Ein Beitrat zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach
Von EDUARD HLAWITSCHKA
Als am 20. April 1085, während der Osterfeiertage,
in Quedlinburg mehrere dem Kaiser HEINRICH IV.
feindlich gesonnene deutsche Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte
zu einer Synode zusammentraten, da habe - wie uns gut überliefert
ist - der päpstliche Legat, Bischof Otto von Ostia, recht bald
ein Problem zur Sprache gebracht, das ihn selbst offenbar sehr bedrückte,
die versammelte hohe Geistlichkeit indessen weniger stark bewegte. Der
Divergenzpunkt betraf die Ehe des bei der Synode anwesenden
Königs HERMANN VON SALM, den eine Gruppe sächsischer
und schwäbischer Anti-Heinricaner zu Anfang 1081 in Ochsenfurt zum
Gegen-König gegen
HEINRICH IV.
und somit zum Nachfolger des im Oktober 1080 gefallenen
Gegen-Königs
RUDOLF VON RHEINFELDEN/SCHWABEN ausgerufen hatte. Der Legat
- es war der spätere Papst Urban II. - "sagte nämlich: 'Ich habe
gehört, daß Euer König nicht in einer legitimen Eheverbindung
lebt, sondern sich innerhalb der Verwandtschaft ehelich verbunden hat;
und ich urteile, daß zwischen ihm und seiner Gattin Ehetrennung vorzunehmen
ist'. Die anwesenden Bischöfe billigten jedoch dieses Verdikt nicht
und sagten, daß jetzt keine Zeit dafür sei, eine solche Sache
zu verhandeln [1 Liber de unitate ecclesiae conservanda, lib. II
cap. 22, ed. Irene Schmale-Ott, in: Quellen zum Investiturstreit, 2. Teil
(= Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Band XII b), Darmstadt 1984,
456ff.: Sed adversae partis episcopi ... convenerunt infra hebdomadam
pascae in castello quodam Saxoniae Quidilingeburg nomine ... Adduxerant
quendam sub specie legati tui rex Saxonum Herimannus,
cui ne apud suos quidem tribuebatur honor regius, a quo tunc et illus synodi
coepti tractatus. Nam memoratus Otto episcopus: 'Audiens ego', inquit,
'quod rex vester legitimum non habeat coniugium, sed ex consanguinitate
sociatum, iudico inter eum et uxorem eius fieri divortium'. Huius iudicii
sentiam com non approbassent assidentes episcopi, diecentes agendae huius
rei tempus tunc non esse.]. Der König
HERMANN habe indessen selbst inmitten der Synode das Bekenntnis
abgelegt, daß er sich in dieser Sache ganz dem Urteil der heiligen
Versammlung fügen werde. Die Synode habe aber gar nicht kanonisch
prüfen können, da legitime Beschuldiger nicht zugegen gewesen
seien [2 Synodalakten in MG Const. I, 651-653, besonders 353 §
13: Item ibi mota est quaestio de consanguinitate ipsius regis et uxoris
suae. Unde rex in media synodo surrexit seque de hac re sanctae synodi
iudiciumi per omnia observaturum professus est. Sancta autem synodus in
presenti hanc causam canonice examinare non posse iudicavit, eo quod legitimi
accusatores infra synodo non adessent. - So auch bei Bernold von Konstanz,
Chronica ad 1085, MG SS V, 443.].
Welcher Art war nun die Verwandtschaft, die da dem Gegen-König
inmitten seiner eigenen Anhängerschaft vorgehalten wurde? In welchem
Verwandtschaftsgrad standen der Gegen-König und seine Frau vor ihrem
Eheschluß? Und wer waren ihrer beider gemeinsame Vorfahren? Wenn
der päpstliche Legat für eine sofortige Ehetrennung plädierte,
dürfte die Verbindung - so möchte man zunächst einmal vermuten
- innerhalb des seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts immer rigoroser betonten
und der Beachtung eingeschärften 7. kanonisch gezählten Verwandtschaftsgrades
(in römischer Zählung 3:4) gelegen haben. Da aber auch Ehen von
entfernter miteinander Verwandten bekämpft wurden, muß diese
Meinung keinesfalls zutreffen. Was läßt sich noch ermitteln?
Lange Zeit bestand zu dieser Frage die Auffassung: "Den Grad der Verwandtschaft
zwischen HERMANN und seiner Gemahlin
können wir nicht feststellen, da uns sichere Angaben über ihre
Herkunft fehlen" [3 Heinz Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus
(963-1136) (= Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941, 155.]. In der Tat ließen
die Quellen zu HERMANN, einem Sproß
des im Reich hochangesehenen Luxemburger Grafenhauses, nicht gerade üppig.
Während uns Nachrichten aus der Zeit zwischen seiner Gegen-Königs-Erhebung
(1081) und seinem Tod (1088) in einem gerade noch akzeptablen Maße
zur Verfügung stehen [4 Vgl. Hugo Müller, Hermann von
Luxemburg, Gegenkönig Heinrichs IV. Diss. Halle 1888; Gerold Meyer
von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und
Heinrich V., Band III und IV, Leipzig 1900 und 1903; Theodor Schieffer,
Artikel Hermann von Salm, in: NDB 8, Berlin 1969, 628-630.], gibt es aus
der Zeit vor seinem Eintritt ins grelle Lampenlicht der Geschichte so gut
wie keine Bezeugungen [5 Zu erweisen ist lediglich auf die Nennung
eines Grafen Herimannus in MG D H III, 372 B vom Mai/Juni
1056, die - da der Name nach Giselbertus steht - von Camillus
Wanpach, Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen
Territorien bis zur burgundischen Zeit, Band 1, Luxemburg 1935, 402, auf
HERMANN
VON SALM bezogen worden ist. Doch gehört dieses Stück
zu den um 1116 in St. Maximin in Trier gefälschten Urkunden, deren
dafür benutzte Vorlagen - gerade hinsichtlich der erwähnten Personen
- gänzlich ungeklärt sind. Zu dieser Urkunde vgl. zuletzt Theo
Kölzer, Studien zu den Urkundenfälschungen des Klosters St. Maximin
von Trier (10.-12. Jahrhundert), Sigmaringen 1989, 160.]. Und während
man als HERMANNS Vater den Grafen
Giselbert von Luxemburg genannt findet [6 Annales Brunwilarenses
ad 1080, MG SS XVI, 725: Hoc anno apud Saxoniam
rex Ruodolvus commisso prelio cum rege
Heinrico occiditur. In eius locum Saxones Herimannum,
filium Gisleberti de Luocelenburch, substituunt.], auch die
luxemburgischen Vorfahren- und Verwandtschafstkreise Graf
Giselberts recht gut kennt [7 Vgl. zum Beispiel Renn, Luxemburger
Grafenhaus (wie Anmerkung 3); Michel Parisse, Genealogie de la Maison d'Ardenne,
in: La Maison d'Ardenne X-XI siecles: Actes des Journes Lotharingiennes
24-26 octobre 1980, Centre Universitaire Luxembourg (= Publications de
la Section historique de l'Institut G.-D. de Luxembourg Band 95), Luxemburg
1981, 9-40 (mit Stammtafel.], dazu weiterhin den treuen Anhänger HEINRICHS
IV., Graf Konrad von Luxemburg, als Bruder HERMANNS
in den Quellen antrifft [8 Bernold, Chronica ad 1086, MG SS V, 445:
Chonradus
comes, frater Herimanni regis,
set indefessus fautor Heinrici ... obiit.], ist über Graf Giselberts
Gemahlin, also HERMANNS Mutter, überhaupt
nichts überliefert. Eine Klärung der beanstandeten Verwandtschaft
zwischen dem Gegen-König HERMANN
und seiner Frau kann aber ganz selbstverständlich die Mutterseite
HERMANNS
nicht unbeachtet lassen, sondern muß sich auch dieser mit nicht weniger
Intensitätals den väterlichen Vorfahrenslinien zuwenden.
Nicht besser bestellt ist es um die Zeugnisse zur Gemahlin
HERMANNS. Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte man noch
nicht einmal ihren Namen verifiziert. Um 1700 hielt man die Gräfin
Adelheid von Orlamünde (die Tochter Graf Ottos von Orlamünde
und Adelas von Löwen) für HERMANNS
Ehefrau, was freilich auf einer Falschidentifizierung König
HERMANNS VON SALM mit dem Pfalzgrafen Hermann II. von Lothringen
beruhte [9 So Carolus Ludocvicus Tolner, Additiones ad historiam
Palatinam, Heidelberg 1709, 19; Köhler, De familia augusta Lucenburgensis,
prob. 12, Altdorf 1722; Georg Christian Crollius, Originum Bipontinorum
pars I, Zweibrücken 1761. - Wiederlegung dieser Ansicht bei Müller,
Hermann von Luxemburg (wie Anmerkung 4), 34f.]. Johann Martin Kremer hatte
sie sodann 1785 in einer Trierer Urkunde des Jahres 1098 zu entdecken gemeint;
denn gemäß dieser Urkunde hatte der Trierer Erzbischof Egilbert
ehedem Güter im Bitburger Land von einer domina Irmintrud de
Salmanaerhaltem, die ihm als die Gemahlin des Gegen-Königs
identifizierbar schien [10 Johann Martin Kremer, Genealogische Geschichte
des alten ardennischen Geschlechtes, insbesondere des zu demselben gehörigen
Hauses der ehemaligen Grafen zu Saarbrück, Frankfurt und Leipzig 1785,
77. Egilberts Urkunde ist gedruckt bei Heinrich Beyer, Mittelrheinisches
Urkundenbuch I, Coblenz 1860, Seite 451f. nr. 396.]. Nach 1888 hielt Hugo
Müller [11 Müller, Hermann von Luxemburg (wie Anmerkung
4), 36.] an Irmindrut als HERMANN-Gemahlin
ferst; und sogar noch 1919 folgte ihm dabei Jules Vannerus [12 Jules
Vannerus, Les comtes de Salm-en-Ardenne 1029-1415; in: Annales de l'Institut
archeologique du Luxembourg 50 (1919), 29ff.], obgleich schon 1877 Wilhelm
Giesebrecht [13 Vgl. Wilhelm Giesebrecht, Geschichte der deutschen
Kaiserzeit III/2, Braunschweig 1877, 1169; 1885, 1179. In der 3. Auflage
von 1868 ist Sophie noch nicht genannt.]
auf eine Göttweiger Traditionsnotiz aufmerksam gemacht hattte, die
eine Domina Sophya, Herimanni
regis relicta, aufweist, welche dem Kloster Göttweig ein
predium
übertrug und dabei ihren Sohn Otto (Otto filius eiusdem
regine) als ersten Zeugen hatte unterschreiben lassen [14 Adalbert
Fr. Fuchs, Die Traditionsbücher des Benediktinerstiftes Göttweig
(= Fontes rerum Austriacarum, 2. Abt. Band 69), Wien-Leipzig 1931; Seite
399 nr. 259; ältere Ed. von Wilhelm Karlin, Das Saalbuch des Benedictiner-Stiftes
Göttweig, ebd. Band 8, Wien 1855, 26; auch Monumenta Boica XXIX, 2,
München 1831, 55. Vgl. auch unten Anmerkung 69.]. Das entscheidende
Dokument war damit gefunden. Doch aus welcher Familie kam Sophie?
Und wie war sie mit HERMANN VON SALM
verwandt?
Giesebrecht hatte gemeint, daß Sophie
"vielleicht von Heinrich V., Herzog von Baiern, dem Bruder der Kaiserin
Kunigunde", abstammte [15 Vgl. Anmerkung 13.]. Das indessen
fand keinen Anklang, da HERMANN VON SALM
und Sophie dann in einer für die
damalige Zeit allzu spektakuläre Nahehe 3:3 gelebt haben müßten
und weil auch für Kaiserin Kunigundes
Bruder Herzog Heinrich von Bayern keine Nachkommen bezeugt sind
[16
Vgl. Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 102 und
156.]. Es hätte sich folgendes Stemma ergeben:

Heinrich Witte schlug dagegenvor, in Sophie
"eine Tochter aus dem Hause FORMBACH" zu sehen, da das von
Königin Sophie beschenkte Kloster Göttweig von seiner
Gründung an in nahem Verhältnis zum Geschlecht der Grafen von
Formbach gestanden habe [17 Heinrich Witte, Genealogische Untersuchungen
zur Reichsgeschichte unter den salischen Kaisern, in: MIÖG Ergänzungsband
5 (1896-1093), 446f. Anmerkung 3. - Zusätzlich meinte Witte noch:
"Eine Tochter aus dem Hause FORMBACH würde auch gut als Gattin
zu dem Gegen-König passssen, da dieses Haus einen extrem kirchlichen
Standpunkt einnahm" und HERMANN von
dieser Partei getragen wurde.]. Dies wurde von Gerold Meyer von Knonau
nicht beanstandet [18 Meyer von Knonau, Jahrbücher (wie Anmerkung
4) Band III, 418f. Anm. 127.], aber auch nicht in die eine oder andere
Richtung weiterverfolgt, so daß auch heute noch - falls in zusammenhängenden
Artikeln zu HERMANN VON SALM
bzw. in ihn tangierende Arbeiten Sophie
überhaupt als Gemahlin genannt wird [19 So wird zum Beispiel
in dem von Tilman Struve verfaßten Artikel zu HERMANN
VON SALM im Lexikon des Mittelalters, Band IV, München-Zürich
1989, Spalte 2159f., Sophie als Gemahlin
des Gegen-Königs überhaupt nicht erwähnt.] - in etwa zu
finden ist: "oo Sophie (Herkunft unbekannt:
Spuren weisen auf eine dem österreichischen Kloster Göttweig
nahestehende Familie)" [20 Schieffer, Hermann von Salm (wie Anmerkung
4), 629; Karl Schnith (hg.), Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern,
Graz-Wien-Köln 1990, 221 Anmerkung 10: "Sophie
(Herkunft
nicht gesichert"; Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7), 37 bei nr.
72: "Sophie, dont on n'a pu determiner
l'origine precise"; Franz-Reiner Erksens, Die Kanonikerreform in Oberlothringen,
in: Historisches Jahrbuch 107 (1987), 15: "Mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit
ist anzunehmen, daß sie [= Sophie]
dem der Kirchenreform und dem Papsttum verbundenen ostbayerischen Grafengeschlecht
von Formbach entstammte" {mit Verweis auf Witte, Untersuchungen (wie
Anmerkung 17)}. - Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 156,
hatte zu Wittes Hinweis gemeint: "Diese Argumente genügen nicht, HERMANNS
Gattin
mit Sicherheit von jenem Geschlecht in der Ostmark abzuleiten, zumal wir
von keiner Verwandtschaft der LUXEMBURGER
mit
den Grafen von Formbach wissen. Da die Quellen uns sonst keinen Anhalt
geben, müssen wir Wittes Ansicht als Möglichkeit bestehen lassen".
Unter Verweis auf Schieffer und Renn zuletzt Johannes Mötsch, Genealogie
der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte
13 (1987): "Vermutlich ... gehörte bereits
Sophie,
die Ehefrau des Gegen-Königs HERMANN VON
SALM (+ 1088), zu dieser Familie" der Grafen von Formbach.].
So bleiben- will man das Problem der vom päpstlichen
Legaten Odo von Ostia angesprochenen Nahehe des zweiten Gegen-Königs
gegen HEINRICH IV. klären - zwei
vordringliche Aufgaben zu lösen:
1.) Wer war die Mutter HERMANNS
VON SALM und aus welcher Familie stammte sie?
2.) Aus welcher Familie kam HERMANNS
Gemahlin
Sophie?
Bemühungen, die Gemahlin des Grafen Giselbert
von Luxemburg und Salm [21 Als comes des Salmo wird Giselbert
von Luxemburg 1036 genannt, vgl. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch
I (wie Anmerkung 5), Seite 352 nr. 248a; auch in der Genealogia comitum
Flandrensium erscheint er als Gislebertus comes de Salinis,
vgl. MG SS IX, 306 und 318.], die Mutter des Gegen-Königs
HERMANN, zu ermitteln, hat es - trotz der wiederholt getroffenen
resignierenden Feststellung "Der Name der Gemahlin Gisleberts ist
uns nicht überkommen" [22 Wampach, Urkunden- und Quellenbuch
I (wie Anmerkung 5), 414; vgl. auch bei Anmerkung 3.] - schon mehrfach
gegeben. Ansatzpunkt war dabei jeweils die Überlegung, daß sich
in den in der Familie HERMANNS vergebenen
Namen ein Herkunftsgeschlecht widerspiegeln dürfte. Heinz Renn vermutete
1941, daß Salm (in der Eifel) dem Grafen Giselbert "durch
seine Gemahlin" zugefallen sein könnte und daß "die Namen ihrer
Söhne Hermann und Konrad, die bisher im Hause
LUXEMBURG nicht vorgekommen sind", dafür sprechen könnten,
die Herkunft der Giselbert-Gemahlin bei den EZZONEN, dem mächtigen
Geschlecht der lothringischen Pfalzgrafen", zu suchen, "wo diese Namen
geläufig sind" [23 Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung
3), 128. - Den Namen Hermann gibt es aber, was Renn kurzfristig
übersehen zu haben scheint, schon bei Graf Giselberts Bruder
"Hermann von Gleiberg"; vgl. Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung
3), 130-136.].
Einen ganz anderen Erklärungsweg schlug 1955 Emil
Kimpen vor: Wegen des Namens Konrad beim Bruder
HERMANNS VON SALM [24 Vgl. oben bei Anmerkung 8.] meinte
er, dieser Name verweise auf Kuno von Rheinfelden, den Vater des Gegen-Königs
RUDOLF VON SCHWABEN. Die Gemahlin Graf Giselberts werde
also eine Schwester des Gegen-Königs RUDOLF
gewesen sein [25 Emil Kimpen, Zur Königsdgenealogie der Karolinger-
bis Stauferzeit, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins
103 (1955), 93f.]. Beachtung fand dies ebenso wenig wie schon Renns Vorschlag.
Ohne Renns Anregung zu kennen, hat Ernst Klebel gleichfalls
1955 aus den Namen des Gegen-Königs und seines Bruders Konrad,
die dem luxemburgischen Hause bisher
fremd sind" geschlossen, daß "eine Verbindung zum salischen
Königshaus
oder zu dem pfalzgräflichen Haus der EZZONEN und HEZELINIDEN" bestanden
haben dürfte. Ihm schien es, daß
Graf "Giselbert, der
wohl um 1000 ... geboren war, eine Tochter des [dem SALIER-Haus
entstammenden] Herzogs Konrad von Kärnten (+ 1011) oder eher eine
Schwester des späteren [ezzonisch/hezelinidischen] Herzogs Konrad
III. von Kärnten (+ 1061) zur Frau gehabt haben" könnte [26
Ernst Klebel; Alemannischer Hochadel im Investiturstreit, in: Grundfragen
der Alemannischen Geschichte (= Vorträge und Forschungen I), Lindau-Konstanz
1955, 235. - Auf Seite 236 schwächte Klebel aber seine Vermutung wieder
ab, indem er - auf einen Grafen Hermann von Verdun aufmerksam geworden
- meinte: "Soweit also überhaupt Quellen da sind, weisen sie eher
auf eine Verwandtschaft der Mutter des Gegen-Königs nach Verdun, als
zu den SALIERN oder HEZELINIDEN".].
Seine Interessen richteten sich indes weniger auf die Klärung der
Herkunftsfrage für Graf Giselberts Gemahlin als auf das Aufzeigen
von genealogischen Zusammenhängen, die sich in der hohen Politik auswirkten
und eben auch die Königsdynastie betrafen. Mit dem ersten Vorschlag
schloß er HERMANN VON SALM direkt
an das
SALIER-Haus an. Die zweite Überlegung
beachtet, daß Herzog Konrad III. von Kärnten (1056-1061) ein
Sohn des Grafen Hezelin (das heißt ein Sohn des nach 1033 verstorbenen
Bruders des mit der Kaiser-Tochter Mathilde verheirateten
rheinischen Pfalzgrafen Ezzo) und einer nicht genannten SALIERIN
gewesen sein könnte, wobei man in letzterer oftmals ein Tochter Herzog
Konrads I. von Kärnten (1004-1011) erkennen möchte [27
Emil Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden in der rheinischen Pfalzgrafschaft,
in: MIÖG Ergänzungsband 12 (1933), 1-91, besonders 10 und 48-53,
hatte zunächst dafür plädiert, die spätere
Kaiserin Gisela (Gemahlin KONRDS II.)
und ihren 2. Gemahl Herzog Ernst von Schwaben (1012-1015) als Eltern einer
mit Graf Hezelin verheirateten namentlich unbekannten Tochter anzusehen
und die SALIER-Verwandtschaft des Herzogs
Konrad III. von Kärnten (siehe unten) auf diese Weise zu erklären.
Doch hat er diese Ansicht selbst zugunsten der Meinung, die Verwandtschaft
sei durch eine Tochter Herzog Konrads I. von Kärnten vermittelt worden,
aufgegeben. Vgl. Kimpen, Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 71;
dann Ders., Die ezzonische Verwandtschaft der rheinischen Pfalzgrafen,
in: Coburg mitten im Reich I, hg. von Friedrich Schilling, Kallmünz
1956, 191-193; zustimmend: Ursula Lewald, Die Ezzonen. Das Schicksal eines
rheinischen Fürstengeschlechtes, in: Rheinische Vierteljahrsblätter
43 (1979), 153; Helmuth Kluger, Propter claritem generis. Genealogisches
zur Familie der Ezzonen, in: Köln. Stadt und Bistum in Kirche und
Reich des Mittelalters, (= Festschrift für Odilo Engels), hg. von
Hanna Vollrath und Stefan Weinfurter, Köln-Weimar-Wien 1993, 242;
Armin Wolf, Königskandidatur und Königsverwandtschaft, in: Deutsches
Archiv 47 (1991), 98f.]. Denn der Kärntner Herzog Konrad III. wird
ja in unterschiedlichen Quellen als nepos Kaiser
HEINRICHS III. [28 Annales Altahenses maiores ad 1056,
ed. Edmund von Oefele, MG SS rer. Germ., Hannover-Leipzig 1891, 53: HEINRICH
III. Chuononem nepotem suum poenitentem pro rebellione suscepit.]
bzw. als cognatus des jungen HEINRICH IV.
[29 Annales Altahenses maiores (wie Anmerkung 28), ad 1057, 53:
HEINRICH
IV. Chuononi cuidam cognato suo ducatum (= Kärnten)
tradidit; Lampert von Hersfeld, Annales ad 1057, ed. Oswald Holder-Egger,
MG SS rer. Germ., Hannover 1894, 72:
Cuiono cognatus regis dux factus
est Carentinorum. Frater eius Heinricus palatinus comes Lutheriorum ...]
wie auch als "der Nachkommenschaft der Könige entstammend" [30
Vita
Willibrordi cap. 33, MG SS XXIII, 26: Summae dignitatis et generopsitatis
proceres, regnum progenies, Cuono dux Carendinorum et adelphus eius Heinricus
palatinus comes ... - Offen lasse ich hier die Frage, ob der consanguineus
noster dominus Cuono Kaiser HEINRICHS III.,
der vor 1056 dem Kaiser den Forst Lußhardt (im Kraichgau) übergeben
hatte (MG D H III, 370), mit Herzog Konrad III. zu identifizieren ist.
Anders zuletzt Dieter Mertens, Zur frühen Geschichte der Herren von
Württemberg, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte
49 (1990), 11-93, besonders 74-84 und 91; Ders., Vom Rhein zur Rems. Aspekte
salisch-schwäbischer Geschichte, in: Die Salier und das Reich, Band
1: Salier, Adel und Reichsverfassung, hg. von Stefan Weinfurter u.a., Sigmaringen1991,
175-251. Gegen Mertens vgl. wiederum Kluger, Propter claritatem (wie
Anmerkung 27), 245 ff.] bezeichnet. - So stellte Kimpen also zwei Denkmodelle
zur Herkunft der Giselbert-Gemahlin zur Debatte:

Doch beide Modelle können, obgleich sie auch Akzeptanz
erfahren haben [31 Vgl. Anmerkung 27.], kaum überzeugen. Führt
uns doch - bei der Suche nach einer Verwandtschaft König
HERMANNS mit seiner Frau Sophie
- der erste, über die mütterliche Vorfahrenseite HERMANNS
VON SALM sich hier darbietende Weg in die unmittelbare SALIER-Familie,
zu der es - wie später zu zeigen sein wird - keine Verbindung von
der Seite Sophies her gibt.
Beim zweiten Schema fällt die ungeheure Diskrepanz
zwischen den zur Verdeutlichung beigegebenen Geburtstagen Graf Hezelins
und seiner salischen Frau, der namentlich
unbekannten Tochter des seit etwa 1002 mit Herzog Hermanns II. von Schwaben
Tochter Mathilde ehelich verbundenen Herzogs Konrad I. von Kärnten,
auf. Auch wenn man Hezelin, den Bruder des 955 geborenen Pfalzgrafen Ezzo,
für wesentlich jünger als Ezzo hält und zwischen beiden
einen Altersunterschied von etwa 15 Jahren annimmt [32 Zum Geburtsdatum
Ezzos vgl. Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 125; Kimpen, Ezzonen und
Hezeliniden (wie Anmerkung 27), 53. Bereits Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden
(wie Anmerkung 27), 53 und Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27),
244, haben festgestellt, dass Hezelin wesentlich jünger gewesen sein
dürfte, und nach Erklärungen für dieses Faktum gesucht.],
bleibt doch, dass er etwa 35 Jahre älter als seine Frau gewesen sein
müsste was negativ auffällt! Und ebenso müsste der
etwa 995/1000 als zweiter Sohn Graf Friedrichs vom Moselgau und von
Gleiberg geborene Graf Giselbert [33 Zur ungefähren
Geburtszeit Graf Giselberts vgl. Renn; Luxemburger Grafenhaus (wie
Anmerkung 3), 111 und 128.] in der unbekannten Schwester des Pfalzgrafen
Heinrich und des Herzogs Konrad III. von Kärnten eine etwa 20-25 Jahre
jüngere Frau die Mutter HERMANNS VON SALM
geheiratet haben. Es ist dies alles zwar nicht unmöglich, jedoch
wenig vertrauenserweckend.
Die Bezeichnung Herzog Kunos/Konrads III. von Kärnten
als nepos Kaiser HEINRICHS III. bzw.
als cognatus Kaiser HEINRICHS IV.
wie auch die Kennzeichnung des Herzogs Konrad III. und seines Bruders,
des Pfalzgrafen Heinrich, als regum progenies lassen sich ohne
dass man die genannten Altersunterschiede in zwei Ehepaaren in Kauf nehmen
muß auch ganz anders erklären. Dies sei daher hier zur Diskussion
gestellt. Man weiß aus einem Diplom Kaiser
KONRADS II. vom 30. Januar 1034, dass
KONRAD II. eine Schwester Judith hatte, die zur Zeit der Urkundenausstellung
bereits verstorben war und die ihr Grab in der Wormser Domkirche wie
andere Angehörige KONRADS auch
gefunden hatte [34 MG D K II, 204: ... pro remedio parentum
nostrorum defunctorum, attavi nostri ducis Chuonradi, avie nostre scilicet
Judithe, patris nostri beate memorie Heinrici, patrui nostri ducis Chuonradi
eiusque coniugis digne memorie Mathildis, sororis etiam nostre Judithe
sancto Petro in Wormacia ... donavinus ... eo tenore, ut ad altare in eadem
ecclesia, in qua corpora predictorum requiescunt ... pro animabus illorum
missa singulis diebus celebretur.]. Andere Nachrichten über sie
fehlen [35 Vgl. schon Harry Bresslau, Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II., Band 1, Berlin 1879, 4.]. Allein dem Umstand,
dass sich Judiths Grab in Worms befand, verdanken wir ihre Nennung in
KONRADS II. Urkunde und somit unser Wissen über sie. Ist
sie indessen tatsächlich früh verstorben, wie Bresslau es vermutete
[36 Auf Bresslau beruhen die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad
II., 1024-1039, bearbeitet von Heinrich Appelt, Graz 1951, Seite 5 nr.
c; hieraus ging diese Ansicht in die neuere historische Literatur über.
Eine Klärung scheint die Zuweisung des Kindergrabes, das bei der
Untersuchung der Gräber im Wormser Dom nach der Wende zum 20. Jahrhundert
aufgedeckt wurde, an Judith zu sein; vgl. Rudolf Kautzsch, Der Dom zu Worms
(= Denkmäler deutscher Kunst), Berlin 1938, 346ff. (mit Tafelband
Abb. 156); Karl Schmid, Die Sorge der Salier um ihre Memoria, in: Memoria.
Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter,
hg. von Karl Schmid und Joachim Wollasch, München 1984, 682f. Das
Vorhandensein einer weiteren Schwester Kaiser
KONRADS II. ist dadurch nicht ausgeschlossen.]? Oder hat sie
ein höheres Alter erreicht und ist nur ebenso wie ihre und Kaiser
KONRADS II. Mutter Adelheid aus dem Beziehungsfeld KONRADS
II. und seiner Frau Gisela
völlig verschwunden? Könnte sie nicht oder noch eher eine nicht
erschließbare weitere, nicht in Worms bestattete Schwester KONRADS
II. das Bindeglied zu Graf Hezelin und zugleich die Gemahlin
GrafGiselberts
gewesen sein. Dann ergäbe sich folgendes Stemma:

In dieser Sicht, in der ebenso wie die überlieferte
Verwandtschaft auch das erstmalige Auftreten des Namens Konrad
in der Luxemburger-Familie [37
Vgl. die Stammtafeln bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3),
und bei Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7).] verständlich wird,
sich zudem offenbart, warum 1045 zur Zeit einer schweren Erkrankung des
damals noch söhnelosen Kaisers HEINRICH III.
einige Große des Reiches den Pfalzgrafen Heinrich als möglichen
Nachfolger im Königtum ausersahen [38 Annales Altahenses maiores
(wie Anmerkung 28) ad 1045, 40; Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 154;
Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 243.], eröffnet sich
für die Mutter HERMANNS VON SALM
also ein salischer und ein ezzonisch-hezelinidischer Vorfahrenhintergrund.
Ausgehend von Kimpens Erwägungen hat 1991 Armin
Wolf vor allem einen recht wahrscheinlichen Erbanspruch HERMANNS
VON SALM an der Burg Cochem herausgestellt [39
Wolf, Königskandidatur (wie Anmerkung 27), 106-108.], vor der er
als er castrum suum Cocheme besetzen wollte durch einen Steinwurf
zu Tode gekommen sein soll [40 Annales Palidenses ad 1047, MG SS
XVI,
71. Nach den Gesta archiepiscorum Magdeburgensium, MG SS XIV, 404, sei
HERMANN freilich in obsidione castri
sui Lintberg ums Leben gekommen.]. Denn von der Polen-Königin
Richeza, einer Tochter des rheinischen Pfalzgrafen Ezzo und
seiner ottonischen Gemahlin Mathilde,
war ja doch schon längere Zeit vor ihrem Tode festgelegt worden, dass
das castrum Cochem dem Pfalzgrafen Heinrich, dem Sohn ihres Vatersbruder
(Heinrico palatino comiti, filio patrui sui), das heißt dem
Sohne Graf Hezelins, zusammen mit der Vogtei über das nahe bei Cochem
gelegene Klotten zustehen solle und dass im Falle des erbenlosen Todes
Heinrichs die Vogtei über beide Güter dann dem proximus heres
domne Richeze regine zufallen möge
[41 Rheinisches Urkundenbuch. Ältere Urkunden bis 1100, Band
1: Aachen-Deutz, bearb. Von Erich Wisplinghoff, Bonn 1972, Seite 138-141
nr. 96. Verfälschte Urkunde von 1056 (März). Königin
Richeza schenkt an Brauweiler mit Bestimmung bezüglich
Klottens und Cochems: Tradidi quoque urbem meam Chochumo cum omnibus
illuc pertinentibus prefato Henrico comiti palatino, ut sit defensor et
advocatus super ipsum predium Clotteno et super omnia illuc pertinentia.
Sed et post eius obitum, quincunque in proximo consanguinitatis gradu heres
inveniatur, eiusdem predii et illuc pertinentium advocatus habeatur.
Zum Komplex der Brauweiler Urkundenfälschungen und verfälschungen
vgl. Erich Wisplinghoff, Die Urkundenfälschungen aus dem Benediktinerkloster
Brauweiler bei Köln, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins
31/32 (1956/57), 32-37. Zudem vgl. auch die gefälschten Diplome HEINRICHS
III. in MG D H III, 273a und b: Tradidit etiam castrum suum
Chuochomo Heinrico palatino comiti filio patrui sui, ea scilicet conditione
ut, quandiu viveret, super ipsum predium Clotono defensor et advocatus
existeret; post obitum vero suum, si ipse heredibus careret, proximus heres
domine Richeze reginae advocatiam super
eadem bona haberet.]. Da Pfalzgraf Heinrich (der Wahnsinnige, der 1060
seine Frau Mathilde erschlug und daraufhin in Echternacher Klosterhaft
kam [42 Vgl. ausführlich dazu Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung
27), 154-162.]) wohl noch im Jahre 1060, sein Bruder Herzog Kuno/Konrad
III. von Kärnten im Jahre 1061 und Pfalzgraf Heinrichs Sohn Pfalzgraf
Hermann II. 1085 verstorben waren, könnte HERMANN
VON SALM wie die auf der vorherigen Seite dargeboten Skizze
verdeutlicht Richezas proximus
heres gewesen sein und Cochem als castrum suum angesehen haben
[43 Wolf, Königskandidatur (wie Anmerkung 27), 107, zieht auch
noch die andere Version des Todesortes HERMANNS
VON SALM in obsidione castri sui Lintberg (vgl. Anmerkung
40) in Erwägung, nach der HERMANN
vor dem mit Limburg an der Lahn, dem alten KONRADINER-Sitz,
identifizierten castrum Lintberg den Tod fand, was auf eine konradinische
Verbindung HERMANNS VON SALM hindeuten
könnte. Er erwägt deshalb zusätzlich, ob nicht auch der
bisher wenig erforschte Konrad (Chuono, Cuonradus laicus), Sohn
Herzog Konrads von Öhningen/Schwaben, als Vorfahr der unbekannten
Königsmutter in Frage kommt und den Namen Konrad zu den LUXEMBURGERN
gebracht haben kann. Diese Erwägung scheidet meines Erachtens aus,
da dieser Graf Konrad 994 ums Leben gekommen ist und wohl von seiner Frau
Liutgard keine Kinder hinterließ; vgl. Eduard Hlawitschka, Untersuchungen
zu den Thronwechselns der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur
Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen
um Kuno von Öhningen, Sigmaringen 1987, 100-103, 106f. Wäre
Graf
Giselberts Mutter eine Nachkommin dieses Grafen Konrad (und seiner
Frau Liutgard) gewesen, so hätte sie oder hätten ihre Söhne
Konrad
von Luxemburg und HERMANN VON SALM
jedenfalls zu der Erbengemeinschaft gehören müssen, die zwischen
1071 und 1077 communi voto weite Areale am Schluchsee an das Schwarzwaldkloster
St. Blasien schenkte (vgl. ebd., 111ff.). Da dies nicht der Fall war, erübrigt
sich diese Erwägung Wolfs.].
Überblickt man nun diese bisherigen Bemühungen,
die Mutter des Gegen-Königs HERMANN VON SALM
ausfindig zu machen [44 Hingewiesen sei hier schließlich noch auf
eine von Karl Hermann May, Die Grafschaft an der mittleren Lahn (Gießen-Wetzlar)
und die Erben ihrer aussterbenden Grafen von Luxemburg-Gleiberg im 12.
Jahrhundert, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 25 (1975),
61f., zusammengestellte Stammtafel, in der bei Graf Giselbert von Luxemburg
vermerkt ist: NN, Witwe Burkhards, Graf von Oltingen (+ 1088). Daß
Graf
Giselbert mit der Witwe eines 1088 verstorbenen Grafen nicht einen
schon 1081 zum Gegen-König in Deutschland gewählten Sohn haben
konnte, liegt auf der Hand. Hier liegen offenbar Verwechslungen innerhalb
des Fragenkomplexes einer mit Graf Cono von Oltingen (Sohn Graf Burchards/Buccos
von Oltingen) vermählten Schwester KönigHERMANNS
vor, über den Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 162-164,
gehandelt hat.], so bleiben letztlich als Argumente zunächst das erstmalige
Auftauchen des Namens Konrad in der Luxemburger
Familie
und zwar beim Bruder HERMANNS VON SALM
und was bisher noch wenig beachtet worden ist das erstmalige Auftreten
des Namens Otto in dieser Familiengruppe beim Sohn HERMANNS
VON SALM bestehen. Diese beiden Namen, gepaart mit der verstärkten
Vergabe des Namens
Hermann, weisen auf eine mögliche Herkunft
der Namensvermittlerin, der Gemahlin Graf Giselberts, aus dem Geschlecht
der EZZONEN/HEZELINIDEN hin, in dem diese Namen recht markant sind. Und
dazu kommt der Kampf HERMANNS VON SALM
um das castrum suum Cocheme (= Cochem), das dem ezzonisch/hezelinidischen
Pfalzgrafen Heinrich I. von Lothringen bis zu seinem Tode (1060) gemäß
Übergabe von seiner Cousine, der nach dem Tod ihres Gemahls König
Mieszko II. (+ 1034) von Polen ins Reich zurückgekehrten
Pfalzgraf-Ezzo-Tochter
Richeza, gehört
hatte und das nach Pfalzgraf Heinrich I. auf dessen Sohn Pfalzgraf Hermann
II. (+ 1085) übergegangen war. Auf dieses castrum konnte
HERMANN VON SALM 1088, als sein Bruder Konrad auch nicht
mehr lebte, nur Ansprüche geltend machen und es in seinen Besitz bringen,
so dass es nach außen als castrum suum Cocheme erscheinen
konnte, wenn seine Mutter ezzonisch-hezelinidischen Ursprungs war, das
heißt wenn seine Mutter eine Tochter oder eine Schwester des Pfalzgrafen
Heinrich I. von Lothringen war. Dabei scheidet freilich die erste Möglichkeit
aus. War ja doch eine eventuelle Tochter des Pfalzgrafen Heinrich und seiner
Frau Mathilde gewiß nicht wesentlich älter als der Sohn Hermann
II., der 1060, als der Pfalzgraf in einer Wahnsinnstat seine Frau erschlug,
noch minderjährig war, der also ca. 1048/49 geboren gewesen ist [45
Vgl.
dazu Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 162-166.], während jedoch
HERMANN
VON SALM (als Sohn einer
solchen hier angesetzten und vielleicht um 1045/46 geborenen Tochter) bei
seiner Königserhebung 1081 gewiß nicht lediglich ein junger
Mann von etwa 20 Jahren gewesen sein dürfte. Erwägt man deshalb,
die Mutter HERMANNS VON SALM bzw. die
Gemahlin des Grafen Giselbert von Luxemburg als Schwester des Pfalzgrafen
Heinrich I. ins Kalkül zu ziehen, so bietet sich folgendes Herkunftsschema
für sie an, in dem sich sowohl das Auftreten der Namen
Konrad,
Otto
und
Hermann
in der Nachkommenschaft Graf Giselberts erklären lässt,
an dem auch der Anspruch HERMANNS VON SALM
auf Cochem sichtbar wird und außerdem das auffällige Interesse
an HERMANN VON SALM gerade in der EZZONEN-Stiftung
Brauweiler, wo allein man seine präzise Abstammung (Vatersangabe)
und seinen genauen Todestag festhielt [46 Zur exakten Filiationsangabe
vgl. oben Anmerkung 6 und zum genauen Todestag HERMANNS,
der ebenso nur in Brauweiler festgehalten wurde, die Annales Brunwilarenses
ad 1088, MG SS XVI, 725: Hoc anno 9. Kal. Octobris, nocte que dominica
habebatur [= 23. September] terribilibus flammis celum flagravit. Et quinta
feria eiusdem ebdomadis, sed sequentis indictionis [= 28. September] Herimannus
rex Saxonum, insidias imperatori parans, divinitus ictu lapillo
occubuit. Quellenzusammenstellung zum Tode HERMANNS
bei Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung 5), Seite 457f
nr. 307.], seine Erklärung finden kann [47 Die speziellen Quellennachweise
für den ezzonisch/hezelinidischen Grundteil der Tafel sind bei Ruth
Gerstner, Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft
von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz (=
Rheinisches Archiv 40), Bonn 1941, sowie Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung
27), leicht zu finden.].

Die Göttweiger Traditionsnotiz, die uns Sophie
als Witwe König HERMANNS nachweist,
enthält keine direkten Angaben über ihre Eltern und ihre weitere
Verwandtschaft [48 Vgl. unten Anmerkung 69.]. Nur aus Argumenten
lässt sich auf ihre Abstammung schließen. Solche sind:
a) ihr Auftreten in Niederösterreich in einer
Gründung Bischof Altmanns von Passau [49 Vgl. Artikel Göttweig
von Siegfried Haider im Lexikon des Mittelalters Band IV, München-Zürich
1989, Spalte 1612f. (mit Literatur); auch Günther Hödl, Göttweig
im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Studien und Mitteilungen
zur Geschichte des Benediktiner-Ordens 94 (1983), 1-231; zu Bischof Altmann
vgl. Egon Boshof, Bischof Altmann, St. Nikola und die Kanonikerreform.
Das Bistum Passau im Investiturstreit, in: Tradition und Entwicklung. Gedenkschrift
für Johann Riederer, Passau 1981, 317-345.], die dieser zwischen 1070
und 1083 ins Leben rief und für die die Grafen von Formbach/Vornbach
die Vögte stellten
b) ihr auffälliger und im 11. Jahrhundert
noch seltener Name
c) die bereits einleitend erwähnte Beschuldigung
gegen HERMANN VON SALM, mit seiner
Frau in einer kanonisch nicht gestatteten Nahehe zu leben [50 Vgl.
oben Anmerkung 1 und 2.]
Daß Heinrich Witte aus dem Auftreten
Sophies in Göttweig die Vermutung herleitete, dass Sophie
mit
dem Formbacher Grafenhaus etwas zu tun gehabt haben dürfte,
ist bereits festgehalten worden [51 Vgl. oben bei Anmerkung 17.].
Wittes Hinwies auf die FORMBACHER/VORNBACHER hat 1955 Emil Kimpen
aufgegriffen und gemeint: Rein zeitlich könnte sie [= Sophie]
als eine Tochter des 1066 getöteten Grafen Meginhard und Schwester
seiner beiden Söhne Ulrich und Hermann von Windburg angesetzt werden.
... Da aber Meginhards Vater Thietmar II. von Formbach durch einen anderen
Sohn namens Heinrich eine Tochter [gemeint wohl: Enkelin] Tuta,
die Gründerin des südlich von Formbach gelegenen Klosters Suben,
hatte und diese als regina bezeichnet wird, kann keinem Zweifel
unterliegen, dass sie die Gattin König HERMANNS
und ihr Name Tuta nur ein Kosename
für Sophie war [52 Kimpen,
Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 94f. Kimpen stützte sich
dabei auf den von Kamillo Trotter in: Genealogisches Handbuch zur bairisch-österreichischen
Geschichte, hg. von Otto von Dungern, Graz 1931, 37-51, hier besonders
38-44, entwickelten Stammbaum der Grafen von Formbach.] war. Die Verbindung
zu den LUXEMBURGERN um die Verwandtschaft
mit HERMANN VON SALM zu erhalten
wird über die Hausgenealogie des Klosters Formbach/Vornbach [53
MG SS XXIV, 76f. ] und die Totengedenkeinträge aus dem Familienumfeld
der Kaiserin Kunigunde [54 MG
SS IV, 791] hergestellt. Bei diesen Gedenkeinträgen wird nämlich
unter anderem auch einer Äbtissin Uota gedacht, die eine filia
sororis Chunigundis imperatricis
und Tochter eines Dietmar (Dietmar, pater abbatisse Uotae) war.
Dietmar wiederum wird von Kimpen mit dem Grafen Tiemo I. gleichgesetzt,
der in der Hausgenealogie als Vater eines Tiemo II. und Großvater
eines Heinrich angegeben wird [55 MG SS XXIV, 76f.: Udalricus
senex comes genuit sex filios: Arnoldum, Piligrimum, Brunonem, Tyemonem,
Chounradum clericum Salzbrgensem prepositum, Maeginhardam. Tiemo senior
genuit iuniorem Tiemonem ... Tiemo iunior genuit...Heinricum...]. Und
als Tochter Heinrichs wiederum ist Tuta,
die Gründerin von Suben, insofern erkennbar, als lokale Nachrichten
sie als Schwester einer Himiltrud aufzeigen, die als Tochter Heinrichs
bezeugt ist [56 Monumenta Boica IV, München 1765, Seite 99f.
nr. 132: Aufzeichnung über den Überfahrtzoll zu Schärding
... Due namque sorore Touta et Himiltrud,
tam nobilissimis quam etiam ditissimis parentibus orte, cum possessiones
suas amplas inter se dividerent, contigit, ut prenominatus transitus in
ista parte [des Inn] in qua monasterium Fornbacense situm est, equaliter
inter eas partiretur: videlicet ut uno anno Domina
Touta, altero Domina Himildrud ipso uteretur: ex altera vero
parte, in qua Subenense monasterium constructum est, plures conparticipes
eiusdem transitus, videlicet filios Meginhardi comitis, Oudalricum et Hermannum,
ac filios Tiemonis Ekkebertum et Henricum et Dominam Itam habentes definierunt:
quatenus primo anno Domina Touta, secundo soror eius Domina Himildrud,
tertio Oudalricus et frater eius Hermnnus [zu ergänzen: Ekkebertus
et frater eius Heinricus] utilitate potirentur. Et Domina Ita in ipso quarto
anno singula septimana quolibet die tantum frueretur. Domino autem inspirante
Domina Touta partem suam, quam utrimque habuit, Ecclesie Lamberti, que
est in Subene, dedit, et soror eius Domina Himiltrudis partem suam ex utraque
parte Ecclesie S. Marie, que est in Formbacensi loco, tradidit. Dehinc
Dominus Oudalricus et frater eius Dominus Hermannus, cum consanguineis
suis, scilicet Ekkeberto comite et fratre suo Domino Heinrico etiam suas
partes Fornbacensi Ecclesie dederunt. Nachdruck bei Franz Tyroller,
Genealogie des altbayerischen Adels im Hochmittelalter, in: Wilhelm Wegener,
Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, Göttingen
1962-1969, 134 ff. Als regina erscheint Touta
in einer Urkunde des Erzbischofs Eberhard II. von Salzburg vom Jahre 1153;
Salzburger Urkundenbuch II, ed. Willibald Hauthaler Franz Martin, Salzburg
1916, Seite 426 ff. nr. 305; auch Monumenta Boica IV (wie oben), Seite
525f. nr. 3: ...significamus, quod pie memorie Tridentinus episcopus
Altmannus Subinensem ecclesiam a quadam Regina
Tuta nomine, de qua secundum carnem genus duxit, primo fundatum
... restauravit. Ebd. 513 der Hinweis auf ein Grabmal aus dem 16. Jahrhundert
mit der Inschrift: Toutam Reginam
Subensium fundatricem exuvias mortales deposuisse an. 1136. Auch das
Nekrolog aus Regensburg-Obermünster aus dem 12. Jahrhundert, MG Necrol.
III, 336, verzeichnet zum 2. II. Touta regina,
während das Niedermünster-Nekrolog aus der Zeit um 1042-1044,
das bis um 1075 im Umkreis dieses Klosters in Gebrauch war vgl. MG Necrol.
III, 290 und Wanderwitz, Nieder- und Obermünster (wie Anmerkung 58),
52f. -, zum 3.II. lediglich Touta
obiit vermerkte.].Das ergibt für eine übersichtliche Betrachtung
folgendes Schema:

Wenig überzeugend ist in dieser Sicht zum einen die
Gleichsetzung von Tuta und Sophie,
da der Name Tuta/Tuota wie ein Blick
in die Register der MGH Libri memoriales et Necrologia zeigt von einer
germanischen Stammform dod- ableitbar ist [57 Vgl. die Namen Duoda,
Toto, Dodilo, Tuotilo, Totila, Dodico usw.] und somit kaum als Koseform
von Sophie betrachtet werden kann,
zum anderen der chronologische Hintergrund. Denn Tuta
von Suben und ihre Schwester Himiltrud teilten bereits in den
50-er 60-er Jahren des 11. Jahrhunderts ihre possessiones amplas inter
se, wodurch Tuta für eine
Identifizierung mit der 1088 verwitweten Sophie
etwa
eine Generation zu alt erscheinen dürfte. Deshalb ist jene
Tuta regina auch bereits mit welcher Sicherheit oder lediglich
Wahrscheinlichkeit bleibe hier dahingestellt als zweite Gemahlin des
Ungarn-Königs
Bela I. (nach dem Tod von Belas erster
Frau Richeza von Polen nach 1052) aufgefasst
worden [58 Vgl. Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), Seite 134
und 141 nr. 26; akzeptiert von Franziska Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg,
in: ZBLG 46 (1983), 225-300, hier 246; auch Clemens Lashofer, Die Formbacher
als Vögte des Stiftes Göttweig, in: Studien und Mitteilungen
zur Geschichte des Benediktinerordens 106 (1995), 225 und 241; skeptisch:
Heinrich Wanderwitz, Die Reichsstifte Nieder- und Obermünster bis
ins 11. Jahrhundert, in: Aus Bayerns Geschichte. Forschungen als Festgabe
zum 70. Geburtstag von Andreas Kraus, St. Otilien 1992, 51-88, besonders
76 Anmerkung 97; ebenso Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60), 106.].
Problematisch ist aber in dieser Sicht vor allem die Verbindung der FORMBACHER/VORNBACHER
mit jenem Grafen Tiemo/Dietmar, der eine Schwester der Kaiserin
Kunigunde zur Frau hatte. Jener Kunigunde-Schwager
war zwar wahrscheinlich aus der Formbacher/Vornbacher Familie hervorgegangen,
er war aber nicht wie die überlieferten Todestage zeigen mit Tiemo/Dietmar
II., dem Vater Graf Meginhards, identisch. Dies haben vor 10 Jahren von
Heinrich Wanderwitz vorgenommene Untersuchung ergeben [59 Heinrich
Wanderwitz, Nieder- und Obermünster (wie Anmerkung 58), 77-81.]. Zumal
diese Ergebnisse bereits in der neuesten Arbeit zur Formbacher/Vornbacher
Grafenfamilie von Richard Loibl geprüft und rezipiert worden sind
[60 Richard Loibl, Der Herrschaftsraum der Grafen von Vornbach und
ihrer Nachfolger. Studien zur Herrschaftsgeschichte Ostbayerns im hohen
Mittelalter, München 1997, 137, 369f. mit Anmerkung 46.], ist eine
Wiederholung der entsprechenden Argumentation hier nicht mehr erforderlich.
Im gleichen Jahr 1955, in dem Emil Kimpen seinen Vorschlag
zur Identifizierung Sophies lancierte,
schlug Ernst Klebel eine andere Problemlösung vor: Gegen jede Beziehung
der Gattin des Gegen-Königs zum Haus FORMBACH spräche
der Name ihres jüngeren Sohnes Otto. Der ältere hieß,
wie der Vater, Hermann. Es ist am wahrscheinlichsten, dass Sophie
die Tochter eines Otto gewesen sei ... Meine Vermutung ist also: Sophie,
die Gattin des Gegen-Königs HERMANN,
war die Tochter [Herzog] Ottos von Olmütz [61 Klebel, Alemannischer
Hochadel (wie Anmerkung 26), 232ff.]. Klebel möchte also folgende
Verwandtschaftslinien anführen [62 Für diese sind die
Quellennachweise bei Wegener, Genealogische Tafeln (wie Anmerkung 56),
5 ff. mit Tafeln 1 und 3 (Premysliden), leicht zu finden.].

Indessen überzeugt auch dieser Vorschlag wenig, obschon
er auf den ersten Blick besticht. Schon Wilhelm Wegener äußerte
dazu, dass sich diese geistreiche Kombination ... quellenmäßig
nicht direkt stützen lässt. Vor allem ist uns von einer Tochter
dieses Namens bei Otto nichts bekannt ... Es bliebe also nur eine bisher
unbekannte Tochter Ottos anzunehmen, was ich aber schon vom Alter her für
sehr zweifelhaft halte [63 Wegener, Genealogische Tafeln (wie Anmerkung
56), Ergänzungsblatt 12 b. Gegen Klebels These auch Karl Lechner,
Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246, Darmstadt
³1985, 337 Anmerkung 17]. Bedeutsamer ist aber doch wohl, dass zwar
der Name von Sophies Sohn Otto
eine Erklärung finden könnte, nicht aber auch ihr eigener
Name, und dass von seiten der premyslidischen
Herzöge der Olmützer Linie keinerlei Beziehungen nach Göttweig,
wo Sophie auftrat, fassbar sind. Zudem
ist bekannt, dass Herzog Ottos Bruder, Wratislaw
II. von Böhmen (1061-1085 Herzog, 1085-1092 König),
zu den treuesten Stützen Kaiser HEINRICHS
IV. im Kampf gegen das Gegen-Königtum in Deutschland zählte
[64 Vgl. Friedrich Prinz, Böhmen und Mähren (= Deutsche
Geschichte im Osten Europas), Berlin 1993, 45; auch Lechner, Babenberger
(wie Anmerkung 63), 113.]. Diese Konstellation hängt also völlig
in der Luft.
Deshalb müssen andere Möglichkeiten geprüft
werden. Auszugehen ist dabei von einer engeren Verbindung Sophies
zum Kloster Göttweig und da sie in diesem Bereich eine Schenkung
aus
Eigenbesitz vornehmen konnte davon, dass sie auch aus dem ostbayerisch-österreichischen
Raum stammte. Dieses Kloster wurde seit seiner Gründung durch Bischof
Altmann von Passau besonders von Mitgliedern der an der Gründung mitbeteiligten
Familie der Grafen von Formbach/Vornbach gefördert, bevogtet und reich
beschenkt. So erfolgte die Klosterweihe durch Bischof Altmann am 8. September
1083 in Anwesenheit des zur Formbacher/Vornbacher Grafenfamilie
gehörenden Vogtes Graf Udalrich de Ratilenberge (und Windberg)
sowie seines Bruders Graf Hermann (von Radberg und Winzenburg) [65
Urkunden und Regesten zur Geschichte des Benediktinerstiftes Göttweig,
Band I: 1058-1400, hg. von A. Dungel und A. Fuchs (= Fontes rerum Austriacarum,
Abt. II, Band 51), Wien 1901, 7 nr. 5: ... tradidit super altare ex
reditibus meis parrochias ...sub presentia comitis Odalrici de Ratilenberge,
ipsus tunc loci advocati, et Hermanni comitis, fratris ipsius Odalrici
... (nicht original!). Ratilenberge ist Radlberg bei Göttweig/Niederösterreich;
Windberg, nach dem sich dieser Zweig der Grafen von Formbach ebenfalls
benannte, bezeichnete eine heute abgegangene Burg beim heutigen Weiler
Wimberg, nördlich des Marktes Windorf, 25 km nordwestlich Passau.
(Mit dem heutigen Kloster Windberg bei Bogen ist die hier angesprochene
Burg
Windberg nicht identisch). Hermann nannte sich auch nach der Winzenburg,
südöstlich Alfeld, die er als Hildesheimisches Lehen innehatte;
er habe so besagt es der Anmerkung 73 zitierte Gründungsbericht
von Reinhausen weil er von väterlicher Seite her ein Bayer war,
seinem Haus, das er sich erbaute, einen bayerischen Namen gegeben, also
die Winzenburg nach der Windberg-Burg benannt; hierzu vgl. Jungmann-Stadler,
Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), 235ff., 257, 262 mit Anmerkung
95,288.]; und Schenkungen aus dieser Familie an Göttweig sind reich
belegt [66 Graf Udalrichs Witwe stiftete zum Beispiel ein Seelgerät
für ihren Gemahl 1097 nach Göttweig; vgl. Fuchs, Traditionsbücher
(wie Anmerkung 14), Seite 184 nr. 43; Gleiches tat sie ca. 1121 zusammen
mit ihrer Tochter Liutgard, vgl. ebd. Seite 233f. nr. 92; 1121/22 tritt
Udalrichs Bruder Hermann letztmals als Vogt von Göttweig auf, vgl.
ebd. Seite 326 ff. nr. 188; 1122 schenkte Hermanns Witwe zum Seelenheil
ihres Mannes Besitz an Göttweig, vgl. ebd. Seite 335f. nr. 195. Weitere
Nachrichten über die FORMBACHER/VORNBACHER als Vögte Göttweigs
bei Lashofer, Formbacher (wie Anmerkung 58), 228-234.]. So liegt eine Einreihung
Sophies in dieses Gründergeschlecht nahe, wie schon Heinrich Witte
und auch Emil Kimpen erkannten [67 Vgl. bei Anmerkung 17 und 52.], die
neueren Bearbeiter der Geschichte des Formbacher/Vornbacher Adelshauses
hingegen unbeachtet ließen [68 So zum Beispiel Tyroller, Genealogie
(wie Anmerkung 56), Jungmann- Stadler,. Hedwig von Windberg (wie Anmerkung
58), Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60), und Lashofer, Formbacher
(wie Anmerkung 58).].
Einen bislang nicht berücksichtigten Hinweis in
dieser Richtung bietet meines Erachtens Sophies
Traditionsnotiz
selbst, indem ja ihre Schenkung tam pro sue anime quam pro remedio animarum
parentum utrorumque erfolgte [69 Fuchs, Traditionsbücher
(wie Anmerkung 14); Seite 398f. nr. 259: Noverint universi Christi sanguine
redempti, qualiter domna Sophia Herimanni regis
relicta tradidiot ad altare S. Marie prediumquoddam Magingoldi dictum habens
trium quantitatem mansorum tam pro sue anime, quam pro remedio animarum
parentum utrorumque. Huius traditionis sunt asciti testes satis idonei:
domnus Otto filius eiusdem regine, Wichpoto, Wirinrich ...]. Die Betonung
der parentum utrorumque statt wie gewöhnlich parentum
suarum setzt eigentlich die bereits erfolgte Nennung eines Elternteils
unbewusst voraus. Billigt man diesen Ansatz, so bleibt letztlich nur, diesen
Elternteil in der Schenkgutsbezeichnung predium quoddam Meginoldi dictum
zu erkennen: - und dies umso mehr, als ein Ort Meingoldsdorf o.ä.
weder in Ober- noch in Niederösterreich nachweisbar ist und unter
diesem Namen auch kein Göttweiger Besitztum in späteren Besitzbestätigungen
und Urbaren auftaucht [70 Vgl. Fuchs, Traditionsbücher (wie
Anmerkung 14), die Vorbemerkung zu nr. 259.], so dass das Schenkgut also
auf eine mit der Schenkerin verbundene Person verweist.
Sophie schenkte somit ein Besitztum ihres Vaters Meginold. In
der Genealogie der FORMBACHER/VORNBACHER kann es sich bei Meginold
(verderbt aus Meginard?) wiederum nur um Graf Meginhard V. handeln, der
als Graf von ca. 1060-1066 bezeugt ist [71 Zählung entsprechend
der Stammtafel bei Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), 135 und 140;
zum Todesjahr Meginhards vgl. Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60),
371.] und der Vater der bereits als Göttweiger Vögte nachgewiesenen
Brüder Udalrich V. von Windberg und Radlberg (+ 1097) und Graf Hermann
I. von Radlberg und Winzenburg (+ 1122) war. Die beiden als Göttweiger
Vögte tätigen Brüder Udalrich und Hermann [72 Zu
ihnen und ihrem Vater Meginhard vgl. die Belege, die Tyroller, Genealogie
(wie Anmerkung 56), und Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60) 363-385,
zusammengestellt haben. Am ausführlichsten zu Hermann I. und seinem
Bruder Udalrich äußert sich Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg
(wie Anmerkung 58), 255 ff., 262-274.] sind sonach als Sophies
Brüder anzusehen. Innerhalb der (hier nur auszugsweise wiedergegebenen)
Genealogie der FORMBACHER/VORNBACHER ergibt sich damit folgendes
Bild:

Nun war was in die Skizze aufgenommen ist Graf Meginhard V. mit Mathilde, einer Tochter des Grafen Elle von Reinhausen (bei Göttingen), verheiratet. Dies geht aus dem Bericht des Abtes Reinhard von Reinhausen über die Stiftung und frühe Geschichte seines Klosters hervor [73 Dieser ist abgedruckt bei Edmund Freiherr von Uslar-Gleichen, Geschichte der Grafen von Winzenburg, Hannover 1895, 308-312; ältere Ed. Bei Gottfried Wilhelm Leibnitz, Scriptores rerum Brunsvicensium, Hannover 1707, 703: ... Ezike et Elle fratres et comites nobilis et praedivites erant, qui Reynehuson et Lichen habitabant. Sed Eziche cum esset immature suo destitutus haerede, beatum Petrum in Helmwardishusen sibi constituit heredem. Elle genuit quatour filios, Conradum, Henricum, Hermannum et Vdonem Hildneshemensem, et duas filias, Mathild et Rikence, quam Geroldus de Immenhusen clam rapiens praedia multa cum ea obtinuit. Sed cum ex ea non haberet haeredem, Reinhardus praepositus qui et postea Halberstadensis episcopus omnia coemit et nepotis suo Popponi comiti de Blanckenburch un nuptu contradidit. Porro Conradus genuit Beatricem, quae nupsit Olgero comiti de Wartbike et genuit Olricum. Henricus autem genuit Meinehardum et Piligrimum et Eilikam et Adilheid abbatissas. Mathild vero nupsit cuidam bav[a]ro principi et genuit Hermannum de Winzenburch. Hic quia patre Bav[a]rus fuit, domui suae, quam extruxit, nomen de se indidit. Ohne daß vom 3. Bruder Hermann hier noch etwas gesagt wird, geht es weiter mit: His tribus fratribus comitibus et Mathildi, communicato consilio, placuit ut locum suum principalem, unde originem duxerant, domino Deo ... deputarent. ... Danach Propsteigründung mit vier Kanonikern, schließlich Umwandlung in ein Kloster, Tod des Grafen Heinrich; et filius suis, Meinhardo scilicet et Piligrimo, Wirceburche ad curiam imperialem occisis et inde in coenobium nostrum translatis et Sepultis, Eilika abbatissa, soro ipsorum, quicquid habuit in jam dictae villae marcha ... obtulit ... Eine vortreffliche Einordnung dieses Berichtes in die sächsisch-welfischen Gegebenheiten und eine Klärung der Ereignisse in Reinhausen gibt Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), 257ff.; hierdurch sind die von Uslar-Gleichen ausgehenden Darlegungen von Hans Patze, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, Band 1, Köln-Graz 1962, 582-601, besonders 585-587, zur Reinhausener Gründerfamilie und zu Hermann von Winzenburg überholt.]. Was er über die Familie des Grafen Elle mitteilt, sei hier kurz in einer Skizze zusammengefasst.

[74 Der Reinhauser Gründungsbericht erwähnt
Beatrix nicht unter den Kindern des Grafen Elle. Durch ein in der Hildesheimer
Briefsammlung erhaltenes Schreiben an den Bischof Udo aus dem Spätherbst
1079 ist sie aber bestens als dessen Schwester bezeugt. Vgl. Briefsammlungen
der Zeit Heinrichs IV., ed. Carl Erdmann-Norbert Fickermann, (= MGH Briefe
der deutschen Kaiserzeit V), Weimar 1950, 64-67 nr. 29: Domno et fratris
dilectissimo U[doni] Domini gratia episcopo Beatrix non fortuna sed solo
nomine felix, quod soror fratri, dilecta dilectissimos, unica unico ...
Da in der Formbacher/Vornbacher Familie der Name
Sophie
bis dahin nicht anzutreffen war [75 Vgl. die ausführlichen
Stammtafeln bei Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), Loibl, Herrschaftsraum
(wie Anmerkung 60); Trotter, Handbuch (wie Anmerkung 52), und Lashofer,
Formbacher (wie Anmerkung 58).], dürfte dieser durch Mathilde vermittelt
worden sein. Auch Mathildes Schwester Beatrix gab ja diesen Namen einer
Tochter [76 Vgl. MGH Briefe (wie Anmerkung 74), 65 nr. 29: Filiam
vero meam Sophiam, que quasi furtum absconditum latet, quilibet ad hoc
longe impar uxorem sibi audet. ...66: Sophiam autem meam iam viro maturam,
cuius etas et forma raptores non dignos in se accendit, quippe quam non
iam fraternum presidium a violentia defendit, ubi sit honestum et idoneum,
matrimonio iungere temptate. ...]. Der Name Sophie indes lässt
aufhorchen, denn dieser war vor dem Jahre 1000 in der abendländischen
Welt nicht geläufig; er wurde erst durch
Kaiser OTTOS II. Gemahlin
Theophanu
in
Deutschland heimisch.
Theophanu hatte
ja sowohl eine Tochter Sophie (+ 1039
als Äbtissin von Gandersheim) als auch (durch ihre mit Pfalzgraf Ezzo
verheiratete Tochter Mathilde) eine
Enkelin Sophie (+ 1031/38 als Kanonisse in Mainz oder als Äbtissin
zu St. Maria in Gandersheim) [77 Zu diesen beiden Damen vgl. Winfried
Glocker, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik.
Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses,
Köln-Wien 1989, 206-211, 294f., 319.]; auch scheint Theophanu
selbst Tochter einer Sophia gewesen
zu sein [78 Vgl. Gunther Wolf, Nochmals zur Frage: Wer war Theophanu?,
in: Byzantinische Zeitschrift 81 (1988), 272-283; ergänzter Nachdruck
in Ders., Kaiserin Theophanu, Prinzessin aus der Fremde des Westreichs
Große Kaiserin, Köln-Weimar-Wien 1991, 59-78; Otto Kresten,
Byzantinische Epilegomena zur Frage: Wer war Theophanu?, in: Kaiserin Theophanu,
Band II, hg. von Anton von Euw und Peter Schreiner, Köln 1991, 403-420.].
Weist dieser Exklusivname Sophie bei
der Gemahlin HERMANNS VON SALM noch
dazu gekoppelt mit dem Namen ihrer nunmehr ermittelten Mutter Mathilde
und ihrer Tante Riche(n)za nicht auf eine EZZONEN-Herkunft hin, die sonach
durch Graf Elle oder seine nicht genannte Gemahlin vermittelt sein dürfte.
Wie aber könnten Sophie und ihre
Mutter Mathilde von Pfalzgraf Ezzo und seiner Gemahlin Mathilde,
der Tochter Kaiser OTTOS II. und Theophanus,
abstammen? Die Frage stellt sich umso mehr, als ja doch König
HERMANN VON SALM bezichtigt wurde, mit seiner Frau Sophie
in einer Verwandtenehe zu leben. Und als im voranstehenden Teil dieser
Arbeit für HERMANN VON SALM ezzonisch-hezelinidische
Mutter plausibel gemacht werden konnte. Wie also könnte die inkriminierte
Verbindung im ezzonisch-hezelinidischen Zusammenhang eingebettet gewesen
sein?
Die EZZONEN-Stammtafel, die somit auf mögliche Anschlussstellen
hin betrachtet werden muß, ist bereits oben (Seite 30) dargeboten
worden. Will man nun Graf Elle [79 Graf Elle von Reinhausen scheint
mit jenem Grafen Ello bzw. Hello vom Engersgau (um Engers und Neuwied bei
Koblenz), der in zwei Diplomen HEINRICHS II.
aus den Jahren 1021 und 1022 (MG D H II, 446 und 453) genannt wird, identisch
zu sein. Im Engersgau war jener Mann ebenfalls Nachfolger eines Grafen
Otto, der dort zu 1019 bezeugt ist (MG D H II, 417). Bei letzterem handelt
es sich offenbar um den bekannten Grafen Otto von Hammerstein (vgl. Die
Regesten des Kaiserreiches unter Heinrich II. 1002-1024, bearbeitet von
Theodor Graf, Wien-Köln-Graz 1971, Seite 1072 nr. 1958). Ello übernahm
also die Funktionen des in seiner Eheangelegenheit zu Ämter- und Lehensverlust
verurteilten Hammersteiner.] unbekannte Gemahlin, die Mutter der vielleicht
um 1035/40 geborenen Mathilde [80 Nach dem Gründungsbericht
von Reinhausen (vgl. Anmerkung 73) war Mathilde unter anderem die Schwester
des Bischofs Udo von Hildesheim (1079-1114) und hatte mit drei weiteren
Brüdern Konrad, Heinrich und Hermann vor 1079 in Reinhausen ein Kanonikat
gestiftet. Wenn Udo 1079 seine Bischofsweihe empfangen konnte und sein
Amt bis 1114 wahrnahm, dürfte er ca. 1040/45 geboren sein. Die Geburtszeit
seiner Schwester wird man dann in eine ähnliche Zeitspanne zu setzen
haben. Nun scheint Udo zudem nach der Aufzählung zu schließen
der jüngste Sohn Graf Elles gewesen zu sein und Mathilde auch eine
ältere Tochter, so dass man Mathildes Geburtszeit eher um 1040 oder
noch früher ansetzen darf. Außerdem hatte Mathildes und Bischof
Udos Schwester Beatrix (vgl. Anmerkung 74 und 76) 1079 bereits zwei in
der Verbannung lebende Söhne und zwei erwachsene Töchter, Sophie
und Burtgarda, was den Eindruck noch verstärkt, dass Udo ein spätgeborener
Sohn Elles war, dass aber auch Mathildes Geburtszeit auf 1035/40 vorgedrückt
werden könnte.] bzw. die Großmutter der etwa 1050/55 zur Welt
gekommenen Sophie, als Tochter oder als Enkelin einer in der EZZONEN-Stammtafel
aufgeführten Person anschließen, so stößt das sogleich
auf große Schwierigkeiten. Diese unbekannte Gemahlin Graf Ellis dürfte
ja ihrerseits wiederum um 1015/25 (oder auch etwas früher) geboren
sein, was die gesuchten Anschlussmöglichkeiten stark eingrenzt. Denn
diese Elle-Gemahlin gehört mit ihrer Geburtszeit ja doch in die Generation
der in diesem Zeitraum anzusetzenden Enkel Ezzos und Mathildes
(wenn
nicht gar in die Generation der Ezzo-Mathilde-Kinder
selbst). Doch von welchem Ezzo-Mathilde-Kind
könnte die Elle-Gemahlin abstammen? Für den etwa 993 geborenen
und am 11. Mai 1031 verstorbenen Ezzo-Mathilde-Sohn
Liudolf ist eine Gemahlin Mathilde (von Zütphen) bezeugt; aus beider
Ehe sind in der Brauweiler Überlieferung nur die beiden Söhne
Heinrich und Konrad verzeichnet, die beide, wie ausdrücklich überliefert
ist, ohne Nachkommen verstarben [81 Fundatio monasterii Brunwilarensis
cap. 8, ed. Hermann Pabst, in: Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde
12 (1874), 161: Ludolphus autem maior natu ... praeter parentum glorias
et divitias comitatum seu praefecturam adeptus est ... Hic filiam Ottonis
de Sudveno nomine Mathildim in coniugem accipiens, duos aeque per omnia
sibi simillimos es ea generavit filios, Heinricum videlicet er Cunonem:
quorum alter suam post mortem eius comitatum, alter vero Baioarie meruit
ducatum; verum e vita excessit uterque sine ulla stirpis successione
... Zu Ludolfs im Totenbuch von Brauweiler genannten Todestag vgl. bei
Friedrich Wilhelm Oediger, Die Regesten der Erzbischöfe von Köln
im Mittelalter Band I, Lfg. 3, Bonn 1956, Seite 226 nr. 770.]. Für
Liudolfs Bruder Erzbischof Hermann von Köln (+ 1056) sind Verheiratung
und Kinder eo ipso nicht anzunehmen. Auch von den sechs Ezzo-Mathilde-Töchtern
Adelheid, Theophanu, Heilwig, Mathilde, Ida und Sophie ist Nachkommenschaft,
geht man von der Brauweiler Überlieferung aus, gleichfalls so gut
wie sicher auszuschließen¸denn nach dieser Überlieferung
sind sie alle ins Klosterleben eingetreten und wurden an verschiedenen
Orten Äbtissinen [82 Fundatio cap. 7(wie Anmerkung 81), 160:
nati
sunt eis (= Ezzo und Mathilde)
filii
tres: Hermannus, Otto, Ludolphus, et filiae septem: Richeza,
Adelheit, Ida, Mathilt, Theophanu, Heylwig, Sophia, bzw. cap. 9, 162: Porro
Adelheit in Nivelle monasterio, Theophanu in Asnide, Heylewig in Nussia,
Mathilt in Didinkirica atque Vylica. Ida in monasterio sanctae Mariae Coloniae,
Sophia similiter in monasterio sanctae Mariae Moguntiae atque Gandersheim
sanctimonialibus feminis sunt praelatae logo regiminis. Quarum fere singulae
et pro caelestis vitae conversanione et pro Christi amore, in semet ipsis
habita corporis ac spiritus sanctificatione, acsi viventis in carne, suis
in locis, pro virtutum etiam operatione summo frequentantur honore. Zu
Richeza
heißt es in cap. 13, 168: Poliniorum rex
nomine
Misecho ... filiae eius quae primogenita erat
Richeza petit consortium ...]. Desgleichen blieb ihr Bruder
Herzog Otto von Schwaben (+ 1047) kinderlos [83 Vgl. nachfolgend
bis Anmerkung 87. Auch die genealogischen Tafeln aus Prüm und Steinfeld,
die Otto dux als Sohn von OTTOS III. Schwester
Mathildis
aufweisen, zeigen ihn ohne Kinder; vgl. MG SS III, 215 und MG SS VI, 32.];
und als Nachkommen der ältesten, 1016 mit Mieszko
II. von Polen verheirateten Ezzo-Mathilde-Tochter
Richeza
kennt man lediglich Kasimir I. von Polen
und seine beiden Schwestern, von denen eine (NN) ca. 1039 den ARPADEN,
die andere Gertrud, vor 1050 den Großfürsten
Izjaslav von Kiew geheiratet hat [84 Vgl. Lewald, Ezzonen
(wie Anmerkung 27), 143-147; Klaus Gereon Beuckers, Die Ezzonen und ihre
Stiftungen. Eine Untersuchung zur Stiftungstätigkeit im 11. Jahrhundert
(= Kunstgeschichte Band 42), Münster 1993, 30-37, besonders 345f.].
Sollte man nun die gesuchte Elle-Gemahlin als weitere Tochter Richezas
von Polen oder etwa doch als Tochter Herzog Ottos von Schwaben
annehmen? Dem steht einerseits entgegen, dass die Tomburg (südwestlich
Bonn), Ottos Stammburg, auf der er 1047 plötzlich starb, nicht etwa
über eine Tochter (NN) an Graf Elle gelangte, was beim Vorhandensein
einer Tochter nach Erbrecht geboten gewesen wäre, sondern an Ottos
Bruder Erzbischof Hermann von Köln kam, der diese an seiner Kölner
Kirche übertrug und sich dies 1052 bestätigen ließ [85
Heinz Wolter, Das Privileg Leos IX. für die Kölner Kirche vom
7. Mai 1052 (JL 4271), in: Egon Boshof-Heinz Wolter, Rechtsgeschichtlich-diplomatische
Studien zu frühmittelalterlichen Papsturkunden (= Studien und Vorarbeiten
zur Germania Pontificia 6), Köln 1976, 114: ...corroboramus ecclesiae
praedia, quae ipse dedisti, videlicet monasterium Brunwilare et castrum
nomine Tomburg cum omnis suis pertinentiis. Erzbischof Hermann war
also wie Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 253, zurecht
betont Alleinerbe geworden, was Kinder seines Bruders Herzog Otto ausschließt.];
und dem steht andererseits ebenso entgegen, dass Richeza
nachdem ihr Sohn Kasimir auf sein
Erbe innerhalb des ottonisch-salischen
Staatenverbandes verzichtet hatte [86 Vgl. Gallus Anonymus, Chronicon
et gesta ducum principum Polonorum, lib. I cap. 19, ed. Karol Maleczynski,
Monumenta Poloniae historica, ser. II, tom. 2, Krakau 1952, 44; ältere
Edition: MG SS IX, 437: Kazimirus
ergo ... quam cum mater dehortaretur, ne ad gentem perfidam et nondum bene
christinam rediret, sed hereditatem maternam pacifice possideret, et cim
imperator eum remanere secum rogat eique ducatum satis magnificum dare
velet, proverbialiter utpote homo literatus respondit: Nulla herdeitas
avunculorum vel materna iustius vel honestius possidebitur quam paterna.
Et
assumptis secum militibus 500 Poloniae fines introivit
Vgl. Auch
Stanislaus von Halko, Richeza, Königin von Polen, Gemahlin Mieczyslaws
II., Diss. Freiburg/Schweiz 1914, 68f.] und auch ihre Töchter in Ungarn
und in Kiew verheiratet waren im Reich HEINRICHS
III. keinen speziellen Erben (das heißt auch keine Erbtochter)
hatte. In Würzburg konnte man ja später festhalten, quod felicis
memorie dux Oddo et soror eius Richeza
alios heredees non habentes ... omnia predia sua in Salze ... tradiderunt
ecclesie sancti Kyliani martiris in Wirzeburc [87 Monumenta
Boica Band 37, München 1864, Seite 40 nr. 78. Dieses Stück ist
leicht verfälscht, im Grundbestand aber unbedenklich; vgl. Peter Johanek,
Die Frühzeit der Siegelurkunde im Bistum Würzburg, Würzburg
1969, 300. Zu einer oft erwogenen, aber abzulehnenden Nachkommenschaft
Herzog Ottos sie basiert auf der Angabe des erst im 4. Jahrzehnt des
13. Jahrhunderts verfaßten Chronicon des Alberich von Troisfontaines
ad 1037, MG SS XXIII, 785, dass der Erzbischof Hermann von Köln habuit
fratres Ludolphum et Ottonem ducem Suevie, de cuius linea descendit ille
Lotharius
dux Saxonum, qui fuit imperator tempore secundi Innocentii papae
vgl. schon Adolf Hofmeister, Studien zu Theophanu, in: Festschrift Edmund
E. Stengel, Münster 1952, 260 Anmerkung 1, wo Kaiser
LOTHARS Abkunft von Herzog Otto ausgeschlossen wird. Kimpen,
Ezzonen (wie Anmerkung 27), 30, meinte dagegen, dass Alberich die Herkunft
von Kaiser LOTHARS Gemahlin Richenza
mitteilen wollte, er also versehentlich die Herkunft des Gemahls, statt
die der Gemahlin anführte. Nach Kimpens Ansicht hätte Herzog
Otto eine Schwester des Papstes Leo IX. zur Frau gehabt, und aus dieser
Ehe wären Richenza (Gemahlin zuerst Hermanns von Werl, später
Ottos von Northeim), Ida von Elsdorf und Hildegard von Schlettstadt (Mutter
des ersten STAUFER-Herzogs Friedrich)
hervorgegangen. Diese Auffassung hat Kimpen später bezüglich
Idas von Elsdorf und Hildegards von Schlettstadt selbst aufgegeben; vgl.
Kimpen, Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 96 und 105. Bezüglich
Richenzas wurde sie weitergeführt von Günter Aders, Das Erenfried-Geschlecht,
die Ezzonen und Hezelinen, in: G. Aders-H. Horstmann (Hg.), Die Grafen
van Limburg Stirum 1, Münster 1976, 29, von wo sie Eingang fand bei
Detlev Schwennicke, Europäische Stammtafeln NF Band 6, Marburg 1978,
Tafel 1, Gunther Wolf, Könige und Kaiser als leibliche Nachkommenschaft
der Kaiserin Theophanu, in: Ders., Kaiserin Theophanu (wie Anmerkung 78),
193 ff., auch Ders., Wer war Kaiser Friedrich I. Barbarossa?, in: Archiv
für Diplomatik 38 (1992), 80, zuletzt Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung
84), 27. Die oben genannten Argumente sind von diesen Autoren übersehen
worden.].
So sind die Möglichkeiten, einen Anschluß
für Graf Elles Gemahlin bei den Kindern des Pfalzgrafenpaares Ezzo
und Mathilde zu finden, fürs erste
erschöpft. Es bleibt aber auch der Blick auf Ezzos Bruder Hezelin
und seine Kinder Pfalzgraf Heinrich und Herzog Kuno/Konrad III. von Kärnten
ergebnislos; denn da wir ja gerade die Mutter HERMANNS
VON SALM bzw. Gemahlin Graf Giselberts von Luxemburg
als Tochter Hezelins und als Schwester Pfalzgraf Heinrichs und Herzog Kuno/Konrads
III. von Kärnten wahrscheinlich gemacht haben, würde die Annahme,
dass Graf Elles Gemahlin ebenfalls von Hezelin oder einem seiner beiden
Söhne abstammte, für König HERMANN
VON SALM und seine Frau Sophie eine
Nahehe 2:2 oder 2:3, was damals ganz ausgeschlossen war, zur Folge haben.
Auch weisen die Namen Mathilde, Sophie und Otto nicht auf die hezelinidische
Linie, sondern auf die Ezzos. So bleibt eigentlich nur ein nochmaliger
gründlicher Blick in die Fundatio monasterii Brunwilarensis, die Hauptquelle
für das EZZONEN-Geschlecht, und auf weitere Randüberlieferungen
zu diesem Adelshaus übrig. Dabei muß man feststellen, dass der
Autor der erst um 1077/90 entstandenen Fundatio zwar keine Falschaussagen
bietet, aber auch nicht alles zu dieser Familie mitteilt. Er ist also nicht
als vollständiger Erfasser der Ezzo-Familie zu betrachten. Man kann
nämlich gewahr werden, dass Ezzo einen in der Fundatio nicht erwähnten
unehelichen Sohn Heinrich gehabt hat, der später Abt im Kloster Gorze
wurde. Dieser wird im Totenbuch von Brauweiler sowie in einem späteren
Einschub in eine Handschrift der Fundatio genannt [88 Vg. Die Nachweise
bei Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 141.]. Und weiter ist eruierbar,
dass den beiden Liudolf-Mathilde-Söhnen
Heinrich (+ wohl 1030) und Herzog Konrad von Bayern (+ 1055) noch eine
vom Fundatio-Autor nicht erwähnte Schwester beizugesellen ist. Sie
hieß Adelheid und wurde die Gemahlin eines Grafen Gottschalk, dem
sie das alt-ezzonische Hausgut Alzey zubrachte [89 Vgl. Erich Wisplinghoff,
Beiträge zur Geschichte Emmerichs, Eltens und der Herren von Zutphen
im 11. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahresblätter 50 (1986),
59-79, besonders 65 ff.; Hans Werle, Das Reichslehen Alzey, in: Alzeyer
Geschichtsblätter Heft 3 (1966), 14-34; Ders., König, Grafen
und Dynasten im hochmittelalterlichen Alzey, in: Festschrift 1750 Jahre
Alzey, hg. von Friedrich Karl Becker, Alzey 1973, 82-94; Kluger, Propter
claritatem (wie Anmerkung 27), 226-228.]. Liegt es da nicht auf der Hand,
dass in der Fundatio als Liudolf-Mathilde-Kinder
lediglich die beiden Söhne genannt wurden, Töchter aber (bewusst
oder unbewusst) übergangen sind [90 Einen solchen Eindruck
hatte bereits Kimpen, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 12, worin ihm Hofmeister,
Studien (wie Anmerkung 87), 260 Anmerkung 1, zustimmte.]? So darf mit einiger
Wahrscheinlichkeit wohl hier die gesuchte Elle-Gemahlin in die EZZONEN-Genealogie
eingereiht werden, womit sich der aus den EZZONEN-Namen Sophie, Otto, Riche(n)za
und Mathilde bei den FORMBACHERN/VORNBACHERN erkennbare EZZONEN-Bezug
und die aus der Nahehebeschuldigung für HERMANN
VON SALM und seine Frau Sophie
zu folgende entfernte Vorfahrengleichheit ergibt. HERMANNS
und Sophies Ehe bietet sich als eine
Verbindung im Gradverhältnis 3:5 dar. Diese Sichtmöglichkeit,
die weiterhin offen legt, wieso wohl auch Beatrix, die Schwester der mit
Graf Meginhard V. von Formbach/Vornbach verheirateten Elle-Tochter Mathilde,
einer Tochter den Namen Sophie gab [91 Vgl. oben bei Anmerkung 74
und 76.], und weshalb auch Hermann von Radlberg und Winzenburg, der Bruder
der Königin Sophie, eine Tochter
mit dem Namen Sophie ausstattete sie wurde die Gemahlin Markgraf Albrechts
des Bären [92 Vgl. Trotter, Handbuch (wie Anmerkung 52), Seite 49
nr. 42; Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), 135 (Tafel 9); beide basierend
auf Adolf Cohn, Beiträge zur älteren deutschen Geschlechtskunde
I: Zur Geschichte der Grafen von Reinhausen und Winzenburg, in: Forschungen
zur deutschen Geschichte 6 (12866), 527-584, besonders 529-539; Wolfgang
Petke; Kanzlei, Kapelle und königliche Kurie unter Lothar III. (1125-1137),
Köln-Wien 1985, 37f., der zugleich darauf hinweist, dass die von Horst
Gaiser, Orta de stemmate regali Friderici. Ist die Gemahlin Albrechts des
Bären doch eine Stauferin?, in: Zeitschrift für Württembergische
Landesgeschichte 40 (1981), 221-229, lancierte, aber auf nicht tragfähiger
Quellenbasis beruhende Ablehnung der Beweisführung Cohns keine Stütze
hat. Hinzuzufügen ist allerdings, dass Sophie nicht aus der gut
überlieferten Ehe Hermanns I. von Radlberg und Winzenburg mit Hedwig
von Windberg hervorgegangen sein kann, da ihre Ehe mit Albrecht dem Bren
sonst eine nicht geduldete Nahehe im Verhältnis 2:3 gewesen wäre,
von Anfeindungen aber nirgends etwas überliefert ist.

Da Albrecht der Bär um 1100 geboren wurde und sich 1125/26 mit Sophie verheiratete (vgl. Lexikon des Mittelalters Band I, München-Zürich 1978, Spalte 316), dürfte letztere etwa um 1010/11 vielleicht aber auch etwas früher geboren sein. Die Ehe Hermanns I. von Radlberg und Winzenburg, der schon vor 1066 geboren war (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig wie Anmerkung 58 251ff.), mit Hedwig von Windberg ist aber offensichtlich erst 1109, als er schon etwa 45 Jahre alt war, geschlossen worden, wobei 1110 als das Geburtsjahr des ältesten Sohnes dieser Ehe festlegbar ist und Sophie will man sie aus dieser Ehe hervorgegangen sein lassen erst später geboren sein könnte, was wiederum stärker ihre Verheiratungszeit in ihre Kinderjahre drückt. Nun war aber Hermann I. offenbar vorher schon einmal mit einer EBERSTEINERIN verheiratet, aus welcher Ehe er auch einen Sohn Konrad hatte (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig, 264f.). Aus dieser Verbindung dürfte die Gemahlin Albrechts des Bären, Sophie, viel eher hervorgegangen sein. Dies lässt Albrechts und Sophies Ehe nicht als eine verbotene Verwandtenehe erscheinen und würde auch erklären, wieso sich Albrecht der Bär 1152 in den Besitz des mit der Ermordung Hermanns II. von Winzenburg anstehenden Winzenburger Erbes (gegen Heinrich den Löwen) zu setzen versuchte, dabei aber eben offenbar weil ja seine Frau Sophie nicht aus der Ehe Hermanns I. mit der erbberechtigten Hedwig von Windberg hervorgegangen war unterlag (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig, 284.] -, kann in einer Übersichtstafel (siehe Seite 42) dargestellt werden.

Gleichwohl muß man auch noch andere Möglichkeiten
beachten. Könnte nicht die eine oder andere der Ezzo-Mathilde-Töchter
verheiratet gewesen sein und Nachkommen gehabt haben, bevor sie verwitwet
in einem Kloster die Äbtissinnenstelle übernahm? Der zu Ausgang
des 11. Jahrhunderts seinen Brauweiler Fundationsbericht abfassende Autor
weiß im Grunde über das Leben der sechs als Äbtissinnen
gekennzeichneten Ezzo-Mathilde-Töchter
so wenig Präzises zu sagen, dass die soeben gestellte Frage nicht
abwegig erscheint. Bereits vor einigen Jahrzehnten sah sich Karl August
Eckhardt mit ihr konfrontiert [93 Karl August Eckhardt, Theophanu
als Ahnfrau, in: Ders., Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte,
Witzenhausen ²1963, 91-124.]. Ihm ging es um eine Erklärung für
die bei Adam von Bremen [94 Adam von Bremen, Gesta Hammaburgensis
ecclesiae pontificum lib. II cap. 32, ed. Bernhard Schmeidler, MG SS rer.
Germ., Hannover-Leipzig 1917, 174.] überlieferte wichtigtuerische
Äußerung Erzbischof Adalberts von Hamburg-Bremen (1043-1072),
er stamme von Kaiserin Theophanu und
Kaiser
OTTO II. ab: iactavit se inter alia descendere a Grecorum
prospia, Theophanu et fortissimo Ottone
sui generis auctoribus. Eckhardt meinte, dass der um 1000, spätestens
1010/15 geborene Adalbert, Sohn des sächsischen Pfalzgrafen Friedrich
von Goseck, die Ezzo-Mathilde-Tochter
Adelheid, die uns durch die Brauweiler Gründungsgeschichte als Äbtissin
von Nivelles überliefert ist, zur Mutter gehabt haben dürfte.
Nun ist uns freilich bereits zum Jahre 1003 urkundlich eine Alhede
als Äbtissin von Nivelles bezeugt, der zu 1011 eine Oda in der Stiftsleitung
nachgefolgt ist [95 Aubertus Miraeus, Opera diplomatica et historica,
Band I, 2. Auflage hg. von Jan Frans Foppens, Brüssel ²17123,
348; J. Joseph Hoebanx, LAbbaye de Nivelles des Origines ai XIV siecle,
Brüssel 1952, 327.], was eine vorherige Ehe der frühestens 994
geborenen Adelheid (möchte man sie mit jener Alhede identifizieren)
und eine Geburt Adalberts und seiner drei Gosecker Geschwister in dieser
Ehe ausschließt. Deshalb hat man neuerdings da Adelheid 1051 in
Brauweiler bestattet oder dort umgebettet wurde [96 Vgl. Fundatio
cap. 9 Note (wie Anmerkung 8), 162: Zufügung im Cod. 3: Adelheit,
ut desideravit in loco Brauweyler apud parentes sepeliri, tumulata iacet
in crypta ante alare beatae Virginis sub lapide elevato.] und da man
bei (1937 veröffentlichten) Grabungsuntersuchungen in ihrem Sarg das
gut erhaltene Skelett einer Frau älter als 25 Jahre, schätzungsweise
um 40 fand [97 Klaus Gereon Beuckers, Bemerkungen zu den ezzonisch-annonischen
Bestattungen in Brauweiler und St. Maria ad Gradus in Köln, in: Jahrbuch
des kölnischen Geschichtsvereins 69 (1998), 36 mit Anmerkung 21; dort
Verweis auf Walter Bader-Erika Huyssen, Die Benediktinerabtei Brauweiler
bei Köln, Berlin 1937, 90f.] gemeint, das Abbatiat der EZZONIN Adelheid
in Nivelles falle dort in eine Lücke zwischen 1048 und 1051 und Adelheid
könnte vorher durchaus mit dem Pfalzgrafen Friedrich den Älteren
von Goseck verheiratet gewesen sein [98 So Aders, Erenfried-Geschlecht
(wie Anmerkung 87), 26; Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung 84), 40-43; Ders.,
Bemerkungen (wie Anmerkung 97), 36 f.]. Doch ob dies zutrifft, mag dahingestellt
bleiben, da man den Todestag der ezzonischen Adelheid auf den 8. Juni 1009
festlegen zu können meint [99 Vgl. Gerd Althoff, Adels- und
Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien
zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften
47), München 1984, 183 Anmerkung 181.] und da überdies die Gemahlin
Friedrichs des Älteren von Goseck nach Ausweis des Chronicon Gozecense
Agnes (und nicht Adelheid) hieß und aus dem Geschlecht der Grafen
von Weimar stammte [100 Chronicon Gozecense lib. I cap. 2, MG SS
X 142: Comes Fridericus fama referente huius nominis primus ... non
inferiorem dominam Agnam, procerum de Wimare filiam, sibi in coniugio sociavit.
Neuere Edition: Richard Ahlfeld, Die Gosecker Chronik (Chronicon Gozecense),
in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 17/18
(1968), 1ff.]. Da außerdem bei den Goseckern und ihren Nachkommen
überhaupt keine ezzonischen Namen vorkommen, wird es wohl bei der
Einstufung der Äußerung Erzbischof Adalberts in die Kategorie
Angeberei auch weiterhin, wie man es schon früher sah [101
Vgl. Hofmeister; Studien zu Theophanu (wie Anmerkung 87), 257-262.], sein
Bewenden haben. Doch ist der Gedanke Eckhardts, dass eine der Ezzo-Mathilde-Töchter
vor ihrer Äbtissinnenzeit verheiratet gewesen sein könnte, nicht
vielleicht doch im Falle der bislang unbekannten Gemahlin Graf Elles von
Reinhausen nutzbringend?
Von den als Äbtissinnen überlieferten Ezzo-Mathilde-Töchtern
dürfte die zu 1037 erstmals fassbare und 1039 ihrer Tante Sophie
in der Leitung des Damenstiftes Essen nachgefolgte Theophanu kaum für
eine vorhergehende Verheiratung und die Zeugung von Nachkommenschaft in
Frage kommen, da ihr in der Brauweiler Fundatio ausdrücklich ein kirchlich-klösterlicher
Geist zugesprochen wird: Theophanu, virum se moribus agens, Asnidense
monasterium cum universis eius officinis iam partim vetustate collapsis
ab ipsis fundamentis novo erigens opere mirabiliter amplificat: unde et
ibidem eius memoria semper in benedictione erit [102 Fundatio
cap. 9 (wie Anmerkung 81), 162.]. Von Sophie und ihrer Schwester Ida ist
überliefert, dass sie im Erzstift Gandersheim unter der Leitung ihrer
Tante Sophie (Schwester ihrer Mutter
Mathilde)
erzogen wurden, 1026 aber mit drei weiteren Frauen gegen den Willen ihrer
Tante in das Frauenkloster St. Maria in Mainz überwechselten, 1027
zurückkehren mussten, sich freilich einige Monat später doch
wieder nach Mainz begaben und dafür exkommuniziert wurden. Während
Sophie dort um 1030/31 verstarb wurde Ida nach dem Tode des Erzbischofs
Aribo (+ 1031), des Beschützers dieser Damen, von dessen Nachfolger
endgültig nach Gandersheim zurückgeschickt und wurde schließlich
durch Bischof Godehard von Hildesheim zur Nachfolgerin der vor 1038 gestorbenen
Äbtissin des Frauenklosters St. Maria in Gandersheim, Reinburga, geweiht
[103 Vgl. Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung 84), 39-44.]. Auch bei
diesen beiden dürfte demnach für ein weltliches Leben vor den
Äbtissinnenjahren kein Raum sein. Indessen wäre ein solches bei
der für Neuß bezeugten Heylwig und der für Dietkirchen
bei Bonn) und Vilich genannten Mathilde möglich. Da jedoch der Name
Heylwig unter den Kindern und weiteren Nachkommen Graf Elles von Reinhausen
nicht mehr vorkommt, bleibt vornehmlich Mathilde von Dietkirchen und Vilich
zumal gerade ihr Name unter den Elle-Kindern wieder auftritt als Vermittlerin
von EZZONEN-Blut zu den Nachkommen Elles von Reinhausen erwägbar.
Nun fungierte in Dietkirchen dieses Sanktimonialenstift
ist zum Jahre 1015 das erste Mal bezeugt, als ihm HEINRICH
II. den Ort Königswinter im Avelgau in comitatu vero
Ezzonis comitis schenkte [104 MG D H II, 333.] im Jahre 1021
eine Bertsvinda als Äbtissin [105 MG D H II, 446. Schenkung
des Ortes Bieber (Kr. Neuwied) an Dietkirchen: Bivera in pago Engiresgovve
in comitatu Ellonis, suffragantibus meritis ac peticionibus Bertsvindae
abbatissae de monasterio sancti Petri Thietkircha dicto in suburbio Bvnnae
sito.]. Für eine Äbtissinnenzeit Mathildes in Dietkirchen
kommt also erst die Zeit nach 1021 in Frage. In Vilich, wo Adelheid, die
Tochter des Gründerpaares Megingoz und Gerberga, bis zu ihrem Tode
um 1015 als Äbtissin wirkte und wo als zweite Äbtissin noch vor
1021 (das heißt noch zu Lebzeiten des Erzbischofs Heribert von Köln)
eine Nichte Adelheids nachfolgte [106 Vita Adelheidis abbatissae
Vilicensis cap. 7, MG SS XV, 2, 762:filia suae sororis, Deo volente,
successit in locum honoris. Vgl. auch Helga Giersiepen, Das Kanonissenstift
Vilich von seiner Gründung bis zum Ende des 15. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen
des Stadtarchivs Bonn Band 53), Bonn 1993, 51,61.], übernahm die Ezzo-Mathilde-Tochter
Mathilde die Klosterleitung offenbar erst, als sie schon Äbtissin
in Dietkirchen war, also auch erst nach 1021. Und sie scheint es gewesen
zu sein, die dort - wie ihre gleichsam "baufreudig" bekannten Schwestern
- etwa im 2. Viertel des 11. jahrhunderts bzw. um "1030/50" einen gewaltigen
Kirchenneubau veranlaßte [107 Irmgard Achter, Die Baugeschichte
der Vilicher Kirchen, in: 1000 Jahre Stift Vilich 978-1978. Beiträge
zur Geschichte und Gegenwart von Stift und Ort Vilich, hg. von Dietrich
Höroldt, Bonn 1978, 108f.]. Dies fügt sich nun bestens zu dem,
was man chronologisch vond er Gemahlin Graf Elles festlegen kann. Wenn
einerseits die Elle-Gemahlin ihren zu 1021 und 1022 bezeugten [108 Vgl.
oben Anmerkung 79.] Ehemann vier Söhne und drei Töchter geschenkt
hat [109 Vgl. oben die Tafel auf Seite 36.], Graf Elle nach 1022
aber nicht mehr auftritt, und wenn andererseits die offenbar um 1000 als
4. oder 5. Kind ihrer Eltern geborne Mathilde erst einige Zeit nach 1021
die Klosterleitung in Bonn-Dietkirchen und in Vilich übernommen haben
kann und offenbar erst um 1030 den Neubau der Vilicher Kirche in Gang setzte,
so gibt es gegen eine Identifizierung der beiden keine Widersprüche.
Mathilde kann um 1015 den Grafen Elle geheiratet und anschließend
bis etwa um 1028/30 ihre 4 Söhne und 3 Töchter, die in der Gründungsgeschichte
von Reinhausen und der Briefsammlung der Zeit
HEINRICHS IV. erwähnt sind, geboren haben. Nach dem Tod
ihres Mannes um 1030 dürfte sie - wie es bei Witwen oftmals vorkam
[110 Vgl. etwa Mathjilde, die
Witwe König HEINRICHS I., in Quedlinburg,
oder Kunigunde, die Witwe Kaiser
HEINRICHS II., in Kaufungen, auch Hathui, die Witwe Siegfrieds
(Sohn Markgraf Geros, in Gernrode etc.] - in das im EZZONEN-Einflußbereich
gelegene Stift Dietkirchen eingetreten sein und dort, wie bald danach auch
in Vilich, die Klosterleitung übernommen haben. Dies ergibt eine Sichtweise,
wie auf der Tafel (Seite 46) zu sehen.
Diese zweite Sichtmöglichkeit erklärt in gleicher
Weise wie die erste, weshalb wohl die Namen Mathilde, Sophie, Riche(n)za
und Otto in der Grafenfamilie der FORMBACHER/VORNBACHER plötzlich
auftreten und weshalb die Verbindung Sophies - als Tochter Graf Meginhards
V. von Formbach/Vornbach und seiner Frau Mathilde (von Reinhausen) - mit
HERMANN
VON SALM als unzulässige Nahehe angegriffen werden konnte;
es handelte sich - wie man sieht - um eine Nahehe im Gradverhältnis
3:4. Dieser zweite Erklärungsweg dürfte dem ersten indessen vorzuziehen
sein, weil er die Altersrelationen sowohl bei Graf Elle und seiner Frau
wie auch bei HERMANN VON SALM und Sophie
natürlicher erscheinen läßt und somit auch das im
ersten Lösungsvorschlag recht ungewöhnliche Gradverhältnis
3:5 bei der Verwandtschaft HERMANNS
und Sophies in das ungezwungener anmutende
Gradverhältnis 3:4 ändert.
So zeigt sich uns also, daß der Gegen-König
HERMANN VON SALM mit seiner Frau in einer Verwandtenehe im kanonischen
Gradverhältnis 3:4 (weniger wahrscheinlich 3:5) gelebt haben dürfte.
Bei der Rigorosität, mit der kirchliche Reformkreise seit der Zeit
Kaiser
HEINRICHS II. nicht nur gegen solche Nahehen (wie etwa gegen
die 3:4-Ehe Graf Ottos und Irmingards von Hammerstein ab 1018), sondern
auch noch gegen Verwandtenverbindungen im Gradverhältnis 4:4 (so etwa
gegen Herzog Konrad I. von Kärnten 1003 auf der Synode von Diedenhofen)
oder 4:5 (so gegen die Ehe KONRADS II.
und Giselas) oder auch 5:6 (so gegen
die Heirat HEINRICHS III. mit Agnes
von Poitou) vorgingen [111
Zur Verwandtschaft der Hammersteiner
vgl. Eduard Hlawitschka, Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen.
Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches
im 9., 10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, 45-54; zum Kampf
um ihre Ehe vgl. Dorothea von Kessler, Der Eheprozeß Ottos und Irmingards
von Hammerstein, Berlin 1923; auch Siegfried Reicke, Der Hammersteinische
Ehehandel im Lichte der mittelalterlichen Herrschaftsordnung, in: Rheinische
Vierteljahresblätter 38 (1974), 203-224. Zu den Anfeindungen Konrads
von Kärnten auf der Diedenhofener Synode von 1003 vgl. Eduard Hlawitschka,
Der Thronwechsel des Jahres 1002 und die Konradiner, in: Zeitschrift der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. Band 110 (1993),
188ff. Zu den Angriffen gegen KONRADS II. und
Giselas
Ehe vgl. Thietmar von Merseburg, Chronicon lib. VII cap. 62, ed. Robert
Holtzmann, MG SS rer. Germ. NS IX, Berlin 1935, 476, und gegen
HEINRICHS III. Verheiratung mit Agnes
von Poitou vgl. das lange Schreiben des Abtes Siegfried von
Gorze an Abt Poppo von Stablo vom Spätsommer 1043 bei Giesebrecht,
Kaiserzeit Band 2 (wie Anmerkung 13), 1877, 702-707; 1885, 714-718, in
dem mehrere Verwandtschaftslinien zwischen HEINRICH
III. und Agnes von Poitou
aufgezeigt werden und in dem es heißt, daß HEINRICH
seine Auserwählte
sine gravi offensione in Dominium coniungi non
possit, ja in dem der Gorzer Abt seine - aus der bevorstehende Ehe
resultierende - Sorge um HEINRICHS
und
des ganzen Reiches Heil (sollicitudinem eius et totius regni salutem)
zum Ausdruck bringt. Noch einige Jahre danach formulierte der Auctor Gallicus
seine Empörung über die Eheschließung:
Imperator ...
infamis erat, utpote qui incestuose cognatam suam sibi mulierem copulaverat;
Erwin Frauenknecht (Hg.), Der Traktat De ordinando pontifice, MGH Studien
und
Texte 5, Hannover 1992, 94. Zu diesem ganzen Komplex vgl. zuletzt Patrick
Corbet, Interdits de parente, hagiographie et politique. La passio Friderici
episcopi Traiectensis (ca. 1024), in: Ius commune. Zeitschrift für
Europäische Rechtsgeschichte XXIII (1996), 1-98, besonders 74 ff.,
87 ff.], entsprechende Briefe und Gutachten verfaßten, auch regelrechte
Kampfschriften gegen die Eheverbindung KONRADS
II. und HEINRICHS III. lancierten,
war dieser Verwandtschaftsgrad in echten Reformeraugen nicht mehr hinnehmbar
[112 Vgl. dazu Corbet, Interdits (wie Anmerkung 111), der diese
seit den Anfangsjahren HEINRICHS II.
anbrechende Verschärfung der Eherechtsbestimmungen, die in der Zeit
der ersten beiden SALIER zwar leicht
gebremst wurde, aber auch festere Konturen erhielt, glänzend darlegt.].
Anderen indessen - und zwar dem Großteil der in Quedlinburg 1085
versammelten Bischöfe - brannte offenbar die kritische Situation,
in der sich die Kirchenreformer und gleichzeitigen Gegner Kaiser
HEINRICHS IV. befanden, stärker auf den Nägeln. Die
Not drängte zu einer Verschiebung der Untersuchung.
Um die hier entwickelte Sicht der verwandtschaftlichen
Zusammenhänge um HERMANN VON SALM
und seine Frau Sophie noch etwas zu
ergänzen, sei auf einige weitere Auffälligkeiten aufmerksam gemacht.
Die Notiz über die Schenkung der Königin-Witwe
Sophie - in den Göttweiger Traditionscodices A und B ist
sie als nr. 259 eingetragen - steht, wied er Editor beachtet wissen will
[113 Vgl. Vorbemerkung zu nr. 258 in der Edition der Göttweiger
Traditionsbücher von Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14),
397f. nr. 258.], innerhalb einer die nrn. 255-260 umschließenden
"Gruppe" die bereits "auf einem [den beiden Traditionsbuchschreibern vorliegenden]
Pergamentblatte verzeichnet gewesen zu sein scheint". Als nr. 258 ist nun
aber die Tradition einer
quedam matrona nomine Richiza festgehalten,
die predium quoddam Gerolotingin
(bzw. B: Geroltingin) dictum
[=
Gerolding, östlich Schönbichl am der Donau, Gerichtsbezirk Melk]
an Göttweig überließ [114 Fuchs, Traditionsbücher
(wie Anmerkung 14), 146f nrr. 2 und 3.]. Und diese Richiza wiederum
hatte bereits zwischen 1072 und 1083 zur Erbauung jener Pfarrkirche in
Kilb (östlich Mank, Niederösterreich), die noch vor 1091 durch
Bischof Altmann von Passau an seine Stiftung Göttweig kam, eine Hufe
geschenkt; und ein
quidam nomine Geroldus hatte ebenfalls eine Hufe
am gleichen Ort gegeben [115 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung
14) 146f. nrr. 2 und 3.]. Nun weiß aber der Bericht des Abtes Reinhard
von Reinhausen über die Gründer und die Gründung seines
Stiftes [116 Vgl. oben Anmerkung 7.] von der mit Graf Meginhard
V. von Formbach/Vornbach verheirateten Elle-Tochter Mathilde zu vermelden,
dass letztere nicht nur eine Schwester Rike(n)za hatte, sondern dass diese
von einem Geroldus de Imminhusen (= Immenhausen, nördlich Kassel)
heimlich entführt wurde, beider Verbindung aber kinderlos blieb. Ihre
Güter habe der Propst uns spätere Halberstädter Bischof
Reinhard (1107-1123) ihnen abgekauft und seinem Neffen Poppo von Blankenburg
geschenkt. Wäre es da nicht denkbar, dass Richiza und Gerld, die bedien
Schenker von Kilb (um 1080), mit Riche(n)za, der Schwester Mathildes von
Reinhausen, und ihrem Entführer und Gemahl Gerold von Immenhausen
identisch sind, dass also dieses kinderlose Paar ebenfalls nach Bayern
ging und hier die Bemühungen ihrer Schwester bzw. Schwägerin
Mathilde und deren Tochter Sophie bzw.
der gesamten Formbacher/Vornbacher Adelsfamilie bei der Gründung
und beim Aufbau Göttweigs tatkräftig unterstützte? Und dies
eventuell nach dem Verkauf ihrer Güter im Leinegebiet an den Propst
Reinhard mit erst von Mathilde und ihrer Familie gekauften, eingetauschten
oder sonst wie erhaltenen Gut? So würde sich ein weiterer Einblick
in das Beziehungsgeflecht um die Königin Sophie eröffnen.
Ein weiteres noch: Ernst Klebel hat 1954 gemeint, für
die Königin Sophie noch eine Schwester
und einen bisher unbekannten Sohn Konrad namhaft machen zu können
[117 Ernst Klebel, Eichstätt und Heredien im Osten, in: Jahrbuch
für fränkische Landesforschung 14 (1954), 89f. mit Anmerkung
18.]. Er folgerte dies aus einer weiteren Göttweiger Tradition, die
wischen 1108 und 1114 von einer quedam matrona n[omine] Sophia ... in
manum filii sui Chunradi unter der Bedingung vorgenommen wurde, dass
er das ad Pielaha [= Pielach, östlich Melk, bzw. an der Pielach] gelegene
Schenkung pro requie anime sororis sue an den Göttweiger Marienaltar
gebe [118 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), 218 nr.
78.]. Diese matrona Sophia scheine nämlich mit der Königin-Witwe
Sophie identisch zu sein, da die über ihre Schenkung gefertigte
Notiz zwei Zeugen aufweist, die auch bei der zwischen 1088 und 1106 vorgenommenen
Schenkung der Königin-Witwe zugegen waren. Da indessen ein Konrad
neben den beiden gut bezeugten Söhnen des Gegen-Königs
HERMANN VON SALM nämlich Graf
Hermann II. von Salm und Graf Otto von Rheineck [119
Zu
ihnen vgl. die Belege bei Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung
5), Register; bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 158ff;
und Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7), 39f. nrr. 82 und 83; sowie Petke,
Kanzlei (wie Anmerkung 92), 379-389; auch Georges Poull, La maison ducale
de Bar I, Rupt-sur-Moselle 1977, 74ff.] nirgendwo auftritt, hat diese
Sicht keinen Anklang gefunden. Wer aber könnte diese matrona mit dem
damals noch so exklusiven Namen Sophie gewesen sein? Hier hat man doch
wohl an jene Sophie zu erinnern, die im Spätjahr 1079 von ihrer Mutter
Beatrix in einem Brief, den letztere an ihren Bruder Bischof Udo von Hildesheim
schrieb, als im heiratsfähigen Alter stehend erwähnt wurde [120
Vgl dazu oben Anmerkung 74 und 76.]. Um 1100 konnte sie nach einer Verheiratung
bereits verwitwet sein, im südostbayerischen Raum im Umkreis ihrer
Verwandten leben bzw. dort Besitztum und auch einen handlungsfähigen
Sohn haben [121 In Pielach schenkte übrigens 1090/95 Adelheid,
die Witwe des Grafen Heinrich (Sohn Graf Tiemos II. von Formbach/Vornbach,
der ein Bruder Graf Meginhards V. und somit Schwager Mathildes von Reinhausen
war, wie ein Blick auf die auf 12 gegebene Tafel zeigt), Besitztum zum
Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls an Göttweig; vgl. Fuchs, Traditionsbücher
(wie Anmerkung 14) 22f.]. Der Name ihres Sohnes, Konrad, war bereits von
einem Bruder ihrer Mutter geführt worden [122 Vgl. den Brief
der Beatrix an Bischof Udo von Hildesheim, in: Briefsammlung (wie Anmerkung
74), 66: Chonradum vero filium meum, si venerit ad vos, benique suscipite.].
Als Cousine der Königin-Witwe Sophie
gehöret sie selbstverständlich zu deren Sippenkreis und konnte
somit auch auf die diesem nahestehenden Zeugen zurückgreifen [123
Bei
einer intendierten weiteren Identifizierung dieser Sophie ist hier eventuell
an Sophie, die Mutter der 1092 geborenen Inklusin Jutta von Disibodenberg,
zu denken. Jutta, die bereits im Alter von drei Jahren ihren Vater (Graf)
Stephan von Sponheim verlor, hatte ja Sophiam ... de clarissima Bauariorum
ortam prosapia zur Muttter und dazu inter cetera pignora ihrer
Eltern - also unter mindestens zwei weiteren Geschwistern, was einen Bruder
Konrad nicht ausschließt - auch einen Bruder Meginhardus;
vgl. Franz Staab, Reform und Reformgruppen im Erzbistum Mainz. Vom 'Libellus
de Willigisi consutudinibus' zur 'Vita domna Juttae inclusae' in: Reformidee
und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich, hg. von
Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert, Mainz 1992, 164
und 175f. Die Namen Sophie und Meginhard weisen jedenfalls auf die FORMBACHER/VORNBACHER
und deren nähere Verwandte hin. Vgl. auch Johannes Mötsch, Genealogie
der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte
13 (1987), 63 ff., besonders 72-76, der freilich die mit Stephan von Sponheim
verheiratete Sophie als Tochter Meginhards V. von Formbach anzunehmen vorschlug.
Da indessen - wie oben gezeigt - die Königin
Sophie den Grafen Meginhard als den einen Teil ihrer parentum
utrorumque angab, und Meinhard den Namen Sophie nicht an zwei Kinder
gegeben haben dürfte, scheidet diese Sicht der Zusammenhänge
aus. - Bejaht man die Indentität der Mutter Juttas von Disibodenberg
mit der Schenkerin von Pielach, so läßt sich - da Juttas Mutter
nicht lange vor dem (auf den 1. November 1112 festlegbaren) Beginn der
Inklusenzeit Juttas verstarb (vgl. Staab, Reform (wie oben), 164, 176f.
mit Anmerkung 156, und Mainzer Urkundenbuch I, hg. von Manfred Stimming,
Darmstadt 1932, Seite 465 nr. 553), die Todeszeit dieser Sophie auf etwa
1111/12 festsetzen. Die Göttweiger Tradition nr. 78 wäre dann
auch auf 1108-1112 einzugrenzen.].
Schließlich fragt man sich, ob diese Verheiratungen
aus dem sächsischen Raum in die Donauande und die Beziehungen dieser
gebürtigen Sachsen bzw.Westfalen zu Göttweig, der Stiftung Bischof
Altmanns von Passau, nicht auch etwas damit zu tun haben konnten, daß
die Altmann-Vita Altmann selbst ortum Saxonicae gentis nennt
und daß er aus Westfalen, dem damals dritten, westlichen Teil Sachsens,
stammte, und zwar claris parentibus editus [124 Vita Altmanni
episcopi Pataviensis cap. 1 und 2, MG SS XII, 229.]? Erwägungen in
dieser Richtung, die freilich hier unterbleiben müssen, dürften
wohl nicht ganz fehl gehen.
Zu erinnern ist zum Schluß auch noch an die schon
einmal angeführte Merkwürdigkeit, daß die Formbacher Quellen
eine in den 50-er und 60-er Jahres des 11. Jahrhunderts auftretende Tuta
als Regina bezeichnet worden ist [125 Vgl. oben bei Anmerkung 52
und in Anmerkung 56.]. Nun hatte aber auch HERMANN
VON SALM zwei (in unserem Zusammenhang bislang nicht beachtete
Schwestern,, deren Namen man freilich nicht kennt: die eine verheiratet
mit einem Grafen von Hillesleben, die andere mit einem Grafen Kono von
Oltingen bzw. Neuenburg/Neuchatel. Und letztere wiederum hatte eine
Tochter Cuniza, die den Beinamen
Regina führte [126
Vgl.
dazu die Belege bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3),161-164;
die zugrundelliegenden Urkunden bei Wampach, Urkunden- und Quelenbuch I
(wie Anmerkung 5), 461-465 nr. 309 und 467-469 nr. 313. Vgl. auch Constance
B. Bouchard, Sword, Miter, and Cloister. Nobility and the Church in Burgundy,
980-1198, Ithaca-London 1987, 266 und 274; Beate Schilling, Guido von Vienne
- Papst Calixt II. (= MGH Schriften 45), Hannover 1998, 29f., 35f.]. Sollte
dieser Beiname (oder Zweitname?) etwa eine Eigenart aus dem Formbacher
Hause sein und über König HERMANNS Gemahlin
Sophie
schließlich
an die Tochter ihrer Schwägerin in den nordwestschweizerischen Jura-Raum
gelangt sein? Unsere Darlegung über die Herkunft Sophies, der Gemahlin
HERMANNS
VON SALM, aus dem Formbacher/Vornbacher Adelshaus könnten
auf diesem Wege somit noch eine unerwarteteStütze erhalten. Gut fügt
sich in die durch HERMANN VON SALM und
seine Frau Sophie geknüpfte Verbindung
mit dem Kräften der Kirchenreform, die sich in HERMANNS
Gegen-Königtum
gegen HEINRICH IV. und Sophies
Schenkung an das damals südostbayerische Reformzentrum Göttweig
äußerte, ein, daß Regina/Cuniza von Oltingen/Neuenburg
den Grafen Raynald II. von Burgund und Macon heiratete, einen Bruder des
von unbändigem Reformwillen beseelten Erzbischofs Guido von Vienne
und späteren Papstes Calixt II. (1119-1124). Politisch-reformorientiertes
Agieren und familiengeprägtes Verhalten stehen dabei in einem augenfälligenm
Einklang.