Meyer von Knonau, Gerold: Band 1 Seite 292,294,565
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 1. - 7. Band"

Daraufhin wurde, wohl um das Vergnügen der Jagd dem jungen König zu verschaffen, die Hofhaltung noch tiefer an den Strom, in den Kesselwald, verlegt, wo HEINRICH am 21. September 1062 eine Besitzübertragung bestätigte, welche Markgraf Otto von Meißen an das St. Servatiusstift zu Maastricht, zusätzlich mit seiner Gemahlin Adela, gemacht hatte.
Die Mark Meißen dagegen hielt Wilhelms Bruder Otto fest, welcher schon dadurch, daß unter ihm der Sitz des Geschlechtes von Weimar an die Saale, nach Orlamünde, also an die äußerste Ostgrenze Thüringens, gegenüber dem Markengebiete, verlegt worden war, den Beweis gebracht hatte, welches Gewicht er auf die Stellung im Grenzlande legte; nachträglich wird ihm die Genehmigung von Seite des Reichsverwesers Anno zuteil geworden sein, so daß er im Herbst sich zu dem Aufenthalte im Kesselwalde einfand [Lambert fährt gleich nachher fort: marcham Otto, frater eius, obtinuit, wozu Annalista Saxo (a. 1062) noch die Worte de Orlagemunde beim Namen einschiebt (I. c.: Knochenhauer, Geschichte Thüringens in der karolingischen und sächsischen Zeit, macht, 137, Nr. 1, darauf aufmerksam, daß Otto zuerst nach Orlamünde heißt, also augenscheinlich seinen Sitz weiter östlich verlegt hatte, wodurch aber die Bedeutung des Geschlechtes für Thüringen selbst vermindert wurde). Posse, I. c. 143-145, bringt eine den Urkunden enthobene Übersicht des Vorlebens Ottos. Wenn wie oben Seite 292 in Nr. 108 angedeutet ist, Ottos Nennung als marchio zum 21. September angenommen wird, dazu die damit zusammentreffende Anwesenheit Annos, so ist des letzteren Einwilligung zu der damals schon geschehenen Übernahme der Mark ersichtlich; Lamberts, des in thüringischen Dingen erfahrenen Berichterstatters; Ausdruck - obtinuit - will mehr sagen, als Giesebrecht, 86, ausspricht: Ohne Zweifel hatte Otto die Belehnung Anno zu danken."]. Doch aus dieser Übernahme der Mark Meißen durch Otto erwuchsen zunächst persönliche, hier sehr rasch beigelegte Gegensätze, welche jedoch sehr bald auch in sächsischen Fragen zu Tage traten und das thüringische Land in Zerwürfnis brachten.
Erzbischof Siegfried von Mainz hatte augenscheinlich gehofft, durch den Beistand des Markgrafen Otto den Sieg davonzutragen und die Thüringer zur Entrichtung der Zehnten, um welche es sich abermals gehandelt haben muß, zu zwingen. Allein der Tod desselben hatte diese Erwartungen zerstört. Der Markgraf war um den Beginn des Jahres 1067 gestorben und in ihm, da er von seiner Gemahlin Adela nur drei Töchter hinterließ, der Mannesstamm des in Thüringen gebliebenen Zweiges des gräflichen Hauses von Weimar erloschen. Jene Mainzer Kirchenlehen, deren Zuteilung an Otto seinerzeit der Kaufpreis für Ottos Willfährigkeit nach der Hersfelder Auffassung gewesen sein sollte, behielt Siegfried zunächst nach dem Rückfalle, durch Ottos Tod, bei sich [Daß Otto am Beginn des Jahres starb, ist wohl daraus zu schließen, daß Lambert den Jahresbericht von 1067 eröffnet: Otto marchio Thuringorum obiit, gaudentibus admodum in morte eius omnibus Thuringis, eo quod ipse primus ex principibus Thuringorum (hier wird auf die in Excurs III aufgenommene Stelle vom Jahresbericht zu 1062 verwiesen) decimas ex suis in Thuringia possessionibus dare consensisset, et per hoc calanitatem maximam genti suae invexisse videretur. Von den Familienverhältnissen spricht Annalista Saxo. a. 1062: Otto ... habuit autenm uxorem nomine Adhelam de Brabantia, ex castello quod Loene dicitur, que peperit ei tres filias, Odam, Cunidundam, Adhelheidam, über deren spätere Verehelichungen die Angaben folgen (SS. VI. 693).].