Nieder-Lothringen
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1141
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Nieder-Lothringen, Herzogtum
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I. ALLGEMEINE FRAGESTELLUNG

Im Gegensatz zu den meisten Herzogtümern der Reiches der OTTONEN und SALIER des 10. und 11. Jh. hatte Nieder-Lothringen weder eine einheitliche ethnische Grundlage noch natürliche historische Grenzen; der Umfang des Herzogtums war künstlich festgelegt worden und beruhte zunächst auf den Grenzen des weiträumigen Lotharingien von 843, sodann auf der willkürlichen Aufgliederung dieses Regnum in 2 Herzogtümer. Diese Zweiteilung ist seit einem halben Jahrhundert Gegenstand einer lebhaften Diskussion, sowohl hinsichtlich des Zeitpunktes (959, um 1000, um 1050?) als auch der Grenzziehung (Erzbistümer Köln und Trier, Tal der Semois oder der Chiers?). Nach traditioneller Sehweise erfolgte die Aufteilung 959, mit Grenzziehung zwischen den beiden großen Erzbistümern Köln und Trier. Die Geschichte Nieder-Lothringens, als dessen Herzöge die deutschen Könige bis 1100 politisch absichtsvoll in der Regel landfremde Persönlichkeiten ernannten, vollzog sich eher auf der Ebene einer funktionalen Institution ("Amtsherzogtum") als eines Territorialverbandes. Doch unterlag dieser funktionale Charakter im Laufe des zu behandelnden Zeitraums starken Wandlungen.

II. IM ZEITALTER DER OTTONEN UND SALIER

In den Jahren 959 bis 964 erscheint als Herzog von Nieder-Lothringen ein Gottfried (von ungewisser geographischer Herkunft); er war als Laie vielleicht nur Helfer des Erzbischofs Brun von Köln, der von 953 bis 965 gemäß dem Willen OTTOS I. die volle Herzogsgewalt im gesamten Lotharingien ausübte. Von 965 bis 977 blieb das Herzogsamt unbesetzt, ein klarer Hinweis, dass die OTTONEN, die auf die Eingliederung Nieder-Lothringens in das Reich abzielte, im wesentlichen gelungen war. Nach dieser Periode hatten unter OTTO II. und OTTO III. über etwa drei Jahrzehnte (977-1005) zwei westfränkische KAROLINGER die Herzogswürde inne; diese Maßnahme war stärker von den Belangen ottonischer 'Westpolitik' als von internen Regierungs- und Verwaltungsbedürfnissen Nieder-Lothringens bestimmt. Dies wird auch anhand der nachfolgenden erneuten Vakanz des Herzogsamtes (1005-1012) deutlich.
Seit dem Beginn des 11. Jh. waren die Könige und Kaiser im niederlothringischen Raume konfrontiert mit dem Problem der Formierung neuer Territorialfürstentümer, deren Aufstieg sich im wesentlichen zwischen 1050 und 1200 vollzog. Regionale Dynasten absorbierten oder usurpierten die nachkarolingischen Grafschaften, dies auch im Kernbereich Nieder-Lothringens, in den alten 'pagi' Brabant und Haspengau (Hesbyae). Angesichts dieses Prozesses, der sich in zahlreichen bewaffneten Konflikten niederschlug und zu anarchischen Zuständen führte, reagierte das deutsche Königtum, das seine Westgrenze und den wichtigen Herrschaftsbereich zwischen Schelde und Rhein zu verteidigen hatte, mit Errichtung eines politischen Systems, das im wesentlichen auf drei Faktoren beruhte:
1. Aufbau dreier Markgrafschaften (Antwerpen, Enane und Valenciennes), die die Grenze gegen Frankreich sichern sollten
2. Ausbau der "Reichsbistümer" der Region (Erzbistum Köln, Bistümer Utrecht, Lüttich, Cambrai) zu geistlichen Fürstentümern, deren Bischöfe faktisch vom Königtum ernannt und kontrolliert wurden;
3. Wiederherstellung des Herzogtums Nieder-Lothringen durch HEINRICH II. (1012).
Die Wiederherstellung des Amtherzogtums konnte nur durch eine neue Definition seiner Funktion gelingen: Dem Herzog oblagen die Repräsentation der königlichen Gewalt in seinem Amtsbereich und die Aufrechterhaltung der 'pax publica'. Diese Zielsetzung wurde während des gesamten 11. Jh. in insgesamt zufriedenstellender Weise erreicht. Der Erfolg beruhte auf der Auswahl der Herzogsgewalt durch das Königtum, das durchgängig Mitglieder der Aristokratie einsetzte (vor allem aus dem Grafenhaus von Verdun, dem sogenannten Haus ARDENNE), deren Interessen sich nicht mit denen der Territorialherren im Innern Nieder-Lothringens deckten und die als (zumeist loyale) königliche Amtsträger die expandierenden regionalen Gewalten militärisch oder durch Schiedsrichteramt im Zaun zu halten wußten; die Erblichkeit der Herzogswürde wurde (in rechtlicher Hinsicht) im Zeitraum zwischen 1012 und 1100 vermieden. Bis zum Ende des 11. Jh., auch noch unter Gottfried von Bouillon (1087-1096), verkörperte die Herzogsgewalt in Nieder-Lothringen durchaus eine lebendige politische Realität.

III. DER VERFALL DES AMTSHERZOGTUMS IM 12. JAHRHUNDERT

In der Zeit nach Gottfrieds Tod (+ 18. Juli 1100 in Jerusalem) verlor das niederlothringische Herzogsamt rasch seinen realen politischen Inhalt, vor allem infolge der widersprüchlichen und verfehlten Herzogseinsetzungen durch das deutsche Königtum. HEINRICH IV. ernannte am 25. Dezember 1101 den Grafen Heinrich I. von Limburg, wohingegen HEINRICH V. (bald nach seiner Erhebung gegen den Vater) am 13. Mai 1106 dem Grafen Gottfried von Löwen(-Brabant) das Herzogsamt verlieh. Diese Übertragungen hatten insofern katastrophale Folgen, als sie nicht mehr den über den konkurrierenden Territorialmächten stehenden Belangen des Reiches Rechnung trugen, sondern führenden Fürsten der Region, die in erster Linie eigene Machtinteressen verfolgten, Zugriff auf die Herzogswürde verschafften; nachdem das Grafenamt schon seit langem erblich geworden war, drohte dies nun auch dem Herzogsamt. Der Konflikt zwischen den beiden konkurrierenden Inhabern des Herzogtums führte zu einem Schwund der herzoglichen Autorität bei den übrigen Fürsten Nieder-Lothringens. Obwohl die theoretische Vorstellung des Herzogsamtes auch einige Jahrzehnte lang weiter lebte (vgl. die auf die Zeit von 1050 bis 1100 gefälschten Herzogsurkunden, die um 1125-1150 in mehreren Abteien angefertigt wurden), war eine irreversible Entwicklung eingeleitete worden: 1128 setzte LOTHAR III. Gottfried I. von Brabant zugunsten Walrams II. von Limburg ab. Im Zuge des folgenden Krieges wurde Gottfried I. 1129 bei Wilderen geschlagen, das Herzogtum zwischen den beiden Konkurrenten geteilt: Der BRABANTER sollte von der Schelde  bis zur Gete, der LIMBURGER von der Gete bis zum Rhein die Herzogsgewalt ausüben. Diese (ohnehin nur temporäte) Entscheidung war auch insofern unrealistisch, als sie für weite Teile Nieder-Lothringens (den Raum zwischen Utrecht und Diest im Norden der Gete, das Quellgebeit des Flusses bis zu den Ardennen) keine Lösung anbot. Die übrigen Territorialfürsten erkannten eine über ihnen stehende herzogliche Autorität Brabants oder Limburgs kaum mehr an; Graf Balduin V. von Hennegau (1171-1195), seit 1188 Graf von Namur, seit 1191 Graf von Flandern, unternahm Anstrengungen zur Bildung einer weiträumigen "Markgrafschaft", die Flandern (das dem König von Frankreich unterstand), Hennegau und Namur (beide zu Nieder-Lothringen) sowie Luxemburg (nördlicher Teil von Ober-Lotharingien) umfassen sollte.
Die Agonie des niederlotharingischen Herzogtums führte nach dem Tode Gottfrieds III. von Brabant (August 1190) zur Neuregelung (dies zu einem Zeitpunkt, als der Erzbischof von Köln unter Berufung auf die einstigen rechte Bruns die herzogliche Gewalt in Lotharingien forderte). FRIEDRICH BARBAROSSA fertigte auf dem Hoftag zu Schwäbisch Hall am 24. September 1190  gleichsam die Sterbeurkunde Nieder-Lothringens aus, als er festsetzte, dass Heinrich I. von Löwen nur mehr Herzog in denjenigen Territorien sein sollte, die seiner effektiven fürstlichen Gewalt unterstanden, das heißt im "Herzogtum Brabant", während die übrigen Fürstentümer Nieder-Lothringens von seiner Gewalt ausgenommen sein sollten. Von nun an war die niederlotharingische Herzogswürde ein bloßer Titel, der (ohne reale Substanz) als eine Art historischer Archaismus von den Herzögen von Brabant (das im Frz.'duche' de Lothier' hieß) noch bis zur burgundischen Periode geführt wurde.



Trillmich Werner:
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit" 1991 Seite 48-59

Nieder-Lothringen, das die Gebiete Hennegau, Brabant, Namur, Lüttich und Luxemburg umfaßte, zersplitterte sich im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Dynastien, von denen  außer den Grafen von Löwen, die sich vorzugsweise Herzöge von (Nieder)-Lothringen oder auch seit 1190 nach dem Hauptteil ihres Landes Herzöge von Brabant nannten; auch die von Limburg führten den Herzogstitel. Brabant fiel 1430 an Burgund. Die Nachkommen des von Brun eingesetzten Herzogs Friedrich von Ober-Lothringen starben 1033 aus, und der Kaiser verlieh hierauf das Land an den Herzog Gozelo I. von Nieder-Lothringen, dann an dessen Sohn Gottfried den Bärtigen und nach dessen Absetzung 1047 dem Grafen Albrecht von Elsass, dem 1048 sein Bruder Gerhard von Elsass folgte. Nieder-Lothringen kam nach Gozelos I. Tode 1044 an dessen Sohn Gozelo II., 1046 an Friedrich von Lützelburg, dem 1065-69 der ehemalige Herzog von Ober-Lothringen Gottfried der Bärtige und nach dessen Tode 1069-76 sein Sohn Gottfried der Bucklige folgte. Nach ihm erhielten Kaiser HEINRICHS IV. Sohn KONRAD, 1088 Gottfrieds des Buckligen Neffe, Gottfried von Bouillon, 1100 die LÜTZELBURGER und mit Gottfried V. die Grafen von Brabant das Herzogtum.
 

NIEDER-LOTHRINGEN
 
 
Gottfried I. von Hennegau-Brabant Herzog von Nieder-Lothringen (959- 968)
Karl von Frankreich Herzog von Nieder-Lothringen (977- 991)
Otto Herzog von Nieder-Lothringen (991-1004)
Gottfried II. Herzog von Nieder-Lothringen (1004-1019)
Gozelo I. Herzog von Nieder-Lothringen (1019-1044)
Gozelo II. Herzog von Nieder-Lothringen (1044-1046)
Friedrich von Luxemburg Herzog von Nieder-Lothringen (1046-1065)
Gottfried III. der Bärtige Herzog von Nieder-Lothringen (1065-1069)
Gottfried IV. der Bucklige Herzog von Nieder-Lothringen (1069-1076)
KONRAD Herzog von Nieder-Lothringen (1076-1088)
Gottfried V. von Bouillon Herzog von Nieder-Lothringen (1088-1099)
Heinrich von Limburg Herzog von Nieder-Lothringen (1101-1106)
Gottfried VI. von Löwen Herzog von Nieder-Lothringen (1106-1128)
Walram von Limburg Herzog von Nieder-Lothringen (1128-1139)

Seit 1139 Herzogstitel bei Brabant