Einzige Tochter der Gertrud von Österreich,
Tochter von Herzog Heinrich dem Gottlosen, aus ihrer 2. Ehe mit
Markgraf Hermann VI. von Baden
Thiele Andreas: Tafel 273
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte"
Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs-
und Grafenhäuser II
AGNES
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+ 1295
1. oo ULRICH III. Herzog von Kärnten, Prätendentf+ür
Österreich
+ 1269
2. oo ULRICH II., Graf von Heunburg
+ um 1308
Lechner Karl: Seite 307
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"Die Babenberger"
Gertruds Tochter Agnes hatte sich nach 1263 mit dem SPANHEIMER Herzog Ulrich III. von Kärnten verheiratet. Herzog Ulrich III. war der letzte regierende Kätntner Herzog aus dem Hause SPANHEIM und starb 1269. Im Jahr darauf heiratete Agnes den Kärntner Grafen Ulrich von Heunburg. Sie erhoben gemeinsame Erbansprüche auf babenbergische Hinterlassenschaften, auf die sie erst 1279 gegen Ablöse in Geld verzichteten. Mit Agnes, der Gräfin von Heunburg, die 1295 starb, verschied der letzte Spross aus babenbergischen Hause in den österreichischen Ländern.
Franzl Johann: Seite 194
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"Rudolf I. Der erste Habsburger auf dem deutschen Thron"
1279 lebte noch eine BABENBERGERIN, Agnes, eine Großnichte Friedrichs des Streitbaren und Tochter jener Gertrud, die einst zu Verona sich mit Kaiser FRIEDRICH II. hätte vermählen sollen. Agnes hat offenbar den Trotzkopf ihrer Mutter geerbt. Starrsinnig machte sie ihre Rechte geltend auf den BABENBERGER-Besitz, der ja nach allgemeiner Ansicht ein "Weiberlehen" ist. Auch dem König Ottokar von Böhmen war sie einst mit ihren Forderungen in den Ohren gelegen, doch der löste dieses lästige Problem auf seine Weise, zwang Agnes, die Fürstin, zu einer nicht standesgemäßen Ehe mit dem Grafen von Heunburg und dann das junge Paar zum Verzicht auf dessen vermeintliche oder wirkliche Rechte. Nun, da der Böhmen-König tot ist, erheben der HEUNBURGER und seine Frau neuerlich Ansprüche auf Teile des babenbergischen Erbes. Persönlich erscheinen sie in Judenberg und wollen vor König RUDOLF ihr Anliegen vortragen. Der HABSBURGER kann die lästigen Bittsteller nicht so leicht abschmettern wie einst Ottokar, wo er doch selber auf das feierlichste erklärt hat, dass alles, was unter dem Böhmen-König durch Zwang geschehen, null und nichtig sei. Vorerst versucht er, seine hartnäckig auf ihr Recht pochenden Kontrahenten hinzuhalten. Der Verzicht, so dekretierten die königlichen Amtleute, sei rechtens, doch kann RUDOLF aus Rücksicht auf die mächtigen Freunde, die Ulrich von Heunburg unter den steirischen Adeligen hat, diese für ihn so vorteilhafte Rechtsmeinung nicht durchsetzen. Er hat sich in den Fußangeln verheddert, die er selbst ausgelegt. Zähneknirschend entschließt er sich zu einem Kompromiss. Er wird der BABENERGERIN ihre Rechte ablösen. Die geschäftstüchtige Dame verlangt 6.000 Mark, kein Pappenstiel angesichts der Tatsache, dass ihre Ansprüche Fiktion sind und sie kaum Chancen hat, sie durchzusetzen, wenn es hart auf hart geht. Der HABSBURGER aber hat aus Ottokars trübem Beispiel gelernt, er wird sich dieser eher läppischen Causa wegen den steirischen Adel nicht zum Feind machen und sich schon gar nicht dem Verdacht aussetzen, auch er beuge das Recht und trete alte Rechte mit Füßen. Die verlangten 6.000 Mark freilich trägt er nicht bei sich im Geldbeutel herum, er, der schon viel geringere Summen nicht aufzubringen vermag, was er auch freimütig zugibt: "Quia fiscusregalis paratam ad manus pecuniam non habet", greift er zum altbewährten Mittel der Verpfändung und überschreibt dem Ehepaar Einkünfte und Besitzungen in der S-Steiermark.
Hoensch, Jörg K.: Seite 39,138,156,159,162,165
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"Premysl Otakar II. von Böhmen. Der goldene König."
Nachdem er wegen der ausufernden militärischen Verwicklungen
seine Frau Gertrud mit den beiden Kindern Friedrich und Agnes
dem Schutz ihrer Verwandtschaft in Meißen anvertraut hatte, starb
- angeblich an Gift - am 4. Oktober 1250 völlig überraschend
Hermann von Baden.
Ulrich von Kärnten hatte schon eine Nachfolgerin
im Auge: die noch keine 14 Jahre alte Agnes, Tochter Gertruds
von Babenberg aus ihrer Ehe mit dem Markgrafen Hermann von Baden.
Auch gegen seine ehemalige Schwägerin Gertrud
von Babenberg, die Mutter des Prätendenten Friedrich und die zweite
Frau Herzog Ulrichs von Kärnten, Agnes, ist Premysl
Otakar zu dieser Zeit vorgegangen.
Premysl Otakar hatte
außer der Zusage zu einer Seelgerätstiftung für Ulrich
im Wert von mindestens 100 Mark Silber und der Achtung des Witwengutes
für Agnes dem Herzog wohl auch das Versprechen gegeben, sich
um einen angemessene Kompensation für den ehemaligen Elekt Philipp
zu bemühen.
Im Spätherbst 1270 dürfte der König auch
der Vermählung der Herzogs-Witwe Agnes, Tochter der bereits
aus der Steiermark vertriebenen Gertrud von Babenberg, zugestimmt
haben. Folgt man Agnes' späteren Beschuldigungen aus dem Jahr
1279, so war sie zuvor unter Bruch einer der Klauseln des Podiebrader Erbvertrags
durch massive Einschüchterung zum Verzicht auf ihr Witwengut gezwungen
worden [Anm. 12. In einer urkunflichen Erklärung der beiden
Eheleute wird behauptet: "Was wir nur irgend mit dem Böhmen-Könige
abmachten oder im Vorhergehenden vereinbarten, das Alles erpreßte
von uns seine gewaltthätige Unredlichkeit und die in uns erregte Furcht".
Deutsche Übersetzung zit. nach Krones, Die Herrschaft König Ottokars
II. von Böhmen in Steiermark Seite 93.]. Da Premysl
Otakar ein großes Interesse
besessen haben dürfte, die Auseinandersetzung um Kärnten rasch
zu beenden, ist ihm bei seinem energischen Vorgehen dieser Schachzug, die
Ausschaltung der Großnichte des letzten babenbergischen Herzogs
und damit einen potentielle Rivalin durch ihre Eheschließung mit
einem nicht ebenbürtigen Ministerialen (reichsunmittelbar Dienst-
und Lehsnmannes), durchaus zuzutrauen; andererseits weiß Otachar
ouz der Geul aber auch in bewegten Worten von den Tugenden des Bräutigams
und der von tiefer Liebe und zahlreichem Nachwuchs gesegneten Ehe zu berichten
[Anm. 13." ... Uolrich,/der ouch in siner jugent/Manheit
und etugent/phlag und noch hiute phligt./Davon dester ringer wigt/die herzogin
Gertruden,/sie geb im die truten/ir tochter, ze wibe". Steierische
Reimchronik V. 2685 ff. und Kap. 28. Vgl. Lorenz, Deutsche Geschichte I,
Seite 296 f.].
Mitte Juli 1271 ist Otakar
in Begleitung von Bischof Bruno und dessen Truchseß Herbord von Füllstein
nach Kärnten geritten, wo die von Landeshauptmann Ulrich von Heunburg
angestrebte Konsolidierung der böhmischen Herrschaft wohl nicht so
recht vorankam. Vielleicht hat der erst kurz zuvor mit der Herzogs-Witwe
Agnes vermählte HEUNBURGER allein oder im Einvernehmen
mit dem einflußreichen Siegfried von Mahrenberg einen Ausgleichsversuch
im Interesse einer Befriedung des Herzogtums bei Philipp von Spanheim
unternommen und sich dadurch das Mißfallen des Königs zugezogen.
1263
1. oo Ulrich III. Herzog von Kärnten
1220-27.10.1269
1270/71
2. oo Ulrich III. Graf von Heunburg
- um 1308
Kinder:
2. Ehe
Katharina von Heunburg
- um 1316
oo Ulrich II. Freier von Sannegg, Vogt von Oberburg
- 1315
Stammeltern der Grafen von Cilli
Friedrich
-
1317
Hermann
-28.6.1322
Margarete
- 8.2.
1. oo Liutold von Sannegg
- 1286
2. oo Ulrich III. Graf von Pfannberg
- um 1318
Elisabeth
-29.9.1329
1. oo Hermann von Pfannberg
-
vor 1300
2. oo Heinrich von Hohenlohe
-25.10.1329
Tochter
-
oo Konrad zu Rixingen
- 1297
Literatur:
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Franzl Johann: Rudolf I. Der erste Habsburger
auf dem deutschen Thron. Verlag Styria Graz Wien Köln 1986 Seite 194
- Hoensch, Jörg K.: Premysl Otakar II. von Böhmen. Der
goldene König. Verlag Styria Graz Wien Köln 1989 Seite 39,138,156,159,162,165
- Lechner, Karl: Die Babenberger Markgrafen und Herzoge von Österreich
976-1246, Böhlau Verlag Köln 1985 Seite 304,307,415 A. 55 - Thiele,
Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs-
und Grafenhäuser II, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 273 -