Einziger Sohn des Herzogs
Joachim von Pommern-Stettin und der Elisabeth von Brandenburg,
Tochter von Markgraf Johann
Otto III. folgte unter brandenburgischer
Vormundschaft und erhielt nach jahrelangem Erbstreit um Hinterpommern 1463
Stargard. Er blieb bis zuletzt unter Brandenburgs Einfluß, sein Besitz
kam an Erich
II.