Sohn des Grafen Hartmann von Lobdeburg-Burgau und
der Sophie
1349 verkaufte Hartmann XII.
von Lobdenburg-Burgau den Grafen von Schwarzburg und von Honstein
das Öffnungsrecht an der unteren Lobbdeburg. Zwei Brüder dieser
Linie gingen 1358 einen Schritt weiter und trugen ihren Anteil an der unteren
Lobdeburg den WETTINERN zu Lehen auf. Noch im selben Jahre konnte Friedrich
der Strenge durch ein Urteil seines Lehensgerichtes den SCHWARZBURGERN,
bisher Inhaber des Öffnungsrechtes, auch noch den anderen Teil der
unteren Lobdeburg mit der Mannschaft, die umme Lodeburg gelegin ist, di
von aldir von der landgrafschaft zu Duringen zu lehen gegangen ist, entwinden.
Die untere Lobdeburg wurde auch weiter von der Familie bewohnt.