Hermann X.                                  Graf von Lobdeburg-Elsterberg
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    - nach 1366
 

Sohn des Grafen Burckhardt II. von Lobdeburg-Elsterberg
 

Auf kriegerische Auseinandersetzung und schließliche Unterlegenheit Burckhardts läßt der Vertrag von Zwätzen 1315 schließen, durch den er sein Viertel an Jena an den Landgrafen abtreten mußte. Spannungen mit den WETTINERN, wenn auch mit der üblichen Vorbehaltsformel bestritten, werden in dem 1327 zu Ronneburg zwischen Burckhardt III. und Hermann X. von Elsterberg einerseits und den Vögten aller 3 Linien andererseits geschlossenen Bündnis deutlich, in dem die Bündner den Landgrafen ihren Herrn nennen. Sieben Jahre später, 1334, gehörten sie dem großen Vertrag der Stadt Mühlhausen und zahlreicher thüringischer Grafen, Herren und anderer Bündner an, der sich gegen Friedrich den Ernsthaften richtete, den dieser aber schon im folgenden Jahre in Eisenach durch ein Schiedsgericht entschärfen konnte. Damit war offensichtlich auch für diese Linie der Höhepunkt überschritten. Eine um 1340 vorgenommene Teilung schwächte sie; Hermann X. erhielt die Besitzungen um Elsterberg und im Vogtland, Burkhardt gelangte in den Besitz der Güter um Schwarzenberg. In den Grafenkriegen ließ sich Hermann X. nicht hineinziehen, doch entsprang seine und seines Sohnes Hermann XII. 1351 zu Kulmbach mit dem Burggrafen von Nürnberg geschlossenes Bündnis offensichtlich der Sorge, eines Tages auch noch der Kassation der kleineren Gewalten zum Opfer zu fallen, die der WETTINER rücksichtslos betrieb. Der Elsterberger geriet am Beginn des Vogtländischen Krieges zwischen den Landgrafen und den mit diesem gemeinsam operierenden König. Der Krieg wurde damit eröffnet, dass das Heer der 3 großen thüringischen Städte unter Heinrich von Honstein als königlichem Vogt vor Elsterberg rückte, die Burg zerstörte und 12 Landfriedensbrecher hinrichtete. Hermann X. und sein Sohn mußten den Landgrafen das Öffnungsrecht an Elsterberg einräumen. Beide gelobten fünf Jahre später (1359), den Landgrafen mit Elsterberg zu dienen. Ob man sagen kann, die Elsterberger hätten damit die Reichsunmittelbarkeit - von der kein Zeugnis existiert - verloren und seien unter die wettinische Landeshoheit gekommen (Großkopf), ist die Frage: Solche Dienstverträge sind in diesem Jahrhundert viele geschlossen, aber auch wieder gelöst worden. Dass der lobdeburgisch-elsterbergische Pfleger den WETTINERN einen Treueid leistete, brauchte noch nicht allzuviel zu besagen.
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Hermann XII.
          - nach 1394