Kölner Königschronik
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Vertrag, den die Römer mit Kaiser Friderich schlossen.
 

Geschworen haben die gegenwärtigen und schwören werden die künftigen Senatoren und das ganze römische Volk Treue dem Herrn Kaiser Friderich; und zwar wollen sie ihn unterstützen, die Krone des römischen Reiches zu behaupten und gegen alle Menschen zu vertheidigen; sie wollen ihn  unterstützen, seine Gerechtsame innerhalb der Stadt wie außerhalb der Stadt zu behaupten; sie wollen niemals weder durch Rath noch durch That sich betheiligen, wo etwa ihr Herr, der Kaiser, durch bösen Trug gefangen werden, oder ein Glied verlieren, oder irgend einen Schaden an seiner Person erleiden sollte; sie wollen den Senat nicht anders, als durch ihn oder seinen Bevollmächtigten besetzen lassen; und dies alles wollen sie ohne Hinterlist und böse Gesinnung beobachten. Der Herr Kaiser wird den Senat beständig in der Machtfülle erhalten, in welcher er jetzt steht, und wird denselben unter der
Bedingung zu heben suchen, daß der Senat durch ihn besetzt und ihm unterthan werde; er wird hierüber ein Privilegium mit goldnem Siegel ausstellen, in welchem folgendes enthalten sein soll: Der Kaiser bestätigt den Senat und wird alle ächten Besitzungen des römischen Volkes garantiren, soweit es dem Kaiser zusteht; er wird ihnen dieselben nicht entziehen, sondern die guten Gewohnheiten der Stadt, die Pachtverträge und die bis auf die dritte und vierte Generation ausgestellten Zinsurkunden aufrechterhalten; in demselben Privilegium endlich wird er Befehl geben, daß den Römern in seinem ganzen Reiche kein Wegezoll, Thorzoll, Uferzoll oder sonstige Abgabe abverlangt werde; wer sich aber herausnehme solches von ihnen zu nehmen, der solle in eine Strafe von hundert Pfund Goldes
verfallen. Dies alles wird mit der Unterschrift der Fürsten des Hofes ausgefertigt werden.

Nachdem nun dies glücklich und ruhmvoll ausgeführt war, trat eine gräßliche Seuche und Pest auf, im römischen Gebiete stets heimisch, die, wie im Ezechiel zu lesen, am Heiligthum Gottes anfangend, fast alle Häupter des Priesterstandes stürzte und auch viele Fürsten hinwegraffte. Zuerst starben Bischof
Daniel von Prag sowie Bischof Alexander von Lüttich am Vorabend des Sanct-Laurentiusfestes; hierauf starb der Herr Erzbischof Reinold, ein durch Weisheit und Thätigkeit  bewunderungswürdiger Mann, auf dem auch der größte Theil vom Ruhme des Kaisers beruhte, am Tage vor Mariä Himmelfahrt, nachdem er alle kirchlichen Sacramente, Beichte, Abendmahl, Oelung, andächtigst empfangen und sein Testament in lobenswerther Weise geordnet und aufgesetzt hatte. Um dieselbe Zeit erlag Friderich, der erlauchte Herzog von Schwaben, Sohn des Königs Kuonrad, ferner Welph der jüngere und mit ihm eine solche Menge von Bischöfen, Aebten, Fürsten, Rittern und Männern verschiedenen Standes, daß die Menge sich fast nicht zählen ließ. Denn nur sehr wenige vom Heere des Kaisers kehrten zurück, und zudem suchte jeder fast wie auf der Flucht seine Rettung.

Schon vor dieser Zeit starb am 11. Juli Herzog Heinrich von Limburg, dem der Kaiser diesseit des Rheins seine Geschäfte, Erzbischof Reinold das Herzogthum von Köln übertragen hatten. Die Kölnische Kirche erwählte sich Philipp, den Decan der Domkirche und Kanzler des kaiserlichen Hofes, zu ihrem Oberhaupt, während er noch in Italien sich aufhielt.

Um dieselbe Zeit befehdeten Bischof Wichmann von Magedeburg, Landgraf Luodewich, Markgraf Albert und die übrigen Ostsachsen den Herzog Heinrich von Sachsen und sein Land mit Rauben und Brennen und hatten seine Mittel fast erschöpft, als endlich der Kaiser aus Italien eine Gesandtschaft
schickte und bis zu seiner Ankunft diesen Krieg auszusetzen befahl.