Das Haus der Aledramiden
§ 5. Die Linie der Markgrafen von Vasto
Es steht fest, daß der gemeinsame Ahnherr der verschiedenen
Zweige, die später als marchiones de Vasto zusammengefaßt
werden, aber vielfach noch eine besondere Bezeichnung führen, ein
Markgraf
Bonifacius, der Sohn des Teuto (Teto, Tetes) ist. Er wird am
frühesten erwähnt in den beiden oben Seite 378 besprochenen Urkunden
seiner Witwe Bertha, der Tochter Manfreds II. von Turin. Die Namensform
ist hier Teto; andere Formen sind 1097 Teuto, 1111 Teti
(im Genitiv?); die Form Teotto, die ebenfalls von den Neueren angegeben
wird, kann ich nicht belegen. Als seine Söhne aus der Ehe mit Bertha
erscheinen in der Urkunde von 1065: Manfredus,
Bonifacius
et Anselmus marchiones und Henricus (oder
Alricus)
et Oto; in der Urkunde von 1064: Manfred,
Anselm,
Bonifacius,
der hier an dritter Stelle genannt wird, und Oto clericus; Heinrich
oder Alrich wird nicht erwähnt.
Daß Teto dem aledramidischenHaus
angehört hat, unterliegt keinem Zweifel; was später über
die Beziehungen seiner Nachkommen zu Savona und ihere Lebensverhältnisse
bemerkt werden wird, verschafft darüber volle Sicherheit. Wie er aber
mit den bisher erwähnten Mitgliedern der Familie zusammenhängt,
ist minder klar. San Giovanni, Desimoni und soweit seine Theorie dies gestattet,
auch San Quintino sind in einer Beziehung einig: sie bringen mit ihm eine
Urkunde vom 12. November 1062 in Verbindung, durch welche Manfredus
et Otto et Anselmus germanis in der uns bekannten Weise die
Privilegien von Savona anerkennen; alle drei Schriftsteller halten Teuto
oder Tei für eine Nebenform von Otto und identifizieren
den Gemahl der Turinerin Bertha mit dem 1062 an zweiter Stelle genannten
Bruder. Dann hört aber ihre Übereinstimmung auf: San Quintino
hält die drei Brüder von 1062 für Söhne eines Wilhelm,
der, wie wir sehen werden, 1059 an Savona schwört, San Giovanni sieht
sie als Söhne Otberts, der 1061 die Privilegien Savonas beschwor,
also nach unserer Zählung
Otberts III., Desimoni als Söhne
Anselms III. an. Mit unseren bisherigen Ergebnissen wäre nur die
letzte dieser Annahmen in Übereinstimmung zu bringen: San Quintinos
Ansicht ist ganz hinfällig, und Otberts III. Ehe muß
kinderlos geblieben sein (siehe oben Seite 395), während wir Nachkommen
Anselms
III. allerdings nur nicht nachweisen können, aber keinen Grund
haben sie auszuschließen.
Doch kann ich mich sehr ernster Bedenken gerade gegen
die Ansicht, über welche alle drei Autoren einig sind, nicht erwehren.
Zunächst will mit nicht einleuchten, wieso ein Bruder unseres Teto
zu
dem Namen Manfred käme, der bis dahin unserer Familie ganz
fremd ist. Daß nach den beiden Urkunden von 1064 und 1065 sein ältester
Sohn so heißt, kann nicht befremden: er hat den Namen seines mütterlichen
Großvaters Manfred II. von Susa geerbet: daß der älteste
Bruder Tetos so genannt wäre, würde seltsamer und bei
der offenbaren Gesetzmäßigkeit der Namengebung in diesen Häusern
schwer erklärlicher Zufall sein. Sodann ist die Identität des
Namens Teuto oder Teto und Otto nicht nur niemals
erwiesen (denn die zum Behuf dieses Beweises geschmiedete Fälschung,
Moriondi I, 39, in welcher Bonifaz, der Sohn des
Teto sich
filius quondam Othonis nennt, kommt nicht in Betracht), sondern
mehr als unwahrscheinlich, und an einen Doppelnamen des Mannes (Teto
qui et Otto) zu denken, haben wir gar keinen Anhalt. Weiter steht
es nun aber auch mit den beiden Namen Otto et Anselmus in
jener Privilegienbestätigung für Davona ganz eigentümlich.
In einem im 14. Jahrhundert geschriebenen Verzeichnis der Urkunden des
Stadtarchives von Savona, stehen folgende Einträge:
1. Instrumentum unum sicut dons Manfredus Dei
gratia marchio promisit non intrare castellum Saone nec alia facere, que
continentur in dicto instrumento scripto manu Daniellis judicis, millesimo
sexagesimo secundo, XII. die m. Novembris, ind. prima. Et incipit: In nomine
sancte et individue trinitatis. Notum sit etc. Et finit ante nomen notarii:
bonorum hominium interfuerunt.
2. Instrumentum unum sicut dons Manfredus Dei
gratia marchio, Otto et Anselmus germani promiserunt non
intrare castrum Saone nec alia facere, que continentur in dicto instrumento
scripto manu Daniellis judicis, millesimo sexagesimo secundo, XII die m.
Novembris, ind. prima. Et incipit: In nomine sancte et individue trinitatis
etc. Et finit ante nomen notarii: bonorum hominum interfuerunt.
Erwarten sollte man danach zwei gleichlautende Schriftstücke
von gleichem Datum, das eine von Manfred allein, das anderen von
ihm mit seinen beiden Brüdern ausgestellt. Vorgefunden hat sich aber
nur eins, von Manfred allein ausgestellt und von ihm allein unterschrieben;
nachträglich sind, wie San Quintino meint, von gleichzeitiger, ja
von derselben Hand hinter Manfredus die Worte et Otto et
Anselmus
germani über die Zeile geschrieben und einige andere entsprechende
Änderungen vorgenommen; Unterschriften Ottos und
Anselms
sind aber nicht hinzugefügt. Die Angaben des Archivkatalogs erweisen
sich also als unverläßlich. Wäre dieser Otto der
Urkunde von 1062 identisch mit unserem vor 1064 mit Hinterlassung von fünf
Söhnen verstorbenen, durch seine Heirat in glänzende Verhältnisse
gelangten Markgraf Teto, dem Mann der Bertha, so müßte
man unter allen Umständen erwarten, daß er 1062 mit seinem Bruder
zusammen in gleicher Stellung die wichtige Verschreibung ausgefertigt hätte.
Der Boden, auf dem wir uns bewegen, ist, so lange nicht
von wirklich sachverständiger Seite eine nochmalige Prüfung des
Savoneser Dokuments stattgefunden hat, zu schwankend, als daß ein
sicheres Urteil möglich wäre. Einstweilen scheint mir das wahrscheinlichste,
daß der Manfred unserer Urkunde von 1062 nicht ein Bruder,
sondern jener älteste Sohn Tetos war, den wir aus den Schenkungen
Berthas
von 1064 und 1065 kennen, daß er allein ach dem Tode seines Vaters
1062 jene üblichen Versprechungen abgelegt hat, und daß die
Hinzufügung der Namen zweier seiner Brüder - Otto und
Anselm
- erst später erfolgt ist; der vierte Bruder Bonifaz hat 1084
noch ein besonderes Versprechen der Art ausgestellt. Offen bleiben muß
die Frage, wessen Sohn Teto war: für seine Abkunft von Anselm
III. spricht nichts als der Name eines seiner Söhne.
Sichere Nachrichten haben wir erst wieder über seine
Nachkommen. Von seinen fünf Söhnen, denen ein großer Teil
der Güter des Turiner Hauses durch ihre Mutter zufiel, ist Heinrich
oder Alrich, wie es wahrscheinlicher nach seinem Großoheim,
dem Bischof von Asti, hieß, sonst unbekannt; Otto, der 1065
clericus
heißt, kommt für uns nicht weiter in Betracht. Über das
Schicksal der übrigen belehrt uns zunächst eine Bulle Gregors
VII. vom 3. November 1079. Der Papst hat vernommen "quod Bonifatius
marchio, germanus Manfredi et Anselmi nuper interemptorum,
ejusdem Anselmi desponsatam conatur sibi in conjugium cpolare":
er befiehlt den Bischöfen von Asti und Turin und dem Erwählten
von Acqui ihn mit Ermahnungen, nötigenfalls mit kirchlichen Zensuren
von diesem Frevel abzuhalten. Bonifaz war nach diesem, wie wir aus
dem Ausdruck der Bulle schließen dürfen, unnatürlichen
Todes seiner Brüder das Haupt der Linie; sein Bruder Manfred
hatte einen Sohn Heinrich II. [Ich zähle die Markgrafen der
Linie von Vasto besonders.] hinterlassen, mit den der Oheim 1097 für
die Kanoniker zu Ferranica im Tal der Bormida urkundete. Daß Bonifaz
mehrmals
verheiratet war, scheint aus der Ausdrucksweise seines Testaments von 1125
zu folgen, in dem er die Söhne, die er ex hac uxore abuerit zu Erben
einsetzt, einen anderen Sohn aber enterbt. Daß seine Gemahlin
Agnes
hieß, ergibt sich aus einer Notiz in der Geschichte von Kloster Lerins;
Vermutungen über Herkunft sind mehrfach aufgestellt; ich gehe darauf
nicht ein. Was Bonifaz sonst betrifft, so mag nur noch erwähnt
werden, daß er 1084 den Savonesen das übliche Versprechen
gab, ihre Privilegien zu wahren; daß niemand anders als er der Bonifacius
marchio sein kann, welcher 1111 für den Kaiser den Vertrag mit
Paschalis II. beschwört, daß er auch 1116 als Zeuge HEINRICHS
V. genannt wird. Bald nach 1125 muß er gestorben sein.
Durch sein schon erwähntes Testament setzt Bonifaz
seine
sieben Söhne Manfred II., Wilhelm, Hugo, Anselm II.,
Heinrich,
Bonifaz
III., Otto II. zu Erben ein und vermacht jeder seiner beiden
Töchter Sibila und
Adalaxia
100 Pfund. Einen achten
Sohn, Bonifaz II. von Incisa, wahrscheinlich aus erster Ehe (Bonefacium
Incixie) enterbet er "quia eum violenter cepit, atque in carcare cum sua
familia tenuit, usquedum ab eo ut a mortalibus inimicis sese redimit, et
quia cum suis mortalibus inimicis suam amiciciam cum sacramento firmiter
copulavit, et quia grave damnum cum suis inimicis intulit; tria enim castra
de melioribus, que posidebat, sibi cum suis inimicis abstulit, scilicet
Montaldum et Montemclarum et Boves: per has enim suprascriptas ingratitudines
filium suum Bonefacium Incixie nominatim exheredavit". Von diesen acht
Söhnen des Bonifaz I. stammen die verschiedenen Zweige der
Linie von Vasto ab. Ich beschränke mich auf einige kurze Beerkungen
über dieselben, die keineswegs Vollständigkeit anstreben.
Bonifaz II. ist der Stifter der Linie von Incisa.
1160 oder 1161 war er verstorben, wie aus einer Urkunde hervorgeht, durch
welche eine gewisse Adalasia "vobis domno Alberto marchioni de
Incisa, filia quondam Bonifacii" ihre Rechte an villa, castrum
und curia Cerreti abtritt. Am 23. April 1167 (St. 4085) ist Albertus
marchio de Incisa Zeuge FRIEDRICHS I.;
1173 kauft er andere Güter in Cerreto; 1174 entscheidet er mit anderen
gekorenen Richtern den Streit zwischen Genua und dem Markgrafen Malaspina.
Mit ihm identisch ist jedenfalls der Ubertus de Incisa, der 1175
bei FRIEDRICH I. Zeuge ist (St. 4175),
obwohl Moriondi denselben für einen Bruder Alberts hält.
1190 war er gestorben; eine Urkunde seiner Witwe Damicella, quondam
uxor Alberti marchionis de Incisa belehrt uns, daß er sechs
Söhne und drei Töchter hinterlassen hatte, von denen zwei Söhne
und eine Tochter noch unter mütterlicher Vormundschaft standen; ein
siebenter Sohn Heinrich, der schon 1186 marchio Incasae heißt,
muß inzwischen schon dahingeschieden sein. Die überlebenden,
deren ältester Albert II. war, wurden 1191 von HEINRICH
VI. auf Klage des Markgrafen Bonifatius von Montferrat geächtet
"quia publici erant aggressores viarum (St. 4676).
Wir gehen von den Nachkommen dieses enterbten Sohnes
Bonifaz'
I. zu seinen sieben zu Erben eingesetzten Söhnen über. Dieselben
hielten anfangs die Gemeinschaft des Besitzes aufrecht. 1135 stellten die
beiden ältesten Manfred und Wilhelm den Savonesen für
sich und ihre Brüder die gewöhnliche Urkunde über die Bestätigung
ihrer Privilegien aus; 1140 schließen
Manfred, Hugo,
Anselm,
Heinrich
und
Otto
ein Bündnis mit Genua; 1142 urkunden
Manfred und
Hugo
für Kloster Tiglieto und lassen ihren Akt von Heinrich,
Anselm
und Otto, der hier zuerst den Namen Boverius führt,
bestätigen; ohne Datum, aber etwa um dieselbe Zeit abgefaßt,
ist ein Dokument aller sechs Söhne - nur Bonifaz fehlt - für
Staffarda; 1155 schließen Manfred,
Heinrich und Otto
Boverius einen Vertrag über Noli mit Genua, wobei sie zugleich
Wohnung daselbst zu nehmen geloben. Um diese Zeit oder schon etwas früher
muß nun aber eine Teilung erfolgt sein.
Manfred II. bezeichnet sich zumeist als marchio
de Wasto und wird auch in den Königsurkunden als Zeuge gewöhnlich
so genannt. Doch führt er auch schon 1148 in einer Urkunde für
Staffarda den Titel "marchio de Saluciis, filius quondam domni Bonifacii
march. de Vasto. Gestorben ist er zwischen dem 4. Juni 1175 und dem
März 1176; in einer Urkunde ersteren Datums urkundet er noch zusammen
mit seinem gleichnamigen Sohn Manfred III. für Fruttuaria;
im März 1176 ist letzterer Markgraf von Saluzzo und schreibt sich
Manfred filius quondam Manfredi. Manfred III., der in
einem Diplom OTTOS IV. von 1212 als
Manfredus
marchio dictus Punasius de Saluz bezeichnet wird, pflanzte allein die
Linie
von Saluzzo fort, ein anderer Bruder dominus Anselmus
filius Mainfredi marchionis wird, soviel ich finde, nur einmal 1165
erwähnt und scheint vor dem Vater gestorben zu sein.
Wilhelm, der in dem Testament von 1125 an
zweiter Stelle genannt wird, ist der Stammvater der Linie der Markgrafen
von Busca, muß aber auch einen gewissen Anteil an Saluzzo gehabt
haben, da sein Sohn Berengar einmal, mit Manfred zusammen
urkundend, wie dieser den Titel marchio de Salutiis annimmt. Er wird 1155
vom Bischof Karl von Turin mit Rossana belehnt und nach diesem Jahr nicht
mehr erwähnt. Den Titel marchio de Busca führt er noch nicht,
sondern erst seine Söhne Berengar und Manfred IV. Lancia.
Der dritte Bruder Hugo mit dem Beinamen Magnus,
den er in mehreren Urkunden FRIEDRICHS I. erhält,
wird immer nur marchio de Wasto genannt. Daß er sich schon
Markgraf von Clavesana genannt habe, wie neuere Schriftsteller behaupten,
läßt sich urkundlich nicht belegen. Nach 1167 wird er nicht
mehr erwähnt und Nachkommen von ihm sind unbekannt.
Der vierte Bruder ist Anselm II., von dem mit
Urkunden, die er allein ausgestellt hatte, nicht bekannt sind. Daß
er 1172 tot war, beweist eine Urkunde Bonifaz IV., der sich hier
Clavxane marchio fil. quond. Anselmi nennt; wahrscheinlich aber
wird sein Tod mindestens zwei Jahre früher hinaufzurücken sein,
denn bereits 1170 schließen Bonifaz IV. und sein älterer
Bruder Wilhelm II. eine Übereinkunft mit den Konsuln von Albenga,
welche andeutet, daß sie damals bereits selbständig über
ihr Erbe verfügen konnten. Wilhelm führte den Titel Markgraf
von Ceva, wie man aus dem Auszug einer Urkunde von 1188 sieht, in der
Guillielmus
de Ceva, filius quond. Anselmi marchionis eine Schenkung macht.
Auch der Titel marchio Albingae wird von Gliedern dieses Zweiges
- entweder Bonifaz IV. oder einem gleichnamigen Sohn 1196 geführt.
Gerade bei dieser Linie Clavesana - Ceva - Albenga ist aber die
weitere Genealogie noch nicht völlig aufgeklärt, und am wenigsten
befriedigt, was San Quintino darüber beigebracht hat.
Die fünfte Stelle in dem Testament von 1125 nimmt
Heinrich
ein, der als Heinricus Guercius (Wercius, Wertio usw.) eine sehr
bedeutende und hinlänglich bekannte Rolle in der Umgebung and am Hofe
FRIEDRICHS
I. gespielt hat. Gewöhnlich wird auch in den Kaiserurkunden
mit dem allgeinen Familientitel marchio de Wasto eingeführt;
doch heißt er schon in dem Diplom FRIEDRICHS
vom 10. Juni 1162 ausdrücklich marchio Savone; er wird darin "pro
sua fidelitate quam circa imperium semper habuit et servavit et pro ejus
praeclaris servisiis quae nobis semper impedent" mit allem belehnt "quod
marchio
Bonifacius pater ejus habuit in civitate Savone et in marchia et in
episcopatu" (St. 3950). Schon 1179 führt er seine Söhne
Otto
und
Heinrich
in die Verwaltung Savonas mit ein, wie ein von alen dreien mit den Konsuln
der Stadt geschlossener Vertrag von diesem Jahr zeigt, und 1182 treten
die letzteren schon selbständig auf, da sie als marchiones Otto
et Henricua filii Enrici marchionis Saonae die Compagna von
Genua schwören, doch hat der Vater noch 1183 wie man weiß, beim
Abschluß des Friedens mit dem Lombardenbund mitgewirkt (St. 4354,
4360). Von da ab hört man von ihm nichts mehr, aber auch die Söhne
geben bald den Titel Markgrafen von Savona auf, um ihn mit dem bescheidenen
Namen von Markgrafen del Caretto zu vertauschen. Zwei Brüder
Ottos
und Heinrichs, die in den geistlichen Stand getreten sind, übergehe
ich.
Sehr spärlich sind die Nachrichten über Bonifaz
III., Bonifacius minor, wie er in dem Testament von 1125 genannt
wird. Er selbst bezeichnet sich in zwei Urkunden von 1182 und 1188 als
marchio
de Curtemilia (von Cortemiglia); gestorben ist er vor 1192, ohne Erben
zu hinterlassen.
In den Besitz der Grafschaft Loreto hatte Bonifaz
sich
mit Otto Boverius, dem jüngsten der Brüder geteilt, wie
aus den erwähnten Dokument von 1188 hervorgeht. Nach 1155 haben wir
keine sichere Kunde von diesem, legitime Kinder hat er schwerlich hinterlassen,
doch mag der Guilielmus filius Oti Bovairi, der in einer
Urkunde von 1192 als letzter Zeuge vorkommt, sein natürlicher Sohn
gewesen sein.