MAGDEBURG
Lexikon des Mittelalters:
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Magdeburg
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B. Erzbistum
Seit spätestens 955 verfolgte OTTO I. den
Plan der Errichtung eines Erzbistums in Magdeburg mit Missionsauftrag
für die slavischen Gebiete. Der 968 gegen den Widerstand des
Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Halberstadt durchgesetzten
Gründung wurden die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Zeitz,
Meißen und Merseburg unterstellt. Über die Besitzungen und
Rechte des Mauritiusklosters hinaus stattete OTTO I. das
Erzbistum großzügig mit Landzuweisungen, königlichen
Einkünften und nutzbaren Rechten aus. Dem König blieb das
Recht der Zustimmung bei Besitzveränderungen und ein
eigenkirchenrechtlicher Zugriff auf das Vermögen des Erzbistums
bis zum Wormser Konkordat gewahrt. Er konnte das Gastungs-, Regalien-
und Spolienrecht beanspruchen und die Erzbischöfe waren zu Hof-
und Heerfahrt verpflichtet. Allerdings vermochte Magdeburg, die ihm von
OTTO I.
zugedachten Aufgaben nur für kurze Zeit unmittelbar nach seiner
Gründung wahrzunehmen (968-983). Der Slavenaufstand von 983
störte die weitere Entwicklung des Erzbistums nachhaltig. Ohnehin
verlor Magdeburg unter den SALIERN seine
herausragende Stellung im Reich und sogar in Sachsen (bevorzugte Pfalz
wurde Goslar). Die Kirchenreformbewegung wurde (im Anschluß an
die Reform des Klosters Berge) durch die Augustinerchorherren (1116)
und die Prämonstratenser (1129) sowie vor allem durch deren
Gründer, Erzbischof Norbert von Xanten (1126-1134), getragen.
Im 12. Jh. gelang den Erzbischöfen - vor allem dem
herausragenden Wichmann (1152/54-1192) - durch
Besitzarrondierungen, unter Ausnutzung der Kolonisation (Landesausbau)
und gestützt auf die entstehende erzstiftische
Ministerialität, die Ausbildung einer Landesherrschaft
(ostelbische Gebiete; im Westen wohl erst während des
13. Jh.). Sie handelten dabei in der ihnen seit dem Wormser
Konkordat zugewachsenen Funktion als Reichsfürsten, nicht mehr nur
als Metropoliten. Auch ihr Verhältnis zum Königtum war damit
(gegenüber dem 10. Jh.) grundsätzlich und endgültig
verändert. Vereinzelte Versuche, auf den Osten auszugreifen,
blieben ohne den gewünschten Erfolg: nach 1109 Erwerbung von Lebus
unter Adelgot (1107-1119; Verlust spätestens
1123/24), Ansprüche Norberts
über die polnische Kirche (1133) und die Expansionspläne Albrechts II. (1205-1232). Unter Wichmann, Ludolf (1192-1205/06) und Albrecht II. wurde das Erzbistum in
den staufisch-welfischen
Thronstreit hineingezogen und ging, zunächst entschieden auf der
Seite PHILIPPS
VON SCHWABEN, unter Albrecht
II. zu OTTO
IV. über.
Während und nach dem Interregnum entwickelte sich die Verbindung
Magdeburgs zum Königtum nur gering. Sie wurde erst unter KARL IV. wieder
stärker, der das Erzbistum nachhaltig in seine Personalpolitik
einbezog; seine Eingriffe in Domherren- und Bischofsbesetzungen
führten allerdings bald zu Konflikten. Gleichzeitig war das
Erzbistum im 14. Jh. in heftige Auseinandersetzungen unter anderen
mit den askanischen Markgrafen
von Brandenburg sowie - bis zum Episkopat Günthers von Schwarzburg (1403-1445) - mit den Städten
Magdeburg und Halle verstrickt. Daran anschließende
Reformforderungen und Unruhen (gegen die Versuche der Restitution
landesherrlicher Gewalt in den Städten) leiteten über zur
reformatorischen Bewegung, die unter Erzbischof
Albrecht von Brandenburg (1513-1545)
zum Durchbruch kam.
M. Kintzinger