In den Memoires et documents publies par la societe d'histoire
et d'archeologie de Geneve, Tome XVI, livraison 2 (1867), ist p. 201ff.
eine Abhandlung genealogischen Inhaltes von Ed. Secretan publiziert, betitelt
Notice sur l'origine de gerold comte de Geneve. Der Verfasser dieser mit
ebenso viel Scharfsinn und Beelsenheit kombinierten, als in anziehender
Weise verfaßten Arbeit sucht in derselben folgende genealogische
Verhältnisse zu beweisen.
Des 993 verstorbenen Königs
Konrad von Burgund Tochter
Mathilde
- mit dem Verfasser nennen wir sie, um sie von ihrer gleichnamigen Mutter,
der westfränkischen Prinzessin, und ihrer ebenfalls gleichnamigen
Schwestertochter, der Mathilde von Schwaben, zu unterscheiden, Mathilde
II.,
die Nichte aber Mathilde III. - hat in erster Ehe
den 1011 verstorbenen Konrad, Herzog von Kärnten, oder Conrad von
Worms, wie er hier genannt wird, den Vatersbruder des späteren Kaisers
KONRAD II., den Vater des Mitthronbewerbers von 1024, in zweiter
Friedrich II., Herzog von Ober-Lothringen, gestorben 1033, zum Gemahle
gehabt: durch sie also war das burgundische mit dem fränkischen Königshause
verschwägert. Ihre Nichte Mathilde III. dagegen, die Tochter
des 1003 verstorbenen Herzogs Hermann II. von Schwaben und der burgundischen
Prinzessin Gerberga, war mit Hugo
III., einem Grafen von Egisheim, vermählt. Eine Tochter aus der Ehe
der Mathilde II. mit Herzog Konrad,
also eine Schwester des jüngeren Konrads, eine Base Kaiser
KONRADS II., ist Bertha, die mit Eberhard von Egisheim
vermählt war. Dieser beiden Sohn ist Gerold.
Über diejenigen Teile dieser Erörterung, in
denen der Verfasser die Mathilde II.
an die Stelle der Mathilde III. setzt [Daß nicht die burgundische,
sondern die schwäbische Mathilde bis dahin als Gemahlin Konrads
und Friedrichs betrachtet wurde, so zum Beispiel Voigtels Stammtafeln ed.
Cohn Nr. 19,28, und Gisebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit 2. Band
3. Auflage p. 219,221.], soll an diesem Orte gehandelt werden.
Es ist zu diesem Behufe notwendig, dem Verfasser auf
dem Gang seiner Untersuchung über diesen Punkt zu folgen. In Cap.
IV: Qui epoussa Conrad de Worms? (p. 223 ff.) führt er dieselbe, nachdem
er in den vorhergehenden Abschnitten, nach Voraussendung einer kurzen Einleitung,
erst dem Hause Burgund von Konrad an
überhaupt, dann von Mathilde II. speziell,
hernach von den Saliens de Franconie et de Souabe geredet, durch: insbesondere
kann er sich mit dem Gedanken nicht befreunden, daß die
Mathdilde II., eine burgundische Prinzessin, welche nach
dem Brief des Raynaldus comes Portinensis an den dux Aquitanorum G. (Flod.
ann., Mon. SS. III, p. 407) muß vermählt gewesen sein, un seigneur
inconnu de la Transjurane habe zum Gemahl haben können, und ist der
Ansicht, Gisela, die Tochter Herzog
Hermanns und Schwester der Mathilde III., könne nicht mit einem
Bruno, Grafen von Braunschweig in 1. Ehe verbunden gewesen sein: daß
dieses letztere jedoch wirklich der Fall war, hat Excurs V, C. der Jahrbücher
Heinrichs II. von Hirsch, Bd. I, p. 464 ff., gezeigt.
In Cap. IV. nun geht der Verfasser der folgenden Substraten
aus. - In erster Linie wird die Stelle der von Konstantin, Abt des Schottenklosters
St. Symphorian zu Metz, um 1015 verfaßten Lebensgeschichte des 1005
verstorbenen Bischofs Adalbero II. von Metz aufgeführt, in der von
der Beteiligung Adalberos an der 1003 gehaltenen Synode von Thionville,
speziell von seiner Erklärung gegen die kanonisch unerlaubte Ehe Konrads,
des Sohnes des Herzogs Otto von Kärnten, mit Mathilde von Schwaben
die Rede ist (M. SS. IV, p. 663 ff.). Adalbero sprach in dieser Versammlung
in Bezug auf Konrad und Mathilde: Domnus Otto dux, pater istius
venerabilis Conradi ducis consedentis, natus ex filia est magni
Otttonis, cujus soror Girbergia dedit
filiam suam Conrado Burgundionum regi.
Ex Conradi autem filia nata est domina
Mathildis, hujus Conradi assidentis uxor.
Es ist also Konrad der Urenkel OTTOS
I., Mathilde die Urenkelin der Gerberga,
und die Gereiztheit des Herzogs von Ober-Lothringen gegen den Bischof,
der von einem secundus locus sprach, während, selbst wenn man
nach kanonischer Rechnungsweise OTTO I. und
Gerberga,
nicht HEINRICH I. als Ausgangspunkt
der Zählung gelten läßt, nur vom 3. Grade die Rede sein
konnte, höchst natürlich. In ganz unzulässiger Weise, trotz
der klaren Worte des Textes: ex Conradi filia nata est Mathildis,
nimmt hier der Verfasser zugunsten seiner Hypothese an, hinsichtlich der
Mathilde habe Adalbero die Wahrheit ausgesprochen:
Gerbergas
Enkelin, Mathilde II., sei Konrads
Gemahlin gewesen [Vgl. hierzu Hirsch, Jahrbücher Heinrichs II. Band
I, p. 246 n.2].
Als zweites Zeugnis für Mathilde
II. als Gemahlin Konrads von Worms - und dieses als das noch
zumeist Brauchbare wäre wohl besser in den Vordergrund gerückt
worden - betont der Verfasser die Stelle Thietmars, lib. V, cap. 7 (SS.
III, p. 794), wo es heißt, Herzog Hermann II. von Schwaben habe 1002
den Bischof von Straßburg bekriegt, Straßburg belagert, erobert
und verwüstet, und zwar cum Conrado suimet gero, wie der Dresdener
Codex 1. schreibt. Lappenberg - nicht Pertz, wie p. 227 gesagt wird - setzte
hierfür genero in den Text, dafür haltend, Konrad sei
der Gemahl der schwäbischen Mathilde III. Bekanntlich ist dieser
Codex unter der Aufsicht Thietmars selbst angelegt, von ihm mit eigener
Hand korrigiert worden, so daß, was der nicht eimal direkt aus demselben
abgeleiteten Brüsseler Codex 2, aus dem 15. Jahrhundert, oder der
Annalista Saxo (M. SS. VI, p. 649) bringen, ganz hinter den Angaben jener
ersten Handschrift zurücktritt. Wenn also Codex 2 und der Annalist
hier germano haben, so ist darauf bei weitem nicht jenes Gewicht
zu legen, das der Verfasser dieser Variante beimißt.
Dann fährt derselbe p. 228 folgendermaßen
fort: La question serait certainement decidee en faveur de la version,
qui fait de Conrad de beau-frere (germanus) de Hermann, par consequent
le mari de Mathilde II., si Wipop,
auteur de la vie l'empereur CONRAD II.,
ne venait a son tour retablir l'equilibre dans le sens oppose. Presque
contemporain aussi, le precepteur de Henri III. etait en mesure d'etre
bien informe, c'est donclui qui a fait autorite. Wipo sagt nämlich
in der Vita Chuonradi c. 2 (SS. XI, p. 258) ausdrücklich von KONRADS
II. jüngerem Vetter und Mitbewerber: Junioris Chunonis
mater Mathilda de filia Chuonradi regis
Burgundiae nata fuit. Die Versuche des Verfassers, die Autorität
dieser Angebe zu erschüttern, dieselbe als einen Irrtum des Wipo hinzustellen,
sind denn auch gering. Die Bestimmthiet der Worte ist auch ihm allzu groß.
Wir sehen, zwei Zeugnisse unterstützen die Hypothese
nicht, und ein drittes spricht von vornherein streng dagegen: la question
ne peut etre resolue quem recourant aux probabilites (p. 229). Und
so tritt denn der Verfasser im Folgenden auf eine Prüfung der chronologischen
Daten, der Altersverhältnisse der einzelnen Personen ein, welche allerdings
beim ersten Blicke, in äußerst gewandter und bestechender Kombinationsweise,
wie diese Beweise vorgebracht sind, für seine Vermutung zu sprechen
scheinen. - In folgenden Stücken liegen seine hauptsächlichen
Einwendungen gegen die Annahme, Mathilde III. sei Konrads von Worms
und Friedrichs von Ober-Lothringen Gemahlin gewesen:
1. der jüngere Konrad hätte in
diesem Falle nicht schon 1019 gegen Herzog Adalbero von Kärnten kämpfen,
1024 nicht als Mitbewerber auftreten können: er wäre noch allzu
jung zu beiden gewesen
2. was die drei Töchter Hermanns II.
von Schwaben und der Gerberga,
Gisela,
KONRADS
II. nachherige Gemahlin, Beatrix, diejeneige des EPPENSTEINERS
Adalbero, Herzogs von Kärnten, und unsere Mathilde III. betreffe,
so sei es höchst auffallend, daß Gisela
durch Eintritt in ihre dritte, mit KONRAD II.
geschlossene
Ehe die Nichte dieser ihrer zuletzt genannten Schwester geworden wäre
3. der Umstand, daß 996 ein Bruder Konrads
von Worms, Bruno, unter dem Namen Gregor V. Papst wird, in Verbindung gesetzt
mit der Erwägung, daß meist jüngere Söhne den geistlichen
Stand ergriffen, lasse den Altersunterschied zwischen Konrad von Worms
und Mathilde III. als sehr groß erscheinen
4. da Gisela,
die Gemahlin Heinrichs des Zänkers
und Mutter
Kaiser HEINRICHS II. eine
Mutterschwester der Mathilde III. war, ihre Tochter Gisela
aber erst 1006 mit Stephan von Ungarn sich
vermählt habe, so stimme das abermals nicht zu einer Ehe Mathildens
III. mit Konrad von Worms [Hier irrt der Verfasser bedeutend.
Gisela ist von
Geisa
noch
vor dessen 995 erfolgtem Tode zur Gemahlin seines Sohnes
Waic
(als Christ Stephan) ausersehen worden
und hat wohl kurz nach Geisas Tod sich
vermählt; siehe Büdinger, Oesterreich, Gesch. I, p. 397.]. Schließlich,
von p. 235 an, wird zu zeigen versucht, inwiefern
Mathilde
II. besser in deise Verhältnisse hinein passen würde.
Diesen Ausführungen gegenüber muß an
dieser Stelle der Beweis geführt werden, daß sich mit der durch
die Quellen bezeugten Ehe der schwäbischen Mathilde III. mit
Konrad und Friedrich die anderen, besonders die chronologischen Verhältnisse
vereinigen lassen.
König Konrad von Burgund
hat
in zweiter Ehe - der Name der ersten Gemahlin, deren Tochter die baierische
Herzogin
Gisela war, ist nicht
bekannt - eine westfränkische
KAROLINGERIN,
Mathilde,
Tochter König Ludwigs IV. und
der Gerberga, einer Schwester OTTOS
DES GROSSEN, gehabt. Da Gisela,
die Tochter erster Ehe, ihren Sohn den späteren Kaiser
HEINRICH II., schon 973 gebar, so muß Konrad
sich um oder nach 950 zum ersten Male vermählt haben. Setzt man mit
Hirsch den Abschluß der zweiten Ehe gegen Ende der 50-er Jahre des
10. Jh. und faßt man die Worte der Miracula s. Verenae, daß
König
Konrad von seiner rechtmäßigen Gemahlin anfangs keine
Kinder hatte, dann aber zuerst einen Sohn erhielt, einerseits, andrerseits
den Umstand in das Auge, daß Konrads
Tochter zweiter Ehe, Bertha, als
ihr Gemahl, Graf Odo, 995 starb, Kinder von demselben hatte, so wird man
annehmen dürfen, daß Gerberga,
welche nach der Stammtafel des Steynvelter Codex (SS. III, p. 215) das
3. Kind der Mathilde, jünger als
Bertha war, etwa Mitte der 60-er Jahre
geboren worden ist.
Gerberga hat also
schon in den 80-er Jahren ihrem Gemahl Hermann, der 997 Herzog von Schwaben
wurde und erst 1003 starb, Kinder schenken können, und dieses anzunehmen
ist man auch durchaus gezwungen, da ihre Tochter Gisela
schon 1007 oder 1008 in zweiter Ehe einen Sohn zur Welt bringt, nachdem
ihr erster Gemahl, Bruno von Braunschweig, um 1006 gestorben. Unter den
anderen Töchtern aus dieser Ehe hat nun Mathilde III. hier
besondere Wichtigkeit.
Secretan sagt p. 230: Placons la naissance de Mathilde
III. en 983, on arrivera a peine, en supposant Conrad le jeune ne un an
apes le mariage de sa mere, a pouvoir le considferer comne etant ne en
1003, a l'epoque meme ou l'empereur HENRI II.
voulait attaquer le mariagne de ses parents a la diete de Thionville,
und gibt so selbst die Möglichkeit davon zu, da Mathilde III.
Konrads Gemahlin gewesen sei. Mathilde, Hermanns und Gerbergas
Tochter, kann ganz gut zur Zeit der Synode von Thionville, im Januar
1003, Konrads Frau gewesen sein. Nehmen wir das von Secretan angeführte
Jahre als das ihrer Geburt an [Daß die Töchter in Hermanns und
Gerbergas
Ehe die ältesten Kinder waren, der Sohn, der nachherige Herzog Hermann
III. bedeutend später geboren wurde, bezeugen außer den Stellen
welche aussagen, derselbe sei 1012 in noch sehr jugendlichem Alter gestorben
(Stälin, Wirtemberg Gesch. I,, p. 473 n.3).] , so wurde sie Witwe
im 28. Lebensjahre und vermählte sich hierauf nochmals mit Herzog
Friedrich von Lothringen, der noch einige Kinder von ihr empfing [Ein Sohn
starb früh; dagegen überlebten zwei Töchter den 1033 gestorbenen
Vater: Beatrix und Sophie, jene später die Mutter der großen
Gräfin Mathilde. Friedrich von Lothringen scheint seine Frau Mathilde
überlebt zu haben, denn nach seinem Tode kamen seine Töchter
an den kaiserlichen Hof. Die Stelle des Chr. s. Michaelos in pago Virdunensi
c. 32 (SS. IV, p. 84), welche hiervon erzählt, enthält übrigens
auch einen entscheidenden Protest gegen die Vertauschung der Mathilde
III. mit Mathilde II.; es ist da
von den duae puellulae Sophia et Beatrix die Rede, welche nutrien
bnantur in aula regis (KONRADS II.);
nam conjunx imperatoris (Gisela),
amita earum, eas sibi adoptaverat in filias.]. Würden wir dagegen
die burgundische
Mathilde der schwäbischen substituieren, so wäre 1011
von Konrad eine Witwe im Alter von mindestens 40 Jahren zurückgelassen
worden.
Indessen ist auch das Altersverhältnis zwischen
Mathilde III. und ihrem ersten Gemahl ins Auge zu fassen, und da ergibt
sich allerdings eine nicht kleine Altersdifferenz, welche hervorzuheben
der Verfasser auch nicht versäumt. (p. 233).
Otto, der Sohn des gewesenen Herzogs Konrad von Lothringen,
der 955 auf dem Lechfeld gefallen war, durch seine Mutter Liudgard
ein Enkel OTTOS DES GROSSEN, ist der
Vater des Konrad von Worms, welcher ihm 1004 als Herzog von Kärnten
folgte, gewesen Ein anderer und wohl der älteste Sohn, Heinrich, der
Vater des nachherigen Kaiser KONRADS II.,
scheint früh, vor dem Vater, gestorben zu sein. Ein dritter ist Brun,
der durch OTTO III. 996 zum Papst gemacht
wurde und bis 999 als Gregor V. regierte, der erste Deutsche auf dem päpstlichen
Throne. Secretan nun macht mit vollem Recht darauf aufmerksam, daß
meist die jüngeren Söhne zum geistlichen Stand bestimmt wurden,
und daß, mag Brun bei seiner Erhebung auch noch so jung gewesen zu
sein, er doch ein gewisses Alter haben mußte: Bruno ne pouvait
gueres avoir moins de 30 ans, eine wohl zu hoch gegriffene Zahl. Und
überdies kann Heinrich, als Bruno zum geistlichen Stand bestimmt wurde,
noch gelebt haben, so daß man nicht gezwungen ist, Konrads Geburt
vor derjenigen Brunos anzusetzenm, wie der Verfasser tut, indem er um 964
Konrad geboren sein läßt: dergestalt allerdings wäre Konrad
ungefähr 20 Jahre älter, als Mathilde III. gewesen, beinahe
40 Jahre, falls nicht eine frühere kinderlose oder nur mit kurzlebigen
Kindern gesegnete Ehe angenommen wird, unvermählt geblieben. Wenn
nun auch dieses anzunehmen, wie bemerkt, nicht nötig ist, ein Altersunterschied
von mindestens 10 Jahren war zwischen Konrad und Mathilde III. immerhin
vorhanden.
Konrad der Jüngere, der Sprößling dieser
Ehe, mag also um 1003 zur Welt gekommen sein, vielleicht auch schon etwas
früher; doch ist wohl hierbei nicht ganz außer Beachtung zu
lassen, daß HEINRICH II. 1003
zu Thionville nur von der Existenz der ihm verhaßten Ehe, nicht schon
von derjenigen eines Kindes aus derselben redete. Ein puer war 1012 nach
Hermansn von Reichenau Ausdruck der filius Cuonradus, dem nach des Vaters
Tode HEINRICH II. das von demselben
inngehabte Herzogtum Kärnten nicht zuwies; als adolescens wird er
durch denselben bezeichnet, als er 1019 gegen Adalbero mit seinem Vetter,
Konrad
den Älteren, die Waffen ergriff. Und als HEINRICH
II. gestorben war, als es sich darum handelte, einen der beiden
Konrade mit der Reichsführung zu betrauen, würde der jüngere
nach dieser Berechnung nicht viel über 20 Jahre gezählt haben,
während dem älteren durch Giesebrecht ein Alter von etwa 40 Jahren
zugeschrieben wird.
Auch gegen diesen ziemlich bedeutenden Altersunterschied
zwischen den beiden gleichnamigen Vettern wendet Secretan p. 232 nicht
mit Unrecht ein, er vertrage sich schecht mit les relations en quelque
sorte fraternelles, mit denen man die Beziehungen der Konrade zueinander
zu verbinden gewohnt sei. Allein was diese innigen Bande angeht, so ist
die Waffengenossenschaft von 1019 jedenfalls ebenso sehr durch "die gemeinschaftlichen
Interessen" als durch die "Freundschaft" zu erklären, und hat andererseits
Steindorff erst kürzlich gewiß mit Recht betont, daß die
Reden bei Wipo bei Anlaß des Wahlaktes ohne Zweifel erfunden sind,
in denen der ältere Konrad seinem
Vetter unter anderem omnium cognatorum meorum dilectissimus nennt. Gerade
der bedeutende Altersunterschied der beiden läßt vielmehr eher
klar werden, daß der jüngere Konrad, trotz der Partei, die für
seine Erhebung war, sich von seinem älteren an Erfahrung ihm überlegenen
Vetter einschüchtern und gewinnen ließ. Auch die Notiz der Annalen
von Hildesheim, Konrad sei inmatura morte 1039, nur kurz nach KONRAD
II. gestorben, paßt wohl
zu einem Alter von etwa 36 Jahren.
So ist denn auch nach den chronologischen Verhältnissen
die schwäbische Mathilde an der bisher ihr angewiesenen Stelle
in den genealogischen Tafeln ohne Frage zu behalten, und es ist die Angabe,
Konrad der Jüngere sei ihr Sohn, nicht nur impossible dans toute
la rigeur du mot, sondern auch nicht tres-peu problable (p.
238) [Folgende zwei Momente sprechen auch noch gegen Secretans Hypothese.
Einmal ist in der schon mehrfach erwähnten Steynverlter Stammtafel
die angegebene, weil in den Augen des Schreibers wichtigere Mathildis Mathilde
III., nicht
Mathilde II. - Als
zweites ist anzuführen, daß Konrad der Jüngere, wäre
seine Mutter Mathilde II. gewesen,
ein Neffe König Rudolfs von Burgund
gewesen wäre, also dem Erblasser von 1032 noch näher gestanden
hätte als KONRAD II. nach dessen
Vermählung mit Gisela (in Wirklichkeit,
als Sohn der Mathilde III. ist er ein Großneffe
Rudolfs):
als Söhne von Schwestern Rudolfs wären
1032 Graf Odo von der Champagne und er die nächsten Erben gewesen.
Allerdings nun hat Konrad der Jüngere, der sich bald nach Konrads
Erhebung mit demselben entzweit hatte, 1025 offen mit dessen Stiefsohn,
Ernst II. von Schwaben, dem Großneffen König
Rudolfs, dem es hauptsächlich um die Ansprüche auf
Burgund zu tun war, gemeinschaftliche Sache gemacht, und als 1027 Ernst
sich von neuem erhob, war Konrad "dem Kaiser weder treu, noch auch sehr
schädlich", sondern "hielt sich einstweilen im Hintergrund", mußte
aber dafür, nachdem Ernst sich unterworfen, gleichfalls hart büßen:
während jedoch besonders 1027 Ernsts Absichten auf Burgund deutlich
genug hervortraten, war Konrad 1025 wohl zumeist durch seine engen Beziehungen
zu seinem Stiefvater, Friedrich, und durch denselben zu den lothringischen
Dingen in die Reihen der Verschwörer gezogen worden, und hielt er
sich 1027, noch mehr nach Rudolfs Absterben,
als Odo, Gerold von Genf, der Erzbischof Burkhard III. von Lyon
die Ansprüche KONRADS II. auf
Burgund mit Waffengewalt bekämpften, von den burgundischen Angelegenheiten,
so weit wir erkennen können, ferne. Das läßt sich begreifen,
wenn er der Großneffe Rudolfs
war; der Neffe desselben hätte wohl energischer seine Anrechte geltend
gemacht.].
Eine der Haupteinwendungen des Verfassers gegen die Mathilde
III. als Gemahlin Konrads und Friedrichs lag darin, daß es nicht
denkbar war, daß der Name des Gemahls einer Tochter des Königs
Konrad von Burgund unbekannt geblieben sei, während die
Schwestern derselben die glänzendsten Heiraten gemacht haben, eine
Herzogin von Bayern, Mutter eines deutschen Kaisers, die zweite Herzogin
von Schwaben, die dritte erst Gemahlin eines Rivalen Hugo
Capets, dann vorübergehend Königin von Frankreich
geworden sei. Daß
Mathilde von Burgund
vermählt war, zeigt der Brief des Grafen Raynaldus, wonach sie eine
Tochter Bertha, diese einen Sohn, Geraldus Genevensis, hatte.
Den Namen des Gemahls freilich wissen wir nicht, und das kann bei den zerrütteten
inneren Verhältnissen des burgundischen Reiches uns nicht überraschen.
Wie dieselben keine Blüte der Künste des Friedens, also auch
keine historiographische Tätigkeit zum Gedeihen kommen ließen,
so kann auch der Vater der Bertha schon frühe in einer der
zahlreichen inneren Fehden umgekommen sein. Dieses Schweigen der Quellen
kann am wenigsten etwas zu besagen im Stande sein.
Mit der Haltlosigkeit der Hypothese, die bis dahin besprochen
wurde, fällt selbstverständlich auch dahin, was in Cap. VII von
der Vermählung der schwäbischen Mathilde mit einem Grafen
Hugo III. von Egisheim, Vetter des Eberhard III., Grafen von Nordgau, Gemahl
der Bertha (von Worms, wie sie irrig benannt ist), aufgestellt ist.
Dagegen ist jedenfalls der in dem Briefe genannte Urenkel des burgundischen
Königs
Konrad, Geraldus Genevensis,
der von Wipo im Leben Konrads c. 32 zum Jahre 1034 erwähnte Geroldus
princeps regionis illius und wohl auch der Gerolt Burgundio
des Hermann von Reichenau zu 1045: jener unterwirft sich zu Genf, zugleich
mit dem Erzbischof von Lyon, KONRAD II.,
dieser ergibt zu sich zu Solothurn HEINRICH
III. Auch das Alter Gerolds stimmt zum Briefe: Graf
Gerold von Genf ist gleich dem jüngeren Konrad ein Urenkel des
burgundischen Konrad.
Den Namen des Gemahls der Bertha dagegen, des
Schwiegersohnes der burgundischen
Mathilde, liefert uns eben die schon oben berührte Stelle
des Wibert. Die Nichte des letzten burgundischen Königs
Rudolf (neptis Rodulfi regis Jurensis),
Bertha - denn hier ist es wohl gestattet,
den Brief Raynalds mit Wiberts Bericht zu verbinden - ist die Gemahlin
des Gerhard, eines Sohnes des Grafen Hugo von Egisheim, und Gerhards und
Berthas Sohn ist Graf Gerold von Genf. Daß dieser gegen
KONRAD II. und HEINRICH
III. als Großneffe König
Rudolfs und als burgundischer Großer mehrmals zu den Waffen
griff, ist natürlich.