Älteste Tochter des Grafen Otto von Northeim und der Richenza
von Schwaben, Tochter von Herzog Otto II.
Ethelinde war die Erbin der Grafschaft Emsland. Nach der im August 1070 erfolgten Absetzung ihres Vaters als Herzog von Bayern wurde sie von ihrem Gemahl verstoßen, der sich von seinem Schwiegervater abwandte und durch den König zum Herzog von Bayern ernannt wurde.
Karl-Heinz Lange: Seite 142-145
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"Die Grafen von Northeim 950-1144" 1958
Die älteste der 4 Töchter Ottos von Northeim und Richenzas,
Ethilinde, erhielt den Namen ihrer Urgroßmutter väterlicherseits,
der Gemahlin Graf Siegfrieds I. Ihre Geburt läßt sich ebensowenig
wie der ihrer Schwestern und Brüder zeitlich genau bestimmen, da wir
deren Altersfolge im einzelnen nicht kennen. Haben wir somit mit der Möglichkeit
zu rechnen, dass Ethilinde und ihre
Schwestern vor beziehungsweise zwischen ihren Brüdern geboren sein
könnte, so läßt sich ihre Geburt wiederum nur in die Jahre
1050-1060 ansetzen.
Es hat den Anschein, dass Ethilinde nach
der Herzogserhebung ihres Vaters im Jahre 1061 aus politischen Rücksichten
noch im unmündigen Kindesalter dem Grafen Welf IV. in die Ehe
gegeben worden ist. Welf war der Sohn Azzos II. von Este und der
WELFIN Kuniza (Kunigunde) und wird etwa zwischen 1030 und 1040 geboren
sein. Da er im bayrisch-schwäbischen Raum über bedeutende Herrschaftsgrundlagen
verfügte, wird sich Otto von Northeim von der Ehe seiner ältesten
Tochter eine wesentliche Steigerung seiner Macht und seines Einflusses
in Bayern versprochen haben, und es hat durchaus den Anschein, daß
sich der Herzog in dieser Erwartung nicht getäuscht sah. Die Ereignisse
des Jahres 1070 führten jedoch zum Abbruch aller Beziehungen zwischen
Welf und Otto. Die Aussicht auf den Gewinn der bayrischen
Herzogswürde bestimmte den WELFEN, seinem beim König in
Ungnade gefallenen Schwiegervater jegliche Unterstützung zu versagen
und seine Ehe mit Ethilinde zu lösen,
das politische Motiv des Ehebruchs liegt daher klar zu Tage. Welf und
Ethilinde hatten keine Kinder, eine
Tatsache, die bei dem jugendlichen Alter der NORTHEIMERIN
durchaus begreiflich erscheint. Die bekannten Nachkommen Welfs IV. sind
aus dessen 2. Ehe mit Judith von Flandern hervorgegangen. Welf starb
am 9. November 1101 auf einer Kreuzfahrt ins Heilige Land.
Ethilinde heiratete in 2. Ehe einen
westfälischen Grafen mit Namen Hermann,
den die Chronisten des 12. und 13. Jahrhunderts nach der Burg Kalvelage
in der Grafschaft Vechta benennen. Ob er diese Burg bereits besessen hat,
läßt sich mangels zeitgenössischer Quellen nicht mit Sicherheit
sagen. Erst sein und Ethilindes einziger
Sohn Hermann
erscheint seit dem Jahre 1115, mit Gewißheit seit dem Jahre 1126,
als Graf von Kalvelage. Die Ehe Ethihildes
und Hermanns kann
frühestens kurz nach 1070 geschlossen sein; genauere Anhaltspunkte
fehlen. Auch über die Vorfahren Hermanns
lassen sich keine sicheren Angaben machen. Hömberg möchte
sowohl die Grafen von Kalvelage als auch die von Kappenberg von einem im
Jahre 1017 auftretenden Grafen Hermann ableiten, den er für den Großvater
des Gemahls der Ethilinde hält.
Lassen sich auch keinerlei konkrete Einwände gegen Hömbergs Aufstellungen
erheben, so können diese doch nur als Hypotheken gelten. Auch die
Herkunft der Grafen von Kalvelage aus dem westfälischen Münsterland
läßt sich nicht einwandfrei nachweisen. Die Nachkommen Hermanns
II. nennen sich nach der Burg Ravensberg. Man hat daher
seit langem in der Forschung die These vertreten, daß bereits Ethilinde
ihrem Gemahl Hermann
im Bistum Osnabrück Komitatsrechte aus väterlichen, das heißt
northeimischen Erbe in die Ehe gebracht habe. Beweise für eine
Annahme fehlen aber gänzlich. Es ist schon darauf verwiesen worden,
dass die gräflichen Gerechtsame Ottos von Northeim nach seinem
Tode bei der männlichen Linie des Geschlechts verblieben sind. Außerdem
fehlt jeder Anhaltspunkt für die Annahme, dass die NORTHEIMER
in Mittelwestfalen jemals Grafenrechte ausgeübt haben. Dagegen sind
möglicherweise durch die Mitgift der Ethilinde
auch im Bistum Osnabrück Allodialgüter northeimischer
Herkunft an Hermann
I. übergegangen, aber die westfälischen Besitzungen der
NORTHEIMER lagen, was in diesem Zusammenhang betont werden muß,
fast ausnahmslos in den Gebieten südlich der Lippe. Sichere Angaben
über Umfang und Lage der an Hermann
gelangten northeimischen Erbgüter in Westfalen lassen sich
daher nicht machen.
Ein im Jahre 1082 gestorbener Graf
Hermann läßt sich mit einiger Sicherheit auf den Gemahl
der Ethilinde beziehen; über ihren
Tod haben sich keinerlei Nachrichten erhalten. Der Sohn beider, Graf
Hermann II. von Kalvelage, wäre demnach zwischen 1071 und
1082 geboren. Seine Gemahlin (Judith?) soll nach Prinz und Hömberg
eine Tochter Graf Ottos von Zütphen gewesen sein und als Miterbin
ihres Vaters die Machtstellung der Grafen von Kalvelage-Ravensberg in Nordwestfalen
begründet haben. Da sich der Name und Herkunft von Hermanns
Gemahlin jedoch nicht mit Sicherheit nachweisen lassen, muß
auch die vermutete Übernahme zütphenscher Gerechtsame im Raum
um Kalvelage durch den Sohn der Ethilinde problematisch
bleiben. Hermann
begegnet zum letzten Male urkundlich im Jahre 1134. Über seinen
Tod haben sich keine glaubwürdigen Nachrichten erhalten.
Lutz Fenske: Seite 351
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"Adelsopposition"
Ein weiterer Mitkämpfer in der folgenreichen Schlacht von 1115
war Graf
Hermann II. von Kalvelage. Er entstammte der Ehe des
westfälischen Grafen Hermann mit Ethilinde,
einer Tochter Ottos von Northeim, die in 1. Ehe mit Welf IV.
verheiratet gewesen war, der seine Gemahlin jedoch nach dem Sturz des
NORTHEIMERS als Herzog von Bayern verstoßen hatte. Auch hier
liegt also eine blutsmäßige Verbindung zu den Fürstenhäusern
O-Sachsen vor, die wie bei Graf Friedrich von Arnsberg und seinem Bruder
Heinrich auf dem engen Grad der Verwandtschaft Graf
Hermanns II. mit den anderen Enkeln Ottos von Northeim beruhte.
1062
1. oo Welf IV. Herzog von Bayern
- 1070 1030/40-9.11.1101
2. oo Hermann I. Graf von Kalvelage
- 1082
Kinder:
Hermann I. Graf von Ravensberg
- um 1144