STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN
BAND I und II Tafel 119-124
Lexikon des Mittelalters: Band VI Seite 439
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Mecklenburg, Fürstentum, Herzogtum
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1167 gab Heinrich der Löwe das Abodriten-Land
ohne Wagrien und Polabien, die schon 1140/45 verlorengegangen waren, Privislav
als
sächsisches Lehen zurück. Auch das Gebiet der neugeschaffenen
Grafschaft Schwerin wurde ausgegliedert. Pribislavs
Herrschaftsbereich
umfaßte nur etwa ein Drittel des neuzeitlichen
Mecklenburg.
Als Heinrich der Löwe in die Reichsacht kam, zwang König
Waldemar
die mecklenburgischen Fürsten unter dänische
Lehnshoheit, die erst 1227 mit der Schlacht bei Bornhöved abgeschüttelt
wurde. 1203 konnte aus dem Ratzeburger Erbe das Land Gadebusch erworben
werden. Die Schweriner Grafen bekamen die Länder Wittenburg und Boizenburg.
Nach dem Tod Heinrich Borwins I. 1227 kam es unter seinen Enkeln
zur ersten dynastischen Teilung: Johann erhielt Mecklenburg,
das heißt das Land um die Wismar-Bucht und den Schweriner See, Nikolaus
das
Land
Wenden (Werle-Güstrow), Heinrich Borwin III. das
Land
Rostock und Pribislav
das Land Parchim-Richenberg. Alle
vier Fürstentümer waren wieder sächsische Lehen. Durch das
Aussterben einzelner Linien kam es zu einer Konzentration. 1256 fiel
Parchim,
1314 Rostock an die Hauptlinie Mecklenburg
zurück.
Werle-Güstrow hatte bis 1436 Bestand. Seit dem
Ende des 13. Jh. gelangten aus der zerfallenden Grafschaft Danneberg die
Länder Jabel und Wehningen (um Dömnitz und Grabow) an die mecklenburgische
Hauptlinie. Heinrich II. gelang
es 1292, durch seine Vermählung mit Beatrix, der Tochter Markgraf
Albrechts III. von Brandenburg, das ursprünglich pommersche, seit
1326 brandenburgische Land Stargard zu erwerben, das seine Nachfolger
mit den Ländern Lychen und Wesenberg auch behaupten konnten. Dazu
kamen 1350 noch Stadt und Land Fürstenberg. Zwischen 1343 und 1358
gelang es Albrecht II. von Mecklenburg,
die Grafschaft Schwerin zu erwerben und ihr Grafenhaus nach Westfalen (Tecklenburg)
zu verdrängen.
1348 hatte König KARL IV.
Stargard
von der brandenburgischen und das übrige Land von der sächsischen
Lehnshoheit befreit und Mecklenburg
zum Herzogtum und Reichslehen erhoben.Johanndrängte
darauf seinen älteren Bruder Albrecht
zur Landesteilung. 1352 erhielt er Stargard und einige kleinere
Gebiete. Nach dem Erwerb der Grafschaft Schwerin sprach man von den Herzogtümern
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard. Nach dem Anfall
von Werle-Güstrow war die Ausdehnung des Landes zunächst einmal
abgeschlossen. Die nordische Politik Albrechts
III. brachte keine territoriale Veränderungen. Als 1471
mit Ulrich die Stargarder Linie
ausstarb,
konnte ganz Mecklenburg in einer Hand
vereinigt werden. Nach dem Tod Magnus'
II. 1503 trat jedoch der Wunsch
nach Teilung wieder hervor. Zunächst einigte man sich auf eine gemeinsame
Regierung, danach 1520 im Neubrandenburger Hausvertrag auf ein Mittelding
zwischen Einigung und Gemeinschaft. Diese Vereinbarung wurde jedoch nicht
verwirklicht. In den Auseinandersetzungen zwischen Heinrich
V., der in Schwerin, und Albrecht
VII., der in Güstrow regierte, erklärten sich
die Stände
Mecklenburgs 1523 für
unteilbar.
Quellen:
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M.er UB (bis 1400), Bd. 1-25 B, 1863-1977 - M.er. Urkk.
und Daten (1170-1900), ausgew. H. Sachse, 1900 - Ernst v. Kirchberg, Chronicon
Mecklenburgicum An. 1378 rhitmice scriptum (E. J. v. Westphalen, Monumenta
inedita, Bd. 4, 1745), 593-840
Literatur:
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Jbb. des Ver. für Mecklenburg. Gesch. und Altertumskunde
(ab Jg. 95, 1931, Mecklenbg. Jbb.), Bd. 1-108, 1836-1991 [werden fortges.],
2 Beih. zu Jg 77, 101 - Hist. Atlas von M., Karte 1-8, hg. F. Engel, ab
Karte 5: R. Schmidt, 1960-1988 [wird fortges.] - H. Witte, Mecklenburg.
Gesch., 1-2 [bis 1755], 1990, 1913 - K. Schmaltz, Kirchengesch. M.s I:
MA, 1935 - M. Hamann, Das staatl. Werden M.s (Mitteldt. Forsch. 24, 1962)
- Ders., Mecklenburg. Gesch. (ebd. 51, 1968) - J. Petersohn, Der s. Ostseeraum
im kirchl.-polit. Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks
vom 10. bis 13. Jh. (Ostmitteleuropa in Vergangenheit und Gegenwart 17,
1979).