Walram I.                                       Graf zu Ligny
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um 1250-5.6.1288 gefallen
               bei Worringen
 

Jüngerer Sohn des Grafen Heinrich V. von Luxemburg und der Margarete von Bar, Tochter von Graf Heinrich II.
 

Thiele, Andreas: Tafel 72
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

WALRAM I. VON LUXEMBURG
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    + 1288 gefallen

Sohn des Grafen Heinrich V. (Haus ARLON-LIMBURG)

Graf zu Ligny und Roussy

Walram fiel zusammen mit seinen Brüdern in der Schlacht bei Worringen gegen Brabant.

  oo JOHANNA DE BEAUVOIR
                +

Erbin von Ligny und Roussy



Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Die Folge davon war der Abschluss eines noch engeren Bündnisses zwischen Herzog Friedrich und dem Grafen Heinrich von Luxemburg. Dieser neue Vertrag gab vor allem dem Herzog Sicherheit bezüglich der Haltung Luxemburgs gegenüber Bar. Der LUXEMBURGER verpflichtete sich auf Lebenszeit, niemals Bar irgendwelche Unterstützung gegen Ober-Lothringen zu gewähren. Das Versprechen wurde noch auf den Fall ausgedehnt, daß der Graf von Bar Herzog Friedrich angreifen könnte, während dieser sich im Kriege mit Luxemburg befinde. Für diesen Fall versprach Graf Heinrich, mit Friedrich sofort Waffenstillstand zu schließen und ihm gegen Bar Zu helfen. Allerdings wurden beiderseits noch Ausnahmen zugestanden für des Grafen von Luxemburgs Sohn Walram und des Herzogs Sohn Matthaeus, die für ihre nicht von ihren Vätern gehenden Lehen dem Grafen von Bar helfen durften.
Gleichzeitig mit dem Vorgehen von Bar erfolgte ein Angriff Ludwigs von Loon auf luxemburgisches Gebiet, und wahrscheinlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erschien Bischof Wilhelm von Metz vor der lothringischen Burg Priny und begann deren Belagerung. Der Graf Heinrich von Luxemburg eilte darauf den Lothringern zur Hilfe, vor allem wollte er den Bischof angreifen, ehe dieser seine Vereinigung mit den Streitkräften von Bar vollziehen konnte. Indessen kam ihm der Graf von Bar zuvor, so dass sich der LUXEMBURGER vor Preny dem vereinigten Heere seiner Gegner gegenüber sah, während der oberlothringische Herzog noch nicht herangekommen war. In dem anschließenden Gefecht am 14. September 1266 fiel der LUXEMBURGER in die Gefangenschaft des Grafen von Bar. Der Krieg ging indessen noch weiter, von luxemburgischer Seite führten ihn die Söhne des Grafen, Walram und Heinrich, außerdem griff auch zu Beginn des Jahres 1267 Graf Theobald von der Champagne nach seiner Rückkehr aus Navarra ein.
Ludwig IX. fällte im September 1268 seinen Schiedsspruch, bei dem der Graf Heinrich von Luxemburg recht gut abschnitt. Alle Lehensregelungen, die um die Herrschaft Ligny mit dem Grafen von der Champagne getroffen worden waren, wurden aufgehoben. Der Zustand wurde auf den Heiratsvertrag des Grafen Heinrich aus dem Jahre 1231 zurückgeführt, als seine Gemahlin Margarethe, die Tochter des Grafen Heinrich von Bar, Ligny als Heiratsgut erhalten hatte unter der Bedingung, daß das Gebiet an niemand, außer an Mitglieder des Hauses BAR aufgetragen werden dürfe. Insofern hatte im Schiedsspruch Ludwigs IX. der Standpunkt des Grafen von Bar gesiegt. Dagegen wurde die weitere Regelung, die im Jahre 1262 zwischen Luxemburg und Bar getroffen worden war, in Frage gestellt. Damals war der Graf von Bar für Ligny der Lehensmann des LUXEMBURGERS geworden und hatte das Gebiet dann als Afterlehen an Walram, den zweiten Sohn des LUXEMBURGERS, übertragen. Der Weiterbestand dieser Regelung wurde im Schiedsspruch des französischen Königs von der Entscheidung Walrams selbst für oder gegen eine Lehensabhängigkeit von Bar abhängig gemacht.
Hier lag ein entscheidender Punkt für den ganzen Schiedsspruch, ein Punkt, um den es anscheinend verschiedene Deutungen gegeben hat. Deshalb hat König Ludwig in einer eigenen Erklärung vom November 1268 nochmals klargestellt, die Lehensabhängigkeit Walrams hänge allein von dessen Willensäußerung ab, und der Graf von Bar sei gehalten, ihn gegebenenfalls aus dem Lehensverhältnis zu lösen. Diese Lösung hat der Graf sofort vollzogen. Die Bestimmung richtete sich im Grunde genommen gegen ihn. Es ist nicht ausgeschlossen, dass schon zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs bekannt war, Walram neige auf die Seite des Grafen von der Champagne, dessen Lehensmann er im Januar 1271 geworden ist, so dass doch im Schiedsspruch Ludwigs IX. eine Begünstigung des Grafen von der Champagne liegen könnte. Sehr wahrscheinlich war die zweite Erklärung des französischen Königs durch Widerstand des Grafen von Bar bedingt, denn im gleichen Monat November 1270, in dem sie erlassen wurde, gab der Graf bekannt, alle Abmachungen bezüglich Lignys seien nichtig und Walram sei nicht mehr sein Lehensmann. Im Jahre 1270 hat auch Graf Heinrich von Luxemburg engere Lehensbande zur Champagne geschlossen. Gegenüber dem Grafen von Bar wurde der LUXEMBURGER im Schiedsspruch des französischen Königs lediglich zu einer finanziellen Entschädigung verpflichtet. Im September 1274 hat sich Walram übrigens für Ligny wieder für eine Lehensabhängigkeit von Bar entschieden. Der Inhalt der von ihm darüber ausgestellten Urkunde lässt eine Wiederherstellung des alten Zustandes von 1262 erkennen, so daß der Graf von Bar seinerseits für Ligny jetzt wieder von Luxemburg lehensabhängig war.
Das Misstrauen zwischen den Grafen von Luxemburg und von Bar hielt indessen an. Graf Heinrich hatte sich bereits im Jahre 1266 zum Kreuzzug verpflichtet und befürchtete nun wohl für die Zeit seiner Abwesenheit irgendwelche Aktionen von Seiten des Grafen von Bar. Offensichtlich hielt er den Schutz, den die Kirche den Kreuzfahrern gewährte, nicht für ausreichend, um die Sicherheit seiner zurückbleibenden Söhne Heinrich und Walram zu gewährleisten. Ein neuerliches Zusammengehen mit dem Herzog von Ober-Lothringen schien deshalb wünschenswert. Diesem wurde eine Schadloshaltung für die Verluste während des letzten Krieges zugesichert, während er seinerseits zusagte, die in seinem Besitz befindlichen Bürgschaftsbriefe zurückzugeben. Gleichzeitig schloss der Herzog mit den beiden Söhnen des Grafen, Walram und Heinrich, einen Bündnisvertrag gegen den Grafen Theobald von Bar, in dem er versprach, Luxemburg zu helfen, wenn es die Not erfordere. Beide Seiten verpflichteten sich außerdem, sich nicht mit der Stadt Metz oder dem Bischof von Metz gegeneinander zu verbünden. Jedoch besorgte sich Graf Heinrich noch eine besondere Sicherheit, um durch dieses Bündnis seiner Söhne nicht Gefahr zu laufen, eventuell den Schutz der Kirche zu verlieren, der ihm als Kreuzfahrer zustand. Der Herzog versicherte nämlich in einer eigenen Urkunde, Heinrichs Söhne seien erst nach der Rückkehr des Vaters vom Kreuzzuge zur Bündnishilfe an Ober-Lothringen verpflichtet.
Noch ehe Graf Heinrich von Luxemburg vom Kreuzzug zurückgekehrt war, hatte sich die Politik seiner Söhne geändert. Die Gründe hierfür sind nicht zu erkennen, man kann lediglich Vermutungen aus einigen Tatsachen erschließen. In dieser Zeit haben nämlich die LUXEMBURGER ihre Herrschaft kräftig ausgedehnt, indem sie die Lehensabhängigkeit des Hauses VIANDEN von ihnen entsprechend nutzten. In der Eifel traf das im Raum von Dollendorf und Blankenheim auf oberlothringische Interessen, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, daß Herzog Friedrich überhaupt die Lehensabhängigkeit Viandens von Luxemburg nicht genehm war. Das klingt an in einer Urkunde Heinrichs von Schönecken und Friedrichs von Neuerburg von Ende 1270 mit Versprechungen an die Gräfin Margarete von Luxemburg und deren Söhne, in der die beiden Aussteller in ziemlich energischen Worten die LUXEMBURGER zur Hilfe gegen den Herzog auffordern. Dieser besaß in den Auseinandersetzungen als Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen Tochter der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet war und demgemäss sein Vetter und ein Neffe von Graf Rainald von Blieskastel war. Gerlach konnte so auch künftig in der Blieskasteler Frage eine Rolle spielen.
Inzwischen hatten sich seit Frühjahr 1270 die Beziehungen Luxemburgs zu Bar zu normalisieren begonnen. Die luxemburgischen Schulden aus dem letzten Kriege waren weitgehend abgetragen, und man hatte weitere Fragen über die gegenseitigem Rechte geregelt. So kam es zu Beginn des Jahres 1271 zu einem Bündnis der Luxemburger Brüder Heinrich und Walram mit Graf Theobald von Bar gegen Herzog Friedrich, wobei der jüngere Heinrich versprach, auch seinen Vater nach dessen Rückkehr vom Kreuzzuge für dieses Bündnis zu gewinnen. Von Bedeutung ist dabei, dass die LUXEMBURGER und der Graf von Bar sich verpflichteten, kein Bündnis mit dem erwählten Bischof Lorenz von Metz einzugehen, denn hier spielt eine Angelegenheit hinein, die bald neue politische Gruppierungen verursachen sollte. Gleichzeitig kamen der Bischof von Metz und Herzog Friedrich zur Regelung der zwischen ihnen schwebenden Streitfragen. Auf der andern Seite festigte sich jetzt der luxemburgische Einfluss auf Vianden, denn der dortige Graf Philipp erklärte sich am 17. Februar 1271 zum luxemburgischen Lehensmann. Auch am Rhein, an der Mosel und in der Eifel erweiterte sich die luxemburgische Stellung.

Hoensch, Jörg K.: Seite 23,316
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"Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437."

Durch den im September 1268 verkündeten Spruch erhielt der Graf nach Zahlung einer Kriegsentschädigung die Schloßherrschaft Ligny als freies Eigentum restituiert, die er seinem zweitgeborenen Sohn Walram als Erbe überließ, der somit zum Begründer des französischen Zweiges des Hauses LUXEMBURG wurde. Als Graf Heinrich V. der Blonde von Luxemburg 1262 seinem jüngeren Sohn Walram aus dem Erbe seiner Mutter Margarete von Bar die auf dem linken Ufer der Maas im französischen Hoheitsgebiet liegende Herrschaft Ligny-en-Barrios übertrug, begründete er den französischen Zweig der Familie. Wegen der räumlichen Entfernung und fehlender historischer und territorialer Bindungen zum Stammland und auch infolge der insgesamt regen Beziehungen der LUXEMBURGER zum Pariser Hof wandten sich die Nachkommes des 1288 in der Schlacht bei Worringen gefallenen Walram/Valeran I. in zunehmendem Maße Frankreich zu. In mehrere Seitenlinien aufgefächert, starb der von ihm begründete Zweig mit Herzog Henri von Luxembourg-Piney, Pair von Frankreich, 1616 im Agnatenstamm aus; der letzte Repräsentant der Familie in weiblicher Deszendenz war Herzog Anne-Eduard-Louis-Joseph von Montmorency-Luxembourg, der bis 1878 lebte.

Leo Heinrich Dr.: Seite 522-523,526
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten"

In demselben Jahre 1262 gab er die Herrschaft Ligny seinem zweiten Sohn Waleram als Abfindung.
Theobald von Bar nahm im September 1266 den Grafen gefangen und brannte Ligny nieder. Heinrich und Waleram, Heinrichs von Luxemburg Söhne, brachen nun plündernd und brennend in die Territorien Theobalds ein. Endlich wurde durch Vermittlung König Ludwigs IX. von Frankreich Schiedsrichter zwischen Luxemburg und Bar, und erklärte die Verlehnung Lignys für ungültig.
Im Jahre 1270 unternahm Heinrich II. von Luxemburg noch einen Kreuzzug. Waleram sollte Ligny, dann einige Besitzungen in Flandern und andere Güter, alles aber als luxemburgische Lehen, haben.
In dieser Schlacht von Worringen 1288 fochten auf der einen Seite mit dem Erzbischof Siegfried von Köln dessen Vasallen, sodann mit Heinrich III. von Luxemburg, Waleram von Ligny und Waleram von Valkenburg die luxemburgisch-valkenburgischen Vasallen, mit Reinald von Geldern sein Adel aus Geldern und wer von Limburg zu ihm hielt.
Früh um sechs Uhr rückte der Erzbischof zum Angriff heran. Nach langen Kämpfen wurde das Mitteltreffen desselben, welches Heinrich von Luxemburg führte, geworfen, nachdem dieser selbst und sein Bruder, Waleram von Ligny [Er war verheiratet mit der Erbtochter von Beaurevoir, von der er zwei Söhne hatte. Der eine, Heinrich, starb 1304 ohne Nachkommen; der andere, Waleram II., heiratete Guiotte, die Tochter des Castellans von Lille, und setzte das Geschlecht von Ligny fort, welches später die Grafschaft St. Pol erhielt.], gefallen waren. Dies entschied die Schlacht.
 
 
 
 

  oo Johanna von Beauvoir
              -

     Erbin von Ligny und Roussy
 
 
 
 

Kinder:

  Marie
          -   1337

  oo Johann IV. von Ghistelles
               -26.8.1346 gefallen

  Walram II.
         -   1366

  Heinrich Graf von Ligny
         -   1303 gefallen
 
 
 
 

Literatur:
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Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 23,316 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 522-523,526 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band III Seite 76-127 -
Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 72 -