Die Grafschaft Werners IV. läßt sich
in der Umgebung von Kassel lokalisieren, wo er übrigens auch die Vogteien
über Fritzlar, Breitenau und Kaufungen innehat [64 Vgl. vorerst
M. Eisenträger und E. Krug, Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft
(Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von hessen
und Nassau 10), Marburg 1935, Seite 23ff.]. Für eine Erstreckung über
den gesamten Archidiakonat Fritzlar fehlt dagegen jeder Anhaltspunkt, auch
dann, wenn man die 1061 in der Grafschaft Maden des Grafen Werner
III. gelegenen Orte Leimbach (bei Blankenheim), Heinebach, Bergheim
(bei Spangenberg), Schwarzenhasel (bei Rottenburg), Wolfshausen (bei Homberg),
Hebel (bei Homberg), Bergheim (bei Gombeth), Dissen, Ritte, Vellmar (alle
3 südlich von kassel), Almuthshausen (bei Merxhausen) und Hedewichsen
(bei Zierenberg) ergänzend heranzieht.
Die Tatsache, daß die Burg Hollende westlich
von Treisbach 1073 Besitz des Grafen Giso und 1110 Sterbeort der
Gräfin Mathilde - die jedenfalls nicht die Witwe Graf Diemos
gewesen sein kann - war, spricht mehr dafür, daß das Flußgebiet
der Lahn oberhalb von Marburg sowie das Gebiet um Wetter um 1107 zum Amtsbereich
des Grafen Giso gehörte.
Besser erfassen kann man für Fulda eine Gruppe,
die mit dem Vogt Reginhard beginnt, der 1025 für Groß-Seelheim
bei Marburg und Liudolfsmünster zuständig war. Er wird schwerlich
mit dem gleichnamigen Vogt von 1075 identisch sein, wohl aber mit dem Bannerträger
der Abtei, der 1040 im Feldzug gegen die Böhmen zusammen mit dem hessischen
Grafen Werner I. fiel [76 Lamperti monachi Hersfelensis Opera,
hg. v. O. Holder-Egger, MGH SS rer. Germ. [38], 1894 (ND 1984), Seite 55;
Annalista Saxo, hg. v. G. Waitz, MGH SS 6, Seite 684: maior domnus eclesie
Fuldensis.].
Ob 1075 Graf Rucker von Bilstein Udo als Gesamtvogt ablöste,
vermag ich nicht zu entscheiden [92 So K. A. Eckhardt, Eschwege
(wie Anm. 50), Seite 93ff., aufgrund von UB Hersfeld (wie Anm. 32), Nr.
111.]. Sicher ist dagegen, daß seit 1099 der hessische Graf Giso
und nach ihm seine Erben, die Landgrafen von Thüringen, Inhaber der
Edelvogtei waren [93 UB Hersfeld (wie Anm. 32), Nr. 116/117; zur
Vogtei auch E. Ziegler, Territorium (wie Anm. 71) Seite 14ff.]. Dabei muß
Giso
nicht unbedingt der Erbe Ruckers gewesen sein; denn für den hessischen
Grafen Werner IV. zeugen mehrfach Grafen von Reinhausen und Winzenburg
[94 UB Kaufungen (wie Anm. 19), Nr. 20, und Mainzer UB 1 (wie Anm.
4), Nr. 510.]. Da sich Giso jedoch wahrscheinlich "von Bilstein"
benannte, ist eine Nachfolge in der Vogtei Ruckers zumindest naheliegend.
Die Nachrichten über die Kaufunger Vogtei sind kaum
minder dürftig als die für Helmarshausen. 1040 übergibt
der Vogt Werner der Äbtissin Hildegard zu Händen des Mainzer
Hochstiftsvogtes Godebold tauschweise den Kaufunger Besitz in Holzheim,
Udenborn, Dorla und (Trocken- oder Nassen-)Erfurth.
Richtig ist die Gleichsetzung mit dem hessischen Grafen
Werner II., problematisch dagegen die Annahme einer Vererbung der Vogtei
in dessen Familie. Graf Werner IV. hat die Vogtei (als advocatus
cenobii sancte crucis in Cofunga) 1102 und 1109 inne, und zwar, die
Edelvogtei. Indessen fand nach dem Tode Werners IV. keine Vererbung
auf die GISONEN und die Landgrafen von Thüringen statt.
Im übrigen nimmt Demandt an, daß die gewaltsamen
Übergriffe und die Einsetzung von Untervögten auf Graf Werner
III. zurückgehen; derselbe wird jedoch niemals Fritzlarer Vogt
genannt. Die größere Wahrscheinlichkeit spricht meines Erachtens
dafür, daß die Gewaltsamkeiten bei der Einsetzung der Untervögte
auf die politischen Spannungen der Sachsenkriege, inmitten deren Fritzlar
lag, zurückgehen. Graf Giso war 1073 in Hollende erschlagen
worden, Rucker von Bilstein hielt den Sachsen bei Eschwege 1070 nicht stand
[104 Lamperti Opera (wie Anm. 53), Seite 117ff.], und 1079 soll
RUDOLF
VON RHEINFELDEN sogar Fritzlar zerstört haben. Bald darauf
muß der Ort aber wieder von HEINRICHIV.
im Zuge seines Vordringens nach Sachsen beherrscht worden sein. Es ist
wenig wahrscheinlich, daß Maßnahmen des schon 1065/66 verstorbenen
Grafen
Werner III. hier nachgewirkt hätten.
Es war bereits auf Vogteien hessicher Adelsgeschlechter
über geistliche Institutionen außerhalb Althessens hingewiesen
worden. Dazu gehören vor allem die Vogteirechte Graf Werners IV.
über das Hochstift Worms und die Abtei Limburg an der Haardt,
die Graf Gisos IV. über das Stift St. Florin in Koblenz (1110)
und der von Eberschütz über Neuenheerse.
Es bedarf kaum der Erhärtung, daß das burgenreiche
Hessenland schon vom 10. bis zum 12. Jahrhundert zahlreiche Adelsburgen
aufweist. Die Grafen Giso sitzen auf der Hollende bei Wetter und
auf der Burg Gudensberg, wonach sich später Landgraf Ludwig
I. von Thüringen benennt. Wahrscheinlich hatten sie auch in Kassel
und Marburg eine Burg. Graf Werner IV. verfügt über die
castra
Holzhausen
und Altenstadt (bei Jesberg).
Ein Beispiel bieten wieder die Grafen Werner,
die in Hessen zunächst einmal mit Graf Werner III. 1065/66
verschwinden. Die ältere Forschung postuliert, den wahrscheinlich
entsellenden Äußerungen Lamperts von Hersfeld über die
Jugendlichkeit Werners III. Glauben schenkend, ein Söhnlein,
das natürlich auch Werner (IV.) heißen und bei
seinem ersten Auftreten in Hessen 1101 schon jahrzehntelang volljährig
sein muß. Daß Werner IV. ein Neffe des Bischofs Werner
II. von Straßburg und dieser wiederum propinquus Werners
III. war, wurde eben damit erklärt, daß der Bischof unnd
Werner
III. "Schwäger" gewesen sein sollten.
Andererseits war Werner IV. der wichtigste Erbe
seiner mütterlichen Familie, der Grafen von Achalm, so daß
er seinen Namen wohl von seinem mütterlichen Oheim, Bischof Werner
II., gehabt haben muß. Auch der Name Liudo (Liudolt) in Verbindung
mit Werner in Niederhessen weist auf diese Familie. Der Graf
Werner III. war dagegen "Verwandter" Bischof Werners II., also
vielleicht dessen Oheim.
Nicht weniger problematisch sieht es um die "GISONEN"
aus. Der Graf Giso von 1008 wird nur höchst ungern zu diesem
"Geschlecht" gezählt, weil er inn der scheinbar falschen Grafschaft
amtierte, allerdings ausgerechnet als Vorläufer des Grafen Werner
III., so daß dann doch wieder Verwandtschaft bestanden hätte.
Der Graf Giso, der 1073 auf der Burg Hollende umkam, muß
nach Ansicht der älteren Forschung der Vater des Grafen Giso
von etwa 1101-1122 gewesen sein; abe rderselbe hätte demzufolge das
Schicksal des Grafen Werner IV. teieln müssen, daß auch
er erst längere Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit zum ersten
Male begegnet. Auch hier würde sich die Annahme entweder einer weiteren
Generation oder die der Seitenverwandtschaft weit eher anbieten.
Die verschiedenen Adelsgeschlechter sind untereinander
versippt oder verschwägert. Verschwägert oder nahe verwandt waren
die Grafen von Bilstein und die "Grafen Giso". Graf Giso IV.
wurde gleich auf zweierlei Weise von den Landgrafen von Thüringen
beerbet, ebenso in Oberhessen anscheinend von den Dynasten von Merenberg.
Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Graf Giso IV. und Graf
Werner IV. kann ebenfalls vermutet werden.
Graf Werner IV. hatte zur Mutter Willibirg
von Achalm; die von Schwalenberg beerbten ihrerseits auf Grund verwandtschaftlicher
Ansprüche die Edelherren von Itter.
Ähnlich wie der Dienst für die Kirche spielte
der Königsdienst ein Rolle für den Edelmann. Wir sehen Graf
Werner III. als engen Vertrauten des jungen HEINRICH
IV. [185 Lamperti Opera (wie Anm. 76), Seite 92].
Das setzte aber voraus, daß die führenden
Adligen Althessens besonders königstreu waren. Man wird dies auch
von Werner I. als königlichem Bannerträger und von dem
1073 auf der Hollende erschlagenen Grafen Giso annehmen dürfen,
ebenso von Graf Hermann II. von Gleiberg.
Graf Werner I. und der Fuldaer Vogt Reginhard
fielen 1040 im Kampf gegen die Böhmen, und Giso und Adalbert
vonn Schaumburg mit seinen Söhnen 1073 gegen Otto von Northeim
[198 E. Steindorff, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter
Heinrich III., Leipzig 1874 (ND 1963), Band I Seite 94; Lamperti Opera
(wie Anm. 76), Seite 172.].
Ob die Gefangennahme Graf Werners IV. durch seine
Feinde vor 1102 bei einem Kriegszug oder einer Fehde geschah, muß
offenbleiben; man sollte daher eher das letztere annehmen.
Mit viel Geld (multa pecunia) kaufte sich Graf
Werner IV. frei, als er von seinen Feinden gefangengenommen worden
war. Dies Geld konnte ihm die Äbtissin Diemuod von Kaufungen zwar
nicht vorstrecken, wohl aber einen goldenen Kelch geben. Diesen konnte
er ihr später dann nicht zurückgeben, so daß er ihn mit
11 Hufen in verschiedenen Dörfern einlösen mußte.