Reindel, Kurt:
************
"Die bayerischen Luitpoldinger
von
893-989"
898
7. Kaiser Arnulf greift in den
Streit der Mährerherzöge
Moymir und Swatopluk ein und schickt seinen Markgrafen Luitpold und den
Grafen
Aribo nach Mähren, wo sie das Land verwüsten.
Annales Fuldenses a. 898 (Seite
131 f.): Postea vero anno
incarnationis
Domini DCCCXCVIII inter duos fratres gentis Marahensium, Moymirum
videlicet ac
Zentebolchum, eorumque populum dissensio atque discordia
gravissima exorta est; ita enim, ut, si uterque alterum suis viribus
insequi atque comprehendere valeret, capitalem subiret sententiam. Tunc
vero rex Imperator ista sciens marchiones
suos, Liutbaldum
scilicet et
Arbonem comitem, una cum
ceteris fidelibus suis parti, quae ad se sperr
ac confugium habuit, auxilium ad eorum liberationem protectionemque
Bawarios suos primates transmisit. At illi in ore gladii igneque,
prout poterant, inimicos suos humiliaverunt et devastando necaverunt.
Istius ergo dissensionis et disruptae pacis inter supranominatos
fratres Arbo comes Isanrico filio suo
instigante instructor delatorque
atque proditor esse convincitur et ob hanc causam praefectura sua
caruit ad tempus; quarr non multo post accepit.
Herimanni Augiensis Chronicon a. 898
(Seite 111): Discordia capitalis
inter fratres Zuentibaldum et Moymarum, Marahenses duces, facta.
Liutpaldus marchio cum aliis
Marahenses imperatori rebelles vastat.
Aventin, Annales Ducum Boiariae IV 20
(Seite 646 f.): Civile tum bellum
Moravos involvit, quibus duo fratres Moemarus et Suatebogus
imperitabant. inter hos pravis consultoribus discordiae letalis flamma
adeo exarsit, ut non solum invicem mutuis caedibus, rapinis, incendiis
saevirent, verum alter alterius vitae insidiaretur. pars, quibus hoc
paricidiale bellum displicebat, ad fidem imperatoris confugiunt.
Suatebogus quoque caesari obtemperabat, Moemarus autem imperata
detrectabat. Aribo praefectus, Litovalda, progenitor principum
nostrorum, austriaci dux limitis, augusti iussu arma in Moraviam
movent, cos, qui dicto audientes non erant, igne, ferro perdomitant.
Das mährische Reich war unter
Swatopluk
I. (871-894) zu
bedeutender Macht gelangt. 890 konnte sein kraftvoller Fürst, wohl
im Einverständnis mit ARNULF [71 Ann.
Fuldenses a. 890, Seite 118; Regino, Chron. a. 890, Seite
134 ], sogar darangehen, die bisher dem
ostfränkischen Reiche tributpflichtigen Böhmen zu
unterwerfen. Selbst gegen den Kaiser wußte sich der
Mährer-Herzog im Kampfe zu behaupten, doch mit seinem Tode im
Jahre
894 zerfiel sein Werk [72 Vgl. dazu auch Bretholz, Geschichte 67ff.]. - Noch im Herbst des gleichen Jahres
schlossen seine beiden Söhne
Moymir
und Swatopluk,
die nach dem
Tode des Vaters das Reich geteilt hatten, Frieden mit ARNULF [73 Ann.
Fuld. a. 894,
Seite 119]. Auch
die Böhmen suchten sich wieder unabhängig zu machen, sandten
bereits 895 eine Gesandtschaft zum Kaiser, dem sie sich aufs Neue
kommendierten [74 Ann. Fuld. a. 895, Seite 126] und
baten ihn 897 um Hilfe gegen die Mährer, von denen sie schwer
bedrängt wurden [75 Ann. Fuld. a. 897, Seite
131 ]. Schließlich war in Mähren
selbst
noch ein Bruderzwist zwischen den beiden Söhnen Swatopluks
ausgebrochen, sodaß 897 Gesandte den Kaiser baten, ihre
flüchtigen Verbannten nicht aufzunehmen [76 Ann.
Fuld. a 897, Seite 131 ]. So herrschte in
diesen
Gebieten eine Verwirrung, die es wohl rechtfertigte, daß ARNULF
den ganzen Herbst des Jahres 897 in den Gegenden nördlich der
Donau blieb, um stets Gelegenheit zum Eingreifen zu haben. Wenn
Ankershofen [77 Handbuch II 2 Seite
242] meinte, er sei nur hiergeblieben, um die
Unruhen in
Mähren noch zu schüren, so wird diese Annahme durch das
gleich zu erwähnende Verfahren gegen den Grafen Aribo widerlegt. -
Jedenfalls gab er im Jahre 898, als der Bruderkrieg in Mähren
immer heftigere Formen annahm, seinen Markgrafen
Luitpold und Aribo den
Befehl, mit Heeresmacht in das Land zu ziehen. Diese verwüsteten
das Gebiet wahrscheinlich von Moymir, da Swatopluk im
nächsten
Jahre als auf ihrer Seite stehend genannt wird. Zatschek [78 Das erste
Reich 235 und 243] machte dem
Kaiser den Vorwurf, er habe die günstige Gelegenheit, die sich ihm
in Mähren bereits mit dem Tode Swatopluks I.
bot, nicht
ausgenützt und er nahm an, er sei 898 wohl schon zu krank gewesen,
an die Operationen über reine Verwüstungszüge
hinauszuführen. Doch ist es wahrscheinlicher, daß ihm viel
mehr an einem Frieden mit Mähren gelegen war, wie sich schon aus
seiner Abtretung Böhmens an Swatopluk im
Jahre 890 ergibt, ebenso
aber aus seinem Verhalten gegenüber Aribo. Auf die Kunde
nämlich, dieser habe auf Anstiften seines Sohnes Isanrich den
Streit zwischen den mährischen Brüdern hervorgerufen, wurde
er für eine zeitlang seines Amtes enthoben [79 Ann. Fuld.
898,
Seite 132]. Aribos
Beziehungen
zu Mähren waren ja auch früher schon sehr enge. Im Streit mit
den Söhnen der Grafen Wilhelm
und Engelschalk hatte er sich
an
Swatopluk
angeschlossen und ihm sogar seinen Sohn als Geisel gegeben.
Diese Verbindungen blieben sicherlich bestehen und vielleicht
schürte er jetzt den Streit, um seinen Einfloß m diesem
Lande zu verstärken.
Mehr noch gibt uns dieser Zug nach Mähren aber Gelegenheit, einen
Blick auf die Stellung Luitpolds zu
werfen. Er begegnete uns bisher als
Nachfolger Engildeos im
bayerischen Nord- und Donaugau und dann im
ehemaligen Herrschaftsgebiet des Grafen
Ruodbert in Kärnten.
Keines dieser Gebiete grenzte unmittelbar an Mähren und doch nahm
er an einem Zug dorthin teil. Zur Erklärung bleiben drei
Möglichkeiten: es kann sein, daß der Zug durch Böhmen
führte, das an den Nordgau grenzte, dem er vorstand; auch bliebe
die Vermutung, daß seine Stellung in Bayern zumindest auf
militärischem Gebiet eine gewisse Oberhoheit über die anderen
Grafen und damit auch über Aribo
einschloß;
schließlich könnte man annehmen, daß er nach dem Tode
des Grafen Engilschalk dessen
Grafschaft, die in Ober-Pannonien lag,
erhalten hatte. - Mir ist am wahrscheinlichsten, daß die beiden
letzten Möglichkeiten zutreffen. Kaiser
AARNULF brauchte
sicher, nachdem er einmal an die Spitze des ostfränkischen Reiches
getreten war, für Bayern eine Art Stellvertreter. Auch unter der
fränkischen Oberherrschaft hatte das Land seine Einheitlichkeit
nicht verloren und fast immer war ein Graf oder ein karolingischer
Prinz mit herrschaftlichen Befugnissen für das ganze Land,
das ja
auch in karolingischer Zeit nach
der Teilung als eigentliches
«Königsland«
des ostfränkischen Reiches galt, versehen
worden. Die Grafen Gerold, Audulf und Ernst hatten weitgehende
Befugnisse, Ludwig
der Deutsche und schließlich auch ARNULF
selbst residierten hier. Schon unter seinem Vorgänger und auch
noch in den ersten Jahren von ARNULFS
eigener Regierung war Engildeo
unter dem König der leitende Mann in Bayern. 895 wurde Luitpold
mit diesem Posten betraut, der vor allem wohl durch den Besitz
der
Grafschaft um die Hauptstadt Regensburg fast der herzoglichen Gewalt
gleichkam [80 Vgl. Klebel, Herzogtümer 45].
Dieses Amt, das natürlich auch die militärische
Befehlsgewalt über die anderen Grafen in sich schloß, wird
ein Grund für die Teilnahme Luitpolds
am mährischen Feldzug
gewesen sein. - Der andere war meines Erachtens der Besitz wenigstens
eines Teiles
von Ober-Pannonien [81 So auch
Plank, Pitten 53 und Dümmler, Marken 52.].
Auch hier war sein Vorgänger einer
der
Grafen-Söhne, Engelschalk,
aus der Familie der Grafen Wilhelm
und
Engelschalk, die bis zu ihrem Tode im Jahre 871 den Traungau und
die
mit diesem verbundenen beiden Grafschaften des norischen Unterlandes
verwalteten [82 Über diese
nebelhaften tres
comitatus vgl. Uhlirz, Jahrb. 1 Seite 234 und neuerdings
Zibermayr, Noricum 278 f., der die Diskussion
darüber mit seiner neuen Definition des Begriffes Ostmark auf eine
andere Grundlage stellte]. Als dann Aribo die Leben ihrer Väter
erhielt,
überzogen ihn die Söhne mit Krieg und suchten dabei
Rückhalt an ARNULF, der
damals über Karantanien gebot. Aribo
dagegen nahm Verbindung mit dem Mährer-Herzog
Swatopluk auf [83 Siehe oben
Seite 11].
Drei von den sechs Söhnen fielen
im Kampf. Die anderen
entschädigte ARNULF, als
er zur Herrschaft gelangt war, mit
Grafschaften an der Grenze, beließ aber Aribo in der Verwaltung
des ihm ursprünglich übertragenen Gebietes. Im Jahre 893, das
den Grafen-Söhnen den
vollständigen Untergang brachte, fanden
wir bereits Luitpold als den
Nachfolger Ruodberts in
Kärnten und
es ist wahrscheinlich, daß er bald darauf auch Engelschalks
Lehen, die wohl in Ober-Pannonien lagen, erhielt. Wie die
Fuldaer
Annalen zu 893 melden [84 122], raubte Engelschalk eine uneheliche Tochter
ARNULFS und floh mit
ihr nach Mähren. Doch versöhnte er sich
bald darauf wieder mit dem Kaiser und marchensis
in Griente effectus
est. Diese Mark im Osten, die nach Zibermayr [85] an der großen
Tulln begann, wurde schon von Dümmler [86 Geschichte
361 Anm. 1] auf die nördliche
Grafschaft Ober-Pannoniens lokalisiert. Durch ihre geographische Lage
bereits war sie von höchster Bedeutung [87 Zibermayr,
Noricum 301 ]. Luitpolds
Amtsbereich,
der sich nun über den Nord- und Donaugau, über Karantanien
und Ober-Pannonien erstreckte, umklammerte so von drei Seiten das
Gebiet
Aribos und diese Tatsache
genügt fast schon, um eine gewisse
Überordnung und wohl auch Aufsicht Luitpolds über ihn
wahrscheinlich zu machen [88 So auch Pirchegger,
Karantanien 312. Zibermayrs nicht belegte These (Noricum 312),
daß das Haus der Grafen Wilhelm
und Engelschalk ständig dem Präfekten der Ostmark
untergeordnet war, kann mich nicht überzeugen.].