Ist Dux Cuno de Beckilnheim Herzog Konrad von Schwaben?
Herzog Konrad von Schwaben gilt
namhaften Historikern als wahrscheinlich identisch mit einem erst 1128
genannten Herzog Kuno von Böckelheim.
Herzog
Konrad von Schwaben aber gilt noch mehr Historikern für
eine Person mit dem viel diskutierten „Kuno von
Öhningen“. Die Öhningen-Diskussion stellen wir als
zunächst ferner liegend zurück. Umso interessanter ist die Frage,
ob, bzw. welcher Herzog Konrad (auch
Herzog Konrad von Kärnten, ein
SALIER,
wurde ins Spiel gebracht) mit dem Dux Cuno gleichgesetzt
werden darf. Für die Regionalgeschichte stellt sich die Frage natürlich
umgekehrt: Wer war Dux Cuno?
Dass Kuno
undKonrad derselbe Namen
sind, bezweifelt niemand. Schon Fabricius hat die Identifikation mit dem
Schwaben-Herzog vorgezogen, allerdings auch den SALIER
Herzog Konrad I. von Kärnten, † 1011, für möglich gehalten,
ebenso Irmgard Dietrich. Konrad von Kärnten war aber erst nach dem
Tode seines Vaters Otto († 1004 November 4) Herzog und – was schwerer wiegt
– nachweislich (in höchstwahrscheinlich einziger Ehe) seit mindestens
1002 mit Mathilde, der Enkelin eben des Herzogs
Konrad von Schwaben, vermählt. Hlawitschkas Argument, dass
der SALIER in keinem Moment seines
nicht allzu langen Lebens Herzog und gleichzeitig Gatte einer Jutta
war,
ist zwar richtig, zählt aber wenig für eine Beurkundung fast
anderthalb Jahrhunderte später, wo man halt wusste, dass der Mann
am Ende Herzog gewesen war. Auch dass „KONRADINER“
des 9. und 10. Jahrhunderts im Nahegebiet vereinzelt als Besitzer zu belegen
sind, zählt nicht sehr als Argument (der SALIER
könnte Böckelheim von seinem Schwiegerurgroßvater geerbt
haben); wenig zählt auch, dass man frühen SALIER-Besitz
hier überhaupt nicht belegen kann. Dagegen haben wir für den
Herzog von Schwaben eine originale zeitgenössische Beurkundung,
die zeitlich und örtlich nahe liegt: Als Kaiser
OTTO III. 996 November 6 dem selben Willigis den Binger Wald
schenkte, tat er dies cum consensu Conradi
ducis ceterorumque quam plurimorum fidelium nostrorum. Die
Zustimmung Konrads (und es kann sich
hier nur um den Herzog von Schwaben handeln ) hatte irgendwelche
rechtliche Gründe, er war wohl Besitzer benachbarter Güter, vielleicht
mit Nutzungsrechten oder als Miteigentümer. Es ist nicht verboten,
hier an den späteren reichen Besitz der Richardis-Verwandtschaft gerade
um Bingen zu denken.
Jutta und Dux Cuno
Bisher übersehen wurde, dass die Urkunde, in der
dux
Cuno de Beckilnheim et uxor eius Jutta belegt sind,
für das Kloster Disibodenberg ausgestellt und ausdrücklich von
Megenh(art) de Spanh(eim) bezeugt ist und auch seine, bzw. seiner Mutter
Schenkung beim Klostereintritt der domne Jutte darin aufgeführt
wird, müssen wir die Nachricht im Lichte der Spanheimischen Familien-
und Besitz-Vorgeschichte sehen. Der Passus lautet: Eodem tempore
(also zur Zeit von Erzbischof Willigis 975–1011) dux
Cuno de Beckilnheim et uxor eius
Jutta diviciis, potencia et nobilitate precipui ob remedium animarum
suarum et pro recordacione filie sue Ude iam ididem(!?) defuncte
instinctu et rogatu eiusdem venerabilis archiepiscopi duos agros viginti
iugera secundum veram et firmam estimacionem hominum continentes salice
terre et duos mansos a colonis possessos in villa Boys (Boos) sancto Dysibodo
in proprietatem contradiderunt. Diese Schenkung war keineswegs so umfänglich,
dass man ihrer weit über ein Jahrhundert später und noch dazu
derart ausführlich und hervorhebend gedenken musste; der Besitz scheint
auch nicht gefährdet gewesen zu sein und es gab sicher vor der Neugründung
des Disibodenbergs noch manche andere Schenkung ähnlichen Ausmaßes,
die von Erzbischof Adalbert nicht bestätigt wurde. Alles deutet darauf
hin, dass dieser Passus der Urkunde, ähnlich wie der über die
neue Schenkung Nuwenkirchen der Spanheimer anlässlich der Gelübde
Juttas,
von dieser inspiriert wurde, die sich in der Nachfolge der Uda sah.
Uda (Oda ist ein bei den KONRADINERN
nicht unerwarteter Name) war also auf dem Disibodenberg in irgendeiner
Weise, zur Erziehung, eventuell bei einem verwandten Kleriker, oder auch
nur zufällig, etwa zu einer Wallfahrt, und ibidem defuncta.
(Oder bezieht sich das
ibidem auf Böckelheim? ) Der Wiederkehr
des Namens Jutta (und desjenigen ihrer Lehrerin Uda) wurde 1128 gewiss
Bedeutung beigelegt. Jutta von Spanheim leitete wohl ihren Namen von der
Herzogsgattin
Jutta
her, wenn auch derzeit nur ihre Schwägerin als Nachkomme
bestätigt werden kann. Für die von mir vermutete Abstammungslinie
dürfte der Name Jutta als Fingerzeig dienen.
Ohne jeden Beweis wird im Handbuch der historischen Stätten
selbst in der letzten Auflage der dux Cuno
de Beckilnheim mit dem Kärntner Herzog Konrad identifiziert.
Im Lexikon des Mittelalters wird der Kärntner Herzog („wohl“) nur
einschränkend genannt, was Wolf gleich als völlige Identifikation
aufführt. Wolf geht ausführlich auf die Urkunde ein, weil diese
von denen als Beweis für ihre Auffassung angesehen wird, die den dux
Cuno de Beckilnheim mit dem Schwaben-Herzog
Konrad gleichsetzen, und nicht glauben wollen, dass dieser mit
der OTTONIN
Richlind verheiratet war.
Für Wolf spricht gegen die Identität des dux
Cuno mit Herzog Konrad von Schwaben,
dass in der Urkunde von 1128 „außer der Tochter Uda keine
weiteren Kinder des Herzogspaares von Böckelheim genannt werden, weder
Hermann noch andere bekannte Kinder Konrads
von Schwaben“. Er verlangt, dass in der Urkunde auch die lebenden
Kinder vom durch die Schenkung erwirkten Seelenheil teilhaben sollten und
daher genannt werden müssten. Der Unsinn dieser Forderung erweist
sich aus der Folgerung, „dass das Paar Kuno
und Jutta zum Zeitpunkt der Stiftung keine weiteren Kinder
hatte, jedenfalls keine, die noch zum elterlichen Haushalt gehörten“.
Der Nachsatz macht die ganze Überlegung hinfällig, die sonst
dazu führt, dass Wolf Herzog Konrad von Kärnten eine zumindest
halbwüchsige Tochter ohne weitere Kinder aus erster Ehe zuschreiben
muss, aber auch, dass die von Jackman vorgeschlagene Identifikation mit
einem Herzog Konrad vom Elsaß genauso unmöglich wäre,
denn der soll ja der Vater Konrads von Schwaben
(und dreier weiterer Kinder) sein, die also auch genannt sein müssten.
Ich muss hoffentlich niemandem Beispiele dafür anführen, dass
Eltern für ein einzelnes verstorbenes Kind eine Memorial-Stiftung
einrichteten und nur sich selber miteinbezogen. In einem „Hauskloster“
hätten sie vermutlich auch die eigenen Eltern und weitere Kinder in
die Fürbitten einschließen lassen, das war hier nicht der Fall.
Wenn über diese Schenkung freilich eine förmliche Urkunde ausgestellt
worden war, konnten darin die Kinder des dux
Cuno durchaus genannt sein, nämlich als zustimmende
Zeugen. Mindestens 13 Jahrzehnte später genügte die Bestätigung
durch den örtlichen Erben, nämlich Meinhard im Namen seiner Gattin.
Schließlich müssen wir auch eine ungefähre
Zeitstellung für die so viel später bezeugte Schenkung finden:
Es wird allgemein angenommen, dass Erzbischof Willigis den Disibodenberg
als Kanonikerstift zu Beginn seiner Amtszeit einrichtete, also bald nach
975. Es bedurfte aber wohl einer gewissen Anlaufzeit, und wenn Uda
nicht völlig zufällig dort starb, oder wenn sie in Böckelheim
starb und auf dem Disibodenberg begraben wurde, kommen wir in die beiden
letzten Jahrzehnte des Jahrtausends. Eine Grenze wäre der Tod ihres
Vaters 997. Wann die Mutter Jutta starb, ist nicht feststellbar.
Hlawitschka meint, ihr gelte der Eintrag einer domna Juditta
in Einsiedeln zum November. Das mag sein, ist sogar wahrscheinlich, hilft
uns aber nicht weiter, nicht einmal chronologisch.
Die Bezeichnung Kunos nach Böckelheim
in der Urkunde von 1128 könnte mit Ansprüchen oder Mitbesitz
Meinhards zu tun haben. 1222 bezeugt eine Randnotiz des Caesarius von Heisterbach
zum Prümer Urbar, dass der Graf von Spanheim auf Burg Böckelheim
seinen Sitz hat und den nahelegenen Prümer Besitz in Weinsheim zu
Lehen trägt. 1235 hat Graf Simon von Spanheim von seinen Gütern
in Waldböckelheim dem Speyerer Domkapitel Zins zu zahlen. Beim Verkauf
an Erzbischof, Dompropst und –kapitel von Mainz, gibt 1278 der Bischof
von Speyer seine Zustimmung, wohl als Lehensherr. Dass die Speyerer Rechte
von den salischen Kaisern stammen,
ist so sicher wie der genaue Zeitpunkt hierfür unsicher ist. Man könnte
sich eine Art Paragium vorstellen: Die Erben des dux
Cuno teilten – nach der Ausschaltung des Usurpators Gottfried
von Lothringen – so, dass der SALIER
die Lehnsherrschaft (die er dann Speyer schenkte) und ein Spanheimer oder
Nellenburger Vorfahr das Lehen erhielt. Damit bleibt leider offen, wer
1105/06 direkter und indirekter Herr der Burg war, als Kaiser
HEINRICH IV. von seinem Sohn dort gefangen gehalten wurde, doch
zuerst wird man an Adalbert von Mörsberg denken.
Darf man aus der Meldung auf ein Kanonissenstift schließen?
… oder ein Herzog Konrad vom Elsaß?
Ich gestehe, bei den vorangehenden Überlegungen Jackmans
Vorschlag weitgehend beiseitegelassen zu haben, Herzog
Konrad von Schwaben sei der Sohn eines Herzogs Konrad vom
Elsass, der 982 starb und den er mit einem bekannten KONRADINER,
dem bisher nur als Ortenaugraf und Sohn Gebhards, aber nicht als
Herzog belegten Konrad identifiziert.
In verwirrender Rabulistik nimmt Jackman den dux
Cuno de Beckilnheim als Beweis dafür, dass dieser
Konrad
Herzog vom Elsaß war, um den nachweislich mit einer Jutta
vermählten
dux Cuno
nicht mit dem Herzog Konrad von Schwaben
gleichsetzen zu müssen, dem („Graf
Kuno von Öhningen“) der Welfenchronist eine Ehe mit der
als Tochter
OTTOSI. bezeichneten Richlind
nachsagt, die von Wolf als Enkelin OTTOS I. postuliert
wird, um den angeblichen Thronbewerber von 1002, Herzog Hermann II.,
den Sohn Konrads, als LUDOLFINGER-Erben
bezeichnen zu können.
Alle meine Argumente in Beziehung auf die Spanheimer
gelten zwar auch, wenn man die Abstammung eine Generation weiter zurück
verlegt. Ich habe nur einen Einwand: Wenn der dux
Cuno de Beckilnheim schon
982 gestorben ist, erschiene mir seine Schenkung zu früh. Sie erfordert
eine Reihe von mehr oder weniger Zeit erfordernden Voraussetzungen, die
mit dem Amtsantritt Willigis’ (975) und der vielleicht auf 977 (oder gar
noch später) zu datierenden Gründung des Stifts Disibodenberg
zusammenhängen. Dass Konrad von Schwaben
eine Schwester namens
Jutta hatte, könnte natürlich dafür
sprechen, dass auch ihre Mutter so hieß. Der Name ist aber schon
seit dem ersten mit einer Jutta verheirateten
Udo im „Haus“
der KONRADINER heimisch. Ich kann Jackmans
Hypothese vorerst nur als extrem unwahrscheinlich ablehnen.
Weil ich noch ein überraschendes, bisher übersehenes
Argument aus der Regional- und Reichsgeschichte in der Hinterhand habe,
mache ich mir den Spaß, in die Debatte um Kuno
von Öhningen einzusteigen,
die sich zu einem amüsanten Historikerstreit ausgewachsen hat, der
mit harten Bandagen und mancherlei Finten ausgetragen wird. Dabei werde
ich mir und den Lesern die Mühe machen, Jackmans Erfindung des Elsässer-Herzogs
zu widerlegen. Eigentlich sollte er sich die Mühe machen, Beweise
aufzutischen oder wenigstens Wahrscheinlichkeiten.
.… oder Chuono nobilissimus comes de Oningen?
Die Ermittlungen um den Grafen
Kuno von Öhningen und seine Nachkommen gehen von der mehr
als fragwürdigen, weil in vielen Punkten nachweislich falschen welfischen
Überlieferung aus. In der Genealogia Welforum wird von Rudolf („von
Altdorf“) berichtet, er sei mit einer Ita von Öhningen verheiratet
gewesen, „deren Vater war der sehr edle Graf Kuno,
ihre Mutter war aber eine Tochter Kaiser OTTOS
DES GROSSEN“ (in der späteren Historia Welforum wird zugesetzt:
„namens Richlint“). „Dieser Kuno
zeugte vier Söhne, Egebert, Markgraf von Stade, Leopald,
Liutold,
Kuno, und vier Töchter, von denen eine unseren
Rudolf, die zweite einen von Rheinfelden, die dritte einen König der
Russen und die vierte einen Grafen von Andechs“ (Historia: „Diessen“) „heiratete“.
Unter den acht genannten Kindern Kunos
fehlt
Konrads von Schwaben
Nachfolger und Sohn Hermann II., der eine besonders illustre Nachfahrenschaft
hatte. Das allein diskreditiert schon die ganze Meldung. Von den genannten
Kindern hat Ekbert sicher, Leopald höchstwahrscheinlich
gar nicht existiert, auch bei den Töchtern ergibt sich Interpolationsbedarf.
Dass ein Herzog in einer postumen Quelle nobilissimus comes genannt
wird, kann man nicht damit erklären, dass er zu Beginn seiner Ämterlaufbahn
Graf war. Eine chronikalische Nachricht ergeht im Nachhinein und hält
sich mithin an die letzte, höchste Ehre des Vorfahren. Bewerten wir
die Quelle: Von den 16 behaupteten Tatsachen (comes, Kuno,
Öhningen, Richlint, filia OTTONIS
MAGNI, Ita, Ruodolf, Egebertus marchio de Stadin,
Leopaldus,
Chuono, alia filia, tertia, quarta, quidam de
Rinvelden, rex Rugorum, comes de Andhese/Diezon) sind drei nachweislich
falsch (comes, Egebertus marchio de Stadin, Leopaldus), alle
anderen sind – außer natürlich den Namen Rudolfs und seiner
Frau Ita, aber nicht ihrer Filiation – mehr oder meist weniger wahrscheinlich,
was selbst Wolf und Jackman zu Konjekturen zwingt. Nachweislich richtig,
100 % wahrscheinlich, also sicher, ist keine einzige.
Darum muss man nicht nur den Namen und die Angabe „Kaisertochter“
für die Frau dieses Kuno mit Vorsicht
behandeln. Wolf muss sie in „Kaiserenkelin“ uminterpretieren, was ja schon
zeigt, wie unzuverlässig die Quelle ist. Selbst wenn in der ganzen
Meldung ein „echter Kern“ nachgewiesen wurde, wird aus dem Sämling
kein sortenechter fruchtbarer, tragender Baum erwachsen können. Man
mag den Grafen Kuno von Öhningen
als einen Reflex des Herzogs Konrad
akzeptieren. Das Bild ist aber derart verzerrt, dass man daraus auf keine
Wirklichkeit zurückschließen darf. Ich lasse hier unerörtert,
dass in beiden Welfen-Chroniken sehr viele andere Fehler oder Erfindungen
nachgewiesen wurden, was das Vertrauen in die Nachricht zu Kuno
von Öhningen nicht gerade stärkt. Wolf aber behauptet:
„In der Historia Welforum heißt nun die Gemahlin Kunos
von Öhningen Richlint. Hier
liegt also ein Quellentext (!!) vor. Es gibt aber auf der anderen Seite
keinen einzigen Quellenbeleg, dass Kuno von Öhningen
oder Konrad von Schwaben mit einer
Judith
verheiratet
gewesen sei.“
Letzteres stimmt wörtlich. Nicht mit einer Judith,
sondern mit einer Jutta war der Herzog verheiratet. Die Quelle
dafür ist unverdächtig, weil es sich eben nicht um die tendenziöse
Verherrlichung eines Hauses handelt. Auch die Domna Juditta in der
Einsiedler Überlieferung passt als Indiz für eine schwäbische
Herzogin dieses Namens gut, ohne letzte Sicherheit zu geben. Versuchen
wir trotzdem, die Kaisertochter oder -enkelin Richlint
zu retten. Jede Hypothese, die nicht von vornherein unmöglich ist,
muss man durchspielen.
Erste Möglichkeit:
Falls es den Vater Konrad vom Elsass gegeben hat, könnte dieser der Kuno von Öhningen sein. Dann wäre sogar der Markgraf von Stade (freilich als Schwiegersohn) zu erklären. Denn Herzog Konrads von Schwaben nachweisliche Schwester Jutta (also eine mögliche Tochter dieses möglichen Konrads vom Elsass) war mit dem Stammvater der Stader, Heinrich, verheiratet. Meiner Meinung passt sogar Ita besser in diese Generation, da ihr Mann Rudolf ein Altersgenosse Konrads von Schwaben sein dürfte. Dabei könnte man auch die Nachricht von der Kaisertochter tel quel nehmen. So verschieben sich die Filiationen um eine Generation, was besitz-genealogisch keine Schwierigkeit darstellt, wohl aber chronologisch zu überprüfen wäre. Mir ist das die Mühe nicht wert, vor allem nicht in unserem Zusammenhang.
Zweite Möglichkeit:
Konrad von Schwaben hatte zwei Frauen. Wolf schließt das aus unter Berufung auf eine freilich überzeugende Fußnote.
Dritte Möglichkeit:
Jutta war die Kaisertochter.
Vierte Möglichkeit:
werden wir wieder ernst.
Der Reichenauer Memorial-Eintrag
Denn zu allererst muss man eine Reichenauer Memorialüberlieferung
mitheranziehen, deren Interpretation zwischen Wolf und Hlawitschka besonders
umstritten ist. Sie lautet:
…
Cuonradus comes
Liutoldus laicus
Cuonradus laic.
Herimannus
Ita Iudita
Richlint Ruo-
dolf Vuelf Hein-
rich Heinrich
Unter der Voraussetzung, dass Konrad
von Schwaben den Eintrag eröffnet, liegt der Zeitpunkt
vor 983, da er noch Graf genannt wird. Wäre „Konrad vom Elsass“
gemeint, müssten wir noch etwas weiter zurückgehen. Dass die
zwei von der Welfenchronik erfabelten Söhne fehlen, wundert nicht,
wohl aber an welcher Stelle und wie Herzog Hermann erscheint. Im
Vergleich zu Liutold und Konrad (beide als laici bezeichnet) müsste
er, weil ohne Bezeichnung, noch ein Kind und eigentlich zum geistlichen
Stand bestimmt sein. Wer aber waren die nach ihm aufgeführten Frauen?
Voraussetzen darf man, dass sie dem familiären Rang nach eingetragen
wurden, etwaige Verstorbene natürlich zuerst. Wenn Ita also eine Tochter
des Cuonradus comes sein soll, war
sie zum Zeitpunkt des Eintrags schon tot. Nur dann kann
Iudita (so
Hlawitschka) und/oder Richlint (so
Wolf) seine Gattin sein. Am logischsten erscheint mir: Ita
war die
noch lebende Schwiegermutter,
Iudita die Gemahlin Konrads
und Mutter der Kinder, Richlint die Tochter, mit der Ruodolf verheiratet
war, sie steht ja auch direkt vor ihm.
Uff! Das hieße doch, Iudita/Jutta war eine
Kaiserenkelin und tatsächlich Gattin Konrads,
die Frau Rudolfs hieß Richlint. Eine charmante Wendung. Aber chronologisch
geht das nicht. Die Tochter des 957 gestorbenen Herzogs
Liudolf, der 947/48 Ida, die 986 Mai 17 verstorbene Tochter
Herzog Hermanns I., geheiratet hatte, kann nicht schon 982 (spätester
Termin für den Gedenkeintrag) zwar mehrere Enkel gehabt haben, aber
noch nicht jene Kinder, die aus der Welfenchronik im Eintrag noch fehlen.
Außerdem ist Ita als Gemahlin Rudolfs gut belegt.
Wolf würde folgende Variation vorschlagen: Ita
ist Konrads Schwiegermutter, Iudita
seine
Mutter, Richlint seine Frau. Nur fehlt
dann die Gattin Rudolfs.
Noch besser gefiele Wolf und Jackman wohl folgende Möglichkeit:
Nach dem Grafen Konrad sein Schwiegervater
Liutoldus, weil er als Herzog abgesetzt worden war, nur mit
der Bezeichnung laicus. Dann sein Vater Cuonradus, dann sein Sohn
Hermann,
dann Schwiegermutter und Mutter und Gattin. Aber wieder fehlt dann die
Gattin Rudolfs!
Wenn aber Rudolf der eigentliche Mittelpunkt des Eintrags
wäre – zu einem Zeitpunkt, wo er selber noch nicht Graf ist!! – könnte
man Ita für seine Frau, Iudita für seine Schwiegermutter
(also doch die Frau des Cuonradus comes)
halten und Richlint für eine Schwester oder – unerklärlicherweise
vor den Söhnen – für seine wohlbelegte Tochter, die die Historia
Welforum fälschlich Richgarda nennt (Richarda in der Genealogia).
Es ist gut möglich, dass wegen dieser Namensverwechslung vom „Welfen-Historiker“
das unverstandene Richlint zur Schwiegermutter
Rudolfs, das heißt zur Frau Kunos von Öhningen
gemacht wurde.
Lassen wir diese Deutungsversuche, es gibt noch mehr;
aber keine Interpretation deckt sich mit der Welfen-Überlieferung
und den Interpretationen von Wolf und Jackman oder auch Hlawitschka. An
einer Harmonisierung der Historia Welforum mit dem Reichenauer Eintrag
kann man sich nur verheben. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die
Verfasser der Genealogia und der Historia Welforum diesen Eintrag gekannt
und hier den „Grafen“ Konrad und den
Namen Richlint und vielleicht auch
die Söhne Liutold und Konrad her haben. Sie fanden, eventuell von
den Reichenauer Mönchen darauf hingewiesen, „ihre“
WELFEN Rudolf, Ita usw. in dem Eintrag und reimten
sich das übrige zusammen. Genau so kannten sie die Chronik Thietmars
und den Continuator Reginonis (mit der Erzählung von dem Kuno,
der Geschlechtsverkehr mit einer Kaiser-Verwandten gehabt haben wollte)
sowie die Schluchsee-Schenkung, wo sie den Stader Markgrafen Eggebert usw.
fanden. Nach eigener Aussage arbeiteten sie ja summa diligentia investigantes
ac multum in diversis chronicis et historiis sive antiquis privilegiis
quaerendo laborantes. Dass ihnen diplomatisches Rüstzeug und eine
reichhaltige historisch-genealogische Sekundärliteratur und eine sichere
chronologische Stütze fehlten, darauf muss man gefasst sein; man darf
auch nicht erwarten, dass sie nur richtige Nachrichten fanden und sie nur
richtig auswerteten. Alles mehr oder weniger zufällig Zusammengetragene
verwurstelten sie in zwei Stufen mit Familienerinnerungen zu einem halb
erfundenen, halb wahren Verhau, aus dem man nichts, aber auch garnichts
zur Grundlage einer wissenschaftlichen These machen darf. Wenn wir – vielleicht
nicht einmal alle – Quellen entdecken, aus denen sie kritiklos rezipierten,
dürfen wir diese nicht als bestätigende Parallel-Überlieferung
ansehen, sondern müssen mit komparatistischem Blick untersuchen, wie
sie missverstanden, umgedeutet, vermanscht und weitergesponnen wurden.
Genealogia und Historia Welforum sind Literatur. Genausowenig wie sie darf
man in künftigen Jahrhunderten Wolfs, seiner Parteigänger und
seiner Kontrahenten Texte als Quelle nehmen, ausgenommen für bestimmte
Mentalitäten der Geschichtswissenschaft Ende des 20. Jahrhunderts.
Mithin gibt keine der bisherigen Quellenauslegungen und
-konjekturen die Genealogie des Herzogs Konrad
von Schwaben (und seines wahrscheinlich gar nicht existenten
Vaters Konrad vom Elsaß) korrekt wieder, schon deshalb, weil
die Quellen so vage sind, dass aus ihnen tragfähige Annahmen nicht
hervorgehen können. So wie ich die hinreißend widersprüchlichen
Deutungen anzweifle, kann man natürlich auch meine Zweifel bezweifeln.
Ich schlage mich nicht auf die Seite der Parodisten,
wenn ich nochmals eine Denkmöglichkeit anfüge. Der letzte Name
der Reichenauer Memorialnotiz, angeblich eine Dublette, könnte nämlich
Konrads
von Schwaben Schwager Heinrich
von Stade bezeichnen, denn man muss wohl Vuelf Heinrich für die beiden
Enkel Welf und Heinrich ansehen. Dann dürfte aber auch Iudita
Heinrichs von Stade Gattin meinen und dann wäre Richlint mit größter
Wahrscheinlichkeit eine weitere Schwester oder eine Tochter Konrads.
Oder doch die Gattin
Konrads? Der Eintrag:
Graf
Konrad, drei Brüder oder Söhne, zwei Schwestern, eine
dritte Schwester oder Tochter oder seine Frau, Schwager 1 (kaum Schwiegersohn)
mit zwei Söhnen, Schwager zwei, ergäbe eine gewisse Kohärenz.
Sicher haben die Mönche auf der Reichenau wie alle ihre Zeitgenossen
sich wenig um Systematik in unserem Sinne geschert, aber Alter und Rang
waren ihnen wichtig. Genauso sinnvoll wäre der Eintrag, wenn man ihn
auf Jackmans Herzog Konrad vom Elsaß bezieht: So oder so müssten
wir in den Personen nur die lebenden Vertreter zweier Generationen sehen.
Aber so oder so oder so oder so fehlen einige der doch als zum Zeitpunkt
der Eintragung lebend zu vermutenden Familienmitglieder, darunter die wohl
erst später im Naheland verstorbene Uda. Kurz, der Reichenauer
Eintrag ist im Gegensatz zur Historia Welforum eine Primärquelle,
leider eine fast unmöglich korrekt auszuwertende.
Herzinach und Braubach
Die Identität des dux
Cuno de Beckilnheim mit Kuno von
Öhningen und dem Grafen Konrad
des Memorialeintrags wäre bestärkt, wenn man des letzteren hypothetischen
Sohn Liutold mit dem gleichnamigen Vater der Adelheid von Achalm
gleichsetzen darf, wofür er freilich ein wenig früh geboren wäre.
Denn laut der Zwiefalter Chronik ging die optima curtis iuxta Renum
Herzinach nomine (der wertvolle Hof Hirzenach am Rhein) an Adelheids
Enkel Burchart (Bischof von Utrecht) und Otto (von Lechsgemünd), die
Söhne ihrer Tochter Mahthildis de Horeburc. Diese doch leicht zugängliche
Stelle entging bis heute sämtlichen Regionalhistorikern. Die spätere
Besitzgeschichte gehört nicht hierher, wohl aber die Vorgeschichte.
Ursprünglich war es wohl ein Bestandteil des Fiscus Boppard, in und
an dem es erheblichen
konradinischen
Besitz gab. Aus der Zwiefalter Nachricht quibus ex materna dote … in
hereditatem devenisset
geht hervor, dass Hirzenach ein Teil der Mitgift
oder des Erbguts der Mahthildis war. Auf ihre Schwester Willibirg, Gattin
des Grafen Werner III. von Grüningen/Hessengau († 1066) kamen große
Besitzungen rechts des Mittelrheins (u. a. halb Braubach), die dann über
die BILSTEINER und GISONEN an die LUDOWINGER gelangten. Auch dieser Erbgang
hat wahrscheinlich seinen Ausgang von Liutold, dem möglichen Sohn
von Graf/Herzog Konrad, genommen.
Werner III. könnte aber einen Teil seiner rheinischen
Besitzungen auch über seine agnatische oder kognatische Verbindung
zu den Nellenburgern ererbt haben. Wie Werner I. († 1040 August 22) an
den zweifellos ihm nahe verwandten Eppo von Nellenburg (und damit dessen
Frau) anzuschließen ist, ob als Schwiegersohn oder, so Eckhardt,
als Sohn, braucht uns hier nicht zu kümmern. So oder so hat er über
Eppos Frau Hadewig (wenn meine Hypothese zutrifft) eine Erblinie zum dux
Cuno de Beckilnheim. Jackman hält ihn allerdings für
Eppos jüngeren Bruder, sodass er Schwager, aber nicht Erbe Hadewigs
wäre. Die Besitzungen um Kreuznach, Pfaffen-Schwabenheim und Dill
gingen freilich nicht an ihn, sondern an seinen Bruder oder Schwager Eberhard
den Seligen, von dem sie weiter an die Spanheimer gelangten. Die Heirat
Werners III. mit Willibirg wäre – vorausgesetzt, Hadewig war eine
Tochter Hermanns II. und Luitold dessen Bruder – 5 : 4
zum gemeinsamen
Vorfahren, dem Herzog Konrad = dux Cuno de Beckilnheim
= Kuno von Öhningen, also kanonisch unverfänglich.
Noch mehr Anmerkungen zur Öhningen-Debatte und zu den Konradinern
Grundsätzlich ist diese Diskussion um „Kuno
von Öhningen“ und seine ottonische
Gattin meiner Ansicht entschieden: „Wenn man schon um jeden Preis einen
,geblütsrechtlichen‘ Anspruch Hermanns“ (II., Herzog
von Schwaben) „postulieren will, dann läge es wohl doch näher,
die unbestreitbare, allgemein bekannte ottonisch-karolingische
Deszendenz von dessen Gemahlin Gerberga
ins Feld zu führen (Anm: Unter ihren Ahnen bis zur 4. Generation befinden
sich neun (!) Könige, darunter drei KAROLINGER…).“
„Erbrecht“ war überhaupt so eine Sache. Selbst bei
persönlichem Eigentum (Allodien) ist der Erbgang für bestimmte
Epochen und Rechtsgebiete nicht vorhersagbar: Erbten nur die Söhne,
und zu gleichen Teilen? Die Töchter nur ersatzweise? Was war mit Kindern
vorverstorbener Söhne? usw. usw. Bei Lehen ist der Erbgang noch schwieriger
zu verstehen, denn der Lehnsherr hatte ja ein Interesse, einen handlungsfähigen
Amtsinhaber zu bekommen. Dafür gab es sehr verschiedene Wege. Ganz
ähnlich beschreibt Wolf die Erbansprüche der Thronkandidaten
von 1002, eine andere Materie, allerdings mit dem gleichen Prinzip der
Auswahl dritter Seite unter den Prätendenten. Eine eindeutige Rechtslage
hätte zu einem bestimmten Bewerber geführt. Die Frage wurde –
ohne Wolf zu fragen – auf dem Machtwege gelöst: Wenn es in der Macht
des verstorbenen Kaisers gelegen hatte, seinen Nachfolger zu designieren,
setzte er ihn durch. Wenn einer der Kandidaten den Thron machtvoll usurpierte
wie HEINRICH II., setzte er sich durch.
Wenn die Wahlversammlung der Fürsten einen ihnen möglichst genehmen
Herrscher aussuchte (Idealisten mögen sagen: einen möglichst
geeigneten), setzten sie den auf den Thron. Von Vorteil war für den
Aspiranten in jedem Fall verwandtschaftliche Nähe, ja zu wem? Zum
gerade verstorbenen Herrscher? Zu OTTO DEM GROSSEN?
Zu KARL DEM GROSSEN? Zu den einflussreichsten
Wählern? War nicht manchmal die Abstammung vom bisherigen Herrschergeschlecht
geradezu kontraproduktiv? Man denke an die im 10. Jahrhundert geradezu
verpönten KAROLINGER oder später
Lothar von Supplinburg?
Quasi hereditatem inter filios
Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über
die Herkunft Herzog Konrads. Er und
seine aus Thietmars Chronik erschlossenen Geschwister (Udo (II),
Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter der Stader und Großmutter
Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I).
Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig,
mit einem negativen und einem positiven Argument.
Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle des Regino-Continuators,
Udo
comes
obiit, qui permissu regis, quicquid beneficii aut praefecturarum
habuit, quasi hereditatem inter filios divisit. Er versteht diesen
Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom König erlaubt
bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wie Erbbesitz
unter Söhne zu verteilen, nicht „unter seine Söhne“. Udo
hätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo,
der 950 Bischof von Straßburg werden sollte und bis 965 lebte,
und Otto von Grabfeld, der als sein Sohn durch die sogenannte Notiz
von St. Omer (auf die wir gleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei
wie die Abstammung
Konrads von Schwaben von
Udos
Cousin Gebhard.
Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken.
Warum sollte Udos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir
zufällig wissen) nicht schon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo
vielleicht
noch weitere Kinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil
sie vor dem Vater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo
Kleriker
werden dürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg,
gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasi hereditatem…
Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im Hammersteiner Prozess mit
Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udos
einzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand, da
dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo
ihn (gar mit Zustimmung OTTOS!) enterbt,
hätte der Continuator Reginonis das ganz anders formuliert. Schließlich:
Wenn Udo (I.) keine lebenden Nachkommen hatte, hätte
er dann nicht eher seinen ihm noch im selben Jahr in den Tod folgenden
Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben (mit)bedacht, statt
Konrad, den – nach Jackman einzigen – Sohn seines Vetters Gebhard?
Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint
mir überzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried die
Konsequenz zieht, Udo seien „zum Zeitpunkt der Privilegierung“,
seine Lehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, „solche
Söhne überhaupt abzusprechen“. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf
die weitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also
kaum nach 900 geborene Udo verteilte seine Ämter und Lehen
am Ende seines Lebens nicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel
und eventuell Schwiegersöhne.
Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben
aufgezählt. Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard
sondern von Udo abstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller
Auffassung als seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihre
Todesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einen
unbekannten Sohn oder eine Tochter ), verraten schon ihre Namen. Jackman
muss wegen der Vermandois-Namen Heribert und Kunigunde dem Grafen Gebhard
vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesem Geschlecht geben,
wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois (wohl namens Kunigunde)
als Gemahlin
Udos zuverlässig belegt ist. Auch die Namen Hermann,
Ita und Udo passen besser oder nur zu Nachkommen Udos. Mit erstaunlicher
Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadern auch das Vorkommen von
Udo, weil er die Abstammung von Udo (I) leugnet: „The
name Udo can be observed entering the house of Stade as the sole onomastic
heritage from the Konradiner. Apparently this occurred in a rather unusual
way: … for the names Judith and Liuthar both include an –ud- component.“
Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat
des Wetterau-Grafen Heribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds
und Enkelin des Maienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe
3 : 3, denn Heriberts Großvater wäre der Bruder dieses
Eberhard. Jackman sieht in der Nahehe ausdrücklich kein Problem, und
übersieht – wie bisher auch seine Kritiker – dabei die Folgerung für
Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICH II.
Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich, hätte
er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbaren Nahehe
um sein Erbe bringen können.
Ergänzung:
Prof. Dr. Wilhelm Störmer machte mich aufmerksam
auf eine nobilis matrona Ota, die von einem Grafen Chono
und einem Herimannus um ihr Gut Burgbernheim mit Burg, Forst und
zugehörigen Dörfern beraubt worden sei, die es an das Bistum
Würzburg vertauscht hatten. Sie erhält 1000 Januar 1 von OTTO
III. ihr Recht, aber das Gut bleibt bei Würzburg (gewiss
wurde sie mit dem Tauschobjekt entschädigt). Störmer meint mit
gutem Grund, dass die bisher nicht weiter untersuchten drei Personen wohl
eng mit einander verwandt waren und „Namen der mächtigen KONRADINER-Sippe
tragen“.
Brieflich weist er mich auch auf eine Frau Yrmengard
hin, die von HEINRICH II. die ihm von
Graf Konrad (wohl dem vorigen und Graf im Rangau) übertragenen Güter
Herzogen-Aurach und Langenzenn auch nach dem Tode des Kaisers noch als
Leibgeding besaß. Nach ihrem Tode sollten die Güter an die Bamberger
Kirche fallen, der sie schon bei der Auftragung zubestimmt worden waren.
Guttenberg denkt bei diesem Grafen Chunrad an einen Grafen im Rangau und
den Bruder Chuno des Bischofs Eberhard von Bamberg.