Eventuell Sohn des Grafen Albwin
Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 2191
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Erwin, Graf von Merseburg
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+ vor 909
Schwiegervater König HEINRICHS I.
Erwin war reich begüterter Herr der Merseburger Altenburg und - obwohl nicht als comes nachgewiesen - wahrscheinlich Graf im Hochseegau
oo Tante mütterlicherseits des Grafen Siegfried (+ 937)
Er hinterließ sein Erbe zwei Töchtern, deren eine, Hatheburg, sich vor 909 in zweiter Ehe mit HEINRICH I. vermählte. Obwohl nach der Geburt Thangmars die Ehe annulliert wurde, behielt HEINRICH das Erbe des Grafen Erwin. Der Streit um diesen Besitz war 938 wesentliche Ursache für den Aufstand Thangmars gegen seinen Halbbruder OTTO I.
Literatur:
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R. Schölkopf, Die sächs. Grafen (919-1024)(Stud.
und Vorarb. zum Hist. Atlas Niedersachsens 22, 1957), 35.
Schölkopf Ruth: Seite 35
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"Die sächsischen Grafen 919-1024."
Die Merseburger Grafen
konnten sich der Verbindung mit dem sächsischen Herzogshaus rühmen.
Möglicherweise ist die gegenseitige Beziehung jedoch so aufzufassen,
dass die LIUDOLFINGER durch eine Versippung
mit ihnen im östlichen Grenzgebiet fester Fuß zu fassen suchten.
Otto der Erlauchte, HEINRICHS I. Vater,
hatte schon über die sächsischen Kerngebiete hinaus auf den Südthüringgau
und das Eichsfeld übergrifffen. So lag es durchaus im Zuge der liudolfingischen
Machtausdehnung, wenn HEINRICH, der
spätere König, die Herrschaftsrechte weiter nach Osten ausdehnte.
Er schloß zunächst das Vordringen seines Hauses in diese Richtung
ab und vervollständigte den Eigenbesitz. Er verstärkte unmittelbar
den sächsischen Einfluß auf Thüringen. Das gelang ihm durch
diese Heiratsverbindung. HEINRICH heiratete
nämlich in erster Ehe Hatheburg, filia Ervini seniores,
der nach Thietmar im Raum von Merseburg reich begütert war: maxima
tenuit partem. Da Erwin keine Söhne hatte, fiel das
Erbe seinen beiden Töchtern zu. HEINRICH
freite die Witwe Hatheburg nicht nur ob huius pulchritudenem,
sondern mehr noch ob hereditatis divitiarumque utilitatem.
Leider läßt sich dieses Erbe nicht genau lokalisieren. Es lag
wahrscheinlich in nächster Umgebung von Merseburg, da Erwin
in
der Altenburg von Merseburg selber seinen Wohnsitz hatte. Ob er auch Grafenrechte
ausübte - etwa im Hassegau oder Friesenfeld -, läßt sich
nicht mehr mit Bestimmtheit aussagen. Den offiziellen Titel comes
führte er nicht. Widukind betonte jedoch seine Zugehörigkeit
zum Adel.
Dieser Siegfried ist in mehrfacher Hinsicht interessant.
Laut Widukind war er ein Verwandter Thankmars,
und zwar ein Vetter der
Hatheburg: mater eius filia erat matertera
Sigifridi, de qua genuit rex HEINRICUS
Thancmarum. Vergegenwärtigen wir uns also die Beziehungen:
Erwin
war
mit einer Schwester von Siegfrieds
Mutter vermählt und hatte
mit ihr die beiden Kinder Hatheburg und einen nicht näher bekannte
Tochter, während die Schwester von Hatheburgs Mutter - also
Hatheburgs
Tante
mütterlicherseits - von einem unbekannten Gatten als einzig nachweisbaren
Sohn eben diesen Siegfried hatte.
Siegfried
wurde von Widukind
als gener quondam regis bezeichnet, das heißt er muß
zugleich HEINRICHS Schwager gewesen
sein, da er als Schwiegersohn wohl aus altersmäßigen Erwägungen
nicht in Betracht kommt. Es stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten,
ihn als Schwager HEINRICHS nachzuweisen.
Die Bezeichnung gener gab wegen ihrer Problematik schon zu vielen Deutungen
Anlaß. Kurze bezog sie auf die Heirat mit einer damals (quondam)
schon verstorbenen Schwester HEINRICHS.
Voigt verwies auf die Möglichkeit einer Ehe zwischen einer Tochter
Hatheburgs
aus ihrer früheren Ehe und übersetzte somit gener durch
Schwiegersohn. Vielleicht war die Bezeichnung gener nur der ungenaue Ausdruck
für das Verwandtschaftsverhältnis, das durch die Versippung Siegfrieds
mit dem König über Hatheburg entstand, zumal der Nachsatz
bei Widukind lautete: tunc vero affinitate coniunctus, was
man dahingehend deuten kann, dass die Verwandtschaft bestand, solange die
Ehe zwischen
HEINRICH und
Hatheburg
rechtskräftig war. Mit noch soviel Scharfsinn läßt sich
das Geheimnis dieser Ehe nicht klären, zumal der Name der Gattin,
der uns vielleicht weiter helfen würde, unbekannt ist.
Diwald Helmut: Seite 133,141
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"Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen
Reiches."
Thietmar schreibt: "HEINRICH
erhielt Kunde von einer Dame namens Hatheburg, entbrannte mit dem
ganzen Feuer der Jugend in Liebe zu ihr und war bemüht, sich mit ihr
zu verbinden. Sie war die Tochter des älteren Grafen Erwin vom
Hassegau, der den größten Teil der Merseburger Altenburg
besaß. Da er keinen Sohn hatte, fiel bei seinem Tod das Erbe an seine
beiden Töchter."
Unstreitig handelt es sich bei der Urkunde des Jahres
908 um eine Kompensation dafür, daß die Geistlichkeit die Legitimität
der Ehe HEINRICHS mit Hatheburg
nicht
mehr bestritt. Die Kirche verzichtete damit auch auf ihre Ansprüche
auf das Erbe des Markgrafen Erwin vom Hassegau.
Lüdtke Franz: Seite 55
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"König Heinrich I."
Klaren Blickes hatte HEINRICH in jenen Kampfhandlungen die Bedeutung eines Platzes erkannt, der seit langem als Grenzfeste gegen die Sorben eine Rolle spielte. Es war Merseburg, das sich in den Anfängen städtischer Entwicklung befand und dessen "Alte Burg" dem Grafen Erwin gehörte. Im mächtigen Gürtel zogen sich die Güter des liudolfingischen Hauses vom Harz bis S-Thüringen, westwärts zum Eichsfeld und zur Hersfelder Abtei, von der Elbe also bis zur Werra und Fulda. Nur eine wesentliche Lücke gab es in diesem Zuge: an jenem Saalebogen, da krönend und das Land beherrschend das feste Merseburg lag. Von hier aus hatte der wohl im Grenzkampf erprobte und vielleicht gefallene Graf Erwin den Hasgau und den Gau Friesenfeld (Frisonenfeld) verwaltet. Zwei Töchter waren seine Erbinnen; die eine von ihnen, Hatheburg, vermählt, doch wieder verwitwet, die andere nach Namen und Schicksal unbekannt. Auf die reiche und politisch bedeutsame Erbschaft hatte die Kirche ihr Augenmerk gerichtet; wahrscheinlich unter ihrem Einfluß verstand sich Hatheburg dazu, den Schleier zu nehmen.
Waitz, Georg: Seite 15
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König
Heinrich I."
In diese Zeit muß auch HEINRICHS
erste Vermählung fallen, von der Thietmar erzählt. Hatheburg
war die Tochter des Ervin, der seinen Sitz in der Altstadt Merseburg
hatte und wahrscheinlich Graf im Hasgau und in dem benachbarten
Frisonendeld
war; da er keinen Sohn hinterlassen, fiel das reiche Erbgut der Hatheburg
und
einer Schwester zu.
oo Hiltigart
-
Kinder:
Hatheburg
-
1. oo N.N.
2. oo HEINRICH I. König des Deutschen Reiches
876-2.7.936
Tochter
-
Literatur:
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Diwald Helmut: Heinrich der Erste. Die Gründung
des Deutschen Reiches, Gustav Lübbe Verlag Bergisch Gladbach 1994,
Seite 133,141 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 581 -
Glocker
Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik.
Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 46,263,352 - Holtzmann
Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch
Verlag München 1971 Seite 71 - Lüdtke Franz: König
Heinrich I. Hermann Reinshagen Verlag Berlin 1936 Seite 55 - Schölkopf
Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum
Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 Seite 35 - Thietmar
von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992
Seite 8 - Waitz, Georg: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter
König Heinrich I., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963
Seite 15 - Wies, Ernst W.: Otto der Große, Bechtle Esslingen
1989, Seite 42 -