Reindel, Kurt:
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"Die bayerischen Luitpoldinger von 893-989"

898
7. Kaiser Arnulf greift in den Streit der Mährerherzöge Moymir und Swatopluk ein und schickt seinen Markgrafen Luitpold und den Grafen Aribo nach Mähren, wo sie das Land verwüsten.

Annales Fuldenses a. 898 (Seite 131 f.): Postea vero anno incarnationis Domini DCCCXCVIII inter duos fratres gentis Marahensium,
Moymirum videlicet ac Zentebolchum, eorumque populum dissensio atque discordia gravissima exorta est; ita enim, ut, si uterque alterum suis viribus insequi atque comprehendere valeret, capitalem subiret sententiam. Tunc vero rex Imperator ista sciens marchiones suos, Liutbaldum scilicet et Arbonem comitem, una cum ceteris fidelibus suis parti, quae ad se sperr ac confugium habuit, auxilium ad eorum liberationem protectionemque Bawarios suos primates transmisit. At illi in ore gladii igneque, prout poterant, inimicos suos humiliaverunt et devastando necaverunt. Istius ergo dissensionis et disruptae pacis inter supranominatos fratres Arbo comes Isanrico filio suo instigante instructor delatorque atque proditor esse convincitur et ob hanc causam praefectura sua caruit ad tempus; quarr non multo post accepit.
Herimanni Augiensis Chronicon a. 898 (Seite 111): Discordia capitalis inter fratres Zuentibaldum et Moymarum, Marahenses duces, facta. Liutpaldus marchio cum aliis Marahenses imperatori rebelles vastat.
Aventin, Annales Ducum Boiariae IV 20 (Seite 646 f.): Civile tum bellum Moravos involvit, quibus duo fratres Moemarus et Suatebogus imperitabant. inter hos pravis consultoribus discordiae letalis flamma adeo exarsit, ut non solum invicem mutuis caedibus, rapinis, incendiis saevirent, verum alter alterius vitae insidiaretur. pars, quibus hoc paricidiale bellum displicebat, ad fidem imperatoris confugiunt. Suatebogus quoque caesari obtemperabat, Moemarus autem imperata detrectabat. Aribo praefectus, Litovalda, progenitor principum nostrorum, austriaci dux limitis, augusti iussu arma in Moraviam movent, cos, qui dicto audientes non erant, igne, ferro perdomitant.

Das mährische Reich war unter Swatopluk I. (871-894) zu bedeutender Macht gelangt. 890 konnte sein kraftvoller Fürst, wohl im Einverständnis mit ARNULF  [71
Ann. Fuldenses a. 890, Seite 118; Regino, Chron. a. 890, Seite 134 ], sogar darangehen, die bisher dem ostfränkischen Reiche tributpflichtigen Böhmen zu unterwerfen. Selbst gegen den Kaiser wußte sich der Mährer-Herzog im Kampfe zu behaupten, doch mit seinem Tode im Jahre 894 zerfiel sein Werk [72 Vgl. dazu auch Bretholz, Geschichte 67ff.]. - Noch im Herbst des gleichen Jahres schlossen seine beiden Söhne Moymir und Swatopluk, die nach dem Tode des Vaters das Reich geteilt hatten, Frieden mit ARNULF [73 Ann. Fuld. a. 894, Seite 119]. Auch die Böhmen suchten sich wieder unabhängig zu machen, sandten bereits 895 eine Gesandtschaft zum Kaiser, dem sie sich aufs Neue kommendierten [74 Ann. Fuld. a. 895, Seite 126] und baten ihn 897 um Hilfe gegen die Mährer, von denen sie schwer bedrängt wurden [75 Ann. Fuld. a. 897, Seite 131 ]. Schließlich war in Mähren selbst noch ein Bruderzwist zwischen den beiden Söhnen Swatopluks ausgebrochen, sodaß 897 Gesandte den Kaiser baten, ihre flüchtigen Verbannten nicht aufzunehmen [76 Ann. Fuld. a 897, Seite 131 ]. So herrschte in diesen Gebieten eine Verwirrung, die es wohl rechtfertigte, daß ARNULF den ganzen Herbst des Jahres 897 in den Gegenden nördlich der Donau blieb, um stets Gelegenheit zum Eingreifen zu haben. Wenn Ankershofen [77 Handbuch II 2 Seite 242] meinte, er sei nur hiergeblieben, um die Unruhen in Mähren noch zu schüren, so wird diese Annahme durch das gleich zu erwähnende Verfahren gegen den Grafen Aribo widerlegt. - Jedenfalls gab er im Jahre 898, als der Bruderkrieg in Mähren immer heftigere Formen annahm, seinen Markgrafen Luitpold und Aribo den Befehl, mit Heeresmacht in das Land zu ziehen. Diese verwüsteten das Gebiet wahrscheinlich von Moymir, da Swatopluk im nächsten Jahre als auf ihrer Seite stehend genannt wird. Zatschek [78 Das erste Reich 235 und 243] machte dem Kaiser den Vorwurf, er habe die günstige Gelegenheit, die sich ihm in Mähren bereits mit dem Tode Swatopluks I. bot, nicht ausgenützt und er nahm an, er sei 898 wohl schon zu krank gewesen, an die Operationen über reine Verwüstungszüge hinauszuführen. Doch ist es wahrscheinlicher, daß ihm viel mehr an einem Frieden mit Mähren gelegen war, wie sich schon aus seiner Abtretung Böhmens an Swatopluk im Jahre 890 ergibt, ebenso aber aus seinem Verhalten gegenüber Aribo. Auf die Kunde nämlich, dieser habe auf Anstiften seines Sohnes Isanrich den Streit zwischen den mährischen Brüdern hervorgerufen, wurde er für eine zeitlang seines Amtes enthoben [79 Ann. Fuld. 898, Seite 132]. Aribos Beziehungen zu Mähren waren ja auch früher schon sehr enge. Im Streit mit den Söhnen der Grafen Wilhelm und Engelschalk hatte er sich an Swatopluk angeschlossen und ihm sogar seinen Sohn als Geisel gegeben. Diese Verbindungen blieben sicherlich bestehen und vielleicht schürte er jetzt den Streit, um seinen Einfloß m diesem Lande zu verstärken.
Mehr noch gibt uns dieser Zug nach Mähren aber Gelegenheit, einen Blick auf die Stellung Luitpolds zu werfen. Er begegnete uns bisher als Nachfolger Engildeos im bayerischen Nord- und Donaugau und dann im ehemaligen Herrschaftsgebiet des Grafen Ruodbert in Kärnten. Keines dieser Gebiete grenzte unmittelbar an Mähren und doch nahm er an einem Zug dorthin teil. Zur Erklärung bleiben drei Möglichkeiten: es kann sein, daß der Zug durch Böhmen führte, das an den Nordgau grenzte, dem er vorstand; auch bliebe die Vermutung, daß seine Stellung in Bayern zumindest auf militärischem Gebiet eine gewisse Oberhoheit über die anderen Grafen und damit auch über Aribo einschloß; schließlich könnte man annehmen, daß er nach dem Tode des Grafen Engilschalk dessen Grafschaft, die in Ober-Pannonien lag, erhalten hatte. - Mir ist am wahrscheinlichsten, daß die beiden letzten Möglichkeiten zutreffen. Kaiser AARNULF brauchte sicher, nachdem er einmal an die Spitze des ostfränkischen Reiches getreten war, für Bayern eine Art Stellvertreter. Auch unter der fränkischen Oberherrschaft hatte das Land seine Einheitlichkeit nicht verloren und fast immer war ein Graf oder ein karolingischer Prinz mit herrschaftlichen Befugnissen für das ganze Land, das ja auch in karolingischer Zeit nach der Teilung als eigentliches
«Königsland« des ostfränkischen Reiches galt, versehen worden. Die Grafen Gerold, Audulf und Ernst hatten weitgehende Befugnisse, Ludwig der Deutsche und schließlich auch ARNULF selbst residierten hier. Schon unter seinem Vorgänger und auch noch in den ersten Jahren von ARNULFS eigener Regierung war Engildeo unter dem König der leitende Mann in Bayern. 895 wurde Luitpold mit diesem Posten betraut, der vor allem wohl durch den Besitz der Grafschaft um die Hauptstadt Regensburg fast der herzoglichen Gewalt gleichkam [80 Vgl. Klebel, Herzogtümer 45]. Dieses Amt, das natürlich auch die militärische Befehlsgewalt über die anderen Grafen in sich schloß, wird ein Grund für die Teilnahme Luitpolds am mährischen Feldzug gewesen sein. - Der andere war meines Erachtens der Besitz wenigstens eines Teiles von Ober-Pannonien [81 So auch Plank, Pitten 53 und Dümmler, Marken 52.]. Auch hier war sein Vorgänger einer der Grafen-Söhne, Engelschalk, aus der Familie der Grafen Wilhelm und Engelschalk, die bis zu ihrem Tode im Jahre 871 den Traungau und die mit diesem verbundenen beiden Grafschaften des norischen Unterlandes verwalteten [82 Über diese nebelhaften tres comitatus vgl. Uhlirz, Jahrb. 1 Seite 234 und neuerdings Zibermayr, Noricum 278 f., der die Diskussion darüber mit seiner neuen Definition des Begriffes Ostmark auf eine andere Grundlage stellte]. Als dann Aribo die Leben ihrer Väter erhielt, überzogen ihn die Söhne mit Krieg und suchten dabei Rückhalt an ARNULF, der damals über Karantanien gebot. Aribo dagegen nahm Verbindung mit dem Mährer-Herzog Swatopluk auf [83 Siehe oben Seite 11]. Drei von den sechs Söhnen fielen im Kampf. Die anderen entschädigte ARNULF, als er zur Herrschaft gelangt war, mit Grafschaften an der Grenze, beließ aber Aribo in der Verwaltung des ihm ursprünglich übertragenen Gebietes. Im Jahre 893, das den Grafen-Söhnen den vollständigen Untergang brachte, fanden wir bereits Luitpold als den Nachfolger Ruodberts in Kärnten und es ist wahrscheinlich, daß er bald darauf auch Engelschalks Lehen, die wohl in Ober-Pannonien lagen, erhielt. Wie die Fuldaer Annalen zu 893 melden [84 122], raubte Engelschalk eine uneheliche Tochter ARNULFS und floh mit ihr nach Mähren. Doch versöhnte er sich bald darauf wieder mit dem Kaiser und marchensis in Griente effectus est. Diese Mark im Osten, die nach Zibermayr [85] an der großen Tulln begann, wurde schon von Dümmler [86 Geschichte 361 Anm. 1] auf die nördliche Grafschaft Ober-Pannoniens lokalisiert. Durch ihre geographische Lage bereits war sie von höchster Bedeutung [87 Zibermayr, Noricum 301 ]. Luitpolds Amtsbereich, der sich nun über den Nord- und Donaugau, über Karantanien und Ober-Pannonien erstreckte, umklammerte so von drei Seiten das Gebiet Aribos und diese Tatsache genügt fast schon, um eine gewisse Überordnung und wohl auch Aufsicht Luitpolds über ihn wahrscheinlich zu machen [88 So auch Pirchegger, Karantanien 312. Zibermayrs nicht belegte These (Noricum 312), daß das Haus der Grafen Wilhelm und Engelschalk ständig dem Präfekten der Ostmark untergeordnet war, kann mich nicht überzeugen.].