Jüngere Tochter des Grafen
Heinrich von Blieskastel († 1236/1237 nach 17.12.) und der Agnes von Sayn († 1243/5.9.1259), Tochter von Graf Heinrich II. von Sayn
und Saffenberg († 1203) und der Agnes von
Saffenberg († 1200)
Schwester von
Gräfin Elisabeth
von Bitsch († 1273), Gräfin Loretta von Salm, Herrin Mathilde von Blankenheim, Gräfin Adelheid von Arnsberg, Gräfin Kunigunde von der Mark († vor
1258), Gräfin N.N. von Urslingen
Nichte von Graf Heinrich
III. von Sayn
und Saffenberg († 31.12.1246/1.1.1247), Gräfin
Adelheid von
Sponheim-Starkenburg (†
1263), Deutschmeister Eberhard von Sayn (†
1257)
Groß-Nichte von Erzbischof Bruno von Köln († 2.11.1208), Eberhard von Sayn (†
1202), Propst Gerlach von Zyfflich (†
1222), Graf Simon II. von Saarbrücken († 1211), Graf Heinrich I. von Zweibrücken (†
1225), Herrin N.N. von Diest
Erbin von Müllenark
Enkelin von Graf Volmar II. von Blieskastel († 1220) und der Jutta von Saarbrücken
(† 1211)
Mohr Walter: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Die Witwe
Agnes des verstorbenen Grafen
Heinrich befand sich im
Besitz der übrigen Gebiete und
nahm
ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen
Töchter
heirateten, Loretta
wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina
verband
sich mit Gerlach von Limburg,
Mathilde
mit Friedrich von Blankenheim,
Adelheid
mit
Graf Gottfried von Arnsberg,
Kunigunde
mit
dem Grafen Engelbert von der
Mark und die jüngste, deren Namen wir
nicht kennen, mit Graf Egenulf
von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe
anfangs mit der Übertragung von Blieskastel
an Elisabeth
durch
Bischof Johann von Metz einverstanden
war, so lehnte sie das jetzt
anscheinend
wegen der Ehe Elisabeths
mit Rainald
offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer
Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus
Anlaß
der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta
mit
dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel
weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte
aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird
zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und
ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise
Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel
ihnen
auch Blieskastel
als
Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein
Erbrecht
zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden.
Sollten nämlich Loretta
und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die
dabei
auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand
entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel
selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu
gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels
durch
den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch
den
Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten
aufkommen
wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die
Teilung
des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die
Herrschaft
Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan
enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von
Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als
Erbin,
der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne
trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur
den
Titel Herrin von Hunolstein.
Mohr Walther: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum
Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der
Grafschaft
Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin
Elisabeth und etwa ein
Jahr später auch ihr Gemahl
Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths
jüngerer Schwester Loretta,
erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm
offensichtlich
auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April
1275
belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei
Dörfern,
wofür
diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch
Blieskastel
in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen,
dürfte
aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten
Erbberechtigten.
Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg
verheiratete
Imagina.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Blieskasteler Erbfrage am 4. April
1275
mit dem Grafen Heinrich von
Zweibrücken, der sich der ganzen Sache
annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für
eine
Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die 5 verbliebenen
Berechtigten
ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit
nicht
einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem
hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen
wollte.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29.
Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho
eine Versammlung der Erben zustande, in der
sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und
Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen.
In der Blieskasteler
Erbfrage
ging der Bischof von Metz jetzt von der ehedem im Jahre 1226
getroffenen
Regelung ab, er erklärte im Oktober 1275, die Grafschaft
Blieskastel
sei mangels eines männlichen Erben an das Bistum heimgefallen. Auf
dieser Grundlage verhandelte er mit dem Grafen von Salm, der sich
zunächst
grundsätzlich verpflichtete, keinerlei Ansprüche des Herzogs
von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen. Er wiederum war der
Meinung,
der Bischof solle Blieskastel entweder
als
Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine seine
Gemahlin
sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung
traf
der Bischof jetzt noch nicht.
oo Gerlach II. Graf von Limburg
†
Januar 1289
Kinder:
Johann I. Herr von Limburg
†
1312/29.9.1319
Gerlach II. Herr von Greiffenstein
† 1273
Heinrich von Limburg
† 1279/80
oo Adelheid von Diez
†
Agnes von Limburg
†
oo Heinrich I. Herr von Westerburg
⚔ 5.6.1288
Imagina von Limburg
um 1255 †
29.9.1318
oo König ADOLF VON NASSAU
um 1250 ⚔ 2.7.1298
Literatur:
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Mohr Walter: Geschichte
des Herzogtums Lothringen Band III Seite 55-75,76-127