Jüngerer Sohn des Grafen
Wilhelm von Tübingen-Gießen und der Willibirg von
Württemberg, Tochter von Graf Ludwig III.
Dr. L. Schmid: Seite 210-218 1853
***********
"Geschichte des Pfalzgrafen von Tübingen"
Wir haben schon oben bei seinem Vater (Urkunde 1241) seiner erwähnt,
wie er in Gemeinschaft mit diesem und seinem Bruder Rudolf feindselig gegen
das Kloster Marchthal verfahren ist; indessen scheint er doch friedlicheren
Sinnes, als dieser gewesen zu sein.
Im Jahr 1263 (November 17.) erklärte er ("Pfalzgraf von Tübingen
und Herr in Gießen"), laut einer zu Gießen gegebenen Urkunde
gegen seinen Vasallen, Philipp den Älteren von Falkenstein, den Hof
Eberstatt, welcher ihm oder seinen Beamten für das Beholzungsrecht
im Wisecker walde eine Abgabe an Weizen und Wein entrichten mußte,
von dieser Abgabe frei, ohne jedoch dem Hofe die Gerechtigkeit zu entziehen.
Laut einer gleichfalls zu Gießen in demselben Jahr gegebenen
Urkunde bestätigt er als Graf von Tübingen und Herr von Gießen
das von seinem Vater Wilhelm
dem Kloster Altenburg verliehene Beholzungsrecht in dem Wisecker Walde.
Bei demselben Aufenthalt in Gießen verlieh er dem Kloster Arnsburg
ein ähnliches Privilegium.
In dem folgenden Jahre (1264) verlieh er seinem "lieben" Burgvogte
von Gießen, Hartrad von Merenberg, der auch die Burg Gleiberg
(Cleberg) von dem Hause
TÜBINGEN innehatte, ein Burglehen (bestehend in jährlichen
8 Pfund leichterer Münze), das verschiedene Meier zu entrichten hatten,
mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass Hartrad denselben nicht weiter
auflegen dürfe.
Graf Ulrichs I. sonstige Tätigkeit
besteht hauptsächlich in Veräußerungen von Einkommensteilen,
Gütern und Rechten, in Handlungen als Lehns- und Grundherr.
Unter den Grafen und Herren, welche die Krönung König
RUDOLFS von Habsburg zu Aachen anwohnten, war auch unser
Ulrich. Wir treffen ihn auf der Rückreise des Königs
im Gefolge desselben zu Speyer mit Ludwig Graf von Oettingen, Heinrich,
Graf von Fürstenberg, Albert, Graf von Rottenburg (Hohenberg), Gottfried
von Neuffen, Engelhard von Weinsberg.
Sonst kommt er nur noch einmal bei König
RUDOLF von Habsburg vor, als nämlich dieser im Jahr 1274
zu Hagenau die Freiheiten des Klosters Bebenhausen bestätigte.
Ulrich war verheiratet; welchem
Hause aber seine Gemahlin angehörte, läßt sich nicht ausmitteln;
er hinterließ auch Kinder, obgleich er selbst dieselben nirgends
namentlich angibt. Aus Urkunde 1283 und unten folgenden Urkunden ergibt
sich, dass ihn ein Sohn Ulrich, der sich auch Graf von Asperg nannte und
eine Tochter Agnes, welche an einen Grafen Konrad von Vaihingen verheiratet
war, beizulegen sind. Ulrich starb
am 5. August 1283 und wurde am 7. im Kloster Bebenhausen beigesetzt.
oo Elisabeth von Veringen, Tochter des
-
Kinder:
Ulrich III. Graf von Asperg
- nach 1340
Johann I. Graf von Asperg 1295
-
Agnes
- nach 18.12.1298
oo Konrad Graf von Vaihingen
- 1283/84
Agnes
- nach 5.5.1320
oo Leutold von Kuenring
- 1312