Jüngerer Sohn des Grafen
Heinrich V. von Luxemburg und der Margarete
von Bar, Tochter von Graf Heinrich II.
Thiele, Andreas: Tafel 72
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band I, Teilband 1"
WALRAM I. VON LUXEMBURG
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+ 1288 gefallen
Sohn des Grafen Heinrich V. (Haus ARLON-LIMBURG)
Graf zu Ligny und Roussy
Walram fiel zusammen mit seinen Brüdern in der Schlacht bei Worringen gegen Brabant.
oo JOHANNA DE BEAUVOIR
+
Erbin von Ligny und Roussy
Die Folge davon war der Abschluss eines noch engeren Bündnisses
zwischen Herzog
Friedrich und dem Grafen Heinrich von Luxemburg. Dieser
neue Vertrag gab vor allem dem Herzog Sicherheit bezüglich der Haltung
Luxemburgs gegenüber Bar. Der
LUXEMBURGER
verpflichtete sich auf Lebenszeit, niemals Bar irgendwelche Unterstützung
gegen Ober-Lothringen zu gewähren. Das Versprechen wurde noch auf
den Fall ausgedehnt, daß der Graf von Bar Herzog Friedrich angreifen
könnte, während dieser sich im Kriege mit Luxemburg befinde.
Für diesen Fall versprach Graf Heinrich, mit Friedrich sofort
Waffenstillstand zu schließen und ihm gegen Bar Zu helfen. Allerdings
wurden beiderseits noch Ausnahmen zugestanden für des Grafen von Luxemburgs
Sohn Walram und des Herzogs Sohn Matthaeus,
die für ihre nicht von ihren Vätern gehenden Lehen dem Grafen
von Bar helfen durften.
Gleichzeitig mit dem Vorgehen von Bar erfolgte ein Angriff
Ludwigs von Loon auf luxemburgisches
Gebiet, und wahrscheinlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erschien Bischof
Wilhelm von Metz vor der lothringischen Burg Priny und begann deren
Belagerung. Der Graf Heinrich von Luxemburg eilte darauf den Lothringern
zur Hilfe, vor allem wollte er den Bischof angreifen, ehe dieser seine
Vereinigung mit den Streitkräften von Bar vollziehen konnte. Indessen
kam ihm der Graf von Bar zuvor, so dass sich der LUXEMBURGER
vor Preny dem vereinigten Heere seiner Gegner gegenüber sah, während
der oberlothringische Herzog noch nicht herangekommen war. In dem anschließenden
Gefecht am 14. September 1266 fiel der LUXEMBURGER
in die Gefangenschaft des Grafen von Bar. Der Krieg ging indessen noch
weiter, von luxemburgischer
Seite führten
ihn die Söhne des Grafen, Walram und
Heinrich,
außerdem griff auch zu Beginn des Jahres 1267 Graf
Theobald von der Champagne nach seiner Rückkehr aus Navarra
ein.
Ludwig IX. fällte
im September 1268 seinen Schiedsspruch, bei dem der Graf Heinrich von
Luxemburg recht gut abschnitt. Alle Lehensregelungen, die um die Herrschaft
Ligny mit dem Grafen von der Champagne getroffen worden waren, wurden aufgehoben.
Der Zustand wurde auf den Heiratsvertrag des Grafen Heinrich aus
dem Jahre 1231 zurückgeführt, als seine Gemahlin Margarethe,
die Tochter des Grafen Heinrich von Bar, Ligny als Heiratsgut
erhalten hatte unter der Bedingung, daß das Gebiet an niemand, außer
an Mitglieder des Hauses BAR aufgetragen werden dürfe. Insofern
hatte im Schiedsspruch Ludwigs IX.
der Standpunkt des Grafen von Bar gesiegt. Dagegen wurde die weitere Regelung,
die im Jahre 1262 zwischen Luxemburg und Bar getroffen worden war, in Frage
gestellt. Damals war der Graf von Bar für Ligny der Lehensmann des
LUXEMBURGERS
geworden und hatte das Gebiet dann als Afterlehen an Walram,
den zweiten Sohn des LUXEMBURGERS,
übertragen. Der Weiterbestand dieser Regelung wurde im Schiedsspruch
des französischen Königs von der Entscheidung Walrams
selbst für oder gegen eine Lehensabhängigkeit von Bar abhängig
gemacht.
Hier lag ein entscheidender Punkt für den ganzen
Schiedsspruch, ein Punkt, um den es anscheinend verschiedene Deutungen
gegeben hat. Deshalb hat König Ludwig in
einer eigenen Erklärung vom November 1268 nochmals klargestellt,
die Lehensabhängigkeit Walrams hänge allein von dessen
Willensäußerung ab, und der Graf von Bar sei gehalten, ihn gegebenenfalls
aus dem Lehensverhältnis zu lösen. Diese Lösung hat der
Graf sofort vollzogen. Die Bestimmung richtete sich im Grunde genommen
gegen ihn. Es ist nicht ausgeschlossen, dass schon zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs
bekannt war, Walram neige auf die Seite des Grafen von der Champagne,
dessen Lehensmann er im Januar 1271 geworden ist, so dass doch im Schiedsspruch
Ludwigs
IX. eine Begünstigung des Grafen von der Champagne liegen
könnte. Sehr wahrscheinlich war die zweite Erklärung des französischen
Königs durch Widerstand des Grafen von Bar bedingt, denn im gleichen
Monat November 1270, in dem sie erlassen wurde, gab der Graf bekannt, alle
Abmachungen bezüglich Lignys seien nichtig und Walram
sei nicht mehr sein Lehensmann. Im Jahre 1270 hat auch Graf Heinrich
von Luxemburg engere Lehensbande zur Champagne geschlossen. Gegenüber
dem Grafen von Bar wurde der LUXEMBURGER
im Schiedsspruch des französischen Königs lediglich zu einer
finanziellen Entschädigung verpflichtet. Im September 1274 hat sich
Walram
übrigens für Ligny wieder für eine Lehensabhängigkeit
von Bar entschieden. Der Inhalt der von ihm darüber ausgestellten
Urkunde lässt eine Wiederherstellung des alten Zustandes von 1262
erkennen, so daß der Graf von Bar seinerseits für Ligny jetzt
wieder von Luxemburg lehensabhängig war.
Das Misstrauen zwischen den Grafen von Luxemburg und
von Bar hielt indessen an. Graf Heinrich hatte sich bereits im Jahre
1266 zum Kreuzzug verpflichtet und befürchtete nun wohl für die
Zeit seiner Abwesenheit irgendwelche Aktionen von Seiten des Grafen von
Bar. Offensichtlich hielt er den Schutz, den die Kirche den Kreuzfahrern
gewährte, nicht für ausreichend, um die Sicherheit seiner zurückbleibenden
Söhne Heinrich und Walram
zu gewährleisten. Ein neuerliches Zusammengehen mit dem Herzog von
Ober-Lothringen schien deshalb wünschenswert. Diesem wurde eine Schadloshaltung
für die Verluste während des letzten Krieges zugesichert, während
er seinerseits zusagte, die in seinem Besitz befindlichen Bürgschaftsbriefe
zurückzugeben. Gleichzeitig schloss der Herzog mit den beiden Söhnen
des Grafen,
Walram und Heinrich,
einen Bündnisvertrag gegen den Grafen Theobald von Bar, in
dem er versprach, Luxemburg zu helfen, wenn es die Not erfordere. Beide
Seiten verpflichteten sich außerdem, sich nicht mit der Stadt Metz
oder dem Bischof von Metz gegeneinander zu verbünden. Jedoch besorgte
sich Graf Heinrich noch eine besondere Sicherheit, um durch dieses
Bündnis seiner Söhne nicht Gefahr zu laufen, eventuell den Schutz
der Kirche zu verlieren, der ihm als Kreuzfahrer zustand. Der Herzog versicherte
nämlich in einer eigenen Urkunde, Heinrichs Söhne seien
erst nach der Rückkehr des Vaters vom Kreuzzuge zur Bündnishilfe
an Ober-Lothringen verpflichtet.
Noch ehe Graf Heinrich von Luxemburg vom Kreuzzug
zurückgekehrt war, hatte sich die Politik seiner Söhne geändert.
Die Gründe hierfür sind nicht zu erkennen, man kann lediglich
Vermutungen aus einigen Tatsachen erschließen. In dieser Zeit haben
nämlich die LUXEMBURGER ihre Herrschaft
kräftig ausgedehnt, indem sie die Lehensabhängigkeit des Hauses
VIANDEN von ihnen entsprechend nutzten. In der Eifel traf das im Raum von
Dollendorf und Blankenheim auf oberlothringische Interessen, es ist aber
auch nicht ausgeschlossen, daß Herzog Friedrich überhaupt die
Lehensabhängigkeit Viandens von Luxemburg nicht genehm war. Das klingt
an in einer Urkunde Heinrichs von Schönecken und Friedrichs von Neuerburg
von Ende 1270 mit Versprechungen an die Gräfin Margarete von Luxemburg
und deren Söhne, in der die beiden Aussteller in ziemlich energischen
Worten die LUXEMBURGER zur Hilfe gegen
den Herzog auffordern. Dieser besaß in den Auseinandersetzungen als
Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen Tochter
der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet
war und demgemäss sein Vetter und ein Neffe von Graf Rainald von Blieskastel
war. Gerlach konnte so auch künftig in der Blieskasteler Frage eine
Rolle spielen.
Inzwischen hatten sich seit Frühjahr 1270 die Beziehungen
Luxemburgs zu Bar zu normalisieren begonnen. Die luxemburgischen Schulden
aus dem letzten Kriege waren weitgehend abgetragen, und man hatte weitere
Fragen über die gegenseitigem Rechte geregelt. So kam es zu Beginn
des Jahres 1271 zu einem Bündnis der Luxemburger
Brüder Heinrich und Walram mit
Graf
Theobald von Bar gegen Herzog Friedrich, wobei der jüngere
Heinrich versprach, auch seinen Vater nach dessen Rückkehr vom
Kreuzzuge für dieses Bündnis zu gewinnen. Von Bedeutung ist dabei,
dass die LUXEMBURGER und der Graf von
Bar sich verpflichteten, kein Bündnis mit dem erwählten Bischof
Lorenz von Metz einzugehen, denn hier spielt eine Angelegenheit hinein,
die bald neue politische Gruppierungen verursachen sollte. Gleichzeitig
kamen der Bischof von Metz und Herzog Friedrich zur Regelung der zwischen
ihnen schwebenden Streitfragen. Auf der andern Seite festigte sich jetzt
der luxemburgische Einfluss auf Vianden,
denn der dortige Graf Philipp erklärte sich am 17. Februar 1271 zum
luxemburgischen
Lehensmann.
Auch am Rhein, an der Mosel und in der Eifel erweiterte sich die luxemburgische
Stellung.
Hoensch, Jörg K.: Seite 23,316
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"Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie
gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437."
Durch den im September 1268 verkündeten Spruch erhielt der Graf nach Zahlung einer Kriegsentschädigung die Schloßherrschaft Ligny als freies Eigentum restituiert, die er seinem zweitgeborenen Sohn Walram als Erbe überließ, der somit zum Begründer des französischen Zweiges des Hauses LUXEMBURG wurde. Als Graf Heinrich V. der Blonde von Luxemburg 1262 seinem jüngeren Sohn Walram aus dem Erbe seiner Mutter Margarete von Bar die auf dem linken Ufer der Maas im französischen Hoheitsgebiet liegende Herrschaft Ligny-en-Barrios übertrug, begründete er den französischen Zweig der Familie. Wegen der räumlichen Entfernung und fehlender historischer und territorialer Bindungen zum Stammland und auch infolge der insgesamt regen Beziehungen der LUXEMBURGER zum Pariser Hof wandten sich die Nachkommes des 1288 in der Schlacht bei Worringen gefallenen Walram/Valeran I. in zunehmendem Maße Frankreich zu. In mehrere Seitenlinien aufgefächert, starb der von ihm begründete Zweig mit Herzog Henri von Luxembourg-Piney, Pair von Frankreich, 1616 im Agnatenstamm aus; der letzte Repräsentant der Familie in weiblicher Deszendenz war Herzog Anne-Eduard-Louis-Joseph von Montmorency-Luxembourg, der bis 1878 lebte.
Leo Heinrich Dr.: Seite 522-523,526
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten"
In demselben Jahre 1262 gab er die Herrschaft Ligny
seinem zweiten Sohn Waleram als Abfindung.
Theobald von Bar nahm im September 1266 den Grafen
gefangen und brannte Ligny nieder. Heinrich und Waleram,
Heinrichs
von Luxemburg Söhne, brachen nun plündernd und brennend in
die Territorien Theobalds ein. Endlich wurde durch Vermittlung
König
Ludwigs IX. von Frankreich Schiedsrichter zwischen Luxemburg
und Bar, und erklärte die Verlehnung Lignys für ungültig.
Im Jahre 1270 unternahm Heinrich II. von Luxemburg
noch einen Kreuzzug. Waleram sollte Ligny, dann einige Besitzungen
in Flandern und andere Güter, alles aber als luxemburgische Lehen,
haben.
In dieser Schlacht von Worringen 1288 fochten
auf der einen Seite mit dem Erzbischof Siegfried von Köln dessen Vasallen,
sodann
mit Heinrich III. von Luxemburg, Waleram von Ligny und Waleram
von Valkenburg die luxemburgisch-valkenburgischen
Vasallen, mit Reinald von Geldern sein Adel aus Geldern und wer von Limburg
zu ihm hielt.
Früh um sechs Uhr rückte der Erzbischof zum
Angriff heran. Nach langen Kämpfen wurde das Mitteltreffen desselben,
welches Heinrich von Luxemburg führte, geworfen, nachdem dieser
selbst und sein Bruder, Waleram von Ligny [Er war verheiratet mit
der Erbtochter von Beaurevoir, von der er zwei Söhne hatte. Der eine,
Heinrich,
starb 1304 ohne Nachkommen; der andere, Waleram II., heiratete Guiotte,
die Tochter des Castellans von Lille, und setzte das Geschlecht von Ligny
fort, welches später die Grafschaft St. Pol erhielt.], gefallen waren.
Dies entschied die Schlacht.
oo Johanna von Beauvoir
-
Erbin von Ligny und Roussy
Kinder:
Marie
- 1337
oo Johann IV. von Ghistelles
-26.8.1346 gefallen
Walram II.
-
1366
Heinrich Graf von Ligny
-
1303 gefallen
Literatur:
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Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche
Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer
2000 Seite 23,316 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer
Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 522-523,526 - Mohr
Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken
1974 Band III Seite 76-127 -
Thiele, Andreas: Erzählende genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G.
Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 72 -