Daraufhin wurde, wohl um das Vergnügen der Jagd dem
jungen König zu verschaffen, die Hofhaltung noch tiefer an den Strom,
in den Kesselwald, verlegt, wo HEINRICH
am 21. September 1062 eine Besitzübertragung bestätigte, welche
Markgraf
Otto von Meißen an das St. Servatiusstift zu Maastricht, zusätzlich
mit seiner Gemahlin Adela,
gemacht hatte.
Die Mark Meißen dagegen hielt Wilhelms
Bruder Otto fest, welcher schon dadurch, daß unter ihm der
Sitz des Geschlechtes von Weimar
an die Saale, nach Orlamünde, also
an die äußerste Ostgrenze Thüringens, gegenüber dem
Markengebiete, verlegt worden war, den Beweis gebracht hatte, welches Gewicht
er auf die Stellung im Grenzlande legte; nachträglich wird ihm die
Genehmigung von Seite des Reichsverwesers Anno zuteil geworden sein, so
daß er im Herbst sich zu dem Aufenthalte im Kesselwalde einfand [Lambert
fährt gleich nachher fort: marcham Otto, frater eius, obtinuit,
wozu Annalista Saxo (a. 1062) noch die Worte de Orlagemunde
beim Namen einschiebt (I. c.: Knochenhauer, Geschichte Thüringens
in der karolingischen und sächsischen Zeit, macht, 137, Nr. 1, darauf
aufmerksam, daß Otto zuerst nach Orlamünde heißt,
also augenscheinlich seinen Sitz weiter östlich verlegt hatte, wodurch
aber die Bedeutung des Geschlechtes für Thüringen selbst vermindert
wurde). Posse, I. c. 143-145, bringt eine den Urkunden enthobene Übersicht
des Vorlebens Ottos. Wenn wie oben Seite 292 in Nr. 108 angedeutet
ist, Ottos Nennung als marchio zum 21. September angenommen
wird, dazu die damit zusammentreffende Anwesenheit Annos, so ist des letzteren
Einwilligung zu der damals schon geschehenen Übernahme der Mark ersichtlich;
Lamberts, des in thüringischen Dingen erfahrenen Berichterstatters;
Ausdruck - obtinuit - will mehr sagen, als Giesebrecht, 86, ausspricht:
Ohne Zweifel hatte Otto die Belehnung Anno zu danken."]. Doch aus
dieser Übernahme der Mark Meißen durch Otto erwuchsen
zunächst persönliche, hier sehr rasch beigelegte Gegensätze,
welche jedoch sehr bald auch in sächsischen Fragen zu Tage traten
und das thüringische Land in Zerwürfnis brachten.
Erzbischof Siegfried von Mainz hatte augenscheinlich
gehofft, durch den Beistand des Markgrafen Otto den Sieg davonzutragen
und die Thüringer zur Entrichtung der Zehnten, um welche es sich abermals
gehandelt haben muß, zu zwingen. Allein der Tod desselben hatte diese
Erwartungen zerstört. Der Markgraf war um den Beginn des Jahres
1067 gestorben und in ihm, da er von seiner Gemahlin Adela nur
drei Töchter hinterließ, der Mannesstamm des in Thüringen
gebliebenen Zweiges des gräflichen Hauses von Weimar erloschen.
Jene Mainzer Kirchenlehen, deren Zuteilung an Otto seinerzeit der
Kaufpreis für Ottos Willfährigkeit nach der Hersfelder
Auffassung gewesen sein sollte, behielt Siegfried zunächst nach dem
Rückfalle, durch Ottos Tod, bei sich [Daß Otto
am Beginn des Jahres starb, ist wohl daraus zu schließen, daß
Lambert den Jahresbericht von 1067 eröffnet: Otto marchio Thuringorum
obiit, gaudentibus admodum in morte eius omnibus Thuringis, eo quod ipse
primus ex principibus Thuringorum (hier wird auf die in Excurs III
aufgenommene Stelle vom Jahresbericht zu 1062 verwiesen) decimas ex
suis in Thuringia possessionibus dare consensisset, et per hoc calanitatem
maximam genti suae invexisse videretur. Von den Familienverhältnissen
spricht Annalista Saxo. a. 1062: Otto ... habuit autenm uxorem
nomine Adhelam de Brabantia, ex castello quod Loene dicitur, que
peperit ei tres filias,
Odam,
Cunidundam,
Adhelheidam, über deren spätere Verehelichungen die
Angaben folgen (SS. VI. 693).].