"Die sächsischen Grafen 919-1024" 1957
1. Die Grafen von Merseburg
Die MERSEBURGER Grafen
konnten sich der Verbindung mit dem sächsischen Herzogshaus rühmen.
Möglicherweise ist die gegenseitige Beziehung jedoch so aufzufassen,
dass die LIUDOLFINGER durch eine Versippung
mit ihnen im östlichen Grenzgebiet fester Fuß zu fassen suchten.
Otto der Erlauchte, HEINRICHS I. Vater,
hatte schon über die sächsischen Kerngebiete hinaus auf den Südthüringgau
und das Eichsfeld übergrifffen. So lag es durchaus im Zuge der liudolfingischen
Machtausdehnung, wenn HEINRICH, der
spätere König, die Herrschaftsrechte weiter nach Osten ausdehnte.
Er schloß zunächst das Vordringen seines Hauses in diese Richtung
ab und vervollständigte den Eigenbesitz. Er verstärkte unmittelbar
den sächsischen Einfluß auf Thüringen. Das gelang ihm durch
diese Heiratsverbindung. HEINRICH heiratete
nämlich in erster Ehe Hatheburg, filia Ervini seniores,
der nach Thietmar im Raum von Merseburg reich begütert war: maxima
tenuit partem. Da Erwin keine Söhne hatte, fiel das
Erbe seinen beiden Töchtern zu. HEINRICH
freite die Witwe Hatheburg nicht nur ob huius pulchritudenem,
sondern mehr noch ob hereditatis divitiarumque utilitatem.
Leider läßt sich dieses Erbe nicht genau lokalisieren. Es lag
wahrscheinlich in nächster Umgebung von Merseburg, da Erwin
in
der Altenburg von Merseburg selber seinen Wohnsitz hatte. Ob er auch Grafenrechte
ausübte - etwa im Hassegau oder Friesenfeld -, läßt sich
nicht mehr mit Bestimmtheit aussagen. Den offiziellen Titel comes führte
er nicht. Widukind betonte jedoch seine Zugehörigkeit zum Adel.
Aus der Ehe HEINRICHS
mit Hatheburg ging ein Sohn hervor. Er erhielt den in der liudolfingischen
Familie nachweisbaren Namen Thankmar, den schon ein Bruder und Onkel HEINRICHS
getragen hatte. Die Ehe wurde später geschieden, weil HEINRICH
die IMMEDINGERIN Mathilde wegen ihrer
Jugendlichkeit und vielleicht wegen ihres noch reicheren Erbes der Hatheburg
vorzog. Als Grund seiner Ehescheidung brachte er vor, dass Hatheburg
schon Witwe gewesen war und zum Zeichen, dass sie keine neue Ehe mehr einzugehen
gedachte, den Witwenschleier genommen hatte, worüber er sich damals
jedoch hinweggesetzt hatte. Heiratsgut und Erbgut der Hatheburg
waren
für HEINRICH von so großer
Bedeutung, dass er sie nicht mehr herausgab. Er enthielt sie auch beider
Sohn vor, weswegen später ein heftiger Streit entbrannte, der erst
938 mit dem Tod Thankmars ein Ende
fand.
Thankmar fühlte
sich zeit seines Lebens zurückgesetzt. Dieses Gefühl schlug in
Verbitterung um, als ihm nach dem Tode des Legaten Siegfried dessen
Stellung nicht eingeräumt wurde, die er auf Grund verwandtschaftlicher
Beziehungen zu Siegfried
rechtmäßig beanspruchen zu können
glaubte.
Dieser Siegfried ist in mehrfacher Hinsicht interessant.
Laut Widukind war er ein Verwandter Thankmars,
und zwar ein Vetter der
Hatheburg: mater eius filia erat matertera
Sigifridi, de qua genuit rex HEINRICUS
Thancmarum. Vergegenwärtigen wir uns also die Beziehungen:
Erwin
war
mit einer Schwester von Siegfrieds
Mutter vermählt und hatte
mit ihr die beiden Kinder Hatheburg und einen nicht näher bekannte
Tochter, während die Schwester von Hatheburgs Mutter - also
Hatheburgs
Tante
mütterlicherseits - von einem unbekannten Gatten als einzig nachweisbaren
Sohn eben diesen Siegfried hatte.
Siegfried
wurde von Widukind
als gener quondam regis bezeichnet, das heißt er muß
zugleich HEINRICHS Schwager gewesen
sein, da er als Schwiegersohn wohl aus altersmäßigen Erwägungen
nicht in Betracht kommt. Es stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten,
ihn als Schwager HEINRICHS nachzuweisen.
Die Bezeichnung gener gab wegen ihrer Problematik schon zu vielen Deutungen
Anlaß. Kurze bezog sie auf die Heirat mit einer damals (quondam)
schon verstorbenen Schwester HEINRICHS.
Voigt verwies auf die Möglichkeit einer Ehe zwischen einer Tochter
Hatheburgs
aus ihrer früheren Ehe und übersetzte somit gener durch Schwiegersohn.
Vielleicht war die Bezeichnung gener nur der ungenaue Ausdruck für
das Verwandtschaftsverhältnis, das durch die Versippung Siegfrieds
mit dem König über Hatheburg entstand, zumal der Nachsatz
bei Widukind lautete: tunc vero affinitate coniunctus, was
man dahingehend deuten kann, dass die Verwandtschaft bestand, solange die
Ehe zwischen
HEINRICH und
Hatheburg
rechtskräftig war. Mit noch soviel Scharfsinn läßt sich
das Geheimnis dieser Ehe nicht klären, zumal der Name der Gattin,
der uns vielleicht weiter helfen würde, unbekannt ist. Wesentlicher
ist für uns Siegfrieds Amtsstellung. Ein Diplom und eine entsprechende
Fuldaer Tradition räumten ihm Grafenrechte in Merseburc in pago Hosgowe
in comitatu Sigifridi ein. Es läßt sich nicht feststellen, ob
er diese Rechte etwa vom Vater ererbte, ob sie ihm als Anrechte von der
Seite der MERSEBURGER Grafen zufielen
oder ob er erst von HEINRICH I. hier
eingesetzt wurde. Graf Siegfried wird mit dem gleichnamigen Grafen
identisch sein, der eine Grafschaft im Friesenfeld verwaltete, das sich
westlich an den Hassegau anschloß. In dieser Urkunde werden die Orte
Osterhausen, Asendorf, Wünsch, Hornburg, Röblingen und Sittichenbach
namhaft gemacht. Die gleiche Urkunde spricht ihm gräfliche Befugnisse
zusammen mit einem Grafen Megenward im Alt- und Westgau zu. Es ist jedoch
nicht ersichtlich, wie sich die Amtsgewalt auf die beiden Grafen verteilte.
Der Reihenfolge der Aufzählung nach müßte
Siegfried
einen Comitat im Westgau verwaltet haben. Mehr spricht dafür, dass
er eine gräfliche Stellung im Altgau innehatte, weil sich dieser Gau
an Hassegau und Friesenfeld anschloß, wenngleich hier nicht der Anschauung
das Wort geredet werden soll, dass die Grafschaften wabenförmig aneinander
gelegen hätten. Seine Stellung als "Legat" zeichnete Siegfried
vor
den anderen Amtsgenossen aus. Unter einer Legation ist nach übereinstimmender
Anschauung von Waitz, Posse und von Heinemann die Machtbefugnis eines Grenzgrafen
zu verstehen, unter dessen zeitlich begrenztem Oberbefehl die Sicherung
und Verteidigung der Landesgrenze stand. Er verfügte über eine
außerordentliche militärische Gewalt, die über die Ermächtigung
eines gewöhnlichen Grafen hinausging. Im Kriegsfall war er der Befehlshaber
der übrigen Grafen, die seinem Banner zu folgen hatten. Die Legation
war eine Vorstufe der erweiterten Stellung eines Markgrafen, die erst OTTO
DER GROSSE in Wiederaufnahme des karolingischen
Amtes schuf. Die außerordentliche Stellung des Legaten Siegfried
fand
in den Worten Widukinds ihren Niederschlag, der
Siegfried als Saxonum
optimus et a rege secundus bezeichnete, eine Ehrenstellung, die
Bernhard, dem zweiten Legaten unter König
HEINRICH, der die Grenzwacht in den nördlichen Gebieten
hielt, nicht zuteil wurde. Wie groß Siegfrieds Verantwortung
war, geht aus den Vorgängen bei der Krönung OTTOS
DES GROSSEN hervor, als Siegfried
die Sicherung der O-Grenze
übernahm, da die Abwesenheit der Großen in Aachen eine günstige
Gelegenheit für einen Slaweneinfall bot. Sein Auftrag lautete nach
Widukind: eo tempore procurabat Saxoniam, ne qua hostium interim irruptio
accidisset. Siegfrieds persönliche Beziehung zu HEINRICH
sprach
sich auch in dem Vertrauen auf seine menschlichen und beruflichen Eigenschaften
aus, als er ihm die Erziehung seines Sohnes Heinrich
übertrug. Siegfried starb 937. Der sächsische Annalist
brachte seinen Tod als letzten Bericht zum Jahre 937, was in Einklang mit
der Eintragung im Merseburger Totenbuch steht, das im 3. Dezember den Tod
eines Sigifrith comes vermerkt. Andere Forscher sprachen sich allerdings
für den 17. Mai 937 als Todesdatum aus. Ob zwischen dem Legaten
Siegfried und dem anderen Grafen Siegfried und seinem Bruder
Gero eine Verwandtschaft bestand, läßt sich aus Mangel an Zeugnissen
nicht feststellen. Wenngleich man nicht auf den Gedanken verfallen soll,
alle Grafen gleichen Namens in eine Familie einzuordnen, so drängt
sich in diesem Falle doch diese Vermutung auf, zumal sich ihre Herrschaftsbezirke
auf benachbarte Gaue erstreckten. Vielleicht kann man auch nicht ganz an
der Tatsache vorübergehen, dass Gero die erweiterte Legation des Grafen
Siegfried sogleich nach dessen Tode erhielt. Über Wahrscheinlichkeiten
kommen wir jedoch nicht hinaus, da sich sowohl Siegfrieds
Vater
als auch der Vater der Brüder Gero und Siegfried nicht mehr
ermitteln lassen.
Als Zeitgenosse Siegfrieds ist ein Asic bezeugt,
von dem Widukind berichtete, dass Asic
cum legione Mesaburiorum et
valida manu Hassiganorum additurque ei exercitu Thuringorum gegen
Herzog Boleslav von Böhmen zog, mit seinem Heer aufgerieben wurde
und im Kampf selber den Tod fand. Vermutlich war der Asic comes,
dessen Todestag das Necrologium von Lüneburg auf den 28. Juli ansetzte.
Asic
erhielt von Widukind keinen gräflichen Titel. Auf Grund seiner Stellung
als Führer des Merseburger Aufgebotes haben wir vermutlich in ihm
den Burggrafen zu sehen.
Thietmar, dem die Merseburger Lokalgeschichte besonders
vertraut war, berichtete, dass HEINRICH I.
in die wichtige Grenzfeste Merseburg einen Befehlshaber einsetzte, dessen
Amtsbefugnisse richterlicher und militärischer Natur waren. Sie unterschieden
sich nur insofern von denen der gewöhnlichen Grafen, als sie auf einem
räumlich kleinen Bezirk - nämlich die Burg - begrenzt waren.
Als Burggraf stand Asic
vermutlich unter der höheren Befehlsgewalt
Siegfrieds. Man möchte die beiden gern in eine persönliches
Abhängigkeitsverhältnis setzen, und zwar auf Grund ihrer Namen,
die in charakteristischer Folge in späteren Generationen in dieser
Familie wieder auftauchen. Vielleicht war Asic ein Sohn Siegfrieds,
vorausgesetzt, dass Asic
noch in verhältnismäßig
jungen Jahren den Tod fand. Dagegen wird man wohl fehl gehen, wenn man
in Asic
den Stammvater der BALLENSTEDTER sieht - eine Vermutung,
die schon von Heinemann zurückwies.
Die Vorgänge im Hassegau während der nächsten
30 Jahre liegen im Dunkel .
Erst von 961 an tritt wieder ein Graf Siegfried auf,
der im gleichen Raume wie der Legat Siegfried eine Grafschaft verwaltet,
was aus der Aufführung der Ortschaften deutlich hervorgeht. Im Jahre
961 verschenkte der König die Dorfmarken Asendorf, Dornstedt und Lobitzsch,
die in der Grafschaft
Siegfrieds im Hassegau lagen. 969 ist der
Ort Helfta in seiner Grafschaft bezeugt. 974 wurde der in seinem Comitat
liegende Hof Schmon an das Nonnenkloster in Quedlinburg vergabt. Aus dem
folgenden Jahre datiert eine Urkunde, die ihn mit der Kurzform seines Namens
Sicco nennt. Eine weitere Urkunde bestätigte ihn als Grafen vom Hassegau
und bringt eine sonst so seltene Grenzbestimmung seiner Grafschaft, die
durch eine Güterübertragung an das Kloster Memleben erforderlich
wurde. Im allgemeinen liegen nur für kirchliche Sprengel genaue Grenzbestimmungen
vor, die meist durch natürliche Grenzen gegeben waren, wogegen wir
so gut wie nie eine genaue Umgrenzung eines Comitats finden. In diesem
Ausnahmefall wird die Lage durch folgenden Wortlaut bestimmt: a summitate
vallis ubi se saxones et Thuringi disiungunt, quae teutonice dicitur Gerophti,
sursum ad aquilonaerem plagam usque in Willianwech, quo terminatur comitatus
Sigifridi comitis. Vermutlich war
Graf Siegfried im gleichen Jahre
Intervenient in einem Streit zwischen den Äbten von Fulda und Hersdorf,
was als Zeugnis für seine Nähe zum Königshof aufgefaßt
werden kann. Zwei weitere Urkunden, die ihn namhaft machen, datieren aus
dem Jahre 980; ein Dorf Lengefeld und zwei Dorfmarken - Memleben und Meginrichesdorf
(wüst vermutlich bei Memleben) - werden in seiner Grafschaft erwähnt.
Außer den zahlreichen Urkunden besitzen wir über Graf Siegfried
noch zwei literarische Aussagen. Widukind und Thietmar erwähnten einen
Grafen
Siegfried, der mit großer Wahrscheinlichkeit für unseren
Grafen gelten kann, zumal Graf Günther von Meißen mit ihm genannt
wird. Man muß annehmen, dass beide in einem Grenzaufgebot sächsischer
Grafen waren, die 969 siegreich mit deutschen und spoletanischen Truppen
in Kalabrien gegen die Griechen kämpften. Die hervorragenden Stellung,
die Graf Siegfried einnahm, geht aus den Worten des Schriftstellers hervor,
die ihn in einem Atemzug mit dem Markgrafen nannten, ohne jede Kenntlichmachung
eines Rangunterschiedes. Widukind sprach von: viros eminentes domesticis
et externis rebus iam saepe claros factos. Thietmar stellte sie als milites
optimos heraus. Graf Siegfried starb wohl nach 980 - als Datum seiner
letzten Erwähnung - vielleicht am 17. Mai.
Einige Jahre später erscheint in den Quellen ein
Graf
Asic, der wohl zur nächsten Generation der MERSEBURGER
Grafenfamilie gehörte. Möglicherweise
war er ein Sohn Siegfrieds, der den Namen des gefallenen Grafen
Asic erhalten hatte. Erstmalig wurde dieser Graf Asic als
fidelis noster 995 genannt, als sein Lehn der bischöflichen Kirche
zu Meißen übertragen wurde. Vielleicht stellt die Urkunde des
Jahres 999, die sein Lehn in den Orten Kuckenberg (Kr. Querfurt) und die
12 Königshufen in Obhausen in Eigentum umwandelte, eine Entschädigung
für das entzogene Lehn dar. Keine Urkunde gibt Auskunft über
die genaue Lage seiner Grafschaft, die vermutlich im Gebiet von Kuckenburg,
also im nördlichen Hassegau, lag. Schon die letztgenannte Urkunde
verzeichnete seinen Namen in der Form Esicho, die durch Ablaut aus Asic
gebildet wurde. Thietmar erwähnte die Anwesenheit des Grafen Esicho
unter anderen Grafen des östlichen Sachsen 984 bei der Versammlung
aus der Asselburg und berichtete zum Jahr 990 von seiner Teilnahme am Kampf
zur Unterstützung
Herzogs Miseco
gegen Herzog Boleslav. 1002 war Esicho beim Empfang des neugewählten
HEINRICHS
II. in Merseburg zugegen. Thietmar bezeichnete ihn bei diesem
Anlaß als fidelis comes. Zugleich läßt uns
Thietmar einen Blick in den schwierigen Stand Esichos tun, der Merseburg,
Allstedt (bei Sangershausen) und Dornburg (an der Saale) gegen Markgraf
Ekkehard I. von Meißen behauptete und besetzt hielt. Thietmar schätzte
den Grafen Esicho persönlich sehr. Er nannte ihn venerandum
comitem, erwähnte seine lange Krankheit und seinen Tod, der
ihn 1004 in Lübschütz (an der Mulde) ereilte. Thietmar gibt auch
über
Esichos
Herrschaftsgebiet Aufschluß. Er berichtete,
dass HEINRICH II. die Merseburger Grafschaft
einschließlich der dazu gehörenden Lehen nach Esichos
Tod dem Grafen Burchard vergabte und weiteres Lehngut in 4 Orten an der
Mulde einem Thietbern zu Lehn übertrug. Berücksichtigen wir noch
die Schenkung seines ehemaligen Lehngutes in Obhausen und Kuckenburg an
das Merseburger Domkapitel, die sowohl von Thietmar als auch durch ein
Diplom bezeugt wurde, so läßt sich ein großes Herrschaftsgebiet
des verstorbenen Grafen Esicho herausschälen. Das Diplom, das
noch im Todesjahr Esichos
ausgestellt wurde, gibt als Ursache der
Schenkung an: pro memoria Esichonis comitis animae und übereignete
die Güter nostrae regali potestati, was den Schluß zuläßt,
dass Esicho keine leiblichen Erben hinterließ und der König
persönlich für sein Andenken sorgte. Thietmar betonte, dass der
König das predium - also den Eigenbesitz Esichos - für
sich behielt und somit seine Erbschaft antrat. Die Magdeburger Kirche erhielt
einen Hof in unbestimmter Lage aus der Hinterlassenschaft des Toten, was
durch ein Diplom, eine Thietmarstelle und die Gesta der Erzbischöfe
von Magdeburg gesichert ist. Esichos Todestag wurde am 22. November
in Merseburg gedacht.
Vielleicht gehörte auch jener Esicho inclusus in
diese Familie, als dessen Todesjahr Thietmar das Jahr 1016 angibt. Sein
Tod trat dem Merseburger Necroloium zufolge am 28. Juni ein.
Problematisch bleibt die Stellung eines Grafen Binizo
innerhalb der MERSEBURGER Grafenfamilie.
Er wurde an zwei Stellen bei Thietmar zusammen mit dem Grafen Esicho
erwähnt.
Eine dritte Belegstelle machte ihn zum comes Merseburgensis. Der Lage seines
Amtsbezirks nach kann er wohl ein Verwandter des Grafen Esicho,
vielleicht sogar sein Bruder gewesen sein. Graf Binizo, den Thietmar
gelegentlich mit der Kurzform seines Namens Bio nannte, nahm 983 an der
Schlacht an dem Tanger gegen die Wenden teil und ließ in einer späteren
Schlacht sein Leben. Thietmar schrieb zum Jahre 1009: interim Bio comes
Merseburgensis in expeditione obiit, was sich auf den inzwischen stattgefundenen
Feldzug von 992 gegen Brandenburg beziehen könnte. Seine Grafschaft,
die sich zwischen Saale, Salza und Wilderbach (im Gebiet der Mansfelder
Seen) erstreckte, kam an Erzbischof Giselher von Magdeburg. Es empfiehlt
sich, Bios Todejahr noch vor dem Esichos anzunehmen, weil man sich
sonst nicht erklären kann, warum Bio als Nachfolger und Erbe
keine Ansprüche geltend machte. Bio starb also wahrscheinlich vor
1004, ohne Kinder zu hinterlassen.
Posse hielt "Bio" für die Kurzform des Namens Becelin
, was eine sprachliche Vergewaltigung bedeutet. Mehr wahrscheinlichkeit
spricht für die Namensgleichheit von Binizo und Bio als Kurzform.
Als letztes Mitglied der MERSEBURGER
Grafenfamilie trat noch einmal ein Graf Siegfried im
Hochseegau auf, der sich hier durch zwei Urkunden nachweisen läßt.
Siegfried wurde wahrscheinlich Burchards Nachfolger im Pfalzgrafenamt.
Über seine Tätigkeit ist sehr wenig bekannt. Er wird mit dem
Sigifrithus
praetor palatinus identisch sein, dessen Tod die Hildesheimer Annalen
zum 25. Mai 1038 berichten. Ihnen zufolge war er ein Bruder Bischofs
Bruno von Minden (1037-1055) und wurde zu Wimmelburg begraben.
Mit Siegfried starb vermutlich die Linie im Mannesstamm aus.
Versuchen wir nun die Herkunft der MERSEBURGER
Grafenfamilie zu klären. Wir gehen dabei von dem in dieser
Familie vererbten, sonst aber seltenen Namen Asic oder Esicho aus. Den
ersten Beleg für diesen Namen finden wir in der von Sabine Krüger
nachgewiesenen sogenannten ASIG-Sippe. Von ihr übertrug er sich auf
die Nachkommenschaft der HESSI-Sippe, und zwar auf die Kinder des Grafen
Bernhard und der Helmburg. Das vorliegende Quellenmaterial reicht nicht
aus, die MERSEBURGER Grafenfamilie
in direkter Linie von ihnen abstammen zu lassen. Eine Verwandtschaftsbeziehung
ist jedoch nicht ausgeschlossen. Der für sie charakteristische Name
Siegfried geht möglicherweise auf eine Versippung mit der Familie
des Markgrafen Gero zurück. Von der weiblichen Seite her ließ
sich diese Grafenfamilie unmittelbar von den eigentlichen MERSEBURGER
Grafen herleiten.