Erwin                                                        Graf von Merseburg
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    - vor 909
 

Eventuell Sohn des Grafen Albwin
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 2191
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Erwin, Graf von Merseburg
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     + vor 909

Schwiegervater König HEINRICHS I.

Erwin war reich begüterter Herr der Merseburger Altenburg und - obwohl nicht als comes nachgewiesen - wahrscheinlich Graf im Hochseegau

oo Tante mütterlicherseits des Grafen Siegfried (+ 937)

Er hinterließ sein Erbe zwei Töchtern, deren eine, Hatheburg, sich vor 909 in zweiter Ehe mit HEINRICH I. vermählte. Obwohl nach der Geburt Thangmars die Ehe annulliert wurde, behielt HEINRICH das Erbe des Grafen Erwin. Der Streit um diesen Besitz war 938 wesentliche Ursache für den Aufstand Thangmars gegen seinen Halbbruder OTTO I.

Literatur:
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R. Schölkopf, Die sächs. Grafen (919-1024)(Stud. und Vorarb. zum Hist. Atlas Niedersachsens 22, 1957), 35.


Erwin hatte seinen Wohnsitz in der Altenburg in Merseburg und war im Raum um Merseburg reich begütert. Ob er auch Grafenrechte ausübte - etwa im Hassagau oder Friesenfeld - läßt sich nicht mit Gewißheit sagen. Da Erwin keine Söhne hatte, fiel das Erbe seinen beiden Töchtern zu. Erwin war vermutlich mit dem IMMEDINGER Meginwarch verschwägert.

Schölkopf Ruth: Seite 35
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"Die sächsischen Grafen 919-1024."

Die Merseburger Grafen konnten sich der Verbindung mit dem sächsischen Herzogshaus rühmen. Möglicherweise ist die gegenseitige Beziehung jedoch so aufzufassen, dass die LIUDOLFINGER durch eine Versippung mit ihnen im östlichen Grenzgebiet fester Fuß zu fassen suchten. Otto der Erlauchte, HEINRICHS I. Vater, hatte schon über die sächsischen Kerngebiete hinaus auf den Südthüringgau und das Eichsfeld übergrifffen. So lag es durchaus im Zuge der liudolfingischen Machtausdehnung, wenn HEINRICH, der spätere König, die Herrschaftsrechte weiter nach Osten ausdehnte. Er schloß zunächst das Vordringen seines Hauses in diese Richtung ab und vervollständigte den Eigenbesitz. Er verstärkte unmittelbar den sächsischen Einfluß auf Thüringen. Das gelang ihm durch diese Heiratsverbindung. HEINRICH heiratete nämlich in erster Ehe Hatheburg, filia Ervini seniores, der nach Thietmar im Raum von Merseburg reich begütert war: maxima tenuit partem. Da Erwin keine Söhne hatte, fiel das Erbe seinen beiden Töchtern zu. HEINRICH freite die Witwe Hatheburg nicht nur ob huius pulchritudenem, sondern mehr noch ob hereditatis divitiarumque utilitatem. Leider läßt sich dieses Erbe nicht genau lokalisieren. Es lag wahrscheinlich in nächster Umgebung von Merseburg, da Erwin in der Altenburg von Merseburg selber seinen Wohnsitz hatte. Ob er auch Grafenrechte ausübte - etwa im Hassegau oder Friesenfeld -, läßt sich nicht mehr mit Bestimmtheit aussagen. Den offiziellen Titel comes führte er nicht. Widukind betonte jedoch seine Zugehörigkeit zum Adel.
Dieser Siegfried ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Laut Widukind war er ein Verwandter Thankmars, und zwar ein Vetter der Hatheburg: mater eius filia erat matertera Sigifridi, de qua genuit rex HEINRICUS Thancmarum. Vergegenwärtigen wir uns also die Beziehungen: Erwin war mit einer Schwester von Siegfrieds Mutter vermählt und hatte mit ihr die beiden Kinder Hatheburg und einen nicht näher bekannte Tochter, während die Schwester von Hatheburgs Mutter - also Hatheburgs Tante mütterlicherseits - von einem unbekannten Gatten als einzig nachweisbaren Sohn eben diesen Siegfried hatte. Siegfried wurde von Widukind als gener quondam regis bezeichnet, das heißt er muß zugleich HEINRICHS Schwager gewesen sein, da er als Schwiegersohn wohl aus altersmäßigen Erwägungen nicht in Betracht kommt. Es stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten, ihn als Schwager HEINRICHS nachzuweisen. Die Bezeichnung gener gab wegen ihrer Problematik schon zu vielen Deutungen Anlaß. Kurze bezog sie auf die Heirat mit einer damals (quondam) schon verstorbenen Schwester HEINRICHS. Voigt verwies auf die Möglichkeit einer Ehe zwischen einer Tochter Hatheburgs aus ihrer früheren Ehe und übersetzte somit gener durch Schwiegersohn. Vielleicht war die Bezeichnung gener nur der ungenaue Ausdruck für das Verwandtschaftsverhältnis, das durch die Versippung Siegfrieds mit dem König über Hatheburg entstand, zumal der Nachsatz bei Widukind lautete: tunc vero affinitate coniunctus, was man dahingehend deuten kann, dass die Verwandtschaft bestand, solange die Ehe zwischen HEINRICH und Hatheburg rechtskräftig war. Mit noch soviel Scharfsinn läßt sich das Geheimnis dieser Ehe nicht klären, zumal der Name der Gattin, der uns vielleicht weiter helfen würde, unbekannt ist.

Diwald Helmut: Seite 133,141
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"Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches."

Thietmar schreibt: "HEINRICH erhielt Kunde von einer Dame namens Hatheburg, entbrannte mit dem ganzen Feuer der Jugend in Liebe zu ihr und war bemüht, sich mit ihr zu verbinden. Sie war die Tochter des älteren Grafen Erwin vom Hassegau, der den größten Teil der Merseburger Altenburg besaß. Da er keinen Sohn hatte, fiel bei seinem Tod das Erbe an seine beiden Töchter."
Unstreitig handelt es sich bei der Urkunde des Jahres 908 um eine Kompensation dafür, daß die Geistlichkeit die Legitimität der Ehe HEINRICHS mit Hatheburg nicht mehr bestritt. Die Kirche verzichtete damit auch auf ihre Ansprüche auf das Erbe des Markgrafen Erwin vom Hassegau.

Lüdtke Franz: Seite 55
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"König Heinrich I."

Klaren Blickes hatte HEINRICH in jenen Kampfhandlungen die Bedeutung eines Platzes erkannt, der seit langem als Grenzfeste gegen die Sorben eine Rolle spielte. Es war Merseburg, das sich in den Anfängen städtischer Entwicklung befand und dessen "Alte Burg" dem Grafen Erwin gehörte. Im mächtigen Gürtel zogen sich die Güter des liudolfingischen Hauses vom Harz bis S-Thüringen, westwärts zum Eichsfeld und zur Hersfelder Abtei, von der Elbe also bis zur Werra und Fulda. Nur eine wesentliche Lücke gab es in diesem Zuge: an jenem Saalebogen, da krönend und das Land beherrschend das feste Merseburg lag. Von hier aus hatte der wohl im Grenzkampf erprobte und vielleicht gefallene Graf Erwin den Hasgau und den Gau Friesenfeld (Frisonenfeld) verwaltet. Zwei Töchter waren seine Erbinnen; die eine von ihnen, Hatheburg, vermählt, doch wieder verwitwet, die andere nach Namen und Schicksal unbekannt. Auf die reiche und politisch bedeutsame Erbschaft hatte die Kirche ihr Augenmerk gerichtet; wahrscheinlich unter ihrem Einfluß verstand sich Hatheburg dazu, den Schleier zu nehmen.

Waitz, Georg: Seite 15
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich I."

In diese Zeit muß auch HEINRICHS erste Vermählung fallen, von der Thietmar erzählt. Hatheburg war die Tochter des Ervin, der seinen Sitz in der Altstadt Merseburg hatte und wahrscheinlich Graf im Hasgau und in dem benachbarten Frisonendeld war; da er keinen Sohn hinterlassen, fiel das reiche Erbgut der Hatheburg und einer Schwester zu.
 
 
 
 

  oo Hiltigart
           -
 
 
 
 

Kinder:

  Hatheburg
        -
 

  1. oo N.N.
 

  2. oo HEINRICH I. König des Deutschen Reiches
          876-2.7.936

  Tochter
        -
 
 
 
 

Literatur:
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Diwald Helmut: Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches, Gustav Lübbe Verlag Bergisch Gladbach 1994, Seite 133,141 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 581 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 46,263,352 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 71 - Lüdtke Franz: König Heinrich I. Hermann Reinshagen Verlag Berlin 1936 Seite 55 - Schölkopf Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 Seite 35 - Thietmar von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 8 - Waitz, Georg: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich I., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Seite 15 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen 1989, Seite 42 -