«. Der vorher
erzählte Feldzug HEINRICHS I. richtete
sich daher gegen Boleslav.
Während Widukind hiervon berichtet, erinnert er sich, von einem
Böhmen-Herzog wunderbare Dinge vernommen zu haben, merkt aber bei
der Niederschrift, daß er damit fälschlich die beiden, Wenzel und Boleslav, mit
einander identifiziere „und fügt daher unverzüglich die
Erklärung bei: Dieser Fürst, von dem die wunderbaren Dinge
berichtet werden, war aber der Bruder jenes Fürsten (Boleslavs),
von dem ich gesagt, daß er sich
König HEINRICH I.
habe unterwerfen müssen, und war auch anders als Boleslav -
dem Kaiser zeitlebens treu. Dann schließt er seinen Bericht
über den Feldzug HEINRICHS I.
gegen Böhmen". - „Widukind bekennt gleichsam einen lapsus memoriae oder intellectus, indem er zwei
Nachrichten ursprünglich auf ein und dieselbe Person bezog,
während sie in Wirklichkeit von einander zu scheiden sind, die
erste der Lebensgeschichte Boleslavs,
die zweite der Wenzels
angehört".
Diese Deutung läßt Widukind Gedankengänge vornehmen,
die in ihrer Kompliziertheit dem einfachen Sachsenmönche
gewiß fern gelegen haben, vor allem, wenn man bedenkt, daß
er seine Geschichte später einer Bearbeitung unterzog. Aber auch
gesetzt den Fall, dies wäre möglich, so ist doch der Beweis
B.'s verfehlt und abzulehnen, weil er ein wichtiges Kriterium
völlig außer Acht läßt.
Ich erwähnte oben schon, daß uns Widukind nicht eine einzige
direkte Zeitangabe gibt. Umso wertvoller und willkommener muß uns
jedes andere Zeugnis sein, das eine chronologische Fixierung der von
ihm dargestellten Vorgänge ermöglicht.
Betrachten wir, wie Widukind erzählt. Mit sehr loser
Anknüpfung wendet er sich von den Verteidigungsmaßregeln
gegen die Ungarn zu jenen drei Kriegsunternehmungen, von denen sich die
erste gegen die Heveller, die zweite gegen die Daleminzier, die dritte
gegen die Böhmen richtete [20 Siehe oben Seite 118.]. Alle drei
Ereignisse sind vom Chronisten nicht nur hintereinander gesetzt,
sondern auch aufs engste miteinander verbunden. Vergegenwärtigt
man sich dazu die geographischen Verhältnisse, so wird der enge
Zusammenhang noch deutlicher. Das Land der Daleminzier, das
spätere Meißnische, ist Böhmen unmittelbar vorgelagert.
Es hindert uns nichts anzunehmen, daß König HEINRICH von Meißen
aus auf dem Wege nach Böhmen marschiert ist, der uns als einzige
in dieser Richtung über das Erzgebirge führende
Heerstraße des Mittelalters aus zahlreichen Quellen bezeugt ist.
Sie führte von Dohna bei Pirna über Kulm nach Böhmen
hinein [21 Vergleiche Schurtz, Die Pässe des Erzgebirges (Leipzig
1891), Seite 17: Sehr wahrscheinlich ist es, „daß schon HEINRICH I.
nach
der Zerstörung der wendischen Veste Gana im Jahre 928 über
Dohna nach Böhmen zog". Siehe dazu die ausführlichen Angaben
D. Schäfers über die
Paßstraße in seinem Aufsatz LOTHARS III.
Heereszug nach Böhmen 1126 (= Festgabe für Zeumer, Weimar
1909), Seite 78ff.]. Wenn wir also auch aus
Widukinds Darstellung nicht entnehmen können, daß HEINRICHS
Unternehmungen gegen Meißen und Böhmen in einem
unmittelbaren Zusammenhange gestanden haben, so können wir doch
sagen, daß zwischen der Eroberung von Gang und der von Prag ein
größerer Zwischenraum nicht gelegen haben wird [22 Schon
Waitz³ bespricht die Feldzüge, wenn auch
durch Kapitel getrennt, als zusammenhängendes Ganze (Seite
123ff.).
Vergl. auch die Bemerkung in Böhmer-Ottenthal, Die Regesten des
Kaiserreichs unter den Herrschern aus dem sächsischen Hause
Ilnnsbruck 1893) nr. 23a, Seite 18.]. Es handelt
sich jetzt darum festzustellen, wann die drei Kriegszüge begonnen
haben.
Ein terminus ante quem ist
gegeben mit der großen Slavenschlacht am 4. September 929 bei
Lenzen, die Widukind im folgenden Kapitel erzählt [23 Vergleiche
Waitz³ Seite 128]. Einen sicheren terminus post quem haben wir nicht,
doch sprechen verschiedene Anzeichen dafür, daß die
Kämpfe gegen die Slaven spätestens 928 begonnen wurden.
Widukind erzählt, daß Brennaburg im schärfsten Winter
erobert worden sei [24 A.a.O., p. 43, 4f.]. HEINRICH I.
war im Frühjahr 927 und 928 nachweislich in Westfalen [25
Böhmer-Ottenthal, a.a.O., nr. 16 u. 22, Seite 15 und 17.]. Zu Weihnachten 927 ist er in Mainz bezeugt [26 Ebenda nr.
18a,19,20,21, Seite 16f.]. Es bleibt also die
Zeit von Ende 928 oder Anfang 929 übrig [27 „Im
Winter 928/929" sagt auch Artler, Die
Zusammensetzung der deutschen Streitkräfte in den Kämpfen mit
den Slaven
(= Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte umnd
Altertumskunde, XXIX, 1913, NE
XXI) Seite 283. Waitz³ Seite 123 nr. 6 und Böhmer-Ottenthal,
a.a.O., nr.
23a-f, Seite 18 setzen den Feldzug zu Ende 928, Schultze in Gebhardt,
Handbuch der deutschen Geschichte I, 1913, 267 zu 929 an. Vergleiche
noch Riezler
1, 334, Huber 1, 134, Richter-Kohl III, 1 Seite 15, Manitius, Deutsche
Geschichte unter den sächsischen und salischen Kaisern (Stuttgart
1889) Seite 65f., Bachmann I, 129.].
Betrachten wir danach die Widukindstelle. HEINRICH I. legte
sich mit seinem Heer vor Brandenburg und belagerte es, anscheinend
ziemlich lange. Endlich, im strengsten Winter, fiel das Slavenbollwerk.
Von da zog er gegen die Daleminzier und belagerte ihre Burg Gana. Sie wurde nach drei
Wochen erobert. Von hier aus ging der Marsch nach Prag. Dort wird HEINRICH I.
im Frühjahr 929 eingetroffen sein, denn die zurückzulegende
Entfernung war nicht bedeutend. Damals aber lebte Herzog Wenzel
noch! So schlecht wir über sein Todesjahr
unterrichtet sind, so gut und sicher verbürgt ist sein Todestag,
der 28. September [28 Siehe oben
Seite 26f.]. Mag Wenzel nun
929 oder in einem späteren Jahr ermordet worden sein, der Angriff HEINRICHS I.
richtete sich gegen ihn, er, Wenzel,
mußte sich dem deutschen König unterwerfen. Indem B.'s
einziges Streben danach ging, zu den von Kosmas und der altslavischen
Legende gemeldeten Todesjahr 929 eine Bestätigung aus dieser
Widukindstelle herauszupressen, übersah er, daß er damit den
Zusammenhang jener Stelle zerriß, ungeachtet der anderen
Schwierigkeiten, die er heraufbeschwor und erst mit gesuchten
Erwägungen wieder beseitigen mußte. Nach ihm liegen zwischen
der Eroberung von Gana und dem Einzug in Prag mehrere Monate. Das
findet in Widukinds Darstellung keine Stütze. Es kann auch niemand
zugemutet werden zu glauben, daß HEINRICH an
der Schwelle von Böhmen noch einige Monate mit dem Einmarsch
gezögert hätte.
Wir haben nun noch von jenem viel erörterten Satie zu sprechen: Qui quamdiu vixit imperatori fidelis et
utilis mansit. Welche Schwierigkeiten er bisher befriedigender
Deutung bot, ist schon oben angegeben.
Bloch hat in seinem Widukindaufsatz eine neue Erklärung des Satzes
versucht [29 Siehe oben Seite120 nr. 10.]. Er
hält ihn für eine auf Boleslav
bezügliche Einschaltung der Bearbeitung Widukinds von 967/68.
Widukind „hat, als er bei der Bearheitung von 967/68 an den
Böhmenfeldzug von 928 (recte 929) kam, eingefügt, daß
der damalige Böhmen-Herrscher der Bruder jenes Bolislav gewesen
war, dessen am 15. Juli 967 erfolgter Tod eben damals in Korvei bekannt
wurde. Das ist's, was Widukind zu der Anmerkung veranlaßte; er
dachte im Augenblick weder daran, daß Bolislav vor
der jetzt siebzehn Jahre währenden Friedenszeit mit den Deutschen
im Kampfe gelegen, noch daran, daß er selbst an einer folgenden
Stelle von dem Herzog bereits gesprochen hatte [30 B1och,
a.a.O., Seite 108.]!"
Diese Deutung vermag meiner Meinung nach den großen Widerspruch
bei Widukind nicht zu lösen. Es erscheint doch sehr
unwahrscheinlich, daß er jene vierzehn Kampfjahre, die vor den
siebzehn Friedensjahren lagen, so ganz vergessen haben sollte,
daß er von Boleslav, der
fast während der Hälfte seiner Regierungszeit gegen Widukinds
König gekämpft hatte, sagen sollte, er wäre zeitlebens
diesem treu gewesen. Die Erinnerung hieran konnte, als der Chronist
nach zehn Jahren, wie Bloch annimmt, sein Werk einer Bearbeitung
unterzog, nicht so völlig geschwunden sein, daß er jetzt
sagte: Boleslav
war zeitlebens treu! Ich glaube vielmehr, daß sich die
Stelle auf Wenzel
bezieht.
Bloch stellt die Behauptung auf: „Niemals spricht Wiriukind von
Heinrich als dem „imperator", und fügt in der Anmerkung hinzu:
„Damit allein schon fällt jede Möglichkeit, die an sich
scharfsinnigen Deutungsversuche von Bretholz anzunehmen [31 A.a.O.,
Seite 108 mit nr. 4.].
Widukind nennt HEINRICH
I. außer an unserer Stelle noch drei Mal „imperator". In
Buch 1, Kap. 25 läßt er den sterbenden KONRAD I. in
seiner Botschaft an Heinrich
von diesem sagen: Ipse enim vere rex
erit et imperator multorum populorum [32 Schulausg.
p. 33, 13f.]. Hier könnte man einwenden,
daß Widukind das Wort „imperator" nur einem anderen in den Mund
legt, HEINRICH
nicht selbst so bezeichnet. Immerhin zeigt die Stelle, daß dem
Mönch die Verbindung HEINRICHS mit
dem Titel „imperator" durchaus möglich
erschien. Im 39. Kapitel desselben Buches erzählt Widukind,
daß HEINRICH
I. nach der Ungarnschlacht von 933 vom Heere „imperaror" genannt
worden sei: Deinde pater patriae,
rerum dominus imperatorque ab exercitu appellatus [33 Schulausg.
p. 50, 2 f.]. Dasselbe berichtet er von OTTO I. nach
der Schlacht auf dem Lechfelde 955 [34 L. III, c. 49, Schulausg. p. 109, 19.].
Die Wendung ist beide Male einem „römischen Vorbild abgelauschte.
An der dritten Stelle, in dem eben genannten Kapitel heißt es im
Verlaufe der Erzählung, auch wieder in Anlehnung an einen
römischen Autor [35 Vergleiche die Anmerkung zu Widukind, Schulausg. p. 49 nr.
2.]: Milites
imperatoremque in primis mediis et ultimis versantem videntes .. .
acceperunt fiduciam magnamque constantiam [36 Schulausg.
p. 49, 13ff.]. Hier sind aber, das ist zu
beachten, nur die Worte „in primis,
mediis et ultimis versantem" von ihm nachgeahmt. Das Wort „imperatore" ist Eigentum Widukinds!
Die beiden ersteren Stellen bespricht Bloch in seinem Aufsatz [37 A.a.O.,
Seite 131 und 132f.], die letzte nicht. Gerade
sie zeigt aber deutlich die Art der Anwendung durch Widukind. Für
die hier vorliegende Frage ignoriert Bloch alle drei überhaupt!
Wie Widukind zu der Anwendung des Titels gekommen ist, bleibt aber
hierbei gänzlich gleichgültig! Eine staatsrechtliche
Bedeutung hat er ohnehin bei ihm nicht [38 Siehe die Ausführungen von D. Schäfer über
„imperium" und „imperator", DG. I, 179.]. Das
eine ergibt sich ganz deutlich: Der Chronist wendet den Titel „imperator" an bei der
Berührung mit fremden Völkern, wie sie sich vor allem in
Feldzügen ergibt. „Wer über eine Mehrheit der Völker
befiehlt, zumal wer über andere Könige herrscht, der hat
Anspruch darauf, als „imperator" zu gelten [39 Bloch
a.a.O., Seite 130f. - Dazu vergleiche man seine
Schilderung von der Denkweise Widukinds, die „so kindlich unbeschwert
von allem Ballast historischer Überlieferung war". (Seite 132)]. Genau in diesem Sinne ist in unserer Stelle der Titel
gebraucht. Der „rex Boemiorum" bleibt dem siegreichen „imperator" HEINRICH I.,
nachdem er sich ihm unterworfen hat, treu. Widukind weiß seinem
Könige in diesem Augenhucke des höchsten Erfolges ebenso wie
nach der Ungarnschlacht keinen größeren Ehrentitel zu geben
als den eines „imperator" ohne sich dabei irgendwelche Gedanken
über die Bedeutung zu machen, die wir mit ihm verbinden. Gleich
danach fällt er hier - wie dort nach der Ungarnschlacht - in die
gewohnte, weniger feierliche Ausdrucksweise zurück und
begnügt sich wieder mit der Bezeichnung „rex".
Ist somit die Unrichtigkeit jener von Bloch als Grundlage seiner
Interpretation aufgestellten Behauptung erwiesen, so liegt auch kein
zwingender Grund mehr vor, den Satz als Einschaltung auf Boleslav
betrachten zu müssen, und die Beziehung auf HEINRICH I. für
unmöglich zu halten. Das um so weniger, als mit ihr jene, von
Bloch freilich als geringfügig angesehene, Vergeßlichkeit
Widukinds beseitigt ist, die ganze Stelle an Klarheit beträchtlich
gewinnt, und der Zusammenhang der Erzählung gewahrt bleibt.
Auch noch andere Gründe sprechen hierfür. Der Satz ist
nämlich allem Anschein nach aus demselben Gedankengange
hervorgegangen wie sein auf Boleslav
bezügliches Gegenstück im 3. Kapitel des 2. Buches. Beide
Male wird von Kämpfen der deutschen Könige mit
böhmischen Herzögen gesprochen. Beidemale beschließt
der Chronist seine Darstellung damit, daß der Besiegte treu
geblieben sei. Es liegt nahe, anzunehmen, daß hier ein
ähnliches Verhältnis vorliegt wie zwischen den beiden Stellen
von der Ausrufung
HEINRICHS bzw. OTTOS zum
Imperator durch das Heer. Die Verschiedenheit beider Sätze, die
darin liegt, daß das Treuverhältnis zwischen Boleslav und
OTTO I. „ex eo", das zwischen Wenzel und HEINRICH I. „quamdiu vixit" gedauert habe, ist
nicht so groß, wie es zunächst scheinen möchte. „Quamdiu braucht nicht durchaus
„zeitlebens", „solange er lebte" zu bedeuten. Nach dem ganzen
Zusammenhang bedeutet es hier „solange noch Wenzel
lebte", bis zu seiner Ermordung, und bringt dadurch, ebenso wie im 3.
Kap. des 2. Buches gemäß der patriotischen Tendenz des
Verfassers zum Ausdruck, wie gründlich die Unterwerfung gelungen
war. In dieser Auffassung bestärkt die Tatsache, daß
Widukind, wie dort von Boleslav, so
auch hier von Wenzel
sagt: „Fidelis et utilis (per)m a n s
i t", nicht „fuit", was
eben darauf hindeutet, daß dieses Treuverhältnis die
Errungenschaft des Sieges war.
Faßt man die Widukindstelle so auf, so sind alle Schwierigkeiten
beseitigt. Alle Aussagen beziehen sich auf Wenzel. Gegen
ihn richtete sich der Feldzug HEINRICHS I. 929,
er mußte sich dem deutschen Könige unterwerfen und blieb ihm
dann bis an sein nahes Lebensende treu. Der letzte Satz von der
Rückkehr HEINRICHS
I. nach Sachsen schließt sich passend an. Eine Vermengung
verschiedener Zeiten und Personen tritt nicht ein.
Betrachten wir noch die anderen Quellen, die über den Feldzug nach
Böhmen etwas zu sagen wissen.
Der Fortsetzer Reginos berichtet zum Jahre 928: Heinricus rex
Boemos hostiliter invasit et prestante Deo  fortiter superavit [40 Schulausg.
p. 158.]. Die
Nachrichten des Continuator Reginonis zu den
Jahren 926-931 sind sämtlich falsch
angesetzt, und zwar gehören die unter 926 und 927 angeführten
zu 927 und 928, die zu 929,930,931 erzählten Ereignisse aber zu
928,929 und 930. Die Nachricht vorn Böhmenfeldzuge ist nun durch
die Zeitbestimmung „eo tempestate"
verbunden mit der Angabe von der Geburt Wilhelms, des
ersten, unehelichen Sohnes OTTOS I., des späteren Erzbischofes von Mainz.
Gelingt es, das Jahr seiner Geburt festzustellen, so ist damit auch der
Feldzug chronologisch fixiert. Zu 930 berichtet der Continuator die 929
erfolgte Vermählung OTTOS mit Edgitha, der englischen Prinzessin. Die
Verbindung, aus der Wilhelm hervorging, muß also spätestens 928 zu Stande
gekommen sein, als OTTO 16 Jahre alt war. Zugleich ist
dies aber auch der früheste Termin, denn es läßt sich
nicht denken, daß sie schon 927, als OTTO
fünfzehnjährig war, erfolgt sein sollte [41 Hierauf
weist schon Köpke-Dümmler Seite 8 nr.2 treffend hin.]. Wilhelm
wird also 929 geboren sein. Folglich wird auch der Feldzug nach dem in
dieser Weise berichtigten Continuator Reginonis in diesem Jahre
stattgefunden haben. Unbedingt beweisend ist dies aber nicht, denn der
ebenfalls vom Continuator zu 928 berichtete Tod Erzbischofs Ruotger von Trier
fällt, da er ins Jahr 930 gehört, gänzlich aus jeder
chronologischen Anordnung heraus.
Von der späteren Überlieferung des 11. und 12. Jahrhunderts
setzen die Regensburger und Salzburger Annalen und das Auctarium von
Garstem [42 MG. SS. XVII, p. 583, 25, SS. IX, p. 771, 29, p. 565, 51.] den Feldzug zu 929, Hermann von Reichenau [43 MG. SS. V,
p. 113, 13.], die Chronik Bernolds [44 Ebenda
422, 28. ] und die Schwäbische Weltchronik
[45 MG.
SS. XIII, p. 67, 9.] zu 930, die Salzburger [46 MG. SS.
IX, p. 771, 30.] und Melker [47 Ebenda p.
496, 55.] Annalen zu 931 an. Diese Diff'erenzen
sind nicht verwunderlich, wenn man erwägt, wie lang der Weg war,
den die Nachricht vom 10. Jahrhundert bis in die Annalistik des 12.
zurücklegen mußte. Vermutlich gelangte Widukinds und des
Fortsetzers Reginos Angabe über die verlorenen schwäbischen
Reichsannalen zu Hermann von Reichenau und der Schwäbischen
Weltchronik, von wo sie dann in die Melker und Salzburger Annalen
überging. An dem unserer Hauptquelle entnommenen Ergebnis
vermögen sie nichts zu ändern.