Dietrich I. von Hengenbach           Erzbischof von Köln (1208-1212)
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um 1150 -   1224
 

Sohn des Grafen Walter von Hengenbach
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 1026
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Dietrich (Theoderich) von Hengebach, Erzbischof von Köln
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* ca. 1150, + Todesjahr und - ort nicht gesichert

Sohn des Edelherrn Walter von Hengebach

1166 als Propst von St. Aposteln in Köln bezeugt, Gegenkandidat Engelberts von Berg in der Wahl zum Kölner Dompropst (1199), die erst 1203 zu seinen Ungunsten endgültig entscheiden wurde. Am 22. Dezember 1208 wurde er zum Erzbischof gewählt, am 24. Mai 1209 Priester- und Bischofsweihe; wie sein Vorgänger Bruno IV. von Sayn hatte auch er sich gegen Adolf von Altena zu behaupten, der 1204 als Überläufer zur staufischen Partei als Erzbischof abgesetzt worden war und, seit er 1207 vom Bann gelöst, in Rom seine Restitution betrieb. Schon seiner Herkunft nach ein Gegner des starken Adelshauses BERG, das seinen Pontifikat nicht anerkannte, vermochte er das Amt des Kölner Herzogs nicht ganz auszufüllen und war einseitig auf die welfische Partei festgelegt. Erzbischof Siegfried von Mainz setze ihn, den Anhänger Kaiser OTTOS IV., 1212 im Auftrage des Papstes ab und erkannte Adolf von Altena an, weswegen Dietrich I. einen kostspieligen Prozeß in Rom anstrengte, an dessen Kosten die Kölner Kirche noch 1238 zu zahlen hatte. 1215/16 erklärte das päpstliche Gericht DietrichI. und Adolf endgültig als abgesetzt und forderte das Kölner Priorenkolleg zur Neuwahl auf, die im Februar 1216 stattfand. Dietrich I. lebte fortan mit einer Jahresrente an St. Aposteln.

Quellen:
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R. Knipping, Die Reg. der Ebf.e v. Köln im MA III, 1909

Literatur:
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H. Stehkämper, Der Kölner Ebf. Adolf v. Altena und die dt. Königswahl (1195-1205), HZ Beih. 2, 1973, 5-83 - M. Groten, Priorenkolleg und Domkapitel von Köln im Hohen MA, 1977 - O. Engels, Die Stauferzeit (Rhein. Gesch. I 3 hg. F. Petri - G. Droege, 1983), 242-244.