Barth Rüdiger E.: Seite 40,72,77,79,83-104,186
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"Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert"
ANHANG ZU KAPITEL VI
OTTO COMES
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Otto von Verdun, + 944, Sohn Graf Rikwins. Der KONRADINER
Otto, Bruder des späteren Königs KONRAD I. und Graf im Duiosburggau
ist aus geographischen und politischen Gründen wohl auszuschließen;
vgl. Rec. Ch. III, Seite 352.
Eine Urkunde Karls des Einfältigen aus dem Jahr
916 und zwei Diplome aus dem Jahr 919 erwähnen Giselbert ohne Titel
[4
Rec. Ch. III, Seite 188, Nr. 84 v. 19.1.916 Reichsvers. Herstal
betr. Bestätigung oder Übertragung der Abtei Süsteren -
ehem. pippinisches Hauskloster - an Prüm. - Giselbert an dritter Stelle
der weltlichen Großen nach Pfalzgraf Widricus und Graf Rikwin.
Giselbert ohne Titel, jedoch vor seinem alten Rivalen Matfridus, ebenfalls
ohne Titel, und vor zehn Grafen und siebzehn titellosen Großen. Anwesende:
Rotgarius archiep. (Trier), Herimannus archiep. (Köln),
Dado episc. (Verdun),
Stephanus ep. (Lüttich), Widricus
comes palatii (Stammveter des ersten Luxemburger Grafengeschlechts;
Vater Graf Friedrichs I., + 916/19),
Richwinus comes (Graf
von Verdun, a. 935 von Boso ermordet; zweiter Gemahl Kunigundes, die in
erster Ehe mit Widricus verheiratet war.),
Gislebertus (Sohn des
eben verstorbenen Reginar I.), Matfridus (Graf im Metzgau, Schwager
Bischofs Dado, Vater von Berninus, Bischof von Verdun, Bruder von Richarius,
Bischofs von Lüttich), Beringarius comes (Graf im Lommegau,
Schwiegersohn Reginars I., Schwager Giselberts),
Theodericus comes
(Graf Dietrich I., Sohn des friesischen Grafen Gerulf), Reinherus comes
(Graf Reginar II., Bruder Giselberts, Graf im Hennegau, + 932), Erleboldus
comes (+ 921; Graf im Lommegau, Castriciusgau, Charpeigne, hatte eine
Tochter Karls III. geheiratet),
Ruodulfus comes (Sohn Reginars II., Bruder Reginars III., Neffe Giselberts,
Graf im Haspengau, 958 mit Reginar III. verbannt), Otto comes (Otto
von Verdun, + 944, Sohn des Grafen Richuinus, Graf
von Verdun). Cunradus comes (Sohn des 902/03 gefallenen Eberhard,
Graf im Niederlahngau, + 948), Walcherus comes (Bruder des Grafen
Dietrich I.) und 17 titellose Edle.].
Im Chronicon Mediani monasterii finden wir als Laienäbnte
des südöstlich von Nancy gelegenen Klosters Moyenmoutier nach
Rikwin, dessen Söhne Otto und Bso, die als Grafen von Verdun beziehungsweise
Burgund identifizierbar sind, auch einen Giselertus als Laienabt erwähnt.
Graf Rikwin starb 923, sein Sohn Otto 944 und unser Giselbert 939, also
eine Sequnz von Rikwin, Otto, Bso und Giselbert, Sohn Reginars I., ist
nicht möglich.
Der gar nicht in sein geschildertes Verhaltensbild von
928 bis 939 passende Aufstand Giselberts 939 gegen OTTO I. im Bund mit
Eberhard von Franken, Graf Otto voN Verdun, Issak Graf von Cambrai, Graf
Dietrich von Holland und sekundiert vom westfränkischen König
Ludwig Transmarinus war ein erneutes Zeichen seines Aktionismus.
Im Gegensatz zu den Führungspersönlichkeiten
Süd-Lotharingiens, Otto von Verdun und Friedrich I. [194
Otto von Verdun: Wampach, Lux., Nr. 157, Seite 197f.; Chron. et Ch.
Abbaye S. Mihiel Mett. II, Nr. 25, Seite 112, vom 20.7. 943-944.], finden
wir keinen Beleg für eine den Grafen übergeordnete Gerichtsbarkeit
Giselberts.
Wir wollen uns nun Otto von Verdun widmen, der
gemeinhin als von 940 bis 944 amtierender Herzog von Lothringen bezeichnet
wird [1 Jean-Pol Evrard, Les comtes de Verdun au Xe et XIe siecles,
in: Public. Sect. Hist. Institut G.-D. de Luxembourg 1981, Seite 154f.;
H. Renn erwähnt Otto in: Die Ahnen und Geschwister des ersten Luxemburger
Grafen Sigfrid, viermal beiläufig; keine Erwähnung ebd. in Renns
Stammatfeln; Ders., in: Das Erste Luxemburger Grafenhaus (936-1136), keinerlei
Erwähnung Ottos; M. Parisse, La noblesse larraine, keine Erwähnung
in Gebnealogie der Nachkommen Kunegondes und Wigerichs; Ulrich Nonn, Pagus
et comitatus, keinerlei Erwähnung Ottos trotz eingehender Auseionandersetzung
mit den Ardennergrafen und deren Sippe; Dümmler, Otto der Große,
nur gelegentlich Erwähnun; die hervorragende und detaillierte Auflistung
der Nachkommen Karls des Großen von Braunfels und P.E. Schramm (Karl
der Große Band 4) erwähnt Graf Rikwin und Ottos Stiefbrüder,
Otto selbst nicht; Ann. Flodoard a. 944, Seite 91: Otho dux Lothariensium
vita decessit; Cont. Regin. SS I, Seite 619, a 943 (!): Otto dux obiit,
cui Chuonradus .. in ducatu successit; Wid. II, c. 33, SS III Seite 447,
a. 943 (!): Defuncto autem Oddone, Lothariorum preside, ac regis nepote
Heinrico, ducatus regionis conceditur Conrado.]. Otto von Verdun
hingegen wurde von OTTO I. ernannt,
und zwar als Beauftragter - in erster Linie - für außenpolitische
und außenmilitärische Aufgaben. Die zweite Zäsur ist die
- nach Ausklingen der MATFRIDINGER Führungsposition - zweite Schwerpunktverlagerung
in Richtung Süden. DieArdennen im weitesten Sinne des geographischen
Begriffs als Kerngebiet treten an die Stelle der ehedem reginarischen Kernlandschaft
des Maas-Schelde-Raumes.
Die extreme Kargheit verläßlicher Belege für
Otto von Verdun sei hier schon hervorgehoben. Wir finden Otto
von Verdun nur in einem einzigen Königsdiplom, und zwar als Intervenient
im Jahr 942
[2 D O I 52, S. 135 vom 17.11.942:
OTTO
schenkt
Besitzungen an einen Volguin: per interventum fidelis nostris Ottonis
ducis.]. Diese nur einmal feststellbare Intervenienz Ottos ist
allerdings auch Ausdruck königlicher Polöitik.
Schon der allgemein akzeptierte Rang eines Grafen von
Verdun entbehrt für Otto von Verdun eindeutiger Beweisunterlagen.
Dass er bisweilen nur als comes figuriert, ohne geographische oder
ethnische Bereichszuordnung, ist für das 10. Jahrhundert nicht außergewöhnlich.
In der Literatur findet Otto von Verdun nur gelegentliche, beiläufige
Erwähnung. Die Primärquellen sind sich sogar über Ottos
Todesjahr
nicht einig. Widukind und der Continuator Regionis schreiben 943. Flodoard
geht von 944 aus. Die Verläßlichkeit der Annalen Flodoards erlauben,
sich auf den Kleriker von Reims zu stützen.
Otto, Graf von Verdun, war Sohn und Nachfolger
Rikwins,
ebenfalls Graf von Verdun, von Meurisse im Jahr 1643 auch als Graf von
Metz eingestuft. Rikwin war zweiter Gemahl der Gräfin
Kunegonde, die in erster Ehe mit Graf Wigerich verehelicht war.
Graf Wigerich und Graf Rikwin waren bedeutende Persönlichkeiten
des südlotharingischen Raums. Otto von Verdun war Stiefsohn
der in zweiten Ehe mit Graf Rikwin verehelichten Gräfin
Kunegonde und Stiefbruder Friedrichs I. von Ober-Lothringen.
Ottos
Stiefmutter war Enkelin des westfränkischen
Königs Ludwigs II. des Stammlers.
Dass Otto ein gemeinsamer leiblicher Nachkomme
Graf
Rikwins und dessen wenigstens zweiten Gemahlin ist auszuschließen.
Rikwin
heiratete
Gräfin
Kunegonde wahrscheinlich zwischen 916 und 919. Für das
Jahr 923 berichtet Flodoard, dass Otto als Parteigänger HEINRICHS
I. in des letzteren lotharingischen Auseinandersetzungen eingegriffen
habe. Im Alter von vier oder sieben Jahren hätte Otto wohl
kaum eine aktive Rolle in den lothringischen Wirren spielen können.
Woher stammt nun Otto von Verdun mütterlicherseits?
Heinz Renn [13 Renn (wie Anm. 1), Seite 25.] scheint
es sich zu leicht zu machen, wenn er annimmt, dass Otto von Verdun ein
Sohn der laut Regino von Prüm 883 wegen Ehebruch enthaupteten Ehefrau
Rikwins war. Dass sie einen Sohn hinterlassen hätte, ist weder
bei Regino noch sonstwo belegt. Es ist gleichermaßen unwahrscheinlich,
dass Graf Rikwin von 883, dem Jahr der Enthauptung seiner damaligen
Ehefrau, bis 916 beziehungsweise 919, also 33 beziehungsweise 36 Jahre
wartete, um zum zweiten Male, nämlich die Witwe Graf Wigerichs zu
ehelichen.
Wenn Otto der Sohn beider, Rikwins und
seiner später enthaupteten Gattin war, muß er vor 883 beziehungsweise
vor ihrer Enthauptung geboren worden sein. Wenn Otto von Verdun das
Kind beider war, muß er demzufolge spätestens 882 gezeugt worden
sein. Von der Voraussetzung ausgehend, dass Rikwin bei der Zeugung
ungefähr 20 Jahre alt gewesen ist, hätte er Gräfin
Kunegonde nach dem Tod ihres Gatten zwischen 916 und 919 im
Alter von 54 bis 57 Jahren geehelicht, ein ansehnliches Alter für
damalige Lebenskurven, geschweige denn für einen frischen Ehemann.
Eine kalendarische Vorverlegung der Zeugung Ottos
und ein entsprechender Altersanstieg Rikwins zur Zeit seiner Verehelichung
mit Kunegonde macht noch unwahrscheinlicher, dass Otto der Sohn
der Enthaupteten war. Dass die Mutter eines gerade geborenen Stammhalters
sich so eilends einem Ehebruch hingibt, ist ebenfalls unwahrscheinlich.
Die Annahme liegt nahe, dass Otto der Sohn einer anderem zweiten
Eheschließung Rikwins war, die Rikwin nach 883 einging.
Auffallend ist der Name Otto. Sowohl vorher wie
nachher ist er in der ARDENNER-Sippe unbekannt. Der Namensgebung ist zu
jener Zeit Bedeutung beizumessen. Im hohen Mittelalter tragen Neugeborene
häufig den Namen naher Familienangehöriger. Der Name Otto
hat
sächsischen Klang, trägt doch der Vater HEINRICHS
I. schon diesen Namen, ganz zu schweigen von HEINRICHS
I. Nachfolgern. Wäre es so abwegig, sich vorzustellen,
dass Rikwin in zweiter Ehe eine sächsische Edle ehelichte
oder gar eine Angehörige der LIUDOLFINGER,
also eine Verwandte des 836 geborenen und 912 verstorbenen Herzogs Otto
I. von Sachsen? Mit dem sächsischen Verwandten Berengar als Oberhirte
von Verdun und einem Herzog sächsischen und lotharingischen Blutes
hätte OTTO I. den südlotharingischen
Raum hervorragend abgesichert. Das wäre ein plausibler Grund für
die Ernennung Ottos zum Dux.
Als Graf von Verdun dürfte Otto wohl auch
Vogt oder Obervogt des Verduner Bistums gewesen sein. Gleichsam als Pfand
gegen Herrschaftsansprüche Reginars II., Bruder des 939 umgekommenen
Giselbert, und zur geiselähnlichen und langfristigen Konsolidierung
der Stellung Ottos von Verdun wurde diesem Giselberts junger Sohn
Heinrich, Neffe OTTOS DES GROSSEN,
übergeben. Das frühe Hinscheiden beider, Heinrichs und Ottos,
konnte nicht erahnt werden.
Otto von Verdun verstarb schon 944 [25 Siehe Anm.
1].
Dass sich der König für Otto von Verdun
entschied, ist zunächst doppelt verwunderlich, hatte doch derselbe
Otto
ebenfalls
939 an Giselberts Aufstand gegen OTTO DEN GROSSEN
partizipiert
und bestand doch gerade bei Otto von Verdun
die Gefahr, dass OTTOS
I. Betonung reichszentraler Dominanz, wie bei den Aufständischen
von 939, als königliche Rechtsmißachtung des gewohnheitsrechtlichen
consensus vom Hochadel als zeitgemäße Begründung
des ebenfalls zeitgemäßen Widerstandsrechts verwandt würde.
Dieses Risiko erschien noch größer dadurch, dass Graf Ottos
Stiefbrüder teilweise ebenfalls in die Rebellion von 939 verwickelt
waren.
Gesamtpolitischen Sachzwängen verdankte Otto
von Verdun seine Ernennung zum politischen Bevollmächtigten und
custos der lotharingischen Westgrenze. Schon an dieser sei vermerkt,
dass Flodoard zum Jahr 940 Otto von Verdun nicht erwähnt.
Man kann sich natürlich die Frage vorlegen, warum
der deutsche König gerade Otto von Verdun zum dux ernannte
und nicht ein anderes Mitglied dieser zahlreichen und einflußreichen
Sippe, zum Beispiel dessen Stiefbruder Graf Siegfried von Luxemburg oder
Graf Friedrich, den späteren sogenannten Herzog oder Unterherzog von
Ober-Lothringen. Wenn wir von der wohl richtigen Annahme ausgehen, dass
Otto
wie
sein Vater Graf von Verdun war, dürfte die Erklärung unter anderem
in der an der Westgrenze des Reichs strategisch bedeutenden Lage Verduns
liegen.
Die Annalen Flodoards erwähnen zum Jahr 940 wohl
die Übertragung des lothringischen Herzogtums an den Bruder OTTOS
DES GROSSEN, nicht jedoch dessen Absetzung im selben Jahr. Erstaunlicherweise
und im Gegensatz zum Continuator Reginonis und zu Widukind findet Otto
von Verdun erst seit 942 bei Flodoard Erwähnung, und zwar als
Herzog der Lothringer, während Widukind für das Jahr 939
ausschließlich Otto als Herzog kennt und Heinrich
überhaupt nicht erwähnt.
Die Rücknahme der großen Königsabteien
St. Servatius bei Maastricht, St. Maximin bei Trier, das Kloster Echternach
und das Doppelkloster Stablo-Malmedy aus der Laiengewalt unterstreicht
die gestärkte Stellung des deutschen Königs. Sie bedeutet gleichzeitig
eine erhebliche Schmälerung des wirtschaftlichen und logistischen
Potentials Ottos von Verdun im Vergleich zu seinem Vorgänger
Giselbert. Es spricht alles für einen weitgehenden Verlust ehemals
giselbertschen, bedeutenden wirtschaftlichen und machtpolitischen Reservoirs
im Norden und für eine südlich gerichtete Schwerpunktverlagerung.
Militärisch und außenpolitisch war Lotharingien
an die Person Ottos von Verdun gebunden. Der innerlotharingische
Einflußbereich hingegen war vornehmlich in der südlichen Region
verwurzelt. Von einem Versuch eigenständiger Besetzung von Bischofssitzen
ist bei Otto von Verdun keine Rede, wiederum im Gegensatz zu Giselbert.
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Giselbert gibt uns auch die Archäologie
keinen numismatischen Hinweis, ob er das Recht der Münzprägung
besaß oder es faktisch ausübte.
Erst seit 942 wird der dux Otto militärisch
und außenpolitisch als "aktiv an der Westpolitik beteiligt" erwähnt,
sei es 942 als Befehlshaber eines deutschen Hilfskontingents, als aktive
Hilfe für Hugo von Franzien und
Heribert von Vermandois gegen Ludwig IV.,
sei es 942 als Unterhändler eines dreimonatigen Waffenstillstandes
im Auftrag des deutschen Herrschers, sei es 942 als Empfänger westfränkischer
Geiseln zu deren Weiterleitung an OTTO DEN GROSSEN,
sei als Vorbereiter und Vermittler einer 942 in Vouziers an der Aisne oder
Vise an der Maas im Oktober 942 geschlossenen Aussöhnung zwischen
dem westfränkischen König und dem deutschen Herrscher einerseits
und Hugo von Franzien und Heribert
von Vermandois andererseits, sei es 943 zusammen mit seinem Stiefbruder
Adalbero I. von Metz, wiederum als Vermittler und Unterhändler.
Es ist nun auffallend, dass die einzigen Urkunden, die
Otto von Verdun den Kurztitel dux einräumen, 942 datieren.
Noch am 3. Juni 940 bleibt Otto von Verdun sogar in einem die Abtei
St. Maximin betreffenden Diplom unerwähnt. Es fällt auf, dass
in erstaunlicher Zeitparallelität der Zeitgenosse und zuverlässige
Chronist Flodoard von Herzog Otto erst seit 942 berichtet. Es fällt
ebenfalls auf, dass Ottos außenmilitärische und außenpolitische
Tätigkeit gleichermaßen 942 einsetzt. Es drängt sich daher
die starke Vermutung auf, dass Otto erst seit 942 dukale Funktionen
übernahm, und nicht schon 940 wie allgemein in der Literatur angenommen.
Wir fassen als wesentliche Erkenntnisse zusamemn:
1. Beauftragung Ottos als Amts-Herzog mit Aufgaben
jenseits der Westgrenze statt Anerkennung eines dukalen Tatbestandes.
2. Dank Ottos direkter und indirekter Hausmacht
raumpolitische Schwerpunktverlagerung in Richtung Süden, wobei der
Terminus "raumpolitisch" nicht im Sinne moderner Planungslenkung verstanden
werden soll. Diese südliche Radizierung einer beschränkten Herzogsgewalt
korrespondierte mit dem reichspolitischen Leitmotiv, keine vereinende,
gesamtlotharingische, in einer Person konzentrierte, die Reichseinheit
gefährende herzogliche Macht an der Westgrenze des Reiches zuzulassen.
3. Otto von Verdun wird erst 942 dux, nicht
schon 940. Das Ende der binnenlotharingischen Dominanz der reginarschen
Sippe erlaubte dem König, das lotharingische Herzogtum vorübergehend
unbesetzt zu lassen. Eine lotharingische Führungsvakanz gab es auch
nach dem Ableben des Erzbischofs Bruns und ´nach dem Tod Ottos, Sohn
Herzog Karls, zwischen 965 und 977 und von 1005 bis 1012.
4. Die reixchspolitische Einstufung Lotharingiens als
westliches Glacis des Reichs verdeutlicht sich durch die Beauftragung
Ottos von Verdun mit außenpolitischen und außenmilitärischen
Missionen als ihm vom Kömnig vergebener, grenzsichernder und wesentlicher
Bestandteil seiner Funktionen.
5. Auch Otto von Verdun hat den geographischen Raum nicht
durchdrungen. Ungeachtet der vorher erörterten, wahrscheinlichen Zielsetzungen
seines politischen Konzeptes fehlten ihm die geographisch-politischen Voraussetzungen
für eine dem deutschen Könihtum wohl unerwünschten Ausfüllung
der nach 939 entstandenen innerlothringischen Machtlücke.
6. Der raumherrschaftliche Schwerpunkt verlagerte sich
erneut vo Norden in den Süden. Statt der bei den lotharingischen Führungspersönlichkeiten
bisher üblich gewesenen politisch-geographischen Gemengelage des sie
umgebenden Adels wiese, wenn auchnoch nur in Schattierungen, urkundlich
erkannbare oberlotharingische Adelsgruppierungen auf eine Tendenz zu südlotharingischer
Absonderung.