Adalrich                                                     Graf  im Thur- und Argengau
----------
    -

Sohn des Grafen N.N.
 

Michael Borgolte
*************
"Die Grafen Alemanniens"

? Adalrich
-----------
belegt als Graf im Thurgau 788 II 26, Argengau ?802 V 15)

Belege mit comes-Titel:
------------------------
 W I Nrn. 116 (= ChLA II Nr. 118), 164

Literatur:
----------
SCHMID, Neue Wege 358f.

Unter den Nachweisen, die für UDALRICH (I) in Anspruch genommen werden, befinden sich 2 Belege mit dem Namen Adalrihcus/Adalricus. Dessen Erstglied läßt sich nicht auf dasselbe Lemma wie Udal- zurückführen. Die namenkundliche Divergenz hat bisher nur SCHMID hervorgehoben, ohne aber eine Verschiedenheit der Personen behaupten zu wollen. Dies soll auch hier nicht geschehen. Eine Reihe von Argumenten spricht aber doch dafür, die Möglichkeit mehrerer Personen offenzuhalten.
In einem berühmten Kapitel seines Karlsbuches schildert Notker der Stammler die Lehensvergabe durch KARL DEN GROSSEN. Providentissimus Karolus, schreibt der Mönch aus St. Gallen, nulli comitum nisi his, qui in confinio vel termino barbarorum consttuti erant, plus quam unum comitatum aliquando concessit, nulli episcoporum abbatiam vel ecclesias ad ius regium pertinentes nisi ex certissimis causis unquam permisit (Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 17 cap. I. 13). jene ganz bestimmten Gründe, die, wie Notker einräumt, auch einmal zu einer Pfründenhäufung bei Bischöfen geführt haben können, sind nach einem wenig später ausgeführten Beispiel bei Udalrich, dem Bruder der Königin Hildegart, gegeben gewesen. KARL habe nämlich Udalrich plurima überlassen; doch sei Udalrich nach dem Tod der Schwester beim Herrscher in Ungnade gefallen und wegen einer Schuld mit dem Entzug aller honores bestraft worden.. Ein Spielmann habe darauf vor dem Herrscher ausgerufen. Nunc habet Uodalricus honores perditos in oriente et occidcnte defuncta sua sorore (Rückübersetzung ins Althochdeutsche von Moriz HAUPT bei MÜLLENHOFF-SCHERER, Denkmäler I 21 Nr. VIII, vgl. II 59-61). KARL, der darüber in Tränen ausbrach, hätte daraufhin Udalrich alles sofort zurückgegeben.
Die Zurücksetzung Udalrichs läßt sich unmittelbar nach Hildegarts Hinscheiden (30.4.783) durch die privaturkundliche Überlieferung St. Gallens nicht nachweisen. Allerdings fehlen in dieser Zeit aber auch cartae für die Grafschaften, in denen Udalrich (I) bezeugt ist. Schon deshalb, und weil die Forschung der letzten Jahrzehnte Notker, vor allein als zeitgeschichtliche Quelle, neu schätzen gelernt hat (VON DEN STEINEN, Notkers Formelbuch; SIEGRIST, Herrscherbild und Weitsicht; LÖWE, Das Karlsbuch Notkers; GOETZ, Interpretation der "Gesta Karoli" Notkers), wird man seine Schilderung nicht schlechthin für wertlos halten, wie es früher geschah (KNAPP, Buchhorner Urkunde 219,222). Aufgrund anderer Passagen der Gesta Karoli Magni, die sich mit ereignisnäherer Überlieferung gut kontrollieren lassen (BORGOLTE, Gesandtenaustausch 131-137), darf man annehmen, dass Notker mündliche und schriftliche Tradition kontaminiert und ausgestattet hat. Für den vorliegenden Bericht kann deshalb wohl auch nach Indizien in etwas späteren Jahren gesucht werden. Dabei fällt nun auf, dass in einer Alpgauer Urkunde von 787 Udalrich in der Grafenformel des Vorakts erwähnt ist, vom selben Schreiber im ausgefertigten Dokument aber weggelassen wurde. Das ist um so beachtenswerter, als die unmittelbar vorangehende Datierung zwischen Konzept und Reinschrift noch einmal korrigiert worden war (UDALRICH I). Im folgenden Jahr, am 26. Februar 788, wird dann in einer carta aus dem Thurgau Graf Adalricus vermerkt (W I Nr. 116). Besteht zwischen beiden Befunden ein Zusammenhang? War Udalrich im Alpgau suspendiert, während im Thurgau vorübergehend ein Adalrich an seine Stelle trat?
In der anderen, einer Argengauer Urkunde von ca. 802 wurden die Güter in ministerio Adalribco comitis lokalisiert (W I Nr. 164). Die carta steht vielleicht am Beginn der auf RUADBERT (I) folgenden Belegreihe für die Grafen der Nordbodenseegebiete. Deshalb wäre es vorstellbar, dass hier ein Adalrich vor Udalrich (I, II) eingeschoben werden muß. Da aber nur der eine Nachweis vorhanden ist und die Nachfolge Ruadberts durch seinen Neffen Udalrich (I) historisch gesehen gut möglich wäre, lägt sich auch weiterhin die Verschreibung Adalrihco für Udalrihco o. ä. vertreten.
Wenn aber dieser und der andere Beleg nicht auf Udalrich (I, II) bezogen werden dürfen, hieße das nicht sogleich, beide müßten einen und denselben Grafen Adalrich bezeichnen. Die Einheit dieses Artikels darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Identität der Personen auch in dieser Hinsicht keineswegs gesichert ist.
Der Name Adalrich kommt unter anderem im Umkreis oder der Verwandtschaft der "UDALRICHINGER" vor (zu diesem Namen  UDALRICH I, II). Eine Fuldaer Urkunde vom 12. Februar 798 besagt, Adalrich habe an die Abtei des hl. Bonifatius elsässische Güter geschenkt, die aus Erwerbungen Votos und aus Traditionen des Grafen Vodalrichus stammten (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 254). Beide sind, wie aus anderen Überlieferungen erhellt, Brüder gewesen; Vodalrich war mit UDALRICH (I) identisch. Da Voto nach weiteren Aussagen der Quelle wohl bereits verstorben war, hatte offenbar Udalrich den Adalrich mit der donatio beauftragt. In einer anderen elsässischen Schenkungsurkunde für das Kloster Murbach von 789 wird abermals ein Adalrich erwähnt. Man erfährt aus dem Dokument, dass ein Udalrich der Abtei seinen Besitz in Modenheim einschließlich des Erbes seines Vaters Amalricus schenkte und dass Udalrichs Söhne Adalricus und Uuisiricus die Zeugenreihe anführten (Regesta Alsatiae I Nr. 336). Die Identität Adalrichs, des Sohnes Udalrichs, mit dem Aussteller der für Fulda bestimmten Urkunde erscheint keineswegs sicher, doch fällt auf, dass erneut der Name mit dem eines Udalrich zusammensteht, der seinerseits übrigens mit Sicherheit nicht UDALRICH (I) bezeichnet hat. Nach einer weiteren Murbacher Urkunde, die in die Zeit um 830 gehört, haben ein Graf Gerold und sein Sohn Bebo mit dem Kloster Liegenschaften in demselben Modenheim vertauscht, das auch in der Urkunde von 789 als Güterort genannt war (Regesta Alsatiae I Nr. 481). Der Name des Ausstellers deutet wieder auf das Geschlecht der UDALRICHINGER hin; vermutlich war Gerold mit dem Zürichgauer Grafen GEROLD (III) identisch (s. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 24).
Adalrich hieß aber auch schon der Stammvater des elsässischen Herzogsgeschlechts der ETICHONEN; nach dem Verlust des Dukats um die Mitte des 8. Jahrhunderts blieben die Nachkommen der Herzöge im Elsaß mit bedeutendem Besitz angemessen. Murbach, an das Adalrichs Vater Udalrich 789 Besitz in Modenheim geschenkt hat, ist eine ETICHONEN-Gründung gewesen. Die ETICHONEN waren wohl mit den UDALRICHINGERN versippt (vgl. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß, 11f.,21-24). Jedenfalls verfügte ein Angehöriger des Geschlechts, Hugo von Tours, 820 über Besitz in Walf, Barr und Preuschdorf (Trad. Wiz. Nr. 69; BORGOLTE, loc. cit., 27; VOLLMER, Etichonen 165), wo ebenfalls UDALRICH (I) bzw. sein Bruder Voto als Grundherren nachgewiesen sind.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------