2. Sohn des Königs Manfred
von Sizilien aus seiner 2. Ehe mit der Helena
von Epiros, Tochter von Despot Michael
Decker-Hauff Hansmartin: Band III Seite 370
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"Die Zeit der Staufer"
XII. GENERATION
113 (91) HEINRICH
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* um 1260/65, angeblich 1262, + 31.10.1318 erblindet
im Kerker
seit 1266 im Kerker
Karls von
Anjou.
Der Letzte des ehelichen staufischen
Mannesstammes, während die von Friedrich von Antiochia
begründete Linie noch lange blühte.
Sein angebliches Geburtdatum (30.3.1262) würde zwar
in die Chronologie der Kinder König Manfreds gut passen, ist
aber doch wohl eine Interpolation, wenn nicht eine Fälschung des sogenannten
Anonymus von Trani.
HEINRICH
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* um 1260-1264, + 31.10.1318
im Kerker
„Sie mögen leben, aber leben, als wenn sie nie zur
Welt gekommen wären.“ Das war der Spruch, den Papst Klemens IV. (1265-1268)
über die Söhne Manfreds fällte,
nachdem sie 1266 in die Hände des STAUFER-Gegners
Karl
von Anjou geraten waren. Der Franzose erfüllte den Auftrag
mit schrecklicher Genauigkeit: Er ließ die Kinder, Heinrich
und seine beiden Brüder Friedrich
und Enzio, von denen keiner älter
als sieben Jahre gewesen sein dürfte, hinter Kerkermauern verschwinden
und verbreitete offiziell die Nachricht, sie seien gestorben. Als Gefängnis
wählte er ausgerechnet das Lustschloß ihres Großvaters
FRIEDRICH
II., Castel del Monte. Bis etwa 1300 saßen sie hier ein,
dann wurden sie nach Neapel ins Castel dell’Ovo verlegt. Auf dem Weg dorthin
oder kurz nach der Umsiedlung starben zwei von ihnen, übrig blieb
Heinrich,
der noch bis 1318, inzwischen erblindet, in Gefangenschaft lebte. Mit ihm
erlosch der Mannesstamm des
Hauses STAUFEN,
jedenfalls in seinen legitimen oder legitimierten Mitgliedern.
Als problematisch erwies sich lediglich die Befehlsgewalt
über die Kastelle Castel del Monte und Monte Sant’Angelo. Beide Kastelle
waren im Investiturdiplom Karl von Salerno
ausdrücklich zugesprochen worden, was der König am 4. September
1272 bestätigte. Karl I. machte
diese Maßnahme aber bereits zu Ende des Jahres 1272 rückgängig
und untersagte dem Vikar seines Sohnes, sich in die Verwaltung der Kastelle
einzumischen. Der ANJOU fürchtete
offensichtlich, dass das Schicksal der Söhne Manfreds,
die als Staatsgefangene im Castel del Monte inhaftiert waren, an die Außenwelt
dringen könnte, wenn nicht seinen eigenen Beamten die Aufsicht oblag
[Im Kastell Monte Sant’Angelo war zur selben Zeit eine Enkelin
FRIEDRICHS II., Filippa von Antiochia,
die Gemahlin Manfred Malettas, inhaftiert.].
Persönliche Motive dürften für Konstanze
ebenfalls
eine Rolle gespielt haben. Sie wusste ihre drei Halbbrüder immer noch
in der Gewalt Karls von Anjou, der
bei Hinrichtung seines einzigen Sohnes wohl nicht zögern würde,
die Söhne Manfreds als Vergeltung
ebenfalls dem Henker zu übergeben.
Die Halsstarrigkeit der Franzosen bezüglich der
mallorcanischen Frage zog zwangsläufig eine Verzögerung der endgültigen
Einigung nach sich, da nun die Aragonier wieder opponierten und offensichtlich
überraschend die Auslieferung der im Castel del Monte gefangengehaltenen
Söhne Manfreds forderten [Die
Rolle der drei Söhne Manfreds
in die Verhandlungen von Anagni war bisher in der Literatur völlig
übergangen worden. Doch stand das Schicksal der letzten STAUFER
bei den Friedensgesprächen sicherlich zur Diskussion. Entscheidender
Beweis ist ein Mandat Karls II. vom
18. Juni 1295 an den Reichsvikar Karl Martell,
in welchem der ANGIOVINE die unverzügliche
Überführung der drei Manfred-Söhne
nach Anagni forderte. Das Thema erledigte sich jedoch bald, da die STAUFER
dann weiter in angiovinischer Haft
blieben. Vgl. Del Giudice, Famiglia, 242f., 249ff., dessen Vermutung
(248f.), Bonifaz VIII. habe auf der Auslieferung der Manfred-Söhne
bestanden, aber kaum zutreffend ist. Diese Forderung wurde sicher durch
die aragonesischen Gesandten erhoben, da im Falle der Restitution Siziliens
an die Kirche die letzten männlichen STAUFER
jede politische Bedeutung für Jakob II.
verloren, konnte sie ihm doch als Rivalen um den sizilischen Thron nicht
mehr gefährlich werden.].
Selbst die bedeutendsten Anhänger des staufischen
Geschlechtes,
die unter Karl I. in strenger Einzelhaft
gehalten worden waren, erhielten nun die Freiheit oder zumindest Hafterleichterung.
Am 5. Juli 1291 erteilte der König auf Bitten Eduards
I. von England an
Robert von Artois
Befehl, Heinrich von Kastilien endlich
aus der Kerkerhaft zu entlassen. Im folgenden Jahre wurden die drei Töchter
Manfreds Malettas ebenfalls freigelassen, nachdem sie schon am 5. Dezember
1291 von ihren Ketten befreit worden waren. Dem im Castel del Monte arretierten
Konrad II. von Caserta wurden 1294 ebenfalls ein höheres Tagegeld
gewährt und die Ketten abgenommen. Allein die drei Söhne
Manfreds wurden dort weiter in strenger Haft gehalten und hatten
sich mit einem Unterhalt von einem Tari je Tag zu begnügen, der ihnen
zudem nur unregelmäßig ausgezahlt wurde.
Literatur:
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Bedürftig Friedemann: Taschenlexikon Staufer.
Piper Verlag GmbH München 2000 Seite 102 - Decker-Hauf Hansmartin:
Die Zeit der Staufer. Geschichte - Kunst - Kultur. Katalog der Ausstellung
Stuttgart 1977 Band III Seite 370 - Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge
der Regierung König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich
Neapel, die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13.
Jahrhunderts, Matthiesen Verlag 1999 Seite 41,155 A.,164,285,438 -