Heinzelmann Josef:
****************
"Spanheimer–Späne Schachwappen und Konradinererbe "

Ist Dux Cuno de Beckilnheim Herzog Konrad von Schwaben?

Herzog Konrad von Schwaben gilt namhaften Historikern als wahrscheinlich identisch mit einem erst 1128 genannten Herzog Kuno von Böckelheim. Herzog Konrad von Schwaben aber gilt noch mehr Historikern für eine Person mit dem viel diskutierten „Kuno von Öhningen“. Die Öhningen-Diskussion stellen wir als zunächst ferner liegend zurück. Umso interessanter ist die Frage, ob, bzw. welcher Herzog Konrad (auch Herzog Konrad von Kärnten, ein SALIER, wurde ins Spiel gebracht) mit dem Dux Cuno gleichgesetzt werden darf. Für die Regionalgeschichte stellt sich die Frage natürlich umgekehrt: Wer war Dux Cuno?
Dass Kuno undKonrad derselbe Namen sind, bezweifelt niemand. Schon Fabricius hat die Identifikation mit dem Schwaben-Herzog vorgezogen, allerdings auch den SALIER Herzog Konrad I. von Kärnten, † 1011, für möglich gehalten, ebenso Irmgard Dietrich. Konrad von Kärnten war aber erst nach dem Tode seines Vaters Otto († 1004 November 4) Herzog und – was schwerer wiegt – nachweislich (in höchstwahrscheinlich einziger Ehe) seit mindestens 1002 mit Mathilde, der Enkelin eben des Herzogs Konrad von Schwaben, vermählt. Hlawitschkas Argument, dass der SALIER in keinem Moment seines nicht allzu langen Lebens Herzog und gleichzeitig Gatte einer Jutta war, ist zwar richtig, zählt aber wenig für eine Beurkundung fast anderthalb Jahrhunderte später, wo man halt wusste, dass der Mann am Ende Herzog gewesen war. Auch dass „KONRADINER“ des 9. und 10. Jahrhunderts im Nahegebiet vereinzelt als Besitzer zu belegen sind, zählt nicht sehr als Argument (der SALIER könnte Böckelheim von seinem Schwiegerurgroßvater geerbt haben); wenig zählt auch, dass man frühen SALIER-Besitz hier überhaupt nicht belegen kann. Dagegen haben wir für den Herzog von Schwaben eine originale zeitgenössische Beurkundung, die zeitlich und örtlich nahe liegt: Als Kaiser OTTO III. 996 November 6 dem selben Willigis den Binger Wald schenkte, tat er dies cum consensu Conradi ducis ceterorumque quam plurimorum fidelium nostrorum. Die Zustimmung Konrads (und es kann sich hier nur um den Herzog von Schwaben handeln ) hatte irgendwelche rechtliche Gründe, er war wohl Besitzer benachbarter Güter, vielleicht mit Nutzungsrechten oder als Miteigentümer. Es ist nicht verboten, hier an den späteren reichen Besitz der Richardis-Verwandtschaft gerade um Bingen zu denken.

Jutta und Dux Cuno

Bisher übersehen wurde, dass die Urkunde, in der dux Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta belegt sind, für das Kloster Disibodenberg ausgestellt und ausdrücklich von Megenh(art) de Spanh(eim) bezeugt ist und auch seine, bzw. seiner Mutter Schenkung beim Klostereintritt der domne Jutte darin aufgeführt wird, müssen wir die Nachricht im Lichte der Spanheimischen Familien- und Besitz-Vorgeschichte sehen. Der Passus lautet: Eodem tempore (also zur Zeit von Erzbischof Willigis 975–1011) dux Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta diviciis, potencia et nobilitate precipui ob remedium animarum suarum et pro recordacione filie sue Ude iam ididem(!?) defuncte instinctu et rogatu eiusdem venerabilis archiepiscopi duos agros viginti iugera secundum veram et firmam estimacionem hominum continentes salice terre et duos mansos a colonis possessos in villa Boys (Boos) sancto Dysibodo in proprietatem contradiderunt. Diese Schenkung war keineswegs so umfänglich, dass man ihrer weit über ein Jahrhundert später und noch dazu derart ausführlich und hervorhebend gedenken musste; der Besitz scheint auch nicht gefährdet gewesen zu sein und es gab sicher vor der Neugründung des Disibodenbergs noch manche andere Schenkung ähnlichen Ausmaßes, die von Erzbischof Adalbert nicht bestätigt wurde. Alles deutet darauf hin, dass dieser Passus der Urkunde, ähnlich wie der über die neue Schenkung Nuwenkirchen der Spanheimer anlässlich der Gelübde Juttas, von dieser inspiriert wurde, die sich in der Nachfolge der Uda sah. Uda (Oda ist ein bei den KONRADINERN nicht unerwarteter Name) war also auf dem Disibodenberg in irgendeiner Weise, zur Erziehung, eventuell bei einem verwandten Kleriker, oder auch nur zufällig, etwa zu einer Wallfahrt, und ibidem defuncta. (Oder bezieht sich das ibidem auf Böckelheim? ) Der Wiederkehr des Namens Jutta  (und desjenigen ihrer Lehrerin Uda) wurde 1128 gewiss Bedeutung beigelegt. Jutta von Spanheim leitete wohl ihren Namen von der Herzogsgattin Jutta her, wenn auch derzeit nur ihre Schwägerin als Nachkomme bestätigt werden kann. Für die von mir vermutete Abstammungslinie dürfte der Name Jutta als Fingerzeig dienen.
Ohne jeden Beweis wird im Handbuch der historischen Stätten selbst in der letzten Auflage der dux Cuno de Beckilnheim mit dem Kärntner Herzog Konrad identifiziert. Im Lexikon des Mittelalters wird der Kärntner Herzog („wohl“) nur einschränkend genannt, was Wolf gleich als völlige Identifikation aufführt. Wolf geht ausführlich auf die Urkunde ein, weil diese von denen als Beweis für ihre Auffassung angesehen wird, die den dux Cuno de Beckilnheim mit dem Schwaben-Herzog Konrad gleichsetzen, und nicht glauben wollen, dass dieser mit der OTTONIN Richlind verheiratet war.
Für Wolf spricht gegen die Identität des dux Cuno mit Herzog Konrad von Schwaben, dass in der Urkunde von 1128 „außer der Tochter Uda keine weiteren Kinder des Herzogspaares von Böckelheim genannt werden, weder Hermann noch andere bekannte Kinder Konrads von Schwaben“. Er verlangt, dass in der Urkunde auch die lebenden Kinder vom durch die Schenkung erwirkten Seelenheil teilhaben sollten und daher genannt werden müssten. Der Unsinn dieser Forderung erweist sich aus der Folgerung, „dass das Paar Kuno und Jutta zum Zeitpunkt der Stiftung keine weiteren Kinder hatte, jedenfalls keine, die noch zum elterlichen Haushalt gehörten“. Der Nachsatz macht die ganze Überlegung hinfällig, die sonst dazu führt, dass Wolf Herzog Konrad von Kärnten eine zumindest halbwüchsige Tochter ohne weitere Kinder aus erster Ehe zuschreiben muss, aber auch, dass die von Jackman vorgeschlagene Identifikation mit einem Herzog Konrad vom Elsaß genauso unmöglich wäre, denn der soll ja der Vater Konrads von Schwaben (und dreier weiterer Kinder) sein, die also auch genannt sein müssten. Ich muss hoffentlich niemandem Beispiele dafür anführen, dass Eltern für ein einzelnes verstorbenes Kind eine Memorial-Stiftung einrichteten und nur sich selber miteinbezogen. In einem „Hauskloster“ hätten sie vermutlich auch die eigenen Eltern und weitere Kinder in die Fürbitten einschließen lassen, das war hier nicht der Fall. Wenn über diese Schenkung freilich eine förmliche Urkunde ausgestellt worden war, konnten darin die Kinder des dux Cuno durchaus genannt sein, nämlich als zustimmende Zeugen. Mindestens 13 Jahrzehnte später genügte die Bestätigung durch den örtlichen Erben, nämlich Meinhard im Namen seiner Gattin.
Schließlich müssen wir auch eine ungefähre Zeitstellung für die so viel später bezeugte Schenkung finden: Es wird allgemein angenommen, dass Erzbischof Willigis den Disibodenberg als Kanonikerstift zu Beginn seiner Amtszeit einrichtete, also bald nach 975. Es bedurfte aber wohl einer gewissen Anlaufzeit, und wenn Uda nicht völlig zufällig dort starb, oder wenn sie in Böckelheim starb und auf dem Disibodenberg begraben wurde, kommen wir in die beiden letzten Jahrzehnte des Jahrtausends. Eine Grenze wäre der Tod ihres Vaters 997. Wann die Mutter Jutta starb, ist nicht feststellbar. Hlawitschka meint, ihr gelte der Eintrag einer domna Juditta in Einsiedeln zum November. Das mag sein, ist sogar wahrscheinlich, hilft uns aber nicht weiter, nicht einmal chronologisch.
Die Bezeichnung Kunos nach Böckelheim in der Urkunde von 1128 könnte mit Ansprüchen oder Mitbesitz Meinhards zu tun haben. 1222 bezeugt eine Randnotiz des Caesarius von Heisterbach zum Prümer Urbar, dass der Graf von Spanheim auf Burg Böckelheim seinen Sitz hat und den nahelegenen Prümer Besitz in Weinsheim zu Lehen trägt. 1235 hat Graf Simon von Spanheim von seinen Gütern in Waldböckelheim dem Speyerer Domkapitel Zins zu zahlen. Beim Verkauf an Erzbischof, Dompropst und –kapitel von Mainz, gibt 1278 der Bischof von Speyer seine Zustimmung, wohl als Lehensherr. Dass die Speyerer Rechte von den salischen Kaisern stammen, ist so sicher wie der genaue Zeitpunkt hierfür unsicher ist. Man könnte sich eine Art Paragium vorstellen: Die Erben des dux Cuno teilten – nach der Ausschaltung des Usurpators Gottfried von Lothringen – so, dass der SALIER die Lehnsherrschaft (die er dann Speyer schenkte) und ein Spanheimer oder Nellenburger Vorfahr das Lehen erhielt. Damit bleibt leider offen, wer 1105/06 direkter und indirekter Herr der Burg war, als Kaiser HEINRICH IV. von seinem Sohn dort gefangen gehalten wurde, doch zuerst wird man an Adalbert von Mörsberg denken.
Darf man aus der Meldung auf ein Kanonissenstift schließen?

… oder ein Herzog Konrad vom Elsaß?

Ich gestehe, bei den vorangehenden Überlegungen Jackmans Vorschlag weitgehend beiseitegelassen zu haben, Herzog Konrad von Schwaben sei der Sohn eines Herzogs Konrad vom Elsass, der 982 starb und den er mit einem bekannten KONRADINER, dem bisher nur als Ortenaugraf und Sohn Gebhards, aber nicht als Herzog belegten Konrad identifiziert. In verwirrender Rabulistik nimmt Jackman den dux Cuno de Beckilnheim als Beweis dafür, dass dieser Konrad Herzog vom Elsaß war, um den nachweislich mit einer Jutta vermählten dux Cuno nicht mit dem Herzog Konrad von Schwaben gleichsetzen zu müssen, dem („Graf Kuno von Öhningen“) der Welfenchronist eine Ehe mit der als Tochter OTTOSI. bezeichneten Richlind nachsagt, die von Wolf als Enkelin OTTOS I. postuliert wird, um den angeblichen Thronbewerber von 1002, Herzog Hermann II., den Sohn Konrads, als LUDOLFINGER-Erben bezeichnen zu können.
Alle meine Argumente in Beziehung auf die Spanheimer gelten zwar auch, wenn man die Abstammung eine Generation weiter zurück verlegt. Ich habe nur einen Einwand: Wenn der dux Cuno de Beckilnheim schon 982 gestorben ist, erschiene mir seine Schenkung zu früh. Sie erfordert eine Reihe von mehr oder weniger Zeit erfordernden Voraussetzungen, die mit dem Amtsantritt Willigis’ (975) und der vielleicht auf 977 (oder gar noch später) zu datierenden Gründung des Stifts Disibodenberg zusammenhängen. Dass Konrad von Schwaben eine Schwester namens Jutta hatte, könnte natürlich dafür sprechen, dass auch ihre Mutter so hieß. Der Name ist aber schon seit dem ersten mit einer Jutta verheirateten Udo im „Haus“ der KONRADINER heimisch. Ich kann Jackmans Hypothese vorerst nur als extrem unwahrscheinlich ablehnen.
Weil ich noch ein überraschendes, bisher übersehenes Argument aus der Regional- und Reichsgeschichte in der Hinterhand habe, mache ich mir den Spaß, in die Debatte um Kuno von Öhningen einzusteigen, die sich zu einem amüsanten Historikerstreit ausgewachsen hat, der mit harten Bandagen und mancherlei Finten ausgetragen wird. Dabei werde ich mir und den Lesern die Mühe machen, Jackmans Erfindung des Elsässer-Herzogs zu widerlegen. Eigentlich sollte er sich die Mühe machen, Beweise aufzutischen oder wenigstens Wahrscheinlichkeiten.

.… oder  Chuono nobilissimus comes de Oningen?

Die Ermittlungen um den Grafen Kuno von Öhningen und seine Nachkommen gehen von der mehr als fragwürdigen, weil in vielen Punkten nachweislich falschen welfischen Überlieferung aus. In der Genealogia Welforum wird von Rudolf („von Altdorf“) berichtet, er sei mit einer Ita von Öhningen verheiratet gewesen, „deren Vater war der sehr edle Graf Kuno, ihre Mutter war aber eine Tochter Kaiser OTTOS DES GROSSEN“ (in der späteren Historia Welforum wird zugesetzt: „namens Richlint“). „Dieser Kuno zeugte vier Söhne, Egebert, Markgraf von Stade, Leopald, Liutold, Kuno, und vier Töchter, von denen eine unseren Rudolf, die zweite einen von Rheinfelden, die dritte einen König der Russen und die vierte einen Grafen von Andechs“ (Historia: „Diessen“) „heiratete“.
Unter den acht genannten Kindern Kunos fehlt Konrads von Schwaben Nachfolger und Sohn Hermann II., der eine besonders illustre Nachfahrenschaft hatte. Das allein diskreditiert schon die ganze Meldung. Von den genannten Kindern hat Ekbert sicher, Leopald höchstwahrscheinlich gar nicht existiert, auch bei den Töchtern ergibt sich Interpolationsbedarf. Dass ein Herzog in einer postumen Quelle nobilissimus comes genannt wird, kann man nicht damit erklären, dass er zu Beginn seiner Ämterlaufbahn Graf war. Eine chronikalische Nachricht ergeht im Nachhinein und hält sich mithin an die letzte, höchste Ehre des Vorfahren. Bewerten wir die Quelle: Von den 16 behaupteten Tatsachen (comes, Kuno, Öhningen, Richlint, filia OTTONIS MAGNI, Ita, Ruodolf, Egebertus marchio de Stadin, Leopaldus, Chuono, alia filia, tertia, quarta, quidam de Rinvelden, rex Rugorum, comes de Andhese/Diezon) sind drei nachweislich falsch (comes, Egebertus marchio de Stadin, Leopaldus), alle anderen sind – außer natürlich den Namen Rudolfs und seiner Frau Ita, aber nicht ihrer Filiation – mehr oder meist weniger wahrscheinlich, was selbst Wolf und Jackman zu Konjekturen zwingt. Nachweislich richtig, 100 % wahrscheinlich, also sicher, ist keine einzige.
Darum muss man nicht nur den Namen und die Angabe „Kaisertochter“ für die Frau dieses Kuno mit Vorsicht behandeln. Wolf muss sie in „Kaiserenkelin“ uminterpretieren, was ja schon zeigt, wie unzuverlässig die Quelle ist. Selbst wenn in der ganzen Meldung ein „echter Kern“ nachgewiesen wurde, wird aus dem Sämling kein sortenechter fruchtbarer, tragender Baum erwachsen können. Man mag den Grafen Kuno von Öhningen als einen Reflex des Herzogs Konrad akzeptieren. Das Bild ist aber derart verzerrt, dass man daraus auf keine Wirklichkeit zurückschließen darf. Ich lasse hier unerörtert, dass in beiden Welfen-Chroniken sehr viele andere Fehler oder Erfindungen nachgewiesen wurden, was das Vertrauen in die Nachricht zu Kuno von Öhningen nicht gerade stärkt. Wolf aber behauptet: „In der Historia Welforum heißt nun die Gemahlin Kunos von Öhningen Richlint. Hier liegt also ein Quellentext (!!) vor. Es gibt aber auf der anderen Seite keinen einzigen Quellenbeleg, dass Kuno von Öhningen oder Konrad von Schwaben mit einer Judith verheiratet gewesen sei.“
Letzteres stimmt wörtlich. Nicht mit einer Judith, sondern mit einer Jutta war der Herzog verheiratet.  Die Quelle dafür ist unverdächtig, weil es sich eben nicht um die tendenziöse Verherrlichung eines Hauses handelt. Auch die Domna Juditta in der Einsiedler Überlieferung passt als Indiz für eine schwäbische Herzogin dieses Namens gut, ohne letzte Sicherheit zu geben. Versuchen wir trotzdem, die Kaisertochter oder -enkelin Richlint zu retten. Jede Hypothese, die nicht von vornherein unmöglich ist, muss man durchspielen.

Erste Möglichkeit:

Falls es den Vater Konrad vom Elsass gegeben hat, könnte dieser der Kuno von Öhningen sein. Dann wäre sogar der Markgraf von Stade (freilich als Schwiegersohn) zu erklären. Denn Herzog Konrads von Schwaben nachweisliche Schwester Jutta (also eine mögliche Tochter dieses möglichen Konrads vom Elsass) war mit dem Stammvater der Stader, Heinrich, verheiratet. Meiner Meinung passt sogar Ita besser in diese Generation, da ihr Mann Rudolf ein Altersgenosse Konrads von Schwaben sein dürfte. Dabei könnte man auch die Nachricht von der Kaisertochter tel quel nehmen. So verschieben sich die Filiationen um eine Generation, was besitz-genealogisch keine Schwierigkeit darstellt, wohl aber chronologisch zu überprüfen wäre. Mir ist das die Mühe nicht wert, vor allem nicht in unserem Zusammenhang.

Zweite Möglichkeit:

Konrad von Schwaben hatte zwei Frauen. Wolf schließt das aus unter Berufung auf eine freilich überzeugende Fußnote.

Dritte Möglichkeit:

Jutta war die Kaisertochter.

Vierte Möglichkeit:

werden wir wieder ernst.
Der Reichenauer Memorial-Eintrag
Denn zu allererst muss man eine Reichenauer Memorialüberlieferung mitheranziehen, deren Interpretation zwischen Wolf und Hlawitschka besonders umstritten ist. Sie lautet:
 …
Cuonradus comes
Liutoldus laicus
Cuonradus laic.
Herimannus
Ita Iudita
Richlint Ruo-
dolf Vuelf Hein-
rich Heinrich

Unter der Voraussetzung, dass Konrad von Schwaben den Eintrag eröffnet, liegt der Zeitpunkt vor 983, da er noch Graf genannt wird. Wäre „Konrad vom Elsass“ gemeint, müssten wir noch etwas weiter zurückgehen. Dass die zwei von der Welfenchronik erfabelten Söhne fehlen, wundert nicht, wohl aber an welcher Stelle und wie Herzog Hermann erscheint. Im Vergleich zu Liutold und Konrad (beide als laici bezeichnet) müsste er, weil ohne Bezeichnung, noch ein Kind und eigentlich zum geistlichen Stand bestimmt sein. Wer aber waren die nach ihm aufgeführten Frauen? Voraussetzen darf man, dass sie dem familiären Rang nach eingetragen wurden, etwaige Verstorbene natürlich zuerst. Wenn Ita also eine Tochter des Cuonradus comes sein soll, war sie zum Zeitpunkt des Eintrags schon tot. Nur dann kann Iudita (so Hlawitschka) und/oder Richlint (so Wolf) seine Gattin sein. Am logischsten erscheint mir: Ita war die noch lebende Schwiegermutter, Iudita die Gemahlin Konrads und Mutter der Kinder, Richlint die Tochter, mit der Ruodolf verheiratet war, sie steht ja auch direkt vor ihm.
Uff! Das hieße doch, Iudita/Jutta war eine Kaiserenkelin und tatsächlich Gattin Konrads, die Frau Rudolfs hieß Richlint. Eine charmante Wendung. Aber chronologisch geht das nicht. Die Tochter des 957 gestorbenen Herzogs Liudolf, der 947/48 Ida, die 986 Mai 17 verstorbene Tochter Herzog Hermanns I., geheiratet hatte, kann nicht schon 982 (spätester Termin für den Gedenkeintrag) zwar mehrere Enkel gehabt haben, aber noch nicht jene Kinder, die aus der Welfenchronik im Eintrag noch fehlen. Außerdem ist Ita als Gemahlin Rudolfs gut belegt.
Wolf würde folgende Variation vorschlagen: Ita ist Konrads Schwiegermutter, Iudita seine Mutter, Richlint seine Frau. Nur fehlt dann die Gattin Rudolfs.
Noch besser gefiele Wolf und Jackman wohl folgende Möglichkeit: Nach dem Grafen Konrad sein Schwiegervater Liutoldus, weil er als Herzog abgesetzt worden war, nur mit der Bezeichnung laicus. Dann sein Vater Cuonradus, dann sein Sohn Hermann, dann Schwiegermutter und Mutter und Gattin. Aber wieder fehlt dann die Gattin Rudolfs!
Wenn aber Rudolf der eigentliche Mittelpunkt des Eintrags wäre – zu einem Zeitpunkt, wo er selber noch nicht Graf ist!! – könnte man Ita für seine Frau, Iudita für seine Schwiegermutter (also doch die Frau des Cuonradus comes) halten und Richlint für eine Schwester oder – unerklärlicherweise vor den Söhnen – für seine wohlbelegte Tochter, die die Historia Welforum fälschlich Richgarda nennt (Richarda in der Genealogia).  Es ist gut möglich, dass wegen dieser Namensverwechslung vom „Welfen-Historiker“ das unverstandene Richlint zur Schwiegermutter Rudolfs, das heißt zur Frau Kunos von Öhningen gemacht wurde.
Lassen wir diese Deutungsversuche, es gibt noch mehr; aber keine Interpretation deckt sich mit der Welfen-Überlieferung und den Interpretationen von Wolf und Jackman oder auch Hlawitschka. An einer Harmonisierung der Historia Welforum mit dem Reichenauer Eintrag kann man sich nur verheben. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die Verfasser der Genealogia und der Historia Welforum diesen Eintrag gekannt und hier den „Grafen“ Konrad und den Namen Richlint und vielleicht auch die Söhne Liutold und Konrad her haben. Sie fanden, eventuell von den Reichenauer Mönchen darauf hingewiesen, „ihre“ WELFEN Rudolf, Ita usw. in dem Eintrag und reimten sich das übrige zusammen. Genau so kannten sie die Chronik Thietmars und den Continuator Reginonis (mit der Erzählung von dem Kuno, der Geschlechtsverkehr mit einer Kaiser-Verwandten gehabt haben wollte) sowie die Schluchsee-Schenkung, wo sie den Stader Markgrafen Eggebert usw. fanden. Nach eigener Aussage arbeiteten sie ja summa diligentia investigantes ac multum in diversis chronicis et historiis sive antiquis privilegiis quaerendo laborantes. Dass ihnen diplomatisches Rüstzeug und eine reichhaltige historisch-genealogische Sekundärliteratur und eine sichere chronologische Stütze fehlten, darauf muss man gefasst sein; man darf auch nicht erwarten, dass sie nur richtige Nachrichten fanden und sie nur richtig auswerteten. Alles mehr oder weniger zufällig Zusammengetragene verwurstelten sie in zwei Stufen mit Familienerinnerungen zu einem halb erfundenen, halb wahren Verhau, aus dem man nichts, aber auch garnichts zur Grundlage einer wissenschaftlichen These machen darf. Wenn wir – vielleicht nicht einmal alle – Quellen entdecken, aus denen sie kritiklos rezipierten, dürfen wir diese nicht als bestätigende Parallel-Überlieferung ansehen, sondern müssen mit komparatistischem Blick untersuchen, wie sie missverstanden, umgedeutet, vermanscht und weitergesponnen wurden. Genealogia und Historia Welforum sind Literatur. Genausowenig wie sie darf man in künftigen Jahrhunderten Wolfs, seiner Parteigänger und seiner Kontrahenten Texte als Quelle nehmen, ausgenommen für bestimmte Mentalitäten der Geschichtswissenschaft Ende des 20. Jahrhunderts.
Mithin gibt keine der bisherigen Quellenauslegungen und -konjekturen die Genealogie des Herzogs Konrad von Schwaben (und seines wahrscheinlich gar nicht existenten Vaters Konrad vom Elsaß) korrekt wieder, schon deshalb, weil die Quellen so vage sind, dass aus ihnen tragfähige Annahmen nicht hervorgehen können. So wie ich die hinreißend widersprüchlichen Deutungen anzweifle, kann man natürlich auch meine Zweifel bezweifeln.
Ich schlage mich nicht auf die Seite der Parodisten, wenn ich nochmals eine Denkmöglichkeit anfüge. Der letzte Name der Reichenauer Memorialnotiz, angeblich eine Dublette, könnte nämlich Konrads von Schwaben Schwager Heinrich von Stade bezeichnen, denn man muss wohl Vuelf Heinrich für die beiden Enkel Welf und Heinrich ansehen. Dann dürfte aber auch Iudita Heinrichs von Stade Gattin meinen und dann wäre Richlint mit größter Wahrscheinlichkeit eine weitere Schwester oder eine Tochter Konrads. Oder doch die Gattin Konrads? Der Eintrag: Graf Konrad, drei Brüder oder Söhne, zwei Schwestern, eine dritte Schwester oder Tochter oder seine Frau, Schwager 1 (kaum Schwiegersohn) mit zwei Söhnen, Schwager zwei, ergäbe eine gewisse Kohärenz. Sicher haben die Mönche auf der Reichenau wie alle ihre Zeitgenossen sich wenig um Systematik in unserem Sinne geschert, aber Alter und Rang waren ihnen wichtig. Genauso sinnvoll wäre der Eintrag, wenn man ihn auf Jackmans Herzog Konrad vom Elsaß bezieht: So oder so müssten wir in den Personen nur die lebenden Vertreter zweier Generationen sehen. Aber so oder so oder so oder so fehlen einige der doch als zum Zeitpunkt der Eintragung lebend zu vermutenden Familienmitglieder, darunter die wohl erst später im Naheland verstorbene Uda. Kurz, der Reichenauer Eintrag ist im Gegensatz zur Historia Welforum eine Primärquelle, leider eine fast unmöglich korrekt auszuwertende.

Herzinach und Braubach

Die Identität des dux Cuno de Beckilnheim mit Kuno von Öhningen und dem Grafen Konrad des Memorialeintrags wäre bestärkt, wenn man des letzteren hypothetischen Sohn Liutold mit dem gleichnamigen Vater der Adelheid von Achalm gleichsetzen darf, wofür er freilich ein wenig früh geboren wäre. Denn laut der Zwiefalter Chronik ging die optima curtis iuxta Renum Herzinach nomine (der wertvolle Hof Hirzenach am Rhein) an Adelheids Enkel Burchart (Bischof von Utrecht) und Otto (von Lechsgemünd), die Söhne ihrer Tochter Mahthildis de Horeburc. Diese doch leicht zugängliche Stelle entging bis heute sämtlichen Regionalhistorikern. Die spätere Besitzgeschichte gehört nicht hierher, wohl aber die Vorgeschichte. Ursprünglich war es wohl ein Bestandteil des Fiscus Boppard, in und an dem es erheblichen konradinischen Besitz gab. Aus der Zwiefalter Nachricht quibus ex materna dote … in hereditatem devenisset geht hervor, dass Hirzenach ein Teil der Mitgift oder des Erbguts der Mahthildis war. Auf ihre Schwester Willibirg, Gattin des Grafen Werner III. von Grüningen/Hessengau († 1066) kamen große Besitzungen rechts des Mittelrheins (u. a. halb Braubach), die dann über die BILSTEINER und GISONEN an die LUDOWINGER gelangten. Auch dieser Erbgang hat wahrscheinlich seinen Ausgang von Liutold, dem möglichen Sohn von Graf/Herzog Konrad, genommen.
Werner III. könnte aber einen Teil seiner rheinischen Besitzungen auch über seine agnatische oder kognatische Verbindung zu den Nellenburgern ererbt haben. Wie Werner I. († 1040 August 22) an den zweifellos ihm nahe verwandten Eppo von Nellenburg (und damit dessen Frau) anzuschließen ist, ob als Schwiegersohn oder, so Eckhardt, als Sohn, braucht uns hier nicht zu kümmern. So oder so hat er über Eppos Frau Hadewig (wenn meine Hypothese zutrifft) eine Erblinie zum dux Cuno de Beckilnheim. Jackman hält ihn allerdings für Eppos jüngeren Bruder, sodass er Schwager, aber nicht Erbe Hadewigs wäre. Die Besitzungen um Kreuznach, Pfaffen-Schwabenheim und Dill gingen freilich nicht an ihn, sondern an seinen Bruder oder Schwager Eberhard den Seligen, von dem sie weiter an die Spanheimer gelangten. Die Heirat Werners III. mit Willibirg wäre – vorausgesetzt, Hadewig war eine Tochter Hermanns II. und Luitold dessen Bruder – 5 : 4 zum gemeinsamen Vorfahren, dem Herzog Konrad = dux Cuno de Beckilnheim = Kuno von Öhningen, also kanonisch unverfänglich.

Noch mehr Anmerkungen zur Öhningen-Debatte und zu den Konradinern

Grundsätzlich ist diese Diskussion um Kuno von Öhningen und seine ottonische Gattin meiner Ansicht entschieden: „Wenn man schon um jeden Preis einen ,geblütsrechtlichen‘ Anspruch Hermanns“ (II., Herzog von Schwaben) „postulieren will, dann läge es wohl doch näher, die unbestreitbare, allgemein bekannte ottonisch-karolingische Deszendenz von dessen Gemahlin Gerberga ins Feld zu führen (Anm: Unter ihren Ahnen bis zur 4. Generation befinden sich neun (!) Könige, darunter drei KAROLINGER…).“
„Erbrecht“ war überhaupt so eine Sache. Selbst bei persönlichem Eigentum (Allodien) ist der Erbgang für bestimmte Epochen und Rechtsgebiete nicht vorhersagbar: Erbten nur die Söhne, und zu gleichen Teilen? Die Töchter nur ersatzweise? Was war mit Kindern vorverstorbener Söhne? usw. usw. Bei Lehen ist der Erbgang noch schwieriger zu verstehen, denn der Lehnsherr hatte ja ein Interesse, einen handlungsfähigen Amtsinhaber zu bekommen. Dafür gab es sehr verschiedene Wege. Ganz ähnlich beschreibt Wolf die Erbansprüche der Thronkandidaten von 1002, eine andere Materie, allerdings mit dem gleichen Prinzip der Auswahl dritter Seite unter den Prätendenten. Eine eindeutige Rechtslage hätte zu einem bestimmten Bewerber geführt. Die Frage wurde – ohne Wolf zu fragen – auf dem Machtwege gelöst: Wenn es in der Macht des verstorbenen Kaisers gelegen hatte, seinen Nachfolger zu designieren, setzte er ihn durch. Wenn einer der Kandidaten den Thron machtvoll usurpierte wie HEINRICH II., setzte er sich durch. Wenn die Wahlversammlung der Fürsten einen ihnen möglichst genehmen Herrscher aussuchte (Idealisten mögen sagen: einen möglichst geeigneten), setzten sie den auf den Thron. Von Vorteil war für den Aspiranten in jedem Fall verwandtschaftliche Nähe, ja zu wem? Zum gerade verstorbenen Herrscher? Zu OTTO DEM GROSSEN? Zu KARL DEM GROSSEN? Zu den einflussreichsten Wählern? War nicht manchmal die Abstammung vom bisherigen Herrschergeschlecht geradezu kontraproduktiv? Man denke an die im 10. Jahrhundert geradezu verpönten KAROLINGER oder später Lothar von Supplinburg?

Quasi hereditatem inter filios

Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die Herkunft Herzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I). Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einem negativen und einem positiven Argument.
Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die Abstammung Konrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard.
Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg, gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem… Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt Konrad, den – nach Jackman einzigen – Sohn seines Vetters Gebhard?
Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“, seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach 900 geborene Udo verteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und eventuell Schwiegersöhne.
Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen unbekannten Sohn oder eine Tochter ), verraten schon ihre Namen. Jackman muss wegen der Vermandois-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und übersieht – wie bisher auch seine Kritiker – dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe um sein Erbe bringen können.

Ergänzung:
Prof. Dr. Wilhelm Störmer machte mich aufmerksam auf eine nobilis matrona Ota, die von einem Grafen Chono und einem Herimannus um ihr Gut Burgbernheim mit Burg, Forst und zugehörigen Dörfern beraubt worden sei, die es an das Bistum Würzburg vertauscht hatten. Sie erhält 1000 Januar 1 von OTTO III. ihr Recht, aber das Gut bleibt bei Würzburg (gewiss wurde sie mit dem Tauschobjekt entschädigt). Störmer meint mit gutem Grund, dass die bisher nicht weiter untersuchten drei Personen wohl eng mit einander verwandt waren und „Namen der mächtigen KONRADINER-Sippe tragen“.
Brieflich weist er mich auch auf eine Frau Yrmengard hin, die von HEINRICH II. die ihm von Graf Konrad (wohl dem vorigen und Graf im Rangau) übertragenen Güter Herzogen-Aurach und Langenzenn auch nach dem Tode des Kaisers noch als Leibgeding besaß. Nach ihrem Tode sollten die Güter an die Bamberger Kirche fallen, der sie schon bei der Auftragung zubestimmt worden waren. Guttenberg denkt bei diesem Grafen Chunrad an einen Grafen im Rangau und den Bruder Chuno des Bischofs Eberhard von Bamberg.