Tochter des N.N.
Leidinger, Paul: Seite 120
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"Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein
Beitrag zur Geschichte des Hochmittelalters."
16. GERBERGA, ÄBTISSIN VON MESCHEDE (UND OEDINGEN?)
17. ADELHEID, DOMINA UND STIFTSDAME ZU MESCHEDE, SCHWESTER
DER ÄBTISSIN GERBERGA
Eine weitere Äbtissin von Meschede war im
zweiten Drittel des 11. Jahrhunderts Gerberga, deren Name ebenfalls
für die Zugehörigkeit zum WERLER Grafenhaus spricht. Sie
begegnet in einer angeblichen Urkunde Erzbischof Hermanns II. von Köln
mit dem Datum vom 18. Juli 1042, durch die der Erzbischof dem Stift die
"in pago et provincia Westfalon necnon in comitatu Bernhardi comitis"
gelegene Kirche in Kalle (Kr. Meschede) überträgt. Die Urkunde
ist jedoch eine Fälschung des 12. Jahrhunderts, lediglich die Personennamen
klingen vertrauenserweckend. Die Erwähnung des Grafen Bernhard
spricht
für ein Auftreten der genannten Personen zwischen 1050 und 1070.
In einer Urkunde Erzbischof Sigewins von Köln (1079-1089)
begegnet ebenfalls einer Mescheder Äbtissin Gerberga, diesmal
zusammen mit ihrer Schwester, einer Domina Adelheid, die Stiftsdame
in Meschede war. Der Erzbischof bestätigt den beiden Schwestern
ihre durch ihren Muntwalt, einen Grafen Bernhard, geschehene Schenkung
von Gütern in Niederbergheim und Frenkhausen an das Stift. Aufgrund
der Erwähnung des Grafen Bernhard (von Werl-Arnsberg) wird
man die Tradition ebenfalls für die Zeit zwischen 1050 und 1070 ansetzen
müssen. F. von Klocke vermutet allerdings unter der in beiden Urkunden
genannten Äbtissin Gerberga zwei verschieden Personen.
Eine Äbtissin Gerberga von Oedingen erscheint
in einer gefälschten Urkunde Erzbischof Annos II. von Köln angeblich
1068, die, soweit sie die Erwähnung Gerbergas angeht, auf guter
Tradition beruhen kann. Da die Äbtisinnenwürde von Meschede
und Oedingen zu späterer Zeit nachweislich vereinigt war, ist
Gerberga
vielleicht mit der gleichnamigen Äbtissin von Meschede identisch
gewesen.
Schwieriger ist es, Gerberga und ihre Schwester
Adelheid
als
Töchter in die WERLER Familie einzuordnen. Doch sind sie ohne
Zweifel der dritten oder vierten Generation zuzuordnen.