Mecklenburg, Fürstentum
 

STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN BAND I und II Tafel 119-124
 

Lexikon des Mittelalters: Band VI Seite 439
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Mecklenburg, Fürstentum, Herzogtum
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1167 gab Heinrich der Löwe das Abodriten-Land ohne Wagrien und Polabien, die schon 1140/45 verlorengegangen waren, Privislav als sächsisches Lehen zurück. Auch das Gebiet der neugeschaffenen Grafschaft Schwerin wurde ausgegliedert. Pribislavs Herrschaftsbereich umfaßte nur etwa ein Drittel des neuzeitlichen Mecklenburg. Als Heinrich der Löwe in die Reichsacht kam, zwang König Waldemar die mecklenburgischen Fürsten unter dänische Lehnshoheit, die erst 1227 mit der Schlacht bei Bornhöved abgeschüttelt wurde. 1203 konnte aus dem Ratzeburger Erbe das Land Gadebusch erworben werden. Die Schweriner Grafen bekamen die Länder Wittenburg und Boizenburg. Nach dem Tod Heinrich Borwins I. 1227 kam es unter seinen Enkeln zur ersten dynastischen Teilung: Johann erhielt Mecklenburg, das heißt das Land um die Wismar-Bucht und den Schweriner See, Nikolaus das Land Wenden (Werle-Güstrow), Heinrich Borwin III. das Land Rostock und Pribislav das Land Parchim-Richenberg. Alle vier Fürstentümer waren wieder sächsische Lehen. Durch das Aussterben einzelner Linien kam es zu einer Konzentration. 1256 fiel Parchim, 1314 Rostock an die Hauptlinie Mecklenburg zurück. Werle-Güstrow hatte bis 1436 Bestand. Seit dem Ende des 13. Jh. gelangten aus der zerfallenden Grafschaft Danneberg die Länder Jabel und Wehningen (um Dömnitz und Grabow) an die mecklenburgische Hauptlinie. Heinrich II. gelang es 1292, durch seine Vermählung mit Beatrix, der Tochter Markgraf Albrechts III. von Brandenburg, das ursprünglich pommersche, seit 1326 brandenburgische Land Stargard zu erwerben, das seine Nachfolger mit den Ländern Lychen und Wesenberg auch behaupten konnten. Dazu kamen 1350 noch Stadt und Land Fürstenberg. Zwischen 1343 und 1358 gelang es Albrecht II. von Mecklenburg, die Grafschaft Schwerin zu erwerben und ihr Grafenhaus nach Westfalen (Tecklenburg) zu verdrängen.
1348 hatte König KARL IV. Stargard von der brandenburgischen und das übrige Land von der sächsischen Lehnshoheit befreit und Mecklenburg zum Herzogtum und Reichslehen erhoben.Johanndrängte darauf seinen älteren Bruder Albrecht zur Landesteilung. 1352 erhielt er Stargard und einige kleinere Gebiete. Nach dem Erwerb der Grafschaft Schwerin sprach man von den Herzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard. Nach dem Anfall von Werle-Güstrow war die Ausdehnung des Landes zunächst einmal abgeschlossen. Die nordische Politik Albrechts III. brachte keine territoriale Veränderungen. Als 1471 mit Ulrich die Stargarder Linie ausstarb, konnte ganz Mecklenburg  in einer Hand vereinigt werden. Nach dem Tod Magnus' II. 1503 trat jedoch der Wunsch nach Teilung wieder hervor. Zunächst einigte man sich auf eine gemeinsame Regierung, danach 1520 im Neubrandenburger Hausvertrag auf ein Mittelding zwischen Einigung und Gemeinschaft. Diese Vereinbarung wurde jedoch nicht verwirklicht. In den Auseinandersetzungen zwischen Heinrich V., der in Schwerin, und Albrecht VII., der in Güstrow regierte, erklärten sich die Stände Mecklenburgs 1523 für unteilbar.

Quellen:
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M.er UB (bis 1400), Bd. 1-25 B, 1863-1977 - M.er. Urkk. und Daten (1170-1900), ausgew. H. Sachse, 1900 - Ernst v. Kirchberg, Chronicon Mecklenburgicum An. 1378 rhitmice scriptum (E. J. v. Westphalen, Monumenta inedita, Bd. 4, 1745), 593-840

Literatur:
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Jbb. des Ver. für Mecklenburg. Gesch. und Altertumskunde (ab Jg. 95, 1931, Mecklenbg. Jbb.), Bd. 1-108, 1836-1991 [werden fortges.], 2 Beih. zu Jg 77, 101 - Hist. Atlas von M., Karte 1-8, hg. F. Engel, ab Karte 5: R. Schmidt, 1960-1988 [wird fortges.] - H. Witte, Mecklenburg. Gesch., 1-2 [bis 1755], 1990, 1913 - K. Schmaltz, Kirchengesch. M.s I: MA, 1935 - M. Hamann, Das staatl. Werden M.s (Mitteldt. Forsch. 24, 1962) - Ders., Mecklenburg. Gesch. (ebd. 51, 1968) - J. Petersohn, Der s. Ostseeraum im kirchl.-polit. Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jh. (Ostmitteleuropa in Vergangenheit und Gegenwart 17, 1979).


Das während der Völkerwanderung von Slawen besiedelte Gebiet wurde im 12. Jahrhundert vom deutschen Feudaladel erobert und der Boden der gewaltsam verdrängten slawischen Bevölkerung deutschen Bauern übergeben. Der Obodriten-Fürst Pribislaw wurde 1167 Christ und Vasall Heinrichs des Löwen. Von seinem Stammsitz Miklinburg (große Burg) stammt der Name Mecklenburg. Die Fürsten aus dem Geschlecht Pribislaws erwarben 1292 das Land Stargard und 1358 die bisher von einem deutschen Adelsgeschlecht beherrschte Grafschaft Schwerin. 1348 wurde Mecklenburg Herzogtum. 1471 Vereinigung der Herzogtümer Schwerin (seit 1356 reichsunmittelbar) und Stargard. 1549 Einführung der Reformation. 1621 Teilung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow (seit 1710 Mecklenburg-Strelitz). Im 16./17. Jahrhundert Herausbildung der für die ostelbischen Gebiete typischen Form der "zweiten Leibeigenschaft". Durch den Wiener Kongreß 1815 wurden beideMecklenburg Großherzogtümer. Die in der Revolution von 1848/49 erstrebte Verfassungsreform wurde von der Ritterschaft verhindert; erst die Novemberrevolution beseitigte 1918/19 die mittelalterliche Ständeverfassung. Während des Kapp-Putsches fanden Kämpfe der Landarbeiter gegen die Reaktion statt. 1934 wurden beide Teile Mecklenburgs zum Land Mecklenburg vereinigt; 1945 Anschluß von Vorpommern und der Insel Rügen.