Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte
717
********************
Zweibrücken
----------------
Grafschaft
Bei der Erbteilung im Hause SAARBRÜCKEN zwischen 1182 und 1188 erhielt Graf Heinrich Lehen und Allode in der Pfalz um Klingenmünster und Bergzabern und in Lothringen sowie die Vogtei über die Abtei Hornbach und das Nonnenkloster Altenmünster (Mainz). Ihre im späten 12. Jh. belegte Stadtpräfektur in Worms konnten die Grafen nicht ausbauen. Aus dem Erbe der Grafen von Eberstein wurden die Herrschaft Stauf am Donnersberg die sogenannten Rheindörfer mit der Grafschaft Zweibrücken vereinigt. Ihre Allodialgüter in Lothringen (Linder, Mördberg, Saargemünd) vertauschten sie 1297/1302 mit den Herzögen von Lothringen gegen die Herrschaft Bitsch unter Vorbehalt der herzoglichen Landesherrschaft. Stufenweise schichteten die Brüder Walram undEberhard ihre Besitzungen voneinander ab und beurkundeten 1333 die definitive Teilung. Zweibrücken und Bitsch wurden die namengebenden Burgen der beiden Linien Zweibrücken-Zweibrücken und Zweibrücken-Bitsch, erstere starb 1394, letztere 1570 aus. Territoriale Kerne der Linie Zweibrücken-Zweibrücken waren die aus der Vogtei über Hornbach entstandene Grafschaften Zweibrückenund das Amt Bergzabern. Die Grafen hatten Anteil an Zöllen und Geleit auf den Straßen von Pfalz und Elsaß zum Saartal. Als bedeutendste Persönlichkeit der Linie Zweibrücken-Zweinbrücken gilt Graf Walram II. († 1366). Infolge seiner Heirat mit Johanna von Bar-Pierrefort wurde er in die politischen Auseinandersetzungen in der Reichsromanai verwickelt. Von 1356 bis 1364 fungierte er als kaiserlicher Statthalter in Lothringen. Eine zunehmende Verschuldung veranlaßte seinen Sohn Eberhard II., die Burgen und Städte Bergzabern, Hornbach und Zweibrücken an Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz hälftig zu verkaufen und zu Lehen aufzutragen. Sie fielen nach dem kinderlosen Tod Eberhards (1394) an die Kurpfalz. Die Allodien erbten die Grafen von Zweibrücken-Bitsch. Bei der Erbteilung zwischen den Söhnen König RUPRECHTS (1410) erhielt Stephan unter anderen die Grafschaft Zweibrücken, mußte sie aber zunächst (1416) bei den Herzögen von Lothringen auslösen, dem sein Vater sie verpfändet hatte. Seitdem gehört sie zum Kern des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.
Quellen und Literatur:
---------------------------
L. Molitor, UB zur Gesch. der ehem. pfalz.-bayer.
Residenzstadt
Z., 1888 [Neudr. 1974] - C. Pöhlmann, Die kurpfälz. und
lothring.
Zwischenregierung in Z (1384-1416), (Mitt. Hist. Verein Pfalz 45,
1927),
25-36 - Ders., Gesch. der Gf.en v. Z. aus der Z.er Linie, 1938 - Ders.,
Die älteste Gesch. des Bliesgaus, bd. 2, 1953, 94-96 - C.
Pöhlmann-A.
Doll, Reg. der Gf.en v. Z. aus der Linie Z., 1962 - Dt.
Städtebuch,
hg. E. Keyser, Bd. IV, 3: Rheinland-Pfalz und Saarland, 1964, 461-468 -
H.-W. Herrmann, Die Gft. Z. (Geschichtl. LK des Saarlandes II, 1977),
316-322
- Ders., Städte im Einzugsbereich der Saar (Publications
Luxembourg
108, 1992), 316f.