Uhlirz, Karl: Band I Seite 40
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III."

Angelegenheiten von hoher Bedeutung harrten der Entscheidung durch den Kaiser. Am 11. oder 12. November war Herzog Burkhard von Schwaben gestorben. Wir haben seine Beziehungen zum bayerischen Herzogshause, sein Verhalten in der Augsburger Sache kennengelernt. Hatte er da in einer so hohen Untertanen geläufigen Weise das Ansehen des Kaisers für seine Zwecke mißbraucht und dieser sich im Augenblick fügen müssen, so dürfte der Vorgang dem Herrscher doch verstimmt und ihm die Gefahr enthüllt haben, die dem Reich von dieser Seite drohte. Der Tod des Herzogs bot ihm Gelegenheit, ihr vorzubeugen und die Richtung, welche die Entwicklung in S-Deutschland zu nehmen schien abzulenken. Hätte er das Herzogtum der jungen Witwe Hadwig belassen, so wäre die Sekundogenitur zur unmittelbarebn Herrschaft über den ganzen Süden des Reiches gelangt, ihr Übergewicht hätte die Bischöfe er drückt und sich bald auch der kaiserlichen Gewalt gefährlich erwiesen. Da sich ganz gewiß zu Gunsten Hadwigs mächtiger Einfluß am Hofe geltend gemacht hat, so wird man annehmen dürfen, daß der Entschluß des Kaisers, sie zu übergehen, vor allem durch politische Erwägungen veranlaßt war. Daneben mag man auch daran Anstoß genommen haben, die Herrschaft über ein weites Gebiet einer kinderlosen Witwe zu überlassen, und sehr schwer mag auch ins Gewicht gefallen sein, daß sich in des Kaisers nächster Umgebung, ihm in treuer Freundschaft verbunden ein für das hohe Amt völlig geeigneter Hofgenosse befand, Otto, der Sohn Liudolfs und der Ida, der Enkel des großen Kaisers und des Schwaben-Herzogs Hermann. Ihm verlieh der Kaiser das Herzogtum Schwaben, während Burkhards Witwe nur die Güter ihres Mannes und die Klostervogteien behielt.