Egeno der Jüngere                                     Edelfreier von Konradsburg
--------------------
    -
 

Sohn des Edelfreien Burchard der Ältere von Konradsburg
 

Fenske, Lutz: Seite 89,90,92-94
***********
"Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen"

Die Vater-Sohn-Abfolge der Grafen von Plötzkau läßt zugleich einen Verwandtschaftzusammenhang mit den Edelfreien von Konradsburg erkennbar werden, weil Alvericus de Kakelinge und Egeno von Konradsburg als Vettern - patrueles - aus dem gleichen Agnatenstamm hervorgingen. Bei letzteren werden die ersten drei Generationen von Egeno dem Älteren, Burchard dem Älteren und Egenos dem Jüngeren gebildet. Aus ihrer Frühgeschichte hat der Autor dieser Quelle ein Ereignis festgehalten, welches als chronologischer Orientierungspunkt wertvoll ist: Egeno der Jüngere tötete Graf Adalbert von Ballenstedt. Da Adalbert 1075 den Weg in die Gefangenschaft des Königs antrat, kann sich diese Begebenheit frühestens 1076 nach der Haftentlassung der sächsischen Fürsten, spätestens aber in den frühen 80-er Jahren abgespielt haben.
Das Vorhandensein des Personennamens Egeno im Namensgut der älteren KONRADSBURGER veranlaßt dazu, einen Bezug zwischen dem jüngeren Egeno und jenem Egeno, der 1070 im Prozeß gegen Otto von Northeim eine besondere Rolle spielte, herzustellen. Bekanntlich trat Egeno 1070 mit der Behauptung an die Öffentlichkeit, Mitwisser einer Verschwörung des Herzogs gegen HEINRICH IV. zu sein und von diesem sogar den Auftrag erhalten zu haben, den König zu ermorden. Außerdem erklärte er seine Bereitschaft, dieser schwere Anschuldigung im gerichtlichen Zweikampf unter Beweis zu stellen. Da sich Herzog Otto der gerichtlichen Ladung nach Goslar entzog, war sein Sturz die unmittelbare Folge der Beschuldigung Egenos. Lampert hat von ihm ein von Anzeichen des Abscheus geprägtes Bild entworfen, beschuldigt ihn zahlreicher Verbrechen und weiß zu berichten, dass Erzbischof Anno von Köln ihn im Königsgericht verurteilen ließ. 1073 sei er während eines Raubzuges gefaßt und geblendet worden und danach als Bettler umhergezogen.
Schon die ältere Forschung hat den Ankläger Herzog Ottos als Egeno II. von Konradsburg angesprochen. Auf dem Boden völlig gesicherter Quellenbelege läßt sich eine derartige Identifizierung allerdings nicht vornehmen. Dass es sich bei dem in die Entmachtung Ottos verwickelten Egeno aber um eine Adligen handelt, dürfte unbezweifelbar sein. Verbindungen zwischen Egeno und einflußreichen Kreisen am Königshof lassen die Quellen erkennen. Darüber hinaus deuten die näheren Umstände und äußeren Voraussetzungen am, dass der Ankläger Ottos von Northeim mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem sächsischen Adel stammte. Ob die Initiative zum Sturz Ottos ihren Ausgang am Königshof nahm und Egeno dabei nur in der Rolle eines gefügigen Helfers erscheint, oder ob er sehr viel aktiver an innersächsischen Intrigen beteiligt war, die sich gegen den Herzog als mächtigsten Fürsten in Sachsen gerichtet haben könnten und deren Urheber mit dem NORTHEIMER verfeindete Standesgenossen gewesen sein dürften, läßt sich nicht mehr erklären.
Die Identität Egenos II. von Konradsburg mit der 1070 als Gegner Ottos von Northeim erkennbaren gleichnamigen Person, die auch in der neueren Forschung vielfach vermutet wird, ist letztlich nicht über den Grad einer gewissen Wahrscheinlichkeit hinaus mit gesicherten Argumenten beweisbar. Während sich also nicht zweifelsfrei feststellen läßt, ob die Edelfreien von Konradsburg als Anhänger König HEINRICHS in den Sturz Herzog Ottos verwickelt waren, steht man, was die Feindschaft zwischen Egeno von Konradsburg und Graf Adalbert von Ballenstedt betrifft, auf historisch gesichertem Boden. Adalbert verfügte über Grafenrechte im Nordthüring- und Schwabengau und war von seiner Besitzstellung her wohl besonders im östlichen Harzvorland begütert. Sein Tod von der Hand Egenos darf als markantestes Ereignis in der Frühgeschichte der Edelfreien von Konradsburg gewertet werden. Ebenso ist es möglich, in diesem Geschehen den auffälligsten Anhaltspunkt für eine Parteistellung dieses Geschlechts auf der Seite HEINRICHS IV. zu sehen, ist es gestattet, dahinter Besitzauseinandersetzungen rivalisierender Adliger zu vermuten. Die Gründe welche diese Bluttat veranlaßten, sind in ihren Einzelheiten nicht klar erkennbar.
 
 
 

  oo N.N.
             -
 
 
 
 

Kinder:

  Burchard der Jüngere
        -
 
 
 
 

Literatur:
-----------
Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1977 Seite 89,90,92-94 - Lampert von Hersfeld: Annales/Annalen Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2000 -