Sohn des Grafen Burckhardt II. von Lobdeburg-Elsterberg
Auf kriegerische Auseinandersetzung und schließliche
Unterlegenheit
Burckhardts läßt der Vertrag von Zwätzen
1315 schließen, durch den er sein Viertel an Jena an den Landgrafen
abtreten mußte. Spannungen mit den WETTINERN, wenn auch mit der üblichen
Vorbehaltsformel bestritten, werden in dem 1327 zu Ronneburg zwischen Burckhardt
III. und Hermann X. von Elsterberg
einerseits und den Vögten aller 3 Linien andererseits geschlossenen
Bündnis deutlich, in dem die Bündner den Landgrafen ihren Herrn
nennen. Sieben Jahre später, 1334, gehörten sie dem großen
Vertrag der Stadt Mühlhausen und zahlreicher thüringischer Grafen,
Herren und anderer Bündner an, der sich gegen Friedrich den Ernsthaften
richtete, den dieser aber schon im folgenden Jahre in Eisenach durch ein
Schiedsgericht entschärfen konnte. Damit war offensichtlich auch für
diese Linie der Höhepunkt überschritten. Eine um 1340 vorgenommene
Teilung schwächte sie; Hermann X.
erhielt die Besitzungen um Elsterberg und im Vogtland, Burkhardt
gelangte in den Besitz der Güter um Schwarzenberg. In den Grafenkriegen
ließ sich Hermann X. nicht hineinziehen,
doch entsprang seine und seines Sohnes Hermann XII. 1351 zu Kulmbach
mit dem Burggrafen von Nürnberg geschlossenes Bündnis offensichtlich
der Sorge, eines Tages auch noch der Kassation der kleineren Gewalten zum
Opfer zu fallen, die der WETTINER rücksichtslos betrieb. Der Elsterberger
geriet am Beginn des Vogtländischen Krieges zwischen den Landgrafen
und den mit diesem gemeinsam operierenden König. Der Krieg wurde damit
eröffnet, dass das Heer der 3 großen thüringischen Städte
unter Heinrich von Honstein als königlichem Vogt vor Elsterberg rückte,
die Burg zerstörte und 12 Landfriedensbrecher hinrichtete.
Hermann X. und sein Sohn mußten den Landgrafen das
Öffnungsrecht an Elsterberg einräumen. Beide gelobten fünf
Jahre später (1359), den Landgrafen mit Elsterberg zu dienen. Ob man
sagen kann, die Elsterberger hätten damit die Reichsunmittelbarkeit
- von der kein Zeugnis existiert - verloren und seien unter die wettinische
Landeshoheit gekommen (Großkopf), ist die Frage: Solche Dienstverträge
sind in diesem Jahrhundert viele geschlossen, aber auch wieder gelöst
worden. Dass der lobdeburgisch-elsterbergische
Pfleger den WETTINERN einen Treueid leistete, brauchte noch nicht allzuviel
zu besagen.
oo N.N.
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Kinder:
Hermann XII.
- nach 1394