Metz Wolfgang: Seite 342,344-348,350,355-356,360-365
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"Wesen und Struktur des Adels Althessens" in: Die Salier und das Reich

Die Grafschaft Werners IV. läßt sich in der Umgebung von Kassel lokalisieren, wo er übrigens auch die Vogteien über Fritzlar, Breitenau und Kaufungen innehat [64 Vgl. vorerst M. Eisenträger und E. Krug, Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft (Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von hessen und Nassau 10), Marburg 1935, Seite 23ff.]. Für eine Erstreckung über den gesamten Archidiakonat Fritzlar fehlt dagegen jeder Anhaltspunkt, auch dann, wenn man die 1061 in der Grafschaft Maden des Grafen Werner III. gelegenen Orte Leimbach (bei Blankenheim), Heinebach, Bergheim (bei Spangenberg), Schwarzenhasel (bei Rottenburg), Wolfshausen (bei Homberg), Hebel (bei Homberg), Bergheim (bei Gombeth), Dissen, Ritte, Vellmar (alle 3 südlich von kassel), Almuthshausen (bei Merxhausen) und Hedewichsen (bei Zierenberg) ergänzend heranzieht.
Die Tatsache, daß die Burg Hollende westlich von Treisbach 1073 Besitz des Grafen Giso und 1110 Sterbeort der Gräfin Mathilde - die jedenfalls nicht die Witwe Graf Diemos gewesen sein kann - war, spricht mehr dafür, daß das Flußgebiet der Lahn oberhalb von Marburg sowie das Gebiet um Wetter um 1107 zum Amtsbereich des Grafen Giso gehörte.
Besser erfassen kann man für Fulda eine Gruppe, die mit dem Vogt Reginhard beginnt, der 1025 für Groß-Seelheim bei Marburg und Liudolfsmünster zuständig war. Er wird schwerlich mit dem gleichnamigen Vogt von 1075 identisch sein, wohl aber mit dem Bannerträger der Abtei, der 1040 im Feldzug gegen die Böhmen zusammen mit dem hessischen Grafen Werner I. fiel [76 Lamperti monachi Hersfelensis Opera, hg. v. O. Holder-Egger, MGH SS rer. Germ. [38], 1894 (ND 1984), Seite 55; Annalista Saxo, hg. v. G. Waitz, MGH SS 6, Seite 684: maior domnus eclesie Fuldensis.].
Ob 1075 Graf Rucker von Bilstein Udo als Gesamtvogt ablöste, vermag ich nicht zu entscheiden [92 So K. A. Eckhardt, Eschwege (wie Anm. 50), Seite 93ff., aufgrund von UB Hersfeld (wie Anm. 32), Nr. 111.]. Sicher ist dagegen, daß seit 1099 der hessische Graf Giso und nach ihm seine Erben, die Landgrafen von Thüringen, Inhaber der Edelvogtei waren [93 UB Hersfeld (wie Anm. 32), Nr. 116/117; zur Vogtei auch E. Ziegler, Territorium (wie Anm. 71) Seite 14ff.]. Dabei muß Giso nicht unbedingt der Erbe Ruckers gewesen sein; denn für den hessischen Grafen Werner IV. zeugen mehrfach Grafen von Reinhausen und Winzenburg [94 UB Kaufungen (wie Anm. 19), Nr. 20, und Mainzer UB 1 (wie Anm. 4), Nr. 510.]. Da sich Giso jedoch wahrscheinlich "von Bilstein" benannte, ist eine Nachfolge in der Vogtei Ruckers zumindest naheliegend.
Die Nachrichten über die Kaufunger Vogtei sind kaum minder dürftig als die für Helmarshausen. 1040 übergibt der Vogt Werner der Äbtissin Hildegard zu Händen des Mainzer Hochstiftsvogtes Godebold tauschweise den Kaufunger Besitz in Holzheim, Udenborn, Dorla und (Trocken- oder Nassen-)Erfurth.
Richtig ist die Gleichsetzung mit dem hessischen Grafen Werner II., problematisch dagegen die Annahme einer Vererbung der Vogtei in dessen Familie. Graf Werner IV. hat die Vogtei (als advocatus cenobii sancte crucis in Cofunga) 1102 und 1109 inne, und zwar, die Edelvogtei. Indessen fand nach dem Tode Werners IV. keine Vererbung auf die GISONEN und die Landgrafen von Thüringen statt.
Im übrigen nimmt Demandt an, daß die gewaltsamen Übergriffe und die Einsetzung von Untervögten auf Graf Werner III. zurückgehen; derselbe wird jedoch niemals Fritzlarer Vogt genannt. Die größere Wahrscheinlichkeit spricht meines Erachtens dafür, daß die Gewaltsamkeiten bei der Einsetzung der Untervögte auf die politischen Spannungen der Sachsenkriege, inmitten deren Fritzlar lag, zurückgehen. Graf Giso war 1073 in Hollende erschlagen worden, Rucker von Bilstein hielt den Sachsen bei Eschwege 1070 nicht stand [104 Lamperti Opera (wie Anm. 53), Seite 117ff.], und 1079 soll RUDOLF VON RHEINFELDEN sogar Fritzlar zerstört haben. Bald darauf muß der Ort aber wieder von HEINRICHIV. im Zuge seines Vordringens nach Sachsen beherrscht worden sein. Es ist wenig wahrscheinlich, daß Maßnahmen des schon 1065/66 verstorbenen Grafen Werner III. hier nachgewirkt hätten.
Es war bereits auf Vogteien hessicher Adelsgeschlechter über geistliche Institutionen außerhalb Althessens hingewiesen worden. Dazu gehören vor allem die Vogteirechte Graf Werners IV. über das Hochstift Worms und die Abtei Limburg an der Haardt, die Graf Gisos IV. über das Stift St. Florin in Koblenz (1110) und der von Eberschütz über Neuenheerse.
Es bedarf kaum der Erhärtung, daß das burgenreiche Hessenland schon vom 10. bis zum 12. Jahrhundert zahlreiche Adelsburgen aufweist. Die Grafen Giso sitzen auf der Hollende bei Wetter und auf der Burg Gudensberg, wonach sich später Landgraf Ludwig I. von Thüringen benennt. Wahrscheinlich hatten sie auch in Kassel und Marburg eine Burg. Graf Werner IV. verfügt über die castra Holzhausen und Altenstadt (bei Jesberg).
Ein Beispiel bieten wieder die Grafen Werner, die in Hessen zunächst einmal mit Graf Werner III. 1065/66 verschwinden. Die ältere Forschung postuliert, den wahrscheinlich entsellenden Äußerungen Lamperts von Hersfeld über die Jugendlichkeit Werners III. Glauben schenkend, ein Söhnlein, das natürlich auch Werner (IV.) heißen und bei seinem ersten Auftreten in Hessen 1101 schon jahrzehntelang volljährig sein muß. Daß Werner IV. ein Neffe des Bischofs Werner II. von Straßburg und dieser wiederum propinquus Werners III. war, wurde eben damit erklärt, daß der Bischof unnd Werner III. "Schwäger" gewesen sein sollten.
Andererseits war Werner IV. der wichtigste Erbe seiner mütterlichen Familie, der Grafen von Achalm, so daß er seinen Namen wohl von seinem mütterlichen Oheim, Bischof Werner II., gehabt haben muß. Auch der Name Liudo (Liudolt) in Verbindung mit Werner in Niederhessen weist auf diese Familie. Der Graf Werner III. war dagegen "Verwandter" Bischof Werners II., also vielleicht dessen Oheim.
Nicht weniger problematisch sieht es um die "GISONEN" aus. Der Graf Giso von 1008 wird nur höchst ungern zu diesem "Geschlecht" gezählt, weil er inn der scheinbar falschen Grafschaft amtierte, allerdings ausgerechnet als Vorläufer des Grafen Werner III., so daß dann doch wieder Verwandtschaft bestanden hätte. Der Graf Giso, der 1073 auf der Burg Hollende umkam, muß nach Ansicht der älteren Forschung der Vater des Grafen Giso von etwa 1101-1122 gewesen sein; abe rderselbe hätte demzufolge das Schicksal des Grafen Werner IV. teieln müssen, daß auch er erst längere Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit zum ersten Male begegnet. Auch hier würde sich die Annahme entweder einer weiteren Generation oder die der Seitenverwandtschaft weit eher anbieten.
Die verschiedenen Adelsgeschlechter sind untereinander versippt oder verschwägert. Verschwägert oder nahe verwandt waren die Grafen von Bilstein und die "Grafen Giso". Graf Giso IV. wurde gleich auf zweierlei Weise von den Landgrafen von Thüringen beerbet, ebenso in Oberhessen anscheinend von den Dynasten von Merenberg. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Graf Giso IV. und Graf Werner IV. kann ebenfalls vermutet werden.
Graf Werner IV. hatte zur Mutter Willibirg von Achalm; die von Schwalenberg beerbten ihrerseits auf Grund verwandtschaftlicher Ansprüche die Edelherren von Itter.
Ähnlich wie der Dienst für die Kirche spielte der Königsdienst ein Rolle für den Edelmann. Wir sehen Graf Werner III. als engen Vertrauten des jungen HEINRICH IV. [185 Lamperti Opera (wie Anm. 76), Seite 92].
Das setzte aber voraus, daß die führenden Adligen Althessens besonders königstreu waren. Man wird dies auch von Werner I. als königlichem Bannerträger und von dem 1073 auf der Hollende erschlagenen Grafen Giso annehmen dürfen, ebenso von Graf Hermann II. von Gleiberg.
Graf Werner I. und der Fuldaer Vogt Reginhard fielen 1040 im Kampf gegen die Böhmen, und Giso und Adalbert vonn Schaumburg mit seinen Söhnen 1073 gegen Otto von Northeim [198 E. Steindorff, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich III., Leipzig 1874 (ND 1963), Band I Seite 94; Lamperti Opera (wie Anm. 76), Seite 172.].
Ob die Gefangennahme Graf Werners IV. durch seine Feinde vor 1102 bei einem Kriegszug oder einer Fehde geschah, muß offenbleiben; man sollte daher eher das letztere annehmen.
Mit viel Geld (multa pecunia) kaufte sich Graf Werner IV. frei, als er von seinen Feinden gefangengenommen worden war. Dies Geld konnte ihm die Äbtissin Diemuod von Kaufungen zwar nicht vorstrecken, wohl aber einen goldenen Kelch geben. Diesen konnte er ihr später dann nicht zurückgeben, so daß er ihn mit 11 Hufen in verschiedenen Dörfern einlösen mußte.