VII. Generation
47
---
Zum Todesjahr König Adalberts
(bei Brandenburg "nach 968 VII [nach 971?]") vgl. Hiestand 219 mit Verweis
auf C.G. Mor, L'eta feudale 1, 1952, 344: zwischen 972 und 975. In einer
längeren Abhandlung hat Brandenburg (Anmerkung zu VII, 36) zu zeigen
versucht, daß Gerberga, die Gattin
Adalberts
und Mutter des
Grafen Otto Wilhelm von Macon,
eine Tochter des Grafen Letald II. von Macon gewesen sei, und nicht des
Grafen Lambert von Chalon. Diese Auffassung ist zurückzuweisen und
die ältere beizubehalten. Vgl. zu den Grafen von Macon jetzt auch
G. Duby, La societe aux XI et XII siecles dans la region maconnaise, Paris
1953, 91, vor allem 94ff. Otto Wilhelm
(siehe VIII, 49) ist nicht in den Besitz der Grafschaft Macon gekommen
als Sohn einer Grafen-Tochter aus diesem Hause, sondern als zweiten Gemahl
der
Ermentrud, die in 1. Ehe den Grafen
Albericus II. von Macon geheiatet hatte. Während die Söhne aus
dieser 1. Ehe, Albericus und Letald, jung starben, trägt keines der
Kinder aus Ermentruds 2. Ehe einen
der Leitnamen des älteren Grafenhauses von Macon (Raculfus, Letald,
Albericus); sie kommen auch bei den weiteren Nachkommen aus der Verbindung
Otto
Wilhelms mit Ermengard nicht
mehr vor. Die chronologischen Bedenken von Brandenburg entfallen, da Gerberga
die Tochter Lamberts von Chalon aus dessen 1. Ehe ist, nicht aus
Lamberts 2. Ehe mit Adela, aus der Hugo, Bischof von Auxerre und Graf von
Chalon, hervorging. Gerberga
ihrerseits
hat in 2. Ehe, nach dem Tode Adalberts,
Otto-Heinrich,
den Herzog von Burgund, geheiratet (siehe VIII, 14). Otto-Heinrich,
der zunächst zum Kleriker vorgesehen war, hat nur eine Ehe geschlossen,
eben die mit Gerberga, die mit ihrem
Sohn Otto Wilhelm an seinem Hofe weilte.
Das Zeugnis der Gesta episcoporum Autissiodorensium, HF 10,171, wonach
die Gattin des Herzogs eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon (und Bischof
von Auxerre) gewesen sei, behält also seinen vollen Wert. Auch in
einem anderen entscheidenden Punkt hat Brandenburg das Zeugnis der Leitnamen
nicht beachtet. Er gibt selbst zu, daß
Gerberga
nicht die Tochter Letalds von Macon gewesen sein könne,
wenn die Gattin Otto Wilhelms, Ermentrud,
identisch ist mit
Ermentrud von Roucy,
der Tochter des Renaud de Roucy; denn, "nach den kirchlichen Vorschriften
(war) eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen."
(Ermentrud von Roucyist als Gattin
des Grafen Alberich II. von Macon bezeugt, der nach der Annahme von Brandenburg
der leibliche Bruder Gerbergas, der
angeblichen Letald-Tochter, wäre. Otto Wilhelm
hätte also die Witwe Alberichs, des [angeblichen] Bruders seiner Mutter
Gerberga,
geheiratet). Der Nachweis, daß die Gemahlin Otto
Wilhelms nicht irgendeine andere Ermentrud
war, wie Brandenburg unterstellt, sondern Ermentrud
von Roucy, würde also die These von Brandenburg nach dessen
eigener Auffassung zu Fall bringen. Nun ist aber an der Identität
Ermentruds
mit der gleichnamigen Tochter des Grafen Renaud de Roucy nicht zu zweifeln,
denn ein Sohn aus Ermentruds Ehe mit
Otto
Wilhelm trägt den Namen des Großvaters, Renaud! Damit
nicht genug: Eine Tochter trägt den
ottonischen
Namen Mathilde, und er ist ihr zugekommen aus dem Umstand, daß
Renaud de Roucy ja Gemahl der Alberada war, einer Tochter aus der 1. Ehe
von Gerberga,
der Tochter König
HEINRICHS I. und der Mathilde,
mit Giselbert von Lothringen! Der von Brandenburg angefochtene Beleg für
die Ehe Otto Wilhelms mit der Witwe
seines Vorgängers in Macon, Alberich, eben der Ermentrud
von Roucy (Cartul. de l'aglise de Macon nr. 7) ist also zutreffend:
Zwar erst im 12. Jahrhundert aufgezeichnet, gibt er die Kenntnis in Macon
selbst wieder. Dagegen ist ein Versehen die Angabe einer Urkunde des späteren
Grafen Odo (Otto I.) von Macon, in der er Letald von Macon seinen atavus
nennt:
Hier wurde aus dem bloßen Vorgänger, mit dem Otto nicht blutsverwandt
war, vom Hersteller der Urkunde ein Ahn gemacht. Von dieser Urkunde war
Brandenburg ausgegangen und suchte die Richtigkeit ihrer Angabe gegen alle
entgegenstehenden Momente zu erweisen.