Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1141
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Nieder-Lothringen, Herzogtum
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I. ALLGEMEINE FRAGESTELLUNG
Im Gegensatz zu den meisten Herzogtümern der Reiches der OTTONEN und SALIER des 10. und 11. Jh. hatte Nieder-Lothringen weder eine einheitliche ethnische Grundlage noch natürliche historische Grenzen; der Umfang des Herzogtums war künstlich festgelegt worden und beruhte zunächst auf den Grenzen des weiträumigen Lotharingien von 843, sodann auf der willkürlichen Aufgliederung dieses Regnum in 2 Herzogtümer. Diese Zweiteilung ist seit einem halben Jahrhundert Gegenstand einer lebhaften Diskussion, sowohl hinsichtlich des Zeitpunktes (959, um 1000, um 1050?) als auch der Grenzziehung (Erzbistümer Köln und Trier, Tal der Semois oder der Chiers?). Nach traditioneller Sehweise erfolgte die Aufteilung 959, mit Grenzziehung zwischen den beiden großen Erzbistümern Köln und Trier. Die Geschichte Nieder-Lothringens, als dessen Herzöge die deutschen Könige bis 1100 politisch absichtsvoll in der Regel landfremde Persönlichkeiten ernannten, vollzog sich eher auf der Ebene einer funktionalen Institution ("Amtsherzogtum") als eines Territorialverbandes. Doch unterlag dieser funktionale Charakter im Laufe des zu behandelnden Zeitraums starken Wandlungen.
II. IM ZEITALTER DER OTTONEN UND SALIER
In den Jahren 959 bis 964 erscheint als Herzog von Nieder-Lothringen
ein Gottfried (von ungewisser geographischer Herkunft); er war als
Laie vielleicht nur Helfer des Erzbischofs Brun
von Köln, der von 953 bis 965 gemäß dem Willen
OTTOS
I. die volle Herzogsgewalt im gesamten Lotharingien ausübte.
Von 965 bis 977 blieb das Herzogsamt unbesetzt, ein klarer Hinweis, dass
die OTTONEN, die auf die Eingliederung
Nieder-Lothringens in das Reich abzielte, im wesentlichen gelungen war.
Nach dieser Periode hatten unter OTTO II.
und OTTO III. über etwa drei Jahrzehnte
(977-1005) zwei westfränkische KAROLINGER
die Herzogswürde inne; diese Maßnahme war stärker von den
Belangen ottonischer 'Westpolitik'
als von internen Regierungs- und Verwaltungsbedürfnissen Nieder-Lothringens
bestimmt. Dies wird auch anhand der nachfolgenden erneuten Vakanz des Herzogsamtes
(1005-1012) deutlich.
Seit dem Beginn des 11. Jh. waren die Könige und
Kaiser im niederlothringischen Raume konfrontiert mit dem Problem der Formierung
neuer Territorialfürstentümer, deren Aufstieg sich im wesentlichen
zwischen 1050 und 1200 vollzog. Regionale Dynasten absorbierten oder usurpierten
die nachkarolingischen Grafschaften,
dies auch im Kernbereich Nieder-Lothringens, in den alten 'pagi' Brabant
und Haspengau (Hesbyae). Angesichts dieses Prozesses, der sich in zahlreichen
bewaffneten Konflikten niederschlug und zu anarchischen Zuständen
führte, reagierte das deutsche Königtum, das seine Westgrenze
und den wichtigen Herrschaftsbereich zwischen Schelde und Rhein zu verteidigen
hatte, mit Errichtung eines politischen Systems, das im wesentlichen auf
drei Faktoren beruhte:
1. Aufbau dreier Markgrafschaften (Antwerpen,
Enane und Valenciennes), die die Grenze gegen Frankreich sichern sollten
2. Ausbau der "Reichsbistümer" der Region
(Erzbistum Köln, Bistümer Utrecht, Lüttich, Cambrai) zu
geistlichen Fürstentümern, deren Bischöfe faktisch vom Königtum
ernannt und kontrolliert wurden;
3. Wiederherstellung des Herzogtums Nieder-Lothringen
durch HEINRICH II. (1012).
Die Wiederherstellung des Amtherzogtums konnte nur durch
eine neue Definition seiner Funktion gelingen: Dem Herzog oblagen die Repräsentation
der königlichen Gewalt in seinem Amtsbereich und die Aufrechterhaltung
der 'pax publica'. Diese Zielsetzung wurde während des gesamten 11.
Jh. in insgesamt zufriedenstellender Weise erreicht. Der Erfolg beruhte
auf der Auswahl der Herzogsgewalt durch das Königtum, das durchgängig
Mitglieder der Aristokratie einsetzte (vor allem aus dem Grafenhaus von
Verdun, dem sogenannten Haus ARDENNE), deren Interessen sich nicht
mit denen der Territorialherren im Innern Nieder-Lothringens deckten und
die als (zumeist loyale) königliche Amtsträger die expandierenden
regionalen Gewalten militärisch oder durch Schiedsrichteramt im Zaun
zu halten wußten; die Erblichkeit der Herzogswürde wurde (in
rechtlicher Hinsicht) im Zeitraum zwischen 1012 und 1100 vermieden. Bis
zum Ende des 11. Jh., auch noch unter Gottfried
von Bouillon (1087-1096), verkörperte die Herzogsgewalt
in Nieder-Lothringen durchaus eine lebendige politische Realität.
III. DER VERFALL DES AMTSHERZOGTUMS IM 12. JAHRHUNDERT
In der Zeit nach Gottfrieds
Tod (+ 18. Juli 1100 in Jerusalem) verlor das niederlothringische Herzogsamt
rasch seinen realen politischen Inhalt, vor allem infolge der widersprüchlichen
und verfehlten Herzogseinsetzungen durch das deutsche Königtum.
HEINRICH IV. ernannte am 25. Dezember 1101 den Grafen Heinrich
I. von Limburg, wohingegen HEINRICH V.
(bald nach seiner Erhebung gegen den Vater) am 13. Mai 1106 dem Grafen
Gottfried von Löwen(-Brabant) das Herzogsamt verlieh. Diese Übertragungen
hatten insofern katastrophale Folgen, als sie nicht mehr den über
den konkurrierenden Territorialmächten stehenden Belangen des Reiches
Rechnung trugen, sondern führenden Fürsten der Region, die in
erster Linie eigene Machtinteressen verfolgten, Zugriff auf die Herzogswürde
verschafften; nachdem das Grafenamt schon seit langem erblich geworden
war, drohte dies nun auch dem Herzogsamt. Der Konflikt zwischen den beiden
konkurrierenden Inhabern des Herzogtums führte zu einem Schwund der
herzoglichen Autorität bei den übrigen Fürsten Nieder-Lothringens.
Obwohl die theoretische Vorstellung des Herzogsamtes auch einige Jahrzehnte
lang weiter lebte (vgl. die auf die Zeit von 1050 bis 1100 gefälschten
Herzogsurkunden, die um 1125-1150 in mehreren Abteien angefertigt wurden),
war eine irreversible Entwicklung eingeleitete worden: 1128 setzte LOTHAR
III. Gottfried I. von Brabant zugunsten Walrams II. von Limburg
ab. Im Zuge des folgenden Krieges wurde Gottfried I. 1129 bei Wilderen
geschlagen, das Herzogtum zwischen den beiden Konkurrenten geteilt: Der
BRABANTER
sollte
von der Schelde bis zur Gete, der LIMBURGER von der Gete bis
zum Rhein die Herzogsgewalt ausüben. Diese (ohnehin nur temporäte)
Entscheidung war auch insofern unrealistisch, als sie für weite Teile
Nieder-Lothringens (den Raum zwischen Utrecht und Diest im Norden der Gete,
das Quellgebeit des Flusses bis zu den Ardennen) keine Lösung anbot.
Die übrigen Territorialfürsten erkannten eine über ihnen
stehende herzogliche Autorität Brabants oder Limburgs kaum mehr an;
Graf
Balduin V. von Hennegau (1171-1195), seit 1188 Graf von Namur, seit
1191 Graf von Flandern, unternahm Anstrengungen zur Bildung einer weiträumigen
"Markgrafschaft", die Flandern (das dem König von Frankreich unterstand),
Hennegau und Namur (beide zu Nieder-Lothringen) sowie Luxemburg (nördlicher
Teil von Ober-Lotharingien) umfassen sollte.
Die Agonie des niederlotharingischen Herzogtums führte
nach dem Tode Gottfrieds III. von Brabant (August 1190) zur Neuregelung
(dies zu einem Zeitpunkt, als der Erzbischof von Köln unter Berufung
auf die einstigen rechte Bruns die herzogliche Gewalt in Lotharingien forderte).
FRIEDRICH
BARBAROSSA fertigte auf dem Hoftag zu Schwäbisch Hall am
24. September 1190 gleichsam die Sterbeurkunde Nieder-Lothringens
aus, als er festsetzte, dass Heinrich I. von Löwen nur mehr
Herzog in denjenigen Territorien sein sollte, die seiner effektiven fürstlichen
Gewalt unterstanden, das heißt im "Herzogtum Brabant", während
die übrigen Fürstentümer Nieder-Lothringens von seiner Gewalt
ausgenommen sein sollten. Von nun an war die niederlotharingische Herzogswürde
ein bloßer Titel, der (ohne reale Substanz) als eine Art historischer
Archaismus von den Herzögen von Brabant (das im Frz.'duche' de Lothier'
hieß) noch bis zur burgundischen Periode geführt wurde.
Nieder-Lothringen, das die Gebiete Hennegau, Brabant,
Namur, Lüttich und Luxemburg umfaßte, zersplitterte sich im
Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Dynastien, von denen außer
den Grafen von Löwen, die sich vorzugsweise Herzöge von (Nieder)-Lothringen
oder auch seit 1190 nach dem Hauptteil ihres Landes Herzöge von Brabant
nannten; auch die von Limburg führten den Herzogstitel. Brabant fiel
1430 an Burgund. Die Nachkommen des von Brun
eingesetzten Herzogs Friedrich von Ober-Lothringen starben 1033
aus, und der Kaiser verlieh hierauf das Land an den Herzog Gozelo I.
von Nieder-Lothringen, dann an dessen Sohn Gottfried den Bärtigen
und
nach dessen Absetzung 1047 dem Grafen Albrecht von Elsass, dem 1048
sein Bruder Gerhard von Elsass folgte. Nieder-Lothringen kam nach
Gozelos
I. Tode 1044 an dessen Sohn Gozelo II., 1046 an Friedrich
von Lützelburg, dem 1065-69 der ehemalige Herzog von Ober-Lothringen
Gottfried
der Bärtige und nach dessen Tode 1069-76 sein Sohn
Gottfried
der Bucklige folgte. Nach ihm erhielten
Kaiser
HEINRICHS IV. Sohn KONRAD,
1088 Gottfrieds des Buckligen Neffe, Gottfried
von Bouillon, 1100 die LÜTZELBURGER
und mit Gottfried V. die Grafen von Brabant das Herzogtum.
NIEDER-LOTHRINGEN
| Gottfried I. von Hennegau-Brabant Herzog von Nieder-Lothringen (959- 968) |
| Karl von Frankreich Herzog von Nieder-Lothringen (977- 991) |
| Otto Herzog von Nieder-Lothringen (991-1004) |
| Gottfried II. Herzog von Nieder-Lothringen (1004-1019) |
| Gozelo I. Herzog von Nieder-Lothringen (1019-1044) |
| Gozelo II. Herzog von Nieder-Lothringen (1044-1046) |
| Friedrich von Luxemburg Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065) |
| Gottfried III. der Bärtige Herzog von Nieder-Lothringen (1065-1069) |
| Gottfried IV. der Bucklige Herzog von Nieder-Lothringen (1069-1076) |
| KONRAD Herzog von Nieder-Lothringen (1076-1088) |
| Gottfried V. von Bouillon Herzog von Nieder-Lothringen (1088-1099) |
| Heinrich von Limburg Herzog von Nieder-Lothringen (1101-1106) |
| Gottfried VI. von Löwen Herzog von Nieder-Lothringen (1106-1128) |
| Walram von Limburg Herzog von Nieder-Lothringen (1128-1139) |
Seit 1139 Herzogstitel bei Brabant