VII. Generation
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Zum Todesjahr König
Adalberts (bei Brandenburg "nach 968 VII [nach 971?]") vgl.
Hiestand 219 mit Verweis auf C.G. Mor, L'eta feudale 1, 1952, 344: zwischen
972 und 975.
In einer längeren Abhandlung hat Brandenburg (Anmerkung
zu VII, 36) zu zeigen versucht, daß Gerberga,
die Gattin
Adalberts und Mutter des
Grafen
Otto Wilhelm von Macon, eine Tochter des Grafen Letald II. von
Macon gewesen sei, und nicht des Grafen Lambert von Chalon. Diese Auffassung
ist zurückzuweisen und die ältere beizubehalten.
Vgl. zu den Grafen von Macon jetzt auch G. Duby, La societe
aux XI et XII siecles dans la region maconnaise, Paris 1953, 91, vor allem
94ff. Otto Wilhelm (siehe VIII, 49)
ist nicht in den Besitz der Grafschaft Macon gekommen als Sohn einer Grafen-Tochter
aus diesem Hause, sondern als 2. Gemahl der
Ermentrud,
die in 1. Ehe den Grafen Albericus II. von Macon geheiatet hatte.
Während die Söhne aus dieser 1. Ehe, Albericus und Letald, jung
starben, trägt keines der Kinder aus Ermentruds
2. Ehe einen der Leitnamen des älteren Grafenhauses von Macon
(Raculfus, Letald, Albericus); sie kommen auch bei den weiteren Nachkommen
aus der Verbindung Otto Wilhelms mit
Ermentruds nicht mehr vor. Die chronologischen
Bedenken von Brandenburg entfallen, da Gerberga
die Tochter Lamberts von Chalon aus dessen 1. Ehe ist, nicht aus Lamberts
2. Ehe mit Adela, aus der Hugo, Bischof von Auxerre und Graf von Chalon,
hervorging. Gerberga
ihrerseits hat in 2. Ehe, nach dem Tode Adalberts,
Otto-Heinrich,
den Herzog von Burgund, geheiratet (siehe VIII, 14). Otto-Heinrich,
der zunächst zum Kleriker vorgesehen war, hat nur eine Ehe geschlossen,
eben die mit Gerberga, die mit ihrem
Sohn Otto Wilhelm an seinem Hofe weilte.
Das Zeugnis der Gesta episcoporum Autissiodorensium, HF 10,171, wonach
die Gattin des Herzogs eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon (und Bischof
von Auxerre) gewesen sei, behält also seinen vollen Wert. Auch in
einem anderen entscheidenden Punkt hat Brandenburg das Zeugnis der Leitnamen
nicht beachtet. Er gibt selbst zu, daß
Gerberga
nicht die Tochter Letalds von Macon gewesen sein könne, wenn die Gattin
Otto
Wilhelms, Ermentrud, identisch ist mit
Ermentrud
von Roucy, der Tochter des Renaud de Roucy; denn, "nach den
kirchlichen Vorschriften (war) eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims
völlig ausgeschlossen." (Ermentrud von Roucy
ist als Gattin des Grafen Alberich II. von Macon bezeugt, der nach der
Annahme von Brandenburg der leibliche Bruder Gerbergas,
der angeblichen Letald-Tochter, wäre. Otto
Wilhelm hätte also die Witwe Alberichs, des [angeblichen]
Bruders seiner Mutter
Gerberga, geheiratet).
Der Nachweis, daß die Gemahlin Otto Wilhelms
nicht irgendeine andere Ermentrud war,
wie Brandenburg unterstellt, sondern Ermentrud
von Roucy, würde also die These von Brandenburg nach dessen
eigener Auffassung zu Fall bringen. Nun ist aber an der Identität
Ermentruds
mit der gleichnamigen Tochter des Grafen Renaud de Roucy
nicht zu zweifeln, denn ein Sohn aus Ermentruds
Ehe mit
Otto Wilhelm trägt den
Namen des Großvaters, Renaud! Damit nicht genug: Eine Tochter trägt
den
ottonischen Namen Mathilde, und
er ist ihr zugekommen aus dem Umstand, daß Renaud de Roucy
ja Gemahl der Alberada war, einer Tochter aus der 1. Ehe von Gerberga,
der Tochter König
HEINRICHS I. und der Mathilde,
mit Giselbert
von Lothringen! Der von Brandenburg angefochtene Beleg für
die Ehe Otto Wilhelms mit der Witwe
seines Vorgängers in Macon, Alberich, eben der Ermentrud
von Roucy (Cartul. de l'aglise de Macon nr. 7) ist also zutreffend:
Zwar erst im 12. Jahrhundert aufgezeichnet, gibt er die Kenntnis in Macon
selbst wieder. Dagegen ist ein Versehen die Angabe einer Urkunde des späteren
Grafen Odo (Otto I.) von Macon, in der er Letald von Macon seinen atavus
nennt:
Hier wurde aus dem bloßen Vorgänger, mit dem Otto nicht blutsverwandt
war, vom Hersteller der Urkunde ein Ahn gemacht. Von dieser Urkunde war
Brandenburg ausgegangen und suchte die Richtigkeit ihrer Angabe gegen alle
entgegenstehenden Momente zu erweisen.
VIII. Generation
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Vgl. zu Otto Wilhelm von Burgund
unsere ausführlichen Darlegungen oben Anmerkung VII, 47.
Der Versuch des Grafen, nach dem Tode seines Stiefvaters,
des Herzogs Otto-Heinrich von Burgund,
1002 das Herzogtum für sich zu gewinnen, scheiterte an König
Robert II., dem er sich 1005 durch Verzicht beugte. Die Auseinandersetzungen
um das Herzogtzum nahmen jedoch erst mit dem Tode des Bischofs Bruno von
Langres 1016 ein Ende.