Vertrag, den die Römer mit Kaiser Friderich schlossen.
Geschworen haben die gegenwärtigen und schwören
werden die künftigen Senatoren und das ganze römische Volk Treue
dem Herrn Kaiser Friderich; und zwar
wollen sie ihn unterstützen, die Krone des römischen Reiches
zu behaupten und gegen alle Menschen zu vertheidigen; sie wollen ihn
unterstützen, seine Gerechtsame innerhalb der Stadt wie außerhalb
der Stadt zu behaupten; sie wollen niemals weder durch Rath noch durch
That sich betheiligen, wo etwa ihr Herr, der Kaiser, durch bösen Trug
gefangen werden, oder ein Glied verlieren, oder irgend einen Schaden an
seiner Person erleiden sollte; sie wollen den Senat nicht anders, als durch
ihn oder seinen Bevollmächtigten besetzen lassen; und dies alles wollen
sie ohne Hinterlist und böse Gesinnung beobachten. Der Herr Kaiser
wird den Senat beständig in der Machtfülle erhalten, in welcher
er jetzt steht, und wird denselben unter der
Bedingung zu heben suchen, daß der Senat durch
ihn besetzt und ihm unterthan werde; er wird hierüber ein Privilegium
mit goldnem Siegel ausstellen, in welchem folgendes enthalten sein soll:
Der Kaiser bestätigt den Senat und wird alle ächten Besitzungen
des römischen Volkes garantiren, soweit es dem Kaiser zusteht; er
wird ihnen dieselben nicht entziehen, sondern die guten Gewohnheiten der
Stadt, die Pachtverträge und die bis auf die dritte und vierte Generation
ausgestellten Zinsurkunden aufrechterhalten; in demselben Privilegium endlich
wird er Befehl geben, daß den Römern in seinem ganzen Reiche
kein Wegezoll, Thorzoll, Uferzoll oder sonstige Abgabe abverlangt werde;
wer sich aber herausnehme solches von ihnen zu nehmen, der solle in eine
Strafe von hundert Pfund Goldes
verfallen. Dies alles wird mit der Unterschrift der Fürsten
des Hofes ausgefertigt werden.
Nachdem nun dies glücklich und ruhmvoll ausgeführt
war, trat eine gräßliche Seuche und Pest auf, im römischen
Gebiete stets heimisch, die, wie im Ezechiel zu lesen, am Heiligthum Gottes
anfangend, fast alle Häupter des Priesterstandes stürzte und
auch viele Fürsten hinwegraffte. Zuerst starben Bischof
Daniel von Prag sowie Bischof Alexander von Lüttich
am Vorabend des Sanct-Laurentiusfestes; hierauf starb der Herr Erzbischof
Reinold, ein durch Weisheit und Thätigkeit bewunderungswürdiger
Mann, auf dem auch der größte Theil vom Ruhme des Kaisers beruhte,
am Tage vor Mariä Himmelfahrt, nachdem er alle kirchlichen Sacramente,
Beichte, Abendmahl, Oelung, andächtigst empfangen und sein Testament
in lobenswerther Weise geordnet und aufgesetzt hatte. Um dieselbe Zeit
erlag Friderich, der erlauchte Herzog
von Schwaben, Sohn des Königs Kuonrad,
ferner Welph der jüngere und mit ihm eine solche Menge von Bischöfen,
Aebten, Fürsten, Rittern und Männern verschiedenen Standes, daß
die Menge sich fast nicht zählen ließ. Denn nur sehr wenige
vom Heere des Kaisers kehrten zurück, und zudem suchte jeder fast
wie auf der Flucht seine Rettung.
Schon vor dieser Zeit starb am 11. Juli Herzog Heinrich von Limburg, dem der Kaiser diesseit des Rheins seine Geschäfte, Erzbischof Reinold das Herzogthum von Köln übertragen hatten. Die Kölnische Kirche erwählte sich Philipp, den Decan der Domkirche und Kanzler des kaiserlichen Hofes, zu ihrem Oberhaupt, während er noch in Italien sich aufhielt.
Um dieselbe Zeit befehdeten Bischof Wichmann von Magedeburg,
Landgraf Luodewich, Markgraf Albert und die übrigen Ostsachsen den
Herzog Heinrich von Sachsen und sein Land mit Rauben und Brennen und hatten
seine Mittel fast erschöpft, als endlich der Kaiser aus Italien eine
Gesandtschaft
schickte und bis zu seiner Ankunft diesen Krieg auszusetzen
befahl.