Gregor de Miccinna                     römischer Vestarar
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Sohn des Johannes de Miccinna
 

Görisch Knut: Seite 253,256,262
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"Otto III."

Damit aber fällt neues Licht auf jenen Kreis der Römer, aus dem OTTO III. seinen Palastmagister auswählte: Diese besondere Vertrauensstellung trug er nämlich keinem Sproß der mächtigen, mit den CRESCENTIERN verwandten Tusculaner-Grafen an, sondern einem Familienmitglied der DE MICCINNA, die einem kirchlich und CRESCENTIER-feindlich gesinnten Kreis im römischen Adel zuzurechnen sind. Der 999 als päpstlicher Vestarar belegte Gregorius Miccinnus nahm 981 an einer im Auftrag Benedikts VII. durchgeführten Gerichtsverhandlung und wahrscheinlich auch im Juli 996 an einer weiteren Gerichtsverhandlung Gregors V. in Grassano bei Sutri teil. Mit Gregor de Miccinna findet sich ein Gegner der CRESCENTIER bereits im Umfeld Gregors V., der seinerseits vom römischen Stadtherrn bedrängt wurde. Ein Jahr nach der Hinrichtung Crescentius II. ist Gregor de Miccinna als päpstlicher Vestarar nachweisbar und hatte damit jenes Amt inne, das die Machtgrundlage für Theophylakt und den Aufstieg seiner Familie gebildet hatte. Dass Gregor eine so einflußreiche Position bei Gerbert-Silvester II. einnehmen konnte, ließe sich noch besser verstehen, wenn  die 983/84 als Vertraute Theophanus und Gerberts belegte domna Imiza der Familie der DE IMIZA/DE MICCINNA zugeordnet werden könnte.
Vom Vestarar Gregor de Miccinna und seinem Sohn, dem Palastmagister Alberich fehlt im Jahre 1002 jede Spur.
Der Aufstieg Gregors de Miccinna zum Vestarar Silvesters II. und seines Sohnes Alberich zum Palastmagister OTTOS III. warf für die führenden Familien zudem den drohenden Schatten einer vom Kaiser planmäßig betriebenen, kontinuierlichen Machtverschiebung zum Nachteil der bisherigen Führungsschicht voraus.
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Alberich
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