1-3. Die Anfänge des Wettiner Hauses
Die Sorbische Mark war im Jahre 892 dem Grafen Burchard übertragen worden [1 Knochenhauer, Geschichte Thüringens in der Karolingischen und Sächsischen Zeit 44 f.. Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3, 357,551.]. Er gehörte einem an der Grenze Thüringens nach Franken hin angesessenen Geschlechte an und hatte selbst eine Grafschaft im Fränkischen Gau Grabfeld [2 Urkunde 908. Mon. boica 28a, 141.]. Dahin weisen schon frühere Urkunden der Jahre 857 und 866 [3 Dronke, Cod. dipl. Fuld. 257 und 265.]. Den dort bei Gelegenheit einer Schenkung in dem Grabfeldischen Orte Juchsen genannten Grafen Burchard halten ältere Genealogen für den Großvater dieses Burchard und führen dessen Ahnen zurück bis auf einen Grafen gleichen Namens, der im Anfang des 9. Jahrhunderts bei KARL DEM GROSSEN das Amt eines comes stabuli bekleidete [4 Eccard, Hist. geneal. princ. Sax. sup. 54:
Burchardus comes stabuli Caroli Magni et dux 807,811,814
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Burchardus II. comes
+ ca.
823
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Burchardus III. comes 857, 866
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Walacho comes
Stephanus comes
+ 891
Ux. Megina
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Burchardus IV. al Buzicus
Stephanus episcopus Leodiensis
comes et tandem an. 892
Dux Thuringiae, occius anno 908
Uxor Gisila, vidua Megingaudi
comitis, Odonis regis Francorum nepotis,
occisi an. 892
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Burchardus comes
Dedo, Tete vel Dadanus I.
+ 936
+ 957
comes potens in Thuring.
Uxor Conradi regis soror
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Theodericus I. vel Dedo de tribu Buzici ortus
Ricdagi marchionis agnatus, forte per matrem
+ 982]
In der Erfüllung seiner Pflicht, der er lange mit
Kraft und Umsicht vorgestanden, ward Markgraf Burchard im Kampfe
mit den Ungarn, an der Spitze der Thüringer streitend, im Jahre 908
erschlagen. Die Stellung war bisher nur als Amt angesehen worden, es kann
daher nicht auffallen, dass seine Söhne, die zwar Güter und Grafschaften
in Thüringen besassen, ihm nicht als Erben folgten. Das Ludolfingische
Haus, das seit langem festen Fuss im Lande gefasst hat, übernimmt
die Nachfolge des Erschlagenen.
Burchards Söhne sind nach der allgemeinen
Annahme Burchard und Bardo, von denen der letztere ein Schwager
des Königs KONRAD war [5
Widukind (res gestae Sax. 1, 22) nennt seine Söhne: et statim omnia,
quae iuris ipsius (Hathonis) erant in omni Saxonnia vel Thuringorum erant
in omni Saxonia vel Thuringorum terra occupavit. (Heinricus) Burghardum
quoque et Bardonem, quorum alter gener regis erat, inn tantum afflixit
et bellis frequentibus contrivit, ut terra cederent eorumque omnem possessionem
militibus suis divereret. - Dass beide Brüder waren, wird nirgends
ausdrücklich gesagt, hat aber die größte Wahrscheinlichkeit
für sich. Vgl. Wenck, Hess. Landesg. 2, 546 Anm. e. 633. - Bardo
erscheint als Graf im Gau Husitin 1. Juli 912. Mon. Germ. DD. K 8 Seite
9.]; Herzog Heinrich von Sachsen eröffnete
sogleich eine Fehde gegen sie und suchte sie aus ihrem Besitze zu verdrängen.
Von einem anderen Grafen Burchard wissen wir nur,
dass er 982 in Kalabrien auf dem Feldzuge des Kaisers
OTTO II. ums Leben gekommen, und da seiner zugleich mit einem
Grafen Dedo Erwähnung geschieht [6 Thietmar 3, 12 (SS
3, 765): prosternunt, pro dolor! 3. Idus Julii ... comitesque Thietmarum
... cum Burchardo et Dedi. - Necrol. Fuld. (Böhmer,
Fontes 3, 157): Isti occiai sunt a Saracenis II. (st. III) id.
iul. ... Detti. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit
1, 595.], der ebenfalls auf dem Italienischen Feldzuge seinen Tod fand,
so liegt die Vermutung nahe, beide für Brüder zu halten und ihnen
zum Vater einen Grafen Dedanus oder Dedo zu geben, der von
Widukind um das Jahr 953 neben einem Grafen Wilhelm als mächtiges
Oberhaupt der Thüringer erwähnt wird [7 Widukind 2, 18
(SS. 3, 443): Dadi autem Thuring mandavit ... Ebenda 3, 16
(SS. 3, 16 (SS. 3, 453): Hi erant Thuringi genere, potestatiis praefectoriae
Dadanus et Willehelmus nomine. Wegen der Identität der
Namen Dadanus und Dadi vgl. Wedekind, Noten 1, 205 und N.
Mitth. des Thür.-Sächs. Ver. 11, 131. Vgl. a. Dümmler,
Jahrbücher Ottos des Grossen 84, Knochenhauer a. O. 70,88 und Posse,
Markgrafen von Meißen 217.].
Auch andere Vermutungen führen dahin, das Vaterland
der WETTINER in den Grafschaften Burchards und Bardos
zu suchen. Sie sind gestützt auf die mutmaßliche Verwandtschaft
des Hauses GOSECK mit den WETTINERN, die in den ältesten
Zeiten 'de tribu Buzici' genannt werden. (Stammtafel der Grafen
von Goseck siehe umstehend).
Wie bei den WETTINERN die Namen Dedo und
Friedrich seit dem Hervortreten des Geschlechts wiederkehren, so
auch bei der GOSECKER Familie.
In dem vorgenannten, von Widukind mit dem Beinamen
Thuring bezeichneten Dedi erkennen Werselbe und Gervais [8
Wersebe, Ueber die Vertheilung Türingens 57, Ann. 155. - Gervais
in N. Mittheil. aus dem Geb. hist.-antiquar. Forsch. 4, Heft 4, Seite 20.]
den gemeinsamen Stammvater beider Familien, der im Jahre 939 in
der Birtener Schlacht für
König OTTO
I. kämpfte [9
Posse a.O. 217.]. Wahrscheinlich wegen
dieser dem Könige geleisteten Dienste wurde ihm der südliche
Teil des Hassegaues, in dem Goseck lag, als eigenen Grafschaft zugewiesen,
hier tritt er im Jahre 949 als Graf auf [10 Urkunde 949, September
26. DD. Ottos I. Nr. 114: in pago Hassagoi et in confinio Mersepurac
in comitatu cuiusdam comitis, qui teti nuncupatur.]. Ist aber im Jahre
991 dieser Teil des Hassegaues als besondere Grafschaft nachweisbar [11
Urkunde
991 Januar 11. Stumpf 940.], so unterliegt es keinem Zweifel, dass sie
auch schon zu Dedis Zeiten bestanden hat [12 Vgl. Kurze a.O.
291.].
Später nahm Dedi mit Wilhelm von Weimar an
der Empörung
Ludolfs (953) gegen
dessen Vater OTTO I. teil. Da sich
beide nicht rechtfertigen konnten, wurden sie zur Verbannung verurteilt,
sie hatten somit ihre Lehen verwirkt [2 Posse a. O. 127.]. Aber
Wilhelms Verbannung kann nicht lange gewährt haben, da seine Söhne
sogar in hoher Gunst bei dem Könige standen. Daher ist zu vermuten,
dass auch Dedi mit ihm, wahrscheinlich nach der Aussöhnung
des Königs mit den Aufständischen im Jahre 955, begnadigt wurde.
Dedi starb am 14. März 957.
Dedis Söhne waren, wie erwähnt, nach
der allgemeinen Annahme die 982 in Kalabrien gefallenen Grafen Burchard
und Dedo. Den einen von diesen beiden werden wir daher als Grafen
im südlichen Hassegau und als Vater des Pfalzgrafen Burchard
von Sachsen anzusehen haben, der andere erbte möglicherweise von
seinem Vater eine andere Grafschaft in Thüringen, denn nach Widukind
hat es den Anschein, dass der "Thüringer Dadi", der sich 939,
noch ehe er nach unserer Annahme die Grafschaft im Hassegau erhielt, schon
als ein Mann von Einfluss zeigt, eine Grafschaft in Thüringen gehabt
hat.
Da nun also in Dedis Familie zweimal der Name
Burchard sich findet, so liegt es nahe genug, dieselbe herzuleiten
von dem letzten Markgrafen der Sorbischen Mark, Burchard,
der 908 im Kampfe gegen die Ungarn fiel, dessen Söhne Burchard
und Bardo waren. Einer von diesen letzteren, vielleicht Burchard,
wird der Vater des Dedi gewesen sein, der auch der Stammvater
der Gosecker Grafen ist.
Ein dritter Bruder der 982 in Kalabrien gefallenen Grafen
Burchard und Dedo, der Söhne Dedis, scheint wie
Kurze neuerdings ausgeführt hat [3 Kurze a.O. 315,317.], Dietrich
zu sein, als dessen Sohn von Thietmar Dedo bezeichnet wird, mit
dem Zusatz: de tribu, que Buzici dicitur. Man hat diesen Dietrich
bisher für identisch gehalten mit dem 982 in Kalabrien verstorbenen
Dedo. Doch die Formen Dedo und Thiedrich sind um das
Jahr 1000 schon als zwei entscheidende Namen empfunden worden, so dass
der Buziker Dietrich mit Dedo nicht eine Person sein kann.
Dieser dritte Sohn hatte natürlich keine besondere Grafschaft, denn
soviel hinterliess Dedi nicht, und man braucht noch nicht aus der
Bemerkung des Sächsischen Annalisten zum Jahre 1009, wo Dietrich
ein egregiae libertatis vir, ein Mann, frei von jedem Dienstverhältnis,
genannt wird, zu schliessen, dass sein Haus bei Dedis Verbannung
953 alle seine Grafschaften für immer verloren habe [4 Vgl.
oben.]. Dietrichs Brüder scheinen ihn überlebt [5 Schon
vor 976 scheint Dietrich gestorben zu sein, wenn wir die Stelle
bei Thietmar 4, 34 so deuten, dass Dedi an der Spitze eines böhmischen
Heeres (976 oder 977) bis Zeitz vordringend, auf seine Besitzungen gelangte
und mit der übrigen Beute seine wohl schon verwitwete Mutter in die
Gefangenschaft abführte. Vgl. Posse a. O. 226.] und seinen Kindern
Dedo und Friedrich ihren Besitz vorenthalten zu hhaben, da
Dedo anfangs landesverräterische Verbindungen mit den Böhhmen
unterhielt, und beide von Kind auf als Vasallen ihres Verwandten Rikdag
erscheinen.
Das Geschlecht der Buzici muss so allgemein bekannt gewesen
sein, dass es der Chronist Thietmar nicht für nötig hielt, nähere
Angaben darüber zu machen.
Die Stelle Thietmars [6 Thietmar 6, 34 (SS. 3,
8920. Vgl. Posse, a.O. 212.] hat schon seit dem Anfang des vorigen Jahrhunderts
Anlass zu Deutungen der verschiedensten Art gegeben, doch hat man das Dunkel,
welches übber der ältesten Geschichte des Hauses WETTIN schwebt,
nie vollständig zu lichten vermocht, indem man das Wort tribus
ganz gegegn seine sonstige Bedeutung auf einen Ort bezog.
Schon Eccard brachte im Anfange des vorigen Jahrhunderts
den Namen Buzici zusammen mit Bucco, der Abkürzung von
Burchard, und machte denselben Markgrafen Burchard auch zum
Stammvater des Hauses BUZICI [7 Eccard, Hist. gen. pr. Sax.
sup. 47.]. Dieser Ansicht haben sich besonders Gebhardi [8 Gebhardi,
Geneal. Beiträge 2, 163,196.] und Gervais, welcher letztere sie näher
begründet [9 Gervais a.O. 20.], und auch Kurze neuerdings angeschlossen.
Im Vorstehenden ist der Versuch gemacht worden, die Abkunft des Wettiner
Hauses von Burchard festzustellen. Freilich hat man nur mit
Wahrscheinlichkeitsgründen zu rechnen, da die Quellen der ältesten
Zeit ausserordentlich arm sind, und man lediglich aus dem häufigen
Vorkommen desselben Namens bei dem Geschlechte und der ihm verwandten Geschlechter
Schlüsse ziehen kann. Kommt aber hinzu, dass die älteren Quellen
unsere Vermutungen unterstützen, so ist die Herleitung des Buzici
von Bucco (Burchard) um so ansprechender, je öfter
bei Thietmar ähnliche geschraubte Ausdrücke und Namensverdrehungen
vorkommen, und je weniger irgend ein anderer Sinn aus diesem Worte herauszulesen
ist.
Obgleich nun Eccards Vermutung der Abstammung von Burchard
sehr viel für sich hat, so glaubte man doch, dieselbe verwerfen
zu müssen, weil der Sachsenspiegel die WETTINER, gleich den
ANHALTINERN, BRANDENBURGERN und ORLAMÜNDERN, als ein Geschlecht von
Schwäbischer Abkunft bezeichnet, das heißt von Nordschwäbischer,
aus dem Nordschwabengau in Sachsen. Allein der Sachsenspiegel ist als Geschichtsquelle
für das 10. Jahrhundert ohne Autorität, seine Angabe scheint
auf dem Umstande zu beruhen, dass im 11. Jahrhundert die Buziker eine
Zeit lang (1034-1069) wirklich eine Grafschaft im Schwabengau gehabt haben.
Ihr steht die bestimmte Aussage Widukinds entgegen, welcher zweimal ausdrücklich
erwähnt, dass Dedo oder Dadanus ein Thüringer gewesen
sei [1 Posse a. O. 222. Dagegen Kurze a. O. 317.]. Aber die Geschichte
der Besiedlung des Schwaben-, Hessen- und Friesengaues dürfte dafür
sprechen, dass die WETTINER, obgleich Fränkischen Ursprungs,
doch schon in alter Zeit nach Schwäbischem Rechte gelebt haben.
Nach der Unterjochung der Thüringer durch die Franken
erhielten die Sachsen als Lohn für die ihnen geleistete Beihilfe den
ganzen nördlichen Teil des ehemaligen Thüringischen Reiches [2
Posse a. O. 211.]. Als aber im Jahre 568 die Langobarden nach Italien
einbrachen, schlossen sich ihnen diese Sachsen an, und König
Sigibert von Austrasien besiedelte nun jene Gegenden mit Friesen,
Hessen und jenseits der Bode angesessenen Sueven, Resten derjenigen Sueven,
die vom Norden der Mittelelbe im 3. Jahrhunndert auswanderten und sich
an der oberen Donau niederliessen, wo ihre Nachkommen unter dem Namen der
Schwaben noch zu Hause sind.
Jenseits der Alpen trübte sich bald die Einigkeit
zwischen Langobarden und Sachsen; letztere kehrten deshalb, in Gallien
von Franken zurückgeschlagen, 577 in ihre alten Wohnsitze zurück,
wo sie wegen dieser mit den Schwaben in Streit gerieten, dabei aber ihren
feinden erlagen. Seitdem wurden jene Gaue Teile des Sachsen-Reiches und
verblieben es auch in dem späteren Herzogtume, stets in Gebräuchen
und Rechten ihrer alten Herkunft getreu.
Von diesen neuen Einwanderern heisst es, sie wären
von den Fränkischen Königen in die von den Sachsen verlassenen
Gaue geschickt. Vielleicht gab es unter den Ansiedlern selbst viele Franken
und diese gehörten dann gewiss zu den Vornehmsten. Da aber Schwaben
die überwiegende Volksmenge waren, so werden sie nicht nur vorzugsweise
genannt, sondern ihr Gesetz und Herkommen ging auch auf die anderen über.
Ja es fragt sich, ob die Schwaben nur im Schwabengau sich niederliessen
oder ob auch in den anderen Gauen einen Teil der Bevölkerung ausmachten
[3 Gervais a. O. 26.]. Die Oberhäupter der 3 Gaue waren vielleicht
Schwaben, wenn nicht gar Franken, und verwalteten ihr Amt nach Schwäbischem
Herkommen, denn nur von diesem, nicht von anderem ist in jenen Gegenden
etwas bekannt geworden. Dadurch erklärt sich auch, dass die Buziker
schon im Jahre 1017, noch ehe sie eine Grafschaft im Schwabengau belassen,
ihre Allode nach Schwäbischem Rechte vererbten. Nach letzterem ist
die Erblosigkeit der Frauen allgemeiner Rechtsgrundsatz, während das
Sächsische Recht den Töchtern die Erbfolge wahrt.
Dedi war bereits im Jahre 949 Graf in dem einen
der besiedelten Gaue, dem Hassegau, und seitdem unterlag wohl das Haus
den Bestimmungen des Schwabenspiegels, die ja noch später praktische
Anwendung fanden, als bei dem Tode Dedos (1124) dessen Stammgut,
mit Ausschluss der Tochter, an seinen Bruder Konrad fiel.
Früher als die WETTINER war der Markgraf
Rikdag von Meissen im Besitze einer Grafschaft des Schwabengaues. Thietmar
nennt ihn einen Agnatus des jungen im Jahre 1009 erschlagenen WETTINERS
Dedo [4 Posse a. O. 218,222. - Rikdags Schwester ist
Eilsuit. Ann. Saxo 985 (SS. 6, 633). Vgl. Posse a. O. 26.]. In neuerer
Zeit ist mit ziemlicher Gewissheit festgestellt, dass des letzteren Vater
Dietrich und der Markgraf Rikdag Vettern gewesen sind, und
zwar, dass Dietrichs Mutter und Rikdags Vater Volkmar,
ein Graf im Harzgau, Geschwister waren. Dadurch erklärt sich
nicht nur das wiederholte Vorkommen des Namens Friedrich bei den
GOSECKERN und WETTINERN, sondern auch der Übergang der
Pfalzgrafschaft Sachsen von Friedrich I. auf den Buziker
Burchard. Denn diese beiden Grafengeschlechter waren hiernach durch
ihre gemeinsame Stammmutter, die Gemahlin des im Jahre 957 verstorbenen
Dedi, Nachkommen der Harzischen Grafen, welche ja auch den
Namen Friedrich führten. Wenn ferner Dedis Gemahlin
eine Schwester Volkmars war, so war sie auch eine Schwester Rikberts
I., des Vaters des Pfalzgrafen Friedrich I., und Friedrich
war also ebensogut ein Agnatus Burchards und des Buzikers
Dedo, wie Rikdag. Als nun Friedrich 1002 kinderlos starb,
war von männlichen Erben seines Hauses nur noch Rikdags Sohn
Karl übrig [5 Thietmar 7, 4 (SS. 3, 837): Eodem anno
(1014) 4. Kal. Mai obiit Karolus comes, Ricdagi marchionis
filius, qui omne suimet benefitium injuste accusantium turgida inflatione
et nulla suui culpa prius perdidit, et illatum facinus aequanimiter portavit.
Vgl. Posse a. O. 30f., 219-222. - Karls Schwestern waren Oda
und Gerburg. Thietmar 4, 37 (SS. 3, 784): Duxit hic Rigdagi
marchionis filiam, postmodum dimittens eam. Vhgl. Posse a. O. 30.
- Ann. Quedlinburg. 1022 (SS. 3, 88): Ricdagi marchionis praeclara
filia, Gerburg nomine dicta, studiis liberalibus a primaevo juventutis
flore honestissima exercitatione irretia omnigenisque virtutum gemmata
insigniis 3. Calend. Novembris terrae, quod suum, Deo, quod proprium, praesentavit.
Vgl. Posse a. O. 30.], der von der Nachfolge ausgeschlossen war. Dasselbe
galt von Friedrichs Neffen Rikbert II., und wenn es auch
diesem nicht gelang, von dem neuen Könige
HEINRICH II. die Belehnung mit der Grafschaft seines Oheims
Friedrich im Harzgau zu erlangen, so wusste doch allem Anschein
nach Burchard, auf seine Verwandtschaft mit Friedrich gestützt,
sich vorher die Nachfolge in der Pfalzgrafschaft zu erwirken [6 Kurze
a. O. 319.].