GURK BISTUM


Lexikon des Mittelalters:
********************
Gurk
-------
Bistum (in Kärnten), gegründet 1072 von Erzbischof Gebhard, der das Bistum mit den reichen Gütern des aufgehobenen Nonnenkloster Gurk (Hemma) ausstattete und ihm nach dem Vorbild der einstigen Chorbischöfe in Karatanien (8.-10. Jh.) weder eine Diözese noch ein Domkapitel noch Zehnte zuteilte (erhielt Gurk erst unter Erzbischof Konrad I. 1123-1144). Da ihm Papst Gregor VII. und Kg. Heinrich IV. das innerhalb der katholischen Kirche einzigartige (erst 1920/34 aufgehobene) Recht zugestanden, den Bischof von Gurk selbst zu bestimmen, zu weihen und zu investieren, wird Gurk als (erstes) Salzburger »Eigenbistum« bezeichnet. Nach dem Verlust von Friesach wurde Straßburg (in Kärnten), dessen Schloß den Bischöfen als Residenz diente, zur Stadt ausgebaut. Gestützt auf ein Privileg Papst Lucius' II., das die freie Bischofswahl gewährte, gelang es Gurk, das Ernennungsrecht der Salzburger Erzbischöfe mehrfach zu durchbrechen. Im Vergleich von 1232 wurde dem Gurker Domkapitel das Wahlrecht aus drei vom Erzbischöfen präsentierten Kandidaten zugestanden. Erzbischof Eberhard II. (1200-1246) suchte den Gurker Bestrebungen durch die Errichtung von drei weiteren Eigenbm.ern (Chiemsee, Seckau, Lavant) zu begegnen. Der Bischof von Gurk blieb jedoch weiterhin Stellvertreter (Vikar) des Erzbischofs in der ganzen Erzdiöz. Im 14. und 15. Jh. gelang es den HABSBURGERN als Landesfürsten von Kärnten mit Hilfe der Päpste, die sich der Reservation und Provision bedienten, ihre Kandidaten in Gurk durchzusetzen und sich das Recht auf Verleihung der Temporalien zu sichern.

H. Dopsch