von Armin Wolf
in: Rheinische Vierteljahresblätter Jahrgang 65 Seite 400-406
Die These, dass die Grafen von Northeim ein Zweig der
Grafen von Luxemburg waren, wurde erstmals in einem Vortrag auf dem XXIe
Congres Internationale des Sciences genealogique et heraldique am 29. August
1994 in Luxemburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Die stark auf Luxemburg
ausgerichtete Vortragsfassung wurde 1999 gedruckt [1 Armin Wolf,
Luxemburg - Sachsen - Baiern. Neues zur Genealogie des ersten Hauses Luxemburg,
in: Actes du XXIe Congres Internationale des Sciences genealogique et heraldique,
Luxembourg 1994, ed. Jean-Claude Muller, Luxembourg 1999; Seite 41-58.],
eine mehr auf Northeim ausgerichtete Fassung erschien bereits 1997 [2
Armin
Wolf, Die Herkunft der Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg und
der Mord am Königskandidaten Ekkehard von Meißen 1002, in: Niedersächsisches
Jahrbuch 69 (1997), Seite 427-440.]. Die These stieß auf den Widerspruch
von Eduard Hlawitschka, der die "Argumenteflut" zwar "auf den ersten Blick
... beeindruckend" fand, sich aber doch als "Zweifler" bezeichnete und
zu dem Schluss kam, "dass die bisher übliche Sicht, die die beiden
Geschlechter unterscheidet, beibehalten werden sollte" [3
Eduard Hlawitschka, Stammten die Grafen von Northeim
aus dem Hause Luxemburg?, in: Rheinische Vierteljahresblätter 63 (1999);
Seite 276-289, hier Seite 282 und 289.]. Es ist daher zu prüfen, wieweit
Hlawitschkas Zweifel berechtigt sind.
Ich folge in der Bezifferung der Argumente den 12
bzw. 13 Punkten meines Aufsatzes von 1997, die auch Hlawitschka bei seiner
Erwiderung in den Rheinischen Vierteljahresblättern übernommen
hat. Die im vorliegenden Beitrag in Klammern gesetzten Zahlen beziehen
sich auf die beigefügte Stammtafel.
1. Gegen das Argument, das der Name Siegfried
bei den LUXEMBURGERN aufhörte,
aber bei den NORTHEIMERN weitergeführt wurde, wendet Hlawitschka ein,
dass auch der Name Wigerich bei den LUXEMBURGERN
nicht weitergeführt worden sei. In der Tat galt Wigerich bisher
als der vermutliche Vater Siegfrieds I. von Luxemburg (1). Nach
den neusten Forschungen von Rene Klein war Wigerich aber gar nicht
Siegfrieds Vater, sondern Giselbert von Lothringen (+ 939) [4 Jean-Claude
Muller, Neue Forschungen zum ersten Luxemburger Grafenhaus. Rene Kleins
Theorie von Giselbert von Lothringen als Vater Siegfrieds, in: Die Warte/Perspectives
(Kulturelle Wochenbeilage des "Luxemburger Wort" Nr. 31) 29. Oktober 1998.
Jetzt: Rene Klein, Wer waren die Eltern des Grafen Sigfrid? Eine neue Hypothese
zum Ursprung des ersten Luxemburger Grafenhauses, in: Luxemburgische Gesellschaft
für Genealogie und Heraldik, Annuaire/Jahrbuch 1998 (erschienen 201);
Seite 8-27.]. Dessen Namen tritt nun sowohl bei einem Sohn (+ 1004) Siegfrieds
als auch bei einem Enkel (+ 1057/59) auf. Die LUXEMBURGER
pflegten also durchaus die seinerzeit weithin gebräuchliche Praxis
der Nachbenennung von Nachkommen nach Vorfahren (übrigens auch bei
den Namen Heinrich und Friedrich, später auch Konrad).
Dafür spricht weiterhin (worauf Hawitschka selbst hinweist), dass
Eva von Luxemburg (11) ihrem Sohn ebenfalls den Namen Siegfried
gab. Es lag also nicht etwa eine damnatio memoriae auf dem Namen
Siegfried. Dass der Name nicht nur über eine Tochter (Eva),
sondern auch über einen Sohn (Siegfried) weitergegeben wurde,
wäre nichts Ungewöhnliches gewesen. Die Weiterführung dieses
Namens durch die NORTHEIMER lässt deren Abstammung von den LUXEMBURGERN
daher keiensfalls als "ganz aus der Luft gegriffen" [5 Hlawitschka,
Seite 283] erscheinen.
2. Ferner möchte Hlawitschka glaubhaft machen,
dass Siegfried II. von Luxemburg (3) schon vor 993 gestorben sein
müsse und daher nicht mit dem 1004 gestorbenen Siegfried I. von
Northeim identisch sein könne. Hlawitschka beruft sich dabei auf
die Seelgerätstiftung Siegfrieds I. von Luxemburg und seiner
Frau Hedwig aus dem Jahre 993, in der diese von ihren lebenden und
verstorbenen Kindern im Plural sprechen (ob remedium animarum nostrarumliberorumque
nostrorum superstitum videlicet seu defunctorum) [6 Camille
Wampach, Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen
Territoruien, Band I, Nr. 206; Seite 286-289.]. Daraus ergibt sich, dass
vor 993 wenigstens zwei Kinder schon verstorben waren. Eines davon müsse
nach Hlawitschka Siegfried II. gewesen sein, da dessen zehn bekannte
Geschwister nachweislich oder wenigstens vermutlich das Jahr 993 überlebten.
Angesichts der hohen Kindersterblichkeit ist es aber höchst unwahrscheinlich,
dass es außer den elf bekannten Kindern, die heranwuchsen, keine
jung verstorbenen Kinder gab, die wie üblich in der Seelgerätstiftung
mit bedacht wurden. Dafür, dass Siegfried erst nach seinem
Vater (+ 998) starb, führte ich an, dass der an einem 15. August im
Nekrolog des den LUXEMBURGERN als seinen
Vögten verbundenen Klosters St. Maximin zu Trier eingetragene
Sigifridus
comes bereits den Grafentitel führte. Hlawitschka weist dagegen
auf einige Fälle hin, in denen ein Sohn schon vor dem Tode des Vaters
den Grafentitel führte. Diese Fälle sind aber doch nicht die
Regel und beweisen jedenfalls keinen Tod vor dem Vater. Siegfried II.
von Luxemburg (= Siegfried I. von Northeim) kann das Jahr 993 also
durchaus überlebt haben.
3. Gegen das gewichtige Indiz, dass es gleichzeitig
in Luxemburg und in Niedersachsen ein gleichnamiges Vater-Sohn-Paar Siegfried
im Umkreis des Königshofes gab, ohne dass wir jemals von einer Konkurrenz
dieser angeblichen vier Siegfriede - etwa einem gleichzeitigen Auftreten
in einer Zeugenliste - oder einer Unterscheidung durch Beinamen hören,
so dass die Identität der beiden Vater-Sohn-Paare wahrscheinlich ist,
hat Hlawitschka gar keinen Einwand.
4. Hlawitschka bestreitet, dass in Quedlinburg
und auf der Asselburg "Große aus dem fernen Westen, aus dem Moselland"
zugegen waren [7 Hlawitschka, Seite 283 und 287], obwohl Mathilde
Uhlirz bei der Versammlung in Asselburg die "entschlosssene Haltung der
lothringischen Großen" gegen Heinrich von
Baiern erwähnt [8
Regesta Imperii II/3 Nr. 956 u/1.].
Nach Hlawitschka wären Vater und Sohn Siegfried, die Thietmar
auf der Asselburg nennt, "aus Sachsen" gewesen, was auf Siegfried I.
von Luxemburg, "der so fundamental im Westen des Reiches verankert
gewesen sei, nicht zutreffen könne [9 Hlawitschka; Seite 287.].
Wenn Siegfried von Luxemburg aber personengleich mit dem Grafen
Siegfried im Rittigau (um Northeim) war, braucht es nicht zu verwundern,
wenn er einmal im Gefolge des Herzogs von Sachsen auftrat. Auf den Hinweis,
dass Siegfried I. von Luxemburg an anderer Stelle als Saxonum
dux bezeichnet wurde [10 MGH SS 7, Seite 62. Wolf 1997, Seite
440.], ist Hlawitschka ohnehin nicht entgangen. - Im Übrigen ist es
zweifelhaft, ob Thietmar mit ex oriente überhaupt die abstammungsmäßige
Herkunft der folgenden Personen aus Sachsen kennzeichnte und nicht einfach
die Himmelsrichtung angab, dass nämlich einige "aus dem Osten (das
heißt aus dem östlich von Asselburg gelegenen Quedlinburg) und
andere aus dem Westen heranrückten. Zum ganzen Satz ist nämlich
das Prädikat zu ergänzen: nach Asselburg eilten (ad civitaten
Hesleburg ...festinavere). Es eilten aus dem Osten (ex oriente)
die Grafen (darunter Siegfried und sein Sohn), die mit Herzog Bernhard
und Markgraf Dietrich kamen, dazu einige Landsleute (comprovincialium)
und ebenfalls die Krieger des Erzbischofs von Mainz (militesque ...
archipresulis Willigis) [11 Hlawitschka; Seite 287 hat diesen
Satzteil von dem dazugehörigen Prädikat getrennt.], die ja nicht
zu den Sachsen zu zählen waren, aber natürlich "aus dem Osten"
heraneilen konnten. Denen schloss sich die überaus große Menge
an, die aus dem Westen kam (quibus adherebat occidentalium maxima multitudo)
[12 Thietmar IV 2 - MGH SS rer. Germ. N.S., Seite 132-134.].
5. Dieses Indiz kann, wie Hlawitschka richtig
bemerkt, die Identifikation Siegfrieds von Luxemburg mit Siegfried
von Northeim lediglich ermöglichen, allein jedoch nicht beweisen.
6. Hlawitschka lehnt die Identifikation der beiden
Siegfriede ausdrücklich als "nicht möglich" ab, weil der
LUXEMBURGER am 15. August starb,
der Todestag des NORTHEIMERS aber zwischen dem 20. Februar und dem 18.
Mai gelegen haben müsse [13 Hlawitschka, Seite 287 mit Anmerkung
74.]. Hlawitschka stützt sich dabei auf zwei datierte Einträge
in den Annalen Necrologici Fuldense [14 MGH SS 19, Seite 209.],
die unter dem Jahr 1004 vor und nach Sigifridus com(es) stehen,
in dem allgemein Siegfried I. von Northeim (meines Erachtens =
Siegfried II. von Luxemburg) gesehen wird. Doch Hlawitschkas Voraussetzung
einer "streng chronologischen Abfolge der Fuldaer Totenannalen" trifft
gar nicht zu. Unter dem Jahr 1000 folgt nämlicgh auf den 6. Juli (2.
Non. Iul.) der 16. April (16. K. Mai.). Bei den Einträgen
für 1001 folgen auf den 28. August (5. Kal. Sept.) Einträge
zum 12. März (4. Id. Mai.) und dann noch der am 3. Februar
verstorbene Bischof Alewih (Altwicus) von Straßburg [15].
Zum Jahr 1106 folgen auf den 21. April (11. Kal. Mai.) der am 14.
August verstorbene Bischof Siegfried von Augsburg [16 Ebenda Seite
258.] und sodann Einträge zum 3. Februar (3. Non. Febr.)
und zum 19. Januar (14. Kal. Febr.). Unter dem Jahr 1007 steht der
22. Mai (11. Kal. Iun.) vor dem 18. Februar (12. K. Mar.)
[17 MGH SS 19, Seite 208-209.]. Angesichts so zahlreicher nicht-chronologischer
Einträge kann auch der am 15. August gestorbene Graf Siegfried
zwischen dem 20. Februar und dem 18. Mai eingetragen sein. Hlawitschka
nur ascheinbar zwingendes Gegenargument bricht damit zusammen.
7. Auch für Hlawitschka ist das Argument
der räumlichen Nähe zwischen dem Erbbesitz der Grafen von Northeim
und dem der luxemburgischen Kaiserin Kunigunde
"im Bereich Kaufungen und Herleshausen tatsächlich einer tieferen
Überlegung wert" [18
Hlawitschka; Seite 284.] (vgl. die Karte).
Wir sind uns auch einig, dass dieser Besitz nicht aus der Erbschaft von
Kunigundes in Lothringen beheimateten
Vater Siegfried, sondern aus dem ihrer Mutter Hedwig stammte,
die ofenbar eine sächsische Vorfahrenlinie hatte [19 Wolf 1997
Seite 440 (dort: wahrscheinlich zusätzlich auch eine bairische Vorfahrenlinie)
und Hlawitschka, Seite 284. Für eine sächsische Vorfahrenlinie
sprechen auch außer ihrem eigenen Namen Hedwig ( so hießen
auch die Mutter und eine Tochter König HEINRICHS
I.) die Namen Heinrich und Dietrich (so hieß
der Vater der Königin Mathilde),
die bei Hedwigs Kindern neu auftreten, sich aber nicht unter den
Vorfahren Siegfrieds finden.]. Hlawitschka sieht mit Recht in diesen
"besitzgeschichtlichen Nachrichten (...) die sichersten Hinweise auf Hadwigs
Herkunft". Dass sich damit jedoch "dieses Argument für eine luxemburgisch-northeimische
gemeinsame Stirps in nichts auflöse", wie Hlawitschka behauptet [20
Hlawitschka;
Seite 284.], ist abwegig. Wenn nämlich Siegfried I. von Northeim
identisch mit Siegfried II. von Luxemburg (3) war, war Hadwig
ja seine Mutter und er wird auch einen Teil ihres (sächsischen) Erbes
erhalten haben. Allerdings ist hier eine Variante zu meinem Text von 1997
erwägenswert. Da Siegfried I. von Luxemburg infolge der neuen
Erkenntnis Rene Kleins schon 924/29 (um 928) geboren sein muß [21
Klein
(wie Anmerkung 4). Die Ehe Giselberts muss nach 923, als Kunigunde
Witwe wurde, geschlossen und durch Kunigundes Tod vor Giselberts
zweiter Heirat mit der Königs-Tochter Gerberga
929 beendet worden sein.] (und nicht erst um 945, wie ich 1997 noch für
möglich hielt, ergeben sich auch für Siegfried II. von Luxemburg
(meines Erachtens = Siegfried I. von Northeim) ein Geburtsjahr bereits
ab etwa 950 und für Siegfried II. von Northeim ab etwa 970 (und nicht
erst um 985, worin Hlawitschka eine "Schwierigkeit" sah [22
Hlawitschka,
Seite 286.]). Dieser kann also 984 schon mündig mit seinem Vater auf
der Asselburg und 1003 iuvenis - das heißt zwischen 21 und
49 Jahre alt - gewesen sein [23
Thietmar V 38 - MGH SS rer. Germ.
N.S., Seite 262. Die iuventus begann mit 21 oder 28 Jahren und reichte
bis zum 49./50. Jahre. Adolf Hofmeister, Puer iuvenis, senex, Zum Verständnis
der mittelalterlichen Altersbezeichnungen, in: Festschrift Paul Kehr, München
1926, Seite 287-316.]. Es bleibe also vorerst offen, ob Siegfried I.
von Luxemburg (1) als Gemahl Hedwigs oder Siegfried II. von
Luxemburg = Siegfried I. von Northeim (3) als Sohn Hedwigs
982 Graf im Rittigau war. Im Übrigen war Graf Benno II. von Northeim
(14a) im Jahre 1040 bei dem Verzicht des Mainzer Erzbischofs auf den Zehnten
von den Gütern des Klosters Kaufungen anwesend [24
MGH D H
III Nr. 61. Die Belege für Benno/Bernhard aus den Jahren 1002 bis
1047 sind meines Erachtens auf Bernhard I. (+ um 1019/20) und Benno II.
(+ 1047/49) zu verteilen, da Eilica, die Gemahlin Bennos I., um 1020 in
zweiter Ehe Herzog Bernhard von Sachsen heiratete. Vgl. dazu Wolf 1997
Anmerkung 39. Dafür spricht zusätzlich, dass Graf Bernhard I.
im Jahre 1033 als schon verstorben (quondam) genannt wird (MGH D
K II Nr. 198). Bennos II. wird der Bruder (oder Vater?) Ottos von Northeim
gewesen sein. War er der Vater, so wären die geschätzten Geburtsjahre
Bennos II. auf c. 1005/15 (entsprechend auch das Heiratsdatum der Eltern)
und Ottos auf c. 1025/35 zu ändern. - In D H III Nr. 61 kommt übrigens
neben Benno ein Graf Thietmar vor. Da die Urkunde Kaufungen betrifft,
liegt es nahe, diesen Thiemo mit Dietmar, dem Vater der Kaufunger Äbtissin
Uota, zu identifizieren. Thiemo ist eine Nebenform des Namens Dietmar.
Dieser mit einer Schwester (12) der Kaiser Kunigunde
verheiratete Dietmar/Thiemo könnte übrigens mit Graf Thiemo I.
von Vornbach identisch sein, unter dessen Söhnen die Namen Heinrich,
Dietrich und Friedrich neu auftreten - alles Namen von Brüdern der
Kaiserin aus dem Hause LUXEMBURG! Vornbach
liegt wie das Kloster Ranshofen, dessen Nekrolog neben mehreren Geschwistern
der Kaiserin auch Dietmar nennt, am unteren Inn, etwa 40 km voneinander
entfernt. Über die namenlose Schwester der Kaiserin (12) würde
sich die Zahl der cognatischen Nachkommen Siegfrieds I. von Luxemburg
dann doch ganz erheblich erhöhen. Auch Kaiser
LOTHAR VON SACHSEN-SÜPPLINGENBURG, Sohn Hedwigs von Vornbach,
würde dazu gehören.], was wiederum auf einen Zusammenhang der
NORTHEIMER mit Kaufungen deutet.
8. wie 7.
9. Dass auch Kunigundes
Bruder
Friedrich von Luxemburg (5) Graf im Hessegau war, zu dem sowohl
Kassel als auch Kaufungen gehörten, habe nach Hlawitschka mit der
Northeim-Problematik gar nichts zu tun". Nach Hlawitschka war Friedrich
von Luxemburg als Gemahl einer namentlich unbekannten Tochter Heriberts
von der Wetterau "mit Besitz- und Herrschaftsrechten an der Lahn und im
Hessegau ausgestattet" [25
Hlawitschka, Seite 285.] Bekanntlich
brachte Friedrichs Gemahlin den LUXEMBURGERN
das castrum Gleiberg in der Wetterau bei Gießen an der Lahn
zu. Es ist aber überhaupt nicht belegt, dass deren Vater, Großvater
oder Urgroßvater auch in viel weiter nördlich gelegenen Hassegau
begütert gewesen seien. Lediglich ihr (im Grade 5:2) entfernter Vetter
Konrad der Jüngere war 908 dort
als Graf bezeugt [26 MGH D LdK Nr. 63.]. Um die Mitte des Jahrhunderts
waren dort Nicht-KONRADINER Grafen
[27 Donald Jackman, The Konradiner, Frankfurt 1990, Seite 112.].
Gleiberg liegt außerdem rund 120 km Weges von Kassel entfernt, der
Northeimer Besitz dagegen ganz nahe rund um Kassel (vgl. die Karte). Während
eine Herkunft der Luxemburger Rechte
in der Gegend von Kassel also ganz unsicher ist, ist dagegen die unmittelbare
Nachfolge von NORTHEIMERN aus einen LUXEMBURGER
dort recht auffällig: So folgten im Hassegau auf den 1019 gestorbenen
Grafen Friedrich von Luxemburg (5) 1021 Graf Siegfried von Northeim
(13) [28 MGH D H II Nr. 450: in pago Hassaga in comitatu
vero Sigi[frit]hi comitis.], vor 1033 Graf Bernhard I. von Northeim
(14) [29 MGH D K II. Nr. 198: totum Bernhardi comitis quondam
comitatum qui situs est in locis Hesse, Nitergo, Netgo etc. Die Angabe
quondam wird dahingehend gedeutet, dass Bernhard damals (1033) schon
verstorben war. Vgl. Anm. 24.] und 1047 Bernhard/Benno II. von Northeim
(14a) [30 MGH D H III Nr. 206: in pago Hessi in comitatu Bennonis
comitis.].
10. Wenn Otto von Northeim (25) agnatisch ein
LUXEMBURGER war, wäre er nicht
mehr der einzige Herzog von Baiern bis zur Absetzung Heinrichs des Löwen
1180, der nicht von Siegfried I. von Luxemburg und Hedwig
abstammte. Hlawitschka bringt als angebliches Gegenbeispiel die Erhebung
Welfs IV. zum bairischen Herzog 10170, doch war dieser bekanntlich ein
Enkel der Imiza von Luxemburg (16) [31 Imiza ließ ihren
einzigen Enkel (über eine Tochter) nach dem Tode ihres kinderlosen
Sohnes Welf III. 1055 aus Italien holen, damit er sein Erbe antreten könne.
Historia Welforum, neu hrsg., übersetzt und erläutert von Erich
König (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 1); Stuttgart 1938,
cap. 8 und 12.]. Er gehörte also cognatisch ebenfalls zu den Nachkommen
Siegfrieds I. von Luxemburg und Hedwigs. Es ist unbestritten,
dass die Herzöge vom König eingesetzt wurden. Es ist aber ebenso
zu beobachten, dass die Könige sich bei der Auswahl der Herzöge
im Kreise ihrer eigenen Verwandten oder der des verstorbenen Herzogs umsahen,
und zwar auch der Cognaten, das heißt der Verwandtschaft in weiblicher
Linie [32 Dies gilt auch für die von Hlawitschka, Seite 285
als angebliche Gegenbeispiele genannten Erhebungen Welfs III. 1047 zum
Herzog von Kärnten und Rudolfs von Rheinfelden
1057 zum Herzog von Schwaben. Rudolf
von Schwaben war nach der
Genealogia Welforum cap. 4 und der Historia Welforum cap. 6 ein Nachkomme
Kunos von Öhningen, den auch Hlawitschka mit Herzog Konrad von Schwaben
gleichsetzt (zuerst: Armin Wolf, Wer war Kuno 'von Öhningen'? in:
Deutsches Archiv 36 (1980), Seite 25-83). Welf III. war über seine
Urgroßmutter Richlind "von Öhningen" sowohl mit dem kinderlosen
Herzog Konrad II. von Kärnten als auch mit Kaiser
HEINRICH III. entfernt verwandt. Die Existenz Richlinds
(des missing link der deutschen Verfasungsgeschichte)
wird zwar von Hlawitschka - meines Erachtens zu Unrecht - bestritten; dieser
alte Streit soll hier aber nicht fortgesetzt werden. Vgl. Armin Wolf, Königskandidatur
und Königsverwandtschaft, in: Deutsches Archiv 47 (1991), Seite 47-1117,
und zuletzt ders., Quasi hereditatem inter filios. Zur Kontroverse über
das Königswahlrecht im Jahre 1002 und die Genealogie der Konradiner,
in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. 112 (1995), Seite
64-157. Der von Hlawitschka als weiteres Beispiel genannte, 1045 zum Herzog
von Schwaben erhobene EZZONE Otto hatte Mathilde,
die Schwester Kaiser OTTOS III., zur
Mutter. Bei dessen Nachfolge 1002 waren Otto und seine Brüder, obwohl
sie die nächsten Verwandten des verstorbenen Kaisers waren, wegen
Minderjährigkeit übergangen worden. Ebd. Seite 69-75, 153-154.
Also auch hier wurde ein Herzogtum innerhalb der Königsverwandtschaft
vergeben. Bei Hlawitschkas letztem angeblichen Gegenbeispiel, dem Übergehen
des Sohnes Konrads I. von Kärnten nach dessen Tod 1011, gibt Hlawitschka
selbst mit dessen Minderjährigkeit den Grund an. Bekanntlich wurde
Konrad der Jüngere nach der Absetzung Adalberos von Eppenstein dann
1036 doch noch Herzog von Kärnten.].
11. Ich gebe zu, dass dieser Punkt nicht zwingend
ist, kann aber auf dieses Argument hier ohne weiteres verziechten.
12. Ich behaupte nicht, dass das kanonische Recht
Verwandtenehen vorgeschrieben habe, sobald die Verwandtschaftsgrade Ehen
nicht mehr verboten, habe aber oft beobachtet, dass Verwandte ab dem 4.
und 5. Grad wieder Ehen schließen. Insofern ist es auffällig,
dass es zwischen LUXEMBURGERN und NORTHEIMERN
in den ersten drei Generationen nach Siegfried I. und Hedwig
keine Ehen gab (was sich als Beachtung des kanonischen Rechts erklären
lässt), in der vierten bzw. fünften Generation jedoch gleich
drei Heiraten.
13. Das Fehlen Siegfrieds von Northeim (3)
im Kaufunger und Ranshofener Nekrolog hat auch Hlawitschka als "zugegebenermaßen
nicht gravierend" bezeichnet [33 Hlawitschka; Seite 286, MGH Necr.
4, Seite 424-425.].
Völlig abwegig ist Hlawitschkas Behauptung, ich würde
den Pfalzgrafen Wigerich "an die Spitze der NORTHEIMER" setzen [34
Hlawitschka, Seite 288.].
1. kommt der Name Wigerichs in meinem Aufsatz
gar nicht vor,
2. war der Vater Siegfrieds von Luxemburg nicht
Wigerich, sondern Herzog Giselebrt [35 Wie oben Anmerkung
4.], und
3. übersieht Hlawitschka die Möglichkeit cognatischer
Vererbung, das heißt mütterlicherseits. Wenn jener Graf
Otto, zu dessen Grafschaft im Jahre 950 die villa Northeim gehörte
[36 MGH D O I Nr. 132.], tatsächlich wie Hlawitschka mit Recht
als Möglichkeit anspricht, ein Großvater Siegfrieds I. von
Northeim (13) war, so würde dies meiner These von dessen Identität
mit Siegfried II. von Luxemburg keineswegs widersprechen. Otto muss
ja gar nicht dessen väterlicher, sondern kann dessen mütterlicher
Großvater gewesen sein, das heißt der Vater der Luxemburgischen
Stammutter Hedwig, deren Herkunft aus Sachsen auch Hlawitschka -
in Übereinstimmung mit mir - annimmt [37 Wolf 1997, Seite 440;
Hlawitschka, Seite 284.]. Die Begüterung ihrer Kinder Siegfried
(3), Friedrich (5) und Kunigunde (9) im Raum Northeim,
Kassel, Kaufungen und Herleshausen würde damit eine gute Erklärung
finden.
Hlawitschkas Zweifel sind nach alledem im Wesentlichen
zurückzuweisen. Nach Hlawitschka wäre es dabei geblieben, dass
die Grafen von Northeim, die im 11. Jahrhundert zu den mächtigsten
Geschechtern im Reich gehörten, plötzlich aus dem Nichts aufgestiegen
seien. Demgegenüber sprechen doch weiterhin mehrere Indizien dafür,
dass sie ein Zweig der Grafen von Luxemburg waren und ebenso wie diese
königlicher und kaiserlicher Abstammung.