Starke Heinz-Dieter: Seite 51-52
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"Die Pfalzgrafen von Sommerschenburg"
Der größte Teil des Allodialbesitzes fiel an
die einzige Schwester des Pfalzgrafen, die Äbtissin Adelheid.
Diese verkaufte das Gut an Wichmann von Magdeburg, weil sie die umfangreichen
Eigenrechte nicht selbst behaupten konnte. Dagegen erhob Heinrich der
Löwe Einspruch und machte eigene Rechte geltend. Wie sich diese
allerdings begründeten, ist unbekannt. Solche Rechte, wenn sie tatsächlich
vollauf vorhanden waren, sollten meist nur als Vorwand zur Rechtfertigung
von Machtinteressen dienen. Für den Löwen schien durch
den Tod des Pfalzgrafen die Durchführung einer lange gehegten Absicht
möglich, die Verbindung zu seiner Feste Haldensleben herzustellen
und nach dem Osten weiter auszugreifen. Wohl im Zuge seiner militärischen
Vorstöße, auf denen am 23. September 1179 das bischöfliche
Halberstadt völlig eingeäschert wurde, nahm er auch von den Sommerschenburger
Rechten Besitz, ob freilich von allen, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt
werden. Außerdem stand das Land in kriegerischem Aufruhr. Daher ist
ein geordneter Zustand der rechtlichen Verhältnisse nicht anzunehmen.
Die Mißachtung der Magdeburger Ansprüche auf das Sommerschenburger
Allodialgut, wie außerdem die Bedrohung erzbischöflicher Territorialinteressen
und das Entsetzen über die Verwüstung von Halberstadt ließen
Erzbischof Wichmann, der bisher eine vermittelnde Rolle eingenommen hatte,
nunmehr entschlossen gegen den Löwen antreten. Vor allem beteiligte
er sich maßgeblich an der Belagerung von Haldensleben, das schließlich
1181 die Tore öffnen mußte.
Hier in Gelnhausen bestimmte man auch für den verstorbenen
SOMMERSCHENBURGER
einen neuen Pfalzgrafen. Es war Landgraf Ludwig III. von Thüringen
(1152-1190), der diese Würde nicht nur auf Grund erbrechtlicher
Ansprüche, sondern ebenso als Neffe BARBAROSSAS
sicher wegen seiner guten Beziehungen zu dem Kaiser erhielt. Damit fielen
auch die pfalzgräflichen Rechte des SOMMERSCHENBURGERS im Hassegau
an Ludwig, der ohnehin wegen seiner benachbarten Herrschaft daran interessiert
war. Schon 1181 entsagte Ludwig dem Palatinat zugunsten seines Bruders
Hermann,
der übrigens nicht mit einer Tochter eines Pfalzgrafen verheiratet
war, was einige irrtümlich behaupten. Nach dem Tode Ludwigs
übernahm Hermann auch die Landgrafenwürde. Außer
den an Wichmann durch
Adelheid verkauften Allodien, die der Magdeburger
tatsächlich in Besitz nehmen konnte, blieben noch andere Rechte, wie
etwa die Grafschaftsrechte um Sommerschenburg. In der Folgezeit
hält das Placitum in Seehausen
Graf Dietrich
von Sommerschenburg ab. Dieser wird auch Dietrich von Groitzsch
genannt.
Nach den Forschungen Fromanns bestand nun aber zwischen
dem Erzbischof Philipp von Köln und dem Landgrafen Ludwig wegen
gleichgerichteter Ziele in der Reichspolitik und gegenseitiger Territorialinteressen
im Rheinland ein enges Verhältnis, "das freilich schon mehr als eine
Unterordnung Ludwigs unter den mächtigen Erzbischof darstellte. Deshalb
könnte man der Meinung sein, Ludwig habe auf das Wirken Philipps hin
für seinen Neffen, seine territorialalen Ansprüche auf das Gebiet
um Sommerschenburg, von denen wir oben sprachen, zurückgestellt.
Die HEINSBERGER besaßen, wie bereits erwähnt, um Walbeck
herum Allodien, über die wahrscheinlich die Sommerschenburger
Pfalzgrafen mitverfügt hatten. Der Aufenthalt der HEINSBERGER
ist bisweilen in O-Sachsen nachzuweisen. Er galt sicher nicht nur der Pflege
verwandtschaftlicher Bande. Wahrscheinlich erhoben die HEINSBERGER,
gestützt auf die Ehe Goswins mit der Tochter des
Pfalzgrafen
Friedrichs I., Ansprüche auf Eigenbesitz aus der
Sommerschenburger
Erbschaft. Man wird deshalb annehmen müssen, dass Adelheid,
die Äbtissin von Quedlinburg, nicht sämtliche Allodien
der SOMMERSCHENBURGER
verkaufen konnte. Auf diesen Rest gestützt
nahm Dietrich von Groitzsch die Grafenrechte in Seehausen wahr.
Aber er spielte bei weitem nicht mehr die Rolle, wie vordem die Pfalzgrafen.
Nur dreimal tritt er überhaupt in Urkunden auf. dazu kommt, dass er
anscheinend gegenüber dem Bischof von Halberstadt nicht mehr eine
so selbständige Haltung einnehmen konnte.