Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 916
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Arelat
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Das "regnum Aerelatense", entstand aus der Vereinigung
des bosonidischen Erbes in der Provence
mit dem Königreich der RUDOLFINGER
(regnum Jurense, "Hochburgund") um die Mitte des 10. Jahrhunderts.
Das Königreich Arelat
war insgesamt ein wenig homogenes Gebilde. - 1032/33 nach dem Tode König
Rudolfs III. von Burgund, wurde das
Arelat
von
Kaiser KONRAD II.
erworben. Es bildete mit den Königreichen Deutschland und Italien
die tria regna, die dem Inhaber des Imperiums zugeordnet waren. Ohne zu
Deutschland zu gehören, wurde es als "terre d'Empire" begriffen: Die
Bezeichnung "Empire" für das linksrhonische Gebiet lebte im Volksmund
bis ins 19. Jahrhundert fort. Zu bedeutendem politischen Einfluß
in diesem Raum aber gelangten die deutschen Herrscher in der Folgezeit
kaum. Erst
Kaiser FRIEDRICH I. entschloß
sich zu einer aktiveren Burgundpolitik; zahlreiche Aufenthalte des Kaisers
in Burgund - 1170 führte ihn ein Zug bis nach Givors südlich
von Lyon -, seine Heirat mit Beatrix von Burgund
1156, der Reichstag von Besancon 1157, schließlich seine Krönung
zum burgundischen König in Arles 1178 dokumentierten den Willen FRIEDRICHS
I., die Position des Reiches auch im Süden des Arelat zu
stärken. Die Pläne seiner Nachfolger, vor allem
HEINRICHS VI. und FRIEDRICHS II.,
dem englischen König
Richard Löwenherz beziehungsweise Wilhelm von Les Baux
das Arelatals Lehnskönigtum zu übertragen,
der Versuch, durch die Einrichtung eines Vikariats vor allem den südlichen
Teil des Arelats, dem im Rahmen der deutschen
Italienpolitik eine Schlüsselstellung zufiel, der Kontrolle des Reiches
zu unterwerfen und gegen die konkurrierenden Ansprüche Frankreichs,
Aragons und Karls
von Anjou zu schützen, sind trotz vorübergehender
Erfolge letztlich gescheitert. Die Heirat Ludwigs
IX. von Frankreich mit Margarethe,
der Tochter Graf Raimund Berengars V. von der Provence, des bis
dahin zuverlässigsten Bundesgenossen der
staufischen Politik im südlichen Arelat
(1234) und die Verbindung, die Karl von Anjou,
der jüngste Bruder des französischen Königs, 1246 mit Beatrix,
der jüngsten Tochter und Erbin desselben Grafen einging, führten
zu einer entscheidenden Schwächung der Stellung des Reiches im Arelat.
Auch RUDOLF VON HABSBURG hat dem wachsenden
französischen Druck auf die Westgrenze des Reiches nachgeben müssen
und die Reichsinteressen im Arelat nicht mehr
ernsthaft verteidigt; 1280 übertrug er Karl
von Anjou die Provence als Reichslehen;
später sollte sein Enkel, dem eine Tochter RUDOLFS
versprochen war, das Arelat erhalten. Die
Verbindung mit dem Abdankungsplan Kaiser LUDWIGS
DES BAYERN 1333 in Aussicht gestellte Verpfändung des Arelat
an
Frankreich war symptomatisch für das Ausscheiden der Reichsgewalt
aus dem politischen Kräftespiel an der SW-Grenze des Reiches. Unter
KARL
IV. schien sich die Reichshoheit noch einmal auf die Durchsetzung
der Reichshoheit im Arelat zu besinnen. Als einziger Herrscher seit FRIEDRICH
I. ließ sich KARL IV. 1365
in Arles zum burgundischen König krönen. Die neuerliche Einbeziehung
desArelat in
die Reichspolitik wurde ganz wesentlich von außenpolitischen und
dynastischen Erwägungen bestimmt; bereits 1378 ernannte KARL
IV. den französischen Thronfolger zum Reichsvikar im Arelat,
das damit endgültig an Frankreich verloren ging.