Das Haus der Aledramiden
§ 3. Die Linie zu Sezze
Mit leidlicher Sicherheit läßt sich nun zunächst
die Linie Otberts I., dem wir 1004 als Grafen von Savona, 1030 mit
seinen beiden Söhnen Wido I. und Otbert II. als Gründer
eines Klosters auf seinem castrum Sezzadium begegneten, einige Generationen
weiter abwärts verfolgen. Wido I. hat man in dem gleichnamigen
Bischof von Acqui wiedererkennen wollen, welcher zuerst 1039 urkundlich
erwähnt wird. Nach seiner allerdings sehr jungen und unzuverlässigen
Vita wäre er aus vornehmen einheimischen Geschlecht, und dieser Umstand,
sowie die reichen in und um Acqui gelegenen Erbgüter, über die
er in mehreren Urkunden verfügt, unterstützen allerdings diese
Vermutung, ohne indessen einen ausreichenden Beweis abzugeben. Eine andere
Nachricht jedoch ermöglicht uns, zu einem entschiedenen Urteil darüer
zu gelangen. Nach Arnulf von Mailand I, 13 ist in dem Kampf KONRADS
II. gegen die Mailänder am 19. Mai 1037 Wido marchio
Italicus, der des Kaisers Fahne trug, gefallen. Über seine Herkunft
sind verschiedene Vermutungen aufgestellt; zuletzt hat Giesebrecht II,
323 sich für seine Zugehörigkeit zum estensischen Haus, Pabst,
de Ariberto Seite 30 dagegen für seine aledramidische
Abkunft
ausgesprochen. Einen ESTENSER Wido, auf den die Angaben passen würde,
kann man nun aber nicht nachweisen, denn die Annahme von Muratori, Antt.
Estensi I, 106, daß Otbert II. von Este einen Sohn dieses Namens
gehabt habe, beruht auf einem Mißverständnis der oben Seite
362 erwähnten Urkunde von 1029, und auf Verwechslung mit dem Bruder
Manfreds II. von Turin (siehe oben Seite 373). Ein anderer ESTENSER Wido
aber lebt noch in den 50-er Jahren des 11. Jahrhunderts (Muratori Antt.
Estensi I, 236), muß demnach ebenfalls von dem 1039 gefallenen signifer
KONARDS
unterschieden werden. Dasselbe gilt aber auch von jenem Turiner Wido, denn
dieser ist nach Chron. Novalic. V., 31 schon zur Zeit des Abtes Gezo von
Breme, also vor 1014 gestorben. So bleibt denn niemand, an den wir denken
könnten, als unser ALEDRAMIDE Wido
I., der schon 1030 an einem Rechtsgeschäft seines Vaters teilnahm
und also sehr wohl sieben Jahre später königlicher Bannerträger
gewesen sein kann. Damit fällt dann die Vermutung, die Wido I.
mit
dem Bischof von Acqui identifiziert, von selbst. Der letztere gehört
vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach dem Geschlecht der Grafen von Acqui
an, von denen wir unten ein Mitglied kennen lernen werden.
Weiter liegt uns eine Urkunde von 1061 vor, durch welche
Autbertus
marchio den Leuten von Savona die Aufrechterhaltung ihrer näher
bestimmten Rechte und Privilegien verspricht. Ist es unzweifelhaft, daß
dieser Markgraf zu den Nachkommen Otberts I. gehört, den wir
1004 als Grafen von Savona kennen gelernt haben, so trage ich doch Bedenken,
ihn mit San Giovanni, Desimoni und andere für identisch mit Otbert
II. zu halten, der, wie wir sahen, 1030 mit seinem Vater
Otbert
I. für das Kloster Sezze urkundete. Derartige Bestätigungen,
wie wir deren noch mehrere zu erwähnen haben werden, sind offenbar
von den jeweiligen Grafen von Savona bei oder sehr bald nach dem Antritt
ihrer Machtbefugnisse in dieser Stadt den Bürgern verliehen worden;
gehörte unsere Urkunde also Otbert II. an, so würde, während
sein Bruder Wido schon 1037 starb, Otbert I. bis gegen 1061
gelebt haben, was wenig wahrscheinlich ist. Ich würde es also vorziehen,
unseren Markgrafen von 1061 für einen gleichnamigen Sohn Otberts
II., also für einen Enkel Otberts I., zu halten, wenn ein
solcher sich nachweisen ließe. Und das ist in der Tat in erwünschter
Weise der Fall. 1065 urkunden "in castro Seciai" Adalbert, Propst von
Tortona und sein Bruder, Markgraf Wido "filii b. m. Otberti
itemque marchio" ferner "Beatrix filia Ulrici [Ob ihr Vater der
Markgraf Odelricus von Romagnano ist, der 1040 erwähnt wird (siehe
oben Seite 379), muß dahingestellt bleiben. Ganz verkehrt sind diese
Verhältnisse auf der Stammtafel bei Desimoni, Nuova Antologia III/201
behandelt, wo Beatrix nicht als Schwägerin, sondern als Schwester
der drei Söhne Otberts, und nicht als Tochter, sondern als
Gattin Olderichs erscheint.] et relicta quondam item Oberti jermano
prefatorum Odelberti prepositus et Widoni" für Kloster
San Siro zu Genua; sie alle bekennen sich zum salischen Gesetz. Die Namen
und das Recht, vor allem aber die Identität des castrum, wo sie urkunden,
mit demjenigen, wo 1030 Otbert I. sein Kloster gründete, garantieren
hinlänglich ihre Zugehörigkeit zu unserem Zweige der ALEDRAMIDEN.
Nun aber darf man in den drei Brüdern Adalbert, Wido
und Otbert (dem verstorbenen Gemahl der Beatrix), deren Vater
ein Otbert war, nicht die Söhne Otberts I. suchen
a) weil 1030 der dritte Bruder Adalbert nicht
begegnet
b) vor allem darum, weil Otberts I. Sohn Wido
schon 1037 starb, wie wir oben sahen
Wir kommen also auch hier zu dem Ergebnis, daß
Otbert
II. der Vater der drei Brüder Otbert III. (urkundet 1061,
+ vor 1065), Wido II. und Adalbert war. Otberts III.
Ehe mit Beatrix ist offenbar erblos gewesen, da sonst in der Urkunde
von 1065 seiner Nachkommen, nicht bloß seiner Witwe, hätte gedacht
werden müssen. Von seinen beiden Brüdern kommt
Adalbert, Propst
von Tortona, für uns nicht weiter in Betracht; ihn mit dem Bischof
Albert von Acqui zu identifizieren, der etwa 1073 Widos Nachfolger geworden
ist, haben wir bei dem Mangel aller Zeugnisse kein Recht. Von Wido II.
liegt mehrfache Kunde vor. Seine Beziehungen zum Hause von Turin ergeben
sich aus zwei Urkunden von 1077 und 1079; in der letzteren wird die Anwesenheit
domni Widonis marchionis qui dicitur de Seciago bei einer Schenkung
der Adelheid erwähnt; und demgemäß wird auch der
in der ersteren bei einer Schenkung der Immilla gegenwärtige, ohne
nähere Bezeichnung genannte, aber nach salischem Recht lebende Markgraf
Wido derselbe sein. Später gehörte er zu den Gegnern HEINRICHS
IV.; denn es bedarf nun wohl keiner weiteren Beweise dafür,
daß auf
Wido II. die Worte Benzos (SS XI, 613 Z. 11,³):
ab aestate seperato jam jam solis radio
visitavis rex Widomen, everso Sezadio
zu beziehen sind. Daß die zerstörte Burg wieder
aufgebaut ist, zeigt dann die "in castro Sociago" ausgestellte Urkunde,
durch welche Wido abermals San Siro zu Genua bedachte. Sie ist vom
Januar 1108; bald nachher muß er gestorben sein, aus dem Jahre 1106
gibt es eine, aus dem Stadtarchiv zu Alessandria stammende Urkunde, in
welcher er als tot bezeichnet wird. Durch dieselbe verfügen Bruno
filius quondam Odonis et Adelaida jugales, filia quondam Guidonis marchionis
zu Gunsten des populus Gamundiensis über quartam portionem de villa
Sezadii et de castello et nostram portionem de bosco Sezadii, mit dem Bemerken,
daß diese Güter ihnen per successionem Alberti Alamanni filii
quondam Guidonis marchionis fratris et cognati nostri zugefallen
sei. Außer diesem vor 1106 und wahrscheinlich nach 1103 gestorbenen
Albert
Alamannus und seiner Schwester Adelheid muß, wie sich
aus der Erbquote ergibt, Wido II. noch andere Kinder gehabt haben.
Zwei Töchter lassen sich denn auch noch ermitteln: Elgarda,
filia quondam Widoni marchio, vermählt mit Albert von Sarmatorio,
die 1095 100 und 50 jugera in posse Laureti an S. Maria d'Asti schenkt,
und Perengarda, die nach einer von Moriondi nur im Auszug mitgeteilten
Urkunde für Vercelli mit dem Grafen Opizo von Biandrate verheiratet
war. Der Mannesstamm des Hauses von Sezze ist also mit Albert
Alamannus ausgestorben.
Otbert I. 1004-1030
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Wido I.
Otbert II.
+ 1037
+ vor 1061
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Wido II. 1065-1108 Adalbert 1065
Otbert III.
Propst von Tortona + vor
1065
oo Beatrix
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Albertus Alamannus
Adelheid Elgarde
Perengarde
+ vor 1106
oo Bruno oo Albert von oo Agizo
von
Sarmatorio Biandrate