Flohrschütz
Günther: Seite 112-124
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"Der Adel des ebersbergischen Raumes im Hochmittelalter."
12. Das Erbe der Grafen
Wie gewaltig das Besitztum der Grafen
von Ebersberg war, zeigt allein schon der Umstand, daß
der König persönlich bei den Verhandlungen zugegen war [1 E Chr 1440.]. Wie die Verhandlungen um das Erbe verlaufen sind, wissen
wir nur zum Teil; im übrigen müssen wir aus späteren
Verhältnissen Schlüsse ziehen. Das Thema ist bisher noch
nicht vollständig abgehandelt worden. Störmer hat sich auf
einige politische Aspekte beschränkt [2
Störmer, Ebersberger 175.]; Prinz konnte im
Rahmen seines weit umfangreicheren Themas - der bayerische Adel bis
1180 - nur einige Stichworte geben [3 F. Prinz, in HBG I 323,351.]. G. Mayr
hebt hervor, daß das Erlöschen
des Grafen-Hauses vor allem die Macht des Königtums in
Bayern gestärkt hat [3a G. Mayr, Ebersberger 117.]. Im
Jubiläumsjahr der WITTELSBACHER
1980 stand natürlich die Frage im Vordergrund, ob und wie weit die
WITTELSBACHER
als Erben der EBERSBERGER zu
betrachten sind [4 Zusammenfassend P. Fried, wie Seite 109, Anm. 41.
Ausführlich hat sich G. Mayr (Ebersberg 119 f.) zu diesem Thema
geäußert. Nach ihm war der von den EBERSBERGERN an die WITTELSBACHER
gefallene Besitz zwar nicht so groß wie bisher vermutet, aber
auch
nicht ganz unbedeutend. Mayr betrachtet nämlich auch Haziga, die Gattin
des Grafen Ottos I. von Scheyern, als nahe Verwandte der Grafen von
Ebersberg.]. Wenn wir einen methodisch
richtigen Einstieg in diesen Fragenkomplex gewinnen wollen, so
dürfen wir uns nicht auf räumliche oder genealogische
Gesichtspunkte beschränken (indem wir zum Beispiel nach den
Verwandten der EBERSBERGER
fragen), sondern wir müssen von der Art des Besitzes ausgehen. Wir
werden also zunächst danach forschen, was aus den Besitzungen
geworden ist, welche die Grafen als Träger von Reichsämtern,
als Markgrafen und Grafen, innehatten. Dann wollen wir die Grafen als
Lehensherren beachten und zu erkunden versuchen, was aus ihren Vasallen
geworden ist. Das Kernstück wird die Untersuchung bilden, wer die
Eigengüter geerbt hat. Weiterhin wollen wir die mit den EBERSBERGERN verwandten Familien und
Personen zusammenstellen; es geht hier nicht nur um ihr Gütererbe,
sondern auch darum, in welchem Umfang ihr Blut in andere
Adelsgeschlechter und vielleicht auch Untergeordnete gelangt ist. Zum
Abschluß wollen wir auf die von den EBERSBERGERN beherrschten Vogteien
eingehen und zusehen, wie sie sich ihr politisches Erbe vorgestellt
haben.
Von den Reichsämtern der Grafen kann man als das wichtigste die
Markgrafschaft Krain betrachten. Im Raum zwischen Mur und Save waren
die EBERSBERGER schon seit den
Zeiten des Königs ARNULF tätig; der
Name Krain kam erst um 1000 auf [5 Reindel, 244.]. Die Belegstellen sind
dünn, doch scheinen nacheinander
Adalbero I., Ulrich und
Eberhart II. dort gewirkt zu
haben [6
Siehe Seite 58.]. Willibirg, die Schwester Eberharts, heiratete den Grafen Wergant von Friaul, Hadamuot, eine Tochter aus dieser Ehe, den Grafen Poppo von Weimar-Orlamünde.
Beider Sohn Ulrich erscheint
erstmals 1058 als Markgraf von Krain [7 Tyroller, Adel, Tafel 2; siehe auch Reindel, a.a.O.,
323 und Lechner, Waldviertel 103. Kläui (Hochmittelalterliche
Adelsherrschaften im Zürichgau, in: Mitteilungen der Antiquar.
Ges.
Zürich, 40/2, Zürich 1960, 20) identifiziert Willibirg, die Schwester der Grafen Eberhart III.
und Adalbero II., mit Willibirg von
Wölflingen. Widerlegt durch H. Keller (Das Kloster
Einsiedeln im
ottonischen Schwaben, in: Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte. XIII,
Freiburg i. Br. 1964, 125 Anm. 212), wobei noch nicht einmal alle
Gegenargumente zur Sprache gekommen sind.]. Das
politische Gewicht der EBERSBERGER
dürfte also in diesem Winkel des deutschen Reiches so groß
gewesen sein, daß noch über zwei Generationen hinweg die
Markgrafschaft in der Hand ihrer Nachkommen geblieben ist. Kaiser HEINRICH
IV. hat Krain zeitweise an sich gezogen, um 1090 aber
wieder an Poppo II. von Weimar ausgetan
[8
Reindel, 253.].
Die Grafschaft Persenbeug war ebenfalls Reichslehen [9 Prinz, 323;
Lechner, Waldviertel 103.]. Stürmer [10
Störmer, Ebersberger 175.] und Lechner [11 K.
Lechner, Geschichte der Besiedlung des Waldviertels, in: Jahresher. f.
Landeskunde von Niederösterreich 1924, 103.]
halten es für fraglich, ob sie den WELFEN
zugefallen ist. Da aber andere Reichslehm, nämlich die
säkularisierten Güter Tegernsees, sich später ebenfalls
in der Hand der WELFEN
befinden, scheint der Vertrag, der auf Schloß Persenbeug
geschlossen wurde, in Kraft getreten zu sein. Bei der Teilung Bayerns
1156 wurde dieses Gebiet dann dem Herzogtum Österreich
zugeschlagen.
Die Grafschaft Steinhöring-Öxing, die sich mindestens
für drei Generationen in Händen der EBERSBERGER befand, hat mit deren
Erlöschen wahrscheinlich eine starke Einbuße erfahren.
Tyroller, der sich in seiner Studie über die Geschichte des
Landgerichtes Erding mit den Nachfolgern in dieser Grafschaft
beschäftigt, findet keine rechte Erklärung für die
Tatsache, daß seit etwa 1050 mehrere Grafen aus verschiedenen
Geschlechtern für diese Grafschaft zuständig sind, und
muß seine Zuflucht zu Konstruktionen wie „Obergrafen-Untergrafen"
nehmen [11a Fr. Tyroller, Das Landgericht Erding in der Grafenzeit, in:
Ob. Arch. 78. Bd. (1953), 116 f.]. Bei der
Lösung dieses Problems ist meines Erachtens von der Tatsache
auszugehen, daß mit dem Aussterben
der EBERSBERGER die gesamte Gütermasse des Klosters
Ebersberg aus der Grafschaft ausschied, weil das Kloster die
Immunität erlangte [12 MG DD Heinrich III, nr. 15. ]. Nun
sehen wir, daß der Vogt dieses
Klosters Rotbert von Schleißheim (1045-1050) bei seiner Schenkung den
Grafentitel trägt [13 E I 47.], ebenso später der Vogt Walther von Wifling-Kling (ca. 1070-1110).
Diese Beobachtung scheint mir dafür zu sprechen, daß die
Grafschaft Öxing-Steinhöring nach 1045 geteilt wurde: Das
Gebiet, das hauptsächlich von Besitzungen des Klosters durchsetzt
war - Raum Sempt, Forst und Raum Ebersberg - wurde abgetrennt, und der
Vogt des Klosters nahm auch die noch verbliebenen gräflichen
Rechte in diesem Raum wahr. Nun ist zwar Vogt Gerold (1050-1065/70) nicht als Graf
bezeugt, doch könnte dies ein Zufall sein: Vermutlich war von
gräflicher Zuständigkeit im Bereich der Klosterherrschaft
nicht mehr viel übrig geblieben.
Die nördliche Grafschaft müßte etwa den Raum mittlere
und untere Sempt - Holzland und Vilsquellen - mittlere Isen
umfaßt haben. Um 1055 liegen Landersdorf und Taufkirchen in der
Grafschaft eines Fridrich [14 MG DD
Heinrich III, 456 f. nr. 334; 489 f. nr. 360. ],
den Tyroller mit dem Grafen Fridrich
II. von Dießen identifiziert [11a Fr.
Tyroller, Das Landgericht Erding in der Grafenzeit, in: Ob. Arch. 78.
Bd. (1953), 116 f.]. Nun besaßen zwar die
Grafen von Dießen-Andechs in (Ober-, Unter-)Ding einen starken
Stützpunkt in dieser Gegend, doch muß hier an die um 1060
erfolgte Schenkung eines Grafen
Fridrich an Castulus erinnert werden [15 C 128;
auch Gfd 7.], der zu der Dynastie der EPPENSTEINER
gehört haben dürfte [16 Tyroller, Adel, Tafel 6 nr. 14.]. Es
lag auch sicherlich im Sinn der EBERSBERGER,
ihre Grafschaft an die mit ihnen durch Doppelschwägerschaft
verbundenen EPPENSTEINER
weiterzugeben und nicht an die Grafen von Dießen, zu denen das
Verhältnis doch wohl gespannt war [17 Siehe Seite 128 f.]. Dagegen spricht
auch nicht die Zeugenschaft des Hallgrafen
Arnold (von Dießen)
um 1070/80 für Schwillach und Rudersdorf [18 E I
122,123.]; es ist nicht sicher, ob diese
Zeugenschaft gräfliche Zuständigkeit bedeutet. Den Nordteil
der ehemaligen Grafschaft Steinhöring-Öxing dürfte also
der EPPENSTEINER Fridrich
übernommen haben.
Die Grafschaft an Amper und Glonn gehört nicht zum Erbe der EBERSBERGERr. Sie wurde von den Brüdern Eberhart I. und Adalbero I. etwa 930 bis 970
verwaltet und ging dann in andere Hände über. Vielleicht
erhielt Graf Ulrich
stattdessen die Grafschaft Persenbeug.
Die Vasallen der Grafen von Ebersberg
sind uns großenteils bekannt; sie sind identisch mit den
Edlen, die als Zeugen bei deren Schenkungen zugegen sind. Ein
beträchtlicher Teil dieser Vasallen war mit Gütern von
Klöstern belehnt, die zur Zeit Herzog
Arnulfs enteignet worden waren. Diese
Güter galten als Reichslehen. Vom Übergang dieser Güter
und der darauf sitzenden Vasallen in andere Hände erfahren wir
folgendes:
a) Die einstigen Güter des Klosters Tegernsee wurden im
Verhältnis 2 : 1 geteilt, und zwar erhielt zwei Drittel Graf Engilbert (vom Chiemgau) als Stiefsohn der Tuta, Tochter des Grafen Ulrich von Ebersberg,
ein Drittel Herzog Welf als Neffe der Richlinde, Witwe des letzten Grafen von Ebersberg.
b) Einen großen Teil der freien Familien, die rings um den Forst
in den alten Machtzentren der Grafen
um Sempt und Ebersberg hausten und die wir ebenfalls als
Vasallen angesprochen haben, finden wir später als Zeugen der
Äbte des Klosters Ebersberg. Sie sind nunmehr Klostervasallen und
wurden demnach von den Grafen samt ihren Lehensgütern ebenfalls
wie Privatbesitz dem Hauskloster als Erben vermacht. Bei diesen
Familien handelt es sich meist um Kleinvasallen mit kaum mehr als
lokaler Bedeutung.
An welche Machthaber die übrigen Vasallen der EBERSBERGER übergegangen sind,
wissen wir nicht. Das soll nicht heißen, daß wir über
ihre späteren Schicksale gänzlich im unklaren wären.
Einen beträchtlichen Teil dieser Familien vermögen wir
aufgrund genealogischer Studien über längere Zeit hinweg zu
verfolgen, zumal einige Geschlechter zum Hochadel aufrückten. Doch
läßt sich nur von ganz wenigen Adeligen präzise sagen,
welchem Machthaber sie als Vasallen anhingen. Eine einzige Nachricht
dieser Art gibt es, die expressis verbis vorliegt: Um 1082 ist Gotbold von Lern Vasall des Grafen Altman von Grögling [19 F 1652.]. Vergleichen wir den Status der Edlen auf den ehemaligen
Tegernseer Klostergütern mit der jüngeren Entfremdungsliste,
so können wir nur in einem Fall Übereinstimmung feststellen:
bei den WELFEN
in Bezug auf Garching und Haching. Anscheinend besaßen die
Vasallen schon im späten 11. Jahrhundert die Möglichkeit, den
Herren zu wechseln oder vom mehreren Seiten Lehen zu empfangen. Zu
dieser Entwicklung werden wir später Stellung nehmen [20 Siehe
Seite 145.].
Die Eigengüter der Grafen, das „patrimonium",
bildeten die Grundlage ihrer Macht. Sie waren in ganz Bayern verstreut,
vom Ammersee bis zur Mur, von Naab und Altmühl bis Bozen.
Außerhalb Bayerns ist kein Besitz feststellbar, abgesehen von der
Schenkung ARNULFS
an der Schutte [21 MG DD Arnulf nr. 158 (898).], von
der wir später aber auch nichts mehr hören. Die
Eigengüter der Familie in Schwaben und Süd-Franken sind
vermutlich den Verwandten des Grafen
Sighart [21a Siehe Seite 98 mit Anm. 9a.]
verblieben. Rund 150 Jahre waren die EBERSBERGER
mit Unterbrechungen Markgrafen im südlichen Karantanien und an der
Save; in dieser Zeit wird sich dort einiges Eigengut angesammelt haben,
von dem wir freilich nur Mureck kennen. Da aber Hadamuot, die Enkelin Graf Ulrichs, ihrem Gatten Poppo die
Markgrafschaft Krain zubrachte, dürfen wir annehmen, daß das
Hausgut der Grafen im Südosten an die Familie WEIMAR-ORLAMÜNDE
überging. Markgraf Ulrich
von Krain, der Sohn der Hadamuot, erhielt
außerdem von Richlinde,
der Witwe Graf Adalberos,
Güter in Kleinweißenfeld und Pöring zwecks Widmung an
Kloster Ebersberg. Diese Güter wurden aber von Kaiser HEINRICH
III. als Reichsgut eingezogen und das Kloster wurde
später anderweitig entschädigt [22E I 44, 11
12.]. Ferner gehörte diesem Ulrich Utzing an der mittleren Isen
[23 E I
52.]; sicher haben wir es auch hier mit Hausgut
der EBERSBEERGER zu tun. Es
ist also damit zu rechnen, daß Ulrich
auch anderen Besitz im Hauptmachtraum der Grafen geerbt hat;
manches davon mag über seine
Tochter Richardis an die Grafen von
Scheyern-Wittelsbach übergegangen sein.
Die Allode der Grafen im Raum Persenbeug gehörten anscheinend
zuletzt dem Grafen Eberhart II.;
er vermachte sie seinem neu gegründeten Kloster Geisenfeld [24 Aufgezählt
in der gefälschten Gründungsurkunde (MB 14,
271 f. nr. 1). In den Traditionen wird zunächst nur Karlsbach
genannt
(Gfd 1).]. Da die „comicia" Persenbeug von ca. 970 bis
1045 im Besitz der EBERSBERGER
war, möchte man annehmen, daß die Grafen dort auch
Rodungsgüter besessen haben. Vielleicht ist von Gütern der
Grafen um Persenbeug deshalb so wenig zu vernehmen, weil der
eigentliche Inhaber der Grafschaft ihr Lehensmann
Otachar gewesen ist [25 Siehe Seite 58 f.].
Einige Schenkungen an Ebersberg, Emmeram und Obermünster [26 E I 3,37,
III 73 (in Regensburg), O'm 10 (Pielenhofen), Ein 215 (Sünching),
218 (Erling bei Regensburg).] bezeugen,
daß der Besitz der Grafen im Raum Regensburg nicht unbedeutend
gewesen ist, zumal Adalbero im
Nekrolog von Obermünster als „Graf von Pielenhofen" bezeichnet
wird. Nach seinem Tod verzichten Tuta
(die Schwester Adalberos) und ihr Gatte
Sighart (VII., Graf im Chiemgau) auf das Gut
Pielenhofen. Dieser Verzicht gibt Anlaß zu der Vermutung,
daß Tuta und mit ihr
die SIGHARTINGER in den Besitz
der restlichen Güter der EBERSBERGER
im Raum Regensburg eingetreten sind [26a Ca. 1050 war Sizo (Sighart VIII.?) Graf von Cham (MG DD H III nr. 248).
]. Auch zu dem anderen Grafen Sighart, dem Tyroller die Grafschaft um Freising zuschreibt [27 Tyroller,
Adel, Tafel 2 nr. 10. Er stützt sich auf F 1180 (ca. 975).], gibt es eine Querverbindung: Anläßlich der
Schenkung Berthas „von Preising", der Gattin dieses Grafen Sighart, an
Obermünster wird Bertha,
eine Tochter des Grafen Ulrich,
ausdrücklich in diesen Vertrag mit einbezogen [28 O'm 1 (ca.
1000). Trotter betrachtet die Tradentin
Bertha als erste Gattin des
Grafen Ulrich, Bertha junior als
Tochter
aus dieser Ehe (Grafen von Ebersberg, 10).];
sie muß also eine nahe
Verwandte der Schenkerin Bertha gewesen sein. Ob allerdings Graf Ulrich von Ebersberg auch Vogt von Obermünster gewesen
ist [29
Dies behauptet Tyroller (Adel, Tafel 2 nr. 10). Er
stützt sich auf O'm 104, das er ohne Angabe von Gründen auf
ca. 995
datiert. Nach der Einreihung und den Zeugen könnte diese Notiz
auch in die ersten Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts
gehören. Graf Ulrich
wäre in diesem Fall mit dem Bruder
des Grafen
Heinrich von Schaumburg identisch.], kann
nicht mit Sicherheit erwiesen werden.
Deutlicher vermögen wir den Besitz der Grafen in der Hallertau und
nördlich davon zu fassen. Die gesamte Gegend wird bis heute als
Machtgebiet der EBERSBERGER
betrachtet. Nur war Geisenfeld mit Fahlenbach und Fahlenforst sicher
ein Herrschaftsraum, ein Machtzentrum. Die übrigen Besitzungen
aber, die Graf Eberhart II.
und seine Verwandten dem Kloster Geisenfeld widmen, sind zwar
stattlich, aber weit gestreut und voneinander getrennt; es sind
Besitzinseln. Auch die Zahl der Vasallen kann hier nicht groß
gewesen sein. Bei eingehender Prüfung der Geisenfelder Traditionen
entsteht der Eindruck, daß Graf
Eberhart und seine Schwester
Willibirg alle ihre Güter dem neuen Stift dargebracht
haben, daß es hier für ihre Verwandten „nichts zu erben gab".
Befassen wir uns nun mit dem Hauptmachtraum der EBERSBERGER, der von Pfeffenhausen
und der Amper-Glonn-Gegend bis zum Tegernsee, vom Wurmsee bis fast zum
Inn reichte. Hier wissen wir am besten Bescheid: Nicht nur kennen wir
alle Schenkungen von 934 an, wir besitzen auch die letztwilligen
Verfügungen des Grafen Adalberos
II. und seiner Gattin Richlind
[30 E I
35-46.] und können unser Material auch aus
anderen Beobachtungen ergänzen. Wer hat sich hier in das Erbe der
Grafen geteilt, an wen sind ihre Eigengüter gefallen?
Man pflegt bei Untersuchungen über den Besitz mittelalterlicher
Dynasten von einem „Negativbild" zu sprechen und meint damit, daß
man davon erst erfährt, wenn er abgestoßen wird. Dieses Bild
erscheint auch insofern trügerisch, weil jene Herren oft solche
Güter verschenkt oder abgetauscht haben, die in Bezug auf ihre
Herrschaftsräume abseits lagen, unbedeutend, vielleicht auch
umstritten oder angefochten waren. Dies gilt wohl für die
Schenkungen der EBERSBERGER an
Emmeram, Obermünster, Benediktbeuern, Freising und Weihenstephan [31 Zu Emmeram
und Obermünster siehe Anm. 26; ferner F 1152, 1404; W 21. ], nicht aber für die Schenkungen an Ebersberg und
Geisenfeld. Zwar blühte damals, als das Kloster Ebersberg
gegründet wurde, das Grafen-Haus noch, aber Eberhart I., der Gründer, war unverheiratet und kinderlos; er
widmet alle seine Güter dem Kloster und kümmert sich nicht um
den Einspruch seines Bruders, der befürchtet, sein und seiner
Kinder Erbe werde dadurch geschmälert. In noch stärkerem
Maße gilt das für die Schenkungen Eberharts III. an Geisenfeld und Adalberos III. an Ebersberg. Jetzt
war das Grafen-Haus am Erlöschen; der Mentalität dieser Zeit
entsprechend brachten die Brüder die allermeisten ihrer Güter
- und natürlich die besten Stücke - ihren Klöstern dar,
um sie wirtschaftlich abzusichern. Hofften sie doch, daß dort ihr
Andenken für alle Zeit bewahrt bleiben würde.
Damit stehen wir vor der Frage: Was verblieb den leiblichen Nachkommen
des Grafenhauses nach den Klostergründungen? Nach Auffassung der
bisherigen Forschung muß dieser Anteil groß gewesen sein:
An allen möglichen Orten im bayrischen Oberland - in der
ehemaligen Grafschaft „Hörzhausen", an Sempt und Strogn, im alten
Kernraum zwischen Sempt und Markt Grafing, an der Mangfall -
überall sieht man alten EBERSBERGER
Besitz, der in die Hände anderer Geschlechter, vorzüglich der
WITTELSBACHER,
übergegangen sei. Vielen schwebt wohl das welfische
Beispiel vor: Nach dem Tod Herzog
Welfs III. im Jahr 1055 rief dessen
Mutter Irmintrut ihren Enkel Welf, den Sohn ihrer Tochter Kuniza, die mit
dem Grafen Azzo von Este verheiratet
war, zu sich und übergab ihm den gesamten Familienbesitz [32 Hist.
Welforum cap. 12.].
Ist bei den EBERSBEERGERN
ähnliches geschehen? Auch bei ihnen hatte doch nur Hadamuot Nachwuchs, die Enkelin Graf Ulrichs [33 E Chr
1330. Trotter (a.a.O., 10) glaubt noch eine
weitere Hadamuot, eine Schwester des Grafen Ulrich,
entdeckt zu haben
und bezieht auf sie den Tausch mit Bischof
Altwin von Brixen 1050/65 (Bx 158). Doch finden sich in der
Zeugenreihe keine Anhaltspunkte.]. War also Hadamuot die „Erb-Tochter" der EBERSBERGER? Kurz vor seinem Tod
spricht Graf Ulrich zu seinen
Söhnen: „Solange es sich auf dieser Welt so verhielt, daß
jeder sein Eigentum in Ruhe besitzen und anständig leben konnte,
hätte es mich gefreut, wenn mir Gott Nachkommen geschenkt
hätte. In dieser Zeit aber, da das Böse so angewachsen ist,
daß jedermann gezwungen ist, sein Leben entweder schändlich
zuzubringen oder Unrecht zu tun, ist es mir lieber, daß ich keine
Enkel besitze ..." [34 E Chr 1414.] Natürlich hatte Ulrich seine Enkelin nicht
vergessen, aber hier schwingt eben noch jene uralte Anschauung mit,
daß die Tochter mit ihrer Heirat in eine andere Sippe
übertritt. Hadamuot war seine Enkelin, aber sie war keine
EBERSBERGERIN!
Selbstverständlich wurden auch die Töchter
standesgemäß ausgestattet. Andeutungen hiefür bieten
uns die Geisenfelder Traditionen. Liutgart,
die eine Tochter der Willibirg,
besaß Sollern, die Gräfin
Hadamuot, die andere, Habersdorf; von der Äbtissin Gerbirg, der dritten,
ist keine Schenkung vorhanden. Die Gräfin
Willibirg selbst gab vor ihrem Tod die Kirchen von Euernbach,
Kleinreichertshofen, Gundamsried und Ernsgaden [35 Gfd
3,4,5,20.]; das dürfte ihr „Wittum" gewesen
sein, während ihre Mitgift, wie gesagt, wohl in den
Hausgütern der Grafen in Krain und Karantanien bestand. Daß
aber Willibirg darüber
hinaus einen Großteil der
Ebersbergischen Güter geerbt hat, ist schon deshalb
unwahrscheinlich, weil die Teilung dieser Güter sicherlich zu
einem Zeitpunkt vorgenommen wurde, als man von den Söhnen Graf Ulrichs, Adalbero II. und Eberhart II., noch Nachkommen
erwarten durfte. Ebenso unwahrscheinlich ist es, daß die beiden
Brüder ihre Schwester Willibirg in ihrem
Testament reichlich bedachten; sie gaben vielmehr ihre Güter den
Klöstern Ebersberg bzw. Geisenfeld.
Eine besondere Betrachtung verdient das Thema „Die WITTELSBACHER
als Erben der EBERSBERGER",
das ja schon angeschnitten wurde. Zunächst der verwandtschaftliche
Aspekt: Pfalzgraf Otto I. von
Wittelsbach war Ur-Ur-Enkel des
Grafen Ulrich von Ebersberg über seine Mutter Richardis von Krain [36 Tyroller,
Adel, Tafeln 2, 18.] - also eine recht
weitläufige Verwandtschaft. Auch war Richardis nicht die Haupterbin; sie
besaß einen Bruder, den Markgrafen Poppo II. von Krain, mit
dem das Geschlecht im Mannesstamm ausstarb. Dennoch hat sich bis heute
das Gerücht erhalten vom reichen Erbe der EBERSBERGER, das an die WITTELSBACHER
gefallen sei, insbesondere an Sempt und Strogn [37 F. Prinz,
in Handbuch Spindler 323. ]. Da an eine
Übernahme von Grafschaftsrechten nicht zu denken ist [38 Siehe
Seite 113 f.], müßte es sich um die
Vererbung von Eigenbesitz handeln. Als Grundlage für diese
Vermutungen dient das Wittelsbachische
Urbar, das bald nach 1230 entstanden ist und in der Tat zahlreiche
Besitzungen im alten Machtraum der Grafen
von Ebersberg aufzählt. Wir wollen versuchen, den wahren
Sachverhalt am Beispiel Wartenberg zu ermitteln und bedienen uns zu
diesem Zweck dreier Nachrichten aus den Quellen:
980/90: „Ratpoto
de Ratpotingun" ist Zeuge unter Edlen für eine Schenkung
des Grafen Ulrich (von Ebersberg) [39 E I 15. ].
1116/17: „Bekanntgemacht sei der gesamten Christenheit der Tausch, den
der Herr Otto von Wittelsbach
mit dem Vogt von Ebersberg
Eckhart vorgenommen hat. Es gab nämlich obiger Otto über dem Altar St.
Sebastians in die Hände des Vogts
Eckhart zwei Joch im
Dorfe Aufham für zwei andere, welche St. Sebastian gehörten
und auf dem Berg Wartenberg liegen." (Folgen die Zeugen) [40 E III 39.].
ca. 1230: Zum herzoglich-wittelsbachischen
Amt Preising gehören fünf Höfe in Wartenberg und
fünf in Rapoting [41MB 36/2,44.].
Rapoting ist heute Ortsteil von Wartenberg. Da der Zeuge den Namen des
Ortsgründers trägt, haben wir es mit einer Rodungssiedlung
der Grafen von Ebersberg zu tun, welche auf dem ursprünglich
bewaldeten westlichen Ausläufer des Wartenbergs angelegt worden
ist. Was mit der Familie dieses Rapoto
geschah, ob sie ausstarb oder sich später nach einem anderen Ort
benannte, wissen wir nicht [42 Ein Rapoto E II 21
(ca. 1075) Z. zwischen Gamanolf von
Schattenhofen und Dietrich von Hörlkofen; der „Liber" Rapoto gibt zu
Wetterling (bei Glonn): E III 5 (ca. 1095).]. Da
aber die Vasallen der Grafen, die in der Nähe Ebersbergs
saßen, nach dem Erlöschen
des Grafenhauses an deren Hauskloster übergingen,
dürfte Rapoting nach 1045 dem Kloster Ebersberg gehört haben,
sei es als Eigenbesitz oder als ausgetanes Lehen. Der Wartenberg
wiederum kann nach seiner Lage nur zur Ortsgemarkung von Rapoting
gehört haben.
Wenn wir nun beim Tausch von 1116/17 den Wittelsbachischen
Besitzstand des 13. Jahrhunderts zugrunde legen, so hätte Pfalzgraf Otto schon einen
Großteil der Orte Wartenberg und Rapoting besessen, ehe er den
Berg Wartenberg erwarb. Diese Vorstellung ist aber unsinnig, wie
folgende Überlegung zeigt: „Joch" (iugerum) ist ein
Flächenmaß; dieses Wort gebrauchen die Schreiber der EBERSBERGER Urkunden für
unbebautes Land. Wäre besiedeltes Land gemeint, so wäre ein
Ausdruck wie „predium", „mansus" und dergl. verwendet
worden. Es ist also weder die Rede von einer Siedlung namens Wartenberg
noch auch von Rapoting. Vielmehr wurden die zur Burg gehörenden
Höfe erst nach 1116/17 nach und nach angelegt, und, weil sie zur
Burg gehörten, hieß diese jüngere Siedlung Wartenberg,
nicht Rapoting. Aber auch Rapoting kann den WITTELSBACHERN
damals nicht gehört haben; es wäre unverständlich, warum
sie den Ort, nicht aber den dazu gehörenden Berg besessen
hätten. Es zeigt sich also, daß die WITTELSBACHER
1116/17 nur den Berg erworben haben, wie es die Urkunde
ausdrücklich sagt. Die Siedlung Wartenberg ist jüngeren
Datums; der Ort Rapoting gehörte wahrscheinlich dem Kloster
Ebersberg. Von einem „Erbe" der
Grafen von Ebersberg, das an
die WITTELSBACHER
gefallen wäre, findet sich keine Spur.
Aus diesem Sachverhalt ist zu folgern, daß der Besitz der
Pfalzgrafen und späteren Herzöge von Bayern in dem
Jahrhundert zwischen 1120 und 1230 rapide angewachsen ist, vor allem im
Umkreis ihrer Hauptburgen, zu denen auch Wartenberg gehörte. Auch
die geringe Zahl der Wittelsbachischen
Dienstmannen in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zeigt an,
daß der Grundbesitz ihrer Herren damals nicht sonderlich
umfangreich gewesen sein kann [43 Flohrschütz, Wittelsbach 50.].
Ferner läßt sich nachweisen, daß die Macht dieser
Dynastie seit etwa 1115 verblüffend schnell wuchs: Kein Machthaber
in Bayern hat in so kurzer Zeit so viele Vogteien erworben wie Pfalzgraf Otto I. [44 Ebendort
53.] Es wuchs also nicht die Macht der
Pfalzgrafen und späteren Herzöge aufgrund ihres reichen
Grundbesitzes, sondern umgekehrt ihr Grundbesitz durch die Steigerung
ihrer Macht. Um 1117/20 gewannen die WITTELSBACHER
mit der Pfalzgrafenwürde die Aufsicht über alle
königlichen Güter und Rechte in Bayern; 1180 kamen auch die
herzoglichen Güter in ihre Hand. Durch Heirat und Erbschaft [44a Die WITTELSBACHER
beerbten zum Beispiel die Edlen von Schaumburg (Flohrschütz,
Wittelsbacher 84).], durch Kauf und Vertrag [44b Zum
Beispiel der Vertrag mit dem Bischof
Adalbert von Freising, der eine nackte Erpressung darstellte
(Flohrschütz, Wittelsbach 60).] erwarb die
Dynastie in kurzer Zeit eine große Zahl von Gütern.
Möglicherweise stammt das eine oder andere dieser Güter aus
der Ausstattung der Willibirg
und der Hadamuot; vielleicht
ging auch manches alte Hausgut der EBERSBERGER,
das bei ihren Vasallen hängen geblieben war, an die WITTELSBACHER
über [45 Um 1170 (Idf 18) besaß Pfalzgraf Fridrich von
Wittelsbach aus dem eigentlichen EBERSBERGER Machtbereich nur
Kraiß und
Seeon. Ein Besitzschwerpunkt liegt zwischen Amper und Glonn, wo die
EBERSBERGER zwar vermutlich
Vasallen besaßen, wo aber kein Eigenbesitz
nachweisbar ist. Zusammenhang mit Alloden der EBERSBERGER ist nicht zu
erkennen.]. Die Behauptung aber, daß die EBERSBERGER von den WITTELSBACHERN
in großem Maßstab beerbt worden seien, ist nicht nur
unbeweisbar, sondern sogar unlogisch.
4. Bei der Frage nach dem Bluterbe
der Grafen von Ebersberg, nach ihrem Weiterleben in anderen
Geschlechtern, habe ich darauf verzichtet, die Freisinger RATOLDE und die SIGHARTINGER VOM CHIEMGAU mit zu
behandeln, da wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen ist, in welchem
Grade sie mit den EBERSBERGERN
verwandt waren [46 Tyroller stellt beide Familien zu den EBERSBERGERN (im Mannesstamm): Tafel
2.]. Ich beschränke mich also auf die
Nachkommenschaft des Grafen Adalberos
I. Am besten belegt ist die Nachkommenschaft der Willibirg, Tochter des Grafen Ulrich und Gattin des Wergant von Friaul, die
über ihre Tochter Hadamuot
zu den Markgrafen von Krain führt. Poppo II., der letzte des Stammes, besaß eine Schwester Richardis, die mit dem Grafen Otto II. von Scheyern
verheiratet war [47 Tyroller, Die Ahnen der Wittelsbacher (Jahresber. des
Wittelsbacher-Gymn. 1950/ 1951), Anm. 110. Zu seiner Meinung, daß
nicht
Eckhart I., sondern Otto II. der Gemahl der Richardis war, paßt
auch der Umstand, daß Otto II.
kurz vor seinem
Tod eine Schenkung an Ebersberg vornahm (E III 12: ca. 1105).] und somit Mutter des
ersten Pfalzgrafen Ottos von Wittelsbach wurde. Die beiden Erb-Töchter Poppos II. heirateten in die Familien der
Grafen von Andechs bzw. Bogen ein, wodurch nicht nur das Blut der EBERSBERGER, sondern auch viel von
ihrem alten Hausbesitz im Südosten an diese beiden Dynastien kam [48 F. Prinz,
348; vgl. Tyroller, Tafeln 10 und 17. ]. Tuta, eine weitere Tochter des Grafen Ulrich, die mit
einem SIGHARTINGER verheiratet
war [49 Obermünster
10.], scheint nach einer Stelle aus der EBERSBERGER Chronik kinderlos geblieben zu sein. Dort
wird nämlich klar gesagt, daß nur Willibirg Kinder besäße [50 E Chr
1330.].
Weit problematischer ist der Zusammenhang der EBERSBERGER mit den sogenannten
Grafen von Hörzhausen. Ein Teil der Forscher nimmt an, daß
beide Geschlechter identisch seien, was ich für unrichtig halte [51 Siehe
Seite 109 f.]. Am meisten hat meines Erachtens
die Ansicht Tyrollers für sich, der an eine Heirat einer Tochter des Grafen Adalbero I. (? Willibirg) mit einem Grafen an der Paar denkt [52 Tyroller,
Adel, Tafel 2, nr. 12.]. Im Gegensatz zu
Diepolder [53 Siehe Einleitung zu HAB Aichach (I 2).]
und Liebhart [54 W. Liebhart, Kühbach 44 mit Stammtafel.] zieht Tyroller auch die Grafen
des Chiemgaus namens Babo aufgrund zweier Belege [55 F 1209 (Nobilis
vir Odalschalk et pater Papo:
ca. 975),
K 1 (Babo ist Neffe des Grafen Adalbero, Gründers von Kühbach: ca.
1000/10). ] zum nämlichen Geschlecht. Mir
erscheint diese Annahme deshalb begründet, weil ich vermute,
daß der letzte dieser „BABONEN
[56 Belege
bei Tyroller, Tafel 2, nr. 29.] auch Vogt von
Geisenfeld war [57 Gfd 11, 14.] und darüber hinaus
zu identifizieren ist mit dem nur einmal erwähnten Grafen Babo von Scheyern [58 Gfd Ukn 1
(in MB 14).]. Als seine Tochter ist Haziga zu betrachten, die in erster Ehe mit einem Grafen von
Kastl verheiratet war und in zweiter
Ehe ihrem Gatten Otto die Burg
Scheyern zubrachte [59 G. Flohrschütz, Graf Babo von Scheyern und Haziga, in:
Aichacher Heimatblatt 28. Jahrg., Nr. 6, 1980.].
Demnach sind die WITTELSBACHER
auch über diese Linie Abkömmlinge
der EBERSBERGER. Nach Tyrollers Stammtafel gelangte das Blut der
EBERSBERGER über die
Grafen „von Hörzhausen" auch an die Grafen von
Grögling-Ottenburg-Dollnstein-Hirschberg, an die Grafen von Dachau
und Valley und meines Erachtens [60 Tyroller, Adel, Tafeln 2, 12; Flohrschütz, Stammtafel
Seite 3.] auch an die Edlen von Elsendof. Nicht
erscheinen in der beigegebenen Nachfahrentafel die Grafen von
Rott-Vohburg aus dem Stamm der
PILIGRIMIDEN [60a Tyroller, Tafel 8. ], zu denen wohl
ebenfalls eine verwandtschaftliche Beziehung bestanden hat [61 Siehe
Seite 24.].
Wenn also auch die gesamte Nachkommenschaft der EBERSBERGER bisher nicht erschlossen
werden konnte und auch kaum je erschließbar sein dürfte, so
geht aus dem Gesagten doch hervor, daß das Blut der EBERSBERGER zunächst in eine
Anzahl bayerischer Adelsfamilien einströmte und sich von hier aus
verbreitete. Heute dürften wohl die meisten europäischen
Hochadels-Geschlechter die EBERSBERGER
zu ihren Vorfahren zählen.
Soviel über die ebenbürtige Nachkommenschaft; die
unebenbürtige wird bei solchen Untersuchungen meist
übergangen, da man darüber nichts weiß. Bei den EBERSBERGERN aber sind wir auf drei
Spuren dieser Art gestoßen: auf Abt
Altman, der uns ausdrücklich als illegitimer Sproß des Grafen-Hauses genannt
wird [62
E Chr 1325.], auf Gotini wegen ihres Namens [63 Siehe
Seite 27.] und auf Hiltegunde wegen ihres reichen
Besitzes, der als Hausgut der EBERSBERGER
anzusprechen ist [64 Siehe Seite 25 f.]. Was wir aber von
der „Priesterin" Hiltegunde annehmen,
müßte folgerichtig auch für die „Priesterin" Liutbirg gelten und ebenso für
die mit ihnen zusammengenannten Priester
Gunduni bzw. Berchtgoß.
Während wir aber bei den illegitimen Nachkommen der Grafen, die
priesterlichen Standes waren, kaum mit Nachkommen zu rechnen haben,
sind Goßbert und Gotini die Stammeltern des wichtigsten EBERSBERGER
Dienstmannengeschlechts gewesen; sicherlich gehören auch
Mitglieder anderer Ministerialen-Familen zu ihren Nachkommen, auch wenn
sich solche Verwandtschaften nicht nachweisen lassen. über die
natürlichen Sprößlinge der Grafen ist also ihr Blut
auch in tiefere Schichten der Bevölkerung eingeströmt.
Zum Abschluß müssen wir uns noch mit dem politischen Erbe
der Grafen von Ebersberg
befassen. Nicht von ihrer Wirkung für die Folgezeit soll hier die
Rede sein; dazu hat sich schon W. Störmer geäußert [65
Störmer, Adelsgruppen 175.], sondern von
ihrer politischen Konzeption, wie sie beim Erlöschen des
Grafen-Hauses bestand, von der Machtverteilung in dem Raum, wo sie den
Ton angaben. An den Grafschaften läßt sich diese Konzeption
nicht erkennen - hier bestehen zu viele Unklarheiten - wohl aber an den
Vogteien.
Als Vögte von Geisenfeld werden in dieser Zeit genannt Hartwig [65a Gfd 4.], wohl identisch mit Hartwig
von Berghofen, der mehrmals im Gefolge des Grafen Adalbero begegnet [65b E I
30,36,44,47, III 1; auch Gfd 1,2.], und Erchanger von Schambach
(südlich Riedenburg) [66 Gfd 1,2,6,8 o. A., 9 („Archo").], sehr wahrscheinlich ein Sohn
oder Enkel des Erchanger von Schammach, welcher ebenfalls in
Ebersberg bekannt war [67 E I 11,14.]. Beide Vögte waren
also Vasallen der EBERSBERGER.
Hauptvogt des Bischofs von Freising
war von 1039 bis ca. 1045/47 Graf
Sighart VII. [68 Z. B. F 1442,1445,1337,1457; Seite 34.],
der Schwager der letzten Grafen von
Ebersberg; er bevogtete damals auch Weihenstephan [69 W 38, 39.
Zu ihm siehe Uhl, Einleitung zu den Weihenstephaner Traditionen 128*.]. Die Vogtei von Ebersberg besaß schon zu Lebzeiten
der Gräfin Richlinde, der
Witwe Graf Adalberos II., Rotbert I. von Schleißheim [70 E I 46.], der einmal auch als Graf bezeichnet wird [71 E I 53.]. Er stammte aus einem alten Vasallen-Geschlecht der EBERSBERGER und war auch Vogt von
Tegernsee [72 Zum Beispiel T 8, 12, 26.]. Nun
entfaltete zwar damals die Vogtei noch nicht die gleiche
herrschaftsbildende Kraft wie im 12. Jahrhundert; auch war um die Mitte
des 11. die Erblichkeit von Kirchenvogteien eher die Ausnahme als die
Regel. Dennoch waren auch damals schon die Vogteien gewichtige
Machtpositionen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie
groß die Macht der Grafen von
Ebersberg gewesen ist, so zeigt sie sich bei ihrem
Erlöschen noch einmal besonders eindrucksvoll: Sämtliche
wichtigen Kirchenvogteien, vom Alpenrand bis zur Donau hinunter, waren
innerhalb ihres Machtbereiches von ihren Verwandten, Verbündeten,
Vasallen besetzt!
DIE
NACHFAHREN DER EBERSBERGER
Adalbero I.
Gf v. Ebersberg
928/34-65/69
--------------------------------------------------+------------------------------------------------------------------------
Ulrich 1
NN (?Willibirg)
Gf v.
Ebersberg
oo Babo I. Graf an der Paar
960/65-1029
957-ca. 975
---------+---------------------------
------------------------------------------------+------------------------------------
Willibirg
Tuta
Gf Babo II.
Adalbero
Liutgart
Hildegart
ca.
1020-50
oo Sighart (VII.)
ca. 980-1008/9 Graf von
Hörzhausen oo Altman I.
1008/9-ca. 1025
oo Werigant
Gf im Chiemgau
Gründer von Kühbach
Gf an der Paar
I. oo Gf Adalbero
Gf von Friaul
1010-46
ca.
995-nach 1011
1007
II. oo Konrad/Kuno Graf
?
kinderlos
von Sualafeld
-----+---------
----+---------
-----+-----
----------+----------------
Hadamuot
Babo III.
Altman II.
Adalbero von Willibirg
ca.
1050
Graf im
Chiemgau
Graf an der Paar Badershausen
1008/8-ca.1025
oo Poppo I. Graf von
Vogt von
Geisenfeld
ca. 1020-1047 1008/09-1017/27 oo ? Odalschalk
von
Weimar-Orlamünde
Graf von Scheyern
von Eisendorf
1008/9-ca. 64
ca.1025-1039/47
I
I
I
I
-----------------
--------------
---------
-----------
Ulrich
Haziga
Aviza
Kuno von
Markgraf von Krain
† ca. 1104
oo Hartwig
von Reipertshofen
†
1070
I. oo Herman
Graf
? Berghofen
ca.
1060
+
von Kastl,1050/56
1035-68/9
ELSENDORFER
II. oo Otto I.
Graf von Scheyern
† 1070/72
-----+-------------------------------------------------------
+
----+------
Poppo II.
Richardis
GRÖGLINGER
Beatrix
Markgraf von Krain
oo Otto
II.
oo Arnold Graf
†
1101
Graf von
Scheyern
von Scheyern-Dachau
ca. 1078-1107
ca. 1080-n.1104
----+----------------------------
Sophia
Hadwig
oo Berthold IV. oo
Adalbert I. Graf
+
+
+
Graf von Andechs von
Bogen Grafen von
Grafen von
Kastl
DACHAUER,VALLEYER
†
1151
†
1146
Scheyern-Wittelsbach
+
+
ANDECHSER
BOGENER