Hugo I.                                                    Graf in der Glehuntare
--------
    -
 

Sohn des Grafen Anselm im Nagoldgau
 

Dr. L. Schmid: Seite 24  1853
***********
"Geschichte des Pfalzgrafen von Tübingen"

Von Hugo I. wissen wir nicht mehr zu sagen als von Anselm I. Sein Name und seine Existenz haben sich in folgender urkundlicher Stelle (Mon. boic. T. 28. Nro. 241) erhalten: "locus Holzgerninga dictus in pago Glehuntra et in comitatu Hugonis comitis situs", welche uns also belehrt, dass die Glehuntare zu des Grafschaft Hugos I. gehörte, und in jener Holzgerlingen lag. Zwar kommt zu demselben Jahr (1007) ein Graf Werner vor, in dessen Grafschaft Nagold lag; da aber Gau und Grafschaft keine identische, congruente Begriffe sind, und eine Grafschaft somit, wenn sie auch vorzugsweise in einem Gau lag, doch mit einzelnen Orten noch in einen anderen hineinreichen konnte, so sind wir nicht genötigt, den Nagoldgau als die Grafschaft dieses Werner anzunehmen und unseren Hugo I. gleichsam daraus zu verdängen. Auch könnte man sich, da um diese Zeit die Grafschaften schon so viel wie erblich waren, und noch in diesem Jahrhundert die Name Werner in unserer Familie vorkommen wird, vorstellen, Hugo I. und Werner seien Söhne Anselms I. gewesen, und hätten die Grafschaft ihres Vaters mit Bewilligung des Kaisers unter sich verteilt.