Arelat
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 916
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Arelat
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Das "regnum Aerelatense", entstand aus der Vereinigung des bosonidischen Erbes in der Provence mit dem Königreich der RUDOLFINGER (regnum Jurense, "Hochburgund") um die Mitte des 10. Jahrhunderts.
Das Königreich Arelat war insgesamt ein wenig homogenes Gebilde. - 1032/33 nach dem Tode König Rudolfs III. von Burgund, wurde das Arelat von Kaiser KONRAD II. erworben. Es bildete mit den Königreichen Deutschland und Italien die tria regna, die dem Inhaber des Imperiums zugeordnet waren. Ohne zu Deutschland zu gehören, wurde es als "terre d'Empire" begriffen: Die Bezeichnung "Empire" für das linksrhonische Gebiet lebte im Volksmund bis ins 19. Jahrhundert fort. Zu bedeutendem politischen Einfluß in diesem Raum aber gelangten die deutschen Herrscher in der Folgezeit kaum. Erst Kaiser FRIEDRICH I. entschloß sich zu einer aktiveren Burgundpolitik; zahlreiche Aufenthalte des Kaisers in Burgund - 1170 führte ihn ein Zug bis nach Givors südlich von Lyon -, seine Heirat mit Beatrix von Burgund 1156, der Reichstag von Besancon 1157, schließlich seine Krönung zum burgundischen König in Arles 1178 dokumentierten den Willen FRIEDRICHS I., die Position des Reiches auch im Süden des Arelat zu stärken. Die Pläne seiner Nachfolger, vor allem HEINRICHS VI. und FRIEDRICHS II., dem englischen König Richard Löwenherz beziehungsweise Wilhelm von Les Baux das Arelatals Lehnskönigtum zu übertragen, der Versuch, durch die Einrichtung eines Vikariats vor allem den südlichen Teil des Arelats, dem im Rahmen der deutschen Italienpolitik eine Schlüsselstellung zufiel, der Kontrolle des Reiches zu unterwerfen und gegen die konkurrierenden Ansprüche Frankreichs, Aragons und Karls von Anjou zu schützen, sind trotz vorübergehender Erfolge letztlich gescheitert. Die Heirat Ludwigs IX. von Frankreich mit Margarethe, der Tochter Graf Raimund Berengars V. von der Provence, des bis dahin zuverlässigsten Bundesgenossen der staufischen Politik im südlichen Arelat (1234) und die Verbindung, die Karl von Anjou, der jüngste Bruder des französischen Königs, 1246 mit Beatrix, der jüngsten Tochter und Erbin desselben Grafen einging, führten zu einer entscheidenden Schwächung der Stellung des Reiches im Arelat. Auch RUDOLF VON HABSBURG hat dem wachsenden französischen Druck auf die Westgrenze des Reiches nachgeben müssen und die Reichsinteressen im Arelat nicht mehr ernsthaft verteidigt; 1280 übertrug er Karl von Anjou die Provence als Reichslehen; später sollte sein Enkel, dem eine Tochter RUDOLFS versprochen war, das Arelat erhalten. Die Verbindung mit dem Abdankungsplan Kaiser LUDWIGS DES BAYERN 1333 in Aussicht gestellte Verpfändung des Arelat an Frankreich war symptomatisch für das Ausscheiden der Reichsgewalt aus dem politischen Kräftespiel an der SW-Grenze des Reiches. Unter KARL IV. schien sich die Reichshoheit noch einmal auf die Durchsetzung der Reichshoheit im Arelat zu besinnen. Als einziger Herrscher seit FRIEDRICH I. ließ sich KARL IV. 1365 in Arles zum burgundischen König krönen. Die neuerliche Einbeziehung desArelat in die Reichspolitik wurde ganz wesentlich von außenpolitischen und dynastischen Erwägungen bestimmt; bereits 1378 ernannte KARL IV. den französischen Thronfolger zum Reichsvikar im Arelat, das damit endgültig an Frankreich verloren ging.