Einziger Sohn des Königs
Konrad von Burgund aus seiner 1. Ehe mit der Adelania
Diener, Ernst: Seite 79
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"Könige von Burgund aus dem Hause der Welfen"
in: Genealogisches Handbuch zur Schweizer Geschichte
I. Band: Hoher Adel Zürich 1900-1908
12. CHUONO
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Sohn Konrads: per
jucxione (sic) Conrado rege et uxore
eius Mathilt et filii eius Chuono
(Urk. von 966 VIII. 10. im Kantonsarchiv Lausanne: de Gingins-La-Sarraz,
MDSR 20, 307, wobei er darauf aufmerksam macht, daß Chuono
Sohn "eius", nicht "eorum" genannt wird, also der ersten Ehe entsammte).
VIII. ?58. KONRAD
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* ...., + nach 966 10. VIII.
Anmerkungen: Seite 128
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VIII. 58? Konrad
966 10. VIII..Mem. et doc. de la Suisse romande 20,52.
Wahrscheinlich war er nicht Sohn der Mathilde,
sondern stammte aus Konrads erster
Ehe, siehe Poupardin, Bourgogne 81 f., der ihn in anderen Urkunden als
Vertreter seines Vaters in Italien 966 und 967 glaubt nachweisen zu können.
Jedenfalls muß er bald darauf gestorben sein. [VIII 83]
VIII. Generation
83-87
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Zu den Kindern der Mathilde:
Es wird, wie Brandenburg Anmerkung zu Brandenburg VIII, 58 schon betont,
die Abkunft Konrads, des schon 966
VIII 10 mit der Mutter auftretenden Ältesten (Köpke-Dümmler,
376, Anmerkung 19, aus der 2. Ehe des Vaters, eben mit Adelheid
von W-Franken,
durch Poupardin, Bourgogne 81f., in Zweifel gezogen.
Im übrigen vgl. Brandenburg VIII, 59-62.
Wie schwierig der Beweisgang angesichts der dünnen
Überlieferung freilich ist, erweist die zweite Nennung dieses Konrad/Kuno
in einer original überlieferten, in "Volkslatein" verfaßten
Urkunde von 966 August 10: Chuonradus
piissimus rex et uxor suo Mattilt regina
et filii eius Cuono (MGH Die Urkunden
der burgundischen Rudolfinger, D 39). Ob aus der Zuweisung
eius
statt eorum auf Konrad/Kunos
Herkunft als Sohn nur vom Vater, König Konrad,
und nicht von
Mathilde geschlossen
werden kann, wie es der Editor in seiner Vorrede vorschlägt, muß
wegen der Sprache der Urkunde "als interessantes bildungsgeschichtliches
Zeitdikument" (Vorrede Seite 154) nämlich in Zweifel gezogen werden:
Wer uxor suo schreibt, darf nicht grammatisch auf filii eius
festgenagelt werden! Darum scheint eine eindeutige Aussage, ob dieser Konrad
als Sohn
Adelanas oder Mathildes
in Anspruch zu nehmen ist, ebensowenig möglich wie der Beweis der
ersten Ehe König Konrads
wegen seines gleichnamigen (967 volljährig oder soeben erst
geborenen?) Sohnes. -