Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

VII. 36. ADALBERT, Mit-König von Italien
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* ca. 936, + nach 968 VII. (nach 971?)

Gemahlin:
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Gerberge, wahrscheinlich Tochter Letalds I. Graf von Macon
       + ca. 990

II. oo Herzog Heinrich von Burgund

Anmerkungen: Seite 122
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VII. 36 Adalbert

lebte noch 968 VII., Liudprand, Legatio cap. 29 f. Pfister, Robert II. 252, sucht wahrscheinlich zu machen, daß er nach 971 gestorben sei.

Gemahlin:
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Gerberge

Ihre Abstammung ist heiß umstritten. In einer Urkunde ihres Urenkels Odo (siehe X 47) von 1017/20, Ch. de St. Benigne p 170 nennt dieser seinen Vater Guido, seinen Großvater Odo Wilhelm (Adalberts und Gerbergas Sohn, siehe VIII 36), seinen atavus Letald. Da zu Adalberts Vorfahren Letald nicht gehört, liegt es nahe, in ihm Gerberges Vater zu sehen; sie wäre dann die Tochter des Grafen Letald I. von Macon, der von 931 bis 961 vorkommt und 971 tot war (siehe Poupardin, Boulogne 218) und dessen Besitzungen im Besitz von Adalberts Nachkommen waren. Dieser natürlichsten Annahme sind aber zwei Bedenken entgegengehalten worden.
1. In den Gesta episcoporum Antissiodorensium, Bouquet 10, 171, wird gesagt, daß die Gemahlin Herzog Heinrichs von Burgund, (den Gerberge nach Adalberts Tode heiratete) eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon sur Saone, Bischofs von Auxerre 999-1039, gewesen sei, also eine Tochter des Grafen Lambert von Chalon (+ 978). Vorausgesetzt, daß diese Angabe richtig ist, so kann es sich dabei schwerlich um Gerberge handeln, da deren ältester Sohn Odo Wilhelm spätestens 959/60 geboren wurde, sie selbst also spätestens etwa 943 geboren sein muß, während ihr angeblicher Bruder Bischof Hugo 978 noch sehr jung war und erst 1039 starb, vermutlich also um 965 geboren war; er mußte also über 20 Jahre jünger gewesen sein als seine Schwester, was zwar nicht unmöglich ist, aber doch starke Bedenken erweckt. Auch müßte ihre Mutter Adelheid dann spätestens um 927 geboren sein; sie heiratete aber nach Lamberts Tode (978/79) den Grafen Gottfried Grisgonell von Anjou und hatte von ihm auch noch einen Sohn, den sie also im Alter von etwa 52 Jahren geboren haben müßte, was ebenfalls sehr bedenklich stimmen muß. Wir wissen nicht, ob Herzog Heinrich von Burgund, bevor er (wohl um 875) die Gerberge heiratete, schon mit einer anderen Frau vermählt war; da seine Geburtszeit um 945 angesetzt werden kann, ist das aber durchaus nicht unmöglich; dann könnte sich die in Rede stehende Nachricht auf seine erste Frau beziehen; denn der Name der Frau wird in den Gesta nicht genannt. Auch muß darauf hingewiesen werden, daß Bischof Hugo als erbitterter Feind Odo Wilhelms und seiner Söhne erscheint ( siehe Poupardin, Bourgogne 419). Es scheint mir dennoch, daß Poupardin, a.a.O., und F. Lot, Derniers Carolingiens 325, die Bedeutung dieser Nachricht, wonach die burgundischen Grafen von Letald abstammten, unterschätzen, denn es geht nicht an, das Wort atavus als Besitzvorgänger zu deuten; ich kenne keinen sicheren Fall, wo das Wort in Urkunden dieser Zeit in anderem Sinne als in dem einer wirklichen Abstammung ebraucht würde.
2. Nun besteht aber noch ein anderes Bedenken, das schon Breßlau (Jahrbücher Konrads II. 2, 139f.) stutzig gemacht hat, und natürlich auch von Poupardin und Lot betont wird. Nach allgemeiner Annahme hat nämlich Graf Odo Wilhelm, Gerbergens Sohn, um 980 Irmtrud von Roucy, die Witwe des 979 verstorbenen Grafen Alberich von Macon, eines Sohnes des in Frage stehenden Letald, also nach unserer Annahme Bruders der Gerberge, geheiratet. Nun war aber nach den kirchlichen Vorschriften eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen. Es wäre also in der tat unmöglich,Gerberge für eine Tochter Letalds zu halten, wenn diese Annahme über die Ehe seines Sohnes richtig wäre. Nun steht allerdings fest, daß sowohl Alberichs wie Odo Wilhelms Frau Irmtrudhieß; bei der Häufigkeit dieses Namens kann aber dieser Umstand allein die Identität beider Frauen nicht beweisen. Gleichzeitige Quellen wissen nichts davon, daß Odo WilhelmAlberichs Witwe geheiratet habe. Diese Nachricht findet sich vielmehr erst in einem burgundischen Grafenkatalog aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts, für den Poupardin 214, Anmerkung 1, sich vergebens bemüht, eine frühere Aufzeichnung über die früheren Generationen als Grundlage nachzuweisen. Es heißt dort (Cartul. de l'eglisede Macon p. 6 n.7): ... Leotaldi comitis: Quo mortuo dominus Guilelmus comes uxorem illius accepit. Dies kann jedoch sehr leicht eine Kombination des soviel später lebenden Verfassers auf Grund der Namensgleichheit sein. Die Identität ist aber aus folgenden Gründen sehr unwahrscheinlich: Alberich erscheint 971 mit seiner Gemahlin Irmtrud und zwei Söhnen, welche die Urkunde (Chartes de Cluny n. 1291) unterschreiben, also doch wohl als mindestens 12-jährig anzunehmen sind; danach muß ihre Mutter Irmtrud allerspätestens um 942 geboren sein. Odo Wilhelms Frau aber hat diesem noch um 995 Kinder geboren (siehe VIII 50), wird also erheblich jünger zu betrachten sein. Ferner führt Poupardin selbst im Anschluß an die Urkunde, Chartres de Cluny n. 1582, sehr beachtenswerte Gründe dafür an, daß Graf Alberich noch bis 981/82 gelebt habe. Nun kommt aber Odo Wilhelms ältester Sohn Guido neben dem Vater schon 994, als Graf 997 vor (Chartes de Cluny 2265 und 2387); dessen Sohn Otto aber als adolescns comes 1004 oder 1005 (Cartul. de Macon n. 487). Daraus folgt, daß Otto spätestens um 992, Guido aber spätestens um 975, jedenfalls aber vor 981 geboren sein muß. Auch diese Erwägung macht es sehr unwahrscheinlich, daß Irmtrud, die Gemahlin Odo Wilhelms, die Witwe des Grafen Alberich gewesen sein könnte, mag man nun dessen Tod mit Poupardin nach 981 oder gemäß der älteren Annahme auf 979 ansetzen.
Die geäußerten Einwände scheinen mir daher nicht ausreichend, die eigene Angabe des Grafen Otto über seine Abstammung von Letald zu entkräften, und ich halte diese mindestens für außerordentlich wahrscheinlich. Gerberge wird nach den obigen Ausführungen als um 940 geboren, um 958 vermählt anzusehen sein; sie lebte noch 986 IV. und war tot 993 11. V., siehe Poupardin, Bourgogne 223 [VII 47]