VII. 36. ADALBERT,
Mit-König
von Italien
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* ca. 936, + nach 968 VII. (nach 971?)
Gemahlin:
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Gerberge, wahrscheinlich Tochter
Letalds I. Graf von Macon
+ ca. 990
II. oo Herzog Heinrich von Burgund
Anmerkungen: Seite 122
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VII. 36 Adalbert
lebte noch 968 VII., Liudprand, Legatio cap. 29 f. Pfister, Robert II. 252, sucht wahrscheinlich zu machen, daß er nach 971 gestorben sei.
Gemahlin:
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Gerberge
Ihre Abstammung ist heiß umstritten. In einer Urkunde
ihres Urenkels Odo (siehe X 47) von 1017/20, Ch. de St. Benigne
p 170 nennt dieser seinen Vater Guido, seinen Großvater Odo
Wilhelm (Adalberts und
Gerbergas
Sohn, siehe VIII 36), seinen atavus Letald. Da zu
Adalberts
Vorfahren Letald nicht gehört, liegt es nahe, in ihm Gerberges
Vater zu sehen; sie wäre dann die Tochter des Grafen
Letald I. von Macon, der von 931 bis 961 vorkommt und 971 tot war (siehe
Poupardin, Boulogne 218) und dessen Besitzungen im Besitz von Adalberts
Nachkommen waren. Dieser natürlichsten Annahme sind aber zwei Bedenken
entgegengehalten worden.
1. In den Gesta episcoporum Antissiodorensium,
Bouquet 10, 171, wird gesagt, daß die Gemahlin Herzog
Heinrichs von Burgund, (den Gerberge
nach
Adalberts Tode heiratete)
eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon sur Saone, Bischofs von Auxerre
999-1039, gewesen sei, also eine Tochter des Grafen Lambert von Chalon
(+ 978). Vorausgesetzt, daß diese Angabe richtig ist, so kann
es sich dabei schwerlich um
Gerberge
handeln, da deren ältester Sohn Odo Wilhelm
spätestens 959/60 geboren wurde, sie selbst also spätestens etwa
943 geboren sein muß, während ihr angeblicher Bruder Bischof
Hugo 978 noch sehr jung war und erst 1039 starb, vermutlich also um 965
geboren war; er mußte also über 20 Jahre jünger gewesen
sein als seine Schwester, was zwar nicht unmöglich ist, aber doch
starke Bedenken erweckt. Auch müßte ihre Mutter Adelheid
dann spätestens um 927 geboren sein; sie heiratete aber nach Lamberts
Tode (978/79) den Grafen Gottfried Grisgonell von Anjou und hatte von ihm
auch noch einen Sohn, den sie also im Alter von etwa 52 Jahren geboren
haben müßte, was ebenfalls sehr bedenklich stimmen muß.
Wir wissen nicht, ob Herzog Heinrich von Burgund,
bevor er (wohl um 875) die Gerberge
heiratete, schon mit einer anderen Frau vermählt war; da seine Geburtszeit
um 945 angesetzt werden kann, ist das aber durchaus nicht unmöglich;
dann könnte sich die in Rede stehende Nachricht auf seine erste Frau
beziehen; denn der Name der Frau wird in den Gesta nicht genannt. Auch
muß darauf hingewiesen werden, daß Bischof Hugo als erbitterter
Feind Odo Wilhelms und seiner Söhne
erscheint ( siehe Poupardin, Bourgogne 419). Es scheint mir dennoch, daß
Poupardin, a.a.O., und F. Lot, Derniers Carolingiens 325, die Bedeutung
dieser Nachricht, wonach die burgundischen Grafen von Letald abstammten,
unterschätzen, denn es geht nicht an, das Wort atavus als Besitzvorgänger
zu deuten; ich kenne keinen sicheren Fall, wo das Wort in Urkunden dieser
Zeit in anderem Sinne als in dem einer wirklichen Abstammung ebraucht würde.
2. Nun besteht aber noch ein anderes Bedenken,
das schon Breßlau (Jahrbücher Konrads II. 2, 139f.) stutzig
gemacht hat, und natürlich auch von Poupardin und Lot betont wird.
Nach allgemeiner Annahme hat nämlich Graf
Odo Wilhelm,
Gerbergens Sohn,
um 980 Irmtrud
von Roucy, die Witwe des 979 verstorbenen Grafen Alberich
von Macon, eines Sohnes des in Frage stehenden Letald, also nach unserer
Annahme Bruders der Gerberge, geheiratet.
Nun war aber nach den kirchlichen Vorschriften eine Ehe mit der Witwe des
leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen. Es wäre also in der
tat unmöglich,Gerberge für
eine Tochter Letalds zu halten, wenn diese Annahme über die Ehe seines
Sohnes richtig wäre. Nun steht allerdings fest, daß sowohl Alberichs
wie Odo Wilhelms Frau
Irmtrudhieß;
bei der Häufigkeit dieses Namens kann aber dieser Umstand allein die
Identität beider Frauen nicht beweisen. Gleichzeitige Quellen wissen
nichts davon, daß Odo WilhelmAlberichs
Witwe geheiratet habe. Diese Nachricht findet sich vielmehr erst in einem
burgundischen Grafenkatalog aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts, für
den Poupardin 214, Anmerkung 1, sich vergebens bemüht, eine frühere
Aufzeichnung über die früheren Generationen als Grundlage nachzuweisen.
Es heißt dort (Cartul. de l'eglisede Macon p. 6 n.7): ... Leotaldi
comitis: Quo mortuo dominus Guilelmus comes uxorem illius accepit.
Dies kann jedoch sehr leicht eine Kombination des soviel später lebenden
Verfassers auf Grund der Namensgleichheit sein. Die Identität ist
aber aus folgenden Gründen sehr unwahrscheinlich: Alberich erscheint
971 mit seiner Gemahlin Irmtrud
und
zwei Söhnen, welche die Urkunde (Chartes de Cluny n. 1291) unterschreiben,
also doch wohl als mindestens 12-jährig anzunehmen sind; danach muß
ihre Mutter Irmtrud allerspätestens
um 942 geboren sein. Odo Wilhelms Frau
aber hat diesem noch um 995 Kinder geboren (siehe VIII 50), wird also erheblich
jünger zu betrachten sein. Ferner führt Poupardin selbst im Anschluß
an die Urkunde, Chartres de Cluny n. 1582, sehr beachtenswerte Gründe
dafür an, daß Graf Alberich noch bis 981/82 gelebt habe. Nun
kommt aber Odo Wilhelms ältester
Sohn Guido neben dem Vater schon 994, als Graf 997 vor (Chartes
de Cluny 2265 und 2387); dessen Sohn Otto aber als adolescns
comes 1004 oder 1005 (Cartul. de Macon n. 487). Daraus folgt, daß
Otto
spätestens um 992, Guido aber spätestens um 975, jedenfalls
aber vor 981 geboren sein muß. Auch diese Erwägung macht es
sehr unwahrscheinlich, daß Irmtrud,
die Gemahlin Odo Wilhelms, die Witwe
des Grafen Alberich gewesen sein könnte, mag man nun dessen Tod mit
Poupardin nach 981 oder gemäß der älteren Annahme auf 979
ansetzen.
Die geäußerten Einwände scheinen mir
daher nicht ausreichend, die eigene Angabe des Grafen Otto über seine
Abstammung von Letald zu entkräften, und ich halte diese mindestens
für außerordentlich wahrscheinlich. Gerberge
wird nach den obigen Ausführungen als um 940 geboren, um 958 vermählt
anzusehen sein; sie lebte noch 986 IV. und war tot 993 11. V., siehe Poupardin,
Bourgogne 223 [VII 47]