STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN BAND I und
II Tafel 88
Lexikon des Mittelalters: Band VI Seite 1389
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Oldenburg (Niedersachsen)
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Die späteren Grafen von Oldenburg werden
erstmals 1108 greifbar mit Egilmar
I. "comes in confinio Saxonie et Frisie potens et manens." Als
wahrscheinlichster Herrschaftsraum der Familie gilt das Osnabrücker
Nordland, wo sie im hohen Mittelalter über reichen Grundbesitz verfügte.
Wohl schon um 1100 hatte sie die von den BILLUNGERN lehnsrührige Vogtei
über das Alexander-Stift in Wildeshausen inne, spätestens seit
1124 die Vogtei über das Kloster Rastede nördlich von Oldenburg
- vielleicht dank der Verwandtschaft mit dessen legendärem Gründer
Huno. Im Ammerland westlich Oldenburgs konnte sie zwischen dem 12. und
14. Jh. ihre Herrschaft durchsetzen. In der 1. Hälfte des 12. Jh.
wurde die
Burg Oldenburg an der Hunte ihr Herrschaftszentrum; seit 1149
ist die Selbstbezeichnung des Hauses als Grafen "de Aldenburg" belegt,
1167 konnte Herzog Heinrich der Löwe Oldenburg an sich bringen; nach
seinem Sturz nahmen die Oldenburger Grafen
ihre Herrschaftsrechte eigenständig, auch ohne Beziehungen zum Reich,
wahr. Anfang des 13. Jh. teilte sich eine Wildeshauser Linie ab,
von der sich um 1220 die Grafen von Oldenburg-Bruchhausen abzweigten
(später Altbruchhausen und Neubruchhausen, 1338 bzw.
1384 an Hoya). Wildeshausen wurde 1229 dem Erzbischof von Hamburg-Bremen
zu Lehen aufgelassen und ging mit dem Aussterben der Linie 1270 für
Oldenburg verloren. Die Teilnahme der
Grafen an den Kreuzzügen gegen die Stedinger 1233/34 war Voraussetzung
ihrer Herrschaftsausweitung bis an die Weser, besonders nördlich der
Hunter; auch konnten sie jetzt ihre Ende des 12. Jh. von den Grafen von
Stotel geerbten Herrschaftsrechte in Landwürden sichern (1408-1511
an die Stadt Bremen verpfändet). Um 1278 wurde die Burg Delmenhorst
Sitz einer oldenburgischen Nebenlinie (Grafen
von Oldenburg und Delmenhorst). Ihr kleiner Machtbereich wurde
1436 wieder mit Oldenburg vereinigt,
1463 abermals abgezweigt, 1482 für das Bistum Münster okkupiert,
endlich 1547 für Oldenburg zurückerobert.
- Herkunft und hochmittellaterliches Geschick grundherrlicher Besitztitel
der Oldenburger Grafen in den friesischen
Ländern Östringen und Rüstringen sind nicht eindeutig zu
klären; wohl von den BILLUNGERN herrührende Grafenrechte in Östringen
konnten nicht behauptet werden. Doch gelang es den Grafen seit dem späten
14. Jh., ihre Landesherrschaft auf friesischem Gebiet um und westlich Varel
vorzutreiben. Die friesischen Wesermarschländer Stadtland und Burjardingen,
im 14. und 15. Jh. mehrfach Ziel oldenburgischer
Kriegszüge, wurden mit welfischer Hilfe 1514 engültig erobert
und bis 1523, zum Teil als welfisches Lehen, der Grafschaft eingegliedert.
- Die Wahl Graf Christians von Oldenburg
zum König von Dänemark (Christian I.)
steigerte das Ansehen des Hauses OLDENBURG
erheblich. Die Grafschaft geriet unter seinem Bruder Gerhard
(den Mutigen) zwar in schwere Krisen, konnte aber von
Johann V. seit 1482 durch kluges Wirtschaften, auch durch Landesausbau,
stabilisiert werden. Ständische Strukturen entwickelten sich nur vorübergehend;
der durchweg arme Ministerialenadel und die kleinen Städte hatten
kaum politisches Gewicht. Die Grafschaft blieb ganz auf die Dynastie bezogen,
der sie ihre Existenz verdankte.
Quellen:
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Oldenburg. UB I-VIII, 1914-1935
Literatur:
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G. Rüthning, Oldenburg. Gesch. I., 1911 - P. Niemann, Die Kl.gesch.
von Rastede und die Anfänge der Gf.en v. O., 1935 - M. Last, Adel
und Gf. in O. während des MA, 1969 - Gesch. des Landes O., hg. A.
Eckhardt-H. Schmidt, 1988 - O. und die Lambertikirche, hg. R. Rittner,
1988.
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