Angelegenheiten von hoher Bedeutung harrten der Entscheidung
durch den Kaiser. Am 11. oder 12. November war Herzog
Burkhard von Schwaben gestorben. Wir haben seine Beziehungen
zum bayerischen Herzogshause, sein Verhalten in der Augsburger Sache kennengelernt.
Hatte er da in einer so hohen Untertanen geläufigen Weise das Ansehen
des Kaisers für seine Zwecke mißbraucht und dieser sich im Augenblick
fügen müssen, so dürfte der Vorgang dem Herrscher doch verstimmt
und ihm die Gefahr enthüllt haben, die dem Reich von dieser Seite
drohte. Der Tod des Herzogs bot ihm Gelegenheit, ihr vorzubeugen und die
Richtung, welche die Entwicklung in S-Deutschland zu nehmen schien abzulenken.
Hätte er das Herzogtum der jungen Witwe Hadwig
belassen, so wäre die Sekundogenitur zur unmittelbarebn Herrschaft
über den ganzen Süden des Reiches gelangt, ihr Übergewicht
hätte die Bischöfe er drückt und sich bald auch der kaiserlichen
Gewalt gefährlich erwiesen. Da sich ganz gewiß zu Gunsten Hadwigs
mächtiger Einfluß am Hofe geltend gemacht hat, so
wird man annehmen dürfen, daß der Entschluß des Kaisers,
sie zu übergehen, vor allem durch politische Erwägungen veranlaßt
war. Daneben mag man auch daran Anstoß genommen haben, die Herrschaft
über ein weites Gebiet einer kinderlosen Witwe zu überlassen,
und sehr schwer mag auch ins Gewicht gefallen sein, daß sich in des
Kaisers nächster Umgebung, ihm in treuer Freundschaft verbunden ein
für das hohe Amt völlig geeigneter Hofgenosse befand, Otto,
der Sohn Liudolfs und der Ida,
der Enkel des großen Kaisers und des Schwaben-Herzogs Hermann.
Ihm verlieh der Kaiser das Herzogtum Schwaben, während Burkhards
Witwe nur die Güter ihres Mannes und die Klostervogteien behielt.