Sohn des Grafen
Siegfried II. von Merseburg und der Christina, Tochter von
Graf Wichard oder Sohn des Grafen Burchards IV. im Hassegau und
der Emme von Merseburg, Tochter von Graf
Nach Karl Meyer Sohn des Grafen Siegfried im Hassegau
(961-980)
Siehe auch den Ordner WETTINER und IMMEDINGER
Thiele Andreas: Tafel 182
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte"
Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs-
und Grafenhäuser I
BURCHARD
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+ 1017
Wird Pfalzgraf von Sachsen (siehe Pfalzgrafen von Sachsen
I).
BURCHARD (V.) VON GOSECK
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+ 1017
Sohn des Grafen Burchard IV. im Hassegau, Cousin Markgraf Dedis I. von Wettin-Ostmark
Übte schon seit 991 eine gräfliche Stellung im Hassegau aus. Er stand bei Kaiser HEINRICH II. in höchster Gunst, wurde von ihm 1003 zum Pfalzgrafen von Sachsen ernannt und trat 1009 dafür ein, dass Werner von Walbeck seine Markgrafschaft behalten durfte. Er diente dem Kaiser treu, wurde auch kaiserlicher Reichsvogt und besaß damit die niedere Gerichtsbarkeit für das Königsgut in Sachsen. Er trat oft in Urkunden auf, bekam auch den bedeutenden Burgward Merseburg als Erbe seines 1004 verstorbenen Schwagers Esiko von Merseburg dazu mit wichtigen Rechten und begann mit dem Ausbau seiner kaiserlichen Vertrauensstellung im Sinn einer selbständigen Territorialherrschaft. Er folgte damit dem allgemeinen Trend im Deutschen Reich und nahm 1015 an einem Feldzug gegen Polen teil, auf dem Markgraf Gero II. sein Leben ließ. Er selbst kam mit einer schweren Verwundung davon und erlitt 1016 einen Schlaganfall. Er stand besonders gegen die mächtigen Grafen von Meißen.
oo ODA VON MERSEBURG, Tochter und Erbin des Pfalzgrafen
Siegfried II.
+ 1045
Thietmar von Merseburg: Seite 261,297,375,401
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"Chronik"
Während HEINRICH II.
sich in Merseburg der ersehnten Ruhe hingab, traf die Nachricht ein, der
ehrwürdige Graf Esiko (+ 22.11. 1004) sei nach langer Krankheit in
Lübschütz verstorben. Die Grafschaft über Merseburg und
das dazu gehörige Lehen übertrug er an Burkhard,
vier Burgen an der Mulde erhielt Thiedbern zu Lehen. Doch alles Eigengut
behielt er durch Rechtsentscheid für sich.
Dann reisten wir alle nach Magdeburg. Hier hätte
mein auf Veranlassung des Grafen Dedi
beim Könige vielfach
beklagter Vetter, Markgraf Werner, Huld und Lehen verloren, wenn nicht
eine plötzliche Erkrankung das Verfahren verhindert und Pfalzgraf
Burkhard mit klugem Rat Aufschub
erwirkt hätte.
Während er selbst vorausritt, vertraute der Kaiser
Erzbischof Gero, dem erlauchten Markgrafen Gero und Pfalzgraf
Burkhard die übrigen an mit der Mahnung, noch sorgfältiger
als gewöhnlich Ausschau zu halten. Nachher begannen wirklich die in
einem nahen Walde verborgenen Feinde heftig zu lärmen, brüllten
dreimal, griffen gleich darauf unser Heer an, und zwischen ihnen liefen
auch Bogenschützen mit. Beim ersten und zweiten Ansturm fanden
sie tapferen Widerstand; viele von den Umherschwärmenden wurden getötet.
Als aber einige der Unsrigen flohen, faßten die Feinde neuen Mut,
rotteten sich wieder zusammen, zersprengten unsere Leute durch neuen Angriff
und streckten sie einzeln durch unvermutete Pfeilschüsse nieder. Erzbischof
Gero und der verwundete Graf Burkhard
konnten
noch entkommen und dem Caesar das Geschehen melden.
Am Freitag, dem 10. Februar, vernahm man als Zeichen
kommenden Unheils im Morgendämmern furchtbare Donnerschläge mit
Blitzen und heftigen Stürmen, die an verschiedenen Orten Schäden
anrichteten. Manche kamen dabei um, denn das heftige Unwetter ließ
Häuser einstürzen; andere entrannen verletzt nur mit Mühe
dem Tode. Auch die Wälder erlitten durch Windbruch schweren Schaden.
- Pfalzgraf Burkhard wurde vom Schlage
getroffen.
Schölkopf Ruth:
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"
Der von etwa 1003-1017 amtierende Pfalzgraf
Burchard war aller Wahrscheinlichkeit nach ein Sohn des gefallenen
Burchard.
Vermutlich übte er schon seit 991 eine gräfliche Stellung aus
und war mit dem Burchard comes identisch,
in dessen Grafschaft im Hassegau das von den Adeligen Brun und seiner Gattin
gestiftete Kloster Vitzenburg mit seinem Pertinenzien Liederstedt, Zidici
(?), Vudri (?), Schartau, Gröst, Zeuchfeld (?) und Reinsdorf lag.
Er wurde demnach wohl mit der Grafschaft seines vermeintlichen Großvaters
Dedi
belehnt.
Möglicherweise brachte der Schlachtentod seines Vaters die Familie
wieder zu Ansehen. Durch eine besondere Gunstbezeugung des Herrscherhauses
wurde Burchard mit dem Amt des sächsischen
Pfalzgrafen betraut. 1003 intervenierte er schon als Burchard
palatinus comes für das Bistum Halberstadt. 1004 erhielt
er den Comitat des verstorbenen Grafen Esicho super Merseburg et beneficium
ad hunc pertinens. Ein direktes Verwandtschaftsverhältnis, das der
Übertragung zugrunde liegen könnte, kommt kaum in Betracht. Das
Merseburger Domkapitel wurde 1004 aus dem Nachlaß des verstorbenen
Grafen Esicho mit Kuckenburg und Opphausen bedacht, die dem König
heimgefallen waren und die in Burchards
Grafschaft lagen. Ferner tätigte der Pfalzgraf im Auftrag des Königs
die Schenkung des Ortes Zöllschen (Kr. Merseburg) und eines Weihers
(bei Merseburg) an Merseburg. Die darüber vom König ausgestellte
Bestätigungsurkunde bezeichnete ihn als advocatus noster Burchardus
palatinus comes [H.-D. Starke, Pfalzgrafen, betonte, dass Burchard
damit
die hohe Gerichtsbarkeit in seiner Grafschaft und die niedere über
das in diesem Raum besonders zahlreich vorhandene Reichsgut in seiner Hand
vereinigte. Er sah ferner in dem Doppeltitel eine Bestätigung seiner
These, dass dem Pfalzgrafen als solchem keine Aufsicht über das Königsgut
zustand.].
Burchard signierte
ebenfalls in seiner Eigenschaft als Pfalzgraf die Beilegung des
Gandersheimers Streites. Er testierte außerdem die nicht genau datierbare
Güterschenkung des Thüringers Gunther an das Kloster Gellingen.
Das bei einem Tauschgeschäft zwischen dem Bamberger Bistum und dem
Kloster Hersfeld in Betracht kommende Gut Klobikau (Kr. Merseburg) lag
in der Grafschaft des Pfalzgrafen. Die letzte Urkunde, die seinen Namen
erwähnte, datierte aus dem Jahre 1017: Thietmar von Merseburg erwarb
für sein Bistum den Ort Geusa (Kr. Merseburg) in Burchards
Grafschaft.
Über die weitere Tätigkeit des Pfalzgrafen unterrichtete uns
die Chronik Thietmars. Burchards klugem
Rat war es 1009 zu verdanken, dass Markgraf Werner von Walbeck vorerst
seine Markgrafschaft behalten durfte. Die Gründe, die den Pfalzgrafen
zu diesem Eingreifen bewogen, sind - falls sie nicht rein rechtlicher Natur
waren - nicht mehr ersichtlich. Eine persönliche Beziehung zum Hause
WALBECK dürfte dabei kaum den Ausschlag gegeben haben. Es wäre
immerhin möglich, dass Bischof Thietmar seinen Einfluß geltend
machte. 1015 nahm Burchard an einem
Feldzug gegen Polen teil, auf dem Markgraf Gero sein Leben ließ.
Er selbst kam mit einer schweren Verwundung davon. Im Folgejahr erlitt
er einen Schlaganfall und starb 1017. Die Magdeburger Annalen setzen
bei der Erwähnung seines Todesjahres wohl irrtümlich für
Burchard
palatinus comes den Namen Bernhard.
Starke Heinz-Dieter: Seite 32-34
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"Die Pfalzgrafen von Sachsen bis zum Jahre 1088"
Der nachfolgende Pfalzgraf Burchard
gehörte einem anderen Geschlecht als Friedrich an.Burchard
ist bereits von 991 bis 1017 im südlichen Teil des Hassegaues, der
sich zwischen Naumburg/Saale und Mansfeld erstreckte, als Graf nachzuweisen.
Im nördlichen Teil saßen die sogenannten Grafen von Merseburg
und während des 10. Jh. können wir einen ständigen Wechsel
der Grafenwürde im Hassegau zwischen diesen und dem Geschlecht der
BURCHARDINGER,
dem der Pfalzgraf angehörte, beobachten. Kurze konstruiert eine weitläufige
Verwandtschaft zwischen dem letzten Pfalzgrafen und seinem Nachfolger.
Erscheint diese schon sehr hypothetisch, so erklärt sie den Übergang
der Pfalzgrafenwürde nicht. Vielmehr fällt die Bezeichnung
"noster familiaris" für Herzog Bernhard, einen Grafen Heinrich
und den Pfalzgrafen Burchardin dem
bereits angeführten Diplom HEINRICHS II.
von
1003 auf. Denn in der Urkunde dieses Königs wird dieser Ausdruck für
weltliche Würdenträger nicht wieder verwendet. Darum muß
man auf eine besondere Gunststellung Buchards
bei dem neuen König schließen, die sicherlich auf eine tatkräftige
Unterstützung des Kampfes um die Königsmacht nach OTTOS
III. Tode zurückzuführen ist. Burchard
erfuhr
auch späterhin ruhmvolle Gunstbezeugungen: Er erhielt 1004 nach dem
Tode des Grafen Esico von Merseburg einen Großteil von dessen Rechten
nördlich seines eigenen Komitats. Ferner tritt er 1012 in einem Diplom
HEINRICHS II. als "advocatus noster" in Erscheinung.
Sicherlich erhielt Burchard die Funktionen
eines Reichsvogtes vor 1012 im Zuge der Neuorganisation des Merseburger
Raumes beim Tode Esicos und der Neugründung des Bistums 1004.
Die Obliegenheiten eines Reichsvogtes bezogen sich auf
Gütertausch, Besitzwechsel und Wahrung der Rechte des Reichsgutes.
Auch war der Reichsvogt die unmittelbar übergeordnete Instanz für
die freien Fiskalangehörigen. Folglich vereinigte Burchard
mit
der hohen Gerichtsbarkeit in seinem gräflichen Gewaltbezirk auch die
niedere über das Reichsgut, das gerade um Merseburg zahlreich vorhanden
war.
Das Amt des Reichsvogtes und das des Pfalzgrafen wurde
zwar in unserem Falle von einer Person ausgeübt, beides kongruiert
aber nicht. Es lassen sich nämlich noch mehrere Vögte, die im
Auftrage des Königs tätig sind und die nicht die Pfalzgrafenwürde
bekleiden, nachweisen. Damit wird unsere Meinung als richtig bestätigt,
daß der Pfalzgraf als solcher nicht die Aufsicht über das Königsgut
innehatte. Für Burchard bedeutete
die Ernennung zum Reichsvogt eine außerordentliche Stärkung
seines Gewaltbereiches. Er gewann durch den Ausbau seiner Herrschaft eine
machtvolle Stellung in SO-Sachsen.
Welchen maßgeblichen Einfluß für den
Gang eines Prozesses der Pfalzgraf auf Grund dieser Position im Hassegau
und noch mehr wegen seiner pfalzgräflichen Amtsobliegenheiten besaß,
zeigt der Bericht Thietmars über die Anklage, die gegen seinen Vetter,
den Markgrafen Werner von Walbeck, erhoben wurde. Dort heißt es,
die Verhandlung hätte stattgefunden, wenn nicht der Angeklagte inzwischen
krank geworden wäre "et ni hoc Burchardus
comes palatinus prudenti consilio differret". Zwischen Thietmar,
dem Bischof und Geschichtsschreiber von Merseburg, und dem Grafen des Hassegaues,
der auch die hohe Gerichtsbarkeit im Burgward Merseburg ausübte, bestand
anscheinend, das sehen wir außerdem, ein gutes Verhältnis.
Burchard war fernerhin
bei der endgültigen Schlichtung des langandauernden Zwistes zwischen
der Mainzer und Hildesheimer Kirche um Gandersheim 1007 in Werla anwesend.
Von Amtsobliegenheiten erkennen wir dabei aber nichts.
Auch tritt der Pfalzgraf in der Urkunde eines gewissen
Günther über Güterschenkungen in Thüringen besonders
an die Reichsabtei Hersfeld auf. Daraus kann man aber nicht ohne weiteres
folgern, daß das Gebiet Thüringens in den "Amtsbezirk" des sächsischen
Pfalzgrafen einbezogen wurde. Burchard kam
hier lediglich persönlichen Verpflichtungen nach, die ihm aus seiner
machtvollen Stellung im Hassegau, wo Hersfeld ohnedies reichen Kirchenbesitz
hatte, erwuchsen. Trotzdem erstreckte sich die Kompetenz unseres Pfalzgrafen,
wenn seine Amtsfunktionen im Königsgericht erforderlich waren, sicherlich
nicht nur auf sächsische, sondern ebenso auf thüringische Edelinge.
Durch das Vordringen der LIUDOLFINGER
nach Thüringen war der sächssiche Einfluß in diesem Gebiet
vermehrt worden. Bei den vielen Besuchen der Könige auf ihren Hausgütern
in der Gegend nördlich der Hainleite werden Verhandlungen nicht nur
gegen Sachsen, sondern auch gegen Thüringer stattgefunden haben. Doch
lebten, da HEINRICH I. den größten
Teil Thüringens an seine Gefolgsleute verteilt hatte, die Großen
Thüringens ohnehin meist nach sächsischem Recht.
Es fällt auf, daß die ersten sächsischen
Pfalzgrafen ihre Grafschaften im südlichen Sachsen, das heißt
in der Nähe Thüringens, hatten, obwohl die Pfalzgrafenwürde
bis zu dieser Zeit nicht lokalisiert wird. Auch ist sie nichtvon der Nähe
einer Königspafalz abhängig. Das glaubte nämlich Knochenhauer
und brachte dieses Amt mit dem Besitz von Merseburg in Verbindung. Man
muß die gräfliche Gewalt in einem bestimmten Bezirk und die
pfalzgräflichen Funktionen ihres Trägers unterscheiden. Diese
kamen nur in besonderen Fällen zur Geltung und bezogen sich auf die
Sachsen und das sächsische Einflußgebiet, also auch auf die
Thüringer.
Berichte über Burchards
führende
Stellung im Heere gegen die Slawen 1015, wie er verwundet wurde und mit
knaper Not einem Hinterhalt entging, runden das Bild seiner Persönlichkeit
ab: Wohl durch Unterstützung HEINRICHS II.
bei seinem Kampf um die Krone erlangte Burchard
die besondere Gunst des Königs und erhielt als befähigter Vertrauter
neben dem Grafenamt im Hassegau die Pfalzgrafenwürde und die Reichsvogtei.
Das waren Funktionen, die ihm einerseits zur Sicherung und zum Ausbau seiner
Herrschaft dienen konten, die er aber auch auf Grund einer eigenen Machtbasis
würdevoll ausübtze.
Nach Thietmar erlitt er im Jahre 1017 einen Schlaganfall.
Doch scheint er im November 1017 noch gelebt zu haben, da er zu dieser
Zeit in seinem Komitat erwähnt wird.
oo Oda von Merseburg, Tochter und Erbin des Pfalzgrafen
Siegfried II.
- nach 26.9.1045
Oda besaß als Witwe Eisleben.
Kinder:
Siegfried
-15.4.1038
Friedrich I.
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1042
Bruno Bischof von Minden (1037-1055)
um 1000-10.II.1055
Karl Meyer:
Hildibold
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Hamezo Bischof von Halberstadt (1085-1089)
-
Cäcilie von Sangerhausen
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oo Ludwig der Bärtige Graf in Thüringen
- 1056 oder 1080
Christine
-
oo Hoyer Graf von Mansfeld
-
Literatur:
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Schölkopf, Ruth: Die sächsischen Grafen
919-1024, Göttingen 1957 Studien und Vorarbeiten zum Historischen
Atlas Niedersachsens - Starke Heinz-Dieter: Die Pfalzgrafen von
Sachsen bis zum Jahre 1088, Braunschweigisches Jahrbuch 36, Seite 32-34
- Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur
europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main
1993 Tafel 165,182 - Thietmar von Merseburg: Chronik. Freiherr vom
Stein-Gedächtnisausgabe, Seite 260,296,374,400 -