MAGDEBURG


Lexikon des Mittelalters:
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Magdeburg
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B. Erzbistum
Seit spätestens 955 verfolgte OTTO I. den Plan der Errichtung eines Erzbistums in Magdeburg mit Missionsauftrag für die slavischen Gebiete. Der 968 gegen den Widerstand des Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Halberstadt durchgesetzten Gründung wurden die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Zeitz, Meißen und Merseburg unterstellt. Über die Besitzungen und Rechte des Mauritiusklosters hinaus stattete OTTO I. das Erzbistum großzügig mit Landzuweisungen, königlichen Einkünften und nutzbaren Rechten aus. Dem König blieb das Recht der Zustimmung bei Besitzveränderungen und ein eigenkirchenrechtlicher Zugriff auf das Vermögen des Erzbistums bis zum Wormser Konkordat gewahrt. Er konnte das Gastungs-, Regalien- und Spolienrecht beanspruchen und die Erzbischöfe waren zu Hof- und Heerfahrt verpflichtet. Allerdings vermochte Magdeburg, die ihm von OTTO I. zugedachten Aufgaben nur für kurze Zeit unmittelbar nach seiner Gründung wahrzunehmen (968-983). Der Slavenaufstand von 983 störte die weitere Entwicklung des Erzbistums nachhaltig. Ohnehin verlor Magdeburg unter den SALIERN seine herausragende Stellung im Reich und sogar in Sachsen (bevorzugte Pfalz wurde Goslar). Die Kirchenreformbewegung wurde (im Anschluß an die Reform des Klosters Berge) durch die Augustinerchorherren (1116) und die Prämonstratenser (1129) sowie vor allem durch deren Gründer, Erzbischof Norbert von Xanten (1126-1134), getragen.
Im 12. Jh. gelang den Erzbischöfen - vor allem dem herausragenden Wichmann (1152/54-1192) - durch Besitzarrondierungen, unter Ausnutzung der Kolonisation (Landesausbau) und gestützt auf die entstehende erzstiftische Ministerialität, die Ausbildung einer Landesherrschaft (ostelbische Gebiete; im Westen wohl erst während des 13. Jh.). Sie handelten dabei in der ihnen seit dem Wormser Konkordat zugewachsenen Funktion als Reichsfürsten, nicht mehr nur als Metropoliten. Auch ihr Verhältnis zum Königtum war damit (gegenüber dem 10. Jh.) grundsätzlich und endgültig verändert. Vereinzelte Versuche, auf den Osten auszugreifen, blieben ohne den gewünschten Erfolg: nach 1109 Erwerbung von Lebus unter Adelgot (1107-1119; Verlust spätestens 1123/24), Ansprüche Norberts über die polnische Kirche (1133) und die Expansionspläne Albrechts II. (1205-1232). Unter Wichmann, Ludolf (1192-1205/06) und Albrecht II. wurde das Erzbistum in den staufisch-welfischen Thronstreit hineingezogen und ging, zunächst entschieden auf der Seite PHILIPPS VON SCHWABEN, unter Albrecht II. zu OTTO IV. über.
Während und nach dem Interregnum entwickelte sich die Verbindung Magdeburgs zum Königtum nur gering. Sie wurde erst unter KARL IV. wieder stärker, der das Erzbistum nachhaltig in seine Personalpolitik einbezog; seine Eingriffe in Domherren- und Bischofsbesetzungen führten allerdings bald zu Konflikten. Gleichzeitig war das Erzbistum im 14. Jh. in heftige Auseinandersetzungen unter anderen mit den askanischen Markgrafen von Brandenburg sowie - bis zum Episkopat Günthers von Schwarzburg (1403-1445) - mit den Städten Magdeburg und Halle verstrickt. Daran anschließende Reformforderungen und Unruhen (gegen die Versuche der Restitution landesherrlicher Gewalt in den Städten) leiteten über zur reformatorischen Bewegung, die unter Erzbischof Albrecht von Brandenburg (1513-1545) zum Durchbruch kam.

M. Kintzinger