HEINRICH
I. (SPONHEIM-STARKENBURG)
Graf Heinrich I. von
Sponheim (* zwischen 1235 und 1240;
†
1. August 1289) entstammte dem
Adels-Geschlecht der SPONHEIMER
und regierte die Grafschaft
Sponheim von 1266 bis 1289 insgesamt 23 Jahre lang.
Leben:
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Heinrich I. von Sponheim
heiratete 1265
Blancheflor von Jülich,
Tochter des Grafen
Wilhelm IV. von Jülich
und der Richardis von Geldern.
Sein Vater Graf Johann I.,
der
durch Erbe die Grafschaft
Sayn erhalten hatte, lebte noch, als seine Söhne eine Teilung
vornahmen. Heinrich erbte
den väterlichen Anteil an Sponheim
zusammen mit Winningen
an der Mosel aus saynischer
Herkunft, in der Teilungsurkunde sind die
Burgen „Spanheym Dille Starkenburg et Ellenbach“ (Sponheim, Dill,
Starkenburg und Allenbach) für
seinen Teil namentlich vermerkt, sowie die heutige Stadt „Mendich“,
die Vogtei von „Truyze“
und nach dem Tode des Vaters eine Jahresrente von 50 kölnischen
Mark.
Im Jahre 1267 hatte Heinrich I. eine erbitterte Fehde mit der Stadt Trier und nahm mehrere trierischen Bürger gefangen. Die Trierer verhafteten hierauf Nikolaus Vogt von Hunolstein, welchen sie an dieser Sache beteiligt hielten. Da sich die Trierer aber von der Unschuld des Nikolaus überzeugten, so ließen sie ihn frei, jedoch mussten Nikolaus, sein Bruder Johannes und ihr Vetter Hugo, alle Ritter und Vögte von Hunolstein, eidlich geloben, die Gefangenschaft des Nikolaus nicht an Trier zu rächen. Diese Urfehde wurde am 6. April geschworen. Derselbe Nikolaus verbürgte sich am 21. August für Lösegeld in Höhe von 200 Mark für drei Gefolgsleute Graf Heinrichs I. von Sponheim, die in die Gefangenschaft des Grafen von Bar geraten waren. Man vermutet, dass Heinrich am Beginn der Regentschaft sehr streitbar gewesen ist.
König RUDOLF verpfändete am 25. Dezember 1274 das Kröver Reich an Graf Heinrich I. von Sponheim und verlieh ihm solches später als Pfandlehen. Heinrich vergrößerte seine Besitzungen, indem er 1269 die von Ritter Wilhelm von Schwarzenberg getragenen sponheimischen Lehen (Birkenfeld, Reichenbach, Ausweiler, Hammerstein, Hettenrodt, Ebbenhoge, Remigsburg, Langenau, Hannesweiler, Schieffel und Erbichof) rückkaufte. Heinrich zu Starkenburg verband sich 1278 mit seinem Vetter Johann I. von Sponheim zu Kreuznach in der Fehde gegen Erzbischof Werner von Mainz.
Zusätzlich erhielt er von König RUDOLF am 20. April 1287
die BURGGRAFSCHAFT KAISERSWERTH
am Niederrhein, ein Amt das Heinrich
bzw. sein Nachfolger bis zum Juni
1291, in welchem Jahr der König seiner Nichte Katharina von Ochsenstein
Kaiserswerth als Heiratsgut verpfändete, innehatten. Katharina
wurde Heinrichs
Schwieger-Tochter, und dieses Amt blieb damit mit
Sponheim bis zum 30. Mai 1293, wo die Übergabebedingungen für
Kaiserswerth zwischen König
ADOLF VON NASSAU, Erzbischof Siegfried
von Köln und Graf Johann
II. von
Sponheim geregelt wurden. Den Verlust dieses rheinischen Zolls
aufzuwiegen, übernahmen die Grafen von Sponheim die Summe 6.000
Mark.
Nachkommen:
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Aus der Ehe mit Blancheflor von
Jülich entstammen folgende
Kinder:
- Johann II., Graf von Sponheim (* um zwischen 1265 und 1270; † 22. Februar oder 29. März 1324)
- ∞ Katharina von Vianden
- ∞ Juni 1291 Katharina von Ochsenstein
- Heinrich, unter anderem Propst der Marienstift zu Aachen, Utrecht, Köln (* um 1270; † 1344)
- Gottfried, Stiftsherr zu Avignon, Köln, Pfarrer zu Kirchberg (* um 1270; † 1332)
und wahrscheinlich:
- Wilhelm von Sponheim, erhielt 1283 eine Pfründe am Aachener Marienstift