Sohn des Grafen N.N.
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
? Adalrich
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belegt als Graf im Thurgau 788 II 26, Argengau ?802 V 15)
Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164
Literatur:
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SCHMID, Neue Wege 358f.
Unter den Nachweisen, die für UDALRICH
(I) in Anspruch genommen werden, befinden sich 2 Belege mit dem
Namen Adalrihcus/Adalricus. Dessen
Erstglied läßt sich nicht auf dasselbe Lemma wie Udal- zurückführen.
Die namenkundliche Divergenz hat bisher nur SCHMID hervorgehoben, ohne
aber eine Verschiedenheit der Personen behaupten zu wollen. Dies soll auch
hier nicht geschehen. Eine Reihe von Argumenten spricht aber doch dafür,
die Möglichkeit mehrerer Personen offenzuhalten.
In einem berühmten Kapitel seines Karlsbuches schildert Notker
der Stammler die Lehensvergabe durch KARL DEN
GROSSEN. Providentissimus Karolus, schreibt der Mönch aus
St. Gallen, nulli comitum nisi his, qui in confinio vel termino barbarorum
consttuti erant, plus quam unum comitatum aliquando concessit, nulli episcoporum
abbatiam vel ecclesias ad ius regium pertinentes nisi ex certissimis causis
unquam permisit (Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13). jene
ganz bestimmten Gründe, die, wie Notker einräumt, auch einmal
zu einer Pfründenhäufung bei Bischöfen geführt haben
können, sind nach einem wenig später ausgeführten Beispiel
bei Udalrich,
dem Bruder der Königin Hildegart,
gegeben gewesen. KARL habe nämlich
Udalrich plurima
überlassen; doch sei Udalrich nach dem Tod der Schwester beim Herrscher
in Ungnade gefallen und wegen einer Schuld mit dem Entzug aller honores
bestraft worden.. Ein Spielmann habe darauf vor dem Herrscher ausgerufen.
Nunc habet Uodalricus honores perditos in oriente et occidcnte defuncta
sua sorore (Rückübersetzung ins Althochdeutsche von Moriz HAUPT
bei MÜLLENHOFF-SCHERER, Denkmäler I 21 Nr. VIII, vgl. II 59-61).
KARL, der darüber in Tränen
ausbrach, hätte daraufhin Udalrich
alles sofort zurückgegeben.
Die Zurücksetzung Udalrichs
läßt sich unmittelbar nach Hildegarts
Hinscheiden (30.4.783) durch die privaturkundliche Überlieferung St.
Gallens nicht nachweisen. Allerdings fehlen in dieser Zeit aber auch cartae
für die Grafschaften, in denen Udalrich
(I) bezeugt ist. Schon deshalb, und weil die Forschung der letzten
Jahrzehnte Notker, vor allein als zeitgeschichtliche Quelle, neu schätzen
gelernt hat (VON DEN STEINEN, Notkers Formelbuch; SIEGRIST, Herrscherbild
und Weitsicht; LÖWE, Das Karlsbuch Notkers; GOETZ, Interpretation
der "Gesta Karoli" Notkers), wird man seine Schilderung nicht schlechthin
für wertlos halten, wie es früher geschah (KNAPP, Buchhorner
Urkunde 219,222). Aufgrund anderer Passagen der Gesta Karoli Magni, die
sich mit ereignisnäherer Überlieferung gut kontrollieren lassen
(BORGOLTE, Gesandtenaustausch 131-137), darf man annehmen, dass Notker
mündliche und schriftliche Tradition kontaminiert und ausgestattet
hat. Für den vorliegenden Bericht kann deshalb wohl auch nach Indizien
in etwas späteren Jahren gesucht werden. Dabei fällt nun auf,
dass in einer Alpgauer Urkunde von 787 Udalrich in der Grafenformel des
Vorakts erwähnt ist, vom selben Schreiber im ausgefertigten Dokument
aber weggelassen wurde. Das ist um so beachtenswerter, als die unmittelbar
vorangehende Datierung zwischen Konzept und Reinschrift noch einmal korrigiert
worden war (UDALRICH
I). Im folgenden Jahr, am 26. Februar 788, wird dann in einer carta
aus dem Thurgau Graf Adalricus vermerkt
(W I Nr. 116). Besteht zwischen beiden Befunden ein Zusammenhang? War Udalrich
im Alpgau suspendiert, während im Thurgau vorübergehend ein Adalrich
an seine Stelle trat?
In der anderen, einer Argengauer Urkunde von ca. 802 wurden die Güter
in ministerio Adalribco comitis lokalisiert
(W I Nr. 164). Die carta steht vielleicht am Beginn der auf RUADBERT (I)
folgenden Belegreihe für die Grafen der Nordbodenseegebiete. Deshalb
wäre es vorstellbar, dass hier ein Adalrich
vor Udalrich (I, II) eingeschoben werden muß. Da aber nur der eine
Nachweis vorhanden ist und die Nachfolge Ruadberts durch seinen Neffen
Udalrich (I) historisch
gesehen gut möglich wäre, lägt sich auch weiterhin die Verschreibung
Adalrihco für Udalrihco o. ä.
vertreten.
Wenn aber dieser und der andere Beleg nicht auf Udalrich (I, II) bezogen
werden dürfen, hieße das nicht sogleich, beide müßten
einen und denselben Grafen Adalrich
bezeichnen. Die Einheit dieses Artikels darf nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Identität der Personen auch in dieser Hinsicht keineswegs
gesichert ist.
Der Name Adalrich kommt unter anderem
im Umkreis oder der Verwandtschaft der "UDALRICHINGER"
vor (zu diesem Namen UDALRICH I, II). Eine Fuldaer Urkunde vom 12.
Februar 798 besagt, Adalrich habe an
die Abtei des hl. Bonifatius elsässische Güter geschenkt, die
aus Erwerbungen Votos und aus Traditionen des Grafen Vodalrichus stammten
(Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254). Beide sind, wie aus anderen
Überlieferungen erhellt, Brüder gewesen; Vodalrich war mit UDALRICH
(I) identisch. Da Voto nach weiteren Aussagen der Quelle wohl bereits
verstorben war, hatte offenbar Udalrich
den Adalrich mit der donatio
beauftragt. In einer anderen elsässischen Schenkungsurkunde für
das Kloster Murbach von 789 wird abermals ein Adalrich erwähnt. Man
erfährt aus dem Dokument, dass ein Udalrich der Abtei seinen Besitz
in Modenheim einschließlich des Erbes seines Vaters Amalricus schenkte
und dass Udalrichs
Söhne Adalricus und Uuisiricus
die Zeugenreihe anführten (Regesta Alsatiae I Nr. 336). Die Identität
Adalrichs, des Sohnes Udalrichs,
mit dem Aussteller der für Fulda bestimmten Urkunde erscheint keineswegs
sicher, doch fällt auf, dass erneut der Name mit dem eines Udalrich
zusammensteht, der seinerseits übrigens mit Sicherheit nicht UDALRICH
(I) bezeichnet hat. Nach einer weiteren Murbacher Urkunde, die
in die Zeit um 830 gehört, haben ein Graf Gerold und sein Sohn Bebo
mit dem Kloster Liegenschaften in demselben Modenheim vertauscht, das auch
in der Urkunde von 789 als Güterort genannt war (Regesta Alsatiae
I Nr. 481). Der Name des Ausstellers deutet wieder auf das Geschlecht der
UDALRICHINGER hin; vermutlich war
Gerold mit dem Zürichgauer Grafen GEROLD (III) identisch (s. BORGOLTE,
Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 24).
Adalrich hieß aber auch schon der Stammvater des elsässischen
Herzogsgeschlechts der ETICHONEN; nach dem Verlust des Dukats um die Mitte
des 8. Jahrhunderts blieben die Nachkommen der Herzöge im Elsaß
mit bedeutendem Besitz angemessen. Murbach, an das Adalrichs
Vater Udalrich 789
Besitz in Modenheim geschenkt hat, ist eine ETICHONEN-Gründung gewesen.
Die ETICHONEN waren wohl mit den UDALRICHINGERN
versippt (vgl. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß,
11f.,21-24). Jedenfalls verfügte ein Angehöriger des Geschlechts,
Hugo von Tours, 820 über Besitz in Walf, Barr und Preuschdorf (Trad.
Wiz. Nr. 69; BORGOLTE, loc. cit., 27; VOLLMER, Etichonen 165), wo ebenfalls
UDALRICH (I)
bzw. sein Bruder Voto als Grundherren nachgewiesen sind.
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