Irmgard von Berg                          Herzogin von Limburg
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um 1200-11.8.1248
 

Einzige Tochter und Erbin des Grafen Adolf VI. von Berg und der Bertha von Sayn, Tochter von Graf Heinrich II. zu Saffenberg
 

Thiele, Andreas: Tafel 474
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II"

IRMGARD VON BERG
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    + 1248

Erbin des Vaters

  oo 1217
       HEINRICH IV. VON LIMBURG
                + 1246



Irmgard war die Erbin der Grafschaft Berg.

Winkelmann Eduard: Band I Seite 345,476
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"Kaiser Friedrich II."

20. Juni 1220 Friede mit dem Grafen Dietrich von Kleve, vermittelt durch die Bischöfe von Utrecht und Münster und im August Vertrag mit Walram von Luxemburg-Limburg, der die von ihm gefangenen Grafen von Vianden bedingungslos freiläßt und den Erzbischof zum Schiedsrichter in seinem Streit mit dem Grafen von Namur, Hochstaden und Veldenz annimmt, während sein Sohn Heinrich sich dem Gutbefinden Engelberts in Betreff der Erbschaft seiner Gattin Irmgard von Berg, einer Nichte des Erzbischofs unterwirft.
Die Fortdauer dieser Fehde schloß entschieden eine Schwächung der erzbischöflichen Macht ein, und eine weitere entsprang aus dem Besitzwechsel, welcher sich nach Engelberts Tod in der Grafschaft Berg vollzog. Mochte Heinrich von Molenark anfangs willens gewesen sein Heinrich von Limburg die ihm zustehende Nachfolge zu versagen, so mußte er doch bald weichen, weil die LIMBURGER sonst den Mittelpunkt für alle unzufriedenen Elemente abgegeben und seine Lage äußerst erschwert hätten. Indem aber Heinrich von Limburg den ihm solange durch Engelbert vorenthaltenen Besitz der Grafen von Berg antrat, betrachtete er sich als unmittelbaren Rechtsnachfolger seines Schwiegervaters und erkannte die Regierungshandlungen Engelberts nicht an [Er sitzt September 1228 mit seiner Gemahlin Irmgard auf dem neuen Schloß Berg.].

Thorau Peter: Band I Seite 136-139,143
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) "

Als zudem noch Walrams III. Sohn Heinrich aus 1. Ehe - der spätere Herzog Heinrich IV. von Limburg - um 1215 [Da auch nicht anzunehmen ist, daß die Ehe Irmgards mit Heinrich von Limburg unmittelbar nach der Heirat angefochten wurde, wird man davon auszugehen haben, daß dieselbe vor 1216 geschlossen worden ist.] Irmgard heiratete, die einzige Tochter und Erbin von Engelberts Bruder Graf Adolf III. von Berg, drohte dem Erzstift Köln vollends die Einkreisung durch die Vereinigung des Herzogtums Limburg mit der Köln auf dem östlichen Rheinufer gegenüberliegenden Grafschaft Berg.
Kaum daß Engelbert zum Kölner Erzbischof gewählt worden war, bemühte er sich, diesen für die Zukunf twahrscheinlich anstehenden Erbgang zu hintertreiben. Zunächst versuchte er, die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft anzufechten. Wenn Caesarius von Heisterbach recht haben sollte, daß Engelbert in seinem diesbezüglichen Bemühen von seinem Bruder, dem Vater Irmgards, unterstützt wurde, so gibt das zum Nachdenken Anlaß.Wenn nämlich zum Zeitpunkt der Eheschließung Irmgard die Erbtochter Adolfs III. war, so stand von vornherein genau dieser Erbgang für die Zukunft ins Haus. Da aber weder anzunehmen ist, daß Irmgard ohne Wissen und Willen ihres Vaters dem LIMBURGER Heinrich geheiratet hat, noch daß Adolf III. die Konsequenzen einer solchen Verbindung nicht erkannt hat, läßt sich vermuten, daß zum Zeitpunkt der Eheschließung Irmgard noch nicht Erbtochter war, da vielleicht noch ein Bruder lebte, von dem wir nichts wissen. Ebenso ist denkbar, daß Adolf III. zunächst nichts dagegen hatte, daß die Grafschaft Berg nach seinem Tod an Heinrich von Limburg fallen würde, und folglich die Ehescheidung erst betrieben wurde, als Engelbert am 29. Februar 1216 zum Erzbischof gewählt worden war und jetzt nachdrücklich die territorialpolitischen Interessen des Hochstifts im Auge hatte.
 
 
 
 

1217
  oo Heinrich IV. Herzog von Limburg
             -25.2.1246
 
 
 
 

Kinder:

  Walram V.
         -14.10.1279

  Adolf VII. Graf von Berg (1246-1259)
        -   1259

  Adolf VII. trat seine Rechte auf Limburg an Johann I. von Brabant ab.
 
 
 
 

Literatur:
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Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 474 - Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998 Band I Seite 136-139,143 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 Band I Seite 345,476 -