Ruth Schölkopf

"Die sächsischen Grafen 919-1024" 1957

1. Die Grafen von Merseburg

Die MERSEBURGER Grafen konnten sich der Verbindung mit dem sächsischen Herzogshaus rühmen. Möglicherweise ist die gegenseitige Beziehung jedoch so aufzufassen, dass die LIUDOLFINGER durch eine Versippung mit ihnen im östlichen Grenzgebiet fester Fuß zu fassen suchten. Otto der Erlauchte, HEINRICHS I. Vater, hatte schon über die sächsischen Kerngebiete hinaus auf den Südthüringgau und das Eichsfeld übergrifffen. So lag es durchaus im Zuge der liudolfingischen Machtausdehnung, wenn HEINRICH, der spätere König, die Herrschaftsrechte weiter nach Osten ausdehnte. Er schloß zunächst das Vordringen seines Hauses in diese Richtung ab und vervollständigte den Eigenbesitz. Er verstärkte unmittelbar den sächsischen Einfluß auf Thüringen. Das gelang ihm durch diese Heiratsverbindung. HEINRICH heiratete nämlich in erster Ehe Hatheburg, filia Ervini seniores, der nach Thietmar im Raum von Merseburg reich begütert war: maxima tenuit partem. Da Erwin keine Söhne hatte, fiel das Erbe seinen beiden Töchtern zu. HEINRICH freite die Witwe Hatheburg nicht nur ob huius pulchritudenem, sondern mehr noch ob hereditatis divitiarumque utilitatem. Leider läßt sich dieses Erbe nicht genau lokalisieren. Es lag wahrscheinlich in nächster Umgebung von Merseburg, da Erwin in der Altenburg von Merseburg selber seinen Wohnsitz hatte. Ob er auch Grafenrechte ausübte - etwa im Hassegau oder Friesenfeld -, läßt sich nicht mehr mit Bestimmtheit aussagen. Den offiziellen Titel comes führte er nicht. Widukind betonte jedoch seine Zugehörigkeit zum Adel.
Aus der Ehe HEINRICHS mit Hatheburg ging ein Sohn hervor. Er erhielt den in der liudolfingischen Familie nachweisbaren Namen Thankmar, den schon ein Bruder und Onkel HEINRICHS getragen hatte. Die Ehe wurde später geschieden, weil HEINRICH die IMMEDINGERIN Mathilde wegen ihrer Jugendlichkeit und vielleicht wegen ihres noch reicheren Erbes der Hatheburg vorzog. Als Grund seiner Ehescheidung brachte er vor, dass Hatheburg schon Witwe gewesen war und zum Zeichen, dass sie keine neue Ehe mehr einzugehen gedachte, den Witwenschleier genommen hatte, worüber er sich damals jedoch hinweggesetzt hatte. Heiratsgut und Erbgut der Hatheburg waren für HEINRICH von so großer Bedeutung, dass er sie nicht mehr herausgab. Er enthielt sie auch beider Sohn vor, weswegen später ein heftiger Streit entbrannte, der erst 938 mit dem Tod Thankmars ein Ende fand.
Thankmar fühlte sich zeit seines Lebens zurückgesetzt. Dieses Gefühl schlug in Verbitterung um, als ihm nach dem Tode des Legaten Siegfried dessen Stellung nicht eingeräumt wurde, die er auf Grund verwandtschaftlicher Beziehungen zu Siegfried rechtmäßig beanspruchen zu können glaubte.
Dieser Siegfried ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Laut Widukind war er ein Verwandter Thankmars, und zwar ein Vetter der Hatheburg: mater eius filia erat matertera Sigifridi, de qua genuit rex HEINRICUS Thancmarum. Vergegenwärtigen wir uns also die Beziehungen: Erwin war mit einer Schwester von Siegfrieds Mutter vermählt und hatte mit ihr die beiden Kinder Hatheburg und einen nicht näher bekannte Tochter, während die Schwester von Hatheburgs Mutter - also Hatheburgs Tante mütterlicherseits - von einem unbekannten Gatten als einzig nachweisbaren Sohn eben diesen Siegfried hatte. Siegfried wurde von Widukind als gener quondam regis bezeichnet, das heißt er muß zugleich HEINRICHS Schwager gewesen sein, da er als Schwiegersohn wohl aus altersmäßigen Erwägungen nicht in Betracht kommt. Es stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten, ihn als Schwager HEINRICHS nachzuweisen. Die Bezeichnung gener gab wegen ihrer Problematik schon zu vielen Deutungen Anlaß. Kurze bezog sie auf die Heirat mit einer damals (quondam) schon verstorbenen Schwester HEINRICHS. Voigt verwies auf die Möglichkeit einer Ehe zwischen einer Tochter Hatheburgs aus ihrer früheren Ehe und übersetzte somit gener durch Schwiegersohn. Vielleicht war die Bezeichnung gener nur der ungenaue Ausdruck für das Verwandtschaftsverhältnis, das durch die Versippung Siegfrieds mit dem König über Hatheburg entstand, zumal der Nachsatz bei Widukind lautete: tunc vero affinitate coniunctus, was man dahingehend deuten kann, dass die Verwandtschaft bestand, solange die Ehe zwischen HEINRICH und Hatheburg rechtskräftig war. Mit noch soviel Scharfsinn läßt sich das Geheimnis dieser Ehe nicht klären, zumal der Name der Gattin, der uns vielleicht weiter helfen würde, unbekannt ist. Wesentlicher ist für uns Siegfrieds Amtsstellung. Ein Diplom und eine entsprechende Fuldaer Tradition räumten ihm Grafenrechte in Merseburc in pago Hosgowe in comitatu Sigifridi ein. Es läßt sich nicht feststellen, ob er diese Rechte etwa vom Vater ererbte, ob sie ihm als Anrechte von der Seite der MERSEBURGER Grafen zufielen oder ob er erst von HEINRICH I. hier eingesetzt wurde. Graf Siegfried wird mit dem gleichnamigen Grafen identisch sein, der eine Grafschaft im Friesenfeld verwaltete, das sich westlich an den Hassegau anschloß. In dieser Urkunde werden die Orte Osterhausen, Asendorf, Wünsch, Hornburg, Röblingen und Sittichenbach namhaft gemacht. Die gleiche Urkunde spricht ihm gräfliche Befugnisse zusammen mit einem Grafen Megenward im Alt- und Westgau zu. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wie sich die Amtsgewalt auf die beiden Grafen verteilte. Der Reihenfolge der Aufzählung nach müßte Siegfried einen Comitat im Westgau verwaltet haben. Mehr spricht dafür, dass er eine gräfliche Stellung im Altgau innehatte, weil sich dieser Gau an Hassegau und Friesenfeld anschloß, wenngleich hier nicht der Anschauung das Wort geredet werden soll, dass die Grafschaften wabenförmig aneinander gelegen hätten. Seine Stellung als "Legat" zeichnete Siegfried vor den anderen Amtsgenossen aus. Unter einer Legation ist nach übereinstimmender Anschauung von Waitz, Posse und von Heinemann die Machtbefugnis eines Grenzgrafen zu verstehen, unter dessen zeitlich begrenztem Oberbefehl die Sicherung und Verteidigung der Landesgrenze stand. Er verfügte über eine außerordentliche militärische Gewalt, die über die Ermächtigung eines gewöhnlichen Grafen hinausging. Im Kriegsfall war er der Befehlshaber der übrigen Grafen, die seinem Banner zu folgen hatten. Die Legation war eine Vorstufe der erweiterten Stellung eines Markgrafen, die erst OTTO DER GROSSE in Wiederaufnahme des karolingischen Amtes schuf. Die außerordentliche Stellung des Legaten Siegfried fand in den Worten Widukinds ihren Niederschlag, der Siegfried als Saxonum optimus et a rege secundus bezeichnete, eine Ehrenstellung, die Bernhard, dem zweiten Legaten unter König HEINRICH, der die Grenzwacht in den nördlichen Gebieten hielt, nicht zuteil wurde. Wie groß Siegfrieds Verantwortung war, geht aus den Vorgängen bei der Krönung OTTOS DES GROSSEN hervor, als Siegfried die Sicherung der O-Grenze übernahm, da die Abwesenheit der Großen in Aachen eine günstige Gelegenheit für einen Slaweneinfall bot. Sein Auftrag lautete nach Widukind: eo tempore procurabat Saxoniam, ne qua hostium interim irruptio accidisset. Siegfrieds persönliche Beziehung zu HEINRICH sprach sich auch in dem Vertrauen auf seine menschlichen und beruflichen Eigenschaften aus, als er ihm die Erziehung seines Sohnes Heinrich übertrug. Siegfried starb 937. Der sächsische Annalist brachte seinen Tod als letzten Bericht zum Jahre 937, was in Einklang mit der Eintragung im Merseburger Totenbuch steht, das im 3. Dezember den Tod eines Sigifrith comes vermerkt. Andere Forscher sprachen sich allerdings für den 17. Mai 937 als Todesdatum aus. Ob zwischen dem Legaten Siegfried und dem anderen Grafen Siegfried und seinem Bruder Gero eine Verwandtschaft bestand, läßt sich aus Mangel an Zeugnissen nicht feststellen. Wenngleich man nicht auf den Gedanken verfallen soll, alle Grafen gleichen Namens in eine Familie einzuordnen, so drängt sich in diesem Falle doch diese Vermutung auf, zumal sich ihre Herrschaftsbezirke auf benachbarte Gaue erstreckten. Vielleicht kann man auch nicht ganz an der Tatsache vorübergehen, dass Gero die erweiterte Legation des Grafen Siegfried sogleich nach dessen Tode erhielt. Über Wahrscheinlichkeiten kommen wir jedoch nicht hinaus, da sich sowohl Siegfrieds Vater als auch der Vater der Brüder Gero und Siegfried nicht mehr ermitteln lassen.
Als Zeitgenosse Siegfrieds ist ein Asic bezeugt, von dem Widukind berichtete, dass Asic cum legione Mesaburiorum et valida manu Hassiganorum additurque ei exercitu Thuringorum gegen Herzog Boleslav von Böhmen zog, mit seinem Heer aufgerieben wurde und im Kampf selber den Tod fand. Vermutlich war der Asic comes, dessen Todestag das Necrologium von Lüneburg auf den 28. Juli ansetzte. Asic erhielt von Widukind keinen gräflichen Titel. Auf Grund seiner Stellung als Führer des Merseburger Aufgebotes haben wir vermutlich in ihm den Burggrafen zu sehen.
Thietmar, dem die Merseburger Lokalgeschichte besonders vertraut war, berichtete, dass HEINRICH I. in die wichtige Grenzfeste Merseburg einen Befehlshaber einsetzte, dessen Amtsbefugnisse richterlicher und militärischer Natur waren. Sie unterschieden sich nur insofern von denen der gewöhnlichen Grafen, als sie auf einem räumlich kleinen Bezirk - nämlich die Burg - begrenzt waren. Als Burggraf stand Asic vermutlich unter der höheren Befehlsgewalt Siegfrieds. Man möchte die beiden gern in eine persönliches Abhängigkeitsverhältnis setzen, und zwar auf Grund ihrer Namen, die in charakteristischer Folge in späteren Generationen in dieser Familie wieder auftauchen. Vielleicht war Asic ein Sohn Siegfrieds, vorausgesetzt, dass Asic noch in verhältnismäßig jungen Jahren den Tod fand. Dagegen wird man wohl fehl gehen, wenn man in Asic den Stammvater der BALLENSTEDTER sieht - eine Vermutung, die schon von Heinemann zurückwies.
Die Vorgänge im Hassegau während der nächsten 30 Jahre liegen im Dunkel .
Erst von 961 an tritt wieder ein Graf Siegfried auf, der im gleichen Raume wie der Legat Siegfried eine Grafschaft verwaltet, was aus der Aufführung der Ortschaften deutlich hervorgeht. Im Jahre 961 verschenkte der König die Dorfmarken Asendorf, Dornstedt und Lobitzsch, die in der Grafschaft Siegfrieds im Hassegau lagen. 969 ist der Ort Helfta in seiner Grafschaft bezeugt. 974 wurde der in seinem Comitat liegende Hof Schmon an das Nonnenkloster in Quedlinburg vergabt. Aus dem folgenden Jahre datiert eine Urkunde, die ihn mit der Kurzform seines Namens Sicco nennt. Eine weitere Urkunde bestätigte ihn als Grafen vom Hassegau und bringt eine sonst so seltene Grenzbestimmung seiner Grafschaft, die durch eine Güterübertragung an das Kloster Memleben erforderlich wurde. Im allgemeinen liegen nur für kirchliche Sprengel genaue Grenzbestimmungen vor, die meist durch natürliche Grenzen gegeben waren, wogegen wir so gut wie nie eine genaue Umgrenzung eines Comitats finden. In diesem Ausnahmefall wird die Lage durch folgenden Wortlaut bestimmt: a summitate vallis ubi se saxones et Thuringi disiungunt, quae teutonice dicitur Gerophti, sursum ad aquilonaerem plagam usque in Willianwech, quo terminatur comitatus Sigifridi comitis. Vermutlich war Graf Siegfried im gleichen Jahre Intervenient in einem Streit zwischen den Äbten von Fulda und Hersdorf, was als Zeugnis für seine Nähe zum Königshof aufgefaßt werden kann. Zwei weitere Urkunden, die ihn namhaft machen, datieren aus dem Jahre 980; ein Dorf Lengefeld und zwei Dorfmarken - Memleben und Meginrichesdorf (wüst vermutlich bei Memleben) - werden in seiner Grafschaft erwähnt. Außer den zahlreichen Urkunden besitzen wir über Graf Siegfried noch zwei literarische Aussagen. Widukind und Thietmar erwähnten einen Grafen Siegfried, der mit großer Wahrscheinlichkeit für unseren Grafen gelten kann, zumal Graf Günther von Meißen mit ihm genannt wird. Man muß annehmen, dass beide in einem Grenzaufgebot sächsischer Grafen waren, die 969 siegreich mit deutschen und spoletanischen Truppen in Kalabrien gegen die Griechen kämpften. Die hervorragenden Stellung, die Graf Siegfried einnahm, geht aus den Worten des Schriftstellers hervor, die ihn in einem Atemzug mit dem Markgrafen nannten, ohne jede Kenntlichmachung eines Rangunterschiedes. Widukind sprach von: viros eminentes domesticis et externis rebus iam saepe claros factos. Thietmar stellte sie als milites optimos heraus. Graf Siegfried starb wohl nach 980 - als Datum seiner letzten Erwähnung - vielleicht am 17. Mai.
Einige Jahre später erscheint in den Quellen ein Graf Asic, der wohl zur nächsten Generation der MERSEBURGER Grafenfamilie gehörte. Möglicherweise war er ein Sohn Siegfrieds, der den Namen des gefallenen Grafen Asic erhalten hatte. Erstmalig wurde dieser Graf Asic als fidelis noster 995 genannt, als sein Lehn der bischöflichen Kirche zu Meißen übertragen wurde. Vielleicht stellt die Urkunde des Jahres 999, die sein Lehn in den Orten Kuckenberg (Kr. Querfurt) und die 12 Königshufen in Obhausen in Eigentum umwandelte, eine Entschädigung für das entzogene Lehn dar. Keine Urkunde gibt Auskunft über die genaue Lage seiner Grafschaft, die vermutlich im Gebiet von Kuckenburg, also im nördlichen Hassegau, lag. Schon die letztgenannte Urkunde verzeichnete seinen Namen in der Form Esicho, die durch Ablaut aus Asic gebildet wurde. Thietmar erwähnte die Anwesenheit des Grafen Esicho unter anderen Grafen des östlichen Sachsen 984 bei der Versammlung aus der Asselburg und berichtete zum Jahr 990 von seiner Teilnahme am Kampf zur Unterstützung Herzogs Miseco gegen Herzog Boleslav. 1002 war Esicho beim Empfang des neugewählten HEINRICHS II. in Merseburg zugegen. Thietmar bezeichnete ihn bei diesem Anlaß als fidelis comes. Zugleich läßt uns Thietmar einen Blick in den schwierigen Stand Esichos tun, der Merseburg, Allstedt (bei Sangershausen) und Dornburg (an der Saale) gegen Markgraf Ekkehard I. von Meißen behauptete und besetzt hielt. Thietmar schätzte den Grafen Esicho persönlich sehr. Er nannte ihn venerandum comitem, erwähnte seine lange Krankheit und seinen Tod, der ihn 1004 in Lübschütz (an der Mulde) ereilte. Thietmar gibt auch über Esichos Herrschaftsgebiet Aufschluß. Er berichtete, dass HEINRICH II. die Merseburger Grafschaft einschließlich der dazu gehörenden Lehen nach Esichos Tod dem Grafen Burchard vergabte und weiteres Lehngut in 4 Orten an der Mulde einem Thietbern zu Lehn übertrug. Berücksichtigen wir noch die Schenkung seines ehemaligen Lehngutes in Obhausen und Kuckenburg an das Merseburger Domkapitel, die sowohl von Thietmar als auch durch ein Diplom bezeugt wurde, so läßt sich ein großes Herrschaftsgebiet des verstorbenen Grafen Esicho herausschälen. Das Diplom, das noch im Todesjahr Esichos ausgestellt wurde, gibt als Ursache der Schenkung an: pro memoria Esichonis comitis animae und übereignete die Güter nostrae regali potestati, was den Schluß zuläßt, dass Esicho keine leiblichen Erben hinterließ und der König persönlich für sein Andenken sorgte. Thietmar betonte, dass der König das predium - also den Eigenbesitz Esichos - für sich behielt und somit seine Erbschaft antrat. Die Magdeburger Kirche erhielt einen Hof in unbestimmter Lage aus der Hinterlassenschaft des Toten, was durch ein Diplom, eine Thietmarstelle und die Gesta der Erzbischöfe von Magdeburg gesichert ist. Esichos Todestag wurde am 22. November in Merseburg gedacht.
Vielleicht gehörte auch jener Esicho inclusus in diese Familie, als dessen Todesjahr Thietmar das Jahr 1016 angibt. Sein Tod trat dem Merseburger Necroloium zufolge am 28. Juni ein.
Problematisch bleibt die Stellung eines Grafen Binizo innerhalb der MERSEBURGER Grafenfamilie. Er wurde an zwei Stellen bei Thietmar zusammen mit dem Grafen Esicho erwähnt. Eine dritte Belegstelle machte ihn zum comes Merseburgensis. Der Lage seines Amtsbezirks nach kann er wohl ein Verwandter des Grafen Esicho, vielleicht sogar sein Bruder gewesen sein. Graf Binizo, den Thietmar gelegentlich mit der Kurzform seines Namens Bio nannte, nahm 983 an der Schlacht an dem Tanger gegen die Wenden teil und ließ in einer späteren Schlacht sein Leben. Thietmar schrieb zum Jahre 1009: interim Bio comes Merseburgensis in expeditione obiit, was sich auf den inzwischen stattgefundenen Feldzug von 992 gegen Brandenburg beziehen könnte. Seine Grafschaft, die sich zwischen Saale, Salza und Wilderbach (im Gebiet der Mansfelder Seen) erstreckte, kam an Erzbischof Giselher von Magdeburg. Es empfiehlt sich, Bios Todejahr noch vor dem Esichos anzunehmen, weil man sich sonst nicht erklären kann, warum Bio als Nachfolger und Erbe keine Ansprüche geltend machte. Bio starb also wahrscheinlich vor 1004, ohne Kinder zu hinterlassen.
Posse hielt "Bio" für die Kurzform des Namens Becelin , was eine sprachliche Vergewaltigung bedeutet. Mehr wahrscheinlichkeit spricht für die Namensgleichheit von Binizo und Bio als Kurzform.
Als letztes Mitglied der MERSEBURGER Grafenfamilie trat noch einmal ein Graf Siegfried im Hochseegau auf, der sich hier durch zwei Urkunden nachweisen läßt. Siegfried wurde wahrscheinlich Burchards Nachfolger im Pfalzgrafenamt. Über seine Tätigkeit ist sehr wenig bekannt. Er wird mit dem Sigifrithus praetor palatinus identisch sein, dessen Tod die Hildesheimer Annalen zum 25. Mai 1038 berichten. Ihnen zufolge war er ein Bruder Bischofs Bruno von Minden (1037-1055) und wurde zu Wimmelburg begraben. Mit Siegfried starb vermutlich die Linie im Mannesstamm aus.
Versuchen wir nun die Herkunft der MERSEBURGER Grafenfamilie zu klären. Wir gehen dabei von dem in dieser Familie vererbten, sonst aber seltenen Namen Asic oder Esicho aus. Den ersten Beleg für diesen Namen finden wir in der von Sabine Krüger nachgewiesenen sogenannten ASIG-Sippe. Von ihr übertrug er sich auf die Nachkommenschaft der HESSI-Sippe, und zwar auf die Kinder des Grafen Bernhard und der Helmburg. Das vorliegende Quellenmaterial reicht nicht aus, die MERSEBURGER Grafenfamilie in direkter Linie von ihnen abstammen zu lassen. Eine Verwandtschaftsbeziehung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Der für sie charakteristische Name Siegfried geht möglicherweise auf eine Versippung mit der Familie des Markgrafen Gero zurück. Von der weiblichen Seite her ließ sich diese Grafenfamilie unmittelbar von den eigentlichen MERSEBURGER Grafen herleiten.