Klaar, Karl-Engelhard: Seite 34,39,41,44,99
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten"


Nr. 40  Markwart "filius ducis"

            d) Markwarts Gattin Liutbirg ist als solche urkundlich bezeugt: Nrn. 47,82. Die Eheschließung dürfte angesichts des Vorhandenseins
            erwachsener Söhne um 1065 (Nr. 47) etwa 1045-1050 anzunehmen sein. Liutbirgs Herkunft ist nicht sicher geklärt. Die Forschung hat in
            ihr früher sogar eine Tochter Kaiser HEINRICHS IV. gesehen, so - im Anschluss an Lazius - Scholliner, De Gerbirge, 625 (m. Stammtaf.
            V). Seit Tangl, Eppenstein 2, 383 f. und 3, 287 f., hat man sich im allgemeinen eines Urteils enthalten, so auch Jaksch, Kärnten 1, 195.
            Neuere Zuweisungsversuche haben Bracher, Laßnitztal, 83 (m. Stammtaf. S. 85), und Tyroller, Genealogie, 112 nr. 10 und 120 nr. 11,
            vorgelegt. Bracher vermutet für Liutbirg Zugehörigkeit zu den sog. LURNGAUERN: Sie war eine Schwester des von ihm als Gatten der
            bei Nr. 52 angeführten Cuniza angenommenen Waltchun gewesen, also eine Tante Waldos. Dagegen hat sich Tyroller für Abkunft aus
            der Familie von Herzog Adalberos Gegner Wilhelm, Grafen im Sanntale (siehe unten 87f.) ausgesprochen. Beide Thesen bedürfen
            gewisser Konstruktionen. Der erstere arbeitet überwiegend besitzgeschichtlich, doch angesichts der Unsicherheit, ob Erbschaften durch
            Filiation oder Verwitwung angetreten wurden, gerade deshalb wenig gewiss (vgl. die in ähnlicher Richtung suchenden, aber um eine ganze
            Generation anders liegenden Andeutungen von Pirchegger, Landesfürst 1, Stammtafel IV). Tyrollers mehr vom Namengut ausgehende
            These hat immerhin für sich, dass sie den Namen Herzog Liutolts von Kärnten, des Sohnes Markwarts, erklären kann: Liutbirgs Vater
            wäre demnach der UB. Sbg. 1, 268 ff. nrn. 33-34 (ca. 1002) in Gesellschaft eines Markwart als Zeuge auftretende Salzburger Vogt
            Liutolt
, Bruder des 1036 getöteten Grafen Wilhelm, gewesen. Freilich ist auch dies nicht geradezu bewiesen (so Tyroller, a.a.O., 116
            Abs. d), fügt sich indes in den historischen Ablauf der Rückkehr der Adalbero-Nachkommen nach Kärnten gut ein. - Liutbirg starb
            November 15
eines unbekannten Jahres (etwa im letzten Viertel des Jh.; Grenzen: Nrn. 47, 82): Liupirgis ducissa Carinthyae, mater
            fundatoris
zu XVII kal. dec. im Necr. St. Lamb. B (ed. Pangerl, 213, ed. Herzberg-Fränkel, 340; Necr. A fehlt für die letzten 4
            Kalendermonate). - Die Annahme einer früheren Ehe Markwarts mit einer Brigida bei Klebel, Aquileja, 403, und dems., Hohenstaufen
            (Stammtaf.), dürfte auf irriger Auffassung der in sich äußerst verworrenen Quellen aus Rosazzo beruhen (vgl. Nr. 20 c), doch lassen
            besitzgeschichtliche Beobachtungen die Möglichkeit einer früheren Ehe durchaus zu (siehe unten 105 f.).

 

            e) An Kindern Markwarts kennen wir:

            1. Markwart: siehe Nr. 49 und oben Nr. 40 c;
                      †
wohl vor 1077, da im Zusammenhange der Erbfolge nirgends erwähnt. Vermutungen über den Todestag aufgrund Bernoldi chron.
            (ed. Pertz, 391 f.) von Tangl, Eppenstein 3, 271 Anm. 147, führen nicht weiter. Vgl. Tyroller, Genealogie, 113 nr. 16.

            2. Liutolt, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 55-66.

            3. Heinrich, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 67-100.

            4. Ulrich, Abt von St. Gallen (III.) und Patriarch von Aquileja I.: Siehe Tyroller, Genealogie, 113 f nr. 19, und unten 109 f.

            5. Hermann, kaiserlicher Gegen-Bischof von Passau, evt. nach Markwarts Großvater mütterlicherseits genannt: Siehe Tyroller,
            Genealogie, 114 nr. 20, und unten 111.

            Weiterhin werden als Kinder Markwarts in der Forschung angesehen:

            (1.) Eberhard, u.a. Abt von Ottobeuren und Tegernsee ( 1091).
            Er wird in Tegernseer Quellen als Bruder eines Abtes Ulrich von St. Gallen bezeichnet, woraus u.a. Lindner, Monast. Salzb. 198, 408,
            und ders., Monast. August., 89, sowie neuerdings wieder Bauerreiss, Ottobeuren, 79f. mit Stammtaf. Seite 108, entnehmen, er sei ein Sohn
            Markwarts
gewesen. Gegen diese die Quellenaussage einengende, sonst nicht zu stützende Auffassung bereits Meyer von Knonau, Heinr.
            IV. und V. 3, 64f. mit Anm. 100. Eine Erklärung bietet jetzt Keller, Einsiedeln, 129 Anm. 238, indem er Eberhard als den Bruder von
            Ulrichs III. von St. Gallen
gleichnamigem Vorgänger ansieht (1072-1076; vgl. Cont. cas. s. Galli, ed. Meyer von Knonau, 42ff.). Damit
            ist Eberhards Eintragung im St. Galler Necrolog ebenso gut erklärt wie mit der namentlich von Bauerreiss mit entsprechenden
            Konsequenzen sehr sicher vorgetragenen ersteren Annahme (a.a.O., 79 Anm. 19: "Es ergibt sich folgender Stammbaum ...").

           (2.) Switger, Abt von St. Magnus: Bruder des Eberhard (1.); seine Verknüpfung mit dem Kärntner Markwart (Bauerreiss, Ottobeuren,
           79 f. mit Stammtafel Seite 108) fällt mit der Ausscheidung Eberhards.

           (3.) Die noch MdC 4/II. Stammtaf. 1, Pirchegger, Steiermark 1, 123, Paschini, Friuli 1, 226 f., Wiesflecker, Reg. Görz 1 nr.174, Gewin,
           Herkunft 52 und 70, und Bauerreiss, Ottobeuren, 108 (Stammtaf.) als Mutter des ersten Spanheimer Herzogs von Kärnten erscheinende
           weitere Tochter Markwarts, Hedwig, ist mit Tangl, Eppenstein 4, 164ff., und besonders Klebel, Spanheimer, 61, zu eliminieren; Herzog
           Hermann III. von Kärnten
, Markwarts Sohn, war nicht der Onkel (patruus), sondern der Taufpate (patrinus) Herzog Heinrichs IV. aus
           der neuen Dynastie der SPANHEIMER auch Tellenbach, Reichsadel, 214 m. Anm. 102, und Tyroller, Genealogie, 109.

           (4.) Für eine Tochter Willa (Tyroller, Genealogie, 114 nr. 21:
           Gattin des Aribo, des Gründers von Weißenohe - GP 3/III, 294  nr. 1) fehlen Belege; der Name spricht ebenso gut für Zugehörigkeit zur
           ebersbergischen
Verwandtschaft. - Allgemein  gedenkt Heinrich (oben 3.) 1103 zwar ausdrücklich seiner Brüder, deren einer, Ulrich,
           damals noch lebte, doch ist von den  Schwestern keine Rede (Nr. 82).

Nr. 47 [1065-1066]

            Marchuuart, filius Adalberonis ducis, et uxor eius Liutpirc et filii eorum geben dem Erzbischof Gebhart von Salzburg

            (1) die Zehntrechte aller ihrer Güter in episcopio Iuuauensi,

            (2)  in marcha autem non integre, sed tuntum de suis et clientum suorum  curtibus stabularis, quas vulgo stadelhof dicimus, ferner der
            Salzburger Kirche zu Händen des Erzbischofs und seines
Vogtes Engelbert

            (3)  predium Otarniza dictum et

            (4)  partem quam habuerunt in ecclesia que est in castro Heingist, cum uno nobilis viri manso et

            (5) partem suam de ecclesia ad Tiuina cum clerico ibidem famulante et  ipsius beneficio atque manciptis;

             sie erhalten dagegen an Zehnten

             (1)  decimas in valle Auoloniza ex toto ad ecclesiam eiusdem vallis, et

             (2) ceterarum decimarum, quas tradiderunt, terciam partem ad ecclesias in subnotatis locis constructas: Wizinchiricha, Grazluppa,
             Treueliccha, Fiuhta, Sulca, Treuena, Mulzpuhil, Agriah, Pibera, Lonicha, et ad ecclesiam sancti Lamperti in silva, et si eis aut  posteris
             suis placitum fuerit ultra Moram fluvium ecclesiam facere
,

             ferner an Pfarrechten für ihre Eigenkirchen

             (3) (a) ecclesie sue ad Auoloniza et sacerdoti eidem ecclesie ministranti bannum ab episcopo et ius baptizandi sepeliendique et  omne
             illud reginem eccklesiasticum quo post episcopum eiusque missum
  plebesani utuntur, super omnes eiusdem vallis inhabitatores und
             dieselben Rechte für ihre Kirchen

             (b) ad Pibera [...] super omnes homines suos liberos ac servos inter  Primarespurch et Dietenpurch er Perenovua habitantes,

             (c) ad Agriach [...] super omnes vel suos vel aligenos qui utrimque prope Moram fluvium inter fonten iuxta Rotinstein quo marcha et
             comitatus ad Liubana terminantur et solitudinem inferius iuxta  Steindorf sitam habitant.

             (d) ad Munstiure quod et Mulzpuhil dicitur [...] super omnes homines suos liberos asc servos qui in eodem predio et in aliis locis ad
             idem predium pertinentibus habitant.

             (e) ad Grazluppa [...] super omnes homines suos liberos ac servos in  predio eorum utrimque prope Moram fluvium inter Vuigantesdorf
             et
  predium Fricchonis et Mulenarisdorf et Piscoffisperch habitentes cum his etiam qui ad Arnoltesperch et qui ad Arpindorf in predio
             abbatiam Gossiensem pertinente habitant, lediglich

             (4) homines autem eorum servi ac liberi in predico Fricchonis et  Mulenaresdorf et Piscoffisperch et inde deorsum in ceteris locis ad
             solitudinem Friesah ve(r)gentibus habitantes ab ecclesia episcopi  eiusque sacerdote regantur.

             (5)  alle ihre übrigen freien und unfreien Leute aber, die außerhalb jener 5 Kirchspiele (3a-e) quacumque in hac provincia wohnen, sollen
             von diesen 5 Kirchen und denen zu Fuita, Trevena, Sulca, Treuelicha, Vizinchiricha, Lommicha et ab ecclesia sancti Lamberti in silva et
             ab earundem ecclesiarum sacerdotibus baptisma solummodo et sepulturam haben.

             (6) exceptis hominibus eorum, qui infra terminos ecclesie episcopi  adscriptos continentur.

            Dies und die beiderseitige Investitur bezeugen: Fridarich, Marchuuart, Liuttolt, Perhtolt, Meginhart, Herimann, Engilpreht, Otto, Anzo,
            Volffram, Hernust, Hartnit, Otto, Eppo, Crimolt, Ratpoto, Pezili, Heinrich
.

            D: UB. Stmk. 1 nr. 68 (zu ca. 1066; vgl. ebd. Erg.-Heft, 51), UB. Sbg. 2 nr. 95 (zu 1060-1076). - R: MdC  3 nr. 328 (zu 1065-1066; vgl.
            ebd. Erg.-Heft 1, 3), Reg. Görz 1 nr. 133 (zu ca. 1060-1076). - Übers.: Tangl, Eppenstein 2, 349ff.

            Als zeitlicher Ansatz der - wie die (trotz Jaksch, Kärnten 1, 245) rechtsgeschichtlich verwandten Nrn. 45a-d - undatierten Urkunde hat sich
            "ca. 1066" eingebürgert; vgl. die Angaben bei den Druckorten sowie Wonisch, Graslupptal, 8 Anm. 48, und Mezler-Andelberg, St.
            Lambrecht, 537f.

             Zur Lokalisierung der Ortsnamen: Die Zusammenstellung von Krone, Alpenländer, 370 Anm. 153, leidet unter Missverständnis, da sich in
             marcha (oben Abs. 2 der Leistungen Markwarts) nur auf die Zehntrechte bezieht. Im einzelnen (alphabetisch):

             Agriah: Adriach bei Fronleiten; Zahn, Ortsnamenbuch, 3
             Arnoltesperch: Adelsberg, Dorf nordwestlich Mariahof: Zahn a.a.O., 2
             Arpindorf: Adendorf, Dorf nordwestlich Mariahof: Zahn a.a.O., 2
             Auoloniza: Aflenz/Stmk. Der hiesige Markwart-Besitz dürfte auf Nr. 32 zurückgehen. Später Propstei von St. Lambrecht.
             Dietenburch: Nordöstlich Ligist auf dem Dietenberg (über der Kainach); Zahn, a.a.O., 132; als Burgstall heute noch im Gelände
             erkennbar: Baravalle, Burgen, 545. Vgl. zu Primaarespurch.

             Fiuhta: Maria Feicht bei Feldkirchen/Kärnten
             Grazluppa: Graslab bei Neumarkt/Stmk.; Zahn, a.a.O., 228. Die Gegend ist altes Siedelland, der Name vermutlich langobardischer
             Herkunft: Kranzmayer: Ortsnamenbuch 1, 52 und 118. Vgl. allg. Wonisch, Graslupptal (m. Kte. Seite 32/33).

             Heingist: Hengstburg auf dem Wildoner Schloßberg. - Die Kirche ist nicht identisch mit St. Maragrethen apud Hengist (UB. Sbg. 2 ,r.
             305); siehe Pirchegger, Hensgstburg, 67, und ebenso Baravalle, Burgen, 330.

             s. Lampertus in silva: St. Lambrecht/Stmk.
             Lomnicha: Lobming südwestlich Knittelfeld/Stmk.; Zahn, a.a.O., 314.
             Mulenarisdorf: Mühlen südöstlich Neumarkt/Stmk.; Zahn, a.a.O., 347. (Ob nicht eher Mühldorf unmittelbar südsüdwestlich Neumarkt?)
             Mulzpuhil: Molzbichl, BH. Spittal/Drau. - Zur Ausdehnung der Pfarrei: Klebel, Villach, 37 Anm. 106. - Die Stätte ist wenigstens seit
             karolingischer
Zeit besiedelt, s. zuletzt Dolenz, Molzbichl.

             Otarniza: Oternitz bei St. Florian an der Lasnitz (westlich Leibnitz/Stmk.); Zahn, a.a.O., 366.
             Perenovua: Bernau, Dorf bei Seding; Zahn, a.a.O., 33.
             Pibera: Piber, Dorf nördlich Köflach; Zahn, a.a.O., 38.
             Piscoffisperch: Bischof(s)berg, Gehöft nordöstlich Neumarkt; Zahn, a.a.O., 43. Entgegen der dort durchgeführten Trennung der Belege ist
             Identität mit der Nennung in Nr. 5 anzunehmen.

             Primarespurch: Wie Dietenpurch (siehe oben!) eine der frühest bezeugten Burgen in Steiermark. Die von Zahn, a.a.O., 68, bei Pichling
             südwestlich Köflach vermutete Anlage hat Ebner, Primaresburg, anhand spezieller Geländeuntersuchung und der erreichbaren Quellen
             einleuchtend auf den strategisch günstigen jetzigen Franziskanerkogel westlich Köflach (Höhe 713) lokalisiert (mit Planskizzen).
             Baravalle, Burgen, 563f., nimmt demgegenüber, ohne auf Einzelheiten einzugehen, die Gegend von St. Johann (ca. 1500 m nördlich des
             Franziskaner-Kogels) an.

             Rotinstein fons: Quelle Kaltenrinn südwestlich Rötelstein/nordöstlich Fronleiten; Zahn, a.a.O., 88.
             Sulca: Himmelburg nordwestlich Feldkirchen/Kärnten (slowenisch Sokava); Kranzmayer, a.a.O. 2, 102.
             Tiuina: Tiffen bei Feldkirchen/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O., 2, 222. - Der Zehnte gelangte später von Erzbischof Gebhart an Kloster
             Admont: UB. Sbg. 2 nr. 140 (Seite 213); vgl. Klebel, Zehente, 351f.

             Treuena: Treffen bei Villach/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O. 2, 226. - Ursprünglich Königsgut; dortiger Besitz 878 an Altötting ( D Klm. 
             nr. 14); 1007 von HEINRICH II. zurückerworben: D H II nr. 133. Klebel, Villach, 33, nimmt an, dass die Kirche um 1050 an Markwart
             gelangt war, doch ist Erbschaft nach seinem Vater, der das Gut zur Zeit HEINRICHS II. erlangt haben kann, wahrscheinlicher: Moro,
             Originalurkunde, 226. Unabhängig von diesem auf die curtis des Karlmann-Diploms zurückgehenden Güterkomplex ist auch Salzburg
             selbst seit 860 in T. begütert (D LD nr. 102, dazu Posch, Lokalisierung, 256, sowie früher Klebel, Pfarren und Kirchen Kärntens 3, 107,
            115). Zur weiteren Besitz-Geschichte Kerkhoff, Veringen, 51-72, mit überzeugender Umdatierung von MdC 3. nr. 501 auf 1172 (anstatt
            1096).

            Treuelicha: Treffling nordöstlich Sittal/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O. 2, 226.
            Vuigantesdorf: Nordwestlich Neumarkt/Stmk; Zahn, a.a.O., 498
            Wizinchiricha: Weißkirchen bei Judenburg/Stmk; Zahn, a.a.O., 489; vgl. Pusching, Weißkirchen.
            Zur Gattin Markwarts s. Nrn. 40 c-d; die Möglichkeit, aus dem Wechsel zwischen Singular und Plural in der Urkunde Schlüsse auf
            Liutpirgs
Besitzanteil zu ziehen, beurteilt Pirchegger, Eigenkirchen, 282, skeptisch. Die ersten Zeugen sind wahrscheinlich Markwarts
            Vetter (Sohn von Herzog Adalberos Bruder Eppo; vgl. Trotter, Abstammung Friedrichs, 615, und Tyroller, Genealogie, 112 nr. 14) und
            zwei von Markwarts Söhnen (vgl. Nrn. 40 c und 40 e). - Siehe auch unten 99,103 ff.,120,127,130.
 

Nr. 54 [1076] Juni 16

           Markwart stirbt. - Vgl. MdC 3 nr. 437.

           Marchwardus institutor huius loci, fundator.

           D: Necr. s. Lamb., ed. Pangerl, 137, ed. Herzberg-Fränkel, 328.

           Anlageeintrag (ca. 1170) im auf ältere Vorlage beruhenden St. Lambrechter Necrolog A zu XVI kal. Julii; die Worte institutor huius loci
           stehen über dem in Majuskeln geschriebenen Namen, fundator ist späterer Zusatz. - Ein entsprechender, gleichfalls von anlegender Hand
           stammender Eintrag findet sich im Necr. s. Lamb. B (Mitte 14. Jh.; ed. Pangerl, 137 m. Anm. 45): Marchwardus institutor huius loci, wozu
           später fundator primus 1096 gefügt wurde. - In späterer Überlieferung erscheint als Todestag auch November 16; siehe Wahnschaffe,
           Kärnten, 65 Anm. 199. - Von beiden Möglichkeiten unabhängig ist die übliche Bestimmung des in den Quellen fehlenden Todesjahres, da
           1077 März-April bereits Markwarts Sohn Liutold als Herzog erscheint [Nr. 57]. Trotzdem greift Pirchegger, Landesfürst 1, 13, die ältere
           Zuweisung auf 1077 (so Scholliner, De Gerbirge, 623) wieder auf, wofür Jaksch, Rosazzo, 237 nr. 4 = hier Nr. 48 kaum zureichenden
           Anhalt bietet. Nur Druckfehler ist 1026: UB. Stmk., Erg.- Heft, 117. Als Bestattungsort überliefert eine Quelle des 15. Jh. die Kirche Greith
           bei Neumarkt/Stmk., wo er in Zisterzienserinnenkloster errichtet haben soll: Notae s. Lamberti, ed. Hofmeister, 486; schon die zeitliche
           Ungereimtheit jener Klostergründung lässt die gesamte Stelle mit Vorsicht aufnehmen, doch scheint eine ausdrückliche Quelle für die von
           Jaksch, Kärnten 2, 264, behauptete Beisetzung in St. Lambrecht zu fehlen.
 
 
 
Trifft es zu, daß der 1061/1062 auftretende Adalbero comes der Sohn und spätere Nachfolger Otakars ist, so ist jener Eheschluß auf etwa 1040/1045 anzusetzen. In etwa dieselbe Zeit gehört auch die Heirat Markwarts mit Liutbirg (Nr. 40 d), in der wohl eine Nichte des 1036 gefallenen Grafen Wilhelm zu sehen ist [19
Außer genealogischen Erwägungen spricht dafür die Tatsache, daß Wilhelms Gattin Hemma später in St. Lambrecht zur Gründerfamilie des Klosters gezählt und dort verehrt wurde; siehe Wonisch, Hemmakult.]. So war Markwart, der sich nicht nur gleich nach seines Vaters Tod filius ducis Adalberonis nannte (siehe außer Nr. 41 auch Nr. 47), und der in seinen letzten Lebensjahren als Carinthiensis comes erscheint (Nr. 68) [20 Auch dominus Carnotensis kommt vor; siehe unten 109 (MdC 3 nr. 453). Der Ausdruck filius ducis bezeichnete im späteren Mittelalter geradezu den Thronfolger; siehe für Kärnten Appe1t, Landeswappen, 51 (1. H. 13. Jh.).], durch seine eigene und seiner Schwester Ehe mit dem Lande, das sein Vater innegehabt hatte, neuerdings verwandtschaflich eng verbunden, wobei Markwarts Ehe als ein Akt der Aussöhnung mit Kärntner Rivalen besonders wichtig ist. Diese Verbindung im Verein mit seinem dortigen Besitz, von dessen Umfang Nr. 47 einen Begriff gibt, verschaffte ihm in Kärnten eine Stellung von weitgehend - natürlich nicht rechtlich - herzogsähnlicher Machtfülle [21 In diesem Sinne Jaksch, Kärnten 1, 189ff., und Pirchegger, Steiermark 1, 135f.].