ERBE DER SOMMERSCHENBURGER
 

Starke Heinz-Dieter: Seite 51-52
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"Die Pfalzgrafen von Sommerschenburg"

Der größte Teil des Allodialbesitzes fiel an die einzige Schwester des Pfalzgrafen, die Äbtissin Adelheid. Diese verkaufte das Gut an Wichmann von Magdeburg, weil sie die umfangreichen Eigenrechte nicht selbst behaupten konnte. Dagegen erhob Heinrich der Löwe Einspruch und machte eigene Rechte geltend. Wie sich diese allerdings begründeten, ist unbekannt. Solche Rechte, wenn sie tatsächlich vollauf vorhanden waren, sollten meist nur als Vorwand zur Rechtfertigung von Machtinteressen dienen. Für den Löwen schien durch den Tod des Pfalzgrafen die Durchführung einer lange gehegten Absicht möglich, die Verbindung zu seiner Feste Haldensleben herzustellen und nach dem Osten weiter auszugreifen. Wohl im Zuge seiner militärischen Vorstöße, auf denen am 23. September 1179 das bischöfliche Halberstadt völlig eingeäschert wurde, nahm er auch von den Sommerschenburger Rechten Besitz, ob freilich von allen, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Außerdem stand das Land in kriegerischem Aufruhr. Daher ist ein geordneter Zustand der rechtlichen Verhältnisse nicht anzunehmen. Die Mißachtung der Magdeburger Ansprüche auf das Sommerschenburger Allodialgut, wie außerdem die Bedrohung erzbischöflicher Territorialinteressen und das Entsetzen über die Verwüstung von Halberstadt ließen Erzbischof Wichmann, der bisher eine vermittelnde Rolle eingenommen hatte, nunmehr entschlossen gegen den Löwen antreten. Vor allem beteiligte er sich maßgeblich an der Belagerung von Haldensleben, das schließlich 1181 die Tore öffnen mußte.
Hier in Gelnhausen bestimmte man auch für den verstorbenen SOMMERSCHENBURGER einen neuen Pfalzgrafen. Es war Landgraf Ludwig III. von Thüringen (1152-1190), der diese Würde nicht nur auf Grund erbrechtlicher Ansprüche, sondern ebenso als Neffe BARBAROSSAS sicher wegen seiner guten Beziehungen zu dem Kaiser erhielt. Damit fielen auch die pfalzgräflichen Rechte des SOMMERSCHENBURGERS im Hassegau an Ludwig, der ohnehin wegen seiner benachbarten Herrschaft daran interessiert war. Schon 1181 entsagte Ludwig dem Palatinat zugunsten seines Bruders Hermann, der übrigens nicht mit einer Tochter eines Pfalzgrafen verheiratet war, was einige irrtümlich behaupten. Nach dem Tode Ludwigs übernahm Hermann auch die Landgrafenwürde. Außer den an Wichmann durch Adelheid verkauften Allodien, die der Magdeburger tatsächlich in Besitz nehmen konnte, blieben noch andere Rechte, wie etwa die Grafschaftsrechte um Sommerschenburg. In der Folgezeit hält das Placitum in Seehausen Graf Dietrich von Sommerschenburg ab. Dieser wird auch Dietrich von Groitzsch genannt.
Nach den Forschungen Fromanns bestand nun aber zwischen dem Erzbischof Philipp von Köln und dem Landgrafen Ludwig wegen gleichgerichteter Ziele in der Reichspolitik und gegenseitiger Territorialinteressen im Rheinland ein enges Verhältnis, "das freilich schon mehr als eine Unterordnung Ludwigs unter den mächtigen Erzbischof darstellte. Deshalb könnte man der Meinung sein, Ludwig habe auf das Wirken Philipps hin für seinen Neffen, seine territorialalen Ansprüche auf das Gebiet um Sommerschenburg, von denen wir oben sprachen, zurückgestellt. Die HEINSBERGER besaßen, wie bereits erwähnt, um Walbeck herum Allodien, über die wahrscheinlich die Sommerschenburger Pfalzgrafen mitverfügt hatten. Der Aufenthalt der HEINSBERGER ist bisweilen in O-Sachsen nachzuweisen. Er galt sicher nicht nur der Pflege verwandtschaftlicher Bande. Wahrscheinlich erhoben die HEINSBERGER, gestützt auf die Ehe Goswins mit der Tochter des Pfalzgrafen Friedrichs I., Ansprüche auf Eigenbesitz aus der Sommerschenburger Erbschaft. Man wird deshalb annehmen müssen, dass Adelheid, die Äbtissin von Quedlinburg, nicht sämtliche Allodien der SOMMERSCHENBURGER verkaufen konnte. Auf diesen Rest gestützt nahm Dietrich von Groitzsch die Grafenrechte in Seehausen wahr. Aber er spielte bei weitem nicht mehr die Rolle, wie vordem die Pfalzgrafen. Nur dreimal tritt er überhaupt in Urkunden auf. dazu kommt, dass er anscheinend gegenüber dem Bischof von Halberstadt nicht mehr eine so selbständige Haltung einnehmen konnte.