GURK BISTUM
Lexikon des Mittelalters:
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Gurk
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Bistum (in Kärnten), gegründet 1072 von Erzbischof Gebhard, der das Bistum
mit den reichen Gütern des aufgehobenen Nonnenkloster Gurk (Hemma) ausstattete und ihm nach dem
Vorbild der einstigen Chorbischöfe in Karatanien (8.-10. Jh.)
weder eine Diözese noch ein Domkapitel noch Zehnte zuteilte
(erhielt Gurk erst unter Erzbischof
Konrad I. 1123-1144). Da ihm Papst
Gregor VII. und Kg. Heinrich
IV. das innerhalb der katholischen Kirche einzigartige (erst
1920/34 aufgehobene) Recht zugestanden, den Bischof von Gurk selbst zu
bestimmen, zu weihen und zu investieren, wird Gurk als (erstes)
Salzburger »Eigenbistum« bezeichnet. Nach dem Verlust von
Friesach wurde Straßburg (in Kärnten), dessen Schloß
den Bischöfen als Residenz diente, zur Stadt ausgebaut.
Gestützt auf ein Privileg Papst
Lucius' II., das die
freie Bischofswahl gewährte, gelang es Gurk, das Ernennungsrecht
der Salzburger Erzbischöfe mehrfach zu durchbrechen. Im Vergleich
von 1232 wurde dem Gurker Domkapitel das Wahlrecht aus drei vom
Erzbischöfen präsentierten Kandidaten zugestanden. Erzbischof Eberhard II. (1200-1246) suchte den Gurker
Bestrebungen durch die Errichtung von drei weiteren Eigenbm.ern
(Chiemsee, Seckau, Lavant) zu begegnen. Der Bischof von Gurk blieb
jedoch weiterhin Stellvertreter (Vikar) des Erzbischofs in der ganzen
Erzdiöz. Im 14. und 15. Jh. gelang es den HABSBURGERN
als Landesfürsten von Kärnten mit Hilfe der Päpste, die
sich der Reservation und Provision bedienten, ihre Kandidaten in Gurk
durchzusetzen und sich das Recht auf Verleihung der Temporalien zu
sichern.
H. Dopsch